Kitabı oxu: «Thermisches Trennen und Trennschleifen im Feuerwehreinsatz»
Daniel Parzies
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1. Auflage 2021
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© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Umschlagbild: FF Eppelborn
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
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ISBN 978-3-17-038646-4
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pdf: ISBN 978-3-17-038648-8
epub: ISBN 978-3-17-038649-5
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[5]Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Vorschriften, Verordnungen und Regeln 1.2 Gefährdungsanalyse
3 2 Voraussetzungen 2.1 Körperliche Voraussetzungen 2.2 Fachkunde 2.3 Anwendungsgebiete, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
4 3 Gefahren und Gegenmaßnahmen beim Bedienen von thermischen Trenn- und Trennschleifgeräten
5 4 Vorbereitende Maßnahmen 4.1 (Erweiterte) Persönliche Schutzausrüstung 4.2 Sicherheitsabstände 4.3 Startvorbereitungen und Rückwegsicherung 4.4 Handhabung und Transport 4.5 Patientenschutz und Umweltbedingungen
6 5 Trennschleifgeräte 5.1 Elektrisch betriebene Trennschleifgeräte 5.1.1 Kleine Winkelschleifer 5.1.2 Große Winkelschleifer 5.1.3 Feinbohrschleifgeräte 5.2 Pneumatisch betriebene Trennschleifgeräte 5.3 Trennschleifgeräte mit Verbrennungsmotor 5.4 Schleifscheiben 5.4.1 Trennscheiben 5.4.2 Schruppscheiben 5.4.3 Flexible Schleifscheiben 5.5 Inbetriebnahme 5.6 Wartung 5.6.1 Aufbewahrung von Trennschleifgeräten 5.6.2 Aufbewahrung und Wechseln von Schleifscheiben
7 6 Brennschneidgerät 6.1 Geräteaufbau 6.2 Griffstück, Schneidbrenner und Schneiddüsen 6.3 Brenngase und Sauerstoff 6.4 Druckminderer, Sicherheitseinrichtungen und Schläuche 6.5 Inbetriebnahme 6.6 Wartung
8 7 Plasmaschneidgerät 7.1 Geräteaufbau 7.2 Griffstück, Schlauchpaket und Massekabel 7.3 Druckluft 7.4 Inbetriebnahme 7.5 Wartung
9 8 Sauerstoff-Kernlanze 8.1 Geräteaufbau 8.2 Inbetriebnahme 8.3 Wartung
10 9 Schnitttechniken 9.1 Schnitttechniken für Trennschleifgeräte 9.2 Schnitttechniken für Plasma- und Brennschneidgeräte 9.3 Schnittfehler beim Brenn- und Plasmaschneiden 9.4 Schnitttechniken für Sauerstoff-Kernlanze 9.5 Schnitttechniken nach jeweiliger Materialform
11 10 Wahrung der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz von thermischen Trenngeräten und Trennschleifern 10.1 Patientenorientierte Rettung von Mensch und Tier 10.2 Schutz von Sachwerten
12 11 Zu schneidende Materialien 11.1 Metalle 11.1.1 Eisenmetalle 11.1.2 Nichteisenmetalle 11.2 Kunststoffe 11.3 Stein/Beton/Keramik
13 12 Ausbildung 12.1 Beispielkonzeption für eine Ausbildung auf Standortebene 12.2 Gestaltung von Ausbildungsstationen
14 13 Schlusswort und Ausblick
15 Danksagung
16 Literatur- und Quellenverzeichnis
[9]Einleitung
Für den Einsatz bei der Technischen Hilfeleistung müssen zum Teil recht grobe Werkzeuge und Methoden angewandt werden, um den erwünschten Erfolg zu erzielen. In den Beladungen der Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren und THW, z.T. auch bei den Sonderfahrzeugen der Polizei von Bund und Ländern werden zu diesem Zweck auch Geräte und Maschinen vorgehalten, die primär für die fertigungstechnische Nutzung in Industrie und Handwerk vorgesehen sind. Hierzu zählen auch alle Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifgeräte. Sie werden dann benötigt, wenn mit hydraulischem Schneidgerät und Sägen kein Erfolg erreicht werden kann. Diese Werkzeuggattungen werden selten im Feuerwehrdienst genutzt und bergen eine hohe Unfallgefahr, sowohl für die Einsatzkräfte als auch für zu rettende Personen. Doch genau diese Tatsachen verdeutlichen, dass der fachgerechte Umgang mit diesen Geräten verstärkt in den Fokus genommen werde muss, um im Bedarfsfall effektiv wirken zu können.
Während es für den Einsatz von Motorkettensägen klar definierte Regelungen und verpflichtende Ausbildungsvorgaben gibt, ist der Umgang mit Trennschleifgeräten und Geräten zum thermischen Trennen weiterhin noch nicht zielgruppengerecht geregelt. Zurzeit werden in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 »Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz« (FwDV 1) die Geräte in einem recht überschaubaren Umfang behandelt und in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 »Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr« (FwDV 2) nur marginal im 35 h-Lehrgang Technische Hilfeleistung. Hierbei sind für die Behandlung dieser Thematik in der Praxis insgesamt auch nur wenige Unterrichtseinheiten vorgesehen, was die Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit den Geräten natürlich in Frage stellen lässt. Dieser Umstand kann im aktuellen Zeitrahmen Segen als auch Fluch zugleich sein. Zum einen können hier autonom mit entsprechender Motivation gute Ausbildungsprogramme in Eigenregie von Wehren auf feste Füße gestellt werden, zum anderen stehen Wehren, denen Mitglieder mit Fachkenntnissen fehlen, durch diese Situation mangels Beispielen und einem Mindestmaß an Vorgaben allein auf weiter Flur.
Das vorliegende Werk soll dementsprechend dazu dienen, das Wissen um den Umgang und die Eigenschaften von Trennschleifgeräten und Geräten für das thermische Trennen grundlegend zu vermitteln und einen Ansatz für eine standortbezogene Ausbildung zu schaffen, um hier eine Basisbefähigung nebst Handlungskompetenz für ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der verschiedenen Gerätevarianten auf dem Markt wird eine allzu [10]detaillierte Beschreibung der einzelnen Geräte bewusst vermieden. Hierfür müssen die entsprechenden herstellerbezogenen Betriebsanleitungen der tatsächlich am Standort verwendeten Geräte ergänzend hinzugezogen werden. Da die vorgestellten Werkzeuge, wie schon erwähnt, in erster Linie für die Nutzung in Industrie und Handwerk entworfen wurden, wird ebenfalls der Fokus darauf gelegt, die Geräte für den feuerwehrtechnischen Bereich verwenden zu können, wodurch dementsprechend nicht auf fertigungstechnisch relevante Feinheiten eingegangen wird.
