Kitabı oxu: «Datenschutz 2020»

Şrift:

Regina Mühlich

Boris Maskow

Sascha Kuhrau

Dr. Jan K. Köcher

Martin Agethen

Katharina Schreiner

Peer Lambertz

Datenschutz 2020

Alles, was Sie jetzt wissen müssen!

Stand: März 2020

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Titelfoto/-illustration: © Nmedia – stock.adobe.com

Satz: mediaTEXT Jena GmbH, 07747 Jena

Druck: Esser printSolutions GmbH, 75015 Bretten

ISBN: 978-3-96314-359-5

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Vorwort

Spätestens Ende 2018 wurde deutlich, dass das rund um den Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft beschworene Datenschutz-Desaster ausbleiben würde. Weder hatten Dutzende Unternehmen vor dem Bürokratiemonster DSGVO und seinen unüberwindlichen Hürden kapitulieren müssen noch war eine riesige, datenschutzrechtliche Abmahnwelle über Europa hinweggegangen. Und auch spektakuläre Bußgelder der Aufsichtsbehörden in Millionenhöhe ließen (zunächst) auf sich warten.

Doch dass die Horrorszenarien im Zusammenhang mit der Anwendung der DSGVO nicht Wirklichkeit wurden, heißt nicht, dass das Datenschutzrecht und seine Anwender ein geruhsames Jahr 2019 verbracht hätten. Im Gegenteil: Während die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern mit einer Vielzahl an Beschwerden, Meldungen von Datenschutzverletzungen und grenzüberschreitenden Kooperationsverfahren ringen, sind viele Verantwortliche weiterhin sehr unsicher, wie sie die neuen Regelungen der DSGVO in der Praxis anzuwenden haben. Zu umfassend ist die neue Verordnung und zu dynamisch die Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle, als dass der Gesetzestext auf jeden Anwendungsfall eine konkrete und detaillierte Antwort liefern könnte.

Die ersten anderthalb Jahre DSGVO haben zwar einige beachtenswerte Gerichtsurteile hervorgebracht. Zu nennen sind z. B. die EuGH-Entscheidungen zur Einwilligung für Cookies oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für Social Plug-ins und für Facebook-Fanpages sowie das Urteil des BVerwG zur teilweisen Europarechtswidrigkeit der Videoüberwachungsregelungen des § 4 BDSG. Doch in vielen brennenden Fragen werden sich Verantwortliche, Betroffene und Aufsicht noch ein wenig gedulden müssen, bevor es letztinstanzliche Entscheidungen gibt. Bis dahin müssen v. a. die Aufsichtsbehörden die Rechtsgestaltung vorantreiben. Für den Erfolg der DSGVO wird es dabei ganz entscheidend darauf ankommen, die datenschutzrechtlichen Regelungen einheitlich auszulegen und anzuwenden. Dazu trägt auch der Europäische Datenschutzausschuss bei, indem er Auslegungshilfen und Leitlinien verfasst.

Mit mindestens ebenso viel Spannung werden die ersten Urteile zu von deutschen Aufsichtsbehörden verhängten Bußgeldern erwartet. Waren die ersten Monate der DSGVO v. a. noch von der Beratung für Verantwortliche geprägt, scheint die „Schonzeit“ inzwischen vorbei zu sein. Die ersten Millionenbußgelder wurden von Bundes- und Landesbehörden ausgesprochen und alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten werden mit großem Interesse verfolgen, ob diese vor den Gerichten Bestand haben werden. Vor allem auch deshalb, weil die Berechnung der Bußgelder auf einem Konzept fußt, welches die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) gemeinsam entwickelt und im Oktober 2019 veröffentlicht haben. Wie die daraus resultierenden Berechnungen von der deutschen Gerichtsbarkeit aufgenommen werden, wird maßgebliche Auswirkungen für die künftige Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden haben.

