Kitabı oxu: «19. Januar 1919: Frauenwahlrecht»

Zeitpunkte der Geschichte
Sabine Liebig/Brigitte Übel
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Umschlagbild: »Mädchen und Frauen heraus aus der Finsternis! – Entscheidet Euch für die Nationalversammlung«, 1919 (Einzeldokument), Stadtarchiv München: DE-1992-PL-03759.
1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034343-6
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pdf: ISBN 978-3-17-034344-3
epub: ISBN 978-3-17-034345-0
mobi: ISBN 978-3-17-034346-7
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Einleitung
3 1 Endlich Wahlrecht!
4 »Heraus aus der Finsternis« – Stationen auf dem Weg zum Frauenstimmrecht
5 Agitation für politische Mitbestimmung
6 Die Lösung der Frauenfrage – proletarische Frauen
7 Einigkeit macht stark – gemeinsam für das Frauenstimmrecht
8 2 Pionierinnen in der Politik
9 »Grundsätzlich gleichberechtigt« – was heißt das?
10 Können Frauen überhaupt politisch verantwortlich handeln?
11 3 Auswirkung der Gleichberechtigung
12 Zwischen Beharrung und Fortschritt – die Akademikerinnen
13 Ein Sieg der Verfassung? – Die Abschaffung des »Beamtinnenzölibats«
14 4 Stolpersteine und Hürden
15 Ein grenzenloser Rückschritt – der Nationalsozialismus
16 Keine »Stunde Null« für die Frauen – die Nachkriegszeit
17 Artikel 3 GG – wann wird er endlich umgesetzt?
18 War im Sozialismus alles besser? – Frauen in der DDR
19 5 Warum zurückschauen?
20 Anmerkungen
21 Anhang
22 Quellenverzeichnis
23 Literaturverzeichnis
24 Abbildungsverzeichnis
Vorwort
Jeder kennt sie – Ereignisse, die die Gesellschaft bewegten und die Welt für immer veränderten. Die Reihe »Zeitpunkte der Geschichte« widmet sich genau diesen wichtigen, historischen Ereignissen im Kontext der gesamtdeutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts unter zum Teil weniger beleuchteten Perspektiven und Fragestellungen. Die Ereignisse werden nicht isoliert, sondern, wo möglich, um internationale Bezüge ergänzt, um die Vernetzung von Menschen in ihren vielen Facetten zu verdeutlichen.
Die Anknüpfung an ein Datum bedeutet nicht, dass es sich um leblose ereignisgeschichtliche Darstellungen handelt, sondern die Daten sind Ausgangspunkte für spannende und teilweise unbekannte Inhalte, die über das Handeln der Menschen, ihre Handlungsspielräume, ihre Denkweisen, Einstellungen und Beweggründe Aufschluss geben. Menschen machten und machen Geschichte – das soll hier deutlich werden.
An den Themen der unterschiedlichen Bände wird ersichtlich, wie Ereignisse bis in die Gegenwart wirken. Doch wie kam es zu dem jeweiligen Ereignis? Weshalb besitzt es eine solche Bedeutung? In welcher Hinsicht sind die Folgen bis heute spürbar? Diese Folgen können bahnbrechend, revolutionär oder zukunftsweisend sein, schockierend, vernichtend oder sinnstiftend. Damit verknüpft sind Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden und das historische Geschehen bedeutsam für die Gegenwart machen.
In jedem Fall eröffnen die »Zeitpunkte der Geschichte« auch neue Perspektiven auf bekannte historische Daten: Sie werden zu Ausgangspunkten für lebendige Darstellungen nachhaltig wirksamer Verbindungen zwischen Vergangenheit und Gegenwart.
Der vorliegende Band bildet den Auftakt dieser Reihe, die sich an Studierende, Geschichtsinteressierte und Wissenschaftler*innen richtet. In Anbetracht der vorgegebenen Seitenzahl sind einige Aspekte nur angerissen und etwas generalisiert dargestellt.
