Kitabı oxu: «Nicht ohne Simon»

Şrift:

Nicht ohne Simon Kindesentführungen aus der Schweiz

Der Verlag Hier und Jetzt wird vom Bundesamt für Kultur mit einem Strukturbeitrag für die Jahre 2016–2020 unterstützt.

Mit weiteren Beiträgen haben das Buchprojekt unterstützt:


Dieses Buch ist nach den aktuellen Rechtschreibregeln verfasst. Quellenzitate werden jedoch in originaler Schreibweise wiedergegeben. Hinzufügungen sind in [eckigen Klammern] eingeschlossen, Auslassungen mit […] gekennzeichnet.

Lektorat: Stephanie Mohler, Hier und Jetzt

Gestaltung und Satz: Hannes Gloor, Zürich

Bildbearbeitung: Humm dtp, Matzingen


ISBN Druckausgabe 978-3-03919-485-8
ISBN E-Book 978-3-03919-958-7

E-Book-Herstellung und Auslieferung:

Brockhaus Commission, Kornwestheim

www.brocom.de

© 2019 Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte GmbH, Baden, Schweiz

www.hierundjetzt.ch

Inhalt

Einleitung

Die Entführung

Beatrix’ Indienreise

Das Ehepaar Jetly in Schwierigkeiten

Irrlauf durch Behörden und Institutionen

Rettungsengel Kantorik

Die Rückholaktion aus Indien

Viel Arbeit für die Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern

Die Mühen der Stiftung gegen Kindesentführung

Ein Leben mit Schulden und Angst

Die Kindesrückführungen in der Kritik

Der tragische Abgang eines Helden

Simons Dankbarkeit

Epilog

Nachwort von Beatrix Smit

Nachwort des Autors

Quellen

Bildnachweis

Autor

Anmerkung

Einleitung

Beatrix Smit ist wegen eines Artikels in der Zentralschweiz am Sonntag zum Thema Kindesentführung aufgewühlt. Es geht um eine Schweizerin, die ihrer beiden Söhne beraubt wurde. Ihr Ex-Partner hat diese 2010 in seine Heimat zu seinen Eltern in eine tunesische Kleinstadt verschleppt. Die Chancen, dass die Mutter ihre Söhne bald wieder in die Arme schliessen kann, stehen schlecht. Tunesien hatte damals das Haager Übereinkommen zu internationalen Kindesentführungen noch nicht unterzeichnet. Dies tat der nordafrikanische Staat erst 2018. Das Haager Übereinkommen besagt, dass entführte Kinder möglichst rasch wieder zu jenem Elternteil zurückkehren sollen, bei dem sie vorher gelebt haben. Juristisch sind der Mutter also die Hände gebunden: Das Schweizer Urteil, das ihr die Kinder zuspricht, wird in Tunesien nicht anerkannt.

Beatrix ist dieses Szenario vertraut. 1981 entführte ihr Ex-Mann den damals zweieinhalbjährigen Asheesh nach Indien. Auch sie hatte das Sorgerecht für ihren Sohn erhalten. Auch ihr Ex-Partner, ein Inder, missbrauchte das Besuchsrecht, um mit dem kleinen Buben in seine Heimat zu fliegen. Indien ist dem Haager Übereinkommen bis heute nicht beigetreten. «Das Recht auf mein Kind hört offenbar an der Schweizer Grenze auf»: Diesen Satz schrieb Beatrix 1982 an Bundesrat Kurt Furgler.

Pro Jahr werden in der Schweiz rund 100 Kindesentführungen durch einen Elternteil registriert. Werden die Kinder in Nichtvertragsstaaten verschleppt, hat das Bundesamt für Justiz keine rechtlichen Möglichkeiten, deren Rückgabe zu verlangen. Betroffene Schweizer Väter und Mütter können zwar das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten einschalten. Die Schweizer Botschaft vor Ort kann zum Beispiel versuchen, den Kontakt zum Entführer herzustellen. Sie kann aber weder Schweizer Gerichtsurteile durchsetzen noch eine Ausreiseerlaubnis für das Kind erwirken. Mit anderen Worten: Wenn der entführende Elternteil nicht kooperiert und die Kinder versteckt, hat der alleingelassene Elternteil praktisch keine Chance, die geliebten Kinder wiederzusehen.

