Kitabı oxu: «"Die Handwerker-Fibel", Band 2»

Şrift:

Dr. Lothar Semper

Dipl.-Kfm. Bernhard Gress

DIE
HANDWERKER-
FIBEL

Für die praxisnahe Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil III/

Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kfm. Betriebsführung (HwO)

Band 2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten

mit Übungs- und Wiederholungsaufgaben

58., überarbeitete Auflage

Holzmann Medien | Buchverlag

Die Handwerker-Fibel enthält in der Regel Berufsbezeichnungen, Gruppenbezeichnungen usw. nur in der männlichen Form. Wir bitten diese sinngemäß als Doppelbezeichnungen, wie zum Beispiel Frau/Mann, Handwerksmeisterin/Handwerksmeister, Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber usw. zu interpretieren und anzuwenden.

58., überarbeitete Auflage 2020

Band 2: Artikel-Nr. 1762.55 | ISBN: 978-3-7783-1452-4

© 2020 by Holzmann Medien GmbH & Co. KG, 86825 Bad Wörishofen

Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, fotomechanischen Wiedergabe und Übersetzung nur mit Genehmigung durch Holzmann Medien.

Das Werk darf weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Medien oder ähnliches Verfahren) gespeichert, reproduziert oder sonst wie veröffentlicht werden.

Diese Publikation wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, Verfasser und Verlag können für den Inhalt jedoch keine Gewähr übernehmen.

Lektorat: Achim Sacher, Holzmann Medien | Buchverlag

Umschlaggestaltung: Markus Kratofil, Holzmann Medien | Buchverlag

Bildquellen Umschlag: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Satz: abavo GmbH | Buchloe

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2019

Vorwort

Die 58. Auflage der Handwerker-Fibel basiert auf der aktuellen Fassung der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in den handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung – AMVO), die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Nachdem seit 01.01.2010 die AMVO für Teil IV der Meisterprüfung und seit 01.08.2009 die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) für die Vermittlung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse die Handlungsorientierung vorsehen, wurde diese damit auch für Teil III der Meisterprüfung umgesetzt. Der Stoff für jedes der drei Handlungsfelder wird in einem eigenen Band dargestellt, sodass die Handwerker-Fibel insgesamt vier Bände umfasst – Band 1-3 für Teil III und Band 4 für Teil IV der Meisterprüfung.

Grundlage für die Überarbeitung des Teils III der Meisterprüfung war die im Jahr 2008 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität zu Köln entwickelte Struktur für eine handlungsorientierte Prüfung im Teil III.

Als Richtschnur für die Gestaltung der betriebswirtschaftlichen Vorbereitungslehrgänge für junge Meisterinnen und Meister wurde unter der Federführung des Ludwig-Fröhler-Instituts in München ein handlungsorientierter Rahmenlehrplan erarbeitet, der die neuen Prüfungsanforderungen aufgreift. Er zeichnet sich durch Praxisnähe und Kompetenzorientierung aus, um die berufliche Handlungsfähigkeit sowie die unternehmerische Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Lernenden zu fördern.

Teil III der Meisterprüfung enthält drei Handlungsfelder, die sich an den Phasen eines Unternehmenslebenszyklus orientieren:

1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen

2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten

3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

Handlungsorientierung bedeutet, dass berufliche Handlungssituationen oder Handlungsfälle, die an der Betriebs- und Berufspraxis und an Geschäfts- und Arbeitsprozessen orientiert sind, beispielhaft zum Gegenstand der Ausbildung gemacht werden. Der Lernende soll selbstständig Handlungen planen, durchführen und kontrollieren sowie sich im Anschluss über die jeweiligen Zusammenhänge klar werden. Damit erreicht er berufliche Handlungskompetenz, das heißt, er kann in beruflichen Situationen im betrieblichen Gesamtzusammenhang sach- und fachgerecht durchdacht und in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verantwortung handeln.

Die von den Meisterinnen und Meistern zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind für die einzelnen Handlungsfelder als Kompetenzen formuliert. Auf der Grundlage des Rahmenlehrplans ist der Inhalt dieses Bandes nach Handlungsfeldern und Lernsituationen gegliedert. Bei jeder Lernsituation sind die zu erwerbenden Kompetenzen vorangestellt.

Die Handwerker-Fibel versteht sich als elementare und unabdingbar notwendige Grundlage für ein erfolgreiches Lernen, für die Aneignung von Handlungs- und Problemlösungskompetenz und für das Bestehen der Meisterprüfung, sowohl in zulassungspflichtigen wie auch in zulassungsfreien Handwerken. Sie ist dafür sowohl das wichtigste Lernmittel und Begleitmaterial als auch Grundlage für das Selbststudium. Der Schwerpunkt der Inhalte ist nicht auf Begriffswissen, sondern in erster Linie auf anwendungsbezogenes Handlungswissen und berufliche Handlungsfähigkeit für die Praxis gelegt. Auch im Rahmen der handlungsorientierten Ausbildung und Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist ein Lehrbuch wie dieser Band der Handwerker-Fibel für ein erfolgreiches Lernen, den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, für die Aneignung von Handlungskompetenz und das Bestehen der Prüfung unverzichtbar. Darüber hinaus hat sich die Handwerker-Fibel als Handbuch und Nachschlagewerk für die wirtschaftliche Betriebs- und Unternehmensführung des Handwerksmeisters nach der Meisterprüfung, sei es als selbstständiger Unternehmer oder als angestellte Führungskraft, bewährt. Dabei hilft den Nutzern ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Nach den Textteilen zu den Lernsituationen folgen Wiederholungsaufgaben sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben. Dabei kommen folgende Aufgabentypen vor:

> Aufgaben mit programmierten Auswahlantworten bzw. Auswahllösungen

> Textaufgaben mit offenen Antworten bzw. Lösungen

> fallbezogene Aufgaben mit Leitfragen und offenen Lösungen

> fallbezogene Aufgaben mit frei formulierter Lösung

> fallbezogene Aufgaben mit Berechnungen

> Einsetzaufgaben und Zuordnungsaufgaben.

Sie dienen dem handlungsorientierten Vorgehen im Unterricht oder beim Selbststudium, ermöglichen eine den Lernprozess begleitende Kontrolle und eine rationelle Vorbereitung auf die Prüfung. Die fallbezogenen Aufgaben mit programmierten Auswahllösungen sind durch Ankreuzen von einer oder teilwiese auch zwei (dies ist dann bei der jeweiligen Aufgabe angegeben) der fünf vorgegebenen Lösungen zu bearbeiten. Die richtigen Lösungen sind am Schluss des Buches zur Kontrolle abgedruckt. Bei allen Aufgaben erfolgt am Ende der Aufgabenstellung ein Hinweis zum Textteil als Lösungshilfe und um bei festgestellten Lücken entsprechend nachlesen bzw. nacharbeiten zu können.

Alle vier Bände der Handwerker-Fibel sind auch für die Vorbereitung auf Fortbildungsprüfungen im Handwerk geeignet, in denen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach Maßgabe der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in den handwerksähnlichen Gewerben (AMVO) gefordert werden.

Für diese Auflage wurde der Inhalt wiederum an gesetzliche Änderungen und Neuregelungen angepasst. Neue Entwicklungen, insbesondere auch hinsichtlich der Digitalisierung und der Novellierung der Handwerksordnung (HWO), wurden aufgenommen.

Für Anregungen bei Abfassung des Textes für diesen Band danken wir Herrn Holger Scheiding und Herrn Ernst M. Schreyer.

Wir wünschen Ihnen bei der Vorbereitung und Ablegung Ihrer Prüfungen viel Erfolg.

Januar 2020

Die Autoren und

Holzmann Medien | Buchverlag

Mit den aktuellen Lehr- und Lernmitteln von Holzmann Medien erwerben Sie zusätzliche Sicherheit für die erfolgreiche Ablegung Ihrer Meisterprüfung:

> Der MeisterTrainer. Trainieren Sie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben – immer und überall: am PC, Tablet und Smartphone. Prüfungsvorbereitung einfach, schnell und sicher, online und offline. Auch als CD-ROM oder Download erhältlich.

Jetzt neu! Mit zahlreichen Lernvideos zur Vorbereitung auf den Teil 3 der Meisterprüfung. Zu ausgewählten Handlungssituationen bietet der MeisterTrainer ab sofort eine Vielzahl digitaler Lerneinheiten.

> Jetzt neu! Meistervorbereitung digital: Auf die Inhalte der Handwerker-Fibel abgestimmte Lernvideos für Kursträger und Bildungsstätten (Teil 3 der Meisterprüfung). Ideal als Ergänzung für den Unterricht. Lizenzen auf Anfrage beim Verlag.

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> Die Handwerker-Fibel auf CD-ROM. Der gesamte Inhalt (Text und Abbildungen) per Mausklick sofort abrufbar. Einfache Bedienung, hoher Benutzerkomfort.

Sämtliche Lehr- und Lernmittel können, sofern sie nicht vom Lehrgangsträger zur Verfügung gestellt werden, im Buchhandel oder direkt beim Verlag bezogen werden.

Bestelladresse:

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Inhalt
Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten

1. Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbstständigkeit begründen

Kompetenzen

> Für eine erfolgreiche Unternehmertätigkeit relevante Anforderungen identifizieren.

> Eigene Fähigkeit zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebes erkennen und beurteilen.

1.1Anforderungen an einen Unternehmer

Wer sich mit der Frage befasst, einen Betrieb zu gründen oder einen zu übernehmen, sollte sich zunächst intensiv damit auseinandersetzen, ob er wesentliche Eigenschaften mitbringt, die im Allgemeinen von einem Unternehmer erwartet werden. Er sollte sich ferner bewusst sein, dass berufliche Selbstständigkeit nicht nur Chancen, sondern auch Risiken und Belastungen mit sich bringt.

Allgemeine Überlegungen

Diese Vor- und Nachteile muss jeder dann für sich selber genau abwägen, ehe er den Schritt zur Existenzgründung wagt. Dabei wird es allerdings in den seltensten Fällen ein eindeutiges Ja oder Nein geben, sondern oftmals auch einen Kompromiss, bei dem jedoch die positive Einstellung überwiegen sollte. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen und dauerhaften selbstständigen Existenz gegeben.


1.1.1Persönliche Anforderungen

Erfolgreiche Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen setzen in der Regel auch bestimmte persönliche Eigenschaften beziehungsweise Anforderungen voraus. Dazu zählen beispielsweise:

> Risikobereitschaft

> Entscheidungsfreunde

> Verantwortungsbewusstsein

> Kommunikationsfähigkeit und Kontaktfreude

> körperliche und emotionale Belastbarkeit

> Konflikt- und Krisenfähigkeit

> Flexibilität

> strategisches Denken

> Zielstrebigkeit

> Sozialkompetenz

> Verhandlungsgeschick

> rhetorische Sicherheit

> Führungseigenschaften

> Motivation

> Selbstvertrauen.

Checklisten und Tests

In Handbüchern zur Existenzgründung sowie bei zahlreichen Institutionen wie Handwerkskammern und Fachverbänden gibt es auch Checklisten und Tests (mittlerweile überwiegend im Internet), anhand derer man selbst feststellen kann, ob man zum Unternehmer geeignet ist beziehungsweise wo man noch Defizite hat, die ausgeglichen werden können.

Jeder Existenzgründer sollte sich, bevor er im Handwerk den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, daher insbesondere folgende selbstkritische Fragen stellen, um seine persönlichen Voraussetzungen auszuloten:

Selbstkritische Fragen

> Was sind meine Motive für die berufliche Selbstständigkeit?

> Bin ich der Typ, der risikofreudig ist, oder bin ich einer, der eher den Weg der größeren Sicherheit sucht?

> Habe ich die persönliche Stärke, in eigener Verantwortung auch in kritischen Lagen kühlen Kopf zu bewahren, nicht zu resignieren und optimistisch zu sein?

> Verfüge ich über eine überdurchschnittliche psychische und körperliche Belastbarkeit?

> Kann ich Wichtiges und Unwichtiges unterscheiden und mich auf das Wesentliche konzentrieren?

> Bin ich bereit, gerade in der Anfangsphase, ein Arbeitspensum zu leisten, das über dem Normalmaß eines Berufstätigen liegt?

> Kann ich auf lieb gewonnene Hobbys und auf Freizeit zumindest vorübergehend verzichten?

> Ist der Schritt in die Selbstständigkeit auch mit dem (Ehe-)Partner abgesprochen?

> Bin ich kontaktfreudig, kreativ, zuverlässig und durchsetzungsfähig?

> Habe ich die notwendigen Führungseigenschaften?

> Reichen Berufsausbildung, abgelegte und bestandene Prüfungen, Berufserfahrung sowie Fertigkeiten, Kenntnisse und berufliche Handlungsfähigkeit aus, um der angestrebten beruflichen Selbstständigkeit gerecht zu werden?

> Habe ich alle Voraussetzungen für eine Gewerbeausübungsberechtigung?

1.1.2Familiäre Anforderungen

Für den Erfolg eines Unternehmers ist es unerlässlich, dass die Familie oder der Partner die Gründung oder Übernahme eines Betriebes bejaht und unterstützt. Unternehmer zu sein ist keine Eigenschaft, die man bei Verlassen seines Betriebsgebäudes ablegen kann. Probleme, die sich im Betrieb stellen, haben auch Einfluss auf das Familienleben. Gerade in der Startphase sind oftmals persönliche und zeitliche Einschränkungen die Regel. Gegebenenfalls sind auch Überlegungen hinsichtlich der Kinderbetreuung anzustellen. Gerade bei Handwerksbetrieben ist es oft üblich, dass der (Ehe-)Partner im Betrieb mitarbeitet.

1.1.3Fachliche Anforderungen

Wer über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt, erleichtert sich nicht nur den eigenen Start, sondern findet auch leichter die Akzeptanz bei Geschäftspartnern, Kunden und Banken.


a)Fachwissen und -kenntnisse

Vom künftigen Unternehmer wird gefordert, dass er über die fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse verfügt, die er zur Ausübung des Berufs, in dem er sich selbstständig macht, benötigt.

b)Branchenerfahrung

Hier kommt es darauf an, vor allem einen Überblick zu haben über:

> Marktentwicklung

> Kalkulation

> Kostenfaktoren

> Kennzahlen

> spezifische Wettbewerbssituation

> Standortfaktoren

> spezifische Arbeitsmarktlage und Personalgewinnung.

c)Kaufmännische Grundkenntnisse

Sie sollten ausreichen, um Entscheidungen insbesondere in folgenden Bereichen treffen und begründen zu können:

> Finanzierung

> Personal

> Marketing

> rechtliche Grundlagen

> Rechnungswesen

> Steuerpflichten

> Sozial- und Privatversicherungen.

Handwerksmeister haben den Vorteil, dass sie zu diesen einzelnen Bereichen im Rahmen der gesamten Meistervorbereitung bereits umfassende Kenntnisse vermittelt bekommen.

Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben

1.Sie setzen sich damit auseinander, ob für Sie der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit eine Alternative zu der aktuellen Arbeitnehmertätigkeit ist.