Einleitung
»Erhebt Euch und fordert das Stimmrecht«1
Mit diesen Worten regte die Feministin und Autorin Hedwig Dohm im Jahr 1876 die Frauen an, das Frauenstimmrecht zu fordern, denn sie hatte klar erkannt, dass Frauen ohne die politische Mitbestimmung keine Möglichkeit besaßen, ihre rechtliche, gesellschaftliche und politische Benachteiligung sowie ihre Ungleichbehandlung zu beenden.
Wie Hedwig Dohm nutzten andere Stimmrechtlerinnen ihre Handlungsspielräume. Sie schafften es, befördert durch den Druck der Massen während der revolutionären Umbrüche im November 1918 und den im Raum stehenden Demokratisierungswillen, dass die deutschen Frauen in den ersten demokratischen Wahlen am 19. Januar 1919 endlich das lang geforderte aktive und passive Wahlrecht ausüben durften. Sie erschienen trotz Minustemperaturen und Schneeregen in großer Zahl und reihten sich in die langen Schlangen vor den Wahllokalen ein, um ihr neu erworbenes Recht in Anspruch zu nehmen und sofort an allen anstehenden Entscheidungen in den neu gewählten politischen Gremien mitzuwirken – manchmal erfolgreich, manchmal ausgebremst durch die Übermacht der Männer. Gerade das Frauenwahlrecht markierte eine wichtige Zäsur auf dem Weg aus der gesellschaftlichen und rechtlichen Ungleichheit hin zu mehr Gleichberechtigung.
Im ersten Teil des Buches steht die Einführung des Frauenwahlrechts und dessen unmittelbare Vorgeschichte im Vordergrund. Die Einbettung des Ereignisses in einen breiten Kontext belegt, dass die Einführung der Erfolg einer jahrzehntelangen Agitation verschiedener bürgerlicher und proletarischer Frauenverbände, sowie einzelner Frauen war, die national wie international vernetzt, sich unterstützten und gegenseitig beeinflussten. Aber nicht alle Frauen wollten das Wahlrecht und so fanden die männlichen Gegner – vor allem Mitglieder der konservativen Parteien, Verbände und Kirchen – in vielen bürgerlichen Frauen Mitstreiterinnen, um den Stimmrechtsforderungen vehement entgegenzutreten. Von den politischen Parteien hatte einzig die SPD schon 1891 das Frauenstimmrecht gefordert, doch blieben die Parteigenossen in der Umsetzung höchst zögerlich, obwohl gerade sie im November 1918 durch ihre Regierungsbeteiligung die Chance zur Umsetzungen gehabt hätten. Die Revolution und die Entscheidung für eine demokratische Staatsform forcierten das Frauenwahlrecht, sodass die maßgeblichen Politiker es einführen mussten.
Im zweiten Teil werden die Auswirkungen des aktiven und passiven Wahlrechts diskutiert. Mit Stolz und Ehrfurcht vor dem Amt nahmen die neugewählten Parlamentarierinnen ihre Aufgaben in Angriff. Aktiv und teilweise fraktionsübergreifend arbeiteten sie an der Neugestaltung des Staatswesens mit, was besonders deutlich in ihrer Haltung zum Versailler Vertrag und in den sogenannten »Frauenparagraphen«2 der Weimarer Verfassung zum Ausdruck kam. Schnell mussten die Politikerinnen erfahren, dass ihre Arbeit auf vermeintlich weibliche Themen reduziert wurde, während die mit viel Gestaltungsmacht verbundenen Ressorts der Wirtschaft, Außenpolitik, Justiz und Finanzen in der Hand der Männer blieben.
Die weiblichen Abgeordneten waren voller Idealismus und mit der Meinung angetreten, dass Frauen die Arbeit in den Parlamenten friedfertiger und sozialer machen würden. So traf die Realität sie mit besonderer Wucht. Gerade die harten politischen Auseinandersetzungen untereinander und in den Parlamentsdebatten sowie der Rechtfertigungsdruck gegenüber Kollegen und Wählerinnen machten ihnen zu schaffen. Zudem kam Kritik an ihrer Arbeit von allen Parteien und gesellschaftlichen Richtungen.