Nach einem langen Marsch durch Behörden und Institutionen stand Beatrix genau an diesem Punkt. Sie resignierte aber nicht, sondern engagierte einen professionellen Kindesrückführer, der eng mit der damals frisch gegründeten Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern zusammenarbeitete. Beatrix scheute keinen Aufwand und kämpfte um ihr Kind. Heute will sie betroffene Elternteile ermuntern, es ihr gleichzutun – mit ganzer Kraft und vollem Elternherz. Einige der Kapitel in diesem Buch ergänzt sie mit persönlichen Bemerkungen.

Berichte über betroffene Eltern haben mich stets tief berührt. Ich habe jeweils mitgelitten und mir überlegt, wie ich helfen könnte. Vielleicht kann ich für das Thema sensibilisieren, wenn hier – unter anderen – die abenteuerliche Geschichte von mir und meinem Sohn erzählt wird.

Die Entführung

Samstag, 28. November 1981, 9 Uhr, Moosmattstrasse 56, Luzern: Beatrix Smit fühlt sich unwohl in ihrer Dreizimmerwohnung. Heute ist wieder Besuchstag. Ex-Mann Anil, den sie in Indien geheiratet und einst geliebt hat, ein attraktiver Mann, längeres Haar, voller Bart, holt Asheesh ab. Er hat mehrmals gedroht, ihr den zweieinhalbjährigen Sohn zu entreissen. Auf juristischem Weg versuchte er, einen dreiwöchigen Besuch bei den Grosseltern in Indien zu erzwingen. Die zuständige Justizkommission des Kantons Zug winkte ab: «Es liegt doch wohl nicht im Interesse des Kindes, wenn es bereits als Kleinkind durch Eindrücke aus zwei vollkommen verschiedenen Kulturkreisen verwirrt würde und unter schlechten hygienischen Verhältnissen während seiner Ferien leben müsste.»

Szenenwechsel: Vor vier Tagen ist Irma Samir* auf der Treppe vor dem Bieler Amtshaus in einen Hungerstreik getreten.1 Ihr Mann Mahmoud*, ein Jordanier ägyptischen Ursprungs, ein Anhänger der Muslimbrüder, hat ihre drei Söhne an einem unbekannten Ort in Ägypten untergebracht. Das Zivilgericht Biel hat das Sorgerecht trotzdem dem Entführer zugesprochen. Beatrix verfolgt den Fall, über den die Medien ausführlich berichten, mit Sorge – es könnte auch ihr passieren. Väter, die sich mit ihren Kindern absetzen und sie in ihrer Heimat verstecken, sind kein Hirngespinst hysterischer Mütter, sondern traurige Realität.

Es ist kalt an diesem Wochenende, der Winter hält Einzug, es schneit bis in tiefe Lagen. Der «kalte Geselle», heisst es am Montag im Luzerner Tagblatt, sei wieder mit Urgewalt über die Lande gefegt und habe seine weisse Pracht abgeladen. Und Anil? Wird er, der wie damals, als die Ehe mit Beatrix noch funktionierte, in Zug wohnt, gut zu seinem Sohn schauen, ihn genug warm anziehen, die Windeln wechseln? Schon mehrmals war Asheesh nach dem Besuchstag erkältet, einmal hatte er sogar eine Lungenentzündung. Anil wisse offenbar nicht, wie man zu einem Kleinkind schaue, hielt Beatrix in einem Brief an die Frauenzentrale Zug fest. Sie hat ihn per Brief gebeten, Asheesh mindestens zwei Mal pro Tag zu wickeln, seine Kleidung dem Wetter anzupassen. Anil ereifert sich über die Anweisungen und lässt sich nichts sagen; er wisse schon, wie er mit seinem Sohn umzugehen habe. Eigentlich findet es Beatrix schon lange unverantwortlich, Anil das Kind zu überlassen, allein schon wegen der mangelhaften Pflege. An diesem Samstag, an diesem stürmisch-kalten Novembertag, ist das aber Beatrix’ kleinere Sorge. Die Angst, dass sich Anil mit Asheesh nach Indien absetzen könnte, betäubt Beatrix mit Schlafmittel – wie an vielen anderen Besuchstagen zuvor.