Trotz ausführlicher Recherche wird für falsche Angaben und Verfahrensweisen keine Verantwortung übernommen. Es sind zudem auch immer die jeweiligen Hinweise und Betriebsanleitungen der individuellen Geräte zu beachten.
Für Verbesserungsvorschläge, Ergänzungen und Hinweise ist der Autor immer dankbar.
[11]1 Rechtsgrundlagen
Da per jeweiligem Landesfeuerwehrgesetz Kommunen dazu verpflichtet sind, einsatzfähige Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten, um nichtpolizeiliche Gefahren für die Öffentlichkeit und Allgemeinheit abzuwehren, fallen in diesen Bereich auch Technische Hilfeleistungen, die bei Notlagen erfüllt werden müssen. Bei entsprechenden Lagen, wie z.B. ausgedehnten Verkehrsunfällen, Maschinenunfällen und Gebäudeeinstürzen, sind Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifen wichtige Ausrüstungsbestandteile. Die Ausführung der notwendigen Arbeiten unterliegt dabei der Verantwortung der ausführenden Einsatzkräfte. Das anwendende und unterstützende Personal von diesen Geräten muss sich für deren Nutzung deshalb an die folgend aufgeführten Rechtsgrundlagen halten.
1.1 Vorschriften, Verordnungen und Regeln
Vorschriften:
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 49: Feuerwehren
DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
FwDV 1: Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
FwDV 7: Atemschutz
Verordnungen:
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
LärmVibrationsArbSchV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibration
Regeln:
DGUV Regel 113-001: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen
DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen
DGUV Regel 109-011: Umgang mit Magnesium
DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten
[12]DGUV Regel 112-192 und 112-992: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz
TRAC 001: Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRAC
Die Überwachung und Durchsetzung zur Anwendung und Befolgung dieser Vorschriften, Verordnungen und Regeln werden von den Trägern der Feuerwehren auf die entsprechenden Vorgesetzten und Führungskräfte übertragen. Diese tragen Sorge dafür, dass die Einsatzkräfte entsprechend ausgebildet sind und entsprechende Erst- und Folgeunterweisungen erhalten. Die Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen, jedoch mindestens in jährlichem Abstand, mit einer entsprechenden Dokumentation.
| Praxis-Tipp: Auf den ersten Blick erscheint hier eine hohe Anzahl an bindenden Regularien vorzuliegen. Der Aufwand zur Unterweisung dieser lässt sich aber entsprechend komprimieren und vereinfachen, da viele Vorschriften auch in weiteren feuerwehrrelevanten Gebieten Anwendung finden und regelmäßig unterwiesen werden. Die Umsetzung der einzelnen Regeln findet sich zum Großteil auch in den Herstellervorschriften und Bedienungsanleitungen wieder, wo diese praxisgerecht ausgeführt sind. |
1.2 Gefährdungsanalyse
Beim Einsatz von Werkzeugen zum thermischen Trennen und Trennschleifen muss sich die ausführende Einsatzkraft sowie ihre Führungskraft u.a. folgender Risiken und deren Vermeidung bewusst sein:
Brandgefahr durch den Funkenflug und Wärmeleitung der bearbeiteten Werkstoffe.
Gefährdung von umstehenden Personen, zu rettenden Personen und Tieren durch den Funkenflug.
Verletzungen des Gesichts und der Augen durch UV-Strahlung, Späne, abgetrennte Werkstoffteile und Fragmente von Schleifscheiben, falls diese zerstört werden.
Gehörschäden durch entstehenden Lärm.
[13]Schnittgefahr durch die laufenden Geräte, Grate und Schnittkanten an den bearbeiteten Werkstoffen.
Schädigung der Atemorgane und Augen durch auftretende Gase, Stäube und Rauchentwicklung.
Verletzungen durch herabfallende/abgetrennte Werkstoffteile.
Rückschläge durch unter Spannung stehender Bauteile und falsches Ansetzen von Trennscheiben.
Gefährdung durch elektrische Spannung bei elektrisch angetriebenen Trennschleif- und Plasmaschneidgeräten.
Abgase bei mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten.
Stolpern über Kabel und Schläuche.
Feuergefahr durch Kraftstoffe beim Tanken von mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten.
Explosionsgefahr durch Sauerstoff und Brenngase.
Mechanische Gefahren durch Druckluft sowie umfallende geschnittene Teile.
Diese Punkte müssen um die entsprechenden örtlichen Begebenheiten natürlich ergänzt werden. Dementsprechend müssen seitens der Träger der Feuerwehr entsprechende Gefährdungsanalysen individuell für Einsatz und Ausbildung erstellt und hieraus abgeleitete Betriebsanweisungen für die genutzten Geräte verfasst werden, die jeder Einsatzkraft zugänglich ausliegen.
[14]2 Voraussetzungen
Die Nutzung von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifen stellen gefährliche Arbeiten schon im Allgemeinen dar. Da im Feuerwehreinsatz Lagen und Arbeitsumstände aber nicht im Detail vorhersehbar sind, ergeben sich aus den manchmal schon recht erstaunlichen Umständen zusätzliche Gefahren, die sich zur eigentlichen Bedienung des Gerätes addieren. Durch schwere Teile, eingeklemmte Personen, ineinander verkeilte Lkw oder durch einen auf eine Straße gekippten Kran werden auch an geübtes Gerätebedienpersonal erhebliche Herausforderungen gestellt. Die Geräte sollten dementsprechend nur von Personen bedient werden, die hierfür körperlich sowie geistig geeignet sind und ebenfalls die nötige Fachkunde besitzen.
2.1 Körperliche Voraussetzungen
Die Arbeit mit Geräten zum thermischen Trennen und mit Trennschleifern stellen hohe physische und psychische Belastungen an die ausführende Einsatzkraft. Diese muss zwingend gesund sein, was bedeutet, dass eine ruhige Handhabung gewährleistet wird und eine gute, bzw. durch Hilfsmittel ausgeglichene, Sehkraft vorhanden ist. Zum Teil weisen die nach Norm auf den Fahrzeugen verlasteten Trennschleifgeräte ein hohes Gewicht auf, welches auch in unergonomischen Lagen noch sicher gehandhabt werden muss. Auch die umherfliegenden Späne, Funken und Schleifstaub sowie die teils extreme Lärmbelastung erhöhen die Schwierigkeiten der auszuführenden Arbeiten immens.