Wie an den Statistiken zu sehen ist, sank im Laufe der 1920er-Jahre die Zahl der Wählerinnen und die der Parlamentarierinnen. Es waren vielschichtige Gründe, die dazu führten, dass die Frauen immer weniger Einfluss auf die politische Mitgestaltung ausüben konnten. Die zunehmende Parteienzersplitterung sowie der Rechtsruck in der Parteienlandschaft taten das Übrige. Gestartet mit der großen Hoffnung alle Frauen zu politisieren und viel zu verändern, mussten die engagierten Politikerinnen erleben, dass ihnen nur begrenzte Möglichkeiten blieben. Dennoch eröffneten sich für Frauen neue Handlungsspielräume, obwohl sich verkrustete Strukturen, bestehende Rollenmuster und weibliche Stereotype als recht langlebig erwiesen.
Dass die Errungenschaften der Frauen in der Weimarer Republik nicht von Dauer waren, verdeutlicht die Zeit des Nationalsozialismus, der in diesem Band nur eine knappe Erwähnung findet, da zu Frauen im Nationalsozialismus eine eigene Publikation geplant ist. Wichtig ist an dieser Stelle, dem Vorurteil zu begegnen, Frauen hätten Hitler an die Macht gebracht.3 Bis 1933 wählten die Frauen eher die gemäßigten oder konservativen Parteien. Als die Nationalsozialisten an der Macht waren, verdrängten sie die Frauen aus dem öffentlichen Leben. Doch selbst dieser frauenfeindliche Staat benötigte die Mitarbeit der Frauen in vielen Bereichen, nicht nur als Ersatz für die im Zweiten Weltkrieg eingezogenen Männer.
Mit der Zeit nach 1945 beginnt der dritte Teil des Buches. In den Nachkriegsjahren knüpften die Frauen an die Erfolge der Weimarer Republik an bzw. hatten aus dieser Zeit gelernt. Sie kämpften vehement dafür, dass das Wort »grundsätzlich« nicht mehr in den Artikel 3 »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« des Grundgesetzes vom 23.05.1949 Eingang fand. Während der Weimarer Republik hatten sie nämlich erfahren müssen, wie leicht mit dem Wort »grundsätzlich« in Artikel 109 die Gleichberechtigung wieder ausgehebelt werden konnte. Die Parallelen in der Auseinandersetzung um Gleichberechtigung und Chancengleichheit machen deutlich, dass der so lange geführte Kampf für Gleichberechtigung nicht zu Ende ist, wie jedes Jahr beispielsweise am Equal Pay Day zu sehen ist. Zum Thema Frauen in Deutschland (BRD und DDR) nach 1945 wird es eine eigene Publikation in dieser Reihe geben.
Der Text basiert auf der Verwendung unterschiedlicher Quellen. Zeitgenössische Publikationen, Reichstags- und Landtagsprotokolle, Gesetze, Zeitschriften, Zeitungen und Lebenserinnerungen fließen in dieses Buch ebenso ein wie Grundlagenliteratur und aktuelle Forschungsliteratur. Einflussreiche bürgerliche Frauen haben ihre eigene Geschichte sehr subjektiv aufgeschrieben und beeinflussten so die Erinnerungskultur auf die bürgerliche Frauenbewegung. Dabei klammerten sie Themen und Personen aus, die nicht in ihr Konzept passten. Um dieser einseitigen Darstellung entgegenzuwirken, stehen immer wieder weniger bekannte Vertreterinnen von parteiübergreifenden und konfessionellen Frauenverbänden im Fokus. Um einigen der Frauen ein Gesicht zu geben, werden sie in Kurzbiographien vorgestellt. Darüber hinaus dienen weitere Kästen der Erläuterung bestimmter Begriffe und Institutionen. Außerdem werden bisher in der historischen Forschung vernachlässigte Themen wie z. B. das Lehrerinnenzölibat aufgearbeitet.