19 Uhr: Jetzt endet das Besuchsrecht. So steht es im Scheidungsurteil. Den gemeinsamen Sohn, ein pflegeleichter, gewiefter Junge, hat Anil schon öfters ein bisschen später zurückgebracht. Beatrix hat ihm das nicht verübelt, sie will ihm Asheesh nicht vorenthalten. Er liebt ihn, ja vergöttert ihn. Ein Kind, denkt Beatrix, ein Kind braucht Mutter und Vater, und Asheesh mag seinen Vater gerne. Jetzt aber, an diesem Abend, wächst die Unruhe, die Furcht, dass Anil seine Drohung wahr machen könnte. Er leidet an Heimweh. Eine kleine Rückversicherung hat Beatrix allerdings: Über Asheeshs Pass wacht sie, ohne Papiere kann er die Schweiz nicht verlassen.

19:30 Uhr: Die Tagesschau des Schweizer Fernsehens berichtet, dass in Genf eine sowjetische Delegation zu Abrüstungsgesprächen eingetroffen ist. Entspannt sich der Kalte Krieg? Für Beatrix verschärft sich die Situation, je länger der Abend dauert. Mit jeder Minute, die Anil überzieht, wandelt sich das ungute Gefühl in ein Stück mehr Gewissheit, dass er es doch getan hat, dass Anil heimlich nach Indien geflogen ist. Mit Sohn. Ohne Mutter. Zur Freude der Schwiegermutter, die sich nach ihrem Enkelkind sehnt und Anil fast täglich Briefe in die Schweiz schickt. Manchmal weint er beim Lesen.

20 Uhr: Asheesh ist immer noch nicht da. Um 21 Uhr auch nicht. Beatrix verständigt jetzt die Zuger Polizei, bittet sie nachzusehen, ob ein Vater mit einem Kind und «Töffli» in einem Strassengraben liege. Anil, der früher abstinent lebte, verfiel in der Schweiz dem Alkohol, holte Asheesh manchmal schon am Morgen betrunken für den Vatertag ab. Sich den Sohn frierend in einem Graben vorzustellen, ist kein angenehmer Gedanke, aber immer noch besser, als sich mit der Entführung Asheeshs zu konfrontieren. Die Zuger Polizei findet niemanden. Beatrix ruft ihre Eltern an und schildert ihre missliche Lage. An Schlafen ist nicht zu denken. Die Mutter bangt um ihr Kind.

Am nächsten Tag erstattet Beatrix beim Polizeiposten Luzern Strafanzeige gegen Anil wegen «Entziehen von Minderjährigen», ein Antragsdelikt, das mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Die Polizei nimmt den Fall auf und Beatrix’ Sorgen ernst. Sie und ihr Vater realisieren aber bald, dass die Staatsgewalt nichts mehr ausrichten kann. Das Schweizer Recht endet an der Schweizer Grenze, die Anil mit Asheesh bereits überquert hat.

Am Montag ruft Beatrix ihre Ex-Schwiegereltern an. Sie ist aufgeregt, zornig, schreit ins Telefon und erhält die Bestätigung, dass Anil Asheesh tatsächlich nach Indien verschleppt hat. Es dauert eine Weile, bis Anils Familie verrät, dass sich der noch nicht dreijährige Bub jetzt bei seinen Grosseltern befindet. Sie lassen zunächst nicht zu, dass Beatrix am Telefon mit ihrem Sohn sprechen kann. Er sei gerade nicht im Haus, teilen sie mit. Immer wenn Beatrix anruft, ist Anil unterwegs, zu Besuch bei Verwandten in Nordindien oder anderswo. Um Asheesh kümmert sich hauptsächlich die Grossmutter. Die Verantwortung für ein Kleinkind zu übernehmen, das ist Anil zu viel – es genügt ihm, Asheesh nach Indien und unter seine Kontrolle gebracht und ihn seiner Mutter weggenommen zu haben.