Große Aktivität zeigte die DSK auch im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), die 2019 das Leitmotiv der Konferenz war. Die damit zusammenhängenden Technologien werden weiter an Bedeutung gewinnen und die Aufsicht zunehmend intensiver beschäftigen. Deshalb ist es folgerichtig und vorausschauend, dass die DSK datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz formuliert hat.

Die Herausforderungen werden also weder kleiner noch weniger interessant. Ein ebenso gewichtiger wie bedauerlicher Grund dafür ist auch das vorläufige Scheitern eines weiteren Teils der europäischen Datenschutzreform. Ursprünglich sollte zeitgleich mit der DSGVO die E-Privacy-Verordnung in Kraft treten. Doch der Gesetzgebungsprozess verzögerte sich und wurde schließlich im November 2019 abgebrochen. Wann und wie die Bemühungen fortgesetzt werden, ist derzeit offen. In Deutschland führt diese Situation im Internetbereich zu einer hohen Rechtsunsicherheit, da die Aufsichtsbehörden davon ausgehen, dass §§ 11 ff. Telemediengesetz (TMG) neben der DSGVO nicht anwendbar sind.

Angesichts des beschriebenen Rahmens ist es für Verantwortliche von großem Vorteil, Neuerungen und Grundlagen des Datenschutzrechts kompakt und übersichtlich dargestellt zu bekommen, wie es das vorliegende Fachbuch leistet. Es kann damit dazu beitragen, die eigene Organisation datenschutzrechtlich sicher aufzustellen und Verstöße von vorneherein zu vermeiden.

Barbara Thiel, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Hannover im Januar 2020

Die Autoren


Regina Mühlich, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditorin

Regina Mühlich ist Geschäftsführerin der Unternehmensberatung AdOrga Solutions GmbH. Ihre Schwerpunkte liegen auf Datenschutz, Compliance und Managementberatung. Als Datenschutzbeauftragte, anerkannte und geprüfte Sachverständige für Datenschutz und Informationsverarbeitung, Qualitätsmanagementbeauftragte, Compliance Officer sowie Auditorin für Datenschutz und Qualitätsmanagement (ISO 9001) berät und unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Sie ist gefragte Referentin für Seminare und Vorträge sowie Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.

Autorin des Kap. 1: Einführung und Neuerungen im Überblick


Boris Maskow, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt Boris Maskow berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht v. a. Unternehmen, Verbände und Führungskräfte. Er hilft bei der Vermeidung und Analyse von Konfliktsituationen. Boris Maskow begleitet Betriebsübergänge und Trennungssituationen außergerichtlich und vor Gericht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und Berater in Angelegenheiten des Beschäftigtendatenschutzes. Das Leistungsspektrum von Herrn Maskow wird abgerundet durch regelmäßige Publikationen sowie eine intensive Vortrags- und Dozententätigkeit für verschiedene Dachverbände der Getränkewirtschaft und für die Hotel- und Gaststättenbranche. Herr Maskow – u. a. Mitglied der European Employment Lawyers Association und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. – ist Geschäftsführer der Bietmann Datenschutz Gesellschaft mbH, die sich auf Datenschutz für Gastgewerbe, Tourismus, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen spezialisiert hat.

Autor des Kap. 2: Beschäftigtendatenschutz


Sascha Kuhrau, freiberuflicher Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Sascha Kuhrau ist seit 2007 als freiberuflicher Berater für Datenschutz und Informationssicherheit tätig und Inhaber der a.s.k. Datenschutz e. K., welche sich auf die Gestellung externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter spezialisiert hat. Neben der Einführung von Datenschutzkonzepten und Informationssicherheitsmanagementsystemen nach den Standards BSI IT-Grundschutz und ISIS12 hat er die „Arbeitshilfe zur Erstellung von Informationssicherheitskonzepten“ für bayerische Kommunen im Auftrag der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände entwickelt und setzt diese im kommunalen Bereich mit seinen Mitarbeitern um. Als Dozent und Referent ist Herr Kuhrau sehr gefragt und u. a. für die Bayerische Verwaltungsschule tätig. Dort bildet er zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragte aus. Pragmatismus prägt sein Handeln.

