Kitabı oxu: «Die Shoah»

ACHIM BÜHL
DIE SHOAH
VERFOLGUNG UND ERMORDUNG DER EUROPÄISCHEN JUDEN


INHALT

Einleitung
1. Die Shoah im »Altreich«
1.1 Die Ausgrenzung der Juden Deutschlands 1933–1938
1.2 Die Entrechtung der Juden Deutschlands 1938–1941
1.3 Die Ermordung der Juden Deutschlands 1941–1945
1.4 Die Ermordung der Juden Österreichs
1.5 Die nationalsozialistische Planung der »Endlösung«
1.6 Zusammenfassung
2. Die Shoah in West- und Nordeuropa
2.1 Die Niederlande – Warum so viele?
2.2 Belgien – Ein Brüsseler Bürgermeister sagt »Nein!«
2.3 Luxemburg – »Judenlisten« für die Deutschen
2.4 Frankreich – Der Mythos von Casablanca
2.5 Dänemark – Die Flucht über den Öresund
2.6 Norwegen – Ein Kollaborateur namens Quisling
2.7 Finnland – Waffenpartner »Ja«, Rassenbiologie »Nein«
2.8 Zusammenfassung
3. Die Shoah in Osteuropa
3.1 Tschechoslowakei – Faschistische Vlajka und Hlinka-Garden
3.2 Polen – Ein Land deutscher Vernichtungslager
3.3 Sowjetunion – Einsatzgruppen im Blutrausch
3.4 Ukraine – Eine Schlucht namens Babi Jar
3.5 Estland – »936«, »judenfrei«
3.6 Lettland – Verharmlosung der Mittäterschaft
3.7 Litauen – Ein Mörder namens Jäger
3.8 Zusammenfassung
4. Die Shoah auf dem Balkan, in Südeuropa und Nordafrika
4.1 Bulgarien – Die Rettung der Sofioter Juden
4.2 Rumänien – Der Todeszug von Iași
4.3 Griechenland – Das Schicksal der Juden in drei Zonen
4.4 Albanien – Einfache Leute helfen selbstlos
4.5 Ungarn – Täter nicht Opfer
4.6 Jugoslawien – Wehrmacht und Ustascha
4.7 Italien – Ein Papst schweigt wider besseren Wissens
4.8 Der Maghreb – Die Macht von Vichy in Nordafrika
4.9 Zusammenfassung
5. Die Rolle der Alliierten und der neutralen Länder
5.1 Die Alliierten – Stopp der Shoah kein Kriegsziel
5.2 Schweden – Der doppelte Wallenberg
5.3 Die Schweiz – Der Banker der Nazis
5.4 Spanien – Repatriierung unerwünscht
5.5 Portugal – Eine Gedenkplakette für Sousa Mendes
5.6 Die Türkei – Die verlorenen Auslandstürken
5.7 Zusammenfassung
Resümee
Literaturverzeichnis
EINLEITUNG

Die Geschichte der Shoah ist untrennbar mit der Frage verbunden »Warum die Deutschen?«. Die Erforschung der Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden ist nicht zuletzt eine Erforschung des Haupttäters, ja von Millionen deutscher Täter und Mittäter. Was unterscheidet, so ist zu fragen, die deutsche Geschichte von der west- und osteuropäischen, was differenziert den deutschen Antisemitismus von der Judenfeindschaft anderer Länder, zumal sich der Antisemitismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, während des Ersten Weltkriegs sowie in den 1920er- und Anfang der 1930er-Jahre in zahlreichen Ländern qualitativ verstärkte. Eine erste Antwort liegt im Kampf relevanter deutscher Bevölkerungsteile gegen die rechtliche Gleichstellung der Juden, die in den Jahren 1811/1812 auf erbitterte Gegenwehr stieß, als der preußische Kanzler Hardenberg die »Judenemanzipation« auf den Weg brachte. Zwar blieb den Juden der Staatsdienst verwehrt, gleichwohl umfasste die Liste der Gegner der Judenemanzipation die Crème de la Crème der preußischen Gesellschaft. Gewiss war die Gegnerschaft gegen die rechtliche Gleichstellung der Juden auch in anderen Ländern erheblich, die deutsche Spezifik lag indes darin, dass bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts bedingt durch die späte deutsche Nationalstaatsbildung das Völkische einen hohen Stellenwert einnahm und in der zweiten Hälfte zum Rassischen mutierte. Im ideologischen Konstrukt der Judenhasser nahm »der Jude« die Rolle der »Gegenrasse« ein, des kulturellen Zerstörers wie biologischen Verunreinigers deutschen Blutes. Auf Basis einer biologistisch-völkisch orientierten Nationalstaatszugehörigkeit war der Jude der »Nicht-Deutsche«, ein »fremdes Element«, das im historischen Kontext des Imperialismus den Volkskörper im »Kampf ums Dasein« schwäche.
