Kitabı oxu: «Sozialrecht für die Soziale Arbeit»

Die Autorinnen

Prof. Dr. jur. Dorothee Frings ist seit 1997 Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen, und seit 2017 im Ruhestand und freiberuflich als Referentin und Gutachterin tätig. Von 1983 bis 1997 war sie als selbständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht tätig.
Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte und Publikationen liegen im Bereich des deutschen und Europäischen Sozial-, Migrations- und Antidiskriminierungsrechts.

Prof. Dr. iur. Daniela Schweigler ist seit 2021 Professorin für Sozialrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Duisburg-Essen. Ihr Studium absolvierte sie in Leipzig und München, ihr Referendariat in München. Ab 2008 war sie Doktorandin und später Post-Doc am MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und ab 2016 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Von 2015 bis 2021 war sie als Rechtsanwältin in einer Fachkanzlei für die Sozialwirtschaft in Darmstadt tätig.
Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem im Recht der Teilhabe sowie im Verfahrens- und Finanzierungsrecht, jeweils unter dem Gesichtspunkt der effektiven Verwirklichung sozialer Rechte.
Daniela Schweigler ist Mitautorin dieses Buches ab der 5. Auflage (2021).
Dorothee Frings Daniela Schweigler
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5., überarbeitete Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-039814-6
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-039815-3
epub: ISBN 978-3-17-039816-0
mobi: ISBN 978-3-17-039817-7
Vorwort zur Reihe
Mit dem so genannten »Bologna-Prozess« galt es neu auszutarieren, welches Wissen Studierende der Sozialen Arbeit benötigen, um trotz erheblich verkürzter Ausbildungszeiten auch weiterhin »berufliche Handlungsfähigkeit« zu erlangen. Die Ergebnisse dieses nicht ganz schmerzfreien Abstimmungs- und Anpassungsprozesses lassen sich heute allerorten in volumigen Handbüchern nachlesen, in denen die neu entwickelten Module detailliert nach Lernzielen, Lehrinhalten, Lehrmethoden und Prüfungsformen beschrieben sind. Eine diskursive Selbstvergewisserung dieses Ausmaßes und dieser Präzision hat es vor Bologna allenfalls im Ausnahmefall gegeben.
Für Studierende bedeutet die Beschränkung der akademischen Grundausbildung auf sechs Semester, eine annähernd gleich große Stofffülle in deutlich verringerter Lernzeit bewältigen zu müssen. Die Erwartungen an das selbständige Lernen und Vertiefen des Stoffs in den eigenen vier Wänden sind deshalb deutlich gestiegen. Bologna hat das eigene Arbeitszimmer als Lernort gewissermaßen rekultiviert.
Die Idee zu der Reihe, in der das vorliegende Buch erscheint, ist vor dem Hintergrund dieser bildungspolitisch veränderten Rahmenbedingungen entstanden. Die nach und nach erscheinenden Bände sollen in kompakter Form nicht nur unabdingbares Grundwissen für das Studium der Sozialen Arbeit bereitstellen, sondern sich durch ihre Leserfreundlichkeit auch für das Selbststudium Studierender besonders eignen. Die Autor/innen der Reihe verpflichten sich diesem Ziel auf unterschiedliche Weise: durch die lernzielorientierte Begründung der ausgewählten Inhalte, durch die Begrenzung der Stoffmenge auf ein überschaubares Volumen, durch die Verständlichkeit ihrer Sprache, durch Anschaulichkeit und gezielte Theorie-Praxis-Verknüpfungen, nicht zuletzt aber auch durch lese(r)-freundliche Gestaltungselemente wie Schaubilder, Unterlegungen und andere Elemente.
Prof. Dr. Rudolf Bieker, Köln
Zu diesem Buch
Sozialrecht ist Grundlage und Handwerkszeug für die Soziale Arbeit.
Sozialarbeiterinnen erbringen persönliche Hilfen überwiegend zur Erfüllung sozialrechtlicher Leistungsansprüche und benötigen daher Kenntnisse des Sozialrechts als Kriterium für ihr richtiges und zulässiges Handeln.
Gleichzeitig ist jede klientenorientierte Soziale Arbeit darauf gerichtet, verfügbare Ressourcen bestmöglich nutzbar zu machen. Neben den Kompetenzen jedes einzelnen Menschen und seinen sozialen Bezügen gehören Ansprüche auf Sozialleistungen als finanzielle Ressourcen zu den wichtigen Ressourcen von Menschen in prekären Lebenslagen. Diese zu erschließen, gehört zu den Basisaufgaben Sozialer Arbeit. Sozialrechtsberatung wird den Fachkräften der Sozialen Arbeit zunehmend in allen Arbeitsfeldern abverlangt, weil die Bedingungen und Verschränkungen der verschiedenen Sozialleistungen für den Bürger nicht mehr durchschaubar sind und von den Behörden oft nicht genug Informationen und Unterstützungen zu erhalten sind. Für die Einschaltung von Rechtsanwälten gibt es im Bereich des Sozialrechts erst ab dem Widerspruchsverfahren öffentliche Hilfen (Beratungshilfe).