Autor des Kap. 3: Der Datenschutzbeauftragte


Dr. Jan K. Köcher, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Jan K. Köcher ist seit August 2007 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im IT- und Datenschutzrecht mit besonderen Bezügen zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen, zu neuen digitalen Geschäftsmodellen, zum Datenschutz- und IT-Sicherheitsmanagement in Organisationen und zu Softwareprojekten. Zu seinen Mandanten zählen KMUs und Start-ups aus dem IT-Bereich sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Er hält regelmäßig Seminare zum IT- und Datenschutzrecht ab.

Autor des Kap. 4: IT-Sicherheit und Datenschutz


Martin Agethen, Rechtsanwalt, LL.M.

Martin Agethen ist als Syndikusrechtsanwalt und Spezialist für Datenschutz und Datensicherheit bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt. Er war zuvor insbesondere für die Kanzlei Scheja & Partner Rechtsanwälte mbB in Bonn tätig und hat mehrjährige Praxiserfahrung in der datenschutzrechtlichen Beratung und als externer Datenschutzbeauftragter. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen der DSGVO und nationaler Datenschutzvorschriften sowie zu bereichsspezifischen Datenschutzfragen der elektronischen Kommunikation und Telekommunikation. Martin Agethen hält Vorträge und Schulungen zu datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Themen.

Autor des Kap. 5: Umgang mit personenbezogenen Daten in der Praxis (zusammen mit Katharina Schreiner)


Katharina Schreiner, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Katharina Schreiner ist seit August 2016 in der Kanzlei Scheja & Partner Rechtsanwälte mbB in Bonn tätig. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen und Konzerne in datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Schulungen zum Thema Datenschutz sowie die Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Datenschutzanforderungen der DSGVO. Berufsbegleitend absolviert sie derzeit den Masterstudiengang „Informationsrecht“ an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.

Autorin des Kap. 5: Umgang mit personenbezogenen Daten in der Praxis (zusammen mit Martin Agethen)


Peer Lambertz, Berater, Rechtsanwalt, Dozent

Peer Lambertz unterstützt als selbstständiger Berater und Rechtsanwalt Unternehmen bei der Identifikation und Umsetzung von Compliance-Anforderungen mit Schwerpunkt im Datenschutz und in der IT-Sicherheit. Darüber hinaus ist er als Dozent für IT-Recht und als Trainer für Datenschutzbeauftragte tätig. Zuvor war er u. a. als Senior Security & Privacy Manager bei einem Global Player in der TK-/IT-Branche, als Consultant in der IT-Unternehmensberatung und als Account Manager im Agenturumfeld im Einsatz.

Autor des Kap. 6: Rechte der betroffenen Person – Rechts-, Haftungs- und Zahlungsfolgen bei Verstößen

Gesamtinhaltsverzeichnis

Deckblatt

Impressum

Bedienung des E-Books

Vorwort

Die Autoren

Gesamtinhaltsverzeichnis

1 Einführung und Neuerungen im Überblick

1.1 Datenschutz in der EU

1.1.1 Regelung mit Durchgriffswirkung

1.1.2 Bedeutung der englischen Fassung für die Auslegung

1.1.3 Grundsätzliches zur DSGVO

1.2 Öffnungsklauseln für nationale Umsetzung

1.3 Aufsichtsbehörden

1.3.1 Allgemeines zu den Aufsichtsbehörden

1.3.2 Datenschutzkonferenz (DSK)

1.3.3 Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)

