Kitabı oxu: «Arbeitsstrafrecht»
Arbeitsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Strafrechtliche Risiken und Risikomanagement
von
Prof. Dr. Björn Gercke Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Oliver Kraft Rechtsanwalt in Mönchengladbach Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Marcus Richter Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Arbeitsrecht
unter Mitarbeit von
Dr. Andreas Grözinger Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Strafrecht
3., neu bearbeitete Auflage
Impressum
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Vorwort
Vorwort
Fünf Jahre sind seit dem Erscheinen der letzten Auflage vergangen. Die umfassende Überarbeitung und Ergänzung des Werks zog sich durch immer wieder neue Gesetzesänderungen und nicht zuletzt durch teils fundamentale Änderungen in der Rechtsprechung länger als erwartet hin. Dies zeigt aber auch die stetig zunehmende Bedeutung des Arbeitsstrafrechts und seine geradezu rasante Entwicklung.
Wesentliche Gesetze wurden – teilweise grundlegend – neu gefasst, wie etwa das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und insbesondere gleich mehrere einschlägige Normen durch die zahlreichen Änderungen im Zuge des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat gerade im Bereich des § 266a StGB bemerkenswerte Entscheidungen getroffen, nicht zuletzt zur Verjährung, in der die Richter des BGH nunmehr der Ansicht der Autoren folgen, wie sie hier seit der 1. Auflage konsequent vertreten wird.
Mit Blick auf den hoch speziellen Bereich des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes haben wir uns dazu entschlossen, Herrn Kollegen Dr. Andreas Grözinger aus Köln in den Autorenkreis aufzunehmen.
Für die tatkräftige Unterstützung möchten wir uns bei Herrn Dr. Christopher Czimek, Frau Dr. Tatjana Hahn, Frau Dr. Diana Hembach, Frau Rika Lömke, Frau Dr. Corinna Reckmann sowie Frau Anna Schreynemackers bedanken. Unser Dank gilt weiterhin dem C.F. Müller Verlag und dort insbesondere Herrn Datow, der dieses Projekt seit langem wohlwollend begleitet.
Schließlich gilt unser besonderer Dank unseren Kolleginnen und Kollegen in unseren jeweiligen Kanzleien sowie insbesondere unseren Familien, die uns unermüdlich unterstützen und die zusätzlichen zeitlichen Belastungen weiterhin (er-) tragen.
Köln und Mönchengladbach, November 2020.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke
Rechtsanwalt Dr. Oliver Kraft
Rechtsanwalt Dr. Marcus Richter
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Kapitel Grundlagen
A.Begriff des Arbeitsstrafrechts
I.Die unterschiedlichen Ansätze zur Begriffsbestimmung
II.Eigene Begriffsbestimmung des Arbeitsstrafrechts
B.Entwicklung und Bedeutung des Arbeitsstrafrechts
I.Die Entwicklung des Arbeitsstrafrechts
II.Bedeutung des Arbeitsstrafrechts
III.Sanktionspraxis
C.Grundbegriffe des Arbeitsstrafrechts
I.Arbeitgeber i.S.d. Arbeitsstrafrechts
1.Arbeitgeberbegriff
a)Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne
aa)Arbeitsrechtliche Definition des Arbeitgeberbegriffs
bb)Arbeitgeber kraft gesetzlicher Anordnung
b)Arbeitgeber im sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sinne
aa)Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeberbegriff
bb)Steuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff
2.Gesellschaften als Arbeitgeber i.S.d. Arbeitgeberstrafrechts
3.(Faktische) Organe als Arbeitgeber i.S.d. Arbeitgeberstrafrechts
II.Arbeitnehmer und Beschäftigte
1.Der Arbeitnehmerbegriff im eigentlichen Sinne
a)Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne
aa)Arbeitsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs
bb)Gesellschafter als Arbeitnehmer
cc)Organe als Arbeitnehmer
b)Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
c)Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne
2.Sonstige Beschäftigte
a)Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte
b)„Freie Mitarbeiter“
c)„Geringfügig Beschäftigte“
d)Leitende Angestellte
e)Zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte
f)Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Werkstudenten
g)„Ein-Euro-Jobber“
3.Exkurs: Beamte
D.Haftung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen
I.Straf- und bußgeldrechtliche Verantwortung von Unternehmen
1.Bislang fehlende „Strafbarkeit“ von Unternehmen – Ausblick auf ein Verbandssanktionenrecht
2.Sanktionen gegen Unternehmen
II.Organ- und Vertreterhaftung nach § 14 StGB bzw. § 9 OWiG
1.Besondere persönliche Merkmale
2.Vertretung (§ 14 Abs. 1 StGB, § 9 Abs. 1 OWiG)
a)Juristische Personen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG)
b)Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)
c)Gesetzliche Vertreter (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG)
3.Beauftragung (§ 14 Abs. 2 StGB, § 9 Abs. 2 OWiG)
a)Betriebsleitung (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StGB, § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OWiG)
b)Sonstige Aufgaben (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB, § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 OWiG)