«Mami, ich Ferie gooh?», hatte Asheesh wenige Wochen vor seiner Entführung gesagt. Dabei waren Mutter und Sohn eben erst in Rimini gewesen. «Nein», sagte Beatrix, «wir fahren nicht schon wieder weg.» Wahrscheinlich hatte Anil Asheesh mit einem Ferienversprechen auf die Entführung vorbereitet. Hätte Beatrix doch reagiert und Asheeshs Frage richtig interpretiert! Dann hätte sich das Drama vielleicht verhindern lassen. Jetzt ist sie Irma Samirs Leidensgenossin.

In der Öffentlichkeit wurde die Problematik internationaler Kindesentführungen durch einen Elternteil vor Samirs Hungerstreik in Biel nicht wahrgenommen. Auch der Bundesrat hatte andere Prioritäten. Die Schweiz hatte zwar schon vor Asheeshs Entführung ein europäisches Abkommen über die Anerkennung und Wiederherstellung des Sorgerechts unterzeichnet. Es besagt, dass ins Ausland entführte Kinder wieder zu jenem Elternteil zurückzubringen sind, der das Sorgerecht innehat. Mit der Inkraftsetzung wartete der Bundesrat aber noch zu, da es nicht sinnvoll sei, die «Ratifikation voranzutreiben, ohne zu wissen, ob andere Staaten – namentlich diejenigen, in denen sich Kindesentführungen am häufigsten ereignen – bereit sind, sich an die Verpflichtungen des Übereinkommens zu halten».

Die Angst, die ich empfand, als ich mit Sicherheit erkannte, dass mein Kind von seinem Vater ohne mein Wissen sehr weit weggebracht worden war, wünsche ich niemandem – es war ein Albtraum. Hinzu kam, dass ich bald merken musste, dass keine rechtlichen Massnahmen griffen. Leider war und ist es bis heute so. Ich fordere von der Politik und den Behörden gesetzliche und politische Vorschläge und Massnahmen, welche den Betroffenen und ihren Kindern helfen. Beratungsstellen für binationale Ehen beispielsweise sollten unbedingt bekannter gemacht und betroffene Personen sensibilisiert werden.

Der Fall Samir

Frühling 1981, Bahnhofplatz 9, Café Brésil in Biel: Irma Samir, 34-jährig, eine bildschöne Frau mit langen, schwarzen Haaren, kommt zum Mittagessen – wie so oft. Sie habe drei Söhne, aber alle, so erzählt sie Monique Werro, der Geschäftsführerin des «Brésil», lebten in Ägypten. Werro ist erstaunt. Im darauffolgenden Sommer, Samir ist wieder zu Gast im «Brésil», sagt sie Werro plötzlich: «Da vorne, auf der Strasse, da läuft mein Mann.» Jetzt klärt Samir Werro über das Drama mit ihren Kindern auf: Vater Mahmoud Samir hält die drei Buben, unterdessen alle im Teenageralter, in Ägypten versteckt, mal bei Familienmitgliedern und Verwandten, dann wieder bei Freunden.

Irma Samir brachte einige Opfer, um die zerrüttete Ehe mit ihrem 18 Jahre älteren Mann zu kitten. Sie konvertierte zum Islam, 1978 zog sie mit Mahmoud nach Ägypten. Doch die Beziehung liess sich nicht retten. Samir kehrte wenige Monate später zurück in die Schweiz, reichte die Scheidung ein und wollte die Söhne nachkommen lassen. Ihr Mann lehnte die Scheidung jedoch ab, die gemeinsamen Kinder gab er nicht her.