Der Kampf gegen die »Judenemanzipation« blieb in der jüngeren deutschen Geschichte ein Kontinuum. Gegnerische Stimmen einer rechtlichen Gleichstellung der Juden ebbten nicht ab, als das Deutsche Kaiserreich im Jahr 1871 den Juden die volle Gleichberechtigung gewährte und diese nunmehr auch zum Staatsdienst zuließ. Nichtakzeptanz der Juden als Deutsche mischte sich von nun an hochgradig mit Sozialneid sowie der Bereitschaft, den Juden Akzeptanz wie gesellschaftliche Anerkennung schuldig zu bleiben. Die im Unterschied etwa zu Frankreich verspätete wie von oben erfolgte Gründung des Deutschen Reichs etablierte einen kapitalistischen Nationalstaat, der im Zeitalter des Imperialismus seinen »Platz an der Sonne« auch mit kriegerischen Mitteln wie dem Ersten Weltkrieg zu erringen gedachte und dessen Aggressivität im Vorfeld des Kriegsgeschehens im kolonialen Völkermord an den Herero und Nama zum Ausdruck kam. Im wilhelminischen Kaiserreich mischten sich Rassenlehre, Sozialdarwinismus, Eugenik, Kolonialrassismus, Antislawismus und Antisemitismus zu einem integralen, sich wechselseitig verstärkenden Gemisch. Die Gewaltförmigkeit dieses »ideologischen Gebräus« richtete sich gegen den imaginierten »Fremden« und suggerierte die Unausweichlichkeit eines »Rassenkampfs«, die Notwendigkeit einer »Ausmerzung rassisch Minderwertiger«, die Unverzichtbarkeit von »Zwangssterilisierung«, »Euthanasie« und »Aufnordung« sowie das Gebot der Führung eines »Kampfs um Lebensraum«, damit die höherwertige »arische Rasse« vor dem Untergang bewahrt werde.
Der deutsche Antisemitismus unterschied sich von der Judenfeindschaft anderer Länder dadurch, dass er zur Zeit der Romantik und erst recht ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in entscheidendem Maß eliminatorischer Antisemitismus war, wenngleich zu diesem Zeitpunkt noch maßgeblich Judenhass des Wortes. Für völkische Autoren wie Ernst Moritz Arndt (1769–1860) waren Juden »Ungeziefer« und »Pest«, für Hartwig Hundt-Radowsky (1780–1835) ein »physisches und moralisches Gift« sowie »beschnittene Vampyre«, die »zusammen getrieben, und wie Raubthiere todt geschossen« werden sollten, für den Philosophen Jakob Friedrich Fries (1773–1843) war »das wichtigste Moment in dieser Sache, dass diese Kaste mit Stumpf und Stiel ausgerottet werde«. Richard Wagner (1813–1883) sprach von »gewaltsamer Auswerfung des zersetzenden fremden Elementes« und faselte von einer »großen Lösung« der »Judenfrage«, der Philosoph Eugen Dühring (1833–1921) sah die »völkerrechtliche Internierung« der Juden vor und präferierte eine »Lösung der Judenfrage«, die in »Einschränkungen von Ausnahmenatur bestehen« müsse, der Theologe und Orientalist Paul de Lagarde (1827–1891) vertrat die Ansicht, dieses »wuchernde Ungeziefer« sei »zu zertreten« und brachte mit folgendem Satz das Wesen des eliminatorischen Antisemitismus auf den Punkt: »Mit Trichinen und Bazillen wird nicht verhandelt. Trichinen und Bazillen werden auch nicht erzogen, sie werden so rasch und so gründlich wie möglich vernichtet.« Der junge Adolf Hitler stand in dieser Traditionslinie des Vernichtungsantisemitismus als er am 16. September 1919 in einem Brief schrieb: »Der Antisemitismus muss führen zur planmäßigen gesetzlichen Bekämpfung und Beseitigung der Vorrechte des Juden (…). Sein letztes Ziel aber muss unverrückbar die Entfernung des Juden überhaupt sein.« Der Vorsatz die Juden zu vernichten, der in Hitlers Denken das Zentrum bildet, war keineswegs singulär, sondern spiegelte die Spezifik des deutschen eliminatorischen Antisemitismus, der nach dem Ersten Weltkrieg das Vakuum politischer wie ideologischer Desorientierung relevanter Bevölkerungsschichten füllte.