4.Handeln „als“ Vertreter bzw. „auf Grund“ des Auftrags
5.Faktische Organ- und Vertreterhaftung
a)Faktische Organ- und Vertreterhaftung nach § 14 Abs. 3 StGB, § 9 Abs. 3 OWiG
b)Die Rechtsfigur des faktischen Organs
E.Prozessuale Besonderheiten
I.Ermittlungsaufnahme
1.Regelfall „Verdachtsunabhängige Prüfung“
2.Zusammenarbeit zwischen den Behörden
3.Strafanzeige durch Dritte
II.Zuständige Behörden im Arbeitsstrafverfahren
1.Zuständige Behörden im Bereich der illegalen Beschäftigung
a)Behörden der Zollverwaltung
aa)Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
bb)Prüfungsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
cc)Ermittlungsauftrag in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen
dd)Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren gem. §§ 14a–c SchwarzArbG
ee)Funktion als Verwaltungsbehörde i.S.v. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
b)Sonstige zuständige Behörden (im Bereich der illegalen Beschäftigung)
c)Betriebsprüfungsverfahren der Rentenversicherungsträger
2.Zuständige Behörden im Bereich des Arbeitsschutzes
a)Staatliche Arbeitsschutzbehörden
b)Unfallversicherungsträger
III.„Typischer Ermittlungsverlauf“
2. Kapitel Materielles Arbeitsstrafrecht
A.Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB
I.Geschütztes Rechtsgut
II.Entstehungsgeschichte und Bedeutung
III.Täterkreis
1.Bestimmung des (strafrechtlichen) Arbeitgeberbegriffs
2.Verantwortlichkeit als „Arbeitgeber“ nach § 14 StGB
3.Mehrgliedrige Geschäftsführung; Delegation der Abführungspflicht
4.Arbeitnehmerüberlassung
5.§ 266a Abs. 5 StGB: dem Arbeitgeber gleichgestellte Personen
IV.Die einzelnen Tathandlungen
1.Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen (§ 266a Abs. 1 StGB)
a)Materielles (deutsches) Sozialversicherungsverhältnis
b)Beitragspflicht
c)Nichtzahlung trotz Fälligkeit (unabhängig von der Lohnauszahlung)
d)Möglichkeit und Zumutbarkeit der Erfolgsabwendung
2.Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen (§ 266a Abs. 2 StGB)
a)Allgemeines
b)§ 266a Abs. 2 Nr. 1 StGB: unrichtige oder unvollständige Angaben
c)§ 266a Abs. 2 Nr. 2 StGB: pflichtwidriges Unterlassen von Angaben
3.Nichtabführen sonstiger einbehaltener Teile des Arbeitsentgelts (§ 266a Abs. 3 StGB)
V.Subjektiver Tatbestand und Irrtümer
VI.Besonders schwere Fälle der Absätze 1 u. 2 (§ 266a Abs. 4 StGB)
1.Allgemeines
2.§ 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB
3.§ 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB
4.§ 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 StGB
5.§ 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 4 StGB
6.§ 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 StGB
VII.Rechtswidrigkeit
VIII.Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 266a Abs. 6 StGB)
IX.Konkurrenzen
1.Allgemeines
2.Verhältnis zum (Beitrags-)Betrug § 263 StGB
3.Konkurrenzen im Übrigen
4.Exkurs: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung
X.Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen
XIVerjährung
XII.Rechtsfolgen
1.Unmittelbare Rechtsfolgen
2.Sonstige Rechtsfolgen
XIII.Annex: Sozialversicherungsrechtliche Bußgeldtatbestände
XIV.Verfahrensrechtliche Besonderheiten
1.Zuständigkeiten im Ermittlungsverfahren
2.Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer
B.Illegale Ausländerbeschäftigung und -erwerbstätigkeit nach § 404 SGB III
I.Illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers (§ 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III)
1.Beschäftigung eines Ausländers
2.Grundsatz der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt
3.Stellung von EU-Bürgern und andere Sonderregelungen
4.Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
a)Erteilung und Versagung
b)Widerruf, Erlöschen und Fortgeltung
5.Vorsatz
6.Fahrlässigkeit
7.Rechtsfolgen
8.Konkurrenzen
II.Illegale Ausübung einer Beschäftigung (§ 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III)
1.Objektiver Tatbestand
2.Vorsatz und Fahrlässigkeit
3.Rechtsfolgen
III.Mittelbare illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers (§ 404 Abs. 1 SGB III)
1.Objektiver Tatbestand
2.Subjektiver Tatbestand
3.Rechtsfolgen
4.Konkurrenzen
IV.Verjährung
V.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
C.Illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit nach § 98 Abs. 2a Nr. 1, 3 Nr. 1 AufenthG
I.Illegale Beauftragung nach § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG
II.Illegale Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 98 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG)
III.Verjährung
IV.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
D.Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem SchwarzArbG
I.Einleitung
II.Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung von Schwarzarbeit – Überblick
III.Ordnungswidrigkeiten nach § 8 SchwarzArbG
1.Die (objektiven) Tatbestände nach § 8 SchwarzArbG
a)Exkurs: Verletzung von Mitteilungspflichten, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a-c SchwarzArbG a.F.