Dieses Lehrbuch vermittelt einen Überblick über die Bereiche des Sozialrechts, die in der Sozialen Arbeit eine besondere Rolle spielen, erhebt aber nicht den Anspruch auf eine vollständige Darstellung des Sozialrechts. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Zugang zu den Leistungen gelegt sowie auf die Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber den Sozialleistungsbehörden. Deshalb wird das Verfahrensrecht dem materiellen Sozialrecht vorangestellt; die anschließende Darstellung der einzelnen Sozialleistungen kann so immer wieder auf die allgemeinen Regelungen und Verfahrensvorschriften Bezug nehmen.
Im Übrigen folgt die Darstellung der Aufteilung der Leistungen in die vier Bereiche Vorsorge, Entschädigung, Förderung und Grundsicherung. Einzelne Leistungsgesetze werden dabei sehr knapp behandelt (z. B. Rentenversicherung) oder auch übergangen (Kriegsopferfürsorge), weil sie im Berufsalltag der Sozialen Arbeit nur eine geringe Rolle spielen. Andere Bereiche (Pflegeversicherung, Grundsicherung nach SGB II, Familienleistungen) werden detaillierter und auch in ihren Bezügen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, da die Kenntnis dieser Leistungen zum unverzichtbaren Handwerkszeug jeder Sozialarbeiterin gehört.
Die Leistungen für Menschen mit Behinderung werden in einem gesonderten Kapitel unabhängig von ihrer Zuordnung zu den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts behandelt, weil in diesem Bereich die Anspruchsgrundlagen nicht aus dem Bedarf allein ermittelt werden können, sondern die Ursachen der Behinderung und die Rangfolge der verpflichteten Leistungsträger mit zu beachten sind. Was also in den Sozialgesetzen verstreut und fragmentiert geregelt ist, soll in der Darstellung für die Praxis zusammengeführt werden.
Nicht behandelt wird der Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts nach SGB VIII; ihm widmet sich zusammen mit dem Familienrecht ein eigener Band des »Grundwissens Soziale Arbeit«.
Bewusst versteht sich dieser Band nicht als reines Wissenskompendium, sondern auch als ein Methodenbuch. Sozialarbeiterinnen können sich die Technik der Prüfung eines Leistungsanspruchs aneignen und diese Technik an verschiedenen Beispielen einüben. Eine sichere Methodenkompetenz in der Anwendung von Rechtsnormen kann nur erreicht werden, wenn stets auch die angegebenen Gesetzestexte herangezogen werden und ihr genauer Wortlaut studiert wird. Angesichts der schnellen Veränderungen im Sozialrecht empfiehlt sich die Überprüfung insbesondere der konkreten Euro-Beträge anhand der aktuellen Gesetzesfassung (http://www.gesetze-im-internet.de). Die angegebenen Gerichtsentscheidungen können über die Datenbanken juris oder beck-online (kostenpflichtig, daher nur über die Hochschulen zugänglich), zum Teil aber auch frei zugänglich im Internet abgerufen werden.
Die Geschlechterformen werden in diesem Band in unsystematischem Wechsel verwendet; es sind stets alle Geschlechter gemeint. Auch wird der Begriff des »Bürgers« nicht im Sinne von Staatsbürger, sondern im Sinne des Menschen als Gegenüber einer Behörde oder Institution verwendet; er umfasst also sowohl deutsche wie nichtdeutsche Staatsangehörige.
