Kitabı oxu: «Ethische Zielkonflikte in der Sozialen Arbeit»

Şrift:


Der Autor


Gunzelin Schmid Noerr, Jg. 1947, wurde 1977 in Philosophie promoviert. 1978 baute er an der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt a. M. das Max-Horkheimer-Archiv auf und leitete es bis 1995. In dieser Zeit edierte er, zusammen mit Alfred Schmidt, die »Gesammelten Schriften und Briefe« Max Horkheimers in 19 Bänden (Frankfurt a. M. 1985–1996). 1991 wurde er mit der Arbeit über »Das Eingedenken der Natur im Subjekt. Zur Dialektik von Vernunft und Natur in der Kritischen Theorie Horkheimers, Adornos und Marcuses« (Darmstadt 1990) an der Universität Frankfurt a. M. habilitiert. 1992–2001 übernahm er verschiedene Vertretungsprofessuren für Soziologie und Philosophie an den Universitäten Frankfurt a. M. und Dortmund sowie an der Hochschule Darmstadt. 2002–2015 war er Professor für Sozialphilosophie, Sozialethik und Anthropologie am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach.

Schwerpunkte seiner Forschungen und Publikation sind neben der Kritischen Theorie der Gesellschaft u. a. Ethik (insbesondere Angewandte Ethik der Sozialen Arbeit), Kulturtheorie sowie das Verhältnis von Philosophie und Psychoanalyse.

Weitere Buchpublikationen: Sinnlichkeit und Herrschaft. Zur Konzeptualisierung der inneren Natur bei Hegel und Freud, Meisenheim/Glan, 1980. – Gesten aus Begriffen. Konstellationen der Kritischen Theorie, Frankfurt a. M. 1990. – Kultur und Unkultur (Hrsg.), Mönchengladbach 2005. – Geschichte der Ethik. Leipzig 2006. – Geflüchtete Menschen. Ankommen in der Kommune. Theoretische Beiträge und Berichte aus der Praxis (Hrsg. mit Waltraud Meints-Stender), Opladen, Berlin und Toronto 2017 – Zur Kritik der regressiven Vernunft. Beiträge zur »Dialektik der Aufklärung« (Hrsg. mit Eva-Maria Ziege), Wiesbaden 2019.

Gunzelin Schmid Noerr

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Dieses Werk enthält Hinweise/Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat und die der Haftung der jeweiligen Seitenanbieter oder -betreiber unterliegen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die externen Websites auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und dabei keine Rechtsverletzung festgestellt. Ohne konkrete Hinweise auf eine solche Rechtsverletzung ist eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten nicht zumutbar. Sollten jedoch Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betroffenen externen Links soweit möglich unverzüglich entfernt.

1. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-030803-9

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-030804-6

epub: ISBN 978-3-17-030805-3

Vorwort zur Reihe

Mit dem so genannten »Bologna-Prozess« galt es neu auszutarieren, welches Wissen Studierende der Sozialen Arbeit benötigen, um trotz erheblich verkürzter Ausbildungszeiten auch weiterhin »berufliche Handlungsfähigkeit« zu erlangen. Die Ergebnisse dieses nicht ganz schmerzfreien Abstimmungs- und Anpassungsprozesses lassen sich heute allerorten in volumigen Handbüchern nachlesen, in denen die neu entwickelten Module detailliert nach Lernzielen, Lehrinhalten, Lehrmethoden und Prüfungsformen beschrieben sind. Eine diskursive Selbstvergewisserung dieses Ausmaßes und dieser Präzision hat es vor Bologna allenfalls im Ausnahmefall gegeben.

Für Studierende bedeutet die Beschränkung der akademischen Grundausbildung auf sechs Semester, eine annähernd gleich große Stofffülle in deutlich verringerter Lernzeit bewältigen zu müssen. Die Erwartungen an das selbständige Lernen und Vertiefen des Stoffs in den eigenen vier Wänden sind deshalb deutlich gestiegen. Bologna hat das eigene Arbeitszimmer als Lernort gewissermaßen rekultiviert.

Die Idee zu der Reihe, in der das vorliegende Buch erscheint, ist vor dem Hintergrund dieser bildungspolitisch veränderten Rahmenbedingungen entstanden. Die nach und nach erscheinenden Bände sollen in kompakter Form nicht nur unabdingbares Grundwissen für das Studium der Sozialen Arbeit bereitstellen, sondern sich durch ihre Leserfreundlichkeit auch für das Selbststudium Studierender besonders eignen. Die Autor/innen der Reihe verpflichten sich diesem Ziel auf unterschiedliche Weise: durch die lernzielorientierte Begründung der ausgewählten Inhalte, durch die Begrenzung der Stoffmenge auf ein überschaubares Volumen, durch die Verständlichkeit ihrer Sprache, durch Anschaulichkeit und gezielte Theorie-Praxis-Verknüpfungen, nicht zuletzt aber auch durch lese(r)-freundliche Gestaltungselemente wie Schaubilder, Unterlegungen und andere Elemente.

Prof. Dr. Rudolf Bieker, Köln

Zu diesem Buch

»Feldgendarmen kennen immer nur zwei Möglichkeiten.« Mit diesen spöttischen Worten beschreibt Günter Grass in seinem großen Roman Die Blechtrommel (Grass 2009, 21) das Verhalten dieser Ordnungshüter in einer Entscheidungssituation: Im Jahre 1899 verfolgen zwei pommersche Feldgendarmen den flüchtenden Brandstifter Joseph Koljaiczek. Am Rande eines Ackers treffen sie auf die vor einem Kartoffelfeuer hockende Bäuerin Anna Bronski. Sie fragen sie nach dem Verbleib des Flüchtenden. Anna weist in Richtung des nächsten Dorfes. Nachdem die Verfolger den Verfolgten nicht in der Nähe des Ackers finden, machen sie sich schließlich in Richtung des Dorfes davon. Joseph aber hat sich – dies war die von den Gendarmen nicht erkannte dritte Möglichkeit – unter Annas weiten Röcken versteckt, wo er mit dieser ohne weitere Umstände das Kind Agnes, die spätere Mutter des Ich-Erzählers, zeugt.

Die Episode bezeichnet bildhaft das Thema des vorliegenden Buches: Zwei Möglichkeiten, sich zu verhalten, liegen auf der Hand. Wenn man die eine realisiert, ist man in Gefahr, die andere aus dem Blick zu verlieren. Soweit scheint die Sache klar zu sein. Der amerikanische Journalist und Publizist Walter Lippmann hat sie, wie Stephen Toulmin berichtet, zugespitzt so formuliert: »Zu jedem menschlichen Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist« (Toulmin 1991, 321). Grass’ Gendarmen laufen einer solchen einfachen, sauberen und falschen Lösung ihres Problems hinterher. Daraus folgt: Nicht nur das wechselseitige Für und Wider ist gut zu überlegen, sondern auch, wie vielleicht eine dritte Option aussehen könnte. Denn diese könnte die eigentlich fruchtbare sein.

Auch in der Sozialen Arbeit kennt man das Gefühl gut, sich in einem Spannungsfeld der Interessen und Handlungsoptionen zu bewegen. Vielleicht ist ja die Vorstellung eines Entweder – Oder und eines erlösenden Dritten immer noch zu einfach. Dies jedenfalls deutet die Schulsozialarbeiterin Johanna Voss in einem der hier verwendeten Interviews an:

»Man hat den einzelnen Schüler, die Eltern, die Klasse, die Lehrer, und man steht da so zwischen und hat oft so die Aufgabe halt, zu gucken, wie man das miteinander in Verbindung bringt.« Das Resümee ist: »In der Sozialarbeit steht man immer dazwischen.«

Die Soziale Arbeit, als Teil eines umfassenderen sozialpolitischen Konzepts, ist ein Interventionsinstrument der Gesellschaft zum Ausgleich defizitärer Lebenslagen. Sie soll Menschen in Notlagen der verschiedensten Art zu einem jeweils besser gelingenden Alltag verhelfen. Die Soziale Arbeit stellt ein Set von Leistungen bereit, die von Hilfsbedürftigen zum größten Teil in Anspruch genommen werden, weil sie von ihrem sozialen Umfeld dazu gedrängt werden, und zu geringeren Teilen, weil sie nach ihnen freiwillig nachfragen oder weil sie ihnen gesetzlich oktroyiert werden. Gesellschaftliche Hilfeleistung und individueller Hilfebedarf greifen ineinander, freilich nicht als gleichsam gut geölte Maschinerien, sondern oft stockend, als unterschiedliche Instanzen, deren Miteinander kollektiv wie individuell immer wieder ausgehandelt werden muss.

Dementsprechend kann die theoretische Reflexion der Sozialen Arbeit grundsätzlich von zwei Seiten aus erfolgen. Einerseits kann nach ihrer gesellschaftlichen Funktion im Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, andererseits nach dem Vollzug der Praxis, der Interaktion zwischen Fachkräften und Klienten gefragt werden. Diese Doppelperspektive von System und Handlung spiegelt eine Zweiteilung der Wissenschaften vom Menschen wider, die entweder gesellschaftliche Strukturen oder individuelle Handlungen – oder auch beides in unterschiedlicher Gewichtung – in den Focus nehmen. Die Soziale Arbeit befindet sich auf der Schnittlinie beider Felder. Zwar ist sie als interaktive Praxis eine personenbezogene Dienstleistung, diese aber ist nicht möglich und kann nicht begriffen werden ohne Rekurs auf ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen.

Auch die Ethik lässt sich in diesem Sinn entweder als Sozial- oder als Individualethik betreiben. Die Sozialethik betrachtet nicht unmittelbar die Moralität von Individuen und ihren Handlungen, sondern von sozialen Systemen, insofern sich in ihnen Normierungen des Handelns zu Institutionen verfestigt haben. Die Soziale Arbeit selbst ist eine solche Institution, insofern die Gesellschaft durch die Schaffung von Hilfeagenturen ihre Mitglieder von individuellen moralischen Verpflichtungen gegenüber Notleidenden entlastet. Die Institutionen können sozialethisch zum Beispiel daraufhin untersucht werden, ob sie den eigenen Ansprüchen auf Hilfeleistung oder Gerechtigkeit strukturell entsprechen. Dies ist etwas anderes als die individualethische Frage nach dem moralisch richtigen Verhalten in der Interaktion von Fachkraft und Klientin.

Das ehemals verbreitete Selbstverständnis der Sozialen Arbeit, eine »moralische Profession« zu sein und damit von vornherein »auf der Seite des Guten« zu stehen, ist in der Gegenwart kaum noch vorhanden. Die praktische Soziale Arbeit sieht sich heute eingezwängt zwischen den gesetzlichen Regelungen, den Vorgaben der Einrichtungen, in denen sie tätig ist, den Rahmenbedingungen seitens der Träger der Einrichtungen sowie den Bedürfnissen der Klientel. Sie hat diese verschiedenen Ansprüche unter Kriterien des fachlich Richtigen, des ökonomisch und organisatorisch Effektiven und Effizienten, des rechtlich und ethisch Zulässigen und Gebotenen zu filtern, das Unangemessene vom Angemessenen zu unterscheiden und das letztere praktisch umzusetzen.

Die Erwartungen seitens der Gesellschaft, der Einrichtungen, der Träger oder der Klientel können in besonderen Fällen untereinander und mit der Überzeugung der Fachkraft kollidieren. Diese hat sich dann nach den Maßstäben der Profession zu richten. Trotz sozialstaatlicher Steuerung kann und muss die Soziale Arbeit selbst über ihre Ziele, Mittel und Methoden entscheiden. Als Profession nimmt sie ein gewisses Maß an Autonomie in Anspruch, die sich auf ihr wissenschaftlich begründetes und methodisch bewährtes Wissen sowie ihr praktisch eingeübtes Können stützt. Die Gesellschaft stattet sie mit einem institutionellen Vorschuss an Vertrauen auf ihre Expertise aus. Diesen Vorschuss soll sie durch ihre verantwortungsethischen Grundsätze einlösen, fachliches Handeln sowohl im Sinne des Gemeinwohls als auch im Sinne des Wohls ihrer Klientel einzusetzen.

Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit stellen ein System von Normen dar, aus denen Handlungsanweisungen abzuleiten sind. Anders die professionsethischen Grundsätze. Sie fungieren als Eröffnung eines Reflexionsraums, innerhalb dessen die Fachkräfte Ziele, Mittel, Folgen und Grenzen der Interventionen hinsichtlich ihrer Verantwortbarkeit zu bedenken haben. Die Professionsethik ist Teil der sozialberuflichen Fachlichkeit, weil sich diese auf das Alltagsleben ihrer Klientel richtet, nicht auf ein davon abtrennbares, isoliertes Problem. Diese relative Offenheit des Ethischen hängt mit der Mehrdimensionalität der Problemlagen zusammen, mit denen es die Soziale Arbeit zu tun hat. Dabei geht es um die Bewältigung von Interessenkonflikten, von unterschiedlichen Situationsdeutungen und von widersprüchlichen Anforderungen.

So sehen sich die Fachkräfte der Sozialen Arbeit oft Situationen gegenüber, in denen sie, wie sie sich auch entscheiden, das Gefühl haben, unvermeidlicher Weise etwas falsch zu machen oder zu versäumen. Solche ethischen Zwickmühlen bestehen darin, ein Gutes nur auf Kosten eines anderen Guten verwirklichen zu können. In der alltäglichen beruflichen Praxis kann man aber nicht bei der Analyse solcher Widersprüche stehen bleiben, vielmehr müssen pragmatische Lösungen gefunden werden. Diese können zum Beispiel darin bestehen, sich auf Kompromisse einzulassen oder unerwünschte Nebenfolgen erwünschter Handlungsziele durch weitere Maßnahmen abzuschwächen oder auch einen Weg zu finden, der es erlaubt, einem solchen Dilemma von vornherein auszuweichen.

Um einen fruchtbaren wie ethisch zulässigen Kompromiss oder Ausweg zu finden, ist es zunächst erforderlich, die zugrundeliegende Problematik als »Antinomie« von Regeln oder Gesetzen zu erkennen. »Ethische Antinomien« sind dementsprechend Anforderungen prinzipieller Art, die im strikten Sinn miteinander unvereinbar sind. Dabei wird die logische Unvereinbarkeit von Anforderungen/Regeln/Gesetzen erst unter besonderen situativen Bedingungen zum Problem, die es nicht erlauben, beiden Seiten zugleich gerecht zu werden. So widersprechen sich zum Beispiel die Anforderungen von Mitgefühl und Gerechtigkeit als solche nicht. Wohl aber gibt es Situationen, in denen die eine Anforderung nur zu erfüllen ist, wenn die andere verletzt wird.

Die in der Sozialen Arbeit vielleicht am häufigsten genannte Antinomie dieser Art ist die von Hilfe und Kontrolle. Sie resultiert aus unterschiedlichen Entwicklungssträngen und Auftragslagen, die beiderseits als unverzichtbar gelten. Als sozialstaatliche Institution und im gesellschaftlichen Auftrag dient die Soziale Arbeit der Lösung, Minderung oder Prävention sozialer Konfliktlagen. Das kann bedeuten, das Verhalten von Klienten zu sanktionieren. Zugleich versteht sie sich – und das zunehmend mehr – als Hilfsangebot für Individuen in ernsthaft gefährdeten Lebenslagen. Kontrolle und Hilfe müssen sich nicht ausschließen, können aber durchaus zu unterschiedlichen Anforderungen führen, die nicht zugleich zu verwirklichen sind.

Weitere Antinomien, die sich auf das Handeln der Fachkräfte beziehen, sind zum Beispiel die folgenden:

• Nähe oder Distanz,

• Klientenwohl oder Allgemeinwohl,

• Machtgefälle oder Kommunikation auf Augenhöhe,

• Problemdiagnostik oder intersubjektives Aushandeln,

• Gerechtigkeit oder Mitgefühl,

• Aufrichtigkeit oder Rücksichtnahme,

• Direktivität oder Non-Direktivität,

• Loyalität gegenüber Arbeitgebenden oder gegenüber Klientinnen,

• Gesinnungs- oder Verantwortungsethik.

Gegen die Vergegenwärtigung von Antinomien der Sozialen Arbeit könnte eingewandt werden, dass dadurch Entscheidungen eher blockiert als gefördert werden könnten. Ist es nicht überflüssig, über Alternativen weiter nachzudenken, wenn sie alle unvermeidliche Nachteile haben? Bestünde vielleicht die beste Entscheidung darin, einer Entscheidung möglichst aus dem Weg zu gehen? Jedoch liefe eine solche Enthaltsamkeit den professionsethischen Ansprüchen entgegen, sich der Verantwortung für das eigene Handeln (oder Unterlassen) zu stellen. Gerade wenn Widersprüche nicht praktisch aufzulösen sind, macht ein entsprechendes Problembewusstsein Entscheidungen letztlich umso besser.

Die antinomischen Anforderungen, die in diesem Buch erörtert werden, sind als solche überwiegend keine spezifisch ethischen Begriffe. Von ihnen, wie zum Beispiel von Hilfe und Kontrolle oder von Nähe und Distanz, ist in Praxis und Theorie sonst eher unter psychologischen, soziologischen, kommunikationstheoretischen, sozialhistorischen und anderen Aspekten die Rede. Demgegenüber geht es hier um die ethische Bedeutung dieser Begriffe und der von ihnen bezeichneten Handlungskonstellationen. Diese Bedeutung besteht im geforderten Maß der Achtung Anderer, der Berücksichtigung ihrer legitimen Interessen und ihres Wohlergehens, der Achtsamkeit und Fürsorge.

Die antinomische Struktur der Sozialen Arbeit wurde und wird in der Fachliteratur immer wieder festgestellt. Weniger Aufmerksamkeit wird jedoch im Allgemeinen darauf verwendet, wie diese Struktur von den Fachkräften erlebt wird und wie diese mit ihr umgehen. Um diesen Mangel ein Stück weit auszugleichen, wird in diesem Buch auf entsprechende empirische Materialien in Gestalt von Transkriptionen der Interviews mit Fachkräften zurückgegriffen. Anhand dieser Protokolle werden Bedingungen und Möglichkeiten des sozialberuflichen Handelns angesichts widersprüchlicher Anforderungen reflektiert.

Ein Auswahlkriterium für die Behandlung der Antinomien in diesem Buch war ihre Gewichtung in den Interviews. Diese wurden von Studierenden (in der Regel zu zweit) mit Praktizierenden der Sozialen Arbeit im Rahmen meiner Seminarveranstaltungen zur Praxisforschung der Sozialen Arbeit an der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach, durchgeführt. Das Verfahren war an die Methodik des Narrativen Interviews angelehnt, wobei die Ausgangsfrage auf den persönlichen Umgang mit ethischen Problemen in der alltäglichen Praxis gerichtet war. Die transkribierten Interviews wurden dann in der Großgruppe der Seminarteilnehmenden besprochen. Im Zusammenhang des vorliegenden Buches werden die zitierten Interviews nicht als ganze hinsichtlich ihrer verschiedenen Bedeutungsebenen interpretiert, sondern nur auszugsweise zur praxisnahen Veranschaulichung der theoretischen Fragestellungen verwendet. Als unveröffentlichte Typoskripte werden sie nicht bibliographisch nachgewiesen. Sie sind selbstverständlich anonymisiert, die Namen der Interviewten wurden zufällig gewählt. Mit den Kursivierungen werden betonte Wörter wiedergegeben. Den interviewenden Studierenden wie auch den interviewten Fachkräften sei hiermit herzlich gedankt.