1.4 Aufbau der DSGVO

1.4.1 Überblick

1.4.2 Anwendungsbereich

1.4.3 Struktur

1.5 Begrifflichkeiten

1.6 Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt

1.7 Grundsätze des Datenschutzes

1.8 Neuerungen der DSGVO

1.8.1 Betroffenenrechte im Überblick

1.8.2 Recht auf Datenübertragbarkeit (Datenportabilität)

1.8.3 Recht auf Löschung

1.8.4 Direkterhebung

1.8.5 Marktortprinzip

1.8.6 „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“

1.8.7 Datenschutz-Folgenabschätzung

1.8.8 Sanktionen

1.9 Drittländer

1.9.1 Drittländer mit angemessenem Datenschutzniveau

1.9.2 Was ist bei einer internationalen Datenübermittlung zu beachten?

1.9.3 Welche Grundsätze gelten für eine Datenübermittlung in Drittländer?

1.9.4 Was müssen Anbieter mit Sitz außerhalb der EU beachten?

1.9.5 Exkurs EWR: Liechtenstein

1.10 Allgemeine Bewertung

2 Beschäftigtendatenschutz

2.1 Kurzüberblick

2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

2.4 Datenschutz im Individualarbeitsrecht

2.4.1 Sensible Daten

2.4.2 Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

2.4.3 Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

2.4.4 Personalakte und Verpflichtungserklärung

2.4.5 Datenschutz und freie Mitarbeiter

2.5 Datenschutz im Kollektivarbeitsrecht

2.5.1 Tarifverträge

2.5.2 Betriebsvereinbarungen

2.5.3 Exkurs: Kirchliches Datenschutzrecht

2.5.4 Datenschutz und Betriebsrat

2.6 Praktisches

2.6.1 Datenschutz im Konzern

2.6.2 Datenschutz und BEM

2.6.3 Datenschutz und Unternehmensnachfolge

2.6.4 Das Recht auf Datenübertragbarkeit im Arbeitsverhältnis

2.6.5 Datenschutz und Industrie 4.0

2.7 Informations-, Auskunfts- und Meldepflichten

2.7.1 Informationspflichten

2.7.2 Auskunftsrecht

2.7.3 Meldepflicht

2.8 Prozessuales

2.8.1 Rechtswidrigkeit von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

2.8.2 Verwertungsverbote

2.8.3 Rechtsprechung des BAG

2.9 Folgen der Zuwiderhandlung

2.9.1 Sanktionen

2.9.2 Schadensersatz

3 Der Datenschutzbeauftragte

3.1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

3.2 Einordnung in die Organisation

3.2.1 Direktes Vortragsrecht

3.2.2 Weisungsungebundenheit

3.2.3 Vermeidung von Interessenkonflikten

3.2.4 Abberufungsschutz bzw. Sonderkündigungsschutz

3.3 Benennung des Datenschutzbeauftragten

3.3.1 Begrifflichkeiten und Formvorschriften

3.3.2 Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit

3.3.3 Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?