Eine entsprechende Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, wie z.B. die G 26, gibt hier eine gute Sicherheit. Allerdings sollten hier auch weitere Faktoren betrachtet werden, die bei der G 26 nicht untersucht wurden. Zu nennen wäre beispielhaft die allgemeine Durchblutung der Hände, da gerade durch die Vibrationen bei längerem und vermehrtem Einsatz größerer Trennschleifgeräte die sogenannte »Weißfingerkrankheit« auftreten kann (deutlich zu merken an kribbeln und Weißverfärbung in den Fingern). Hierdurch ist der sichere Griff am Gerät nicht mehr gegeben. Ebenso wie bei Einsätzen unter Atemschutz, sollte die eingesetzte Einsatzkraft letztlich auch selbst mitentscheiden, ob sie physisch und psychisch auch wirklich für die bevorstehende Arbeit bereit ist.
| [15]Merke: Eine angeschlagene Gesundheit, der vorherige Konsum von Drogen, Arzneimitteln und Alkohol (auch Restalkohol!) sind für das Bedienen von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifen selbstredend eindeutige Ausschlusskriterien. |
2.2 Fachkunde
Die Fachkunde für den Einsatz von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifgeräten besitzen Einsatzkräfte, die eine theoretische Einweisung für das entsprechende Gerät, eine Belehrung über die Unfallgefahren und praktische Übungen durchlaufen haben.I.d.R. werden der Umgang und die fachgerechte Handhabung von Trennschleifgeräten während der Berufsausbildung von Bau- und Metallberufen ausgebildet. Je nach Fachrichtung der beruflichen Metallausbildung ebenso für Geräte zum thermischen Trennen. Durch die regelmäßige Nutzung der Werkzeuge im Arbeitsalltag besteht bei diesem Personenkreis eine sichere Umgangsweise und Fachkunde, die es auch ermöglicht, in schwierigen Situationen sicher und effektiv zu arbeiten.
Allerdings sei hierzu angemerkt, dass ein gelernter Maurer eher weniger Erfahrung mit der Bearbeitung von Metallen und ein ausgebildeter Schlosser eher weniger Erfahrungen mit der Bearbeitung von Gestein besitzt. D.h., dass auch für Einsatzkräfte mit berufsbedingten Vorkenntnissen noch Fortbildungspotenzial besteht. Grundlegende Elemente der Ausbildung sind hier allerdings schon vorhanden, sodass eine Anpassung weiterer Fähigkeiten vereinfacht wird. Ebenfalls können hier auch sehr gut etwaige Vorerfahrungen aus anderen handwerklichen Berufsfeldern als Basis zum Anknüpfen hinzugezogen werden.
2.3 Anwendungsgebiete, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
Zur Anwendung sollten Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifen nach Möglichkeit nur kommen, wenn sich lagebedingt keine andere Perspektive ergibt, um den Einsatzerfolg sicherzustellen. Selbstredend sind dies Situationen, die eher selten zum Tagesgeschäft gehören und nach entsprechender (Zusatz-)qualifikation verlangen. Vorbereitung zum Arbeitsschutz und Aufwand für die Inbetriebnahme und Nutzung der Werkzeuge sind zum Teil schon erheblich. Je nach Lage gestaltet [16]sich ein patientenschonender Einsatz schwierig, bis nicht sinnvoll durchführbar. Die Geräte sind zum Teil nur für einzelne Materialien und Leistungsbereiche geeignet, weswegen hier seitens der Führungskräfte auch immer eine Kombination der verschiedenen Verfahren in der Planung zum Einsatz mitbedacht werden muss.
Ein exemplarisches Beispiel von guter Koordination für den Einsatz von Trenngeräten zeigte sich am 02.03.2017 in Günzburg:
Ungewöhnlicher Eisenbahneinsatz
Am Donnerstagabend, dem 02. März, kurz vor 22 Uhr wurde die FF Günzburg an den Bahnhof Günzburg alarmiert. Auf Gleis 2 stand ein IC der von Ulm kommend nach München fahren wollte. Auf Höhe Leipheim erfasste der Zug eine Wildschweinrotte. Dabei wurde das Abweisschild an der Lok stark verbogen. Die Gefahr, dass sich das Schild an einer Weiche verhaken könnte, war zu groß, um den Zug weiter fahren zu lassen. Deshalb musste die FF Günzburg einen Teil des Schildes entfernen. Dazu wurde ein großer Trennschleifer sowie das Plasmaschneidgerät eingesetzt. Das Gleis 1 musste für den Materialtransport sowie die notwendigen Arbeiten für eine Stunde gesperrt werden. Die Zugreisenden konnten mit einem Parallelzug ihre Fahrt fortsetzen. Zusammen mit der Feuerwehr war der Notfallmanager der Deutschen Bahn AG im Einsatz. (Quelle: Freiwillige Feuerwehr Günzburg)



[17]Bild 1 a–c: Einsatz von Trennschleifer und Plasmaschneider in Kombination. Die Einsatzkräfte haben hier nicht nur auf ein Gerät gesetzt, sondern folgerichtig gleich zwei Trennmöglichkeiten für die Abarbeitung des Einsatzes vorgesehen. (Fotos: Freiwillige Feuerwehr Günzburg)
Anhand des gezeigten Einsatzes ist zu erkennen, wie gute Vorbereitung und Umsetzung zum schnellen Abarbeiten einer Lage führen können.
[18]3 Gefahren und Gegenmaßnahmen beim Bedienen von thermischen Trenn- und Trennschleifgeräten
Beim Umgang mit thermischen Trenn- und Trennschleifgeräten gibt es viele Gefahrenquellen, die beachtet werden müssen, um sowohl Bedien- und Hilfspersonal als auch zu rettende Personen und die Umgebung zu schützen. Das Wissen um diese Gefahrenquellen ist für die Planung und den Einsatz in jedem Fall zu beachten. Die allgemeingültigen Gefahren sollen hier aufgezeigt werden und sind je nach Gerätehersteller mit den Hinweisen der Bedienungsanleitungen und entsprechend den Umständen der lagebedingten Situationen zu ergänzen.