b)Nichtanzeige eines stehenden Gewerbes/illegale Betätigung des Reisegewerbes, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG
aa)Täterkreis: Selbstständiger Gewerbetreibender
bb)Nichtanzeige/Fehlen der erforderlichen Gewerbekarte
(1)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 1. Alt. SchwarzArbG
(2)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 2. Alt. SchwarzArbG
cc)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
dd)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
c)Unberechtigte Handwerksausübung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG
aa)Begriff des Handwerksbetriebes
bb)Selbstständiger Betrieb als stehendes Gewerbe
cc)Verstoß gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle
dd)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
ee)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
d)Beauftragung mit Schwarzarbeit, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG
aa)Zielrichtung und Täterkreis
bb)Beauftragung mit Schwarzarbeit in erheblichem Umfang
e)Mangelnde Mitwirkung bzw. Vorlage von Dokumenten oder Daten, § 8 Abs. 2 SchwarzArbG
aa)Pflicht zur Mitführung und Vorlage von Ausweispapieren (Nr. 1)
bb)Pflicht zur Belehrung der eigenen Arbeitnehmer (Nr. 2)
cc)Pflicht zur Duldung des Betretens von Grundstücken/Geschäftsräumen und zur Mitwirkung bei Prüfungen (Nr. 3)
(1)§ 8 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a SchwarzArbG
(2)§ 8 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b SchwarzArbG
dd)Pflicht von Ausländern zur Vorlage von Ausweispapieren (Nr. 4)
ee)Pflicht des Arbeitgebers/Auftraggebers zur Aussonderung von Daten (Nr. 5)
ff)Unzulässiges Anbieten und Nachfragen von Arbeitskraft (Nr. 6 und Nr. 7)
f)Leichtfertiges Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
g)Ausstellen von Schein- und Abdeckrechnungen, § 8 Abs. 4 SchwarzArbG
2.Subjektiver Tatbestand
a)§ 8 Abs. 1 SchwarzArbG
b)§ 8 Abs. 2 SchwarzArbG
c)§ 8 Abs. 3 SchwarzArbG
d)§ 8 Abs. 4 SchwarzArbG
3.Ausschlussgründe des § 8 Abs. 7 SchwarzArbG
4.Rechtsfolgen
5.Die Bebußung ausschließende Selbstanzeige (§ 8 Abs. 9 SchwarzArbG)
6.Konkurrenzen
7.Verjährung
8.Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen
IV.Exkurs: Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen (§ 9 SchwarzArbG a.F.)