Aufgabe:

1 Beschreiben Sie, welche persönlichen Anforderungen Sie dazu erfüllen sollten!

2 Nennen und beschreiben Sie die drei Bereiche der fachlichen Anforderungen, über die Sie verfügen sollten!

>> Seiten 15 bis 17 |

2.Risikobereitschaft gehört bezüglich Existenzgründungen und Betriebsübernahmen zu den

1 familiären

2 persönlichen

3 gesetzlichen

4 fachlichen

5 handwerksrechtlichen

Anforderungen.

>> Seiten 15 bis 16 |

2.Wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten

Kompetenzen

> Handwerks- und branchenspezifische Informationen über Entwicklung der Gesamtwirtschaft recherchieren, relevante Daten darstellen und mit anderen Quellen vergleichen.

> Den gesamtwirtschaftlichen Kontext (Zusammenhang), in dem ein handwerkliches Unternehmen operiert (handelt), erklären können.

> Selbstverständnis und persönliche Zugehörigkeit zum Handwerk begründen.

> Aufbau der Handwerksorganisation sowie Aufgaben und Leistungsangebote der einzelnen Organisationen kennen.

> Nutzen von Mitgliedschaften in Handwerksorganisationen kennen und bewerten.

2.1Stellung des Handwerks in der Volkswirtschaft

Um die Stellung des Handwerks kompetent beurteilen zu können, werden hier zunächst einige grundlegende Begriffe aus der Volkswirtschaft erklärt.

2.1.1Grundzüge volkswirtschaftlicher Zusammenhänge

Bedürfnisse

Jeder Mensch hat Grundbedürfnisse zur Bewältigung seines Lebens. Neben den Mindestbedürfnissen an Nahrung, Kleidung und Wohnung entstanden je nach Kultur- und Entwicklungsstand der Menschen weitere Bedürfnisse wie Sicherheitsbedürfnisse, soziale Bedürfnisse, Wertschätzungsbedürfnisse und Entwicklungsbedürfnisse.

Die Bedürfnisse des Menschen, die am Markt zu Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen führen, nennt man Bedarf. Die Herstellung und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen bezeichnet man als Wirtschaft. Die Wirtschaft eines Landes (auch Volkswirtschaft genannt) stellt also Güter und Dienstleistungen zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse her und übernimmt deren Verteilung.

Produktionsfaktoren

a)Produktion

Die Grundlagen für die Gütererzeugung sind die Produktionsfaktoren Boden (Bodenfläche und Bodenschätze/Rohstoffe), Arbeit und Kapital (Werkzeuge, Maschinen, Betriebsanlagen usw.).

Investitionen

Die Produktion von Gütern und Dienstleistungen geschieht dadurch, dass in einer Produktionsstätte (Betrieb) Arbeitskräfte, Maschinen, Gebäude und Rohstoffe eingesetzt und kombiniert werden. Das gesamte Sachkapital wird durch die „Produktion“ abgenutzt und verliert an Wert. Zur Erhaltung und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Wirtschaftens muss das Sachkapital immer wieder durch Investitionen erneuert und erweitert werden. Dies setzt eine laufende Kapitalbildung voraus. Kapital kann aber nur gebildet werden, wenn nicht das gesamte Bruttoinlandsprodukt verbraucht wird, sondern ein Teil davon über das Sparen wieder in die Investition fließt. (Anmerkung: Durch die aktuellen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank gelten diese Zusammenhänge derzeit nur eingeschränkt.)

Um die drei Produktionsfaktoren in bester Weise wirksam werden zu lassen, ist unternehmerisches Können erforderlich. Jedes Unternehmen ist also innerhalb der Volkswirtschaft eine Einheit, die durch Einsatz und Kombination der Produktionsfaktoren zur volkswirtschaftlichen Leistung beiträgt.

b)Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt ist der Maßstab zur Erfassung der gesamtwirtschaftlichen Leistung. Es umfasst die in einem Wirtschaftsgebiet (beispielsweise Deutschland) in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Güter und Dienstleistungen.

Wirtschaftswachstum

Durch Wirtschaftswachstum, das unter anderem durch mehr Leistung pro Arbeitskraft erreicht wird, wird das Inlandsprodukt erhöht.

Der Beitrag der verschiedenen – das sind insbesondere Industrieund Dienstleistungen – zu den erzielten Umsätzen ist unterschiedlich. Das Handwerk ist mit rund 9 % beteiligt.


Privater Verbrauch, Investitionen

Der Anteil des privaten Verbrauchs am Inlandsprodukt dient der Steigerung des Lebensstandards. Ein weiterer, nicht verbrauchter Teil des Inlandsprodukts wird investiert (Kauf von Maschinen, Fabriken und Anlagen) und trägt dazu bei, die Produktion für die Zukunft zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Das gesparte Geldkapital wird also wieder teilweise in Sachkapital umgewandelt.

Staatsverbrauch, Außenbeitrag

Ein dritter Teil des Inlandsprodukts wird vom Staat für die Erfüllung seiner Aufgaben beansprucht. Ein vierter Teil wiederum wird exportiert. Werden davon die Importe abgezogen, so erhält man den Außenbeitrag. Folgende Abbildung gibt eine Übersicht über die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland im Jahre 2018:


c)Geld und Währung

Geld hat neben seiner Funktion als Tauschmittel Bedeutung als Recheneinheit und als Wertaufbewahrungsmittel. In Deutschland ist der Euro die geltende Währung und gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Euro-Banknoten und -Münzen.


Währung

Unter Währung versteht man die Ordnung des Geldwesens innerhalb eines Landes oder eines Wirtschaftsgebietes sowie die Wertbeziehungen und den Zahlungsverkehr zu anderen Ländern.

Der Wert des Geldes spielt eine wichtige Rolle. Er beruht auf seiner Kaufkraft.

Inflation

Die Kaufkraft wiederum hängt unter anderem davon ab, wie viel Geldvorrat dem Gütervorrat gegenübersteht. Der Geldvorrat soll dem Gütervorrat wertmäßig entsprechen. Bleibt die Warenmenge gleich und die Geldmenge steigt, lässt der Geldwert nach, und man spricht von einer inflationären Entwicklung. Würde die Warenmenge gleich bleiben und die Geldmenge sinken, steigt die Kaufkraft des Geldes. Man spricht dann von einer deflatorischen Entwicklung.

In der Europäischen Währungsunion hat die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Main die geldpolitische Verantwortung.

Die nationalen Zentralbanken sind rechtlich eigenständige Untergliederungen der EZB und somit Bestandteil des Systems Europäischer Zentralbanken (ESZB).

Aufgaben der EZB

Die EZB ist verpflichtet, vorrangig das Ziel der Preisstabilität in Unabhängigkeit von den Regierungen zu verfolgen und für einen stabilen Euro zu sorgen.

Sie setzt dabei auf eine vorausschauende Geldmengenstrategie, die auch der Fiskalpolitik (finanzpolitische Maßnahmen des Staates) und der Wirtschafts- und Tarifpolitik eine klare Orientierung gibt. Im Einzelnen hat die EZB folgende grundlegenden Aufgaben:

> Festlegung und Durchführung der Geldpolitik

> Durchführung von Devisengeschäften

> Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten

> Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.

Geldpolitische Instrumente

Die EZB muss dabei, um ihren Stabilitätsauftrag erfüllen zu können, die Unterstützung der Länderregierungen haben. Darauf haben sich die Teilnehmerländer des Euro in einem Stabilitätspakt geeinigt, der insbesondere darauf ausgerichtet ist, Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung in den einzelnen Ländern zu gewährleisten. Die EZB hat selbst eigene Instrumente der Geldpolitik, um ihre Aufgaben und Ziele zu erreichen. Dazu gehören u. a.:

> Durchführung von Offenmarktgeschäften zur Steuerung der Zinssätze, zur Kontrolle der Liquiditätslage am Geldmarkt und zur Signalisierung des geldpolitischen Kurses

> Zurverfügungstellung ständiger Fazilitäten (= Möglichkeit für die Inanspruchnahme sehr kurzfristiger Kredite), um rasch Liquidität bereitstellen oder vom Markt nehmen zu können

> Verpflichtung der Kreditinstitute zur Haltung von Mindestreserven auf Konten bei den nationalen Zentralbanken.

> Geldpolitische Sondermaßnahmen wie Ankauf von Vermögenswerten.

Über den Einsatz aller Instrumente der EZB bestimmt der EZB-Rat.

Soziale Marktwirtschaft

d)Wirtschaftssysteme

Als Wirtschaftssystem oder Wirtschaftsordnung bezeichnet man den organisatorischen Aufbau und Ablauf einer Volkswirtschaft. Die zwei extremen Formen sind die freie Marktwirtschaft und die Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft). Weit größere Bedeutung haben aber entsprechende Abwandlungen, insbesondere die soziale Marktwirtschaft.


Das in der Bundesrepublik praktizierte System der sozialen Marktwirtschaft geht davon aus, dass die Gemeinschaft und der Einzelne vor Auswüchsen in der Preisgestaltung und vor sozialen Unsicherheiten geschützt werden.

Freie Marktpreisbildung in möglichst vielen Bereichen, Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, freies Unternehmertum, privates Eigentum an Produktionsmitteln und Freiheit des selbstständigen wirtschaftlichen Handelns sind Wesensbestandteile der sozialen Marktwirtschaft.

e)Aufgaben der Wirtschaftspolitik

Es gibt vier zentrale Aufgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik:


2.1.2Wirtschaftliche Bedeutung

a)Aufgaben des Handwerks

Früher war es wesentliche wirtschaftliche Aufgabe des Handwerks, Güter herzustellen, die der Mensch zur Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse – Nahrung, Wohnung und Bekleidung – benötigte.

Haushandwerk Berufshandwerk

Mit einfachen Hilfsmitteln, aus der Verbindung von Geist und manueller Geschicklichkeit, erfüllte zunächst das Haushandwerk und später das Berufshandwerk seine wirtschaftliche Aufgabe als Träger der gesamten Produktion von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern.

Kulturelle Leistungen

Dank seiner wirtschaftlichen Leistungskraft hat sich das Handwerk im Laufe der Zeit zu Leistungen weiterentwickelt, die in den kulturellen Bauleistungen und im Städtebau des Mittel- und Spätmittelalters einen Höhepunkt fanden.

Technisierung

Die Technisierung und der daraus folgende Wandel in den Arten des Wirtschaftens ließen aus dem Handwerk heraus die industrielle Gütererzeugung entstehen, die heute überwiegt. Dabei wurde das Handwerk aus einigen Bereichen der gewerblichen Produktion verdrängt.

Die Nachfrage nach individueller Befriedigung der Bedürfnisse und somit nach Qualität, Maßarbeit und kreativen Leistungen ist allerdings nach wie vor groß.

In der Deckung des gehobenen Bedarfs und der persönlichen Dienstleistungen sowie der individuellen Problemlösungen liegen die Stärke und die Chancen eines großen Teils der handwerklichen Leistungen und Produkte.

Insgesamt liegen die Aufgabenschwerpunkte des Handwerks in:


Heute kommen dem Handwerk durch das Entstehen neuer Werkstoffe, neuer Erfindungen, neuer Technologien und neuer Industriezweige zusätzliche volkswirtschaftliche Aufgaben zu.

Viele industrielle Erzeugnisse (z. B. sanitäre Einrichtungsgegenstände, Heizungsanlagen, Erzeugnisse der Elektroindustrie und andere) werden erst durch Leistungen des Handwerks (Montage) zu einem gebrauchsfähigen Wirtschaftsgut für den Endverbraucher.

Arbeitsteilung

Abgesehen von einigen Arbeitsgebieten, bei denen die industrielle Massenproduktion und die handwerklichen Erzeugnisse im Wettbewerb stehen (z. B. Bekleidungshandwerk – Bekleidungsindustrie), hat sich in unserer Volkswirtschaft zwischen Handwerk, Industrie und Dienstleistern eine weitgehende, volkswirtschaftlich wünschenswerte Arbeitsteilung vollzogen.


Die Industrie erhält vom Handwerk insbesondere:

> Bau- und Reparaturleistungen

> Dienstleistungen aller Art

> Spezialmaschinen und Werkzeuge

> Modelle, Mess- und Prüfgeräte

> Einzelteile.


Das Handwerk erhält von der Industrie unter anderem:

> Rohstoffe und Halbfabrikate

> Maschinen und Fahrzeuge.

Industrie und Handwerk schließen sich also nicht aus, vielmehr lassen neue Industriezweige auch neue Handwerkszweige entstehen (z. B. Kfz-Industrie/Kfz-Handwerk).

Neue Technologien

Auch bei den neuen Technologien liegen die Chancen und Schwerpunkte für die Handwerksbetriebe in der Zulieferung an die Industrie sowie bei Montage, Installation und Wartung.

Durch Auslagerung ist das Handwerk zudem stärker in die industrielle Wertschöpfung eingebunden.

b)Strukturwandel und Zukunftsperspektiven des Handwerks

Hauptprobleme des Strukturwandels

Das deutsche Handwerk hat ständig einen umfassenden technisch und wirtschaftlich bedingten Strukturwandel zu bewältigen.

Hauptprobleme

Die Hauptprobleme des Handwerks sind aktuell:

> Deckung des Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs

> steigende Arbeitskosten

> steigende Rohstoff- und Energiepreise

> hohe Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit

> Verknappung von Gewerbeflächen in Ballungsräumen

> Verdrängungswettbewerb durch Verbraucher- und Baumärkte

> Verdrängungswettbewerb durch Industrie und Handel

> mangelnde Berücksichtigung der Belange der Kleinbetriebe in der Steuer- und Sozialpolitik

> rasante technologische Entwicklungen wie die Digitalisierung, die neue Produktionsverfahren (z. B. 3-D-Drucker) und geänderte Wertschöpfungsketten mit sich bringt

> Wandel des Absatzmarktes für zahlreiche Handwerksbetriebe von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt

> Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur (demografischer Wandel)

> hoher Sättigungsgrad bei Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs

> Konkurrenz aus Niedriglohnländern.

Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen

Zur Lösung der Hauptprobleme des Handwerks im technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel und zur Bewältigung der Herausforderungen sind vor allem in drei Bereichen Maßnahmen notwendig:


Betriebe

Die Handwerksbetriebe müssen stets bereit sein,

> neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten,

> bestehende Leistungsangebote ständig an sich ändernde Marktbedingungen und Zielgruppen anzupassen und zu erweitern,

> neue Absatzwege und Absatzgebiete zu erschließen,

> EDV sowie Informations- und Kommunikationstechnologien konsequent in Werkstatt, Büro und auf Baustellen einzusetzen,

> Kooperationen auftragsbezogen einzugehen,

> sich noch stärker an den Anforderungen der Kunden und deren Bedarf zu orientieren.

Die Handwerksorganisationen (Handwerkskammern, Fachverbände, Innungen) müssen ihre Förderungsmaßnahmen, insbesondere Beratung, Informationsvermittlung, Nachwuchssicherung sowie Aus- und Fortbildung, ausweiten. Zur Stärkung des Handwerks in der EU und zur Verstärkung der Exportaktivitäten generell sind außenwirtschaftliche Kontaktstellen und Messebeteiligungen wichtig.