Werro ist empört über das Gehörte und schlägt vor, den Beobachter über den Skandal zu orientieren. Samir will ihren Fall aber noch nicht an die Öffentlichkeit bringen, sondern das Gerichtsurteil abwarten. Am Mittwochmorgen, 25. November, ist es so weit: Für Samir ist das Urteil eine Katastrophe. Das Bieler Amtsgericht spricht das Sorgerecht dem Vater zu, einem Islamisten, der gemäss Medienberichten in dubiose Geschäfte verstrickt ist und fürchtet, bei seiner Frau würden die Kinder nicht im muslimischen Glauben erzogen. Samir hat sich in den letzten Jahren emanzipiert und arbeitet ganztägig. Diese Tatsache scheine ihr nun, stellte der Tages-Anzeiger fest, in den Scheidungsverhandlungen zum Verhängnis geworden zu sein. Der Vater versteckt die Kinder in einem fremden Land, ohne sich um sie zu kümmern. Dennoch attestiert ihm das Gericht mehr pädagogische Kompetenz als der werktätigen Mutter. Nach diesem Verdikt verliert Samir den Glauben in die Justiz. Um 11 Uhr installiert sie sich, eingehüllt in Wolldecken, auf der Treppe des Bieler Amtshauses und beginnt ihren Hungerstreik. «Ich will meine Kinder zurück, ich will, dass sie in die Schweiz kommen» heisst es auf zwei Tafeln, die links und rechts von ihr stehen.

Von der Telefonzelle aus, die neben dem Amtshaus steht, informiert Werro die Medien. Am gleichen Abend berichtet die Tagesschau über den Fall Samir, in den nächsten Tagen erscheinen schweizweit Dutzende Zeitungsartikel über das Schicksal der jungen Frau. Mit aller Wucht dringt die Problematik internationaler Kindesentführungen durch einen Elternteil ins öffentliche Bewusstsein. Die Schweiz solidarisiert sich mit der Mutter, sie erhält unzählige Briefe und Postkarten mit Sympathiebekundungen, niemand kann den Richterspruch nachvollziehen. Innert kürzester Zeit unterschreiben 2000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition, in der die Bieler Behörden aufgefordert werden, für die Rückführung der Kinder in die Schweiz zu sorgen. Mahmoud Samirs Versuch, seine Frau als eine Verrückte zu diskreditieren, der man die Kinder nicht anvertrauen könne, misslingt.

Prominente Personen schalten sich in die Affäre ein. Edmond Kaiser, Gründer des Kinderhilfswerks Terre des hommes, der 1971 selbst in einen Hungerstreik trat, um vom Hungertod bedrohten Kindern in Bangladesch zu helfen, bezeichnet Samir in einem Brief an Bundesrat Kurt Furgler als Opfer einer «Betonjustiz». Kaiser appelliert an den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), auf die Richter einzuwirken, damit die Kinder von Samir in die Schweiz zurückkehren können. Das EJPD weist die Aufforderung als unbotmässigen Eingriff in die Gewaltentrennung zurück. Doch der Druck auf die Bieler Justiz steigt auch ohne bundesrätliche Einmischung, je länger Samir die Nahrungsaufnahme verweigert. Am 3. Dezember, Samir hat ihre Protestaktion unterdessen in die Kapelle der französischen reformierten Kirche in Biel verlagert, kippt das Bieler Amtsgericht sein Urteil. Es entscheidet, die Kinder seien in die Schweiz zurückzuführen, unter Vormundschaft zu stellen und in einem Kinderheim in Langenthal unterzubringen. Damit beendet Samir ihren Hungerstreik. Die Kinder aber kehren erst rund ein Jahr später definitiv in die Schweiz zurück. Samir und ihr Mann treffen folgende Vereinbarung: Sie überlässt ihm das Sorgerecht, im Gegenzug erhält sie ein Besuchsrecht.