V.Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen (§ 10 SchwarzArbG)
1.Täterkreis
2.Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel
3.Auffälliges Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer
4.Subjektiver Tatbestand
5.Rechtsfolgen
6.Besonders schwere Fälle, § 10 Abs. 2 SchwarzArbG
7.Verjährung
8.Konkurrenzen
9.Anforderungen an die richterlichen Tatsachenfeststellungen
VI.Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
1.Objektiver Tatbestand
2.Subjektiver Tatbestand
3.Rechtsfolgen
4.Verjährung
5.Täterschaft und Teilnahme
6.Konkurrenzen
VII.Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern (§ 11 SchwarzArbG)
1.Objektive Tatbestände des § 11 SchwarzArbG
a)§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG
b)§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c SchwarzArbG
c)§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und d SchwarzArbG
d)§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG
2.Subjektiver Tatbestand
3.Qualifikation, § 11 Abs. 2 SchwarzArbG
4.Rechtsfolgen
5.Verjährung
6.Konkurrenzen
7.Anforderungen an die tatrichterlichen Tatsachenfeststellungen
VIII.Besonderheiten bei der Anwendbarkeit
1.Strafbarkeitslücken aufgrund von Fehlverweisungen
2.Verfassungswidrigkeit der §§ 10 ff. SchwarzArbG?
E.Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15 ff. AÜG)
I.Einleitung
II.Wesentliche Strukturen und Inhalte des AÜG
1.Strukturen des AÜG
a)Begriffsbestimmung
b)Rechtsverhältnisse
aa)Verhältnis Verleiher und Leiharbeitnehmer
bb)Verhältnis Verleiher und Entleiher
cc)Verhältnis Entleiher und Leiharbeitnehmer
c)Offenlegungspflichten
d)Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft keine Arbeitnehmerüberlassung
e)Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsverhältnissen
aa)Abgrenzung zum Werkvertrag
(1)Organisatorische Einbindung
(2)Arbeitsvertragliches Weisungsrecht
(3)Sonstige Kriterien
bb)Abgrenzung zum Dienstvertrag
cc)Abgrenzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag
2.Wesentliche Regelungen des AÜG
a)Erlaubnispflicht
aa)Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit
bb)Exkurs: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vor dem 1.12.2011
cc)Erlaubnis
b)Allgemeine Versagungsgründe, § 3 Abs. 1 Nr. 1–3 AÜG
aa)Unzuverlässigkeit, § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
bb)Mangelhafte Betriebsorganisation, § 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG
cc)Verletzung des Schlechterstellungsverbotes, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
dd)Exkurs: Verletzung des Schlechterstellungsverbotes vor dem 29.4.2011
c)Sonstige Versagungsgründe, § 3 Abs. 2–5 AÜG
aa)Fehlende Betriebsstätte auf EU- bzw. EWR-Gebiet, § 3 Abs. 2 AÜG
bb)Ausländische Antragsteller
d)Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, § 1a AÜG („Kollegenhilfe“)
e)Fehlende Anwendbarkeit des AÜG, § 1 Abs. 3 AÜG
aa)Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG
bb)Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG
cc)Exkurs: Privilegierte vorübergehende Konzernüberlassung vor dem 1.12.2011
dd)Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG
ee)Verlagerung von Aufgaben zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG
ff)Arbeitnehmerüberlassung zwischen öffentlichen Stellen, § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG
gg)Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland, § 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG
f)Einschränkungen im Baugewerbe, § 1b AÜG
aa)Grundsätzliche Regelung
bb)Ausnahmen vom Verbot
(1)Allgemeinverbindliche Tarifverträge
(2)Betriebe des Baugewerbes
(3)EWR-Staaten
III.Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung illegaler Arbeitnehmerüberlassung – Überblick
IV.Die Straftatbestände der §§ 15, 15a AÜG
1.Illegaler Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15 AÜG
aa)Täterkreis
bb)Überlassung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
(1)Begriff des Ausländers
(2)Ohne Aufenthaltstitel
cc)Verleih ohne Erlaubnis
b)Der subjektive Tatbestand des § 15 AÜG
c)Verbotsirrtum
d)Besonders schwere Fälle, § 15 Abs. 2 AÜG
aa)Gewerbsmäßiges Handeln
bb)Grober Eigennutz
cc)Sonstige besonders schwere Fälle
e)Rechtsfolgen
aa)Unmittelbare Strafandrohung
bb)Sonstige Rechtsfolgen
f)Verjährung
2.Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 1 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
aa)Täterkreis