Über die Verwendung von weiblichen und männlichen Sprachformen in öffentlichen Diskursen einschließlich wissenschaftlichen Texten ist viel gestritten worden und wird weiterhin diskutiert. Einerseits sind Bezeichnungen wie »Sozialarbeiter« oder »Klient« Gattungsbegriffe. Sie haben, wie andere Wörter auch, ein grammatisches Geschlecht, das in der großen Mehrzahl ohne Bezug zum biologischen Geschlecht steht. Sie beziehen sich auf Menschen, die durch geschlechtsunabhängige Kriterien wie Beruf oder institutionelle Funktion gekennzeichnet sind. Von daher ließe sich die entsprechende traditionelle Redeweise rechtfertigen, die sich in vielen Fällen aufs männliche generische Geschlecht beschränkt.

Andererseits werden solche Bezeichnungen aber auch als Individualbegriffe verwendet, die in einem gegebenen Zusammenhang bestimmte Individuen mit Bezug auf ihre soziale Funktion bezeichnen. Demgemäß wäre bei der Verwendung der Begriffe das biologische Geschlecht zu berücksichtigen. Da aber Gattungs- und Individualbegriffe sich nur logisch, nicht aber von ihrem Erscheinungsbild her unterscheiden und da im allgemeinen Sprachgebrauch über logische Grenzen hinweg biologische Konnotationen wirkmächtig sind, hat man zur Vermeidung geschlechtsbezogener sozialer Diskriminierung Zeichen wie Binnen-I, Sternchen, Unterstriche, Schrägstriche, Klammern, Doppelpunkte eingeführt. So möchte man biologisch-geschlechts-neutrale Gattungsbegriffe erschaffen. Sie haben nur den Nachteil, stilistisch unschön oder nicht oder nur holpernd aussprechbar zu sein.

Bei der Bezeichnung von Personen durch Gattungsbegriffe verzichte ich deshalb auf eine einheitliche Verwendung der weiblichen oder männlichen Form und verwende stattdessen, sofern nicht neutrale Bezeichnungen möglich sind, zufällig die eine oder andere. Sofern damit allgemeine Aussagen über die Soziale Arbeit und ihre Fachkräfte gemacht werden, ist das jeweils andere Geschlecht mitgemeint. Stehen die Bezeichnungen dagegen als Individualbegriffe im Zusammenhang mit der Erörterung eines bestimmten Falls, dann richten sie sich nach dem biologischen Geschlecht der jeweiligen zitierten Fachkraft.

Gunzelin Schmid Noerr, Frankfurt am Main

Inhalt

1  Vorwort zur Reihe

2  Zu diesem Buch

3  1 Riskante Entscheidungen treffen Werte im Konflikt

4  1.1 Der Kreidekreis

5  1.2 Ethik und Moral: Orientierung an berechtigten Bedürfnissen/Interessen Anderer

6  1.3 Suspendierung und Umdeutung von Moralfragen

7  1.4 Soziale und ethische Antinomien

8  1.5 Top-down und Bottom-up

9  2 Sich ethisch orientieren Allgemeine Ethik und Professionsethik

10  2.1 Professionsethische Leitlinien

11  2.2 Verschiedene Formen der Ethik

12  2.2.1 Deskriptiv-explanatorische, normative und kritische Ethik

13  2.2.2 Individualethik und Sozialethik

14  2.2.3 Strebensethik und Sollensethik

15  2.3 Grundlagen der ethischen Entscheidungsfindung

16  2.3.1 Motive

17  2.3.2 Ziele

18  2.3.3 Mittel

19  2.3.4 Folgen

20  2.4 Die Balance der Werte

21  3 Im Rahmen des Tripelmandats handeln Sollen und Wollen der Klientel

22  3.1 Das Tripelmandat

23  3.2 Ziele vereinbaren – sollensethisch

24  3.2.1 Dritte nicht schädigen

25  3.2.2 Zusagen einhalten

26  3.2.3 Erziehungsaufgaben bewältigen

27  3.2.4 Sollen, was leistbar ist

28  3.2.5 Sollen ohne moralisches Gefühl

29  3.3 Ziele vereinbaren – strebensethisch

30  3.3.1 Gute Beziehung

31  3.3.2 Zuhören

32  3.3.3 Toleranz, nicht moralisieren

33  3.3.4 Akzeptanz

34  3.3.5 Angstfrei nachdenken können

35  3.3.6 Suche nach neuen Lebensperspektiven

36  3.4 Der doppelte ethische Blick

37  4 Mit Fremdheit umgehen Die andere und die eigene Moral

38  4.1 Moral im Plural

39  4.2 Moralische Entwicklungsstufen

40  4.3 Moralische Interkulturalität

41  4.3.1 Kulturen und Klienten

42  4.3.2 Förderung interkultureller Kompetenz

43  4.4 Anerkennung und Toleranzgrenzen

44  5 Den Fall (nicht) mit nach Hause nehmen Nähe und Distanz – individualethisch

45  5.1 Bezug, Qualität und Dimension von Nähe und Distanz

46  5.2 Lebenswelt und Berufsrolle

47  5.3 Die Person der Fachkraft als ihr eigenes Handwerkszeug

48  5.4 Nähe und Distanz im Selbstverhältnis

49  6 Sich auf Hilfebedürftige einlassen Nähe und Distanz – sozialethisch

50  6.1 Gefühl und Vernunft

51  6.2 Ich-orientierte und Du-orientierte Hilfe

52  6.3 Fürsorge- oder Gerechtigkeitsmoral?

53  6.4 Hilfe und Kontrolle

54  7 Selbstverantwortlichkeit und soziale Inklusion fördern Hilfe und Kontrolle

55  7.1 Der Sozialarbeitspolizist hat ausgedient

56  7.1.1 Ansichten der Bevölkerung

57  7.1.2 Handlungsmotive der Klientel

58  7.1.3 Geschichtliche Konstellationen

59  7.1.4 Gegenwärtige Konstellation

60  7.2 Strukturebene und Handlungsebene

61  7.3 Wann ist Kontrolle gerechtfertigt?

62  7.4 Das Tripelmandat als ›Checks and Balances‹

63  7.4.1 Das Klientenmandat

64  7.4.2 Das sozialstaatliche Mandat

65  7.4.3 Das Mandat der Profession

66  7.5 Formen des Umgangs mit der Antinomie von Hilfe und Kontrolle

67  7.5.1 Der Doppelagent

68  7.5.2 Der Guerillero

69  7.5.3 Guter Bulle – böser Bulle

70  7.5.4 Expertentum oder Diskursivität

71  8 Für Andere und mit ihnen entscheiden Fürsorge und Achtung der Selbstbestimmung

72  8.1 Selbstbestimmung als ethischer und rechtlicher Grundwert

73  8.2 Antinomien der rechtlichen Betreuung

74  8.3 Vermeintliche Selbstbestimmung

75  8.4 Beeinträchtigung des freien Willens

76  8.5 Ein professionsethisches Entscheidungsmodell für die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Autonomie

77  9 Mit knappen Mitteln arbeiten Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit

78  9.1 Ökonomisierung

79  9.2 Unter dem Druck der Mittelknappheit

80  9.3 Die richtigen Dinge richtig tun

81  9.4 Grenzen der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit

82  10 Widersprüchliche Anforderungen bewältigen Die Struktur ethischer Antinomien

83  10.1 Professionsethik als Orientierung in einer Interaktionsparadoxie

84  10.2 Diversität der Werte

85  10.3 Was ethische Entscheidungen erschwert

86  10.3.1 Mangelnde Gewissheit über den Sachverhalt

87  10.3.2 Sich widersprechende ethische Leitlinien

88  10.3.3 Konflikt zwischen ethischen und nicht ethischen Werten

89  10.4 Was heißt ›abwägen‹?

90  10.4.1 Mangelnde Gewissheit über den Sachverhalt

91  10.4.2 Sich widersprechende ethische Leitlinien

92  10.4.3 Konflikt zwischen ethischen und nicht ethischen Zielen

93  10.5 Urteilskraft

94  Übersicht über die Interviewausschnitte

95  Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

96  Abbildungen

97  Tabellen

98  Literatur

99  Stichwortverzeichnis

100  Personenverzeichnis

1 Riskante Entscheidungen treffen Werte im Konflikt

Was Sie in diesem Kapitel lernen können

Ein Beispiel aus der Kinder- und Jugendhilfe leitet in die Problematik der sich widerstreitenden Werte ein. Um deren Bedeutung zu ermessen, müssen zunächst die Grundbegriffe »Ethik« und »Moral« und ihr Stellenwert im Rahmen der Sozialen Arbeit vorläufig geklärt werden. Sodann wird in die Thematik der ethischen Antinomien in der Sozialen Arbeit eingeführt. Die ethische Reflexion der Sozialen Arbeit wird als gegenläufige Suchbewegung von »Top-down« und »Bottom-up« charakterisiert.

1.1 Der Kreidekreis

In einer altchinesischen Dichtung aus dem 14. Jahrhundert wird die folgende Geschichte erzählt: Ein reicher Mann hat zwei Frauen, eine Hauptfrau, die kinderlos geblieben ist, und eine Nebenfrau, die ein Kind von ihm bekommen hat. Der Hauptfrau, die intrigant und skrupellos ist, gelingt es, das Kind als ihres auszugeben und der Nebenfrau wegzunehmen. Die Frauen streiten heftig darüber, schließlich kommt der Fall vor Gericht. Der Richter verfügt, dass beide Frauen gleichzeitig versuchen sollten, das Kind aus einem mit Kreide markierten Kreis jeweils zu sich zu ziehen. So werde sich zeigen, wem es gehöre. Das Gezerre beginnt. Schließlich lässt die Nebenfrau das Kind los, damit es nicht verletzt werde. Dadurch aber erweist sie sich vor den Augen des Richters als die wahre Mutter. Der Richter spricht ihr das Kind zu.

Dieser Stoff wurde in der Moderne mehrfach literarisch bearbeitet, u. a. in den 1940er Jahren von Bertold Brecht in seinem Theaterstück Der kaukasische Kreidekreis. Dabei veränderte Brecht auf bezeichnende Weise die Grundkonstellation. Er lässt die leibliche Mutter mit einer Magd um das Kind streiten. Diese Mutter hatte zuvor ihr Kind schmählich im Stich gelassen, während die Magd aufopferungsvoll für es gesorgt hatte. Bei Brecht, der nicht an eine ›Stimme des Blutes‹ glaubt, reißt die leibliche Mutter im Kreidekreis gewaltsam das von ihr vernachlässigte Kind an sich, während die Magd es rücksichtsvoll loslässt, woraufhin der weise Richter der Magd das Kind zuspricht. Die »Moral der Geschichte« ist bei Brecht, »dass da gehören soll, was da ist, denen, die gut für es sind, also die Kinder den Mütterlichen, damit sie gedeihen« (Brecht 1977, 2105).

Der Richter aus einem früheren Jahrhundert hatte zu beurteilen, welcher der beiden Frauen das Kind zustand. Das Besondere an der Geschichte ist, dass er der Fragestellung eine ethische Bedeutung gab, nämlich die, welche der streitenden Parteien die Gewähr dafür bot, sich wahrhaft, d. h. nicht nur aus Berechnung, um das Kind zu kümmern, und dass er eine unerwartete Methode erfand, dies herauszubekommen. Es ging, nach heutigen rechtlichen und sozialarbeiterischen Fachbegriffen, um die Abwehr einer Gefährdung des Kindeswohls bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Elternrechts. Sehen wir von der heute gegebenen Möglichkeit ab, mittels Gentests die biologische Abkunft des Kindes zweifelsfrei zu ermitteln, dann stellt der Richter bei Brecht das Kindeswohl über das elterliche Erziehungsrecht, was durchaus unseren modernen wohlfahrtsstaatlichen Prinzipien entspricht. Wenn die leibliche Mutter das Kind misshandelt, hat der Staat als »Wächter« über sein Wohlergehen für einen Familienersatz zu sorgen. »Kindeswohl« ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, der u. a. im Jugendhilferecht von größter Bedeutung ist. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind in ihrer Bedeutung letztlich von Gerichten auszulegen, die individuelle Prüfungen der Sachverhalte vornehmen müssen, wobei sie sich an den jeweils geltenden fachlichen Wissensbeständen und Normvorstellungen zu orientieren haben.

Ein hilfloses Kind im Stich zu lassen oder ihm Gewalt anzutun, ist geradezu ein Urbild von Unrecht. Auch wenn in den erwähnten Dichtungen vielleicht allzu plakativ Gut und Böse gegenübergestellt werden und wenn sich Soziale Arbeit und Justiz heute anderer Mittel der Wahrheitsfindung bedienen als eines dramatischen Rollenspiels im Kreidekreis, ist doch die dargestellte Entscheidungsproblematik an sich durchaus lebensnah. Dies zeigt das folgende Fallbeispiel aus einem Interview mit einer Mitarbeiterin eines Jugendamts. Diese wird von einem Krankenhaus über ein Baby informiert, das dort wegen einer Gehirnverletzung mit Blutungen in den Augen behandelt wurde. Die Information erfolgte, weil man den Verdacht hatte, es mit einem »Schüttelbaby« zu tun zu haben (überforderte Eltern, die ihr schreiendes Kind durch heftiges Schütteln seines Kopfes zur Ruhe bringen wollen, können damit ein »Schütteltrauma« mit gravierenden Schäden verursachen). Elke Ahlers, Sozialarbeiterin im Jugendamt, berichtet:

»Wir haben das Baby dann erst mal in Obhut genommen. Dieses Kind ist auf ganz aufwendige Weise entstanden. Die Eltern haben eine künstliche Befruchtung gehabt, das Kind verloren, das ist das zweite Kind aus einer künstlichen Befruchtung. Die kämpfen natürlich wie die Löwen, sie behaupten, sie hätten das Kind nicht geschüttelt, es wäre ein Impfschaden. […] Also ich kann gut verstehen, was für Nöte die haben. Dass die das zurückhaben wollen. Aber da läuft natürlich in erster Linie das Kinderschutzthema an, das steht an erster Stelle. Dieses Kind ist jetzt in ’ne Bereitschaftspflegefamilie gegangen, die Eltern haben zweimal wöchentlich Besuchskontakte. Und wir müssen da jetzt abwägen und aufpassen. Das Kind hat natürlich noch ’ne Bindung zu seinen Eltern, das muss man ja, mit Bindungstheorie usw., auch beachten. Und sollte es sich rausstellen, das ist ein Impfschaden, dann ist das so tragisch –. Es gibt inzwischen zwei Gutachten, die besagen, das ist kein Impfschaden. Die Eltern wenden sich gerade an ’n Fachmann, der den Impfschaden darlegen soll. Dann würde für uns allerdings immer noch zwei zu eins stehen und die Entscheidung würde nicht für die Familie ausfallen. Das Kind würde dann in ’ne Bereitschaftspflege- oder in ’ne Dauerpflegefamilie vermittelt werden. Als Mutter selber kann ich die Tragik total nachvollziehen und die Sorgen, Ängste und Nöte, die die haben.« [Mit den Kursivierungen werden hier und in den anderen Interview-Passagen Betonungen wiedergegeben.]

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kommunaler Jugendämter haben öfters darüber zu entscheiden, ob in einer Familie eine Vernachlässigung eines Kindes oder Gewalthandlungen gegenüber diesem vorliegen und ob diese so schwerwiegend sind, dass sie eine sogenannte »Inobhutnahme« wegen Gefährdung des »Kindeswohls« veranlassen sollen. Das ist für alle Beteiligten, für die Familienmitglieder wie für die professionellen Kräfte, eine besonders belastende Situation. Die Entscheidung über das relevante Maß der Kindeswohlgefährdung ist schwierig, da diese zumeist im Verborgenen geschieht. Die Vielfalt der möglichen Fallvarianten ist groß. Was als unbedingt zu wahrendes Kindeswohl gilt und wie die allgemeinen Kriterien des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls auf den besonderen Fall anzuwenden sind, muss jeweils nach dem verfügbaren Wissen über den Sachverhalt, nach fachlichen Standards und gemäß kultureller Übereinkünfte und ethischer Kriterien ausgelegt werden.

Die Sozialarbeiterin Elke Ahlers ist sich der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entscheidung ebenso wie des möglichen Risikos einer Fehlentscheidung vollständig bewusst. Die Notwendigkeit bezieht sich auf die Wahrung des »Kindeswohls«. Dieses gilt dann als unmittelbar gefährdet, wenn ein von der Familie drohender erheblicher Schaden für das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes sicher anzunehmen ist. Dem gegenüber steht das Elternrecht, das den Schutz der Eltern vor staatlichen Eingriffen in die Erziehung der Kinder beinhaltet. Das Risiko resultiert nicht nur aus der Ungewissheit darüber, was tatsächlich vorgefallen ist, sondern auch aus der Befürchtung, dass auch eine richtige Entscheidung unerwünschte Nebenfolgen haben könnte.

Während nun die Wahrung des Kindeswohls einen klaren Vorrang gegenüber dem Elternrecht hat (was zur Inobhutnahme des Kindes führt), werden die Verhältnisse dadurch komplizierter, dass zum Kindeswohl auch die psychische Bindung des Babys an die Eltern gehört, die wiederum durch die Inobhutnahme gefährdet wird. Einerseits könnte die Überstellung des Kindes in eine Pflegefamilie zur Störung der psychologisch so wichtigen Elternbindung des Kindes führen. Andererseits könnte die Rückführung des Kindes zu nicht gefestigten Eltern erneut Misshandlungen heraufbeschwören. Die Sozialarbeiterin hat also unter Bedingungen unsicheren Wissens mit den unterschiedlichen Gefährdungen des Kindeswohls zu rechnen.

Eine (annähernd) richtige Entscheidung setzt eine (annähernd) richtige Erkenntnis des Sachverhalts voraus. Für die Version der Eltern scheint die Vorgeschichte zu sprechen: Sie haben das Kind nicht irgendwie oder ungewollt bekommen, und insofern wäre ihnen wohl eher eine besondere Sorgfalt bezüglich des Kindes zuzutrauen. Aber psychologisch wären auch andere gegenläufige (bewusste oder unbewusste) Motive von vornherein nicht auszuschließen. Andererseits mag man den medizinischen Gutachten ein größeres Maß an Objektivität und Tatsachenfeststellung zutrauen. Aber auch Gutachter sind nicht von vornherein gegen Irrtümer gefeit. Und was, wenn sich mehrere Gutachten widersprechen? Dann scheint nichts anderes übrig zu bleiben als die quantitative Abwägung »zwei zu eins« oder ein weiteres (Ober-)Gutachten.

Die Inobhutnahme stellt eine vorläufige Unterbringung eines Kindes außerhalb seiner Familie (Heim, Pflegefamilie) dar, bis eine familiengerichtliche Entscheidung getroffen wird. Diese hängt im Wesentlichen von der weiteren Aufklärung des Sachverhalts und der Hilfemöglichkeiten seitens des Jugendamts ab. Allerdings könnte das Jugendamt auch auf Maßnahmen zurückgreifen, mit denen die Gefahren zu vermindern wären, die aus einer wie auch immer ausfallenden Entscheidung resultieren könnten. Der hier einschlägige § 1666 BGB sieht eine Reihe entsprechender Maßnahmen vor, u. a. solche wie Hilfeplanerstellung oder Erziehungsberatung, die dazu geeignet sein können, eine vollständige Entziehung des elterlichen Sorgerechts ebenso wie ein unkontrolliertes Verbleiben des Kindes in einer gefährdenden Umwelt zu vermeiden. Am Ende stünde statt einer aufgrund von Unwissenheit riskanten Entscheidung ein Kompromiss in Gestalt von praktischen Maßnahmen.