Mit dem Kampf um mehr Gleichberechtigung der Frauen rückte die Kategorie Geschlecht in den Fokus der Öffentlichkeit, womit u. a. die Grundlage gelegt wurde, dass weitere Geschlechter im Laufe der Zeit den Mut fanden, für ihre Rechte einzutreten. Den Anfang machten homosexuelle Männer und Frauen, Menschen mit diversen Geschlechtern folgten mit der Forderung nach Anerkennung und Gleichstellung sowie Gleichbehandlung.
Ein Hinweis zu den Anmerkungen: Sie sind zur besseren Lesbarkeit so übersichtlich wie möglich gestaltet, sodass AutorInnen, Jahr und Seitenzahlen oder die Bezeichnung der Protokolle in den Fußnoten aufgeführt sind. Unter den Namen bzw. Schlagworten finden sich die ausführlichen Literatur- und Quellenverweise in alphabethischer Reihenfolge im Literaturverzeichnis. Anmerkungen ohne Seitenzahlen beziehen sich auf online-Artikel.
1 Endlich Wahlrecht!
»Die deutschen Frauen haben das Wahlrecht! Was bisher in der bürgerlichen Welt nur ein kleines Häuflein organisierter Stimmrechtlerinnen in hartem und, ach, so aussichtslosem Kampf anstrebte […] und was von allen rückständigen Elementen grundsätzlich abgelehnt wurde – das ist über Nacht zur Tatsache geworden. Nicht als Frucht jahrzehntelanger Arbeit oder als Prämie für gutes Betragen […], sondern im ›Wettersturm der Revolution‹ mit einem Schlage sind uns die Bürgerrechte in den Schoß gefallen – nach keiner Richtung beschränkt […]. Es ist eine übergangslose Erhebung aus gänzlich politischer Rechtlosigkeit zu voller staatsbürgerlicher Freiheit, wie sie den Frauen noch in keinem Stimmrechtslande beschieden war, etwas ganz Neues, Unbegreifliches, etwas wie ein Wunder […].«1
Der 19. Januar 1919 war für die Menschen in der Weimarer Republik ein besonderer Tag: Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte durften die Frauen wählen. Aber nicht nur sie, sondern alle erwachsenen 20-jährigen Deutschen, denn die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung war die erste freie, gleiche, allgemeine und geheime, also die erste demokratische Wahl auf deutschem Gebiet.2 Damit war dieser Tag nicht nur für Frauen ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur politischen Teilhabe, sondern auch für die Männer, die im Kaiserreich weniger Möglichkeit zur Interessensvertretung besessen hatten. Im Gegensatz zu den Länderparlamenten mit ihren Klassenwahlrechten galt seit der Reichsgründung 1871 auf nationaler Ebene das allgemeine Wahlrecht als Mehrheitswahlrecht, das die demokratischen Kräfte benachteiligte, weil nur die Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Parlament kamen, während die anderen Stimmen verfielen.
Viktor Klemperer betonte in seinem Revolutionstagebuch die Bedeutung der Wahl von 1919:
»Auch ging es diesmal nicht um die Wahl zu irgendeinem Abgeordnetenhaus, sondern zu einer gesetzgebenden Versammlung. […] (Daß wir das erstemal gemeinsam wählen durften, verstärkte mir die Feierlichkeit der Szene. Als meine Frau hinter den Vorhang trat, um ihren Stimmzettel zu couvertieren, mußte ich an meine Backfischschwärmerei […], an meine zeitweilige Begeisterung für die Frauenemanzipation zurückdenken).«3
Die Frauen in Deutschland hatten nach langem Kampf endlich die politische Teilhabe erreicht, doch der Weg zu einer gleichberechtigten, politischen und gesellschaftlichen Partizipation war lang und beschwerlich.