Radikale Antisemiten gab es unstrittig auch in anderen Ländern wie etwa ein Édouard Drumont (1844–1917) in Frankreich. Im Unterschied zu Westeuropa verankerte sich der eliminatorische Antisemitismus indes in Deutschland in weiten Teilen der Gesellschaft und verfügte in Gestalt namhafter Publizisten, Wissenschaftler und Schriftsteller über eine umfangreiche Trägerschaft. Nahezu endlos ist die Liste der Zitate, die angeführt werden könnten, um den Sachverhalt zu belegen, dass am Ende des 19. Jahrhunderts große Teile der deutschen Zivilgesellschaft vom Vernichtungsantisemitismus erfasst waren und um den Nachweis zu führen, dass dieser gerade in ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Elite weite Verbreitung fand. Gewiss gab es auch in Frankreich einen Kreis entschiedener Judenfeinde, die sich nicht zuletzt bei der Dreyfus-Affäre Gehör verschafften, doch es ist kein Zufall, dass am Ende des Hergangs der jüdische Offizier rehabilitiert wurde, während am Beginn der Weimarer Republik die Ermordung von Rosa Luxemburg und ihre Beschimpfung als »Judenhure« stand. Einwenden ließe sich, dass in Russland zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Antisemitismus in Gestalt zahlreicher Pogrome mit Abstand gewalttätiger war als in Deutschland, sodass die Wahrscheinlichkeit eines antijüdischen Genozids hier viel größer war. Im russischen Zarenreich existierte indes keine starke, etablierte Zivilgesellschaft, während die Judenfeindschaft im wilhelminischen Deutschland in Vereinen, Verbänden, in akademischen Zirkeln sowie in der Mitte der Gesellschaft sowohl in der Breite wie in der Tiefe präsent war.
Gleichwohl der »Weg nach Auschwitz« nicht zwangsläufig war, existierte in Deutschland eine lange, antisemitische Welle, deren Judenfeindschaft sich in ihrer eliminatorischen Radikalität wie in ihrer gesellschaftlichen Verankerung von allen anderen Ländern abhob. Ihre Schärfe setzte bereits mit Martin Luther (1483–1546) und seinem antisemitischen Maßnahmenkatalog ein, der vom Verbrennen jüdischer Synagogen, Gebetsbücher und Talmudschriften über die systematische Beraubung bis hin zum Hinausjagen aus dem Lande reichte; ein bis dato einmaliges, existenzielles Vernichtungsprogramm jüdischen Lebens, das in programmatischer Hinsicht dem Juden einzig und allein noch seine nackte Existenz zu lassen gedachte und den deutschen Protestantismus hochgradig antisemitisch formte. Die Millionen deutschen Täter und Mittäter kamen nicht aus dem Nichts, sondern standen bedingt durch das antijüdische Ressentiment, das seit Beginn des 19. Jahrhunderts immer größere Teile der deutschen Bevölkerung erfasste, gewissermaßen schon Gewehr bei Fuß als der deutsche Nationalsozialismus im Januar 1933 die Macht übernahm und auch die heranwachsenden, jüngeren Generationen durch den diktatorischen Zugriff auf das staatliche Schul- und Bildungssystem judenfeindlich konditionierte. Wenn auch die Shoah keineswegs unabwendbar war, so war sie gleichwohl in der langen Welle des Antisemitismus angelegt, die in Deutschland über spezifische Charakteristika verfügte. Die eliminatorische Rigorosität sowie die Breitenverankerung des Antisemitismus in der Elite eines Landes, dessen hochimperialistischer, gewaltbereiter Staat nach einer kurzen Phase der Demokratie zur Diktatur mutierte, liefern eine Antwort auf die Frage »Warum die Deutschen?«. Die Radikalisierung des Sozialdarwinismus in Gestalt der deutschen Rassenhygiene, ihre praktische Umsetzung in Form von Patientenmord und Zwangssterilisierung seitens des Nazi-Regimes sowie die Führung des Zweiten Weltkriegs als Vernichtungskrieg trugen im weiteren historischen Verlauf maßgeblich dazu bei, die Judenfeindschaft zum eliminatorischen Antisemitismus der Tat in Gestalt eines systematischen Völkermords zu transformieren.