Ethische Zielkonflikte gehören auch in anderen Bereichen der Sozialen Arbeit sozusagen zum täglichen Brot der professionell Tätigen. Wie ist beispielsweise bei der Schwangerschaftskonfliktberatung das gesetzlich festgelegte Ziel, das Leben des Kindes zu erhalten, mit der für Beratungen notwendigen Ergebnisoffenheit zu vereinbaren? Wie verhalten sich bei der Drogenarbeit oder beim Umgang mit Suizidgefährdeten Eingriffspflicht und Selbstbestimmungsrecht? Welches Maß an Selbstbestimmung sollen rechtliche Betreuerinnen ihren Klienten zugestehen und zumuten, für die sie zu entscheiden und zu handeln haben? Derartige Fragestellungen weisen darauf hin, dass die verschiedenen ethischen Prinzipien oder Leitlinien nicht ohne weiteres harmonisch zusammenstimmen.

Am bekanntesten, und oft genannt, sind die Gegensatzpaare Nähe und Distanz sowie Hilfe und Kontrolle, die nicht nur, aber auch ethische Anteile haben. Auch sonst lassen sich vielfältige ethische Konfliktbereiche dieser Art nennen, etwa zwischen dem gesellschaftlichen und dem klientelbezogenen Mandat der Sozialen Arbeit, zwischen Anforderungen der fachlichen Intensität und der ökonomischen Sparsamkeit, zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit oder zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Nach welchen ethischen Kriterien solche Beurteilungen und Entscheidungen unter dilemmatischen Bedingungen vorzunehmen sind, ist die Fragestellung dieses Buches. Zunächst ist zu bestimmen, was hier unter »Ethik« und »Moral« zu verstehen ist.

1.2 Ethik und Moral: Orientierung an berechtigten Bedürfnissen/Interessen Anderer

Die Ethik thematisiert das Empfinden, Denken und Handeln hinsichtlich seiner Lebensförderlichkeit und sozialen Verantwortlichkeit. Sie ist die Theorie des »Ethos« bzw. der »Moral«. Was ist nun Moral? Hier ist von vornherein ein immer noch verbreiteter, viel zu enger Begriff von Moral auszuräumen. Cornelia Holsten, eine sehr erfahrene Sozialarbeiterin – sie war schon in vielen Feldern der Sozialen Arbeit tätig, arbeitet nun als Fallmanagerin bei der Arbeitsagentur –, erweist sich sonst in dem Interview, aus dem hier zitiert wird, als sehr umsichtig. Ganz zu Beginn dieses Interviews antwortet sie auf die Frage: »Siehst du irgendwo Moralprobleme in der täglichen Arbeit?«:

»Nö, ich eigentlich nicht. Ich geh da sehr offen und frei mit um. Moral hab’ ich nicht so viel mit am Hut, ich bin nicht in der Kirche. Es gibt ethische Probleme schon mal, aber die sind zum Teil darin begründet, wenn es ausländische Mitbürger sind oder Mitbürger bestimmter Religionen, wo man einfach drauf Rücksicht nehmen kann, soll, muss – das. Aber ansonsten, nee. Fallmanagement ist immer offen. Fallmanagement spricht alles an. Also alle Drogenprobleme, Schulden, Missbrauch, häusliche Gewalt, quer Beet. Fallmanagement ist immer ein ganz offenes Gespräch, weil sonst ist es kein Fallmanagement. Also gibt’s da auch eigentlich keine Einschränkungen.«

An dieser Antwort fällt Mehreres auf, das auf Missverständnisse des Moralischen verweist:

• Die Sozialarbeiterin bezieht Moral nur auf ihre eigene Arbeit als Fallmanagerin, nicht auch auf Probleme ihrer Klienten.

• Sie versteht Moral offenbar als gegensätzlich zu ihrer eigenen »offenen und freien« Umgangsweise – »Fallmanagement ist immer ein ganz offenes Gespräch« – als geschlossen, unfrei. Sie berücksichtigt nicht, dass Moral ebenso Motivation für Befreiung von Zwängen sein kann.

• Sie setzt Moral mit religiöser oder kirchlicher Moral gleich (mit der sie »nichts am Hut hat«). Aber auch außerhalb derer gibt es Moral.

• Sie unterscheidet nicht zwischen Moral und Ethik. Die letztere verengt sie wiederum auf eine Rücksichtnahme auf nicht einheimische religiöse Bräuche.

Die Gründe für diese Fehlinterpretationen des Moralischen sind wohl darin zu suchen, dass in unserer Gesellschaft die meisten Menschen, sofern sie einen christlichen kulturellen Hintergrund haben, Moral nach wie vor als kirchliche Lehre kennenlernen. Auf die Frage nach Beispielen für moralische Gebote fallen ihnen in der Regel als erstes die Zehn Gebote ein. Eine andere, weit verbreitete Assoziation zum Moralischen ist ebenfalls immer noch die von sexuellen Einschränkungen. Das ist insofern nicht verwunderlich, als Sexualität ein Feld aktiver oder passiver Grenzüberschreitungen ist und eng mit Erfahrungen nicht nur von Glück, sondern auch von Leiden verbunden ist. Glück, Leid, Leidvermeidung und damit Sexualität waren in traditionalen Gesellschaften durch viele Bräuche, Werte, Normen und Regeln eingehegt, die heute in der säkularisierten und individualisierten Gesellschaft immer weniger strikt gelten. Die Menschen weisen in ihrer Mehrheit kirchliche Einschränkungen und verpflichtende Sexualverbote ab. Damit verliert auch »Moral« ihre Reputation.

Dies aber ist, wie schon angedeutet, ein Missverständnis. Betrachten wir, um es aufzuklären, Moral nicht (wie die zitierte Sozialarbeiterin) aus der Innenperspektive (»Moral hab’ ich nicht so viel mit am Hut«), sondern von außen, aus psychologischer, soziologischer oder anthropologischer Perspektive. Dann lässt sie sich als eine Gesamtheit von Einstellungen und Praktiken bestimmen, die die Individuen auf teils bewusste, teils nicht bewusste Weisen dazu orientiert, auf die berechtigten Interessen Anderer Rücksicht zu nehmen. Die Moral fungiert, anthropologisch gesehen, als psychosoziale Barriere gegenüber der hohen Verletzbarkeit der Menschen untereinander und als Richtschnur für die Berücksichtigung ihrer Bedürftigkeit. Moral ist Ausdruck der psychosozialen Bindung einer wie immer gearteten Gruppe (vgl. Durkheim 1967, 87).

Moral haben die Menschen grundlegend, da ihr Zusammenleben nicht wie das tierische, wesentlich instinktgesteuert verläuft, sondern durch kulturelle Bedeutungen, Lernvorgänge und Traditionen vermittelt ist. Die Individuen entwickeln ihre moralischen Einstellungen während der Kindheit und Jugend, aber auch noch im Erwachsenenalter, in den Dimensionen der sozialen Wahrnehmung, der emotionalen Intelligenz und der kognitiven Urteilsfähigkeit. In der frühen Kindheit, sobald die Nahbeziehungen Kontur gewinnen, wirkt eine fremde Person ängstigend. Sie wird zunächst auch nicht oder nur reduziert in moralisch inkludierender Perspektive wahrgenommen werden. Entsprechend ist auch in gesellschaftlich-geschichtlicher Hinsicht eine universalistische Moral, die den Menschen thematisiert, eine relativ späte Errungenschaft (in unserem Kulturkreis in der Antike und im frühen Christentum).

Die moralischen Bindungen fallen, je nach Gruppe, enger oder lockerer aus. Dementsprechend empfinden wir in der Regel gegenüber den eigenen Kindern engere Bindungen als gegenüber den anderen Familienmitgliedern, diesen gegenüber wiederum engere als gegenüber Nachbarinnen, Fremden oder der Menschheit insgesamt. Entsprechend unterschiedlich empfinden wir auch moralische Anforderungen. Wir verhalten uns ihnen gegenüber grundsätzlich auf zweierlei Weise, entweder in der subjektiven Perspektive einer bestimmten Person in einer bestimmten Situation mit bestimmten Anderen oder in der intersubjektiven Perspektive auf für alle geltende Verpflichtungen im Sinne des Allgemeinwohls. Demzufolge hat die Moral zwei Seiten, eine sozial verbindliche und eine individuell wahlfreie. Die Individuen müssen Wertkonflikte vielfach in eigener Verantwortung entscheiden, indem sie je eigene Prioritäten setzen. Demgegenüber bildet der Bereich der sozialen Moral die Grundlage und die Begrenzung der individuellen moralischen Entscheidungen.

Beide Moralformen können unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen miteinander harmonieren oder disharmonieren. Unsere heutige Kultur schreibt der selbstbestimmten Individualität eine sehr hohe Bedeutung zu. Die individuellen und gruppentypischen Unterschiede der Moralen können zwischen verschiedenen Individuen oder gesellschaftlichen Gruppen zu Missverständnissen, Gegensätzen und Konflikten beitragen. So kann auch heute noch eine enge Familiensolidarität durchaus mit einer menschenfeindlichen Einstellung gegenüber Fremden einhergehen.

Man kann die Moral als eine Art Grammatik verstehen, mittels derer die Mitglieder einer sozialen Gemeinschaft ihre Ansprüche und Rücksichten regeln. Dabei beziehen sie sich auf bestimmte Standards des sozialen Miteinanders wie Respekt, Wohltun, Rücksicht, Wahrhaftigkeit o. ä. Dies kann auch indirekt geschehen, indem sie jemandem das jeweilige Gegenteil (Respektlosigkeit, Verletzung, Rücksichtslosigkeit, Lüge) vorwerfen. Die moralische Grammatik funktioniert wie die der verbalen Sprache vielfach nicht bewusst. Man könnte dies die implizite Sprache der Moral nennen. D. h., wir wenden die Moral zumeist intuitiv an, ohne uns ausdrücklich auf sie zu beziehen. Wenn Moral in diesem Sinn eine Art Sprache ist, dann ist Ethik eine »Metasprache«, eine Sprache über Sprache, eine Reflexion darüber, wie es zu den im moralischen Sprechen enthaltenen Ansprüchen kommt und ob sie berechtigt sind oder nicht.

Wie die Sprache bei den einzelnen Angehörigen einer Sprachgemeinschaft großenteils unbewusst funktioniert, so auch die Moral. Bewusst wird sie uns eher in Konfliktsituationen, wenn verschiedene moralischer Ansichten aufeinanderstoßen oder verletzt werden. Die moralische Selbstverständlichkeit, dass es gegen die moralischen Werte und Normen des Wohltuns ist, andere grundlos oder eigensüchtig zu verletzen, wird dann zum Problem, wenn wir oder andere davon betroffen sind. Wir reagieren mit moralischen Gefühlen von Empörung, Wut, Schuld oder Scham. Haben wir die Gelegenheit, diese Gefühle zu überdenken, dann kommen an deren Untergrund verborgene Ansichten, Erfahrungen, Wünsche oder Ängste zum Vorschein. Moralische Grenzen zu erfahren, spiegelt immer auch die eigene Biographie wider, insofern wir Einstellungen oder Handlungen jenseits dieser Grenzen nicht ohne weiteres in die eigenen Handlungsmuster integrieren können.

Moral ist nur eine Art von Orientierungen des sozialen Handelns neben anderen. Unser Empfinden und Handeln wird auch dadurch bestimmt, was für uns und unsere soziale Umwelt als üblich, ausgefallen, angesagt, nützlich, modern, schön, richtig, gerecht, rechtlich erlaubt oder geboten, anerkannt usw. gilt. Eine der wichtigsten Regularien, die für die Soziale Arbeit besonders relevant sind, ist das Recht. Die Soziale Arbeit bewegt sich in Deutschland heute auf der rechtlichen Grundlage des »Bürgerlichen Gesetzbuches« und insbesondere des »Sozialgesetzbuches«. Das Recht unterscheidet sich von Moral und Ethik vor allem dadurch, dass es mit ›harten‹ Sanktionen, also Strafen bewehrt ist. Seine Einhaltung kann notfalls durch die Staatsgewalt erzwungen werden. Ein Teil der moralischen Regeln der Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen Anderer ist zugleich rechtlich abgesichert, weil sie für besonders wichtig gelten. Andere Werte, zum Beispiel solche eines erfüllten und gelingenden Lebens, sind kaum rechtsfähig. Andererseits gibt es viele rechtliche Gesetze und Verordnungen, die keine moralische Bedeutung haben (außer der, dass gesetzkonformes Verhalten allgemein als moralisch wünschenswert gilt). So bilden Recht und Moral/Ethik zwei Bereiche mit einer gewissen Schnittmenge. Historisch haben sie sich erst in der Moderne ausdifferenziert. Der Richter des »Kreidekreises« fungiert noch zugleich als ethische Instanz.

Wie rechtliche Regeln und Gesetze können auch die moralischen Regeln zum eigenen Vorteil bewusst umgangen oder auch instrumentalisiert werden. Demgegenüber mag es erforderlich sein, die moralischen Vorannahmen ausdrücklich zur Sprache zu bringen. Damit aber wird sehr bald so etwas wie ein vermintes Gelände betreten. Denn Moral bei Anderen explizit einzufordern, stellt nur allzu rasch deren Selbstverständnis in Frage. Sobald eine Auseinandersetzung eine bestimmte Schärfe erreicht hat, erfolgt zumeist auch eine bewusste moralische Herabsetzung des Gegners. Persönliche Kritik wird dann zur Kritik der moralischen Persönlichkeit. Nichts bietet sich leichter zum Streit, aber auch zum Missbrauch an als Moral und Ethik.

Eine im Alltagsleben gängige Form dieses Missbrauchs ist das Moralisieren (die »Moralpredigt«), und es ist wichtig, ethisches Argumentieren nicht damit zu verwechseln. Wer Moral ›predigt‹, redet seinem Gegenüber ins Gewissen. Er will schlechtes Gewissen erzeugen und zu Reue und Umkehr bewegen. Dabei werden Werte und Normen beschworen, die als solche nicht in Frage gestellt werden. In der Erziehung ist die Wirkung von Moralpredigten, wie man weiß, sehr gering. Der »moralische Zeigefinger« ist zu Recht verrufen und fachlich-pädagogisch außer Kurs gesetzt. Auch in der Politik kann Moral allzu leicht missbraucht werden, indem sie politisches Argumentieren verdrängt. Kaum eine aggressive Übeltat kommt ohne den Versuch einer moralischen Verschleierung als »Notwehr« oder »gerechte Vergeltung« aus.

Auch in der beruflichen Sozialen Arbeit hat das Moralisieren keinen Platz. Das wird besonders deutlich in Praxisbereichen, in denen es die Fachkraft gelegentlich mit Menschen zu tun hat, deren Moralauffassung von der eigenen deutlich abweicht. So äußert sich der Sozialarbeiter Martin Klemke, der als Verfahrensbeistand an einem Amtsgericht die Aufgabe hat, die Interessen von Minderjährigen in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu vertreten:

»Ich würde im Beruf niemals eigene Moralvorstellungen umsetzen wollen, weil die eigenen Moralvorstellungen längst nicht deckungsgleich sein müssen mit allgemeinen Ansichten. […] Höflichkeit zum Beispiel und Achtung vor den anderen Menschen haben für mich persönlich einen ganz hohen Wert. Aber ich könnte niemals jemanden urteilsmäßig in irgendeiner Form benachteiligen, nur weil er unhöflich ist.«

Der Sozialarbeiter unterscheidet hier genau genommen drei Ebenen des Moralischen, nämlich

a. die »allgemeinen Ansichten«, d. h. die einer bestimmten Kultur und einer bestimmten Epoche vorherrschenden Wert- und Normvorstellungen,

b. diejenigen Anteile davon, die ihm ›persönlich‹ in seinem Lebensumfeld besonders wichtig sind und

c. diejenigen Anteile, die seinem Berufsethos entsprechen.

Stattdessen würde Moralisieren hier bedeuten, die Unterschiede zwischen persönlichen Erwartungen und beruflichen Anforderungen derart zu verwischen, dass die spezifisch berufsethischen Ansprüche der Betroffenen auf Recht und Gerechtigkeit davon beeinträchtigt werden.

Auch die Klientinnen der Sozialen Arbeit neigen immer wieder zu einem fragwürdigen Moralisieren, nicht zuletzt, um so die Verantwortung für Schwierigkeiten von sich selbst auf andere abzuwälzen. Die Sozialarbeiterin Else Wickert, die in der Suchtberatung tätig ist, berichtet:

»Insgesamt stellt man hier in der Beratung immer wieder fest, dass Moral in den einzelnen Lebenszusammenhängen eine sehr große Rolle spielt […]. Also jetzt hatte ich eine Situation, wo die Tochter einer Klientin schwanger ist und der Vater von dem Kind sich jetzt entschieden hat: Ich möchte das Kind, aber die Frau nicht mehr. […] Im Grunde geht es um das Problem: Die Mutter hat die Tochter schon nicht losgelassen, die Tochter will das Kind jetzt bekommen, damit sie was hat, woran sie sich festhalten kann. […] Es geht ums Loslassen, darum, dass jeder Verantwortung für sein Leben übernimmt, und es geht auch um Aushalten und zu ertragen, wenn die Tochter sich dafür entscheidet, mit so einem Mann zu leben. […] Die Mutter schwingt die große Moralkeule mit der Frage: Wie kann sich ein Mann so verhalten, da macht er ihr das Kind und jetzt will er nix mehr von ihr wissen. Das sind moralische Aspekte, das ist ein Beispiel dafür, wo man einfach auch daran mit den Klienten arbeiten muss, eine Einstellung zu verändern oder zu hinterfragen oder mal zu gucken, was hat sie davon, wenn sie diesen Mann jetzt verantwortlich macht und nicht fragt: Was ist eigentlich mein Anteil, oder wie sieht eigentlich die Beziehung zu meiner Tochter aus, warum kann ich eigentlich meine Tochter nicht loslassen? Es ist ja viel einfacher, die moralische Keule zu schwingen und jemand anderes verantwortlich zu machen.«

Im Unterschied zum Moralisieren oder zur machtinteressierten Instrumentalisierung der Moral heißt ethisch über moralische Normen und Werte zu reden, diese nicht als etwas Unbestreitbares schon vorauszusetzen und auf ihre Durchsetzung zu dringen, sondern sie auf ihre Berechtigung und Wirkung hin zu befragen und ihre Geltung argumentativ zu begründen. Ethik kann und soll nicht moralisieren, sondern Moral analysieren, erklären, begründen und auch ihre dunklen Seiten kritisieren.