Explosions- und Brandschutz
Da beim Trennschleifen, je nach bearbeitetem Werkstoff, z.T. sehr heftiger Funkenflug entsteht, muss gewährleistet werden, dass ein entsprechender Brandschutz in Bereitstellung gehalten wird. Die Funken erreichen beim Heraustrennen aus dem Grundmaterial Temperaturen von über 1.000 °C. Die Flammen des Brennschneidgerätes und der Sauerstoff-Kernlanze bringen es auf eine Temperatur von ca. 2.400 °C bis 3.200 °C (Acetylen/Sauerstoffgemisch) und der Strahl des Plasmaschneidgerätes sogar auf bis zu 30.000 °C. Auch hier werden durch den Schneidsauerstoff und Druckluft erhebliche Mengen an abgetragenem heißen Material über mehrere Meter um die Wirkstelle verteilt. Zum Teil entstehen auch größere Fragmente, die über einen längeren Zeitraum große Wärme abgeben und hierdurch gefahrenträchtig sind.
Neben dem Entfernen von brennbarem Material aus dem Arbeitsbereich und dem Abdecken und Verschließen von Öffnungen zur Vermeidung der Ausbreitung von Funken sollten mindestens entsprechende Kleinlöschmittel in unmittelbarer Umgebung vorgehalten werden. Wenn möglich, ist es auch ratsam entsprechendes Kühlwasser vorzuhalten, um die Wärmeleitung zu gefährdeten Bereichen zu verringern oder beim Einsatz eines Brennschneidgerätes reagieren zu können, falls ein sogenannter Flammenrückschlag am Gerät erfolgt. Beim Einsatz von Brennschneidgerät und Sauerstofflanze ergeben sich durch die Brenngase und den Sauerstoff Explosionsgefahren, wenn die Geräte nicht korrekt in Betrieb genommen werden, oder durch Gas- oder Sauerstoffansammlungen in beengten Räumen sowie Behältern und Rohren. Hierfür sollten entsprechend eine Belüftung und Entlüftung der [19]Einsatzstelle in Betracht gezogen werden. Als Anhaltspunkt für die Umsetzung des Explosions- und Brandschutzes eignen sich für Führungskräfte und ausführende Einsatzkräfte sehr gut Vorgaben aus dem betrieblichen Vorbeugenden Brandschutz, wie sie auch für Heißarbeiten auf Baustellen und in Wirtschaftsbetrieben genutzt werden (hier oft als »Schweißerlaubnisschein« deklariert).
| Info: Bei einem Flammenrückschlag handelt es sich um eine Fehlfunktion am Brennschneidgerät. Er wird ausgelöst, wenn eine Flamme gegen die Flussrichtung in den Brenner zurückschlägt und das Brenngasgemisch in Richtung Flaschenventil zurückbrennt und so in die Acetylengasflasche eindringen kann. Dies kann durch fehlende oder schadhafte Sicherheitseinrichtungen passieren sowie bei zu niedrig eingestellter Ausströmgeschwindigkeit des Gasgemischs am Brenner. |
Sicherheit beim Tanken
Beim Betanken von kraftstoffbetriebenen Motortrennschleifgeräten ist besonders darauf zu achten, dass sich im unmittelbaren Bereich keine Zündquellen befinden und dementsprechend auch ein striktes Rauchverbot herrscht. Kraftstoffkanister sollten hierfür zweckmäßigerweise nur mit einer entsprechenden Einfülltülle verwendet werden, da gerade beim Nachtanken die Gefahr besteht, dass Kraftstoff auf die heißen Bauteile des Trennschleifers tropfen und sich entzünden kann. Zudem wird durch die Verwendung eine Kontamination des Untergrundes vermieden.
Es bietet sich an, zusätzlich einen Pinsel für den Tankvorgang zu nutzen, um Späne und Schleifstaub im Bereich des Tankdeckels vor dem Öffnen zu entfernen. Hierdurch wird vermieden, dass diese in den Tank gelangen. Beim Öffnungsvorgang sollte ebenfalls beachtet werden, dass sich in einem leeren Tank ein Unterdruck gebildet haben kann und der Tankdeckel deswegen nur langsam und vorsichtig aufgedreht werden sollte. Beim Verschließen nach dem Tankvorgang ist ebenfalls darauf zu achten, den Verschlussdeckel aufgrund der Unterdruckbildung nicht zu fest anzuziehen.
Um Schäden am Gerät zu vermeiden und einen sicheren Lauf zu gewährleisten, ist zwingend der vom Hersteller genannte Kraftstoff zu verwenden. Generell darf das Gerät nur mit einem Abstand von mindestens 3 m zur eigentlichen Arbeitsstelle betankt werden.
Rückschlag bei Trennschleifgeräten
Ebenso wie beim Einsatz von Kettensägen besteht auch bei Trennschleifgeräten die Gefahr, dass diese Rückschläge erzeugen. Genau wie bei der Kettensäge im oberen [20]Viertel des Schwertes ist der obere Bereich der Schleifscheibe hierfür der auslösende Gefahrenpunkt. Dementsprechend ist so zu arbeiten, dass dieser Bereich entweder durch eine Schutzabdeckung entschärft wird oder das Gerät so gehandhabt wird, dass der betroffene Bereich nicht verwendet werden kann. Besonders gefährlich ist ein Rückschlag bei Trennschleifgeräten dadurch, dass es meist keine Bremse für die Scheibe gibt und diese beim Rückschlag weiter- bzw. nachläuft.

Bild 2: Der gekennzeichnete Bereich der Trennscheibe darf nicht zum Trennen benutzt werden. Es droht Rückschlaggefahr! (Foto: Christian Folge)
Nachlauf bei Trennschleifgeräten
Die meisten Trennschleifgeräte verfügen über einen sogenannten Nachlauf. Das bedeutet, dass die Scheiben nach dem Ausschalten des Gerätes immer noch eine Weile weiterdrehen. Diese Phase des Nachlaufens birgt eine große Unfallgefahr, da beim Ablegen der Maschine die Scheibe zerstört und herumfliegen kann oder beim Herumschwenken Schnittverletzungen verursacht werden können. Aus diesem Grund ist die Maschine solange sicher festzuhalten, bis die Scheibe nach dem Ausschalten zum vollständigen Stillstand gekommen ist. Das Abbremsen einer rotierenden Scheibe an einem Werkstück ist ebenfalls zu unterlassen.