Rahmenbedingungen

Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung handwerks- und mittelstandsfreundlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen durch den Staat, vor allem in der Steuer-, Wettbewerbs-, Sozial- und Bildungspolitik.

Entwicklungschancen

Zukunftsperspektiven und Entwicklungschancen des Handwerks

Günstige Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen sich bei entsprechenden Rahmenbedingungen vor allem:

> bei der Befriedigung des individuellen Bedarfs

> bei Reparatur- und Dienstleistungen

> bei der fachkundigen Beratung

> bei Leistungen im Freizeit-, Gesundheits- und Wellnessbereich

> bei der Qualität der Produkte

> durch den technischen Fortschritt

> bei der Umsetzung der Energiewende, z. B. durch energetische Gebäudesanierung

> durch Innovationen, wie z. B. Elektromobilität und LED-Beleuchtung; ferner Smart Home (= Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten sowie Unterhaltungselektronik) und Smart Grid (= intelligente Stromnetze, die Erzeugung, Speicherung und Verbrauch kombinieren)

> bei Umweltschutz und Steigerung der Energieeffizienz

> durch das Entstehen neuer Marktnischen

> durch Kundennähe und Kundenorientierung

> durch Kooperationen zum Angebot von Komplettleistungen.

Aufgrund der neuen Technologien ändern sich allerdings die Marktgegebenheiten wie Leistungsangebot, Produktionsstruktur und Maschinen sowie das damit verbundene Wissen sehr rasch. Die Mikroelektronik sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Informations-, Nachrichten-, Datenverarbeitungs-, Regelungs- und Steuerungstechnik, die Telekommunikation, Pneumatik, Hydraulik und die neuen Werkstoffe ersetzen vielfach herkömmliche Produkte und Dienstleistungen, öffnen den Weg zur Entwicklung flexibler Fertigungs- und Leistungssysteme und führen zu Rationalisierung und Automation. Große Herausforderungen und Chancen stellen sich mit Wirtschaft 4.0, geprägt durch umfassende Vernetzung unter anderem über das sogenannte Internet der Dinge.

Umweltschutz

Zusätzliche Chancen bieten auch Umweltschutz, Klimaschutz, Energieeinsparung und Elektromobilität. Gerade die Klein- und Mittelbetriebe des Handwerks sind hier bewährte Problemlöser und Innovatoren.

Das Handwerk hat gute Voraussetzungen, in Zukunft zu bestehen. Damit verbunden ist jedoch auch ein ständiger Wandel in weiten Teilen des Handwerks, der zu neuen Berufen und Tätigkeitsschwerpunkten sowie teilweise auch zu anderen Betriebsgrößen führen wird.

c) Leistungsstruktur des Handwerks

Das Handwerk erwirtschaftet rund 9 % der Umsätze aller deutschen Unternehmen. Die Leistungsstruktur ist vielseitig. Es sind dies insbesondere:

> verarbeitendes Gewerbe

> Baugewerbe

> Handel

> Handel, Instandsetzen und Reparatur von Kfz

> Gebäudebetreuung

> sonstige, überwiegend persönliche Dienstleistungen.

Deshalb bezeichnet man das Handwerk auch als Deutschlands vielseitigsten Wirtschaftsbereich.

Abnehmergruppen

Vom Gesamtumsatz des Handwerks entfallen nach den wichtigsten Abnehmergruppen auf


> private Haushalte 41 %
> gewerbliche Wirtschaft 45 %
> öffentliche Auftraggeber 14 %.

Die amtliche Statistik teilt die Aktivitäten des Handwerks nach Leistungsbereichen und wirtschaftlichen Funktionen wie folgt ein:


Konsumgüterhandwerke


Lebensmittelhandwerke

Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln deckt das Handwerk trotz zunehmender Zahl an Brotfabriken, Wurstfabriken, Großbrauereien und Verbrauchermärkten nach wie vor einen erheblichen Teil des Bedarfs.

Beispielsweise hat das Bäckerhandwerk bei den Brot- und Backwaren einen Marktanteil von mehr als der Hälfte. Vom gesamten Umsatz an Fleisch- und Wurstwaren entfällt nach wie vor ebenfalls ein merklicher Anteil auf das Fleischer-/Metzgerhandwerk. Dem Handwerk kommt zugute, dass hier die individuellen Verzehrs- und Geschmackswünsche berücksichtigt werden und vor allem frische Ware aus der Region von hoher Qualität angeboten wird.

Bekleidung, Textil, Leder

Zum individuellen Bekleidungsangebot tragen nach wie vor die Bekleidungshandwerke bei. Aus der Verbindung von handwerklicher Verarbeitung des Materials und schöpferischer Fantasie prägt diese Berufsgruppe die modische Linie unserer Zeit und kann daher von der Massenproduktion der Bekleidungsindustrie nie ganz verdrängt werden.

Haushalts- und Wohnbedarf

Die Innenraumgestaltung und -ausstattung bietet ein weites handwerkliches Betätigungsfeld. Die hohen Ansprüche breiter Kreise der Bevölkerung an verbesserte Wohnverhältnisse lassen den Bedarf weiter steigen.

Verkehrsbedarf

Mobilität

Die in dieser Gruppe zusammengefassten Handwerke rund um das Kraftfahrzeug haben innerhalb der Konsumgüterhandwerke eine herausragende Stellung.

Das hohe Mobilitätsbedürfnis unserer Wirtschaft und Gesellschaft ist dafür die wesentliche Ursache. Allerdings stehen diese Handwerke durch Diskussionen über Fahrverbote sowie durch die Elektromobilität und autonomes Fahren vor einem beträchtlichen Wandel.

Körper- und Gesundheitspflege

Den Handwerken dieses Bereiches eröffnen sich in der Regel gute Zukunftschancen. Der Bedarf an derart personenbezogenen Dienstleistungen wächst mit dem zunehmenden Alter der Bevölkerung.

Unterhaltungs- und Freizeitbedarf, persönlicher Bedarf

Die in dieser Gruppe zusammengefassten Handwerke sind sehr stark auf den privaten Verbrauch ausgerichtet.

Private Kunden

Entsprechend kommt dem privaten Kunden als Abnehmer eine große Bedeutung zu. Die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich hängen sehr stark von den verfügbaren Einkommen, dem Wohlstandsniveau, dem Wertewandel sowie der wachsenden Freizeit und deren Gestaltung ab.

Investitionsgüterhandwerke


Bau- und Ausbauhandwerk

Das Bau- und Ausbauhandwerk stellt nach wie vor eine der stärksten Gruppen (rund 45 % des Gesamthandwerksumsatzes) mit einer Vielzahl von Berufen dar. Es beweist damit, dass das produzierende Handwerk noch eine verhältnismäßig große Rolle in unserer Wirtschaft spielt.

Der Anteil des Handwerks am Umsatz im Bauhauptgewerbe beträgt gut 70 %.

Bautätigkeiten

Im Wohnungsbau wie im gewerblichen Bau und im öffentlichen Hoch- und Tiefbau liegen die Stärken des Handwerks. In erheblichem Umfang ist das Bau- und Ausbauhandwerk im Bereich der Stadtsanierung, der Denkmalpflege sowie der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden aller Art tätig.

Technische Investitionsgüterhandwerke

Die technischen Investitionsgüterhandwerke liefern den Investitionsgüterproduzenten zu, produzieren eigene maschinelle Ausrüstungen und führen auch Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen aus.

Chancen

Auf dem Sektor der Zulieferungen ist ein großer struktureller Umbruch im Gange. In den zurückliegenden Jahren war dieser dadurch geprägt, dass die Industrie Produktionsbetriebe ins Ausland verlagert und/oder Zulieferungen teilweise ins preisgünstigere Ausland ausgelagert hat. Sie will eine kleinere Zahl an Zulieferern. Ferner verlangt sie Qualitätsmanagement und Zertifizierung von den handwerklichen Zulieferern. Die Industrie legt immer mehr Wert darauf, dass nicht nur Produkte, sondern in Kombination auch Dienstleistungen und Komplettlösungen angeboten werden. Schließlich will die Industrie von den Zulieferern größere Betriebseinheiten. Aktuell findet durch die Vernetzung im Zuge von Industrie 4.0 bzw. Wirtschaft 4.0 ein rasanter Wandel statt. Trotz dieser großen Herausforderungen für die Zulieferer aus dem Handwerk haben diese auch in der Zukunft wirtschaftliche Chancen. Sie liegen vor allem in Qualität, Spezialwissen, Preiswürdigkeit, Flexibilität, Kooperationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Termintreue.

Dienstleistungen für die gewerbliche Wirtschaft

Diejenigen Handwerksberufe, die als Dienstleister für die gewerbliche Wirtschaft tätig sind, haben sich in den letzten Jahren expansiv entwickelt, sind allerdings auch sehr stark von der Entwicklung ihrer Abnehmer abhängig.

d) Betriebe, Unternehmen, Beschäftigte, Umsätze

Handwerksbetriebe, Handwerksunternehmen

Zurzeit gibt es in der gesamten Bundesrepublik etwas über 1.000.000 Handwerks- und handwerksähnliche Betriebe, die in den Verzeichnissen der Handwerkskammern eingetragen sind. Die amtliche Statistik erfasst Handwerksunternehmen. Dabei werden Betriebe ohne Beschäftigte und mit wenig Umsatz sowie das handwerksähnliche Gewerbe nicht erfasst. Die Zahl der Handwerksunternehmen in Deutschland betrug im Jahr 2017 (letzte amtliche Zahl) rund 554.000.

Tätige Personen

Über die Unternehmensgröße informiert die nachstehende Abbildung.


Nach den Erhebungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks kennzeichnen folgende Daten (2018) das Handwerk:

> Erwerbstätige: 5,53 Millionen

> Umsatz: 612 Milliarden Euro.

2.1.3Gesellschaftliche Bedeutung

Die Betätigung im Handwerk bildet die Grundlage vieler selbstständiger Existenzen. Eine Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn es davon eine große Zahl gibt.

Eigenverantwortung

Ehrenamtliche Aktivitäten

Gesellschaftspolitisch betrachtet ist es von großer Bedeutung, dass eine beachtliche Anzahl der im Handwerk beschäftigten Personen tätige Inhaber und Familienangehörige sind und ein erheblicher Teil aller Handwerker auf eigenem Grund und Boden arbeitet. Jährlich machen sich Tausende im Handwerk selbstständig und sichern bestehende bzw. schaffen neue Arbeitsplätze. Sie zeigen damit ein erhebliches Maß an Initiative, Eigenverantwortung und Risikofreudigkeit. Die breite Streuung der Betriebe auf Stadt und Land führt zu einer gesunden und sozial ausgewogenen Struktur unserer Volkswirtschaft. Zahlreiche Handwerker engagieren sich ehrenamtlich nicht nur im Handwerk selbst, sondern in nahezu allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft.

Das Handwerk leistet so über seine ökonomischen Aufgaben hinaus einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Weiterentwicklung der demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung.

2.1.4Kulturelle Bedeutung

Handwerk gestaltet Kultur und kulturelle Lebensräume und trägt zur Sicherung der kulturellen Identität einer Region genauso bei wie zur kulturellen Vielfalt in der Formgebung.

Bedeutende Künstler sind aus dem Handwerk hervorgegangen. Handwerker waren die Erbauer der Dome oder berühmter Schlösser, Patrizierhäuser oder Gemeinschaftsbauten. Sie formten Fassaden und Giebel, schmiedeten kunstvolle Gitter, schufen formschöne Luxusmöbel, schlugen aus Stein oder gossen aus Erz unvergessliche Denkmäler.

Künstler und Handwerker

Auch wenn Idee und Entwurf vielfach von Künstlerhand stammten, waren es dennoch Handwerker, welche der Idee unvergängliche Formen zu geben vermochten. Die Blütezeit des Handwerks war auch stets eine Blütezeit der Kultur.

Handwerklich technisches Können und künstlerische Betätigung gehen vielfach ineinander über. Alle Kultur setzt Arbeit voraus. Die Arbeitswerte werden dadurch zu Kulturgütern, sodass sie zum Ausdruck ihrer Zeit werden.

Schöpferisch gestaltende Kraft

Nur schöpferisch gestaltende Arbeit kann Kulturgüter erzeugen. Gerade aber der Handwerker ist mit der Planung, Vertiefung und Vollendung seines Werkes persönlich sehr eng verbunden. Seine Werke sind nicht Serien- oder Massenartikel, sondern persönliche Qualitätsarbeiten, an denen vielfach ein Stück seines Lebens hängt. Der Handwerker vermag jedoch nur das in sein Werk zu legen, was er selbst in sich trägt. Daher sind das hohe Niveau seiner handwerklichen Fähigkeiten und Kenntnisse (Gesellenprüfung, Meisterprüfung) und die schöpferisch gestaltende Kraft seiner Persönlichkeit entscheidend.

Formgebung

Zweifellos hat sich durch die Fortentwicklung der Technik auch manches in der Formgebung des Handwerks wesentlich geändert. Die Formgebung des gestaltenden Handwerks und dessen kulturelle Bedeutung hat aber gerade beim heutigen Zug zur industrialisierten Technik und zum industriellen Design nach wie vor hohe Bedeutung.

Besondere Leistungen erbringt das Handwerk ferner in der Denkmalpflege und in der Restaurierung und trägt damit zur Bewahrung des bauhistorischen Erbes bei.

2.2Handwerksorganisationen
2.2.1Strukturen und Aufgaben

a) Aufbau der Handwerksorganisationen

Die Handwerksorganisation wird in zwei Gruppen eingeteilt.


Fachlich ist die Handwerksorganisation aufgebaut in:

> Innungen

> Landesinnungsverbände

> Bundesinnungsverbände.

Der regionale Aufbau erfolgt nach:

> Kreishandwerkerschaften

> Handwerkskammern.

Dachorganisationen

Zur Interessenvertretung gemeinsamer Belange auf Landes- und Bundesebene haben Handwerkskammern und Fachverbände Arbeitsgemeinschaften bzw. gemeinsame Dachorganisationen gebildet.

Beispiele für die Landesebene

> Zusammenschluss der bayerischen Landesinnungsverbände im „Unternehmerverband Bayerisches Handwerk“

> Zusammenschluss der bayerischen Handwerkskammern in der „Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern“

> Zusammenschluss der Landesfachverbände und der Handwerkskammern Bayerns im „Bayerischen Handwerkstag“.

Landeshandwerksvertretung

Gleiche oder ähnliche „Landeshandwerksvertretungen“ gibt es auch in den anderen Bundesländern.

Bundesebene

> Alle deutschen Handwerkskammern bilden den „Deutschen Handwerkskammertag“ (DHKT).

> Die Bundesinnungsverbände sind im „Unternehmerverband Deutsches Handwerk“ (UDH) zusammengeschlossen.

ZDH

> Die Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks ist der „Zentralverband des Deutschen Handwerks“ (ZDH). Dem ZDH gehören die im Unternehmerverband Deutsches Handwerk organisierten Bundesinnungsverbände und die im Deutschen Handwerkskammertag zusammengeschlossenen Handwerkskammern an.