1.3 Suspendierung und Umdeutung von Moralfragen

Oft genug sind es Klagen über die Verletzung moralischer Erwartungen an Andere, die Klienten in Beratungssituationen vorbringen. Sie suchen Hilfe gegenüber den Zumutungen Anderer. Beratung als Hilfe zur Selbsthilfe wird aber in erster Linie die Klientinnen zur Selbstaufklärung zu bringen versuchen, auch weil ihnen dies am ehesten helfen wird, ihre Interessen mit dem richtigen Maß und auf die richtige Weise vertreten zu können. Die vorangegangene Schilderung der Suchtberaterin Else Wickert zeigt nicht nur die berechtigte Ablehnung des Moralisierens, sondern auch einen offenbar mit guten Gründen vorgenommenen psychologischen Umgang mit Moralfragen, den man als deren Umdeutung bezeichnen könnte. Sie beantwortet die selbst gestellte Frage nach dem psychischen Gewinn der moralisierenden Anklage mit einem dadurch aufrechterhaltenen Sicherheitsgefühl:

»Die Mutter hat die Tochter schon nicht losgelassen, die Tochter will das Kind jetzt bekommen, damit sie was hat, wodran sie sich festhalten kann, ne, unter anderem. Im Grunde genommen geht es ums Loslassen, darum, dass jeder Verantwortung für sein Leben übernimmt.«

Die Sozialarbeiterin versteht die moralischen Anklagen nicht als Bezeichnung der Ursache der zu bearbeitenden Problematik, sondern als deren Symptom: Was hat die Mutter davon, wenn sie den zukünftigen Vater ihres Enkelkindes moralisch beschuldigt? Die Antwort ist, dass sie die eigene Verantwortung verleugnet, wobei diese Verantwortung in sublimer Weise darin besteht, die Tochter in die Eigenverantwortung zu entlassen. Weiterhin wird damit aber auch deutlich, dass eine beratungstechnisch offenbar sinnvolle Suspendierung von Moralfragen nicht den generellen und langfristigen Verzicht auf diese oder gar das Außerkraftsetzen der Professionsethik bedeutet. Denn es geht sowohl bei der Mutter als auch bei der Tochter mit der (Eigen-)Verantwortungsübernahme um ein Stück moralischen Lernens.

Die entsprechende fachliche Intervention ist jedoch nicht ohne Risiko. Denn sie beruht auf einer psychosozialen Diagnose, die das Selbstverständnis der Beteiligten im Sinn einer wissenschaftlichen Verhaltenserklärung überschreitet. Die Sozialarbeiterin muss sich zutrauen, psychische Zusammenhänge zu erkennen, die den Beteiligten mindestens teilweise verborgen zu sein scheinen. Aus ihrem Expertentum leitet sie die Berechtigung ihrer Annahme über deren eigentliche Motive ab. Was aber bürgt für die Richtigkeit dieser Sichtweise? Dies kann letztlich nur die Bestätigung seitens der Beteiligten sein. Das bedeutet, dass deren Rolle nicht die von Objekten, sondern von (Co-)Subjekten einer Diagnose und der erfolgreichen Suche nach einer Problemlösung ist. Ein solcher Ansatz wird in dem folgenden Beispiel deutlich. Auch in ihm wendet die Beraterin die moralischen Klagen konsequent in Richtung einer Selbstreflexion um:

»So kann es fruchtbar sein, die geschiedene Mutter, die verzweifelt gegen die Umgangsregelung mit dem Vater ihres Kindes kämpft, zu fragen, warum dieser Umgang sie verzweifeln lässt, und umgekehrt kann es genauso fruchtbar sein, den geschiedenen Vater, der verzweifelt für ein Umgangsrecht mit seinem Kind kämpft, zu fragen, warum er eigentlich sein Kind so dringend zu sehen wünscht.« (Finger-Trescher 2006, 145)

Aber so wichtig der Schritt der Richtungsumkehr von der moralischen Anklage zur Selbstbefragung auch ist, so wird sich die Beraterin nicht notwendig mit den Auskünften der Klienten zufriedengeben. Ihre berufliche Erfahrung und ihre wissenschaftlich gestützte Expertise geben ihr Anhaltspunkte an die Hand, um die Selbstauskünfte zusammen mit den Klientinnen zu vertiefen. Expertentum, dialogische Offenheit und ethisches Taktgefühl ergänzen und korrigieren einander.

So gibt es Handlungsweisen, die an sich ethisch-normativ klar einzuordnen sind und dennoch eine flexible, kontextsensible Umgangsweise bis hin zur Toleranz des Unmoralischen erfordern. Typisch dafür ist das Lügen, das einerseits moralisch als verletzend angesehen wird und andererseits schon in der Alltagskommunikation verbreitet ist und stillschweigend toleriert wird, weil es die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen oft erleichtert, indem andere mögliche Verletzungen konventionell verschleiert oder vermieden werden. Auch in der Sozialen Arbeit empfiehlt sich manchmal, um längerfristiger Ziele willen, ein Verzicht auf strikte Moral, wie am folgenden Beispiel des bereits zitierten Verfahrensbeistands Martin Klemke deutlich wird:

»Man kann die moralischen Dinge thematisieren, aber die Frage ist, ob das angebracht ist. […] Ein Beispiel ist, wenn Eltern lügen, das kommt ja sehr häufig vor. […] Wenn ich die Kinder frage: ›Hat die Mama es gern, wenn du zum Papa gehst?‹, kommt von den Kindern immer die Spontanantwort: ›Nein‹. Kinder denken ja nicht um zehn Ecken. Und die Mütter sagen dann meistens: ›Ich habe nichts dagegen, wenn er zu seinem Vater geht.‹ Daraufhin sage ich: ›Das Kind hat aber gesagt, dass Sie es auch nicht gernhaben.‹ Und dann ist Stille. Da sage ich dann auch nicht: ›Sie haben aber gelogen.‹ Unter Erwachsenen gehört sich das nicht. Das kann ich mit meinem Beruf nicht vereinbaren. Es ist ja auch so, dass das Gesetz manchmal sogar das Lügen erlaubt. Nehmen Sie als Beispiel doch einmal den Angeklagten. Der Angeklagte braucht nicht die Wahrheit zu sagen, der darf lügen, und es wird akzeptiert.«

Hier scheint sich der Unterschied zwischen lebensweltlicher Moral und Berufsethik ein Stück weit aufzulösen, in denen beiderseits das Lügen, obwohl es manifest negativ sanktioniert wird, latent dennoch kontextabhängig toleriert wird. Aber die Gründe dafür sind doch unterschiedlich. Während es im ersten Fall vor allem um ›Gesichtswahrung‹ geht, kommen im zweiten Fall Grundsätze des professionellen Auftrags mit ins Spiel. So muss der Verfahrensbeistand in hinreichend umfassender Weise sich über die Lebensumstände und Interessen des Kindes informieren können.

Moral ist eine Gesamtheit von Werten, Normen und Tugenden, die für Einzelne, Gruppen, oder Kulturen orientierende und handlungsanweisende Funktionen haben. Insofern spielt sie in jeder Lebensäußerung und jeder Interaktion eine manchmal offene, meist jedoch eher versteckte Rolle. Mit der dem Faktischen in gewisser Weise übergeordneten Funktion der Anleitung und Rechtfertigung ist sie auch in extremer Weise missbrauchsanfällig. Indem sie Allgemeines beansprucht, Pflichten einfordert, höhere Ideale beschwört, lenkt sie vom praktisch sich Aufdrängenden und Erforderlichen allzu leicht ab und erlaubt es, dass wir uns Andere oder sogar uns selbst über Wünsche, Ängste und andere verschwiegene Regungen hinwegtäuschen können. Diese Erkenntnis liefert für die meisten Formen von Psychotherapie und Beratung heute ausreichend Gründe, die Moral sozusagen nur mit spitzen Fingern anzufassen, obwohl sie die Moral weder als Problemgebiet leugnen noch selbst auf professionsethische Grundsätze verzichten können oder wollen. Zur professionellen moralischen ›Abstinenz‹ hier beispielhaft nur ein methodologisches Zitat aus Carl Rogers’ Grundsätzen der nicht-direktiven Beratung:

»Moralische Werte gehen in diese Art der Therapie nicht ein. Die positiven Gefühle werden ebenso als Teil der Persönlichkeit akzeptiert wie die negativen. Dieses Akzeptieren sowohl der reifen wie der unreifen Impulse, der aggressiven wie der sozialen Einstellungen, der Schuldgefühle wie der positiven Äußerungen bietet dem Individuum zum ersten Mal in seinem Leben Gelegenheit, sich so zu verstehen, wie es ist.« (Rogers 1972, 46)

1.4 Soziale und ethische Antinomien

Die Ethik bringt die möglichen Unterschiede und Widersprüche zwischen den moralischen Werten und Normen zur Sprache, die auf der Ebene der Moral selbst eher unmittelbar ausgefochten oder verdrängt werden. Sie verfolgt damit die Absicht der Klärung, Schlichtung und begründeten Orientierung. Moralische Werte und Normen sind immer auch Ausdruck einer Lebenswirklichkeit und der darin verankerten Ansichten, Bedürfnisse und Erwartungen. Da diese je nach individuellen und sozialen Bedingungen unterschiedlich, ja gegensätzlich sein können, kommt es auch zu entsprechend unterschiedlichen Werten und Normen.

Zur Zeit der Industrialisierung in der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es noch keine Sozialgesetzgebung, diese kam in Deutschland erst in den 1880er Jahren unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck auf, während bis dahin sich vor allem die Kirchen um die Fürsorge von Armen und Kranken gekümmert hatten. Mit dem neuen Reichtum der Produzenten, Händler und Finanziers entstand um die industriellen Zentren herum auch massenhaft neue Armut. Bismarck wolle damit vor allem sozialen Unruhen, vielleicht gar einer Revolution des von Armut und Elend bedrohten Proletariats vorbeugen. Nach und nach wurden Nothilfen eingerichtet und die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter gegenüber den Fabrikanten reguliert. Noch einige Jahre zuvor hatte Karl Marx in seinem Hauptwerk Das Kapital (1867) über die Auseinandersetzungen um die Länge des Arbeitstages geschrieben:

»Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer [der Arbeitskraft], wenn er den Arbeitstag so lang als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. […] der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will. Es findet hier also eine Antinomie statt, Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch das Gesetz des Warentausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt.« (Marx [1867] 1968, 249)

Marx spricht von einer »Antinomie« (Unvereinbarkeit von Gesetzen), wobei er sich auf das ökonomische »Gesetz des Warentausches« bezieht, bei dem zwei Partner Waren tauschen, indem sie jeweils so viel wie möglich zu erlangen suchen, wofür sie so wenig wie nötig geben müssen. Unter Bedingungen der beiderseitigen Freiheit von Angebot und Nachfrage der Ware Arbeitskraft wird der Tausch bei einem einigermaßen gerechten Mittelwert erfolgen oder, wenn die Erwartungen zu weit auseinanderliegen, nicht zustande kommen. Nur gab es in der Realität der ungleichen Ausgangslagen diese Freiheit kaum. Deshalb spricht Marx hier von Gewalt als Mittel der Entscheidung über ökonomische Antinomien im Kampf der sozialen Klassen.

Der frühe Kapitalismus konnte sozialstaatlich ein Stück weit gebändigt, die Verelendung der Massen zurückgedrängt werden. Damit verschwanden freilich nicht die praktischen Antinomien. Die Interessengegensätze, Widersprüche in den Ansichten, Unterschiede in den sozialen Lagen blieben bestehen. Durch die Einbindung der arbeitenden Bevölkerung in die Industrie wurden die traditionellen Familien- und Verwandtschaftsstrukturen aufgelöst, und damit zerfielen auch die überkommenen Hilfestrukturen. An ihre Stelle trat nun die Soziale Arbeit, als Teil des Sozialstaatsregimes. Infolgedessen hatte auch sie es immer wieder mit der Bewältigung von praktischen Antinomien zu tun. Der ihr innewohnenden Ethik entsprechend, ersetzte sie reale oder drohende Gewaltverhältnisse durch Vereinbarungen.

Von dieser Herkunft zeugt die sie bis heute bestimmende Grund-Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle. War ihr herrschaftlich vorwiegender Zweck die Kontrolle der aus den Kreisläufen der Normalität Herausgefallenen oder Ausgeschlossenen, so war doch dieses Ziel nachhaltig allenfalls dadurch zu erreichen, dass man ihnen Hilfe zuteilwerden ließ: Hilfe zur Versorgung der Grundbedürfnisse und zur Arbeitsfähigkeit. Unbedachte, naive Hilfe konnte aber auch zur Verstärkung der Abhängigkeit führen, wie beispielhaft im Falle eines Alkoholikers, der sich mit dem ihm zugesteckten Almosen wiederum Alkoholisches kauft. In der Abwehr solchen absehbaren Scheiterns von Hilfe konzipierte man Hilfe sozialpädagogisch als Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe sollte sich selbst überflüssig machen. Schon der Pädagoge Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1824) hatte mittels einer ganzheitlichen Bildung in Familie und Schule das Volk zu einem selbständigen und kooperativen Wirken in einem demokratischen Gemeinwesen befähigen wollen. Dieser Gedanke wurde in der Reformpädagogik wie auch in der Sozialen Arbeit weiterentwickelt. Aber auch er war nicht unberührt vom Aspekt der Kontrolle, unterschied man doch schon früh zwischen würdigen und unwürdigen Hilfsbedürftigen, wobei die ersteren sich als arbeitswillig, die letzteren als arbeitsunwillig zeigten.

Soziale Arbeit als Profession soll ihre Adressatinnen bei der Lösung von Problemen ihrer Lebensführung unterstützen. Ein »Beruf«, d. h. ein durch Ausbildung institutionalisiertes Wissen und Können, das gegen Bezahlung der Gesellschaft zur Verfügung steht, wird dadurch zu einer »Profession«, dass sich dieses Wissen und Können auf einen gesellschaftlich zentralen Wert bezieht und dass dies mithilfe von Institutionen wie Wissenschaft, Lehre, Prüfungen abgesichert wird. Im Fall der Sozialen Arbeit ist der entsprechende Terminalwert der der »Wohlfahrt«. Er kann auf zweierlei Wegen verwirklicht werden, einerseits negativ, durch Verhinderung derjenigen Umstände, die ihn gefährden, andererseits positiv, durch Verstärkung anderer Bedingungen, die ihn begünstigen. Kontrolle und Zwang gehören damit ebenso grundlegend zur Sozialen Arbeit wie Hilfe und Förderung, wenn auch ihr jeweiliges Mischungsverhältnis in den verschiedenen Arbeitsfeldern sehr unterschiedlich ist.

Die Lösung von Problemen der Lebensführung zielt darauf, das sonst als ›normal‹ geforderte Maß an Eigenverantwortung und Selbständigkeit zu erreichen. Dieses Ziel steht in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis mit den gesellschaftlichen und natürlichen Bedingungen, die zu den Schwierigkeiten der Einzelnen wesentlich beitragen. Globale Veränderungen von Produktion, Handel und Finanzwirtschaft sowie die von Naturkatastrophen, Kriegen oder Flüchtlingsströmen ausgehenden kulturellen Verwerfungen lassen sich von den Individuen nicht oder kaum beeinflussen und schlagen doch auf ihre Lebensbedingungen durch. Betroffen sind diese allerdings in sehr unterschiedlichem Maße, je nachdem, über welche Ressourcen sie an ökonomischem, sozialem und kulturellem Kapital verfügen. Der Sozialen Arbeit wird dabei die Aufgabe zugewiesen, im individuellen Maßstab Probleme zu bearbeiten, die im gesellschaftlichen, ja globalen Maßstab verursacht wurden. Soziale Arbeit, die dies erkennt, intendiert sowohl Verhaltensänderung als auch (im beschränkten Maßstab) Verhältnisänderung, und kann doch nicht beides zugleich tun. In ihrer Praxis hat dies zur Folge, dass sie immer wieder Zielkonflikte bewältigen muss.

Die generelle praktische Zielvorstellung der Sozialen Arbeit besteht im Empowerment ihrer Klientel. Deren Selbstbestimmung wird vielfach durch physische und psychische Lebensbedingungen der Individuen verhindert. Das Leben unter materiell schwierigen Bedingungen, in gewaltaffinen Verhältnissen, mit Arbeits- oder Wohnungslosigkeit, mit körperlichen, psychischen oder mentalen Einschränkungen, mit Belastungen durch Krankheit und Alter, all dies verursacht bei den Betroffenen strukturelle Fremdbestimmungen. Sie sind deshalb auf besondere Rücksichten und Unterstützungen seitens der Sozialen Arbeit angewiesen, die aber nun ihrerseits allzu leicht in Fremdbestimmung umschlagen kann. Diese Fremdbestimmung muss nicht unbedingt durch fragwürdige Machtgelüste der Fachkräfte bedingt sein, sie kann auch dem Schutz der Klienten geschuldet sein. Jedenfalls stellen Selbst- und Fremdbestimmung ein zentrales Spannungsverhältnis der Sozialen Arbeit dar.

Auch in den beruflichen Ethikkodizes der Sozialen Arbeit wird regelmäßig auf derartige Spannungsverhältnisse hingewiesen. So wird zum Beispiel im Vorwort der Proklamation »Ethics in Social Work, Statement of Principles« (2005) der Berufsverbände »International Federation of Social Workers« und »International Association of Schools of Social Work« darauf hingewiesen, dass die Problembereiche, mit denen es die Soziale Arbeit zu tun hat, folgendes beinhaltet:

• »die Tatsache, dass die Loyalität der Sozialarbeiter/-innen oft inmitten widerstreitender Interessen liegt,

• die Tatsache, dass Sozialarbeiter/-innen einerseits die Rolle des Helfers und andererseits die des Kontrolleurs ausfüllen,

• den Konflikt zwischen der Pflicht der Sozialarbeiter/-innen, die Interessen der Menschen, mit denen sie arbeiten, zu schützen, und den gesellschaftlichen Erfordernissen von Effizienz und Nützlichkeit,

• die Tatsache, dass die Ressourcen der Gesellschaft begrenzt sind.« (IFSW/IASSW 2005, 2)

Ähnlich wird im »Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz« (2010) darauf hingewiesen, dass Spannungsfelder bestehen zwischen

• »der Anordnung von bestimmten Hilfsformen durch Dritte und den Erwartungen der Klientinnen und Klienten,

• der Loyalität zu den Adressatinnen oder Adressaten und der Loyalität zu Arbeitgebenden, auftraggebenden Trägerschaften oder weisungsbefugten Behörden,

• dem Selbstbestimmungsrecht und momentaner oder dauernder Unfähigkeit der Klientinnen und Klienten zur Selbstbestimmung,

• dem Beharren auf Selbstbestimmung durch die Adressatinnen und Adressaten und der Notwendigkeit der Übernahme von Schutz und Fürsorge für die Klientinnen und Klienten durch die Soziale Arbeit,

• dem Ansprechen oder Verschweigen von Fehlverhalten und der Loyalität zu Kolleginnen und Kollegen, die den ethischen Prinzipien zuwiderhandeln,

• dem Ansprechen oder Verschweigen von Sachverhalten beispielweise bei Behörden oder Arbeitgebenden und der Anwaltschaftlichkeit gegenüber Klientinnen und Klienten,

• dem ausgewiesenen Bedarf und der Beschränktheit der Ressourcen, die zu Rationierungsmaßnahmen führt.« (Avenir-Social 2010, 7)

Die Erörterung von Zielkonflikten war seit jeher ein klassisches Feld der philosophischen Ethik und wurde dies im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts auch in der Entwicklungspsychologie, vor allem in den Forschungen Lawrence Kohlbergs (1927–1987). Dieser konnte (im Anschluss an Jean Piaget) zeigen, dass es bei der Entwicklung des moralischen Urteils bei Kindern und Heranwachsenden eine Reihenfolge in dem Sinne gibt, dass die höheren Stufen nicht ohne Durchgang durch die niedrigeren erreichbar sind. Kohlberg bestimmte diese Stufen, indem er seinen Probanden moralische Dilemmata vorlegte, in denen sie sich virtuell zu entscheiden und ihre Entscheidung zu begründen hatten. Am bekanntesten daraus wurde das sogenannte »Heinz-Dilemma«:

»Eine Frau […] war dem Tode nahe, da sie an einer seltenen Form von Krebs litt. Es gab ein Medikament, von dem die Ärzte annahmen, dass es die Rettung bringen könnte. Es handelte sich um eine Art Radium, das ein Apotheker aus derselben Stadt jüngst entdeckt hatte. Der Apotheker verlangte 2000 Dollar, das Zehnfache dessen, was ihn die Herstellung kostete. Der Ehemann der kranken Frau, Heinz, suchte alle, die er kannte, auf, um sich das Geld zu leihen. Aber er konnte nur etwa die Hälfte des Kaufpreises zusammenbringen. Er sagte dem Apotheker, dass seine Frau im Sterben lag, und bat ihn, das Mittel billiger abzugeben oder ihn später bezahlen zu lassen. Aber der Apotheker lehnte ab. Heinz geriet in Verzweiflung und brach in die Apotheke ein, um das Medikament für seine Frau zu stehlen. – Hätte der Ehemann dies tun sollen? Warum?« (Kohlberg 1996, 147 f.)