Die Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden sowie die Verfolgung der Opfer in über 20 Ländern sowie an zahllosen Orten des Geschehens wären indes auch mit Hilfe von Millionen deutscher Täter und Mittäter allein nicht durchzuführen gewesen. Zwar darf die Verantwortung der Deutschen für die Shoah nicht relativiert werden, doch es bleibt Fakt, dass die Singularität des Genozids auch dem Sachverhalt geschuldet bleibt, dass der Völkermord des Haupttäters in seinem ganzen Ausmaß nur möglich war durch ein Heer europäischer Mittäter, die bereitwillig in deutscher Verantwortung oder gar eigenständig mordeten, Konzentrations- und Vernichtungslager bewachten, Deportationszüge bereitstellten, Grenzen schlossen, Flüchtlinge zurückwiesen oder aber ihre eigenen jüdischen Staatsbürger nicht vor der Deportation bewahrten. Dergestalt betrachtet war und ist die Shoah ein deutscher, ein europäischer sowie ein weltweiter Tatbestand.
Der vorliegende Band beabsichtigt in Form von Länderdarstellungen das Zusammenwirken des deutschen Haupttäters und seiner europäischen Mittäter zu schildern, wie zu analysieren sowie einen länderbezogenen Überblick über das ganze Ausmaß und die menschliche Tragödie der Shoah zu vermitteln.
1. DIE SHOAH IM »ALTREICH«

Bereits wenige Wochen nach der Machtübernahme im Januar 1933 ließen die Nazis keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Antisemitismus ein Kernstück ihres staatlichen Handelns bildete. In den Jahren zwischen 1933 und 1938 nahmen die soziale Ausgrenzung und die Diskriminierung der Juden in Form zahlreicher Gesetze und Verordnungen des Staates Gestalt an. Einen ersten Scheitelpunkt auf dem Weg zum Genozid stellte die Polenaktion dar, insofern die erzwungene Auswanderung durch eine Massendeportation begleitet wurde. Die Novemberpogrome des Jahres 1938 stellen bereits den Beginn der zweiten Phase des nationalsozialistischen Staatsantisemitismus dar, weil sie die Vertreibung durch Massenterror forcierten. Der Überfall der deutschen Wehrmacht auf das Nachbarland Polen und damit der Beginn des Zweiten Weltkriegs war unmittelbar von antisemitischen Ausschreitungen begleitet, an denen Einsatzgruppen, deutsche Wehrmachtssoldaten, »Volksdeutsche« wie nichtjüdische Polen beteiligt waren. Die Besetzung großer Teile des polnischen Territoriums sowie die Angliederung westlicher Teile an das Deutsche Reich ermöglichten dem Nazi-Regime erstmals die Planung eines »bevölkerungspolitischen Austauschs« größten Ausmaßes. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 leitete die dritte Phase der Verfolgung ein.