3.3.4 Interne und externe Datenschutzbeauftragte

3.4 Bekanntmachung des Datenschutzbeauftragten

3.5 Pflichten der Organisation

3.5.1 Ordnungsgemäße und frühzeitige Einbindung in datenschutzrelevante Themen

3.5.2 Unterstützung des Datenschutzbeauftragten

3.6 Haftung des Datenschutzbeauftragten

3.6.1 Generelle Haftung des DSB

3.6.2 Haftung des internen Datenschutzbeauftragten

3.6.3 Haftung des externen Datenschutzbeauftragten

3.7 Umsetzungsmöglichkeiten im Konzern und für öffentliche Stellen

3.8 Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzbeauftragten

3.9 Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat

3.10 Arbeitshilfen

3.10.1 Muster: Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

4 IT-Sicherheit und Datenschutz

4.1 Einleitung

4.2 Anforderungen an die IT-Sicherheit

4.2.1 Gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit

4.2.2 Untergesetzliche Normen zur IT-Sicherheit

4.2.3 Schutzziele der IT-Sicherheit

4.2.4 Managementsystem zur Umsetzung der IT-Sicherheit

4.3 Anforderungen an die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 32 DSGVO

4.3.1 Schutzziele des Datenschutzes

4.3.2 Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten

4.3.3 Vorgehen zur Umsetzung der Anforderungen

4.4 Gemeinsame Sicherheitsstrategie von IT-Sicherheit und Datenschutz

4.4.1 Konfliktpotenziale bei den Schutzzielen

4.4.2 Auseinanderfallender Schutzbedarf

4.4.3 Fazit

4.5 Dokumentationserfordernis: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

4.5.1 Inhaltliche Anforderungen beim Verantwortlichen

4.5.2 Inhaltliche Anforderungen bei Auftragsverarbeitern

4.6 Datenschutz-Folgenabschätzung

4.6.1 Verpflichtung

4.6.2 Inhaltliche Anforderungen

4.6.3 Konsultationspflicht mit der Datenschutzaufsichtsbehörde

4.7 Besondere Anforderungen bei Cloud-Lösungen

4.7.1 Auswahl geeigneter Daten und Datenverarbeitungen

4.7.2 Auswahl des Anbieters

4.7.3 Vertragliche Sicherstellung von Kontrollmöglichkeiten

4.7.4 Transfer der Daten in ein Drittland

4.8 Besondere Anforderungen bei der Bereitstellung von WLAN

4.8.1 Zugang nur für Betriebsangehörige

4.8.2 Zugang auch für Externe

5 Umgang mit personenbezogenen Daten in der Praxis

5.1 Zentrale abteilungsübergreifende Datenverarbeitungsaspekte

5.1.1 Datenschutz und IT-Prozesse – ein Interessenkonflikt?

5.1.2 Personenbezogene Daten und Kriterien zu deren Ermittlung

5.1.3 „Erleichternde“ Datenverarbeitungsumstände

5.1.4 Datensicherheitsaspekte

5.1.5 Bedeutung des Standard-Datenschutzmodells

5.1.6 Datenschutz und Künstliche Intelligenz

5.1.7 Tracking und Datenschutz

5.1.8 Der Administrator

5.2 Personalabteilung

5.2.1 Bewerbungsverfahren

5.2.2 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

5.2.3 Offboarding

5.3 Marketing und Kommunikation

5.3.1 Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbe- und Marketingzwecken nach DSGVO

5.3.2 Werbeansprachen unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Anforderungen

5.3.3 Social-Media-Marketing

5.3.4 Einsatz von Trackingmechanismen zu Marketingzwecken

5.4 Arbeitshilfen

5.4.1 Checkliste: Einwilligungserklärungen und Widerruf im Marketing

5.4.2 Checkliste: Umgang mit personenbezogenen Daten im Beschäftigungsverhältnis

5.4.3 Checkliste: Umgang mit personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren

6 Rechte der betroffenen Person – Rechts-, Haftungs- und Zahlungsfolgen bei Verstößen

6.1 Rechte der betroffenen Person

6.1.1 Einleitung

6.1.2 Recht auf transparente Information, Kommunikation und Modalitäten der Ausübung von Betroffenenrechten (Art. 12 DSGVO)

6.1.3 Recht auf Information (Artt. 13, 14 DSGVO)

6.1.4 Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

6.1.5 Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

6.1.6 Recht auf Löschung und Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)

6.1.7 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

6.1.8 „Recht auf Datenübertragbarkeit“ (Art. 20 DSGVO)

6.1.9 Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

6.1.10 Recht auf nicht ausschließlich automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling (Art. 22 DSGVO)

6.1.11 Sonderfall: Recht am eigenen Bild (DSGVO vs. KUG)

6.2 Folgen bei Verstößen

6.2.1 Potenzielle (Rechts-)Folgen

6.2.2 Rechte von Betroffenen

6.2.3 Rechte von Aufsichtsbehörden

6.2.4 Erfahrungen mit Bußgeldern

6.2.5 Sonstige (Rechts-)Folgen

Adressen der Aufsichtsbehörden

Gesetzesgrundlagen

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Yaş həddi:
0+
Həcm:
390 səh. 18 illustrasiyalar
ISBN:
9783963143595
Müəllif hüququ sahibi:
Bookwire
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