Bei neueren Geräten mit elektrischem und vielen Geräten mit pneumatischem Antrieb ist meist ein sofortiger Stopp integriert, der ein Nachlaufen verhindert oder [21]zumindest vermindert. Nach Möglichkeit sollte das Gerät immer so abgelegt werden, dass die Trennscheibe keinen Kontakt zum Boden oder anderen Objekten hat. Selbst ein vermeintlich harmloses »Anecken« kann die Scheiben schon beschädigen und ist mit dem bloßem Auge oft nicht zu sehen.
Einzug bei Trennschleifgeräten
Die Trennscheiben neigen während der Schneidarbeit dazu, sich in Schnittspalten hineinzuziehen. Gerade bei dünnwandigen Profilen und Blechen ist diese Gefahr besonders groß. Deswegen sollte das benutzte Gerät immer fest im Griff der bedienenden Einsatzkraft sein und gegen die Zugwirkung gehalten werden. Dementsprechend muss eine stabile Haltung eingenommen werden, die verhindert, dass die Einsatzkraft samt Maschine ins Material gezogen wird.
Verkanten und Verklemmen bei Trennschleifgeräten
Das Verkanten entsteht, wenn die Scheibe nicht gerade geführt wird oder eine Scheibe wieder in schon einen bestehenden Schnittspalt eingeführt wird. Vor allem durch einen unsicheren Stand, durch mitschwingende Bleche und eine nicht mit voller Drehzahl laufende Maschine wird dieser Fehler verursacht. Auch ein Verklemmen der Scheibe kann hieraus entstehen, ein Einzug resultieren oder im schlimmsten Fall das Zerplatzen der Scheibe erfolgen.
Schneidgase und Druckluft
Beim Einsatz des Brennschneidgerätes, der Sauerstoff-Kernlanze und des Plasmaschneidgerätes werden Sauerstoff, Brenngase und Druckluft genutzt. Von diesen Medien geht eine erhebliche Gefahr für das Bedienpersonal und die gesamte Einsatzstelle aus. Durch austretenden Sauerstoff besteht die Gefahr einer Sauerstoffanreicherung, welche auch schwer entflammbare Stoffe leicht entzünden lässt. Eine Verunreinigung mit Fetten oder Ölen an sauerstoffführenden Armaturen und Teilen birgt sogar Explosionsgefahr. Das als Brenngas genutzte Acetylen weist eine sehr hohe Explosionsgefahr auf. Durch Druckluft können mechanische Gefahren entstehen. Entsprechend genutzte Flaschen, Armaturen und Geräteteile sind dementsprechend zwingend nur nach den hierfür gültigen Vorschriften zu behandeln.
Elektrischer Strom
Für den Betrieb von Plasmaschneider und elektrisch betriebenen Trennschleifgeräten sind alle geltenden Regeln und Vorschriften zur Nutzung von elektrischem Strom zu beachten. Zusätzlich ist ein erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, dass durch thermische Strahlung während des Einsatzes alle elektrischen Leitungen einer [22]erhöhten Gefahr der Beschädigung ausgesetzt sind. Die Reparatur von Schäden und Prüfungen an den Geräten dürfen nur durch entsprechend fachkundige Personen erfolgen.
[23]4 Vorbereitende Maßnahmen
Um schon im vorherein Unfälle zu vermeiden, obliegt es jeder Einsatzkraft, die mit der Nutzung von Geräten zum thermischen Trennen oder Trennschleifen beauftragt wird, vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Diese beginnen mit der korrekten Auswahl der persönlichen, als auch erweiterten Schutzausrüstung und enden mit der korrekten Nutzung der Geräte und Vorgehensweise am Einsatzort. Hierbei ist zu den vorgestellten Maßnahmen auch zusätzlich noch individuell auf Witterungsbedingungen und jahreszeitliche Besonderheiten sowie lagebedingte Eigenheiten zu achten.
4.1 (Erweiterte) Persönliche Schutzausrüstung
Schutzkleidung
Die Schutzkleidung für die Arbeit mit Trennschneidgeräten sollte alle Körperstellen bedecken, es sollte hier mindestens der komplette Feuerwehr-Schutzanzug getragen werden. Neben dem Feuerwehr-Schutzanzug sollte zusätzlich eine Lederschürze und ggf. Gamaschen beim Trennen von Eisenmetallen getragen werden, da der entstehende Funkenstrahl sich sonst in die Einsatzbekleidung einbrennen kann. Besonders Reflexstreifen sind hier sehr anfällig für Beschädigungen. Diese Ausrüstung sollte ebenso in der genannten Kombination bei der Verwendung von Plasma- und Brennschneidgeräten getragen werden, mit entsprechend angepasstem Augenschutz. Für den Einsatz der Sauerstofflanze ist hingegen als Überbekleidung eine aluminiumbeschichtete Hitzeschutzkleidung nebst entsprechendem Kopfschutz zu tragen.

Bild 3 a–d: PSA-Varianten nach entsprechender Gerätenutzung: 1 PSA für den Einsatz von Trennschleifgeräten, 2. PSA für den Einsatz von Brennschneidgeräten, 3.PSA für den Einsatz von Plasmaschneidgeräten, 4. PSA für den Einsatz von Sauerstofflanzen
Gesichtsschutz
Als Schutz des Gesichts muss eine entsprechende Ausrüstung mit Abschirmfunktion getragen werden. Es bietet sich hier das Visier des Feuerwehrhelms an. Ein Visier ist nur als Schutz der Haut gegen entstehende Funken und Späne gedacht. Außerdem schützt es auch gegen evtl. zerfliegende Trennscheiben. Der Gesichtsschutz stellt keinen geeigneten Augenschutz dar und muss in Kombination mit einer geeigneten Schutzbrille getragen werden! Beim Einsatz von Plasmaschneidgeräten sollte ein entsprechender Schweißschutzhelm getragen werden, da dieser die auftretende UV-Strahlung von den exponierten Hautflächen des Gesichts abschirmt.
[24]Atemschutz
Da beim Trennschneiden eine erhebliche Rauchentwicklung, Stäube und Gase entstehen, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen. Als ausreichender Schutz ist im Außenbereich dafür eine entsprechende Filtermaske der Klasse FFP 2, wie sie auch beim Glasschneiden im Bereich von Verkehrsunfällen getragen wird, anzusehen.