1.1 Die Ausgrenzung der Juden Deutschlands 1933–1938
Wenige Wochen nach der Machtübernahme verdeutlichte die Gesetzgebung des Regimes, dass der Antisemitismus das Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie darstellte und zur Tat drängte. Bereits in den ersten Tagen kam es zwar zu Gewalttätigkeiten gegen Juden, noch stand jedoch zumeist deren Mitgliedschaft in einer politischen Partei im Vordergrund der Übergriffe. Nach dem deutschlandweit durchgeführten Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933 wurde am 7. April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen. Das erste rassistische Gesetz des Nazi-Regimes führte den sogenannten »Arierparagraphen« ein, der sogleich ohne Zwang von Vereinen und Verbänden sowie in der Privatwirtschaft übernommen wurde. Beamte, die »nicht arischer Abstammung sind«, so heißt es im Gesetzestext, seien in den Ruhestand zu versetzen. Da die Begrifflichkeit des Ariers ohne definitorischen Rückgriff auf den Terminus des Juden nicht zu spezifizieren war, bestimmte die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, dass als nichtarisch zu gelten habe, wer über einen oder mehrere jüdische Großelternteile verfüge. Ebenfalls am 7. April 1933 wurde das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlassen, das es gestattete, Rechtsanwälten mit einem oder mehreren jüdischen Großelternteilen die Zulassung zu entziehen. Am 22. April 1933 folgte die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, die den »nichtarischen« Ärzten die kassenärztliche Zulassung entzog. Drei Tage darauf erfolgte am 25. April 1933 das Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen, das die Definition des »Nichtariers« aus dem »Berufsbeamtengesetz« übernahm und festlegte, dass der prozentuale Anteil der »Nichtarier« im Schul-sowie im Hochschulbereich den Anteil der »Nichtarier« an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht übersteigen dürfe.
Eine Verschärfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung leiteten die »Nürnberger Rassengesetze« ein, darunter das am 15. September 1935 verabschiedete Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (»Blutschutzgesetz«). Das »Blutschutzgesetz« verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Sexualverkehr zwischen »Juden« und »Nichtjuden«. Die dadurch erfolgte Einführung des juristischen Tatbestands der »Rassenschande« führte im Zeitraum zwischen 1935 und 1943 zu über 2000 Verurteilungen. Das ebenfalls auf dem »Nürnberger Reichsparteitag der NSDAP« verabschiedete »Reichsbürgergesetz« machte die Juden zu Bürgern zweiter Klasse indem es zwischen Reichsbürgern (»Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes«) und Reichsangehörigen (»Angehörige rassefremden Volkstums«) mit geringeren Rechten unterschied. Da zu diesem Zeitpunkt keine juristische Definition vorlag, wer als Jude gelten sollte, und auch das Reichsbürgergesetz dies noch offen ließ, erfolgte am 14. November 1935 eine Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Als Jude galt im Deutschen Reich künftig, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammte (sogenannter »Volljude«). Als Jude zählte ebenso, wer von zwei jüdischen Großeltern abstammte und der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet war (sogenannter »Geltungsjude«). Als »jüdischer Mischling« galt fortan eine Person, die von zwei (»jüdischer Mischling ersten Grades«) oder von einem Großelternteil (»jüdischer Mischling zweiten Grades«) abstammte und über keinerlei Bindungen zum Judentum verfügte. Die Einstufungen entschieden im weiteren Verlauf über Leben und Tod und wurden in Deutschland, in den besetzten Gebieten sowie von den verbündeten Ländern in definitorischer wie in praktischer Hinsicht höchst unterschiedlich gehandhabt.