Die Handwerksorganisation in Deutschland


b) Strukturen und Aufgaben der einzelnen Organisationen

Innung

Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder solcher Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Gewerbe eine Ausbildungsordnung erlassen worden ist.

Körperschaft öffentlichen Rechts

Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch Gewerbetreibende, die ein dem Gewerbe, für welches die Innung gebildet ist, fachlich oder wirtschaftlich nahestehendes handwerksähnliches Gewerbe ausüben, für das keine Ausbildungsordnung erlassen ist, können bei entsprechender Satzung Innungsmitglied werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen darf der Innungsbeitritt nicht versagt werden.

Ihre Aufgaben sind:


Für jedes Gewerbe kann in dem gleichen Bezirk nur eine Innung gebildet werden.

Das oberste Organ der Innung ist die Innungsversammlung.

Aufgaben der Innungsversammlung

Ihr sind insbesondere vorbehalten

> alle Beschlüsse von vermögensrechtlicher Bedeutung (Beitragsordnung, Haushaltsplan, Jahresrechnung, Anlage des Innungsvermögens, Mietverträge, Anstellungsverträge usw.),

> die Wahlen der Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse, der Vertreter bei der Kreishandwerkerschaft und beim Landesinnungsverband sowie

> die Beschlüsse über Satzungsänderung und Auflösung der Innung.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst.

Dem Vorstand obliegen die Ausführung der Beschlüsse der Innungsversammlung sowie die Vertretung der Innung nach außen.

Er setzt sich zusammen aus dem meist als Obermeister bezeichneten Vorsitzenden des Vorstands und so vielen weiteren Mitgliedern, wie die Satzung bestimmt.

Die Innung kann für die Beratung und Erledigung wichtiger Angelegenheiten besondere Ausschüsse einsetzen. Die nachfolgend aufgeführten fünf Ausschüsse hat in der Regel jede Innung:

Ausschüsse

> Der Ausschuss für Berufsbildung hat die Berufsausbildung der Lehrlinge zu fördern. Er soll insbesondere Vorschriften für die Berufsausbildung erarbeiten und zu Verfahren zur Untersagung des Einstellens und Ausbildens von Lehrlingen Stellung nehmen, soweit die Innung damit befasst ist. Der Vorsitzende des Ausschusses ist der Lehrlingswart.

> Der Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden hat in Streitfällen einen Schiedsspruch zu erlassen, sofern solche Verfahren keine anderweitige Erledigung finden.

> Der Gesellenausschuss wird von den bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Gesellen gewählt und ist an der Innungsversammlung zu beteiligen, wenn es sich um berufsständische Angelegenheiten handelt.

> Der Gesellenprüfungsausschuss hat die Gesellenprüfungen durchzuführen, sofern die Handwerkskammer der Innung die Ermächtigung hierzu erteilt hat.

> Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Kassenführung und die Jahresrechnung zu prüfen und über das Ergebnis der Innungsversammlung zu berichten, in der dem Vorstand Entlastung erteilt werden soll.

Zur Finanzierung der Aufgaben ist jedes Mitglied der Innung verpflichtet, den von der Innungsversammlung festgesetzten Beitrag zu bezahlen.

Haushaltsplan, Jahresrechnung

Vor Beginn des Rechnungsjahres hat der Vorstand einen Haushaltsplan aufzustellen und der Innungsversammlung zur Annahme vorzulegen. Im Haushaltsplan wird angegeben, welche Einnahmen die Innung im kommenden Geschäftsjahr erwartet und wie sie diese zu verwenden beabsichtigt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist dann die Jahresrechnung aufzustellen und nachzuweisen, wie hoch die Einnahmen der Innung wirklich waren und ob sie entsprechend dem Haushaltsplan verwendet wurden.

Die Aufsicht über die Innung führt die Handwerkskammer.

Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft setzt sich zusammen aus den Innungen, die im Bereich der Kreishandwerkerschaft (Stadt- und Landkreis) ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ihre Aufgaben sind:


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen zusammen. Jede Innung hat eine Stimme. Die Satzung kann bestimmen, dass den Handwerksinnungen entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder bis zu höchstens zwei Zusatzstimmen zuerkannt werden.

Kreishandwerksmeister

Den Vorstand bilden der Kreishandwerksmeister, sein Stellvertreter und so viele weitere Mitglieder, wie die Satzung bestimmt.

Ausschüsse können nach Bedarf von der Mitgliederversammlung eingesetzt werden.

Die Beiträge zur Kreishandwerkerschaft werden von den Mitgliedsinnungen nach dem von der Mitgliederversammlung festgelegten Berechnungsmodus entrichtet. Die Aufsicht über die Kreishandwerkerschaft führt die Handwerkskammer.

Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk (z. B. Regierungsbezirk).

Mitglieder

Ihr gehören kraft Gesetzes Inhaber eines Handwerksbetriebes und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie deren Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Lehrlinge an. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen, die eine unwesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben und diese nach dem 31.12.2003 angemeldet haben. Voraussetzung ist, dass sie die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben, die betreffende Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk war und die Tätigkeit den überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausmacht.

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Vielfalt der einzelnen Aufgaben der Handwerkskammer lässt sich in drei Hauptaufgabenbereiche zusammenfassen:


Erste wichtige Aufgabe der Handwerkskammer ist die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.

Aufgaben

Im Einzelnen sind unter anderem zu nennen:

> Mitwirkung an Gesetzesinitiativen zur Schaffung handwerks- und mittelstandsgerechter Rahmenbedingungen.

> Anhörung und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Gesetzesänderungen, insbesondere auf den Gebieten des Wirtschafts- und Gewerberechts, des Steuer- und Sozialrechts, des Berufsbildungsrechts sowie des Landesplanungs- und Baurechts. Die Handwerkskammer soll in allen wichtigen das Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe berührenden Angelegenheiten gehört werden.

> Vorschläge zur Stadt- und Landesentwicklung, Regionalplanung, Umweltpolitik, Bau- und Auftragsvergabepolitik.

> Kontakte zu Behörden und Parlamenten auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

> Wirtschaftsbeobachtung, Statistik und Konjunkturberichterstattung.

> Öffentlichkeitsarbeit und Information (Verbindung zu Presse, Rundfunk und Fernsehen).

> Vertretung der Interessen in allen das Handwerk berührenden Fragen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Die regionale und überfachliche Handwerksförderung ist ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Handwerkskammer.

Der Bereich der Handwerksförderung durch Bildung und Beratung nimmt heute bei der Handwerkskammer den breitesten Raum ein. Sie erbringt damit wichtige Dienstleistungen für die Mitgliedsbetriebe. Bedeutende Bereiche sind unter anderem:

Berufliche Bildung

> Förderung der beruflichen Bildung durch allgemeine Nachwuchswerbung unter Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie Migranten und Flüchtlinge

> überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen für Lehrlinge

> Fortbildungslehrgänge

> Meistervorbereitungskurse

> Maßnahmen zur Förderung der Unternehmensführung

> Fachvorträge usw.

> berufliche Bildungszentren, Technologietransferstellen, Akademien des Handwerks, Informationsvermittlungsstellen, Betriebsbörsen, Ausbildungsplatzbörsen, gewerbefördernde Einrichtungen

Beratungsdienste

> allgemeine Beratung/Information der Handwerksbetriebe (Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, EDV-Beratung, technische Beratung, Innovationsberatung, Digitalisierungsberatung, Umweltschutzberatung, Formgebungsberatung, Exportberatung, EU-Beratung, Ausbildungsberatung)

> Förderung auf dem Gebiet der Finanzierung der Existenzgründung und Betriebsübernahme; Gründeragenturen

> Förderung der Formgebung (Formgestaltung) im Handwerk

Messewesen

> Förderung des Handwerks durch Beteiligungen an Messen und Ausstellungen

> Beteiligung bzw. Unterhaltung wirtschaftsfördernder Einrichtungen, wie Messegesellschaften, (Steuer- und)Buchstellen, Bürgschaftsbanken, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Handwerkerhof- und Gewerbehofgesellschaften, Technologiezentren

> Förderung der Handwerksbetriebe bei der Nutzung der Möglichkeiten der IT und des gesamten Internets in Werkstatt, Büro und auf Baustellen

> Förderung des Handwerks durch Mitgliedschaft bei wirtschaftsfördernden Einrichtungen

Wissenschaftliche Förderung

> Förderung durch Beteiligung an wissenschaftlichen Einrichtungen (z. B. Deutsches Handwerksinstitut e. V.)

> Förderung des Images des gesamten Handwerks durch geeignete Werbemaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk) wie die Imagekampagne des deutschen Handwerks.

Die Selbstverwaltung ist das dritte wichtige Aufgabengebiet der Handwerkskammer.

Hoheitliche Aufgaben

Hier sind als wesentliche Bereiche unter anderen zu nennen:

> Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe

> Führung eines Verzeichnisses von Personen, die eine nicht wesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben

> Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern

> Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften

> Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung

> Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)

> Erlass von Prüfungsordnungen

> organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen

> Abnahme von Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen bzw. Überwachung des Gesellen- bzw. Abschlussprüfungswesens

> Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen

> Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Handwerksbetriebs und ihren Auftraggebern

> Ausstellung von Ursprungszeugnissen über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse

> Ausfertigung von anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen

> Handwerkskammern können auch die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörden bei der Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen sowie der Zu- und Aberkennung der Ausbildungsberechtigung übertragen werden.

> In einzelnen Bundesländern sind die Handwerkskammern ferner einheitliche Ansprechpartner entsprechend der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.

> Zuständige Stelle für Berufe, die nach der Handwerksordnung geregelt sind, für die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.

Oberstes Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung.

Zusammensetzung

Sie setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern bzw. Vertretern des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes im Kammerbezirk. Je nach Satzung einer Handwerkskammer können auch Personen, die eine nicht wesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, Mitglieder der Vollversammlung sein. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Wahlvorschlägen (Wahllisten) in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl im Briefwahlverfahren für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Wahlverfahren

Da zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung selbstständige Inhaber von Handwerksbetrieben bzw. handwerksähnlichen Betrieben und ein Drittel Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein müssen, werden die Wahlvorschläge für diese zwei Gruppen getrennt eingereicht. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens der zweifachen Anzahl der jeweils für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu besetzenden Sitze an Wahlberechtigten, höchstens aber von 70 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein. Er muss die Namen von so vielen Bewerbern enthalten, wie Mitglieder und Stellvertreter nach der Kammersatzung zu wählen sind.

Wählbarkeit

Von den selbstständigen Unternehmern ist wählbar, wer seit mindestens einem Jahr im Kammerbezirk selbstständig ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreibt, das aktive Wahlrecht hat, die Ausbildungsbefugnis für Lehrlinge hat und am Wahltag volljährig ist. Auch gesetzliche Vertreter der wahlberechtigten juristischen Personen und die vertretungsberechtigten Gesellschafter der wahlberechtigten Personengesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen wählbar.

Die Wahl der Vertreter der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe sowie gegebenenfalls der Personen, die eine nicht wesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, erfolgt durch die eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften im Kammerbezirk, die Wahl der Gesellen bzw. der anderen Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch diese Personengruppe. Ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen, so gelten die darin aufgeführten Personen als gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Den Vorstand der Handwerkskammer bilden der Vorsitzende (Präsident), zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten, von denen einer ein Geselle oder ein anderer Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein muss) und so viele weitere Vorstandsmitglieder, wie die Satzung bestimmt.

Arbeitnehmerbeteiligung

Auch von diesen weiteren Vorstandsmitgliedern sind zwei Drittel Vertreter der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe und ein Drittel Arbeitnehmer.

Ausschüsse werden je nach Bedarf von der Vollversammlung, der obligatorische Berufsbildungsausschuss (zur Regelung aller wichtigen Fragen der beruflichen Bildung) unter Mitwirkung der nach Landesrecht zuständigen Behörde errichtet.

Die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Handwerkskammer führt der Hauptgeschäftsführer.

Er wird dabei von den Bediensteten gemäß Geschäftsverteilungsplan unterstützt. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Kammer gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

Beiträge

Beiträge zur Handwerkskammer muss jeder Inhaber eines Betriebs des Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes nach einem von der Vollversammlung beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde (in der Regel das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes) genehmigten Beitragsmaßstab entrichten. Der Jahresbeitrag setzt sich in der Regel zusammen aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der in einem bestimmten Prozentsatz des Gewerbeertrages bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb besteht. Die Handwerkskammer kann auch Sonderbeiträge erheben.

Existenzgründer

Für Existenzgründer mit einem Gewinn unter 25.000,00 EUR gelten in den ersten vier Jahren Sonderregelungen. Personen, die selbstständig eine unwesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks als gewerbliche Tätigkeit ausüben, bleiben bis zu einem Jahresgewinn von 5.200,00 EUR beitragsfrei.

Die Aufsicht über die Handwerkskammer führt die oberste Landesbehörde.

Landesinnungsverband

Der Landesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Fachinnungen in einem Bundesland. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.

Seine Aufgaben sind:


Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen und, soweit satzungsmäßig vorgesehen, aus Einzelmitgliedern.

Landesinnungsmeister

Der Vorsitzende des Vorstandes wird zumeist als Landesinnungsmeister bezeichnet. Ausschüsse werden von der Verbandsversammlung eingesetzt (z. B. Tarifausschuss).

Beiträge zum Landesinnungsverband entrichten die Mitgliedsinnungen entsprechend ihrer Mitgliederzahl oder nach anderen Bemessungsgrundlagen.

Bundesinnungsverband

Der Bundesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Landesinnungsverbände, die für ein bestimmtes Handwerk bestehen. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.

Bundesinnungsmeister

Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen des speziellen Handwerks, für das er gebildet ist, auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Vorstandes heißt zumeist Bundesinnungsmeister. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über den Landesinnungsverband entsprechend.

c) Sonstige Handwerksorganisationen

Handwerksjunioren

Organisationsstruktur

Der Verband der Junioren des Handwerks ist eine Nachwuchsorganisation, in der junge Handwerker bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren Mitglied werden können Die Organisationsstruktur umfasst in der Regel die Kreis-, Landes- und Bundesebene. Die Dachorganisation ist der Bundesverband der Junioren des Handwerks e. V.


Vereine der Meister- bzw. Unternehmerfrauen im Handwerk

Die Mitglieder der Vereinigungen der Meister- bzw. Unternehmerfrauen sind mitarbeitende Ehefrauen in Handwerksbetrieben oder selbstständige Meisterinnen/Unternehmerinnen im Handwerk.

Die Vereine auf regionaler Ebene bilden in der Regel Landesverbände. Die Landesverbände sind Mitglieder im Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e. V. Deutschland.

Ziele und Aufgaben:

Aufgaben

> Interessenvertretung der spezifischen Belange der Meister- / Unternehmerfrauen

> auf die Bedürfnisse der Meister-/Unternehmerfrauen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen

> Vortragsveranstaltungen

> Studienreisen

> gesellschaftspolitisches Engagement für die Frauen im Handwerk

> Kontakt zu den anderen Handwerksorganisationen.

Gesellenvereinigungen

Gesellenvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Gesellen im Handwerk. Sie sind in der Regel nach örtlichen, beruflichen oder konfessionellen Zielsetzungen strukturiert.