Heinz’ moralisches Dilemma besteht darin, entweder einen Einbruchsdiebstahl zu begehen, um seiner Frau zu helfen, oder das Eigentumsrecht zu achten, seine Frau aber hilflos der Krankheit zu überlassen. Der Fall erscheint einigermaßen gekünstelt. Denn welcher Betroffene würde in Wirklichkeit hier ernsthaft zwischen Eigentum und Leben ›abwägen‹? Das Künstliche kommt auch daher, dass in der individualisierten Fallgeschichte von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vollständig abstrahiert wird. Kein Wort zur Fragwürdigkeit der entsprechenden Eigentumsordnung und des Gesundheitssystems. Allerdings kommt es im Zusammenhang von Kohlbergs Untersuchungen, die allein diagnostischen Zwecken im Sinne der Zuordnung zu den Entwicklungsstufen des moralischen Bewusstseins dienen, bei der Befragung der Probandinnen zu der von ihnen präferierten Alternative nicht auf die Wahl selbst an, sondern auf die Antworten auf Nachfragen nach den Gründen. Denn daraus lässt sich auf die Kriterien schließen, nach denen die Probanden über Gut und Richtig entscheiden. Dass die geschilderte Dilemma-Situation unrealistisch ist, soll ihrer psychologisch-diagnostischen Funktion keinen Abbruch tun.

Allerdings ist in ethischen Diskursen nicht nur mit Erwachsenen, sondern auch mit Jugendlichen und Kindern wiederholt gezeigt worden, dass auch so manche andere kreative Lösung denkbar gewesen wäre, um das Dilemma zu entschärfen. Hier nur eine Lösung von vielen möglichen, die Anthony Weston erwähnt:

»[…] nehmen wir an, Heinz riefe die Zeitung an. Kaum etwas ist so wirksam wie schlechte Publicity. Auf diesem Wege ließen sich auch Spendengelder für die kranke Frau sammeln. Tausend Dollar – mehr braucht sie nicht – ist in der heutigen Welt nicht viel Geld.«

Und er betont,

»dass wir oft nur allzu bereit sind, angebliche ethische Dilemmas ohne weitere Fragen zu akzeptieren, als sei das Dilemma die einzige angemessene oder natürliche Form für ethische Probleme. Wir schließen die Möglichkeit eines kreativen Denkens aus, bevor wir überhaupt anfangen. Wir stellen enge und begrenzte Fragen, die uns – nicht überraschend – zu engen und begrenzten Antworten führen.« (Weston 1999, 54 f.)

Ein anderes, für Gerechtigkeitsfragen im Sinne Kohlbergs typisches Gedankenexperiment, das Kindern vorgelegt wurde, wird von Andreas Gruschka beschrieben: Ein Kind hat an seinem Geburtstag Kuchen in den Kindergarten mitgebracht. Nachdem alle vorhandenen Stücke gleichmäßig verteilt wurden, bleibt eines übrig, und die Frage ist nun, wer von den Anwesenden es aus welchen Gründen (ein Versprechen, besonders viel Hunger usw.) erhalten solle. Um das Dilemma zwischen der Einlösung verschiedener an sich berechtigter Ansprüche doch noch zu lösen und vor allem, um Streit und Ärger zu vermeiden, wurden nun einige kreative Ideen entwickelt (von vornherein mehr Kuchen mitbringen, das Stück wieder mit nach Hause nehmen usw.), die in der Versuchsanordnung nicht vorgesehen sind. Dabei nimmt die Bereitschaft sich zu unterwerfen mit dem Alter zu:

»Legt man älteren ein analoges Problem aus ihrer schulischen Erfahrung vor, so lässt sich in den Antworten immer weniger dieser Versuch einer aufhebenden Vermittlung der widerstreitenden Konzepte der Gerechtigkeit finden. Es setzt sich dafür zunehmend rigide die Gleichbehandlung aller gegen die Berücksichtigung individueller Unterschiede durch. Die aus dem Bedürfnis der Vermeidung von Streit und vielleicht aus der Erfahrung nicht knapper Güter im Elternhaus (alle Geschwister bekommen zunächst die gleiche Portion Eis, und wer noch einen Nachschlag will, bekommt auch den) resultierende Haltung […] zum Problem der Gerechtigkeit verflüchtigt sich fast restlos.« (Gruschka 1997, 36)

Im Unterschied zu den virtuellen Dilemma-Konstruktionen geht es in diesem Buch um ethische Antinomien, die die Praxis der Sozialen Arbeit tatsächlich prägen. Die entsprechenden Fallbeispiele dienen, anders als bei Kohlberg, nicht einer moralpsychologischen Diagnostik, sondern der Veranschaulichung und Erörterung professionsethischer Zielkonflikte. Es handelt sich nicht um derart einfache (wenn auch zwickmühlenartige) Ja-Nein-Entscheidungen wie im »Heinz-Dilemma«, sondern um ethische Spannungsfelder, die sich im Laufe der Betreuungsprozesse, also der Beziehungen zwischen Fachkräften und Klientinnen, entwickeln. In ihnen treten die möglichen Entscheidungsalternativen zumeist in unterschiedlichen Mischungen auf. Sie müssen sich nicht vollständig ausschließen, verlangen aber immer wieder neu ihre Verhältnisbestimmung. Grundsätze wie Nähe und Distanz, Fremdbestimmung und Selbstbestimmung usw. mögen sich zwar begrifflich ausschließen, in der Praxis aber geht es um Wege ihrer Vermittlung, Balance oder Abwägung. Sollen diese Entscheidungsprozesse nicht allein ›aus dem Bauch heraus‹ ablaufen, sondern professionellen Ansprüchen genügen, dann bedürfen sie professionsethisch geklärter Kriterien und Abläufe.

Dabei handelt es sich um Zwangslagen, in denen man zwischen konkurrierenden oder konfligierenden, womöglich sich ausschließenden Handlungszielen zu wählen hat, die jeweils einen hohen ethischen Stellenwert einnehmen. Das bedeutet, dass man eines der Handlungsziele manchmal nur dadurch erreichen kann, dass man das andere verfehlt. Solche Strukturen können unterschiedlich bezeichnet werden:

• Spannungsverhältnis

Der Begriff ist eine Übertragung aus der Natur, in der unterschiedliche Kräfte gegeneinander wirken, wodurch bestimmte physische Effekte bewirkt werden, zum Beispiel elektrischer Strom. In psychischen und sozialen Bereichen geht es um ein Gegen- und Miteinander von Polaritäten jeglicher Art.

• Zielkonflikt

Er liegt dann vor, wenn zwei oder mehr Handlungsziele verfolgt werden sollen, die nicht gleichzeitig und im selben Umfang erreicht werden können. Ein Beispiel ist das »Magische Viereck« der liberalistischen Wirtschaftspolitik (hohe Beschäftigungszahl, Wachstum, Preisstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht).

• Widerspruch

Es gibt logische Widersprüche im Denken und Sprechen und, in übertragener Bedeutung, sachliche Widersprüche zwischen Menschen, Prozessen, Dingen. Bilden Widersprüche eine »höhere« Einheit, werden sie als »dialektischer« Widerspruch bezeichnet. Dabei entwickelt sich aus dem Widerspruch eine neue Einheit.

• Antinomie (wörtlich: Gegengesetzlichkeit, Widerspruch der Gesetzlichkeit mit sich selbst)

Ein Widerstreit, der aus zwei gegensätzlichen, jeweils für sich gut begründeten Allgemeinaussagen (Gesetzen) über denselben Gegenstand beruht.

• Dilemma (wörtlich etwa: zweifache Einnahme, Plural: Dilemmata, auch: Dilemmas)

Die Bedeutung des Ausdrucks hat sich im Lauf der Zeit vom Positiven zum Negativen verschoben: Man kann einen Nachteil nur vermeiden, indem man sich einen anderen einhandelt. In der Ethik steht er für eine Handlungssituation mit sich ausschließenden moralischen Anforderungen, deren Einlösung in beiden Fällen zu unerwünschten Nebenfolgen führt.

• Paradoxie (wörtlich: entgegen der Meinung)

Paradox in diesem Sinn sind zum Beispiel produktive wissenschaftliche Ergebnisse, die den üblichen Erwartungen widersprechen. Darüber hinaus werden damit sich widersprechende Sinngehalte bezeichnet, die jeweils für sich gut begründet sind. Und schließlich kann eine »Paradoxie« auch darin bestehen, dass man, in dem man konsequent ein bestimmtes Ziel verfolgt, dadurch am Ende gerade das Gegenteil erreicht – ob im Guten oder (zumeist) im Schlechten.

• Antagonismus (wörtlich: Gegeneinander-Handeln)

Der Widerstreit zweier Kräfte, Objekte oder Menschen. Zumeist ist ein feindseliges Verhältnis gemeint, seltener aber auch in neutraler Hinsicht ein Verhältnis des Gegenübers.

• Aporie (wörtlich: Ausweglosigkeit) Eine Aporie ist ein Problem, das mit den vorhandenen Mitteln nicht befriedigend gelöst werden kann. Die verschiedenen Lösungen, die sich anbieten, widersprechen sich. Man kann Aporien aufzeigen, um Adressaten über ihr NichtWissen aufzuklären, oder um nach neuen Wegen ihrer Auflösung zu suchen.

• Double-Bind (Doppelbindung)

Der Ausdruck bezeichnet eine bestimmte Kommunikationsstruktur mit zwei widersprüchlichen Botschaften des Inhalts- und des Beziehungsaspekts einer Mitteilung.

Die Liste ist nicht vollständig, andere, auch umgangssprachliche Bezeichnungen lassen sich hier nennen (Konflikt, Gegensatz, Zwickmühle, Kalamität, Verlegenheit o. ä.). Offensichtlich sind die Bezeichnungen, bei teilweise unterschiedlichen Konnotationen, nicht scharf gegeneinander abgegrenzt. Welche davon eignet sich am ehesten zur Analyse der hier fokussierten ethischen Orientierungs- und Entscheidungsprobleme? Einige der Bezeichnungen haben den Nachteil, dass bei ihnen negative Konnotationen vorherrschen (Dilemmata oder Aporien enthalten eher unerwünschte als erwünschte Alternativen). Bei anderen Bezeichnungen überwiegt der logische Aspekt gegenüber dem Praxisaspekt (Widerspruch, Paradox). Die Double-Bind-Kommunikation entfaltet ihre Problematik aufgrund einer Bindung, die im professionellen Handeln der Sozialarbeit normalerweise so nicht vorliegt. Im Begriff des Dilemmas wird die Situation unmittelbar auf die Entscheidung zwischen zwei Zielen zugespitzt, wodurch die Gefahr entsteht, mögliche Wege der Integration der Gegensätze oder die Suche nach Auswegen zu vernachlässigen.

So bietet sich als Oberbegriff, vor allem mit Bezug auf die professionelle Planung von Interventionen, der Begriff des Zielkonflikts an. Er bezieht sich nicht nur unmittelbar auf die einzelne Entscheidung und Handlung, sondern auch auf das hier in Frage stehende Gegen- und Miteinander der ethischen Werte in der Sozialen Arbeit. Nicht ausgeschlossen werden soll aber, dass hier gelegentlich auch andere der genannten Bezeichnungen verwendet werden, wenn ihre Konnotationen passend erscheinen.

1.5 Top-down und Bottom-up

Wie lassen sich nun diese Themenbereiche konzeptualisieren? Die ethische Reflexion der Sozialen Arbeit muss auf den philosophischen Ethikentwürfen der Geschichte und Gegenwart aufbauen. Dennoch kann sie nicht allein als Aufgabenstellung der Philosophie bestimmt werden. Die häufig vorkommende Rede von der Professionsethik als »angewandter Ethik« suggeriert, dass sich Erkenntnis als Einordnung des Besonderen in ein Modell der »allgemeinen Ethik« begreifen lasse.

Dass dies ungenügend ist, lässt sich an einem der bekanntesten allgemeinen Prinzipien aus der Geschichte der Ethik, Immanuel Kants »kategorischem Imperativ«, zeigen. Dessen Grundform lautet:

»Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« (Kant [1785] 1996, 51)

Kant war der Ansicht, dies sei der fundamentale und letztlich einzige Grundsatz der Moral, mittels dessen sich alle moralischen Normen ableiten ließen. Der kategorische Imperativ ist selbst keine moralische Verhaltensregel, sondern ein Prüfinstrument für solche Regeln. Dabei ging es Kant allein um die Begründung allgemeiner Handlungsmaximen. Bei ihrer Anwendung auf die konkrete moralische Praxis verstrickte er sich jedoch in unhaltbare Positionen, so bei dem überkonsequenten Verbot zu lügen, das er an dem Beispiel demonstrierte, man müsse auch dann die Wahrheit sagen, wenn man von den gewaltsamen Verfolgern seines Freundes, den man eben versteckt habe, nach dessen Aufenthaltsort gefragt werde. Der Fehler besteht darin, dass Kant hier die besonderen Umstände des Falles, die tödliche Bedrohung des Flüchtenden, ausblendet und sich prinzipienethisch zur unhaltbaren Konsequenz eines unbedingten Ehrlichkeitsgebots entschließt.

Daraus kann man ersehen, dass die Top-down-Modellierung (von oben nach unten) von Erfahrungen immer auch auf die gegenläufige des Bottom-up (von unten nach oben) angewiesen bleibt. Wer sich mit der philosophischen Begründung ethischer Prinzipien befasst, weiß allein deswegen noch nicht viel über Richtigkeit und Falschheit, Wirkung und Tragfähigkeit konkreter Entscheidungen in arbeitsteilig organisierten Berufsfeldern. Auch wenn die Philosophie ethische Grundprinzipien begründen kann, kann sie nicht von außen oder oben her der Sozialen Arbeit verpflichtende Antworten auf ethische Fragen vorgeben. Andererseits aber gelingen ethische Fallanalysen nicht ohne Bezug auf allgemeine Prinzipien, denn nur mittels ihrer lassen sich verschiedene Fälle auf das ihnen Gemeinsame hin vergleichen. Zu entscheiden, ob ein einzelner Fall eine ethische Dimension hat und welche, setzt immer schon einen Vorbegriff der entsprechenden ethischen Kategorien voraus. Wer nicht eine Idee von Respekt hat, kann einen Fall von Respektlosigkeit gar nicht erst als solchen wahrnehmen.

Das Zusammenspiel von Top-down und Botton-up trägt dazu bei, dass sich die Soziale Arbeit angesichts des fortschreitenden gesellschaftlichen Wandels ethisch positioniert. Theorie und Praxis treffen sich gleichsam auf einer mittleren Ebene von Grundsätzen, die im Hinblick auf praktische Fragestellungen konkretisiert werden. Wie die individuellen ethischen Maximen sich lebensgeschichtlich als Kondensate von moralischen Erfahrungen und Gefühlen bilden, so bilden sich auch die professionsethischen Grundsätze als Abstraktionen von unterschiedlichen professionspraktischen Konstellationen.

Die Untersuchungen des vorliegenden Buches gehen weder von einer allgemeinen ethischen Theorie und ihren obersten Prinzipien (deren Wahl oft strittig bliebe) noch von den Prinzipien mittlerer Reichweite wie Nichtschaden, Wohltun oder Integrität aus. Vielmehr lassen sie sich von der sozialarbeiterischen Praxis typische Szenarien des jeweiligen Arbeitsalltags vorgeben, in denen professionsethische Fragen und Anforderungen sichtbar werden und als klärungsbedürftig erscheinen. Dabei wird deutlich, dass ethische Werte in ihrer konkreten Anwendung und Ausformung keineswegs immer ein harmonisches Ganzes bilden, sondern, wie man am Fall des Schüttelbabys ( Kap. 1.1) bereits erkennen konnte, zu widersprüchlichen Anforderungen führen können.

Die in diesem Fall entscheidenden ethischen und zugleich rechtlichen Grundsätze, die wegen ihrer weitreichenden Bedeutung im sozialen Leben zugleich auch rechtlich kodifiziert sind, sind die des Kindeswohls und des Elternrechts. Während die große Bedeutung das Elternrechts sich darin äußert, dass es in das Grundgesetz aufgenommen wurde, gilt dies (bisher noch) nicht für das Kindeswohl. Doch ist die grundgesetzliche Festschreibung des Elternrechts untrennbar auch mit der Elternpflicht verbunden, für das Kindeswohl zu sorgen, wobei der Staat über die Einhaltung dieser Pflicht wacht.

Um diese Grundsätze professionsethisch zu wahren, sind im oben zitierten Ethikkodex des DBSH die Grundsätze »Wohlwollen« und »Nichtschaden« einschlägig. Diese beziehen sich unmittelbar auf das Verhalten der professionellen Kraft gegenüber der Klientel, nämlich dem Kind, was bedeutet, dass alle Maßnahmen dazu dienen sollen, eine Verschlechterung der Lage des Kindes zu vermeiden und sein Wohl zu vermehren. Wie dies hier zu erreichen wäre, kann konkret nicht angegeben werden, solange der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist. Auch ist das Wohlergehen des Kindes im weiteren Sinn durchaus mit dem Wohlergehen der Eltern verbunden, die dadurch zum Adressaten nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Hilfe durch die Soziale Arbeit aufrücken. Damit gerät die Soziale Arbeit erneut in einen Zielkonflikt.

Gut zu wissen – gut zu merken

Ethische Zielkonflikte sind in der Sozialen Arbeit allgegenwärtig. Das bedeutet, dass sich weder Ethik noch Moral als widerspruchsfreie Systeme darstellen lassen. Sie drücken die Orientierung an den berechtigten Interessen Anderer aus. Was als ›berechtigt‹ zu gelten hat, hängt auch von der konkreten Konstellation und ihrer jeweiligen Deutung ab. Deshalb kommt es gegebenenfalls zu ethischen Antinomien. Diese sind nicht abstrakt-allgemein zu benennen, sondern in einer Doppelbewegung vom Allgemeinen zum Besonderen und umgekehrt einzukreisen. Es genügt nicht, Antinomien nachzuzeichnen, vielmehr sind Wege aufzusuchen, die aus ihnen hinausführen.

Literaturempfehlung

Raters, Marie-Luise (2013): Das moralische Dilemma. Antinomie der praktischen Vernunft? Freiburg i. Br. und München: Alber.

Schweppenhäuser, Gerhard (2021): Grundbegriffe der Ethik. Ditzingen: Reclam.

Weston, Anthony (1999): Einladung zum ethischen Denken. Freiburg i. Br.: Herder.