Der Rat der Volksbeauftragten beschloss am 12. November 1918 provisorisch und am 30. November mit dem Reichswahlgesetz endgültig das Stimmrecht für Frauen. In der Weimarer Verfassung wurde es festgeschrieben, am 11. August 1919 unterzeichnet und trat am 14. August in Kraft. Artikel 22 lautete: »Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.«4
So hatten die deutschen Frauen nun das aktive und passive Wahlrecht erhalten, das heißt sie konnten wählen und gewählt werden. Aus zahlreichen Ländern, selbst aus denjenigen,5 mit denen Deutschland im Krieg gelegen hatte, trafen Gratulationsschreiben von Vertreterinnen der nationalen und internationalen Stimmrechtsvereine ein, die in der Zeitschrift Die Staatsbürgerin abgedruckt wurden.6 Besonders beeindruckend ist der Brief von Isabella Ford (1855–1924), einer Führerin der englischen Stimmrechtsbewegung. Sie schrieb: »Ich schreibe, um Ihnen meine wärmsten Glückwünsche zu Ihrer glänzenden politischen Befreiung zu senden, die so viel weitergehend ist als die unsere. Ich bin so sehr, sehr froh darüber, denn ich bin gewiß, daß die Welt die Hilfe aller Frauen aller Nationen bedarf, um Europa und die ganze Welt wieder aufzubauen.«7
Wie die tatsächliche politische Teilhabe aussah, beschrieb die »radikale« bürgerliche Frauenrechtlerin Lida Gustava Heymann (1868–1943) in ihren Erinnerungen Erlebtes und Erschautes. Sie stellte enttäuscht fest, dass nach wie vor die Männer in allen Parlamenten und Gremien das Sagen hatten und die Gleichberechtigung nur auf dem Papier stand.8 Sie kritisierte, dass vor allem die Parteien, die das Frauenwahlrecht zuvor abgelehnt hatten, die Frauen zwar als Wählerinnen9 gewinnen, nicht aber als Kandidatinnen auf ihre Listen setzen wollten.
Wie groß die Bedenken in konservativen Kreisen immer noch waren, belegt u. a. die Aussage des Staatsrechtlers Hugo Preuß (1860–1925), der einen fortschrittlichen Verfassungsvorschlag10 für die Weimarer Republik in kurzer Zeit erarbeitet hatte. Er sah ein Problem in der Vergabe des Wahlrechts an die Frauen: »Auch da habe ich meine Bedenken, denn zwischen einem zwanzigjährigen Arbeiter und einem zwanzigjährigen Mädchen ist ein Unterschied.«11 Mit dieser Aussage stellte er die vermeintlich unterschiedliche »Wesensart« von Männern und Frauen dar: Der 20-jährige Mann ist ein Arbeiter, also tatkräftig und auf eigenen Füßen stehend, der aufgrund seines Geschlechts als wahlfähig galt. Die gleichaltrige Frau bezeichnet er als Mädchen, also als unreifes Wesen, das seine Wahlfähigkeit erst unter Beweis stellen sollte.