In erster Linie sind hier die Gesellenzusammenschlüsse des Kolpingwerks und der evangelischen Handwerkervereine zu nennen, die ihre Arbeit für die Mitglieder an Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Lebensbewältigung auf christlicher Grundlage orientieren. Einen breiten Raum der Tätigkeit nehmen Bildungsmaßnahmen ein.

2.2.2Dienstleistungen

a) Beratungsdienste der Handwerksorganisationen für die Mitgliedsbetriebe – Handwerksförderung

Die Gewerbe- und Handwerksförderung hat die Aufgabe, zur Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks beizutragen. Sie soll ferner betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Sie gibt den Betrieben eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.

Technische und wirtschaftliche Entwicklung

Die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Betriebe an die technische und wirtschaftliche Entwicklung verlangt von Betriebsinhabern und Mitarbeitern:

> handwerkliches Können

> fachtheoretische Kenntnisse

> betriebswirtschaftliche Kenntnisse

> Handlungskompetenz.

Durch die Gewerbeförderung erhalten alle im Handwerk Tätigen Gelegenheit, ihre Kenntnisse fortlaufend zu erweitern. Die Handwerksbetriebe werden durch zahlreiche Förderungsmaßnahmen in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.

Träger

Die wesentlichen Träger der Gewerbe- und Handwerksförderung sind die Handwerksorganisationen, also:

> Handwerkskammern

> Kreishandwerkerschaften

> Innungen

> Landes- und Bundesinnungsverbände.

b) Maßnahmen der Handwerksförderung


c) Beratungsangebote und Leistungen im Einzelnen Betriebswirtschaftliche Beratung

Zur betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerksbetriebe bestehen bei allen Handwerkskammern überfachliche und bei zahlreichen Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbänden fachliche Betriebsberatungsstellen.

Beratungsgebiete

Die wichtigsten Aufgaben bzw. Beratungsgebiete sind:

> Unternehmensführung

> Existenzgründung und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Rechtsform, Standortwahl, Finanzierung, Planung

> Betriebsübernahme, Nachfolgeregelung, Betriebsbörse

> Organisation des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung, Auswertung, Controlling)

> Investitionen und Finanzierung, Finanzplanung, Kapitalbeschaffung, spezielle Finanzierungshilfen, Handwerksförderungsprogramme

> Marktanalysen, Marketing/Vertrieb

> Messebeteiligungen

> Kooperationsmöglichkeiten

> Personalwesen

> Arbeitsvorbereitung (REFA)

> Betriebsanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rentabilitätsberechnungen, Verlustquellenforschung, Schwachstellenanalysen.

Ein Handwerksbetrieb kann nur wettbewerbsfähig sein und bleiben, wenn er über eine gute betriebswirtschaftliche Organisation verfügt. Deshalb sollte sich der Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer bei Bedarf von der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle seiner Berufsorganisationen beraten lassen.

Freiberufliche Beratung

Auf dem Sektor der Betriebsberatung sind auch freiberufliche Berater tätig.

Deren wichtige Beratungsgebiete sind:

> Existenzgründung

> Existenzaufbau

> Marketing

> Umweltschutz

> Energieeinsparung

> wirtschaftliche und organisatorische Probleme der Unternehmensführung

> Personalwesen.

Zuwendungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und gegebenenfalls das zuständige Landesministerium gewähren Zuwendungen für die Beratungskosten. Über Einzelheiten der Auswahl des richtigen Beraters und der Förderungsvoraussetzungen sollte sich der Existenzgründer bzw. Handwerksbetriebsinhaber vorab bei seiner Handwerkskammer informieren.

Technische Betriebsberatung

Die technische Betriebsberatung und die Technologietransferberatung werden von Handwerkskammern und Fachverbänden durchgeführt.

Aufgaben

Aufgaben und Gegenstand technischer Betriebsberatung sind u. a.:

> technische Betriebsplanung

> Betriebsstätte, Betriebseinrichtung

> Verfahrenstechnik

> Innovationen

> Digitalisierung

> Fertigungswirtschaft

> Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Zertifizierung

> Umweltschutz

> CE-Kennzeichnung von Produkten nach EG-Richtlinien, Normen

> Verwertung von Erfindungen

> Technologietransfer

> Zulieferfragen.

Nach verschiedenen Technologieberatungsprogrammen können auch freiberuflich tätige Unternehmensberater beauftragt werden. Wegen des Förderumfangs und des Antragsverfahrens sollten sich Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer vor Erteilung des Beratungsauftrags mit einer Handwerksorganisation in Verbindung setzen.

IT-Beratung/Neue Medien

Einzelbereiche

Bereiche dieser Beratung sind:

> EDV/IT im betrieblichen Rechnungswesen

> Analyse der betrieblichen Anforderungen

> EDV-Geräte

> Softwareprogramme

> Anwendungsgebiete

> Einsatz des Internets in Werkstatt und Büro, Reaktion auf Wirtschaft 4.0.

Beratung in Fragen der Außenwirtschaft, EU-Beratung

Die von den meisten Handwerkskammern betriebenen Exportberatungsstellen unterstützen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kontaktstellen im Ausland eine wachsende Zahl von exportwilligen und exportfähigen Handwerksbetrieben beim Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen auf ausländischen Märkten.

Exportberatungsstellen

Aufgaben der Exportberatungsstellen sind vor allem:

> Warenimport, -export

> grenzüberschreitendes Arbeiten

> Zahlungsbedingungen, Devisen- und Zollvorschriften

> Normen

> Vermittlung von Geschäftsverbindungen für Einkauf und Verkauf

> Exportfinanzierung

> Werbebroschüren, Exportkataloge, Internetauftritte

> Beteiligung an Ausstellungen und Messen im Ausland

> Kooperationen

> EU-weite öffentliche Ausschreibungen

> Förderprogramme der EU.

Informationsberatung, Informationsvermittlungsstellen

Informationsbedarf

Der Bedarf an Information und deren geeigneter Vermittlung nimmt auch im Handwerk laufend zu.

Um den Handwerksbetrieben dabei zu helfen, haben einzelne Handwerkskammern Informationsvermittlungsstellen geschaffen.


Umweltschutzberatung

Der Umweltschutz berührt den Handwerksbetrieb in zweifacher Hinsicht:

> als von Umweltschutzvorschriften Betroffener

> als Problemlöser bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutz.

Umweltschutzberater bei Handwerkskammern, Fachverbänden und staatlichen bzw. kommunalen Beratungsstellen beraten den Handwerker auf beiden genannten Gebieten. Sie unterstützen ferner Handwerksbetriebe bei der Teilnahme am EMAS und anderen Umweltzertifizierungen. Sie geben auch Informationen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Energie.

Energie

Beratung in Formgebung und Formgestaltung

Zur Steigerung der kulturellen Leistungsfähigkeit des Handwerks und zur bestmöglichen Gestaltung von Handwerksprodukten tragen die Formgebungsberatungsstellen der Handwerksorganisationen, insbesondere der Handwerkskammern, bei.

Hauptaufgaben der Formgebungsberatung sind:

> Aufklärung über die kulturelle Bedeutung des Handwerks

> Herausstellung der Wertarbeit

> verkaufswirksame Gestaltung handwerklicher Produkte

> Mitwirkung bei Ausstellungen und Messen

> moderne Gestaltung von Produkten/ Design.

Rechtsberatung

Die engmaschige Gesetzgebung zieht einen großen Bedarf bei der Rechtsberatung nach sich. Die Handwerksorganisationen (Handwerkskammern und Verbände) geben ihren Mitgliedern auf allen einschlägigen Rechtsgebieten Auskunft. Wichtige Gebiete:

> Zivilrecht

> öffentliches Recht

> Arbeitsrecht

> Sozialversicherungsrecht, Versicherungsfragen

> Steuerrecht (keine Steuerberatung).

Sonstige Beratungsbereiche

Beratung durch die Handwerksorganisationen erfolgt ferner durch die Ausbildungsberatung und die Fortbildungsberatung der Handwerkskammern (>> Abschnitte 1.5.4, 4.4.1 sowie 4.4.5 in Band 4 der Handwerker-Fibel.).

Zwei wichtige Bereiche der Handwerksförderung sind des Weiteren:

> Messen, Ausstellungen, Sonderschauen

Messen

Messen/Ausstellungen sind Veranstaltungen mit wichtiger Barometer- und Signalfunktion. Sie gewinnen für das Handwerk durch Öffnung zusätzlicher Märkte insbesondere in Europa noch mehr an Bedeutung.


Internationale Handwerksmesse

Die Leitmesse des deutschen Handwerks und größte Messe des Handwerks und der Zulieferindustrie für das Handwerk ist die Internationale Handwerksmesse in München.

Ziele

Mit den Messeveranstaltungen sollen folgende Ziele erreicht werden:

–Absatzförderung für Produkte und Dienstleistungen der Handwerker

–Beschaffungs- und Einkaufsmöglichkeiten für das Handwerk

–Anbahnung internationaler Geschäftsbeziehungen und Kooperationen

–Informationsbörse für Handwerksbetriebe und Verbraucher

–Image- und Nachwuchswerbung für das Handwerk

–Förderung der Kooperation der Betriebe im Handwerk sowie zwischen Industrie und Handwerk

–Forum für Rahmenveranstaltungen wie Fachtagungen und Kongresse

–Forum für handwerkspolitische Dialoge.

> Wissenschaftliche Institute

Handwerksforschung

Zur wissenschaftlichen Untersuchung der Handwerkswirtschaft und zur wissenschaftlichen Förderung des Handwerks wird handwerks- oder mittelstandsbezogene Forschung betrieben.

Die umfassendste Handwerksforschung erfolgt durch das Deutsche Handwerksinstitut (DHI). Dessen wichtige Forschungsbereiche sind:

–Technik, Organisation, Qualifizierung

–Beruf, Bildung, Arbeit

–Handwerkswirtschaft, Recht.

Umsetzung

Die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse werden ausgewertet und gewerbefördernden und handwerkspolitischen Entscheidungen und Maßnahmen zugrunde gelegt. Ferner werden zahlreiche Forschungsergebnisse des DHI zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Handwerksbetrieben umgesetzt.

Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben

1.Unter Bruttoinlandsprodukt versteht man

1 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen.

2 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen abzüglich der Exporte.

3 alle Bar- und Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

4 die Summe aller Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungszweige.

5 das Wirtschaftswachstum in einer Volkswirtschaft, bezogen auf die Leistungen pro Arbeitskraft.

>> Seite 20 |

2.Was wissen Sie über die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts?

>> Seite 21 |

3.Unter Währung versteht man

1 die Kaufkraft des Geldes, bezogen auf den Gütervorrat in einer Wirtschaft.

2 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Metallgeld.

3 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Papiergeld.

4 die Ordnung des Geldwesens eines Landes oder eines Wirtschaftsgebietes sowie die Wertbeziehungen und den Zahlungsverkehr zu anderen Ländern.

5 den geldlichen Bereich der Wirtschaftspolitik.

>> Seite 21 |

4.Wovon hängt die Kaufkraft des Geldes unter anderem ab?

>> Seite 21 |

5.Welche wichtigen Aufgaben hat die Europäische Zentralbank (EZB)?

>> Seite 22 |

6.Stellen Sie die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) dar!

>> Seite 22 |

7.Beschreiben Sie die wesentlichen Merkmale der Wirtschaftssysteme!

>> Seite 22 |

8.Kennzeichnen Sie mit (1) Merkmale der sozialen Marktwirtschaft und mit (2) Merkmale der Planwirtschaft:

1 Zentrale Planung und Lenkung

2 Staatliche Preisfestsetzung

3 Freiheit der Berufswahl

4 Staatseigentum an den Produktionsmitteln

5 Kontrollierter Wettbewerb

6 Soziale Absicherung.

>> Seite 22 |

9.Wesentliche Elemente einer sozialen Marktwirtschaft sind

1 umfassende Investitionslenkung in allen Bereichen durch den Staat und die sonstigen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts.

2 weitgehende Verstaatlichung der Grundstoffgüterindustrie und geringes Eigentum an Produktionsmitteln.

3 Verstaatlichung des gesamten Bankensystems und eingehende Regelung der Zinspolitik durch die Bundesregierung.

4 weitgehende Einschränkung der Tarifautonomie der Sozialpartner sowie Lenkung der Berufswahl und Berufsausübung.

5 freie Marktpreisbildung, freies Unternehmertum und Freiheit des selbstständigen wirtschaftlichen Handelns.

>> Seite 23 |

10.Die zentralen Aufgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft sind

1 Maßnahmen zum bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Rohstoffe und Kapital.

2 die Einrichtung von staatlichen Unternehmensberatungsstellen zur Förderung von Rationalisierungsmaßnahmen.

3 die Verteilung des Sozialprodukts für Verbrauchs- und Investitionszwecke sowie für den Staatsverbrauch.

4 die Erreichung von Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht.

5 Einflussnahme auf Preisbildung, Lohn- und Tarifpolitik sowie auf die Führung großer Unternehmen.

>> Seite 23 |

11.Als Handwerksunternehmer sollen Sie auch das wirtschaftliche Beziehungsgeflecht erklären können, in dem ein Handwerksbetrieb tätig ist.

a)Welche volkswirtschaftlichen Aufgaben hat das Handwerk in erster Linie?

1 Nur noch Facharbeiter für die Industrie auszubilden.

2 Den individuellen Bedarf an Gütern und Leistungen zu befriedigen.

3 Eine große Masse gleichförmiger Güter herzustellen, die dem täglichen Bedarf dienen.

4 Rohstoffe zu gewinnen und zu verarbeiten.

5 Der Industrie Vorleistungen zu erbringen.

b)Stellen Sie Schwerpunkte der handwerklichen Leistungsstruktur dar!

c)Beschreiben Sie die wichtigsten wirtschaftlichen Funktionen und Bereiche, in denen das Handwerk tätig ist!

d)Wo liegen heute die Hauptprobleme des Handwerks?

>> Seiten 23 bis 25 |

12.Beschreiben Sie die Hauptgebiete der Tätigkeit von Handwerk und Industrie und schildern Sie die im Wege der Arbeitsteilung bestehenden Verknüpfungen von Handwerk und Industrie!

>> Seiten 24 bis 25 |

13.Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebs und stellen in Ihrer Arbeit fortlaufend fest, wie sich die Strukturen unserer Wirtschaft im Allgemeinen und des Handwerks im Besonderen verändern. Um den Herausforderungen des technischen und wirtschaftlichen Strukturwandels zu begegnen, sind Maßnahmen zu dessen Bewältigung im Wesentlichen auf drei Aktionsfeldern notwendig.

Aufgabe: Stellen Sie einige Maßnahmen dar, die Sie für erforderlich halten,

a)im Bereich der Handwerksbetriebe!

b)durch die Handwerksorganisationen!

c)durch den Staat!

>> Seiten 25 bis 26 |

14.Wo liegen in der Zukunft die günstigsten Entwicklungschancen für das Handwerk?

>> Seite 26 |

15.Warum ist eine große Zahl von selbstständigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich unabhängig handelnden Handwerksunternehmern für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft und für die Sicherung einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung so wichtig?