2 Sich ethisch orientieren Allgemeine Ethik und Professionsethik

Was Sie in diesem Kapitel lernen können

Für viele Berufe, die unmittelbar mit Menschen zu tun haben – so auch für die Soziale Arbeit –, gibt es verantwortungsethische Leitlinien, die hier in ihrem Grundriss erklärt werden. Um sie konkret umzusetzen, muss man sich darüber klar sein, auf welche Form von Ethik man sich bezieht. Im Folgenden geht es um die Unterschiede

• zwischen deskriptiv-explanatorischer, normativer und kritischer Ethik,

• zwischen Individualethik und Sozialethik,

• zwischen Strebensethik und Sollensethik.

Welche ethischen Gesichtspunkte sind bei einer Entscheidungsfindung zu bedenken? Hier sind Motive, Ziele, Mittel und Folgen zu unterscheiden. Um sich zwischen konkurrierenden Werten zu orientieren, wird als sehr nützliches Instrumentarium das sogenannte »Wertequadrat« vorgestellt. Damit kann man Werte situativ profilieren und die gelegentlich notwendige Abwägung ausbalancieren.

2.1 Professionsethische Leitlinien

Die sozialarbeiterische Professionsethik fragt nach den Zielen, um derentwillen die Soziale Arbeit stattfindet, welche Funktion diese Profession hat, haben kann und haben soll. Die professionsethischen Selbstverpflichtungen der Fachkräfte stellen gleichsam Leitplanken dar, die verhindern sollen, in der Überschreitung der Intimität der Klienten nicht über das fachlich unabdingbare Maß hinauszugehen und das Wohlergehen der Klienten sowie das Allgemeinwohl als oberste Kriterien des eigenen Handelns anzusehen. Solche Leitlinien sind relativ allgemein (und müssen das auch sein, um auf alle möglichen Fälle anwendbar zu sein), aber wirksam werden sie erst dann, wenn sie in den jeweiligen fachlichen Kontexten konkretisiert werden. Nur so kann ihr innerer Zusammenhang mit den Grundstrukturen des sozialarbeiterischen Handelns deutlich werden.

Professionsspezifische Ethiken sind besonders dort formuliert worden, wo die vom professionellen Handeln Betroffenen in besonderem Maße diesem ausgeliefert sind. Diese Ethiken sollen das für die Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis stützen, indem sie die das professionelle Handeln legitimierenden Werte und die es leitenden Normen beschreiben und analysieren. Um welche Grundsätze handelt es sich?

Die älteste formulierte Professionsethik ist bekanntlich die medizinische. Ihr Ursprung wird dem Arzt Hippokrates zugeschrieben, der im 5. Jahrhundert v. Chr. auf der griechischen Insel Kos lebte. Im sogenannten Hippokratischen Eid wurden Grundregeln des ärztlichen Handelns, Gebote und Verbote formuliert, die die Patientinnen vor Missbrauch der ärztlichen Kunstausübung schützen sollten, aber auch Verpflichtungen gegenüber den Kolleginnen und angrenzenden Berufen sowie gesellschaftlichen Erwartungen enthielten. Die heute bekannte Formulierung des Eides ist aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. überliefert und gehört einer vergangenen Kultur an. Heute gibt es entsprechend veränderte Formulierungen. (Das »Genfer Gelöbnis«: Wer heute approbiert ist, ist durch Zwangsmitgliedschaft in der Ärztekammer auf die Berufsordnung verpflichtet.) Der nach wie vor gültige medizinethische Grundgedanke besagt, dass die ärztlich Tätigen die körperlichen, psychischen und sozialen Grenzen der Patientin/des Patienten nicht mehr als unbedingt notwendig, ausschließlich zu deren Wohl und mit deren Einverständnis sowie insbesondere nicht mit insgeheim eigennützigen Absichten überschreiten dürfen. Sie sollen die Betroffenen in deren besonderer Situation der Bedürftigkeit achten.

Diese Forderungen lassen sich durchaus auch auf die Soziale Arbeit übertragen, auch wenn es dort in erster Linie nicht um körperliche Krankheiten, sondern um psychosoziale Problemlagen der Klienten geht. Dorothea Kuhrau-Neumärker (2005, 27 ff.) hat die Kernpostulate des Hippokratischen Gelöbnisses für die Soziale Arbeit umformuliert. Sie führt fünf Prinzipien auf:

1. nützen und schützen (sich in Konfliktlagen um eine am Klientenwohl orientierte Entscheidung bemühen),

2. nicht schaden (auch ungewollte Nebenfolgen des Helfens hinreichend bedenken),

3. nichts ausplaudern (das Schweigegebot beachten, wenn auch in Abwägung zum Schutzgebot für Leib und Leben Dritter),

4. den anderen als Person achten (die Menschenwürde von Klientinnen auch dann achten, wenn bei diesen wesentliche Anteile ihrer personalen Selbstbestimmung beeinträchtigt sind),

5. integer sein (die eigenen Grenzen einzuhalten und sich der Grundwerte der eigenen Profession bewusst sein).

Blickt man auf andere Zusammenstellungen solcher ethischen Grundsätze in der Sozialen Arbeit, aber auch in angrenzenden Professionen, dann stößt man auf Ähnliches. In der Medizinethik besonders prominent geworden ist der Ansatz der sogenannten Prinzipienethik von Tom L. Beauchamp und James F. Childress (2001, vgl. auch Rauprich 2005). Dort werden die folgenden »basic principles« aufgeführt:

1. Wohltun (diejenige Handlungsoption ist zu wählen, die den meisten Nutzen nach sich zieht),

2. Nichtschaden (Schaden für andere zu vermeiden gilt universell, unparteilich und ist sanktionierbar),

3. Respekt für Autonomie (das Verbot, Entscheidungen von Betroffenen zu übergehen, und das Gebot, ihre Entscheidungsmöglichkeit zu fördern),

4. Gerechtigkeit (die faire Verteilung von Nutzen und Lasten).

Dieser Normenkatalog wurde auch von anderen Verbänden sozialer Berufe übernommen, so zum Beispiel vom Berufsverband der Berufsbetreuer/innen (BdB 2009, 7).

In den »Berufsethischen Richtlinien« des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie werden folgende zentrale Grundsätze genannt (BDP/DGPs 2016, 9 f.):

1. Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen (Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit, Selbstbestimmung),

2. Kompetenz (Verpflichtung zu Aus- und Fortbildung),

3. Verantwortung (gegenüber Klientel und Gesellschaft, Verpflichtung zu Nichtschaden),

4. Integrität (Ehrlichkeit, Fairness, Respekt, Rollenkonformität).

In der »Berufsethik« des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit schließlich werden die folgenden Grundsätze (formuliert von Carmen Kaminsky) genannt (DBSH: 2014, 27):

1. Autonomie (Beachtung und Schutz der Selbstbestimmungsrechte der Klienten),

2. Wohlwollen (Betonung der Hilfe),

3. Nichtschaden (Schutz der Klientinnen vor Verschlechterung ihrer Lage),

4. Solidarität (eindeutige Parteinahme, Schutz der Sozialen Arbeit vor Interessen Dritter),

5. Gerechtigkeit (Berücksichtigung aller betroffenen Klienten bzw. Klientengruppen)

6. Effektivität (Vermeidung von Fehlinvestitionen und unnötigen Lasten).

Selbstverständlich erschöpft sich die kodifizierte Berufsethik der Sozialen Arbeit nicht in diesem Prinzipienkatalog, vielmehr wird viel zu ihrer Anwendung und Umsetzung Hilfreiches ausgeführt, das hier aber vernachlässigt werden kann.

Wie man sieht, ähneln sich die Zusammenstellungen weitgehend, sind ineinander überführbar oder ergänzen sich. Zahlreiche weitere Grundwerte-Kataloge, auch aus internationalen Erklärungen, ließen sich anführen. Für diese (und ähnliche) Prinzipien mittlerer Reichweite spricht, dass sie auf Anhieb umrisshaft allgemeinverständlich sind und von unterschiedlichen ethisch-theoretischen oder weltanschaulichen Standpunkten aus akzeptiert werden können. Als praxisnahe Verallgemeinerungen geläufiger ethischer Forderungen erlauben sie es den Fachkräften, sich selbst ein ethisches Urteil über konkrete Praxissituationen zu bilden, statt diese Reflexion an die Philosophen zu übertragen. Dagegen wird die typisch philosophische Frage einer systematischen Ableitung und tiefergehenden Erörterung der Prinzipien im Kontext der praktischen Orientierung eher als nachrangig angesehen und dementsprechend suspendiert.

Der entscheidende Mangel solcher Grundsatzkataloge besteht darin, dass diese relativ allgemein und nicht auf die jeweiligen fachlichen Kontexte bezogen sind. So wird der Respekt für Autonomie erst dadurch zu einem medizinethischen, dass man ihn als Grundsatz der informierten Einwilligung für risikoreiche Behandlungen spezifiziert. Das bedeutet, dass derartige Grundsätze an sich keineswegs für die Beantwortung der professionsethischen Fragen ausreichen. Sie stellen zunächst einmal nicht mehr als einen Leitfaden dar, anhand dessen Fälle analysiert werden können. Erst in der konkret-fachlichen Kasuistik zeigt sich, was es bedeutet, sich »wohlwollend«, »nichtschadend« usw. zu verhalten, wo der Nutzen und die Grenzen dieser Grundsätze liegen.

In den verschiedenen ethischen Richtlinien der Berufsverbände steht das Normativ-Ethische im Zentrum, d. h. die Verantwortung der Sozialen Arbeit gegenüber ihren verschiedenen Adressatinnen. Diese Verantwortung lässt sich mittels der Berufsfeldstruktur der Sozialen Arbeit gliedern (vgl. Schmid Noerr 2018, 96 ff.):

a. Verantwortung gegenüber der Klientel

Dieser zumeist im Vordergrund stehende Bereich umfasst den ethisch gebotenen Umgang mit Klienten hinsichtlich schwieriger Lebenslagen wie Erziehung, Betreuung, Begleitung, Beratung und beeinträchtigender psychosozialer Problemlagen wie Alter, Krankheit, Sterben, Migration, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Behinderung. Letztlich geht es um Hilfe bei Gefährdungen eines gelingenden, menschenwürdigen Lebens.

b. Gesellschaftliche und institutionelle Verantwortung

Professionelle psychosoziale Leistungen erfolgen nicht nur zugunsten der unmittelbar Betroffenen, sondern auch im gesellschaftlichen Auftrag und im gesetzlichen Rahmen. Dieser Auftrag ergeht nicht unmittelbar an die einzelne Fachkraft, sondern an eine Einrichtung bzw. übergreifend an einen Träger mehrerer Einrichtungen, in deren Zuständigkeit die konkrete Durchführung der Sozialen Arbeit liegt. Die gesellschaftliche und institutionelle Verantwortung bezieht sich auf Strukturen, die ethischen Ansprüchen dadurch genügen, dass sie zu einem menschenwürdigen Leben in Gerechtigkeit, Solidarität und Inklusion beitragen. Damit erwächst zugleich die sozialethische Aufgabe, die normativen Grundlagen einer gerechten, solidarischen und inklusiven Gesellschaft zu stärken.

c. Verantwortung gegenüber Berufskolleginnen und -kollegen, institutionellen Trägern und Fachkräften anderer Berufe

Dies ist der Bereich der institutionellen Ethik oder Organisationsethik, die der Sozialethik zuzurechnen ist. Sie thematisiert zum Beispiel die Problematik der scheinbaren Verflüchtigung individueller Verantwortung in institutionellen und fachübergreifenden Kontexten oder auch die Geltung des Prinzips der Subsidiarität in der intra- und interinstitutionellen Zusammenarbeit.

d. Verantwortung gegenüber der eigenen Berufsrolle

Hier geht es u. a. um die professionsethische Verpflichtung der Erfüllung fachlicher Standards oder der Wahrung des öffentlichen Ansehens des eigenen Berufs.

Die Professionsethik der Sozialen Arbeit beschränkt sich nicht auf normative Ausführungen über die Verantwortung der Fachkräfte, sondern reflektiert fachliche Problemlagen in unterschiedlichen ethischen Perspektiven. Sie befasst sich auch mit deskriptiven und erklärenden Ausführungen sowie Empfehlungen zur Bewältigung von Lebenskrisen der Betroffenen. Im folgenden Abschnitt werden verschiedene ethische Zugangsweisen zu den Problemen der Moral beschrieben.

2.2 Verschiedene Formen der Ethik

Ethik ist, wie im vorangegangenen Kapitel ausgeführt wurde, eine reflexive Form des Sprechens oder Nachdenkens über Moral. Ethik formuliert die Bestimmungen der Moral neu, indem sie diese logisch ordnet und kritisch bestimmbar macht. Damit unterscheidet sich die Ethik grundlegend von einer anderen Moralthematisierung, dem Moralisieren. Dazu ein Beispiel aus der Sozialpolitik:

Wenn in der politischen Auseinandersetzung von der Aushöhlung des Sozialstaates die Rede ist, wenn die zunehmende Unterwerfung aller Lebensbereiche unter eine rein ökonomische Rationalität der Effizienz und Effektivität beklagt wird, wenn Gerechtigkeit und Solidarität gegenüber sozial Schwächeren eingefordert werden, dann werden diese (der sozialarbeiterischen Profession durchaus affinen) Forderungen oft mit einer Moralisierung politisch brisanter gesellschaftlicher Konflikte verbunden. Den Spitzenverdienern, die trickreiche Steuervermeidung betreiben, wird »Raffgier« vorgeworfen. Und auch diese begründen gerne die sie begünstigenden Spielregeln der ökonomischen Verteilungsprozesse nicht nur mit gesamtgesellschaftlichen Vorteilen, sondern auch moralisch, indem sie ihre Extragewinne durch hohe Verantwortung zu rechtfertigen suchen und zugleich den Unterprivilegierten »Sozialneid« vorwerfen. So fungiert Moralisieren, sehr zum Nachteil des Politischen, als politischer Kampfplatz.

Will man in einer solchen Auseinandersetzung ethisch Stellung beziehen, dann kann man zum Beispiel die Wirkung der verschiedenen moralischen Überzeugungen über ökonomische Gerechtigkeit und ihre Verbreitung in der Bevölkerung untersuchen. Oder man kann versuchen, Werte wie individuelle Freiheit und soziale Gerechtigkeit in Bezug auf die gesellschaftliche Verteilung von Lasten und Gütern über eine Analyse in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen und auch für die praktische Umsetzung ihrer Ergebnisse zu argumentieren. Oder man kann die herrschende Vorstellung von Gerechtigkeit einer historischen und systematischen Kritik unterziehen, um entsprechende Alternativen zu entwickeln. Wie an diesem Beispiel deutlich wird, gibt es unterschiedliche Formen ethischen Sprechens über Moral, die sich in einigen wichtigen begrifflichen Unterscheidungen manifestieren.

2.2.1 Deskriptiv-explanatorische, normative und kritische Ethik

Zunächst ist zu unterscheiden, ob von Wertbegriffen wie dem der Gerechtigkeit in einer erklärenden oder in einer bewertenden Perspektive die Rede ist. Diese Perspektiven gehören zwei Formen der Ethik an:

a. Die deskriptiv-explanatorische Ethik beschreibt und erklärt empirisch vorfindliche moralische Phänomene. In diesem Sinne verfahren beispielsweise soziologische oder psychologische Forschungen darüber, welche moralischen Werte und Normen in einer bestimmten Kultur oder in einem Milieu gelten, wie sie sich entwickeln und wie sie befolgt werden. Mit solchen Erklärungen sind an sich noch keine Bewertungen dieser Werte und Normen verbunden, also Stellungnahmen dazu, ob ein bestimmtes Verhalten, das für sich Gerechtigkeit in Anspruch nimmt, dies zu Recht oder zu Unrecht tut.

b. Aber man kann moralische Werte und Normen auch argumentativ stützen, unabhängig davon, ob sie faktisch eingehalten werden. In diesem Sinn verfährt die normative Ethik, die moralische Werte und Normen prüft, begründet und anwendet. Dies war und ist traditionell die Hauptaufgabe der philosophischen Ethik. Sie fragt dann zum Beispiel: Ist es in irgendeiner Weise gerecht, wenn das Einkommen eines hochgestellten Managers das Hundertfache einer seiner einfachen Mitarbeiterinnen beträgt?

c. Damit verbunden ist ein weiterer Aspekt der Kommunikation über Moral, die kritische Ethik. Sie fragt nach dem moralischen Wert der Moral selbst. So bemerkte beispielsweise der Philosoph Artur Schopenhauer (1788–1860) über das gängige moralische Gefühl:

»Mancher würde sich wundern, wenn er sähe, woraus sein Gewissen, das ihm ganz stattlich vorkommt, eigentlich zusammengesetzt ist: etwa aus ⅕ Menschenfurcht, ⅕ Deisidaimonie [Aberglauben], ⅕ Vorurteil, ⅕ Eitelkeit und ⅕ Gewohnheit, so dass er im Grunde nicht besser ist als jener Engländer, der geradezu sagte: ›I cannot afford to keep an conscience‹ (Ein Gewissen zu halten ist für mich zu kostspielig).« (Schopenhauer 1986 [1839], 723)

Schopenhauers »Engländer« kann sich angeblich aus finanziellen Gründen Moral nicht leisten, und damit ist er sehr zeitgemäß, insofern sich auch die Soziale Arbeit heute mit der »Ökonomisierung des Sozialen« (Wilken 2000) herumschlagen muss. Die Reflexion und Kritik des Moralischen war immer schon eine wesentliche Aufgabe der philosophischen Ethik. Mit den Worten Albert Schweitzers: »Die primäre Aufgabe der Ethik ist es, Unruhe zu wecken gegen die Gedankenlosigkeit, die sich als Sachlichkeit ausgibt.« Das darf freilich nicht als Absage an Fachlichkeit überhaupt missverstanden werden. Die kritische Ethik trägt auch zur Selbstklärung der Sozialen Arbeit bei. So schlägt Hans Thiersch vor,

»spezifische pädagogische Stile […] jeweils auf die in ihnen liegenden Chancen des sublimen Machtgewinns hin zu analysieren. Es gibt eine Nötigung, die schon im Zeitarrangement liegt oder in der Kunst eines bedrängenden, gleichsam inquisitorischen Fragens, es gibt auch einen Überfall mit Sachklarheit […], es gibt vor allem aber auch einen professionell gleichsam gesättigten, erfahrungsstabilisierten und geradezu detektivischen, kriminalistischen Spürsinn im Überraschen, Stellen, Ertappen und Festnageln.« (Thiersch 1995, 90)

Die eigenen Werthaltungen zu verabsolutieren und damit die Klientinnen auf eine subtile und kaum bewusste Weise zu entmündigen, ist eine Gefahr des professionellen Handelns. Darauf aufmerksam zu machen, wäre also ein Stück kritische Ethik der Sozialen Arbeit.

Das folgende Schema soll die bislang unterschiedenen Formen der ethischen Kommunikation über Moral zusammenfassend veranschaulichen ( Abb. 1).


Abb. 1: Formen des Sprechens über Moral

2.2.2 Individualethik und Sozialethik

Nun kann man die Perspektiven der Ethik nicht nur danach unterscheiden, ob sie gleichsam neutral beschreibend und erklärend oder ob sie selbst rational wertend, also normativ, auf die moralischen Werte und Normen blickt, sondern auch nach ihrem Gegenstandsbereich: Ist dieser das Individuum mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitmenschen oder ist es die moralische Verfasstheit einer Gemeinschaft? Dies ist die Unterscheidung zwischen Individual- und Sozialethik.