bb)Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
cc)Entleih im Rahmen einer erlaubten Überlassung
dd)Ausbeuterische Arbeitsbedingungen
b)Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
c)Verbotsirrtum
d)Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 1 S. 2 AÜG
e)Rechtsfolgen
aa)Unmittelbare Strafandrohung
bb)Sonstige Rechtsfolgen
f)Verjährung
3.Umfangreicher und beharrlich wiederholter Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 2 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG
aa)Täterkreis
bb)Entleih im Rahmen einer erlaubten Arbeitnehmerüberlassung
cc)Tathandlungen
(1)Tätigwerdenlassen von mehr als fünf Leiharbeitnehmern
(2)Vorsätzlich und beharrlich
b)Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG
c)Verbotsirrtum
d)Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 2 S. 2 AÜG
e)Rechtsfolgen
aa)Unmittelbare Strafandrohung
bb)Sonstige Rechtsfolgen
f)Verjährung
V.Die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 16 AÜG
1.Die (objektiven) Tatbestände des § 16 Abs. 1 AÜG
a)Täterkreis
b)Verleih ohne Erlaubnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
c)Entleih von einem Verleiher ohne Erlaubnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG
d)Arbeitnehmerüberlassung ohne Arbeitsverhältnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG
e)Verstoß gegen Deklarationspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG
f)Verstoß gegen Konkretisierungspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1d AÜG
g)Überlassung unter Überschreitung der Überlassungshöchstdauer, § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG
h)Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe, § 16 Abs. 1 Nr. 1f AÜG
i)Entleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung, § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG
j)Verstoß gegen Anzeigepflicht bei erlaubnisfreier Überlassung, § 16 Abs. 1 Nr. 2a AÜG
k)Nichterfüllung von Auflagen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
l)Verstöße gegen Anzeige-, Auskunfts-, Aufbewahrungs- und Duldungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 4–6a AÜG
m)Verstoß gegen den Grundsatz des „Equal Treatment“, § 16 Abs. 1 Nr. 7a AÜG
n)Verstoß gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindeststundenentgelts, § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG
o)Verstoß gegen Beurkundungs- und Aushändigungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 8 AÜG
p)Verstoß gegen das Streikbrecherverbot, § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG
q)Verstoß gegen Pflicht zur Information des Leiharbeitnehmers, § 16 Abs. 1 Nr. 9 AÜG
r)Verstoß gegen Pflicht zur Gewährung des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten, § 16 Abs. 1 Nr. 10 AÜG
s)Verstoß gegen Pflichten nach SchwarzArbG, § 16 Abs. 1 Nr. 11–13 AÜG
t)Verstoß gegen Anmeldepflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 14–16 AÜG
u)Verstoß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 17 und 18 AÜG
2.Der subjektive Tatbestand des § 16 Abs. 1 AÜG
3.Verbotsirrtum
4.Rechtsfolgen
a)Unmittelbare Bußgeldandrohung
b)Sonstige Rechtsfolgen
5.Verjährung
VI.Annex: Sonstige typische (Begleit-)Delikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung
1.Beitragshinterziehung, § 266a StGB
a)Grundzüge der §§ 9, 10 AÜG
b)Auswirkungen auf das Strafrecht
2.Steuerhinterziehung, § 370 AO
a)Lohnsteuerhinterziehung
b)Umsatzsteuerhinterziehung
VII.Konkurrenzen
1.Mehrere Ordnungswidrigkeiten nach § 16 AÜG
2.Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
3.Wahlfeststellung
F.Illegale Arbeitnehmerentsendung
I.Einleitung
1.Entstehung und Ziele des Gesetzes
2.Funktionsweise des AEntG
a)Geltung „allgemeiner Arbeitsbedingungen“
b)Tariferstreckung durch staatlichen Akt (Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung)
c)Rechtsverordnung in der Pflegebranche
d)Langzeitinlandsbeschäftigte
II.Ordnungswidrigkeiten gem. § 23 AEntG
1.Nichtgewährung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 AEntG)
a)Von der Tariferstreckung durch Rechtsverordnung erfasste Branchen
b)Bestimmung der Branchenzugehörigkeit
aa)Betrieb
bb)Betriebsabteilung
cc)Überwiegensprinzip
c)Regelungsfähige Arbeitsbedingungen
d)Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder Rechtsverordnung nach § 7 AEntG
aa)Allgemeinverbindlicherklärung gem. § 5 TVG
bb)Rechtsverordnung gem. § 7 AEntG
cc)Problem: konkurrierende Tarifverträge