>> Seiten 30 bis 31 |

16.Worin besteht der Beitrag des Handwerks zur Formgebung und zur Schaffung und Erhaltung von Kulturgütern?

>> Seite 31 |

17.Als Inhaber eines Handwerksbetriebs wissen Sie, dass die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Betriebe gegenüber der Politik, den Behörden, den gesellschaftlichen Gruppierungen und der Öffentlichkeit nur durch organisiertes Handeln in Handwerksorganisationen wirksam möglich ist. Deshalb wollen Sie sich einen Überblick über den Aufbau der Handwerksorganisationen verschaffen.

Aufgabe: Ordnen Sie jeweils zu, welche der nachfolgend genannten Organisationen zu den fachlichen (1) und welche zu den regionalen (2) gehört:

1 Innung

2 Handwerkskammer

3 Bundesinnungsverband

4 Kreishandwerkerschaft

5 Landesinnungsverband.

>> Seite 32 |

18.Die oberste Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks nennt sich

1 Gesamtverband des Deutschen Handwerks.

2 Zentralverband des Deutschen Handwerks.

3 Deutscher Handwerkstag.

4 Bundesverband des Deutschen Handwerks.

5 Deutscher Handwerkskammertag.

>> Seite 32 |

19. Die Handwerksinnung ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

2 der zwangsweise Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern eines bestimmten Handwerks in einem bestimmten Bereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss der unter c) genannten Handwerker.

5 eine Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

>> Seite 33 |

20.Welche Rechtsform hat die Handwerksinnung?

1 Sie ist eine Handwerkergenossenschaft.

2 Sie ist ein nicht rechtsfähiger Verein.

3 Sie ist ein im Vereinsregister eingetragener rechtsfähiger Verein.

4 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

>> Seite 33 |

21.Sie sind als Inhaber eines Handwerksbetriebs noch nicht Mitglied der zuständigen Innung. In einem Schreiben des Obermeisters wurden Sie gebeten, Mitglied der Innung zu werden. Bevor Sie eine Entscheidung über die Mitgliedschaft treffen, wollen Sie sich einen möglichst vollständigen Überblick darüber verschaffen, welche Aufgaben die Innung hat bzw. was sie für die Mitglieder tut.

Aufgabe: Stellen Sie deren Aufgaben und Leistungen dar!

>> Seite 34 |

22.Woher bekommt die Innung die finanziellen Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt?

1 Von den Innungsmitgliedern, die Beiträge an die Innung zahlen müssen.

2 Von allen Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 Von der Kreishandwerkerschaft.

4 Von der Handwerkskammer.

5 Vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

>> Seite 35 |

23.Die Kreishandwerkerschaft ist

1 der Zusammenschluss der Handwerksinnungen, die in einem Landkreis bestehen.

2 der Zusammenschluss aller in einem bestimmten Landkreis ansässigen selbstständigen Handwerker.

3 der Zusammenschluss einiger selbstständiger Handwerker zu einem Arbeitskreis.

4 der Zusammenschluss von älteren Handwerksmeistern, die seit mehr als 25 Jahren selbstständig sind.

5 der Zusammenschluss der Gesellen in einem Stadt- oder Landkreis.

>> Seite 35 |

24.Welche Rechtsform hat die Kreishandwerkerschaft?

1 Nicht rechtsfähiger Verein.

2 Personengesellschaft.

3 Kapitalgesellschaft.

4 Rechtsfähiger Verein.

5 Körperschaft des öffentlichen Rechts.

>> Seite 35 |

25. Welches ist die wichtigste Aufgabe der Kreishandwerkerschaft?

1 Durchführung von geselligen Veranstaltungen von Handwerkern.

2 Durchführung von Aufgaben der Handwerkskammer als deren Außenstelle.

3 Rechtsaufsicht über die Innungen.

4 Wahrnehmung der Interessen des Gesamthandwerks im Kreishandwerkerschaftsbezirk.

5 Abschluss von Tarifverträgen.

>> Seite 35 |

26.Die Handwerkskammer ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks in einem bestimmten Regierungsbezirk.

2 die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk (z. B. Regierungsbezirk).

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

5 der freiwillige Zusammenschluss der Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben im Regierungsbezirk.

>> Seite 36 |

27.Die Handwerkskammer hat die Rechtsform

1 einer juristischen Person des Privatrechts.

2 eines nicht rechtsfähigen Vereins.

3 einer BGB-Gesellschaft.

4 einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 einer Handwerkergenossenschaft.

>> Seite 36 |

28.Sie haben als selbstständiger Handwerker einen Beitragsbescheid der Handwerkskammer erhalten. Es ist für Sie von Interesse, zu wissen, wofür Sie diesen Pflichtbeitrag leisten, d. h., welche Aufgaben die Handwerkskammer grundsätzlich und für die einzelnen Mitglieder erfüllt.

Aufgabe: Stellen Sie dar, welche die drei Hauptaufgabenbereiche dieser Einrichtung sind!

>> Seite 36 |

29.Beschreiben Sie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Handwerkskammer als Dienstleistungsunternehmen (Handwerksförderung) für ihre Mitglieder!

>> Seite 37 |

30.Auf welchen Gebieten wird die Handwerkskammer zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder hauptsächlich tätig?

>> Seiten 36 bis 37 |

31.Welche von den nachstehend aufgeführten Aufgaben gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer?

1 Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbereich.

2 Festsetzung von Preisen für handwerklich erzeugte Waren und für handwerkliche Dienstleistungen.

3 Beratung aller Handwerker des Kammerbezirks in allen mit dem Handwerk zusammenhängenden Fragen.

4 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die verschiedenen Handwerke.

5 Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle.

>> Seiten 36 bis 38 |

32.Zu den zentralen Aufgaben der Handwerkskammer gehören (zwei Antworten sind richtig!)

1 die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.

2 die Betreuung der freiwilligen Mitglieder in fachlicher Hinsicht.

3 die Unterstützung der Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4 die regionale und überfachliche Handwerksförderung.

5 die Entscheidung über Lehrlingsstreitigkeiten.

>> Seiten 36 bis 38 |

33.Welches ist das oberste Organ der Handwerkskammer?

1 Der Präsident.

2 Der Hauptgeschäftsführer.

3 Präsident und Hauptgeschäftsführer zusammen.

4 Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung).

5 Der Gesamtvorstand.

>> Seite 38 |

34.Sind in den wichtigsten Organen der Handwerkskammer auch die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vertreten?

1 Nein, sie bestehen nur aus selbstständigen Handwerkern.

2 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 50 % in allen Organen vertreten.

3 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 20 % in allen Organen vertreten.

4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

>> Seite 39 |

35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?

1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.

4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10 %) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.

>> Seite 39 |

36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.

Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung

1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.

2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.

3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.

4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.

>> Seiten 33 bis 39 |

37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!

>> Seite 40 |

38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind

1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.

2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.

3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.

4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.

5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.

>> Seite 42 |

39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind

1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.

2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.

3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.

4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

5 vorwiegend die Gewerbeämter.

>> Seite 42 |

40. Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!

>> Seite 42 |

41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?

>> Seite 46 |

42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.

Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!

>> Seiten 43 bis 46 |

43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!

>> Seite 43 |

44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?

>> Seite 43 |

45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert

1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.

2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.

3 durch alle Fachakademien des Handwerks.

4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.

5 nur durch den Bundesminister für Bildung und Forschung.

>> Seite 46 |

3.Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten

Kompetenzen

> Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.

> Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.

3.1Gründungsberatung

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.

Berater

Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:

> freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)

> Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare

> Steuerberater

> Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise

> Banken und Sparkassen

> die Agenturen für Arbeit

> verschiedene Gründernetzwerke.

Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.

Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere

> allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie

> spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, sowie Beratungen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Nachhaltigkeit sowie zum Umweltschutz beitragen.

3.1.1Rechtliche Aspekte

Zu klärende Fragen

Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die Klärung verschiedener rechtlicher (auch steuerrechtlicher) Fragen notwendig. Für einen typischen Handwerksbetrieb sind dabei insbesondere folgende Gebiete einschlägig:

> Handwerksrecht: Vor der Betriebsgründung sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zu prüfen.

> Handelsrecht: Hier ist zu prüfen, inwieweit Vorschriften für Kaufleute zu beachten sind.

> Steuerrecht: Jeder Betriebsinhaber unterliegt besonderen steuerlichen Pflichten.

> Baurecht: Hier sind insbesondere Fragen der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen zu klären.

> Umweltschutzrecht, Immissionsschutz: Zur Vorbeugung und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen Handwerksbetriebe die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz als zentrales bundeseinheitliches Vorschriftensystem und andere) beachten.

> Abfallrecht: Umgang und Behandlung sowie Transport und Entsorgung von Abfällen stellen hohe Anforderungen an einen Betrieb.

> Arbeitsstättenverordnung: Sie legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Die einzelnen oben genannten Rechtsgebiete werden in diesem Band ausführlicher in Lernsituation 8, Abschnitt „Gründungsrelevante Rechtsvorschriften“, behandelt.

a)Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, bei der sich der Unternehmensgründer umfassend informieren und beraten lassen sollte.


Zentrale Fragen

Bei der Entscheidung über die Rechtsform hat der Existenzgründer folgende zentrale Fragen zu stellen:

> In welcher Form sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen gegeben?

> Ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich oder möglich?

> Welche Formvorschriften sind zu beachten?

> Welche Kosten fallen an?

> Wie soll die Eigen- und Fremdfinanzierung erfolgen?

> Gründe ich das Unternehmen alleine oder mit weiteren Personen?

> Wie soll die Haftung geregelt werden?

> Wie soll eine Risikobegrenzung oder Risikoverteilung erfolgen?

> Wie soll die Geschäftsführung bzw. Vertretung geregelt werden, oder „will ich allein das Sagen haben“?

> Welche Gewinn- und Verlustverteilung wird für zweckmäßig angesehen?

> Welche Firmierung wird angestrebt?

> Welche steuerlichen Gesichtspunkte sind interessant?

> Soll bereits eine mögliche Nachfolgeregelung berücksichtigt werden?

Die Mehrheit aller Handwerksbetriebe wird als Einzelunternehmen geführt. Der Hauptvorteil für den Betriebsinhaber liegt dabei in seiner Unabhängigkeit und in einem hohen Maß an Selbstständigkeit. Andererseits trägt er jedoch das Risiko allein und haftet für alle finanziellen Verpflichtungen des Betriebs auch mit seinem Privatvermögen.

Eine interessante Alternative kann für den Handwerksbetrieb die Unternehmensform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft sein. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und kann ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden.

b)Anmeldungen und Formalitäten

Zuständige Stellen

Zu den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung gehören auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten. In der Regel lassen sich viele gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erledigen, da die Daten des Gewerbetreibenden dabei auch allen weiteren zuständigen Stellen zugeleitet werden.


Anmeldestellen

> Handwerkskammer: Bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bei Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfolgt die Eintragung in ein Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe.

Der Existenzgründer erhält von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte oder Gewerbekarte.

> Handelsregister (Amtsgericht): bei einer entsprechend erforderlichen Eintragung

(>> Abschnitt 6.2.3 „Handelsregister“ in Band 1).

> Gewerbeamt: Dieses Amt registriert die Gewerbeanmeldung und informiert andere Institutionen. In einigen Bundesländern kann die Gewerbeanmeldung auch über die Kammern erfolgen.

> Agentur für Arbeit: Der Betrieb erhält eine Betriebsnummer, wenn dort Arbeitnehmer beschäftigt werden.

> Finanzamt: Dem Existenzgründer wird nach Ausfüllen eines Betriebsfragebogens eine Steuernummer zugeteilt.

> Ggf. branchenbezogene Versorgungseinrichtungen (z. B. im Baugewerbe).

> Gewerbeaufsichtsamt: Dem Gewerbeaufsichtsamt obliegt die Überwachung der Arbeitsschutzgesetze.

> Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind für die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung und je nach Satzung auch für die Pflicht- und freiwillige Versicherung der selbstständigen Unternehmer sowie für den Unfallschutz zuständig.

> Versicherungen: Hier muss für rechtzeitigen Versicherungsschutz gesorgt werden.

> Krankenkasse: Die Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu melden.

> Post, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Internet: Die dafür notwendigen Anschlüsse und Verträge sind zu beantragen.

> Versorgungsunternehmen: Je nach Bedarf sind Lieferverträge für Strom, Gas, Wasser und Entsorgungsverträge für Abwasser und Müll abzuschließen.

> Bauamt: Planungen für gewerbliche Um- und Neubauten oder Nutzungsänderungen sind rechtzeitig zu beantragen bzw. abzustimmen.

3.1.2Konzeptionelle Aspekte

Geschäftsidee

Am Anfang der Existenzgründung steht die Geschäfts-/Unternehmensidee – also schlichtweg die Frage, womit der künftige Unternehmer meint, genügend Kunden und Abnehmer zu finden. Nicht jede Geschäftsidee muss dabei etwas komplett Neues beinhalten. Entscheidend für den Erfolg sind eher eine intensive Planung und durchdachte Umsetzung eines entsprechenden Unternehmenskonzepts.

Businessplan

Grundsätzlich wird dieses Konzept in Form eines Businessplanes (Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan) dargestellt. Seine Erstellung ist die zentrale Aufgabe in der Vorbereitung einer Betriebsgründung.

Von der Aussagefähigkeit und Überzeugungskraft des Businessplanes hängt auch ab, ob potenzielle Geldgeber das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen.

Er sollte folgende Themen beinhalten:

> Unternehmensidee, Leitbild, Unternehmensgrundsätze

> Angaben zur beruflichen Qualifikation und bisherigen Tätigkeit des Betriebsgründers

> Beschreibung und Begründung des Vorhabens

> Standort, Betriebsräume

> Betriebsgröße

> Rechtsform

> Produkt- und Leistungsprogramm

> Kundenzielgruppen, Kundenstruktur

> Absatzmarktbeurteilung für das Produkt- und Leistungsprogramm

> Marketingmaßnahmen

> Verkaufsförderungs- und Werbemaßnahmen

> Personalbedarf und Personalstruktur

> Investitionsplan

> Gesamtkapitalbedarfsrechnung

> Finanzierungsplan

> Liquiditätsplan

> Umsatz-, Kosten- und Gewinnplan, Rentabilitätsvorschau.

Folgende allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung sollte der Businessplan in jedem Fall erfüllen:

Allgemeine Anforderungen

> Darstellung der Umsetzung der Geschäftsidee in der Praxis

> Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren

> klare Gliederung

> verständlicher Schreibstil

> prägnante Darstellung der Informationen

> übersichtlicher Umfang

> nachvollziehbare Aussagen und Informationen

> ansprechendes äußeres Erscheinungsbild

> sorgfältige Wortwahl.

Auf nähere Einzelheiten des Businessplans wird in Lernsituation 10 noch eingegangen.

3.1.3Finanzielle Aspekte

Wer sich zur beruflichen Selbstständigkeit entschließt, steht vor besonderen Fragen:

Ausgangsfragen

> Welche Geschäftsideen sind lohnend?