»Heraus aus der Finsternis« – Stationen auf dem Weg zum Frauenstimmrecht
Am 12. November 1918 erfuhren die Frauen, dass sie das aktive und passive Wahlrecht erhalten würden. Die ersten Landtagswahlen mit weiblicher Beteiligung fanden in Baden schon am 5. Januar 1919 und in Württemberg, Hohenzollern eingeschlossen, am 12. Januar 1919 statt, die Wahlen zur Nationalversammlung kurze Zeit später, am 19. Januar 1919. Das bedeutete, dass den Frauenstimmrechtsvereinen gerade einmal zwei Monate Zeit blieb, die vielen Frauen, die sich bis dahin nicht mit dem Wahlrecht befasst hatten, auf die Wahlen vorzubereiten. Eine Herausforderung bestand darin, diesen potentiellen Wählerinnen, die meist damit beschäftigt waren, die Kriegsfolgen zu bewältigen, von der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Wahlen zu überzeugen. So schrieb beispielsweise Marie Stritt (1855–1928), die Vorsitzende des deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht:
»Und nun heißt es plötzlich die Massen der Frauen nicht nur wie bisher aufzurütteln und auszurüsten, all dies furchtbare Gegenwärtige und Künftige weiter geduldig zu ertragen – es heißt auch, ganz neue Kräfte und Fähigkeiten in ihnen zu wecken und zu entwickeln, damit sie die Macht, die so plötzlich in ihre Hände gelegt wurde, bewußt und in der richtigen Weise ausüben. Es heißt ihnen klarzumachen, daß sie von jetzt ab nicht bloß Mitträgerinnen und hilflose Mitdulderinnen, sondern Mitgestalterinnen der Geschichte ihres Volkes sind. In positive Aufgaben umgesetzt, handelt es sich um nichts Geringeres als: die nahezu 21 Millionen Wählerinnen in Stadt und Land überhaupt zu erfassen, die politisch ungeschulten über die politischen Strömungen und Parteiprogramme aufzuklären, sie mit dem komplizierten Apparat eines ganz neuen Wahlverfahrens vertraut zu machen […]. Und dies alles und noch vieles andere, eine tausendfältige Kleinarbeit hat binnen wenigen Wochen zu geschehen.«12
Es galt, große Widerstände zu überwinden, denn bisher hatten nur die SPD, seit 1891, und die Demokratische Volkspartei (DVP), seit Mitte 1918, das Frauenstimmrecht gefordert, während die anderen Parteien es ablehnten, ja sogar bekämpften.
Die Frauenstimmrechtlerinnen sahen ihre wichtigste Aufgabe darin, Frauen durch die Vermittlung von staatsbürgerlicher Bildung auf ihre neuen Aufgaben und Pflichten vorzubereiten.
Dazu versammelte der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF: 1894–1933) die meisten Frauen- und Frauenbildungsvereine unter seiner Führung und rief einen Frauenausschuss für die Nationalversammlung ins Leben. Im Verbund mit zahlreichen Frauenvereinen organisierten die Stimmrechtlerinnen Informationsveranstaltungen, druckten Flugblätter und Broschüren, um die Frauen von der Bedeutung der Wahlen zu überzeugen. Die Informationsabende wurden sehr gut besucht wie der Bericht von Gertrud Bäumer, einer wichtigen Vertreterin der bürgerlichen Frauenbewegung, zeigt: »Bei einer Versammlung der Deutschen Demokratischen Volkspartei (DDP) am 25.11. nahmen 2 000 Frauen teil. Am Tag darauf, bei einer weiteren Veranstaltung im Zirkus Busch, waren 7 000 Frauen anwesend.«13
Minna Cauer (1841–1921), engagierte Frauenrechtlerin und Vorsitzende des Verbandes Fortschrittlicher Frauenvereine, versuchte schon 1918, eine Frauenquote bei Wahlen einzuführen. Im Namen des Vereins Frauenwohl reichte sie bei der Reichsleitung eine Eingabe mit der Forderung ein, Parteien zu verpflichten, mindestens 10 % der Listenplätze mit Frauen zu besetzen. Der Vorschlag wurde bei den Beratungen zum Reichswahlgesetz verworfen.
»Radikale« Frauenrechtlerinnen wie Minna Cauer erkannten scharfsinnig, dass nun das parteipolitische Engagement an die Stelle der Stimmrechtsarbeit treten musste. Dr. Anita Augspurg (1857–1941), die erste promovierte deutsche Juristin, und Lida Gustava Heymann plädierten für eine einzige Frauenliste, bestehend aus den weiblichen Mitgliedern aller Parteien, um möglichst vielen Frauen ein Mandat im Reichstag zu ermöglichen. Die Liste scheiterte,14 da sich die Kandidatinnen eher Parteiideologien zugehörig fühlten als ihrem Geschlecht. Daher organisierten sie sich entsprechend, wie beispielsweise in Wahlvorbereitungsgremien von Sozialdemokratinnen oder der Arbeitsgemeinschaft des katholischen Frauenverbandes.