Bei Arbeiten innerhalb beengter Umgebungen und bei unzureichender Luftzufuhr ist entsprechend umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen. Sollte dieser genutzt werden, kann das Tragen von Augen- und Gesichtsschutz beim Einsatz von Trennschleifgeräten entfallen, da die Sichtscheibe des Atemanschlusses eine ausreichende Schutzwirkung für die betroffenen Bereiche bietet. Für den Einsatz von thermischen Trenngeräten ist allerdings wegen der hohen Lichtstrahlung ein entsprechender Schutz notwendig. Bei Arbeiten in Schächten und Behältern muss ebenfalls grundsätzlich umluftunabhängiger Atemschutz getragen werden, wenn keine Be- und Entlüftungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Augenschutz
Als Augenschutz beim Trennschleifen muss eine enganliegende Schutzbrille getragen werden, die die Augen vor umherfliegenden Spänen und Funken schützt. Es empfiehlt sich hierbei eine Korbbrille zu tragen, die den Augenbereich komplett [25]umschließt. Normale Schutzbrillen können z.T. vereinzelte Späne nicht aufhalten. Wie schon beim Gesichtsschutz beschrieben, sollte möglichst eine Kombination aus Gesichts- und Augenschutz getragen werden. Ein Augenschutz hilft zwar gegen die Funken und Späne, aber bei einer zerplatzten und umherfliegenden Schleifscheibe nur wenig bis gar nicht!
Beim Einsatz von Brennschneid-, Plasmaschneidgeräten und Sauerstoff-Kernlanzen muss zwingend ein entsprechender Augenschutz getragen werden, der die Augen vor der entstehenden Lichteinstrahlung schützt (Schutzklasse 3-8 der Brillengläser nach DIN EN 166 und DIN EN 169 für das Brennschneiden, abhängig von der eingesetzten Brennerspitzengröße und Schutzklasse 9-13, nach DIN EN 379:2009 für das Plasmaschneiden, abhängig von der genutzten Stromstärke, bzw. entsprechend der Herstellerangaben).
Gehörschutz
Die Arbeit mit thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten erzeugt erheblichen Lärm. Zum einen durch den Antrieb der Geräte und zum anderen durch das Schleifen/Trennen des Werkstoffs sowie auch durch eingesetzte Brenngase . Da auch schon kurze Einsätze Schäden am Gehör verursachen können, muss ein geeigneter Gehörschutz getragen werden.
Schutzhandschuhe
Zum Schutz der Hände müssen auf das genutzte Gerät abgestimmte Handschuhe verwendet werden. Je nach Trennprozess kann es hier zu erheblichen Unterschieden in den Anforderungen kommen. Während beim Einsatz von Trennschleifgeräten noch einfache Arbeitshandschuhe für die allgemeine Technische Hilfeleistung verwendet werden können, benötigen Einsatzkräfte beim Einsatz von Brenn-, Plasmaschneidgerät und Sauerstoff-Kernlanze entsprechend ausgewiesene Schutzhandschuhe. Auch wenn Handschuhe für die Brandbekämpfung im Regelfall die entsprechenden Schutzstufen erfüllen, sollten diese aus ergonomischen Gründen nach Möglichkeit nicht genutzt werden.
Sicherheitsschuhwerk
Als Sicherheitsschuhwerk eignet sich das im normalen Einsatzfall zu tragende Feuerwehrschutz-Schuhwerk. Bei Schnürstiefeln ist darauf zu achten, dass durch direkte starke Einwirkung von Funkenflug durch das Trennen von Eisenwerkstoffen die Schnürung durchbrennen kann und auch das Stiefelleder beschädigt wird. Durch den Einsatz von Ledergamaschen kann dieser Gefährdung entgegengewirkt werden.
[26]4.2 Sicherheitsabstände
Bei Trennarbeiten gehen immer Gefahren für die bedienende Einsatzkraft und auch für umstehende Personen aus. Besonders gilt dies für lange senkrechte zu trennende Teile, wie z.B. Stahlträger oder Straßenlaternen, wenn diese nach dem schneiden umfallen. Ebenso bergen runde Schnittgüter die Gefahr unkontrolliert wegzurollen. Auch wenn durch Anschlag-, Spannmittel oder Keile diese Gefahren auf den ersten Blick gehemmt werden können, empfiehlt es sich rund um den Arbeitsbereich entsprechende Sicherheitsbereiche festzulegen, analog zu den Sicherheitsabständen beim Fällen von Bäumen wie sie beim Einsatz von Motorkettensägen festgelegt werden.
| Faustformel beim Fällen von Bäumen mit Motorkettensägen: Sicherheitsabstand = doppelte Baumlänge |
Im direkten Schwenkbereich des Trenngerätes sollte ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden, da eine erhöhte Verletzungsgefahr für Personen durch die offene Flamme des Brennschneidgerätes oder die rotierende Trennscheibe besteht.
Bei besonders beengten Arbeiten und Zwangslagen, die zur Personenrettung ausgeführt werden müssen und solche Sicherheitsabstände nicht zulassen, gilt es für notwendiges Hilfspersonal entsprechend mit der bedienenden Einsatzkraft im Voraus den Ablauf festzulegen und sich entsprechend sinnig zu verhalten. Hierbei sollte möglichst eine Führungskraft oder weitere Einsatzkraft mit einbezogen werden, die nur die Aufgabe übernimmt den Gesamtüberblick zu behalten, um auf weitere entstehende Gefahren hinzuweisen.
Sicherheitsabstand zu Trennschleifgeräten
Beim Einsatz von Trennschleifgeräten ist neben dem Schwenkbereich von 2 m zu beachten, dass je nach Gerätegröße ein Funkenstrahl von bis zu 10 m Länge entstehen kann, wobei die einzelnen Späne hier kurzfristig Temperaturen von über 1.000 °C aufweisen können. Zum einen besteht in dieser Entfernung hierdurch Brandgefahr, zum anderen können die feinen Späne in die Augen von anwesenden Personen gelangen. Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass auch der Wind diese Späne weitertragen kann, sodass der Radius des potenziellen Funkenniederschlags je nach Lage weiter ausfallen kann als 10 m. Bei entsprechend kleineren Geräten, wie z.B. einem Feinbohrschleifgerät, verringert sich dieser Abstand natürlich entsprechend.