> Welche Kosten entstehen?

> Wie finanziere ich das Vorhaben?

> Gibt es Fördermittel und andere Unterstützungsmaßnahmen?

Die Gründungsfinanzierung ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen starten kann. Sie entscheidet auch mit über dessen dauerhaften Erfolg. Deshalb ist es besonders wichtig, sich mit

> Art und Umfang des Vorhabens sowie

> dem konkreten Finanzierungsbedarf

intensiv auseinanderzusetzen.

Finanzierungspartner

Der Finanzierungsbedarf sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Deshalb sind in den meisten Fällen Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber unverzichtbar. Neben den Hausbanken können das insbesondere sein:

> die öffentlichen Kapitalgeber, also Bund und Länder mit ihren Förderbanken

> Bürgschaftsbanken

> Kapitalbeteiligungsgesellschaften

> die Agentur für Arbeit.

Eigenkapital Leasing

Allerdings wäre es verfehlt, ein Unternehmen nur mit Fremdkapital starten zu wollen. Es muss auch eigenes Geld, also Eigenkapital, zur Verfügung stehen. Welchen Anteil dies an der Gesamtfinanzierung haben sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Aber im Allgemeinen wird ein Anteil von mindestens 20 Prozent empfohlen. Ohne ausreichend Eigenkapital des Gründers wird eine Fremdfinanzierung in der Regel scheitern und zudem deutlich teurer werden. Eigenkapital verbessert das Rating durch die Bank. Der Existenzgründer signalisiert mit dem Einsatz seines eigenen Geldes schließlich auch, dass er bereit ist, für sein unternehmerisches Risiko einzustehen. Zu prüfen sind ferner immer auch alternative Finanzierungsformen wie Leasing und Factoring.

3.2Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen
3.2.1Angebote für Existenzgründer

a)Öffentliche Finanzhilfen für die Existenzgründung

Im Interesse der Regeneration unserer Volkswirtschaft durch Neugründungen von Betrieben sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Bund und Länder durch öffentliche Finanzierungshilfen Existenzgründungen.

Alle öffentlichen Kreditprogramme zur Förderung der Existenzgründung zeichnen sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen (teilweise auch Tilgungszuschüsse) aus. Die Höhe der Verzinsung richtet sich hier aber nicht nach Einheitszinssätzen, sondern ist je nach Bonität risikoorientiert. In die Beurteilung werden auch die angebotenen Sicherheiten einbezogen. Teilweise gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Antragsverfahren

Die Anträge auf Existenzgründungsdarlehen sind vor Investitionsbeginn bei den Kreditinstituten zu stellen.

Diesem Antrag sind in der Regel die in der nachstehenden Abbildung aufgeführten Unterlagen beizufügen.


Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und teilweise auch für die Zeit nach der Gründung sind:

Förderprogramme

> Beratungsförderung

> ERP-Kapital für Gründung

> ERP-Gründerkredit – StartGeld

> ERP-Gründerkredit – Universell

> Unterstützung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ermessensleistungen)

–Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger

–Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

> Weitere Förderprogramme wie

–Investitionszulage

–Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

–ERP-Startfonds als Beteiligungskapital

> Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen.

Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Businessplan

Basis für die Beantragung und Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch für die gesamte Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens ist wiederum der Businessplan.

3.2.2Spezielle Angebote für Handwerk und KMU

a)Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Für Angebote an kleine und mittlere Unternehmen gelten die folgenden Abgrenzungen:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die

Kriterien

> weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und

> einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Daneben gibt es noch die Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:

> Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,

> kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,

> mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

b)Anbieter der besonderen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für Handwerk und KMU


Daneben gibt es in Einzelfällen auch Angebote auf kommunaler Ebene. Voraussetzungen für die Beantragung derartiger Hilfen sind in der Regel:

Voraussetzungen

> kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers

> Vollerwerb, bei Nebenerwerb muss mittelfristig der Vollerwerb angestrebt werden

> Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:

–Bestellung/Lieferung von Investitionsgütern

–Abschluss eines Beteiligungsvertrages

–Abschluss eines Übernahmevertrages

–Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages

–Abschluss eines Pachtvertrages.

Nicht förderschädlich sind z. B.:

> Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung usw.

> Abschluss eines Mietvertrages

> Abschluss eines Gesellschaftsvertrages.

Die zuständige Handwerkskammer muss in der Regel zum Existenzgründungsvorhaben gutachterlich Stellung nehmen. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, auch im Hinblick auf eine umfassende Existenzgründungsberatung, rechtzeitig mit dem Betriebsberater der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen.

c)Spezielle Finanzierungshilfen für den Handwerksbetrieb

Zentraler Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel ist die KfW. Wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten finden sich unter www.kfw.de.

Förderratgeber

Ein interaktiver Förderberater zeigt auf, welche Programme im Einzelfall infrage kommen.

Die Bundesländer haben zum Teil noch ergänzende Programme wie Mittelstandskreditprogramme.

Es ist empfehlenswert, dass sich Interessenten für die genannten und alle anderen Finanzierungshilfen mit den Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern oder mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen. Hier wird über Voraussetzungen und Antragswege sowie Konditionen beraten.

Einzelne Programme

Besondere bundeseinheitliche Fördermaßnahmen sind aktuell (Stand: September 2019):

> ERP-Gründerkredit – StartGeld

–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.

–Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.

–Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.

–Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

> ERP-Gründerkredit – Universell

–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.

–Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR je Vorhaben.

–Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

> ERP-Kapital für Gründung

–Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.

–Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.

–Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt, und es wird eine Haftungsfreistellung aufgrund einer Bundesgarantie gewährt.

–Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.

–Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

Die einzelnen Programme sind eventuell auch untereinander kombinierbar. Es darf allerdings zu keiner Überfinanzierung kommen.

d)Aufgaben der Bürgschaftsbanken

Da viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe, gerade bei der Geschäftsgründung oder bei späteren Betriebserweiterungen keine banküblichen Sicherheiten leisten können, wurden in Zusammenarbeit mit dem Staat und den Banken Selbsthilfeeinrichtungen in Form der Bürgschaftsbanken geschaffen.

Die Bürgschaftsbanken bestehen in allen Bundesländern (in Hamburg „Bürgschaftsgemeinschaft“).

Zusammengeschlossen haben sich die Institute der einzelnen Bundesländer im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Ausfallbürgschaften

Eine Bürgschaftsbank gewährt selbst keine Kredite, sondern übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Verbürgt werden können Kredite in der Regel bis zu 1,25 Millionen Euro unter anderem für die Finanzierung von Investitionen, Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebsmittelbedarf und Konsolidierungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Leasingfinanzierungen verbürgt werden.

Die Bürgschaft wird bis maximal 80 % des Kreditbetrages bei Investitionsfinanzierungen übernommen. Bei Betriebsmitteln gilt ein niedrigerer Satz. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre (bauliche Maßnahmen: bis zu 23 Jahre).

Kreditwürdigkeit

Der Kreditnehmer muss wirtschaftlich und persönlich kreditwürdig sein und nach der gesamten betriebswirtschaftlichen Lage die Gewähr dafür bieten, dass sein Betrieb existenz- und wettbewerbsfähig ist oder durch einen verbürgten Kredit werden kann. Das betriebliche Rechnungswesen muss überdies geordnet sein und jederzeit eine Überprüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Bürgschaft ist in der Regel über die Hausbank an die Bürgschaftsbank zu richten. Es gibt allerdings auch das Modell der „Bürgschaft ohne Bank“.

Antragsweg

Die Handwerkskammer nimmt in der Regel bei Fällen aus dem Handwerk gutachterlich Stellung.

e)Aufgaben der Beteiligungsgesellschaften

Zur Förderung von Handwerks- und Gewerbebetrieben auf dem Gebiet der Finanzierung bestehen ferner (mittelständische) Beteiligungsgesellschaften. Mit Beteiligungsfinanzierungen lässt sich sowohl die Liquidität verbessern wie auch die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen.

Die Beteiligungsgesellschaften sollen kleinen und mittleren Unternehmen die Kapitalbeschaffung auf Basis der Beteiligung zu tragbaren Bedingungen ermöglichen. Das Engagement erfolgt meist in Form einer stillen Beteiligung.

Beteiligungsfinanzierung

Diese Form der Beteiligungsfinanzierung kommt insbesondere für größere Handwerksbetriebe infrage. Sie eignet sich für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen genauso wie für Innovationsvorhaben. Über nähere Einzelheiten erteilen die Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern Auskunft.

Am Ende ist es immer Aufgabe des Existenzgründers selbst, die Vor- und Nachteile wie Kosten, Bindungsdauer und sonstige Verpflichtungen der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen.

f)Beihilferelevanz

Bei öffentlichen Fördermitteln ist zu beachten, dass sie durch ihre Konditionen möglicherweise einen nicht marktüblichen Vorteil ohne entsprechende Gegenleistung bieten. Solche Beihilfen, wie sie die EU nennt, müssen von dieser genehmigt sein. Das Nähere dazu erfährt der Fördermittelempfänger im entsprechenden Bescheid.

Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben

1.Sie tragen sich mit der Absicht, sich selbstständig zu machen, und wissen, dass Sie dabei vielerlei Aspekte zu beachten und abzuwägen haben, um Fehler zu vermeiden.

Aufgabe: Nennen Sie die wichtigsten Berater, die Sie dazu heranziehen können!

>> Seite 58 |

2.Aus der Vorbereitung auf die Meisterprüfung wissen Sie, dass für eine erfolgreiche Existenzgründung die Klärung verschiedener rechtlicher Fragen notwendig ist.

Aufgabe: Nennen Sie die Bereiche, die dabei für einen Handwerksbetrieb besonders einschlägig sind!

>> Seiten 58 bis 59 |

3.Die Mehrheit der Handwerksbetriebe wird als Einzelunternehmen geführt.

Aufgabe: Beschreiben Sie die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform!

>> Seite 60 |

4.Wenn Sie ein Unternehmen gründen, haben Sie auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten zu beachten.

Aufgabe: Nennen Sie dafür die wichtigsten Stellen!

>> Seite 60 |

5.Was sollte Ausgangspunkt der Existenzgründung sein?

1 Das Bankgespräch.

2 Die Geschäftsidee.

3 Der Businessplan.

4 Das Errichten eines Betriebsgebäudes.

5 Der Werbeplan.

>> Seite 61 |

6.Nennen Sie die wesentlichen Inhalte eines Businessplans!

>> Seiten 61 bis 62 |

7.Bei der Unternehmensgründung ist auch der Finanzierungsbedarf zu kalkulieren und zu klären.

Aufgabe: Welche Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber kommen dafür infrage?

>> Seite 62 |

8.Bei der Gründung von selbstständigen Existenzen gewähren Bund und Länder Finanzierungshilfen, die sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen auszeichnen. Sie wollen prüfen, ob solche Finanzierungshilfen für Ihre Betriebsgründung zum Tragen kommen können.

Aufgabe: Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen, die bei deren Beantragung vorgelegt werden müssen!

>> Seite 63 |

9.Ergänzen Sie folgende Feststellung:

Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben _______________ begonnen haben.

>> Seite 64 |

10.Für Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es für die Existenzgründung besondere Finanzierungs- und Unterstützungsleisten.

Aufgabe: Nennen Sie die wichtigsten Anbieter!

>> Seite 64 |

11.Welches sind die Aufgaben der Bürgschaftsbanken?

1 Sie gewähren an Handwerksunternehmen zinsgünstige Kredite.

2 Sie geben Zinszuschüsse für Investitionskredite.

3 Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite, die Handwerksbetrieben gewährt werden.

4 Sie garantieren Handwerksbetrieben bestimmte Kreditlinien zur Finanzierung der Materialvorräte.

5 Sie wickeln Kreditprogramme von Bund und Ländern ab.

>> Seite 66 |

12.Über welche Stelle ist in der Regel der Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft an die Bürgschaftsbank zu richten?

1 Handwerkskammer

2 Wirtschaftsministerium

3 Hausbank

4 Gewerbeamt

5 Finanzamt.

>> Seite 66 |

13.Wer nimmt in der Regel zum Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank gutachterlich Stellung?

1 Die Innung.

2 Die Handwerkskammer.

3 Der Landesinnungsverband.

4 Der Bundesinnungsverband.

5 Das Gewerbeamt.

>> Seite 66 |

14.Welche Aufgaben haben Beteiligungsgesellschaften?

1 Sie übernehmen alle mit der Kapitalbeschaffung anfallenden Aufgaben.

2 Sie gewähren den Handwerksbetrieben zinsgünstige Kredite bis zu 100.000,00 EUR.

3 Sie ermöglichen Handwerksbetrieben die Kapitalbeschaffung auf der Basis der Beteiligung.

4 Sie beraten die Unternehmer im Handwerk bei der Geldanlage im privaten Bereich.

5 Sie übernehmen für selbstständige Handwerker Bürgschaften gegenüber Banken.

>> Seite 67 |

4.Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen

Kompetenzen

> Bedeutung wichtiger Standortfaktoren kennen.

> Eignung von Standorten für betriebliche Zwecke beurteilen.

> Einflussgrößen der personellen und räumlichen Betriebsgröße kennen.

> Personalbedarf ermitteln.

> Bedarf an Gütern des Anlage- und Umlaufvermögens ermitteln.

4.1Markt- und Standortanalyse

Absatzmarkt

Die Marktanalyse bezieht sich auf die Chancen und Risiken der Betriebsgründung auf dem Absatzmarkt, und zwar insbesondere nach

> möglichen Zielgruppen bzw. Kunden,

> der Wettbewerbssituation hinsichtlich Produkten und Dienstleistungen sowie deren Anbietern,

> den Zukunftsperspektiven am Markt und

> den bestimmenden Vertriebswegen.

Vertiefende Ausführungen zu den hier behandelten Themen und Handlungsanleitungen >> Handlungsfeld 3, Lernsituation 2.

4.1.1Absatzgebiete und -möglichkeiten

a) Absatzgebiete

Onlineshops, Online-Plattform

Gerade Handwerksbetriebe sind in aller Regel in einem regional begrenzten Markt tätig, der sich auf einen bestimmten Kilometerradius um den Betriebsstandort eingrenzen lässt. Für dessen Bestimmung spielen auch Faktoren wie Siedlungsdichte und Verkehrserschließung eine wichtige Rolle. Allerdings erschließen sich immer mehr Betriebe auch die Möglichkeiten von Onlineshops und Online-Plattformen, deren Ziel eine höhere Sichtbarkeit bei potenziellen Kunden ist. Für dieses Segment gelten keine regionalen Grenzen mehr. Hierzu eignen sich jedoch im Handwerk nicht alle Produkte und Leistungen. Auch ist genau abzuwägen, ob man sich eine eigene Online-Plattform aufbaut oder bestehenden – unter Prüfung der Vor- und Nachteile – anschließt. Wenn Serviceleistungen wie Kundendienst und Wartung sowie Reparatur damit verbunden sind, kommt wiederum nur der eher regional abgegrenzte Markt in Betracht.

b) Absatzmöglichkeiten

Die Absatzmöglichkeiten hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

> Von der Marktgröße hinsichtlich des erwarteten Absatzvolumens; die exakte Abgrenzung der Zielgruppe, die man erreichen will, ist eine besonders wichtige Maßnahme.