Das Bestreben des Nazi-Regimes, die Juden zu erfassen verdeutlichte mehrere Monate nach der Machtübernahme die Volkszählung vom 16. Juni 1933, die noch nicht die spätere »Juden-Definition« des deutschen Nationalsozialismus zugrunde legte, d. h. im Sprachgebrauch der Statistik »Glaubensjuden« auswies. Bei einer Anzahl von 499 682 Personen betrug der Anteil der »Glaubensjuden« an der Gesamtbevölkerung knapp 0,8 %, wobei sich die jüdische Bevölkerung vor allem in den Großstädten konzentrierte. Noch vor Berlin mit einem jüdischen Anteil von 3,8 % lag an erster Stelle Frankfurt mit 4,7 %. Aus der Sicht des deutschen Nationalsozialismus waren die Ergebnisse der Volkszählung höchst unbefriedigend, da die Nazis Entrechtung und Verfolgung der Juden nicht auf das Merkmal der »Andersgläubigkeit« bezogen, sondern auf das Konstrukt der »Andersrassigkeit«, welche biologische Minderwertigkeit postulierte. Das Ideologem vom Juden als »Gegenrasse« suggerierte eine »volkskörperzersetzende Gefahr«, behauptete den drohenden Untergang der »arischen Rasse« und beschwor einen endzeitlichen Kampf zwischen dem rassisch wertvollen »Arier« und dem »vorderasiatischen Rassengemisch« des Israeliten hinauf.
Im Unterschied zur Volkszählung vom Juni 1933, die konzeptionell noch von der Weimarer Republik geplant wurde, verfolgte Reinhard Heydrich (1904–1942) als Chef des Geheimen Staatspolizeiamtes (»Gestapo«) das Ziel einer »restlosen Erfassung« der Juden auf Basis der nationalsozialistischen »Rassentheorie«. Bereits vor den »Nürnberger Gesetzen« wies Heydrich die örtlichen Stellen der Gestapo an, »Judenkarteien« anzulegen, welche die Mitgliederlisten jüdischer Gemeinden, Vereine und Verbände nutzen sollten. Die für 1938 geplante Volkszählung, die wegen des »Anschlusses Österreichs« auf den 17. Mai 1939 verschoben wurde, legte im Unterschied zur Erhebung von 1933 erstmals die »Nürnberger Gesetze« zugrunde. Die Volkszählung von 1939 fragte folglich: »War oder ist einer der vier Großelternteile der Rasse nach Volljude? (Ja oder nein)« und erfasste die Angaben in einer »Ergänzungskartei« für Großvater und Großmutter väterlicher- wie mütterlicherseits. Bei einer Gesamtbevölkerung von 69 316 846 Personen im sogenannten »Altreich« wurden 233 846 Personen als »Volljuden« eingestuft, 213 930 als »Glaubensjuden«, 8500 als »Geltungsjuden«, 52 005 als »Mischlinge 1. Grades« sowie 32 669 als »Mischlinge 2. Grades«. Der Anteil der auf Grundlage der Nürnberger Gesetze als Juden geltenden Personen betrug 0,35 %. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17.8.1938, die am 1. Januar 1939 in Kraft trat, stellte einen ersten Versuch dar, Juden öffentlich zu markieren. Juden wurden zur zusätzlichen Annahme des Vornamens »Israel« gezwungen, Jüdinnen mussten als zweiten Vornamen »Sarah« tragen. Die Namensänderung war sowohl beim Standesamt als auch bei der Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes anzuzeigen. Am 5. Oktober 1938 erfolgte die Verordnung über Reisepässe von Juden, welche die Pässe von Juden für ungültig erklärte und deren Einziehung vorsah. Die Reisepässe sollten mit Geltung für das Ausland erst wieder gültig werden, »wenn sie von der Passbehörde mit einem vom Reichsminister des Innern bestimmten Merkmal versehen werden, das den Inhaber als Juden kennzeichnet«. Als entsprechende Kennzeichnung wurde ein in roter Farbe gestempeltes »J« vorgesehen (sogenannter »Judenstempel«).