Frühjahr 2021
Dorothee Frings & Daniela Schweigler
Inhalt
1 Vorwort zur Reihe
2 Zu diesem Buch
3 1 Grundlagen des Sozialrechts
4 1.1 Der Begriff des Sozialrechts
5 1.2 Sozialschutz als Grundrecht
6 1.3 Struktur des Sozialrechts
7 1.4 Europäisches Sozialrecht
8 1.5 Sozialleistungsansprüche
9 1.5.1 Vorbehalt des Gesetzes
10 1.5.2 Prüfung von Sozialleistungsansprüchen
11 1.5.3 Handlungsspielräume der Sozialleistungsträger (Ermessen)
12 1.6 Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern bei der Erbringung von Sozialleistungen
13 1.6.1 Begriffe: freie – gemeinnützige – gewerbliche Träger – Leistungserbringer
14 1.6.2 Gesamtverantwortung und Trägerpluralität
15 1.6.3 Subsidiaritätsprinzip
16 1.6.4 Trägerautonomie
17 1.6.5 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis
18 1.6.6 Auftrag und Vergabeverfahren
19 1.7 Grundzüge der Finanzierung Sozialer Arbeit
20 1.7.1 Zuwendungsfinanzierung (auch Subventions- finanzierung)
21 1.7.2 Entgeltfinanzierung
22 2 Das Sozialverwaltungsverfahren
23 2.1 Der Antrag
24 2.1.1 Form
25 2.1.2 Zuständigkeit
26 2.1.3 Inhalt
27 2.1.4 Handlungsfähigkeit (§ 36 SGB I)
28 2.1.5 Entgegennahme und Weiterleitung (§ 16 SGB I, § 20 Abs. 3 SGB X)
29 2.1.6 Amtssprache (§ 19 SGB X)
30 2.1.7 Stellvertretung und Beistände (§ 13 SGB X)
31 2.2 Informationspflichten der Leistungsträger
32 2.2.1 Aufklärung (§ 13 SGB I)
33 2.2.2 Beratung (§ 14 SGB I)
34 2.2.3 Auskunft (§ 15 SGB I)
35 2.3 Prüfung des Antrags
36 2.3.1 Amtsermittlungsgrundsatz (§§ 20–23 SGB X)
37 2.3.2 Fürsorgepflichten
38 2.3.3 Mitwirkungspflichten (§§ 60–64 SGB I)
39 2.3.4 Akteneinsicht (§ 25 SGB X)
40 2.3.5 Anhörungspflicht (§ 24 SGB X)
41 2.4 Entscheidung/Verwaltungsakt
42 2.5 Vorläufige Leistungen
43 2.5.1 Vorschuss nach § 42 SGB I
44 2.5.2 Vorwegzahlung
45 2.5.3 Vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I
46 2.6 Wegfall des Anspruchs
47 2.6.1 Verjährung (§ 45 SGB I)
48 2.6.2 Aufrechnung und Verrechnung (§§ 51, 52 SGB I)
49 2.6.3 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 48 SGB I)
50 2.6.4 Pfändung (§ 54 SGB I)
51 2.7 Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt
52 2.7.1 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
53 2.7.2 System der förmlichen Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt
54 2.7.3 Widerspruch
55 2.7.4 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
56 2.7.5 Rechtsanwälte und Beratungshilfe
57 2.7.6 Gerichtliches Verfahren
58 2.7.7 Beschwerden und verwaltungsinterne Kontrolle
59 2.8 Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte
60 2.8.1 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungs- antrag, § 44 SGB X)
61 2.8.2 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 45 SGB X)
62 2.8.3 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauer- wirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X)
63 2.9 Transparenz und Datenschutz
64 2.9.1 Datenschutz bei den Sozialleistungsträgern
65 2.9.2 Datenschutz bei den freien Trägern
66 2.9.3 Die strafrechtliche Schweigepflicht für Sozialarbeiter
67 3 Sozialversicherung
68 3.1 Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherungen (SGB IV)
69 3.1.1 Beschäftigung
70 3.1.2 Geringfügige Beschäftigung
71 3.1.3 Einzug der Sozialversicherungsbeiträge
72 3.2 Rentenversicherung
73 3.3 Krankenversicherung
74 3.3.1 Versicherte
75 3.3.2 Leistungen
76 3.3.3 Zuzahlungen
77 3.3.4 Verhältnis zu anderen Leistungen
78 3.4 Pflegeversicherung
79 3.4.1 Versicherte
80 3.4.2 Leistungen der SPV
81 3.4.3 Finanzierung der nicht gedeckten Kosten
82 3.4.4 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familien- pflegezeitgesetz (FPfZG)
83 3.4.5 Pflegeberatung und Pflegestützpunkte (§§ 7a–7c SGB XI)
84 3.5 Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktintegration
85 3.5.1 Überblick
86 3.5.2 Die Lohnersatzleistungen für Versicherte
87 3.5.3 Leistungen der Arbeitsmarktintegration (aktive Arbeitsförderung)
88 3.6 Unfallversicherung
89 4 Soziale Entschädigung
90 4.1 Grundsätze der Sozialen Entschädigung
91 4.2 Das Opferentschädigungsgesetz
92 5 Soziale Förderung
93 5.1 Kindergeld (§§ 62 ff. EStG)
94 5.1.1 Kindergeld als Steuerleistung
95 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen
96 5.1.3 Höhe des Kindergeldes