> Von der Entwicklung des Marktes; ist mit wachsender oder eher stagnierender oder gar rückläufiger Nachfrage zu rechnen?

> Von der Anzahl und Größe sowie dem Verhalten der Mitwettbewerber.

Informationsquellen

Für die Beurteilung sowohl der Absatzgebiete wie auch der Absatzmöglichkeiten stehen insbesondere folgende Informationsquellen zur Verfügung:

> Informationen von Innungen, Verbänden und Handwerkskammern

> Konjunkturberichte

> Branchenstatistiken

> Betriebsvergleiche

> allgemeine Umfrageergebnisse und spezielle Kundenbefragungen

> Veröffentlichungen wissenschaftlicher Institute wie z. B. des Deutschen Handwerksinstituts (DHI)

> Veröffentlichungen der GfK (früher Gesellschaft für Konsumforschung)

> Informationen aus amtlichen Statistiken

> Marktforschungsinstitute

> Werbeagenturen

> Messen

> Kreditinstitute

> Steuerberater

> Zeitungen, Zeitschriften, Literatur, Internet.

Eigenrecherche

Wichtige und grundlegende Informationen kann der potenzielle Existenzgründer anhand dieser Quellen auch selbst recherchieren. Erst für vertiefte Analysen oder die Durchführung einer Marktforschung wird es notwendig, sich externen Sachverstandes zu bedienen – was in aller Regel dann auch mit Kosten verbunden ist.


Eine gründliche Marktanalyse sowie eine genaue Prüfung aller Fakten für die Beurteilung der Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten sind in jedem Fall wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung und die weitere Zukunftsentwicklung eines Handwerksbetriebes.

4.1.2Kundenstruktur

Im Rahmen des Unternehmenskonzepts muss sich der Existenzgründer genau überlegen, welche Zielgruppen er mit seinen Produkten und Leistungen als Kunden ansprechen, erreichen und gewinnen will.

Zielgruppenmerkmale

Dabei hat er sich u. a. folgende Fragen zu stellen:

> Will ich gewerbliche Abnehmer ansprechen?

> Will ich vorwiegend Privatpersonen als Kunden?

> Sollen öffentliche Auftraggeber gewonnen werden?

> Welche Personen, gegliedert nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Zahl der Kinder, sind besonders interessant?

> Welche Einkommensgruppen und welche sozialen Schichten will ich ansprechen?

> Welche Einstellungen und Verhaltensweisen von Menschen (z. B. Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein, anspruchsvolle oder genügsame Lebensweise, Bevorzugung von Online-Angeboten) sowie deren Kaufgewohnheiten und Vorlieben sind für mein Angebot an Produkten und Dienstleistungen von Bedeutung?

> Welche Einkaufsgewohnheiten der jeweiligen Kundengruppen liegen vor?

4.1.3Standortbeurteilung (Faktoren und Vergleich)

Von der richtigen Standortwahl und der voraussichtlichen Standortentwicklung hängt in den meisten Handwerkszweigen der langfristige wirtschaftliche Erfolg eines Betriebes ab.

Optimaler Standort

Die Wahl des günstigsten Standorts bezeichnet man als optimalen Standort.

a) Standortfaktoren


Beschaffungsbezogene Faktoren

Als beschaffungsbezogene Standortfaktoren sind zu prüfen:

> Grundstücke, Erschließungsbedingungen, Gewerbeflächenangebot

> Betriebseinrichtung

> Fremddienste, Zulieferer

> Arbeitskräfte

> finanzielle Mittel

> Material- und Rohstoffbeschaffung

> Energieversorgung

> Beschaffungskonkurrenz

> staatliche Leistungen

> Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten

> Versorgung mit Breitband- bzw. mobilen Internetverbindungen.

Produktionsbezogene Faktoren

Produktionsbezogene Standortfaktoren sind:

> soziale und politische Rahmenbedingungen

> ökologische und umweltbezogene Rahmenbedingungen

> technologische Bedingungen.

Absatzorientierte Faktoren

Absatzorientierte Standortfaktoren sind:

> Kundennähe

> Kaufkraft der Kunden

> Kundenpotenzial

> Verbrauchergewohnheiten

> Absatzkonkurrenz und Wettbewerbssituation

> Vertriebswege

> Verkehrsverbindungen (öffentliche Verkehrsanbindung, Straßen, Parkmöglichkeiten, Beleuchtungsanlagen).

„Weiche“ Standortfaktoren

Hinzu kommen die sogenannten „weichen“ Standortfaktoren, wie z. B. persönliche, freizeitbezogene und kulturelle Angebote an einem Ort.

b) Standortvergleich, Standortbeurteilung

Für die abschließende Beurteilung des Standortes müssen die Standortfaktoren verglichen und je nach Handwerkszweig entsprechend gewichtet werden.

Gesetzliche Beschränkungen

Besonders zu berücksichtigen ist, dass es staatliche Regelungen gibt, die die Standortwahl begrenzen können. Jede Errichtung eines Betriebes bedarf der Zustimmung der öffentlichen Hand. Hinsichtlich der Genehmigung zur Errichtung eines Betriebes können erhebliche Einschränkungen durch Gesetze und Verordnungen bestehen, die sich auf ganze Wirtschaftszweige oder aber auf eine ganz bestimmte Art eines Betriebes erstrecken.

Bauplanungsrecht

Neben den Bestimmungen der Länder und Gemeinden sind zu nennen:

> Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (Bauleitplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)

> Arbeitsstättenverordnung

> Bundesimmissionsschutzgesetz (Umweltschutz).

Die Raumordnung und die regionale Wirtschaftspolitik sind für die Standortwahl von besonderer Bedeutung. Kommunen und Regionen setzen entsprechende Instrumente ein, die der Existenzgründer für sich nutzen kann.


4.2 Planung der Gründung
4.2.1 Betriebseinrichtung

Die Betriebseinrichtung betrifft folgende Bereiche:


a) Betriebsräume

Bei der Planung der Betriebsräume geht es in erster Linie um technische Fragen der Ausgestaltung und der Ausstattung, die sich von Handwerkszweig zu Handwerkszweig sehr stark unterscheiden.

Eignung der Betriebsräume

Ausschlaggebend ist zunächst, wofür die Räume geeignet sein müssen. Im Wesentlichen gilt es hier zu unterscheiden:

> Produktionsstätten

> Ausstellungs- und Verkaufsräume

> Büroräume.

Zumeist braucht der Unternehmensgründer eine Kombination aus den genannten Kategorien.

Aufgrund der in den einzelnen Handwerkszweigen sehr unterschiedlichen Ausprägungen können die nachfolgenden Ausführungen lediglich grundsätzlichen Charakter haben. Jedem Betriebsgründer wird empfohlen, sich vor Durchführung solcher Vorhaben mit dem technischen Betriebsberater der Handwerkskammer oder des Fachverbandes in Verbindung zu setzen.

Grundsätzlich müssen die Betriebsräume bedarfsgerecht geplant werden.

Schwerpunkte der Planung

Im Einzelnen wird die Planung von nachfolgenden Faktoren beeinflusst:

> Grundstückszuschnitt

> Verkehrslage und Verkehrsanbindung

> Einzugsgebiet

> Nachbarbebauung und Umfeld

> Bauvorschriften

> sonstige örtliche behördliche Vorschriften

> Raumanordnung und Raumfolge

> Lichtverhältnisse

> Energieeffizienz

> raumklimatische Gegebenheiten

> Transportmittel

> Maschinen- und Geräteaufstellungsplan

> Betriebsablauf

> Bewegungs-, Verkehrs- und Abstellflächen.

Darüber hinaus muss die Betriebsstätte so angelegt sein, dass die Betriebsräume rationell genutzt werden können und die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Pflege der Gebäude bzw. Räume möglichst geringe Kosten verursachen.

Erweiterung

Die Bauplanung sollte ferner so gestaltet sein, dass eine Erweiterung der Betriebsräume entsprechend der Betriebsgrößenentwicklung jederzeit mit möglichst geringen Kosten durchführbar ist.

Handwerkerhöfe

Bei der Auswahl von Betriebsräumen ist ggf. auch mit in Betracht zu ziehen, ob es vor Ort Einrichtungen wie Existenzgründerzentren, Gewerbehöfe oder Handwerkerhöfe gibt.

b) Betriebs- und Geschäftseinrichtung

Bei der Planung der Betriebs- und Geschäftseinrichtung ist die Beachtung folgender Gesichtspunkte u. a. zweckmäßig:

> Nur die Maschinen und Werkzeuge beschaffen (Kauf, Miete oder Leasing), die bei den geplanten betrieblichen Tätigkeiten, der beabsichtigten Betriebsgröße und der Zahl der Mitarbeiter erforderlich sind.

> Betriebsnotwendige Fahrzeuge nach Funktionalität und Wirtschaftlichkeit auswählen.

> Organisatorisch richtige Anordnung der Maschinen und Geräte, damit kurze Arbeitswege und Platz sowie Kraft sparende Arbeitsabläufe gewährleistet sind.

Büroorganisation

> Ferner muss das Büro des geplanten Betriebes eine den Anforderungen entsprechende sowie moderne und zweckmäßige Organisation aufweisen.


c) Organisatorische Maßnahmen

Einrichtung des betrieblichen Rechnungswesens

Ein geordnetes, auf die einzelbetrieblichen Verhältnisse abgestelltes Rechnungswesen ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsführung des Existenzgründers.

Deshalb sollte er vor Betriebsbeginn für die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung, einer sachgerechten Kostenrechnung und Kalkulation und eines funktionsfähigen Controllings Sorge tragen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Rechnungswesen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dem Existenzgründer über seine Auswertung stets die zur Planung, Steuerung und Kontrolle notwendigen Chefdaten liefert.

Buchführung und Jahresabschluss

Vorgehensweise

Folgendes Vorgehen ist zweckmäßig:

> Gesetzliche Vorschriften zu Buchführung und Jahresabschluss beachten.

> Aufbewahrungspflichten für Bücher, Datenträger, Belege und Geschäftsbriefe beachten.

> Anforderungsprofile an Inhalt und Gliederung der Buchführung für den zu gründenden Betrieb festlegen.

> Entscheidung für das System der Buchführung (in der Regel doppelte Buchführung bzw. auch die Einnahmenüberschuss-Rechnung) ( >> Abschnitt 4.2 „Buchführung“ in Band 1) treffen.

> Entscheidung für die Verfahrenstechnik der Buchführung (in der Regel EDV) herbeiführen.

> Belegorganisation festlegen.

> Anforderungen an die Auswertbarkeit des Zahlenmaterials festlegen.

> Entscheidung treffen, ob die Buchführungsarbeiten im eigenen Betrieb oder extern durchgeführt werden sollen.

> Inventar und Eröffnungsbilanz erstellen.

Steuerberater

Bei den obigen Arbeiten ist es sinnvoll, den Steuerberater einzuschalten. Diese arbeiten dann in der Regel auf der Basis DATEV-Kontenrahmen ( >> Abschnitt 4.2 „Buchführung“ in Band 1).

Kostenrechnung und Kalkulation

Eine auf den zu gründenden Betrieb abgestellte Kostenrechnung und eine in dem jeweiligen Handwerkszweig übliche Kalkulationsmethode sind für die Kostenplanung, Kostenerfassung, Kostenverrechnung, Kostenkontrolle und die Angebotspreisberechnung unabdingbar.

Sie entscheiden in erheblichem Umfang, wie erfolgreich sich der Betrieb am Markt behaupten kann.

Wichtige Schritte

Wichtige Schritte sind für den Existenzgründer bei der Einrichtung der Kostenrechnung und Kalkulation:

> Gliederung der Kostenrechnung vornehmen.

> Aufbereitung der Ausgangswerte aus dem Kostenplan und der Rentabilitätsvorschau für kostenrechnerische Zwecke durchführen.

> Gegebenenfalls Kostenstellen für die Kostenstellenrechnung festlegen.

> Über die Kalkulationsmethode im Rahmen der Kostenträgerrechnung entscheiden.

> Art und Gliederung der Angebotspreisberechnung festlegen (Kalkulationsschemen).

> Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes für Handarbeit und Maschinenarbeit (dabei ist zum Zeitpunkt der Betriebsgründung von den Zahlen des Kostenplans und der Rentabilitätsvorschau auszugehen) vornehmen.

> Zeiterfassungssystem entwickeln und umsetzen.

Einrichtung eines EDV-Systems

Die EDV bzw. Informationstechnologie (IT) ist notwendiger Bestandteil der Betriebsorganisation. Der Existenzgründer kann bei der Einrichtung eines EDV-Systems wie folgt vorgehen:

> Anwendungsbereiche zum Einsatz der EDV/IT für den Betrieb festlegen und ein entsprechendes Konzept entwickeln.

> Datenmengen ermitteln.

> Pflichtenheft erstellen.

> Angebote bei EDV-/IT-Anbietern einholen.

> Angebote unter Kosten-Nutzen-Abwägung und Systementscheidung prüfen.

Hardware und Software

> Hardware und Software beschaffen.

> Wartungskosten einbeziehen.

> Personalschulungen vornehmen.

Je nach Maßnahme und Ausstattungsgegenstand hat der Existenzgründer sich zu entscheiden für

> Kauf,

> Miete und/oder

> Leasing.

IT-Systemlandschaft

Bezüglich des Einsatzes der EDV/IT und ihrer Verknüpfung mit anderen Anwendungen sind heute noch viel weitergehendere Überlegungen anzustellen. Man spricht hier auch vom Aufbau einer IT-Systemlandschaft. Dabei sollte sich der Betriebsgründer u. a. folgende Fragen stellen:

> Lege ich Wert auf einen (automatisierten) Datenaustausch mit Kunden und/oder Lieferanten? Wenn ja, dann kommt vor allem der Einsatz eines sogenannten CRM-Systems (CRM = Customer Relationship Management) infrage. Mit ihm ist es möglich, einen detaillierten Überblick zu jedem Kunden zu bekommen (z. B. Art und Umfang der Lieferungen, Verlauf der Auftragsabwicklung, Reklamationen etc.). Auch die Steuerung und Planung des Vertriebs und konzertierte Marketingaktivitäten sind damit möglich.

> Will ich für die betriebliche Planung und Ablaufsteuerung eine Software einsetzen? Dann spricht man von ERP (= Enterprise Resources Planning). Sie kann insbesondere bei Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Zeiterfassung, Auftragsabwicklung, Vertriebsplanung- und -steuerung, Kontaktpflege, Kassensystem, Einkauf, Bestandsführung, Projektmanagement und Dokumentenmanagement unterstützen.

> Kommt für mich die Nutzung einer Cloud, also die Auslagerung von Daten an professionelle Rechenzentren infrage? Hier spielen insbesondere Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit eine Rolle. In der Regel sind diese jedoch bei Rechenzentren gewährleistet und auch höher als bei einzelbetrieblichen Systemen vor allem in kleineren Betrieben.

Bei all diesen Fragen ist eine vertiefte Beratung zumeist unerlässlich.

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22 dekabr 2023
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9783778314524
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