Die Ausgrenzung und Diskriminierung der Juden zwischen 1933 und 1938 verdeutlicht alleine die Vielzahl antisemitischer Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die bereits vor 1939 in Kraft traten, von denen einige exemplarisch aufgelistet seien: »Juden werden aus dem großdeutschen Schachbund ausgeschlossen (9.7.1933)«, »Juden werden aus Gesangsvereinen ausgeschlossen (16.8.1933)«, »Badeverbot für Juden am Strandbad Wannsee (22.9.1933)«, »Berufsverbot für jüdische Musiker (31.3.1935)«, »Die Taufe von Juden und der Übertritt zum Christentum hat keine Bedeutung für die Rassenfrage (4.10.1936)«, »Mit Jüdinnen verheiratete Postbeamte werden in den Ruhestand versetzt (8.6.1937)«, »Nur ehrbare Volksgenossen deutschen oder artverwandten Blutes können Kleingärtner werden (22.3.1938)«. Am 25. Juni 1938 wurde es Juden verboten als Ärzte zu praktizieren mit Ausnahme der Versorgung jüdischer Patienten, am 27. September untersagte eine Verfügung jüdischen Rechtsanwälten ihre Tätigkeit. Zur Beraubung der Juden trug das bereits am 18. Mai 1934 erlassene Gesetz über Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer bei, das sich in den kommenden Monaten zu einem Instrument entwickelte, um jüdische Emigranten teil zu enteignen. Um den Zugriff auf jüdische Vermögen weiter zu erhöhen, sah eine Verordnung vom 26. April 1938 eine Anmeldung des Besitzes vor.
Im Herbst 1938 wurden Tausende Juden polnischer Staatsangehörigkeit, die zumeist schon seit etlichen Jahren in Deutschland lebten, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ausgewiesen. Hintergrund der Aktion bildete die Ankündigung der Regierung Polens, im Ausland lebenden polnischen Bürgern, die bis zum 31. Oktober ihre Pässe nicht erneuerten, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Am 28. und 29. Oktober 1938 wurden daraufhin 17 000 polnische Juden aus verschiedenen deutschen Städten von der Polizei abgeholt und nach Polen abgeschoben, unter ihnen auch die Familie Grynszpan. Ihr 17-jähriger Sohn Herschel Grynszpan (1921–1942/45), der in Paris lebte, fasste daraufhin den Plan, seine Eltern durch die Ermordung des Legationssekretärs der deutschen Botschaft, Ernst Eduard vom Rath (1909–1938), zu rächen. Als vom Rath an den Folgen des Attentats starb, nutzte das Nazi-Regime den Vorfall, um die staatlicherseits inszenierten Novemberpogrome auszulösen. Über die sogenannte »Polenaktion« berichtet Marcel Reich-Ranicki (1920–2013), der 1938 in Berlin seine Abiturprüfung mit Erfolg bestand:
»Am 28. Oktober 1938 wurde ich frühmorgens, noch vor 7 Uhr, von einem Schutzmann (…) energisch geweckt. Nachdem er meinen Pass genauestens geprüft hatte, händigte er mir ein Dokument aus. Ich würde, las ich, aus dem Deutschen Reich ausgewiesen. Ich solle mich, ordnete der Schutzmann an, gleich anziehen und mit ihm kommen. Aber vorerst wollte ich den Ausweisungsbescheid noch einmal lesen. Das wurde genehmigt. Dann erlaubte ich mir, etwas ängstlich einzuwenden, in dem Bescheid sei doch gesagt, ich hätte das Reich innerhalb von vierzehn Tagen zu verlassen – und überdies könne ich auch Einspruch einlegen. Für solche Spitzfindigkeiten war der auffallend gleichgültige Schutzmann nicht zu haben. Er wiederholte streng: ›Nein, sofort mitkommen!‹ Dass ich alles, was ich in dem kleinen Zimmer besaß, zurücklassen musste, versteht sich von selbst.« (Reich-Ranicki 1999: 157)
Polen schloss daraufhin seine Grenzen, sodass die Deportierten sich unter elenden Bedingungen im Niemandsland wiederfanden. Die »Polenaktion« war ein »Scheitelpunkt«, der zu einer neuen Phase der Judenverfolgung überleitete. Die Radikalisierung im Laufe des Jahres 1938 ist nicht zuletzt daran ersichtlich, dass es bereits vor den Novemberpogromen zur Schändung sowie zur Zerstörung von Synagogen kam, so beispielsweise am 9. Juni 1938 in München und am 10. August 1938 in Nürnberg. Die Münchner Hauptsynagoge wurde bereits kurze Zeit später abgerissen. Wenig bekannt ist die sogenannte »Juni-Aktion«, die bereits vor den Novemberpogromen am 15. Juni 1938 zur Verhaftung von 1500 Juden und ihrer Einlieferung in deutsche Konzentrationslager führte.