e)Nichtgewährung der tariflichen Arbeitsbedingungen
aa)Täterkreis
bb)Einzelfälle
cc)Zuschüsse und Zulagen
dd)Tateinheit/Tatmehrheit
2.Verstöße gegen Mitwirkungs-, Auskunfts-, Duldungs- und Aufzeichnungspflichten (§ 23 Abs. 1 Nr. 2–9 AEntG)
a)Verstöße gegen Mitwirkungspflichten (§ 23 Abs. 1 Nr. 2–4 AEntG)
b)Verstöße gegen Meldepflichten (§ 23 Abs. 1 Nr. 5–7 AEntG)
c)Verstöße gegen Aufbewahrungs- bzw. Bereithaltungspflichten (§ 23 Abs. 1 Nr. 8–9 AEntG)
3.Haftung des Hauptunternehmers (§ 23 Abs. 2 AEntG)
a)Unternehmer/„anderer Unternehmer“/Nachunternehmer
b)Ausführen lassen/beauftragen
c)Erheblicher Umfang
III.Subjektiver Tatbestand
IV.Rechtsfolgen
V.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
VI.Exkurs: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
G.Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
I.Einleitung
1.Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015
2.Anwendungsbereich des MiLoG
3.Anspruchsgrundlage, Anspruchshöhe und Erfüllung
4.Fälligkeit
a)Grundsatz
b)Arbeitszeitkonten
II.Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
1.Nichtzahlung des Mindestlohns
a)Nichtzahlung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber
b)Nichtzahlung des Mindestlohns durch Drittunternehmen
aa)Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 2 MiLoG
bb)Zivilrechtliche Haftung gem. § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG
2.Verstöße gegen Mitwirkungs- oder Duldungspflichten
3.Verstoß gegen Melde- und Dokumentationspflichten
a)Melde- und Versicherungspflichten
b)Dokumentationspflichten
III.Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des MiLoG
1.Ordnungsrechtliche Sanktionen
2.Strafbarkeit bei Verstoß gegen das MiLoG
a)Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Sozialbeiträgen
b)Weitere Straftatbestände
c)Einstellung des Strafverfahrens
IV.Rechtsschutz für den Arbeitgeber
H.Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB)
I.Entstehungsgeschichte, geschütztes Rechtsgut und Bedeutung
II.Objektiver Tatbestand
1.Geleistete Arbeit als Vermögensvorteil
2.Auffälliges Missverhältnis
3.Ausbeutung einer Schwächesituation
a)Zwangslage
b)Unerfahrenheit
c)Mangel an Urteilsvermögen
d)Erhebliche Willensschwäche
e)Ausbeuten
III.Subjektiver Tatbestand
IV.Besonders schwere Fälle nach § 291 Abs. 2 StGB
V.Rechtsfolgen
VI.Verjährung
VII.Konkurrenzen
VIII.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
I.Menschenhandel zur Ausbeutung durch Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft (§§ 232 ff. StGB)
I.Entstehungsgeschichte, Aufbau und geschütztes Rechtsgut der §§ 232 ff. StGB
II.§ 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB
1.Objektiver Tatbestand
a)Verletzliche Lage des Opfers
b)Tathandlung
c)Unter Ausnutzung der verletzlichen Lage
d)Tatzweck der Ausbeutung
2.Subjektiver Tatbestand
III.§ 232b StGB
IV.§ 233 StGB
V.Rechtsfolgen
VI.Verjährung
VII.Konkurrenzen
J.Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem ArbZG (§§ 22, 23 ArbZG)
I.Einleitung
II.Europäisches Richtlinienrecht und das ArbZG
III.Geschütztes Rechtsgut und Anwendungsbereich des ArbZG
IV.Täterkreis
V.Tathandlungen
1.Tatbestände des § 22 ArbZG
a)Beschäftigung eines Arbeitnehmers über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus, § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
b)Nichtgewährung gesetzlicher Ruhepausen, § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
c)Nichtgewährung gesetzlicher Ruhezeiten, § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG
d)Verstoß gegen Rechtsverordnungen, § 22 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG
e)Unzulässige Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, § 22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG
f)Beschäftigung an allen Sonntagen oder Nichtgewährung bzw. verspätete Gewährung von Ersatzruhetagen, § 22 Abs. 1 Nr. 6 ArbZG
g)Verstoß gegen vollziehbare Anordnungen, § 22 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG
h)Unterlassen einer Auslage bzw. eines Aushangs von Arbeitszeitbestimmungen, § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG
i)Nichterstellen von Aufzeichnungen, § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG
j)Verletzung von Auskunfts-, Vorlage- und Übersendungspflichten, § 22 Abs. 1 Nr. 10 ArbZG
2.Tatbestände des § 23 ArbZG
VI.Subjektiver Tatbestand und Irrtümer
VII.Rechtswidrigkeit
VIII.Konkurrenzen
IX.Verjährung
X.Rechtsfolgen
XI.Verfahrensrechtliche Besonderheiten