97 5.1.4 Antrag auf Kindergeld
98 5.1.5 Verhältnis zu anderen Leistungen
99 5.2 Kinderzuschlag
100 5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen
101 5.2.2 Antragstellung
102 5.3 Elterngeld/Elternurlaub
103 5.3.1 Anspruchsberechtigte
104 5.3.2 Varianten des Elterngeldes
105 5.3.3 Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus
106 5.3.4 Antrag und Zuständigkeit
107 5.3.5 Elternzeit
108 5.4 Unterhaltsvorschuss
109 5.5 Wohngeld
110 5.6 Ausbildungsbeihilfen
111 5.6.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
112 5.6.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (genannt: »Meister-BAföG«)
113 6 Grundsicherung und Hilfen in sonstigen Lebenslagen
114 6.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
115 6.1.1 Leistungsgrundsätze
116 6.1.2 Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7, 19 Abs. 1 SGB II)
117 6.1.3 Arbeitslosengeld II bei Erwerbsfähigkeit
118 6.1.4 Sozialgeld bei fehlender Erwerbsfähigkeit
119 6.1.5 Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II)
120 6.1.6 Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und Er- reichbarkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4a SGB II)
121 6.1.7 Antrag (§ 37 SGB II)
122 6.1.8 Leistungsausschlüsse (§§ 7, 8 Abs. 2 SGB II)
123 6.1.9 Leistungen zum Lebensunterhalt(§§ 19–30 SGB II)
124 6.1.10 Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft (§§ 7 Abs. 3, 9 Abs. 5 SGB II)
125 6.1.11 Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 11–13 SGB II)
126 6.1.12 Beispiel mit Bearbeitungsskizze
127 6.1.13 Arbeitsmarktintegration (§§ 14–18e SGB II)
128 6.2 Sozialhilfe (SGB XII)
129 6.2.1 Überblick
130 6.2.2 Leistungsprinzipien der Sozialhilfe
131 6.2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt (§19 Abs. 1, § 27 SGB XII)
132 6.2.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§19 Abs. 2, § 41 SGB XII)
133 6.2.5 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen zum Lebensunterhalt (§§ 82 ff. SGB XII)
134 6.2.6 Hilfen zur Gesundheit (§§ 19 Abs. 3, 47 ff. SGB XII)
135 6.2.7 Hilfe zur Pflege (§19 Abs. 3, § 61 Abs. 1 SGB XII)
136 6.2.8 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§19 Abs. 3, § 67 SGB XII)
137 6.2.9 Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 19 Abs. 3, 70–74 SGB XII)
138 6.2.10 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Leistungen in besonderen Lebenslagen (§§ 82 ff. SGB XII)
139 6.2.11 Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Angehörige (§ 94 SGB XII)
140 6.3 Asylbewerberleistungsgesetz
141 7 Leistungen für Menschen mit Behinderung
142 7.1 Was ist eine Behinderung?
143 7.2 Das Gesetz über die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)
144 7.3 Leistungsansprüche und Leistungsträger
145 7.4 Die einzelnen Rehabilitationsträger
146 7.4.1 Träger der Unfallversicherung (SGB VII)
147 7.4.2 Versorgungsämter
148 7.4.3 Rentenversicherung (SGB VI)
149 7.4.4 Krankenkassen (SGB V)
150 7.4.5 Bundesagentur für Arbeit (SGB III, SGB II)
151 7.4.6 Jugendämter (SGB VIII)
152 7.4.7 Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX)
153 7.5 Überblick über die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
154 7.5.1 Leistungen der medizinischen Rehabilitation
155 7.5.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
156 7.5.3 Ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
157 7.5.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
158 7.5.5 Teilhabe an Bildung
159 7.5.6 Werkstätten für behinderte Menschen
160 7.5.7 Persönliches Budget
161 7.6 Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX, §§ 151 ff.)
162 Literaturverzeichnis
163 Abkürzungsverzeichnis
164 Stichwortverzeichnis
1 Grundlagen des Sozialrechts
Was Sie in diesem Kapitel lernen können
Das erste Kapitel zeigt, wie sich das Sozialrecht in das Verfassungsrecht (Grundgesetz), in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und in die Regelungen der Europäischen Union einordnet. Es skizziert den Inhalt und die Aufteilung des Sozialrechts und erläutert, wie man prüfen kann, ob und welche sozialrechtlichen Ansprüche vorliegen. Auch die Besonderheiten der Leistungserbringung durch freie Träger und die Grundstrukturen ihrer Finanzierung werden in einem kurzen Überblick dargestellt.