(a) Individualethik

Um an das oben erwähnte politische Beispiel anzuknüpfen, könnte man untersuchen und beurteilen, welche ethischen Verpflichtungen Vorgesetzte und Mitarbeiter einer Einrichtung im Verhältnis zueinander sowie zu den von ihnen Betreuten haben. Ethisch formuliert, wird man dabei immer auf überindividuell geltende Grundsätze rekurrieren, die unter gleichen Bedingungen auch für Andere gelten. Aber sofern diese Grundsätze als Anforderungen an Individuen in ihrem konkreten Handeln wirksam werden, kann man hier von einer individualethischen Fragestellung sprechen.

Wenn wir Lebensfragen für uns selbst oder mit anderen zusammen moralisch, d. h. nach Gut und Böse, richtig und falsch, gerecht und ungerecht usw. zu beantworten suchen, dann steht zumeist das Denken, Wollen und Handeln einzelner Menschen im Vordergrund: Habe ich mich richtig verhalten? Hast du verantwortlich gehandelt? Hat er in Wahrheit böse Absichten gehabt? Hat sie an die möglichen Folgen gedacht? usw. Diese Perspektive ist auch in der allgemeinen Ethik sowie in den speziellen Ethiken der Lebensbereiche und der Berufe die zentrale. Um weiter an das obige Beispiel der ethischen Kritik an der Überformung des Sozialen durch ökonomische Strukturvorgaben anzuknüpfen: Gewiss verhalten sich einige Menschen auch raffgierig oder neidisch, und wenn dies ethisch analysiert und kritisiert wird, dann handelt es sich um ein Stück Individualethik. Die Individualethik untersucht Haltungen und Handlungen, sofern diese typischerweise Individuen zugeschrieben werden, die dafür verantwortlich sind. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Einzelne grundsätzlich in der Lage ist, ihren Impulsen auch widerstehen zu können. Die Individualethik sucht nach allgemeinen Kriterien, mittels derer sich individuelles Handeln als moralisch richtig oder falsch bestimmen lässt. In der Professionsethik der Sozialen Arbeit geht es individualethisch um das angemessene Verhalten der Fachkräfte gegenüber ihren Klienten, ihrem Team, den Einrichtungen und Trägern, für die sie tätig sind, und den Angehörigen anderer Berufe, mit denen sie bei ihrer Fallarbeit kooperieren.

(b) Sozialethik

Auf der anderen Seite ließe sich aber auch fragen, wie eine Gemeinschaft oder eine Einrichtung verfasst sein muss, um bestimmten ethischen Ansprüchen strukturell, d. h. unabhängig von den Einstellungen und Absichten der Einzelnen, zu genügen. Um mit dem genannten Beispiel fortzufahren: Die Überformung des Sozialen durch die Ökonomie ist, wie gesagt, primär keine Folge individuellen Fehlverhaltens, sondern wurzelt in der Struktur der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, die die Profitinteressen der Unternehmen als treibende und gesellschaftlich nützliche Kräfte ansieht. Eine ethische Analyse von Nutzen und Nachteil dieser Ordnung bezieht sich demnach nicht primär auf individuelles Verhalten (auch wenn durch dieses die Strukturen erst verwirklicht werden), sondern auf soziale Verhältnisse. Die Sozialethik untersucht gesellschaftliche und institutionelle Strukturen zum Beispiel hinsichtlich ihrer Potenziale an Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Professionsethisch geht es u. a. um die gesellschaftliche Funktion der Sozialen Arbeit, um die ethische Analyse, Bewertung und Kritik von sozialen Institutionen und ihren Aufträgen an die Fachkräfte.

Ein Beispiel dafür ist das Zusammenwirken von Bewährungshilfe und Justiz. Hier taucht häufig das Problem auf, dass von der Straftat über das Urteil und dann bis zur Beistellung einer sozialarbeitenden Bewährungshelferin und bis zu weiteren Anhörungsterminen, bedingt durch Unterfinanzierung der Gerichte, immer wieder allzu viel Zeit vergeht, so dass die Bemühungen der Bewährungshelferin weniger an deren Unvermögen, sondern vor allem an institutionellen Schwierigkeiten zu scheitern drohen.

2.2.3 Strebensethik und Sollensethik

Die Ethik hat es mit der Reflexion von Werten und Normen des gelingenden Lebens und guten Zusammenlebens zu tun. Eine letzte hier zu erklärende Unterscheidung der Ethik geht von dieser Zweiheit von Werten und Normen aus. Die Zweiheit von Werten und Normen verweist darauf, dass es in der Ethik auf eine zweifache Weise um das ›Gute‹ geht: einerseits im Sinn des Wertes einer Einstellung, Handlung oder Struktur und was deshalb von Einzelnen oder Gemeinschaften anzustreben ist (»Strebensethik«), andererseits im Sinn dessen, was Andere von den Einzelnen oder auch der Gemeinschaft zu Recht erwarten können (»Sollensethik«).

a. Strebensethik (Selbstethik, Güterethik, Wertethik, Tugendethik)

Diese historisch älteste Form der Ethik (begründet im antiken Griechenland) hat viele moderne Fortsetzungen gefunden. So ist es auch ein zentraler Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit, den Klienten zu einem besser gelingenden Alltag zu verhelfen. Das beinhaltet eine Förderung ihrer Selbstregulation in den jeweils betroffenen Lebensverhältnissen. Zu verbessern sind beispielsweise der Umgang mit Beeinträchtigungen wie Krankheit oder Behinderung, die Gestaltung sozialer Kontakte, die Möglichkeiten der Selbstversorgung, der Freizeit oder der Arbeit. Die ethische Methode beschränkt sich hier, auf der Basis von Selbstevaluation, im Wesentlichen auf Ratschläge und Empfehlungen der Verwirklichung eines reflektierten, klugen Eigeninteresses.

b. Sollensethik (Pflichtethik)

Diese Form der Ethik enthält Weisungen, die nicht abhängig von den Dispositionen und Vorlieben der Betroffenen sind, sondern unbedingt gelten. Sie betreffen das, was alle unter gleichen Bedingungen anderen Menschen schulden. »Gleiche Bedingungen« heißt zum Beispiel, dass wir Fernstehenden nicht immer dasselbe schulden wie Nahestehenden. Es gibt positive Pflichten (was man tun soll) und negative Pflichten (was man nicht tun darf), wobei die negativen vor den positiven Vorrang haben. In der Geschichte der Ethik war es vor allem Immanuel Kant, der darauf bestand, dass das moralische Sollen unabhängig davon zu gelten hat, ob dadurch das Glück des Handelnden vermehrt wird oder nicht. Der wichtigste Gesichtspunkt der Sollensethik ist nach Kant der der Verallgemeinerbarkeit einer moralischen Norm, d. h. ihre Unparteilichkeit. In der sozialarbeiterischen Professionsethik bezieht sich die Frage nach dem Sollen nicht nur auf die Verpflichtungen der einzelnen Fachkräfte, sondern auch anderer Beteiligter. Die Sollensethik wird vor allem als Verantwortungsethik formuliert.

Die genannten Unterscheidungen gelten nicht absolut, vielmehr gibt es vielfach wechselseitige Bedingtheiten, Überschneidungen und Übergänge. Dennoch trägt die begriffliche Unterscheidung in der Anwendung auf konkrete Fälle zur Klarheit bei. In diesem Sinn ergeben sich durch die Kombination der unterschiedlichen Perspektiven vier Problembereiche ( Tab. 1).

Tab. 1: Zuordnung der Strebens- und Sollensethik zur Individual- und Sozialethik

StrebensethikSollensethik

2.3 Grundlagen der ethischen Entscheidungsfindung

Bei Entscheidungen im fachlichen Handeln gibt es, innerhalb gesetzlicher und institutioneller Vorgaben, Ermessensspielräume. Diese kommen dadurch zustande, dass die Subsumtion von konkreten Personen und Vorkommnissen unter allgemeine Handlungsregeln immer mit der Reduktion ihrer Komplexität verbunden sind. Die Betroffenen sind gleichsam von einem Bedeutungsüberschuss umgeben. Angesichts dessen entscheiden die Fachkräfte in der Praxis oft, und besonders unter Zeitdruck, ›aus dem Bauch heraus‹, geleitet von Erfahrungen und Gewohnheiten, die sich in der Praxis eingespielt und mehr oder weniger bewährt haben. Ein solches Verfahren genügt aber nicht unbedingt den ethischen Ansprüchen der Profession, nach denen stattdessen ein prinzipiengeleitetes, begründetes und verantwortbares Handeln gefordert ist.

Selbst wenn den Fachkräften die im vorigen Abschnitt angeführten Prinzipien bewusst sind, so ist damit noch nicht klar, in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen. Zwar werden die Prinzipien als derart grundlegend angesehen, dass sie, wenn sie denn auf einen bestimmten Fall anwendbar sind, allgemeine Geltung beanspruchen. Was aber, wenn zwischen ihnen alternativ zu entscheiden ist, wenn also zum Beispiel mit einer geplanten Maßnahme der Verselbständigung eines betreut wohnenden, früher straffällig gewordenen Jugendlichen ein hohes Risiko für ihn verbunden ist, wieder in die Delinquenz abzurutschen, wenn demnach zwischen Nutzen und Schaden in einem etwa gleich hohen Maß zu wählen ist?

Die beiden ethischen Prinzipien, anderen zu nützen und ihnen nicht zu schaden, sind, Schopenhauer zufolge, im Wesentlichen allen bekannten ethischen Systemen gemeinsam, ja fassen in einfachster Form das Moralische überhaupt mit der Aufforderung zusammen: »Verletze niemanden, vielmehr hilf allen, soviel du kannst« (Schopenhauer 1986 [1841], 663). Diese Formulierung hat einen negativen und einen positiven Teil, und es ist kein Zufall, dass der negative zuerst genannt wird. Denn das Verbot, anderen zu schaden, gilt in der Tradition der Ethik allgemein als das gewichtigere gegenüber dem Gebot, anderen nach Möglichkeit zu helfen. Dieses Verbot – man könnte es auch als Gebot der Schadensminimierung formulieren – ist der Kern der traditionell sogenannten »Rechtsmoral«, die diejenigen Mindestanforderungen enthält, die wir anderen Menschen unbedingt schulden. Dagegen ist das Hilfegebot der Kern der sogenannten »Tugendmoral«, die moralisch wertvolle, aber nicht unbedingt einzufordernde Leistungen darstellt. Warum das Schadensverbot im Zweifelsfall Vorrang vor dem Nutzengebot hat, liegt an den jeweils zugrundeliegenden Werten. Der durch das Schadensverbot zugrundeliegende Wert ist der eines bestehenden Daseinsrechts, während der dem Nutzengebot zugrundeliegende Wert der eines berechtigten und zuträglichen Wohlseins des Anderen ist. Das Recht auf Dasein ist aber die Voraussetzung für ein mögliches Recht auf Wohlsein, nicht umgekehrt. Deshalb ist es elementarer, also vorzugsweise schützenswert.

Wenn in diesem Zusammenhang von »Recht« die Rede ist, dann ist das »moralische Recht«, das moralisch Rechtmäßige oder Richtige gemeint, nicht das von staatlichen Organen gesetzte, »positive« Recht. Letzteres hat für die heutige Sozialen Arbeit bekanntlich eine grundlegende, rahmengebende Funktion. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Sozialgesetzbuch enthalten entscheidende Rechtsvorschriften, die in der Praxis anzuwenden sind. Das macht den Umgang mit Widersprüchen zwischen moralischem und positivem Recht sehr schwierig. Das moralische gegen das positive Recht durchzusetzen ist nur unter extremen Bedingungen des Machtmissbrauchs oder gar einer diktatorischen Herrschaft ethisch legitim. Dennoch kann der Widerspruch auch im Rechtsstaat virulent werden.

Dazu ein Beispiel aus den Interviews. Die Sozialpädagogin Corinna Weißgerber leitet in einem Kinder- und Jugendheim eine sogenannte Diagnosegruppe. Dort sind Kinder aus Familien mit schwerwiegenden Problemen vorübergehend, normalerweise nicht mehr als ein halbes Jahr, untergebracht, damit über ihre Rückkehr in die Familie oder über einen anderen Verbleib entschieden werden kann. Der sechsjährige Martin ist wegen der Schwierigkeiten seines Falles schon seit fast drei Jahren in der Gruppe. Er kam dorthin mit schwersten Entwicklungsverzögerungen. Möglicherweise hat er von den Eltern oder einem Elternteil über lange Zeit hinweg und immer noch starke Beruhigungsmittel bekommen. Diesbezüglich beschuldigen die Eltern sich gegenseitig und zugleich sind sie in eine Scheidung verwickelt. Für den Medikamentenmissbrauch gibt es Indizien, aber beweisen ließ sich bislang nichts. Corinna Weißgerber:

»Je nachdem, wie man die Situation sieht, ist da nicht nur eine Zwickmühle. […] Letzten Endes spielen wir ja hier fast schon mit den Eltern auf dem Kopf des Kindes. Das moralische Problem liegt hier eigentlich nicht darin, dass man irgendwelche Entscheidungen treffen müsste, die für den einen oder anderen negativ wären oder die man lange abwägen müsste und mit denen man hinterher vielleicht doch nicht zufrieden wäre. Mein Problem liegt mehr darin, hier eigentlich gar keine Entscheidungsgewalt zu haben. So gerne ich einfach sagen würde: ›Komm, pack den Jungen in ’ne nette Pflegefamilie und lass ihn noch ’ne Therapie dabei machen‹ – ich kann nicht, ich darf nicht. Nur weil keiner keinem irgendwas nachweisen kann, steckt der Junge bei uns in der Gruppe […]. Er darf zur Mutter, dann wieder nicht, dann alleine zum Vater, dann nur Besuch in der Gruppe, dann eine Stunde draußen alleine mit dem Jungen, dann doch ein Wochenende, dann stellt sich hier wieder irgendeine Gefährdung raus, dann darf wieder keiner kommen, dann streiten sich die beiden wieder vor Gericht, dann – es nimmt einfach kein Ende. Und es ist nicht gut so, wie es läuft. Es macht keinen Sinn. Es macht das Kind mürbe und kaputt […]. Mein Gewissen wird also eingebunden in das Regel- und Gesetzeswerk unseres Heimes und des Jugendamtes und des gesamten Rechtsapparates. Und ich frage mich immer wieder […], ob ich das verantworten kann.«

Die sozialarbeiterische Fachkraft kann die rechtlichen Regeln der Unterbringung eines in seinem Wohl gefährdeten Kindes weder ändern noch umgehen, sondern allenfalls auf eine hinreichend gute und rasche Anwendung des Rechts hinwirken, was sich unter widrigen Bedingungen als höchst schwierig erweisen kann. Zurecht prangert Corinna Weißgerber in diesem Fall eine erneute Gefährdung des Kindeswohls allein aufgrund der langwierigen Prozedur von Anamnese und Diagnose an. Zweifelhaft erscheint, ob Heim, Jugendamt und Familiengericht dieses Problem genügend im Blick haben. Allerdings ist die rechtliche Anforderung für den ursächlichen Nachweis der Kindeswohlgefährdung und den auch prognostisch relevanten Sachverhalt sehr hoch, ist doch »ein Eingriff in das Elternrecht nur im Falle einer nachhaltigen, mit ziemlich sicherer Sicherheit voraussehbaren Kindeswohlgefährdung zulässig« (Heilmann 2020, 231).

Das positive Recht ist ein dem Anspruch nach widerspruchsfreies System, auch wenn sich die Wirklichkeit oft genug in dieses System nicht zweifelsfrei einordnen lässt. Demgegenüber sind moralische Normen und Werte in ihrer Anwendung sehr viel weniger eindeutig und systematisch. Auch spielt die Eigenverantwortung des handelnden Subjekts eine viel stärkere Rolle als beim positiven Recht. Den ethischen Ansprüchen nach muss es sich

1. der eigenen Motive,

2. der Ziele,

3. der dafür erforderlichen Mittel und

4. der Folgen des Handelns bewusst sein.

Und es hat diese, den jeweiligen Umständen entsprechend, eigenverantwortlich umzusetzen.

2.3.1 Motive

Die ethisch richtige Entscheidung ist zunächst abhängig von der eigenen Motivation, der Gesinnung der Fachkraft. Mit der fürsorglichen Tätigkeit ist oft, mehr oder weniger verborgen, Macht verbunden, die missbräuchlich, zum eigenen Vorteil, eingesetzt werden könnte. Stattdessen soll das Handeln von einer Gesinnung getragen werden, das Wohl der Mandatgeber – der Klientel, der Gesellschaft sowie der eigenen Fachlichkeit (vgl. Staub-Bernasconi 2007, 36 f.) – ausgewogen zu fördern.

2.3.2 Ziele

Das Ziel des fachlichen Handelns ist vor allem dann auf seine ethische Legitimität hin zu befragen, wenn es mit alternativen berechtigten Zielvorstellungen kollidiert. Der Hierarchie von Nicht-Schaden und Nutzen liegt das allgemeinere Prinzip zugrunde, dass das Dringliche Vorrang vor dem weniger Dringlichen hat. Diese beiden Prinzipien sind hinsichtlich ihrer praktischen Anwendung weiter zu differenzieren. Was genau soll durch eine schadensmindernde Maßnahme vermieden oder gelindert werden, was durch eine Hilfemaßnahme gefördert werden? Zur Beantwortung können wir auf das sozialpsychologische Konzept der Bedürfnisse von Abraham Maslow (2014 [1954], 1971) zurückgreifen (die griffige Darstellung der »Bedürfnispyramide« kam allerdings erst bei der Rezeption der Theorie durch andere auf). Hier geht es um die anthropologische Struktur menschlicher Bedürfnisse, deren Nichterfüllung die Verletzbarkeit des menschlichen Lebens darstellen und zu deren Schutz moralische Werte und Normen dienen. Sie sind (im folgenden Schema von unten nach oben) nach Dringlichkeit ihrer Berücksichtigung gestaffelt ( Abb. 2).


Abb. 2: Bedürfnispyramide nach Maslow (die in Klammern aufgeführten, konkretisierenden Bezeichnungen sind beispielhaft, nicht als vollständig zu verstehen)

Ursprünglich hatte Maslow ein einfacheres Modell von nur fünf Bedürfnisklassen entworfen, erweiterte es dann aber durch die Einfügung geistiger Bedürfnisse. Er klassifizierte die vier basalen Bedürfnisklassen als »Mangelbedürfnisse«, die ursprünglich fünfte, nämlich Selbstverwirklichung, als »Wachstumsbedürfnisse«. Das Konzept ist in der Psychologie vielfach rezipiert und diskutiert worden. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sollten die folgenden Merkmale des Konzepts festgehalten werden:

• Die Abgrenzung zwischen den Bedürfnistypen ist nicht strikt, vielmehr gibt es vielfache Übergänge und Vermischungen.

• Die basalen Mangelbedürfnisse motivieren, nach dem Modell der Homöostase, nur dann zum Handeln, wenn sie nicht erfüllt sind.

• Dagegen haben die ›höheren‹ Wachstumsbedürfnisse, insbesondere das der Selbstverwirklichung, keinen Ruhepunkt, vielmehr generiert gerade ihre Erfüllung die Motivation, weiterzugehen.

• Dass die Befriedigung der jeweils ›unteren‹ Bedürfnisse die Voraussetzung für die ›oberen‹ Bedürfnisse ist, gilt nach ›oben‹ zu immer weniger.