[27]Sicherheitsabstände bei thermischen Trennarbeiten
Bei thermischen Trennarbeiten, insbesondere beim Brennschneiden oder dem Brennbohren, besteht die Gefahr des Funkenfluges im Regelfall für einen horizontalen und vertikalen Radius von 7,5 m. Beim Plasmaschneiden ist er geringer. Bei all diesen Verfahren ist aber zusätzlich zu beachten, dass im Gegensatz zum Trennschleifen keine feinen »nur« glühenden Späne erzeugt werden, sondern der austretende Schnittrückstand noch flüssig sein kann und in feinen und groben Tropfen umherfliegt. Durch die höheren Temperaturen und größeren Partikel wird von diesen entsprechend länger Wärme abgegeben, was eine Brandgefahr entsprechend intensiviert. Einzelne dieser Tröpfchen bilden im Flug durch Abkühlen kleine Kügelchen, vom Fachmann auch Schweißperlen genannt, und können auf entsprechend ebenem und hartem Untergrund noch gut weitere 2,5 m rollen. Wie bei den Trennschleifgeräten sollte ebenfalls ein unmittelbarer Abstand von 2 m Radius zur geräteführenden Einsatzkraft gewahrt werden.
[28]Beim Einsatz von Sauerstoff-Kernlanzen bestimmt die Länge dieser entsprechend den Schwenkbereich. Lanzenlängen bis 6 m sind möglich. Wobei für die gezündete Flamme mindestens 2 m zur tatsächlichen Länge hinzugerechnet werden muss.

Bild 4: Bei Trennschleifgeräten und Geräten zum thermischen Trennen immer den Schwenkbereich der ausführenden Einsatzkraft beachten sowie die höhere Brandgefahr durch die umherfliegenden Schneidrückstände. Durchbrüche und Ecken, in denen sich Funken und Schmelzspritzer sammeln können, müssen entsprechend gesichert werden. (Grafik: Vivien Pietruck)
4.3 Startvorbereitungen und Rückwegsicherung
Startvorbereitung und Start von thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten
Vor dem Start von Trennschleifgeräten ist zwingend eine Sichtprüfung durchzuführen, ob Gerät und Trennscheibe keine Schäden aufweisen. Hierzu zählt auch die Leichtgängigkeit der Scheibe und Verstellung der Schutzhaube. Ein Gerät darf nur in voll montiertem Zustand benutzt werden. Motortrennschleifer sollten nach Betankung mindestens 3 m entfernt vom Einsatzbereich und nur auf dem Boden aufliegend gestartet werden. Elektrisch betriebene Trennschleifgeräte können im angehobenen Zustand gestartet werden, allerdings ist darauf zu achten, dass diese einen Schweranlauf haben und vor dem Ansatz an ein Werkstück erst die volle Schnittgeschwindigkeit erreichen müssen. Thermische Trenngeräte müssen, wie in den Kapiteln 5, 6 und 7 beschrieben, in Betrieb genommen werden.
Rückwegsicherung
Gerade bei der Gefahr von herabfallenden und unter mechanischer Spannung stehenden Bauteilen, die getrennt werden sollen, getroffen oder verletzt zu werden, sollte im Vorfeld ein geeigneter Rückweg festgelegt werden. Dieser sollte so vorbereitet sein, dass bei einem sofortigen Rückzug keine Hindernisse, Stolperstellen o.Ä. eine Gefährdung auslösen. Der Rückweg sollte nach Möglichkeit genauso wie die Einsatzstelle gut ausgeleuchtet sein.
4.4 Handhabung und Transport
Sicherer Halt von thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten
Da Trennschleifgeräte mit steigender Baugröße auch über entsprechend große Leistung und Gewicht verfügen, ist ein sicheres und festes Halten der Geräte zu gewährleisten. Auch wenn es möglich ist, Geräte wie den auch namentlich so bezeichneten »Einhandwinkelschleifer« mit einer Hand zu halten, so müssen die Geräte mit beiden Händen gehalten und bedient werden. Die auftretenden Kräfte [29]sind auch bei kleineren Maschinen groß genug, dass sie bei Rückschlägen, beim Verkanten und beim Einziehen nicht mehr gehalten werden können.
| Achtung: Um Verletzungen vorzubeugen, müssen die im Lieferumfang der Maschinen enthaltenden Griffe genutzt werden! |
Beim Lauf der Maschinen und Geräte sollte keine größere Fortbewegung mehr stattfinden. Die auftretenden Kräfte des Gerätes versuchen bei seitlichen Schwenkbewegungen dieses in eine horizontale Lage zu ziehen. Der Stand ist im Idealfall so einzunehmen, dass ein entstehender Funkenflug nicht direkt auf die ausführende Einsatzkraft und das Gerät trifft. Griffstück von Brennschneid- und Plasmaschneidgerät sowie Sauerstofflanze sind ebenfalls beidhändig zu führen.
Arbeiten auf tragbaren Leitern, Arbeitsbühnen und Drehleitern
Das Arbeiten mit thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten auf tragbaren Leitern ist generell zu unterlassen! Der Schwerpunkt der Geräte und die auftretenden Kräfte sind auf einer tragbaren Leiter nicht mehr zu kontrollieren. Da die Geräte mit beiden Händen gehalten und bedient werden müssen, kann sich die bedienende Einsatzkraft nicht mehr festhalten. Außerdem besteht auch die Gefahr des Abstürzens für das eingesetzte, zum Teil noch laufende, Gerät. Der Einsatz auf Arbeitsbühnen und Körben von Drehleitern aus ist mit entsprechender Absturzsicherung zwar möglich, erhöht aber auch den Ausbreitungsradius von Funken und glühendem Schnittgut in alle Richtungen.

Bild 5:So nicht! Ist die Trennstelle nicht sicher zu erreichen, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen von der Einsatzleitung eingeleitet werden, um die Lage abarbeiten zu können.
Transport von thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten
Einsatzbereite Trennschleifgeräte mit aufgespannter Scheibe dürfen nur im ausgeschalteten Zustand transportiert werden. Die Gefahr ist zu groß, andere Personen mit der laufenden Scheibe zu erfassen, zu stolpern und dadurch sich selbst zu verletzen oder an Ecken und Gegenständen hängen zu bleiben. Bei größeren Trennschleifern sind diese so zu tragen, dass die aufgespannte Scheibe hinter den Bediener zeigt. Dadurch wird beim Anecken eine Beschädigung bzw. ein Bruch der Scheibe vermieden. War ein Trennschleifgerät mit Verbrennungsmotor schon in Betrieb, so ist darauf zu achten, dass dieses so getragen wird, dass das heiße Abgasrohr nicht die Einsatzkleidung berühren kann. Bei Brennschneid- und Plasmaschneidgerät muss darauf geachtet werden, dass Griffstücke und Manometer nicht anecken können und Schläuche bzw. Schlauchpaket zusammengerollt sind.

[30]Bild 6: Alle Geräte grundsätzlich so tragen, dass weder Verletzungsgefahr für Einsatzkräfte oder Gefahr für Beschädigungen an den Geräten besteht.
[31]4.5 Patientenschutz und Umweltbedingungen
Patientenschutz
Durch die Persönliche Schutzausrüstung (Kapitel 4.1) ist die ausführende Einsatzkraft bestmöglich gegen die beschriebenen Gefahren geschützt. Identische Maßnahmen sind meist schwer für zu rettende Personen in Zwangslagen umzusetzen. Hierbei ist es also erforderlich, bestmöglich einen entsprechenden Schutz herzustellen. Natürlich ist hierbei meist der limitierende Faktor die Zeit. Zu den verlasteten Geräten sollte dementsprechend auch Material zum Schutz von Patienten im Vorfeld eingeplant werden, um im Einsatzfall ein unnötiges Improvisieren zu vermeiden. Hierzu zählen Materialien zum Schutz vor allen anfallenden Immissionen sowie auch Möglichkeiten zum Wärmeerhalt von Patienten. Ebenso ist es ratsam, hier im Vorfeld eine entsprechende Betreuung während der notwendigen Arbeiten stattfinden lassen zu können. Für betroffene Personen und auch Tiere potenziert sich nämlich durch die anfallenden Immissionen der Stress noch einmal erheblich. Hierdurch ist mit entsprechenden Angstreaktionen zu rechnen.
Witterungs- und Topographiebedingungen
Einsatzlagen werden meistens zum Unfallgeschehen durch zeitliche, topographische Gegebenheiten und Witterungsbedingungen beeinflusst. Das klassische Setting hierbei ist, mitten in der Nacht, bei schlechtem Wetter und zusätzlich noch an einen schwer zugänglichen Ort alarmiert zu werden. Dementsprechend ist bei der Aufstellung, Lagerung und dem Einsatz von allen Trenngeräten erhöhte Wachsamkeit geboten, da diese im Vorfeld nur für den Einsatz in geregelter und geschützter Arbeitsumgebung vorgesehen sind.
[32]5 Trennschleifgeräte
Trennschleifgeräte gibt es in den unterschiedlichsten Größen und Ausführungen. Die Größe der Geräte wird hierbei durch die Größe der verwendeten Scheibendurchmesser und der vorhandenen Leistung bestimmt. Am bekanntesten sind die unter den Gattungsnamen laufenden Geräte wie »Flex«, umgangssprachlich auch »Einhand- und Zweihand-Winkelschleifer«, und die allgemein umgangssprachlich als »Dremel« bezeichneten Feinbohrschleifgeräte. Bei den Normbeladungen von Feuerwehrfahrzeugen finden sich in der Regel Trennschleifer mit Verbrennungsmotor oder elektrisch betriebene große Winkelschleifer wie sie auch in der Industrie und dem Handwerk verwendet werden.
Einige Feuerwehren sind dazu übergegangen, auch kleine Winkelschleifer und Feinbohrschleifgeräte auf ihren Fahrzeugen mitzuführen, da die Standardgeräte der Normbeladungen oft keine filigrane und ergonomische, bzw. patientenschonende, Arbeitsweise zulässt. Die Arbeitsweise dieser Geräte ist aber, von den Bauart- und Größenunterschieden einmal abgesehen, die gleiche.
[33]Eine Trenn-/Schleifscheibe wird mittels eines Motors angetrieben, um durch die Rotation des Werkzeuges Werkstoffe zu trennen. Trennschleifgeräte werden zum Trennen von Metallen und mineralischen Werkstoffen, gerätegrößenabhängig, von geringer bis mittlerer Werkstückdicke eingesetzt, wobei hierbei nur geradlinige Schnitte ausgeführt werden können. Beim Schneiden darf kein unnötiger Druck auf das Gerät und die Scheibe ausgeübt werden. Nicht die Andrückkraft, sondern die Rotationsgeschwindigkeit ist maßgeblich für einen sorgfältigen und sicheren Trennschnitt!

Bild 7: Von links nach rechts: 1. Kleines Feinbohrschleifgerät, 2. Geradschleifer, 3. pneumatischer kleiner Winkelschleifer, 4. elektrischer kleiner Winkelschleifer, 5. elektrischer großer Winkelschleifer, 6. Motortrennschleifer
5.1 Elektrisch betriebene Trennschleifgeräte
Stark verbreitet sind elektrisch betriebene Trennschleifgeräte. Diese zeichnen sich durch ihre schnelle Einsatzbereitschaft und Inbetriebnahme aus. Außerdem ist eine konstante Schnittgeschwindigkeit und entsprechende Schnittleistung verfügbar. Nachteil dieser Geräte ist, dass sie nur für trockene Umgebung vorgesehen sind und eine entsprechende Stromversorgung aufgebaut werden muss. Die hierfür ausgelegten Leitungen können außerdem eine Behinderung an der Einsatzstelle darstellen. Zu beachten ist ebenfalls, dass die Geräte über einen Schwerlastanlauf verfügen, ähnlich wie bei elektrisch betriebenen Tauchpumpen.
Mittlerweile gibt es auch die Option auf Akku-betriebene Geräte zurückzugreifen, allerdings ist bei diesen darauf zu achten, dass hierfür genügend Ersatz-Akkus zur Verfügung stehen. Die Schnittleistung kann lagebedingt dementsprechend kurzfristig ausfallen. Bei vielen Geräten neueren Baujahrs gibt es die Möglichkeit, mittels eines Potentiometers die Schnittgeschwindigkeit zu regulieren.
5.1.1 Kleine Winkelschleifer
Kleine Winkelschleifer werden mit einem Scheibendurchmesser von 115 mm bis 125 mm angeboten. Ein Elektromotor treibt hier ein Winkelgetriebe an, welches das Drehmoment auf die Werkzeugscheibe überträgt. Entgegen seinem umgangssprachlichen Namen darf der Winkelschleifer nicht einhändig genutzt werden.

[34]Bild 8: Geräteaufbau kleiner Winkelschleifer: 1. Winkelgetriebe, 2. Elektromotor, 3. Handgriff, 4. Trennscheibe, 5. Spindelarretierung, 6. Hauptschalter, 7. Anschlußleitung
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