• Die von ›unten‹ nach ›oben‹ gestaffelte Dringlichkeit der Bedürfnisse gilt nicht notwendig in jedem Hier und Jetzt, sondern auf Dauer und im Allgemeinen.

• Die gestaffelte Dringlichkeit hängt auch von der jeweiligen Persönlichkeitsstruktur, der Kultur, dem Milieu und der konkreten Situation ab.

• Trotz der zunehmenden Unterscheidung von Bedürfnistypen zeigen sich in der Anwendung auf unterschiedliche Gruppen von Betroffenen (wie psychisch oder körperlich Behinderte, Kinder, Jugendliche, Migranten und Migrantinnen usw.) große qualitative Unterschiede, die in der interaktiven Praxis zu berücksichtigen sind.

Nun steht hier nicht der empirische Status der Maslow’schen Annahmen zur Diskussion, also etwa Fragen, welche Bedürfnisse unter welchen Bedingungen zu welchem Verhalten motivieren. Vielmehr geht es darum, welche Befriedigungsmöglichkeiten von Bedürfnissen Anderer von uns nach ethischen Kriterien vorrangig zu berücksichtigen oder zu fördern sind. Damit gehen wir über die psychologische Ebene der Beschreibung und Erklärung hinaus und bringen die Gesichtspunkte der Rechtfertigung der Bedürfnisbefriedigung ins Spiel. Der Mensch hängt ja nicht gleichsam als eine Marionette an Fäden, die von den natürlichen Bedürfnissen bewegt werden, vielmehr kann er auch – jedenfalls zu einem gewissen Grad – auswählen, welche Bedürfnisse er auf welche Weise befriedigt und welche nicht. Nicht alle Bedürfnisse, und seien sie anthropologisch und psychologisch noch so grundlegend, stellen professionsethisch gerechtfertigte Werte und damit Handlungsziele dar. Dennoch kann als allgemeine Richtlinie formuliert werden, dass der jeweils dringlichere Wert – dieser resultiert zumeist aus einem »Mangelbedürfnis« – einem ranghöheren Wert – der entspricht den »Wachstumsbedürfnissen« – vorzuziehen ist. Dabei ist es, ethisch gesehen, ein entscheidender Unterschied, ob wir selbst unsere elementaren physio-psycho-sozialen Bedürfnisse zugunsten unserer Selbstverwirklichung einschränken oder ob wir das Anderen zumuten.

Ein Beispiel für den Vorrang der jeweils unteren gegenüber den jeweils höheren Bedürfnissen ist der im ersten Kapitel aufgeführte Fall des »Schüttelbabys«. Das staatliche »Wächteramt« gegenüber den Eltern dient hier der Sicherung der grundlegenden Bedürfnisse des hilflosen, zu seinem Überleben auf Hilfe angewiesenen Kindes, wobei die Selbstverwirklichungsbedürfnisse der Eltern, die auch in ihrem Recht auf Erziehung abgesichert sind, gegebenenfalls zurückstehen müssen. Ein anderes Beispiel ist das Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Fürsorge. Menschen, die ihre Autonomie noch nicht oder nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen können wie zum Beispiel Kinder, psychisch oder geistig Behinderte, Kranke, Demente müssen kompensatorisch versorgt werden. Wenn dabei die physische und materielle Versorgung gesichert werden muss, müssen demgegenüber unter Umständen selbstbestimmte Individualbedürfnisse zurückstehen.

2.3.3 Mittel

Um Ziele zu erreichen, muss man sich für bestimmte Mittel bzw. Maßnahmen entscheiden, wobei oft mehrere Mittel zur Wahl stehen, zwischen denen auszuwählen ist. Die Rationalität des Einsatzes von Mitteln im Verhältnis allein zu einem vorgegebenen Ziel bemisst sich nach zwei Kriterien: des Nutzens und des Aufwands. In der Handlungstheorie, insbesondere in der Wirtschaftswissenschaft, werden diese als »Effektivität« und »Effizienz« bezeichnet. Entsprechend ist zu fragen: »Tun wir die richtigen Dinge?« Und: »Tun wir die Dinge richtig?« (Pepels 2002, 84). Diese Formel sollte aber nicht betriebswirtschaftlich eingeengt werden, sondern auf ihren ursprünglich ethischen Sinn hin erweitert werden ( Kap. 9). Mittel sind nicht nur an vorgegebenen Zielen zu messen, wie der bekannte, ja berüchtigte Satz »Der Zweck heiligt die Mittel« behauptet, sondern auch an ihrer ethischen Verträglichkeit im gesamten Handlungszusammenhang auszurichten. So fragwürdig der Satz als normativer ist, so zutreffend mag er als deskriptiver sein. In diesem letzteren Sinn war er wohl von seinem angeblichen Urheber Nicolò Machiavelli (1469-1527) gemeint, der ihn als einen Grundzug der Politik ansah.

2.3.4 Folgen

Das im Alltagsbewusstsein präsente Problem der »Risiken und Nebenfolgen« von Arzneimitteln tritt analog auch bei den fachlichen Interventionen der Sozialen Arbeit auf, nur dass kein »Arzt oder Apotheker«, sondern nur die eigene Fachlichkeit zu befragen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zu erwartenden, erwünschten Folgen einer Maßnahme durch damit vielleicht verbundene, unerwünschte Folgen zunichte gemacht werden könnten. Genauer betrachtet spielt in der Abwägung aber noch ein weiterer Gesichtspunkt eine Rolle, nämlich ein alternatives Handeln, das auch ein Nicht-Handeln, d. h. die Vermeidung oder Rücknahme einer Maßnahme sein kann. Auch dieses hat Folgen und möglichweise unerwünschte Nebenfolgen. Daraus ergibt sich das abgebildete Entscheidungsschema ( Abb. 3).

Abb. 3: Entscheidungsstruktur hinsichtlich Folgen und Nebenfolgen

Besonders schwierig erscheinen Entscheidungen dann, wenn alle zu erwartenden Nebenfolgen der zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen nachteilig sind, so dass weniger zwischen Gut und Übel als zwischen geringerem und größerem Übel abzuwägen ist. Dabei bedarf die Entscheidung der komplexen Abwägung zwischen den unterschiedlichen Zielen und Nebenfolgen, insbesondere zwischen den Folgen und Nebenfolgen der geplanten Handlung und denen ihrer Unterlassung,

Anders als die voranstehende Abbildung suggerieren könnte, darf man sich die Ziele und ihre Alternativen, die Folgen und Nebenfolgen nicht als ein für alle Mal gegeben vorstellen. Man muss bei dem Schema sozusagen noch eine zeitliche, dynamische Dimension hinzudenken. Ob Ziele tatsächlich erreicht werden, hängt wesentlich vom Zusammenwirken aller Beteiligten ab, und unerwünschte, aber unvermeidliche Nebenfolgen lassen sich durch weitere Maßnahmen mildern. Ethische Verantwortung lässt sich letztlich weniger durch einen »Entscheidungsbaum« vorstellen, in dem die Ergebnisse hierarchischer Entscheidungen geordnet werden (wie in Technik und Ökonomie geläufig), vielmehr als »Rückkopplungsschleife«: Jede erreichte Handlungsfolge wirkt auf die Ausgangsbedingungen zurück und verändert so die Gesamtkonstellation. In diesem Sinne muss das Zusammenwirken von Motiv, Ziel, Mittel und Folge einer Handlung prozessual verstanden werden.

2.4 Die Balance der Werte

Eine Analyse ethischer Spannungsfelder findet sich ansatzweise schon in der Ethik des Aristoteles aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. Sie wurde im 20. Jahrhundert in der philosophischen Wertethik wieder aufgegriffen und erweitert. In dieser Tradition werden Tugenden bzw. Werte nicht als statische Größen angesehen, sondern sind je nach Situation graduell zu bestimmen, und zwar nach zwei Dimensionen:

• Zunächst gibt es ein Mehr oder Weniger an Intensität der Tugend, und jede Situation hat ihr angemessenes Maß. Ein Beispiel ist das Schenken. Sein Null-Wert ist das Nicht-Schenken. Der angemessene Wert eines Geschenks hängt vom Anlass und der Beziehung der Beteiligten und den Ressourcen des Schenkenden ab.

• Sodann ist jede Tugend in der Dimension des Maßes zwischen einem Zuviel und einem Zuwenig situiert, die beide Untugenden darstellen. So ist nach Aristoteles Großzügigkeit das richtige Maß zwischen Verschwendung und Geiz.


Abb. 4: Bestimmung einer Tugend in den Dimensionen von Wert und Maß

In der neueren Wertethik des 20. Jahrhundert wurde dieser Ansatz weiterentwickelt und von der angewandten Psychologie und Kommunikationstheorie in Gestalt des »Wertequadrats« von Friedemann Schulz von Thun (2003, 38 ff.) wieder aufgegriffen. Demnach lässt sich jeder Wert nach drei Richtungen hin abgrenzen, nämlich gegenüber einer »Schwestertugend«, einer »Übertreibung« der Schwestertugend und einer »Übertreibung« seiner selbst. Nach Schulz-von Thun

»kann jeder Wert (jede Tugend, jedes Leitprinzip) nur dann zu einer konstruktiven Wirkung gelangen, wenn er sich in ausgehaltener Spannung zu einem positiven Gegenwert, einer ›Schwestertugend‹, befindet. […] Ohne diese ausgehaltene Spannung (Balance) verkommt ein Wert […] zu seiner entwertenden Übertreibung.« (Schulz von Thun 2003, 38 ff.)

Ein Beispiel aus der Sozialen Arbeit sind die ›Tugenden‹ Nähe und Distanz. Da sie beide an sich unverzichtbar sind, lassen sie sich jeweils als »Schwestertugenden« bezeichnen. Sie lassen sich jedoch nicht gleichzeitig realisieren. Erforderlich ist vielmehr eine situativ angemessene Abwägung zwischen ihnen, wobei sich diese insgesamt in einer Balance befinden. Um diese zu erreichen, sind die beiden weiteren Abgrenzungen notwendig. Gehen wir von der Tugend der Nähe mit ihrer Schwestertugend Distanz aus. Übertreibt man letztere, dann wird daraus ein formalistisches, expertokratisches Verhalten. Wird dagegen die Nähe übertrieben, dann wird sie zu Überversorgung, identifikatorischer Verschmelzung oder Gängelung. Nach Schulz von Thun kann man diese Struktur im folgenden »Wertequadrat« veranschaulichen ( Abb. 5).

Das Konzept besagt nicht, dass ein gleichbleibender Mittelwert als Zustand ›zwischen‹ zwei entgegengesetzten Schwestertugenden/-werten, vielleicht sogar als eine Art arithmetisches Mittel festgeschrieben werden soll. Es gibt durchaus Situationen, in denen extreme Nähe oder extreme Distanz angebracht sind. Aber auch bei der extremen Steigerung eines Wertes ist die Spannung zu seinem positiven Gegenwert beizubehalten. D. h., er lässt sich nur steigern, wenn zugleich die Spannung


Abb. 5: Wertequadrat (nach F. Schulz von Thun), ausgehend von »Nähe«

zum Gegenwert gesteigert wird, wenn also der positive Gegenwert virtuell mitwächst. Bei der Entscheidung über Wert und Maß ist die Abgrenzung gegenüber den möglichen Übertreibungen ausgesprochen hilfreich. Problematische Untugenden lassen sich fast immer als Deformationen von Tugenden verstehen. Sie können und sollen nicht ausgelöscht werden oder durch ihr Gegenteil überkompensiert werden, sondern unter Beibehaltung ihres positiven Kerns durch ihren positiven Gegenpol ergänzt werden. Beispielsweise lässt sich »Neid« als eine Übertreibung und subjektive Vergröberung des Verlangens nach Gerechtigkeit auffassen, »Gier« als Übertreibung des Besitzstrebens. Entsprechendes lässt sich für andere soziale Grundgefährdungen finden, die im christlichen Denken früher »Todsünden« genannt wurden: »Hochmut« als Übertreibung von Selbstachtung, »Wollust« als Übertreibung von Genussfähigkeit oder »Jähzorn« als Übertreibung von Empörung.

Das Wertequadrat ist in erster Linie – und so wird es auch in diesem Buch eingesetzt – ein Instrument zur Analyse von »Tugenden« und »Untugenden«. Es ist eine theoretische Grundlage, die sich praktisch ganz unterschiedlich umsetzen lässt. So lässt es sich zum Beispiel als Entwicklungsquadrat nutzen. Es dient im Rahmen der psychologischen Erwachsenenbildung dazu, sinnvolle Entwicklungsrichtungen anzugeben und sinnwidrige Entwicklungen der Überkompensation zu erkennen, wie sie besonders in Paar- und Gruppenkontexten oft vorkommen. Wer sich in der Auseinandersetzung mit anderen Wahrnehmungsweisen und Wertpräferenzen ein zum Gewohnten konträres Entwicklungsziel setzt, zum Beispiel die Neigung zu überwinden, Teampartner aggressiv zu entwerten, sollte anstreben, andere zu akzeptieren, dabei aber die Akzeptanz nicht mit der unterwürfigen Zustimmung zu allem und jedem verwechseln und sie zugleich in einer produktiven Balance mit der Fähigkeit zur Konfrontation halten. Die Entwicklung sollte in diesem Fall (in der Bildlichkeit des Schemas gesprochen) möglichst von unten rechts nach oben links (und nicht nach unten links) verlaufen ( Abb. 6).

Im Zusammenhang der praktischen Werte-Antinomien kann man das Werte- und Entwicklungsquadrat auch als Deeskalationsquadrat verwenden. In der Polarisierung entgegengesetzter Auffassungen neigt man nämlich leicht dazu, in der Abwehr der Gegenposition diese gewissermaßen zu karikieren und mit ihrer jeweiligen Übertreibung zu verwechseln. Derjenige, dem eine aggressive Entwertung vorgeworfen wird, verteidigt sich mit dem Gegenvorwurf, man verlange von ihm eine unterwürfige Zustimmung zu allem und jedem. Hier kann die Einsicht in das Wertequadrat helfen, Rechthaberei und unproduktive Polarisierungen zu überwinden.

Abb. 6: Entwicklungsquadrat bzw. Deeskalationsquadrat

Eine scheinbar entgegengesetzte Richtung nimmt eine Intervention, die die Übertreibungen provokativ einsetzt, um eine entsprechende Gegenreaktion des Klienten hervorzurufen. Man könnte dies als paradoxes Eskalationsquadrat bezeichnen. So spiegelt in der »Provokativen Therapie« des Rogers-Schülers Frank Farrelly die Therapeutin die verborgenen selbstschädigenden Muster des Patienten diesem in übertreibender Form wider, um damit dessen eigene emotional konstruktive Kräfte hervorzulocken. Farrelly (2005) entwickelte seinen Ansatz ursprünglich im psychiatrischen Rahmen. Inzwischen wird das Verfahren vor allem auch in der Beratung und im Coaching angewendet. Der Berater fungiert als »Advocatus diaboli«, der durch verbale Übertreibung eine humorvolle Distanz der Klientin zu sich selbst schafft. Er hilft ihr, sich nicht als Opfer zu sehen und ihre Selbstverantwortlichkeit zur Geltung zu bringen. Dies funktioniert allerdings nur auf der Basis einer non-verbalen Grundbotschaft der Wertschätzung. Durch diese unterscheidet sich die provokative Intervention der Übertreibung von Zynismus oder Sarkasmus.

Das Wertequadrat trägt dazu bei, zwischen Werten abzuwägen, indem diese deutlicher konturiert werden. Beispielsweise sind die Fürsorge für die Klienten und die Orientierung an ihrer Selbstbestimmung Grundwerte der Sozialen Arbeit. Offensichtlich entsteht nun in vielen Fällen ein Spannungsverhältnis zwischen diesen. Soll im konkreten Fall die Sorge für das Klientenwohl oder die Anerkennung des Klientenwillens Vorrang haben? Um das situativ richtige Maß zwischen diesen zu finden, ist es hilfreich, sie gegenüber ihren jeweiligen Übertreibungen abzugrenzen, durch die »Fürsorge des Wohlbefindens« zu Bevormundung und »Anerkennung der Selbständigkeit« zu Vernachlässigung werden ( Abb. 7).


Abb. 7: Abwägung zwischen Wohl und Wille in Abgrenzung zu Bevormundung und Vernachlässigung

Nach demselben Muster kann man sich schließlich, angesichts der immer mitspielenden Ungewissheiten bei der Bewertung von Ereignissen und Erlebnissen auch die Balance zwischen dem Mut zur Deutung und der Vorsicht gegenüber der Deutung des jeweiligen Falles klarmachen, wobei der Mut in Richtung Voreingenommenheit und die Vorsicht in Richtung Verzagtheit übertrieben werden können.

Gut zu wissen – gut zu merken

Berufsbezogene ethische Leitlinien, wie sie u. a. auch für die Soziale Arbeit vorliegen, sind für eine allgemeine Übersicht nützlich, reichen aber für eine Orientierung in konkreten Situationen der beruflichen Praxis nicht aus. Dazu bedarf es der genaueren ethischen Reflexion, die man auf unterschiedliche Weise vornehmen kann. Man kann

• vorfindliche moralische Problemlagen beschreiben und erklären (deskriptiv-explanatorische Ethik),

• moralische Werte und Normen argumentativ begründen oder begrenzen (normative Ethik),

• nach dem moralischen Wert von Werten und Normen fragen (kritische Ethik),

• Verpflichtungen und die Verantwortung von Einzelnen bestimmen (Individualethik),

• die moralische Zuträglichkeit von Einrichtungen oder gesellschaftlichen Regelungen untersuchen (Sozialethik),

• das Wohlbefinden und die Selbstregulation von Einzelnen oder Gemeinschaften fördern (Strebensethik),

• die ethischen Verpflichtungen gegenüber Einzelnen oder in Gemeinschaften begründen (Sollensethik).

Verantwortliches Handeln beinhaltet ein Bewusstsein der eigenen Gesinnung und der Motive des Handelns, der an den Bedürfnissen der Adressatinnen orientierten Ziele, der geeigneten Mittel sowie der möglichen Folgen und Nebenfolgen. Um mit Zielkonflikten und Spannungsfeldern produktiv umzugehen, erweist sich das »Wertequadrat« nach Schulz von Thun als äußerst nützlich. Es ermöglicht, ein Handlungsziel nach den drei Seiten einer »Schwestertugend«, einer Übertreibung der Schwestertugend und einer Übertreibung seiner selbst zu profilieren und damit gegebenenfalls in die Balance mit diesen zu bringen.

Literaturempfehlung

Bestard, Jean (2007): Zehn ethische Grundwerte. Heimbach: Bernardus.

Kaminsky, Carmen (2018): Soziale Arbeit – normative Theorie und Professionsethik. Opladen u. a.: Budrich.

Schmid Noerr, Gunzelin (2018): Ethik in der Sozialen Arbeit (2012). 2., erweiterte und überarbeitete Auflage. Stuttgart: Kohlhammer, Kap. 3–5.

Schulz von Thun, Friedemann (2003[1989]): Miteinander reden, Bd. 2: Stile, Werte und Persönlichkeitsentwicklung. Differentielle Psychologie der Kommunikation. 2. Auflage. Reinbek: Rowohlt.

Pulsuz fraqment bitdi.

Janr və etiketlər

Yaş həddi:
0+
Litresdə buraxılış tarixi:
18 dekabr 2025
Həcm:
438 səh. 31 illustrasiyalar
ISBN:
9783170308053
Müəllif hüququ sahibi:
Bookwire
Yükləmə formatı:

Oxşar kitablar