Eine Mutter kettet sich an die italienische Botschaft

Kaum hat sich die Situation in der Affäre Samir entspannt, sieht sich die Schweiz mit dem nächsten Hungerstreik einer alleingelassenen Mutter konfrontiert. Am 15. Dezember 1981 kettet sich Monica Ranieri* an die italienische Botschaft in Bern. Ihr italienischer Ehemann, von dem sie seit acht Jahren getrennt lebt, hat den 14-jährigen Sohn und die 10-jährige Tochter Ende August nicht aus Florenz zurückgebracht. Trotz mehreren schweizerischen und italienischen Gerichtsurteilen zu ihren Gunsten weigert sich die italienische Polizei, Ranieris Recht durchzusetzen. Ein Unterstützungskomitee, dem Monique Werro, Irma Samir und Edmond Kaiser angehören, kümmert sich um den Fall. Kurz vor Weihnachten fahren Samir, Werro und Ranieri nach Florenz, um die Kinder eigenhändig in die Schweiz zurückzuholen, da es die Justiz nicht schafft. Als Ranieri ihre Kinder erblickt, rennt sie sofort auf sie zu, herzt und umarmt sie – unglücklicherweise vor den Augen des Vaters, der die Kinder packt, mit ihnen davonrennt und im Vorbeigehen die Fotokameras der Frauen zertrümmert. Was tun? In diesem schäbigen Florentiner Hotel übernachten und zurückfahren in die Schweiz, mit leeren Händen? Nein. Edmond Kaiser bietet einen protestantischen Pfarrer zur Unterstützung auf. Der Gottesmann und die Frauen schalten die italienische Presse ein, harren so lange bei der Nachrichtenagentur Ansa aus, bis sich der Chefredaktor des Falls annimmt. Der Journalist fragt, wer die Frauen überhaupt seien. Der Pfarrer antwortet ohne zu zögern: «Queste sono donne del ‹movimento svizzero contro il ratto dei minori›.» («Das sind Frauen der ‹Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern›.») Am nächsten Tag, am 24. Dezember, beherrschen die «Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern» und der Fall Ranieri die Schlagzeilen in der italienischen Presse. Danach fahren die Frauen zurück, ohne Kinder. Weihnachten verbringen sie in einem Hotel in Brig, weil sie bei dem dichten Schneetreiben mit Sommerpneus den Kanton Bern nicht mehr erreichen.

Die Schweizer Medien interessieren sich nun für die Gruppe. Werro und Samir sehen sich quasi genötigt, die Erfindung des Pfarrers real werden zu lassen. Am 24. Januar 1982 wird der Verein mit dem Namen «Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern» offiziell gegründet. Das Westschweizer Fernsehen begleitet den Akt mit einer Livesendung aus Werros Wohnung. Wenn die Schweiz nicht fähig ist, heisst es in den Statuten, die entführten Kinder zurückzuholen, dann sorgt die Gruppe dafür. Im Wochenrhythmus dringen jetzt neue Kindesentführungen an die Öffentlichkeit. Ein Jahr nach der Gründung des Vereins stapeln sich bei Werro 150 Dossiers – meist von betroffenen Müttern – auf dem Tisch. Im Juli 1982 bietet Willy Kantorik, ein tschechoslowakischer Flüchtling und Pilot, seine Dienste als Kindesrückführer an. Mit seiner Hilfe führt die Gruppe im ersten Jahr ihres Bestehens dreissig Kinder zurück in die Schweiz. In Aktion tritt sie nur, wenn ein Gericht dem zurückgebliebenen Elternteil das Sorgerecht zugesprochen hat.

Werros Büro im obersten Stock des Café Brésil avanciert zur ersten Anlaufstelle für Opfer von Kindesentführungen. Während sie kaum noch dazu kommt, ihr Geschäft zu führen, reagiert jetzt auch der Bundesrat. Er beschleunigt die Ratifikation von zwei internationalen Abkommen zu Kindesentführungen, weil die Öffentlichkeit durch medienwirksame Fälle für das Thema sensibilisiert worden sei. Die Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern, hält der Bundesrat fest, habe das Bewusstsein für das Problem geschärft. Seine früheren Vorbehalte wischt er beiseite, auch, weil immer mehr Direktbetroffene bei den Behörden um Hilfe bitten. Ergänzend zum Europäischen Sorgerechtsabkommen schlägt der Bundesrat dem Parlament deshalb vor, auch das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen zu unterzeichnen. Das Haager Übereinkommen ist inhaltlich fast deckungsgleich mit dem Europäischen Abkommen, beschränkt sich aber nicht auf Europa. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, die Kinder dem sorgeberechtigten Elternteil zurückzugeben und für eine gütliche Konfliktlösung zu sorgen. Ein Kernpunkt lautet: Die zuständigen Gerichte und Behörden müssen die Rückführung eines Kindes so rasch als möglich anordnen, sofern der sorgeberechtigte Elternteil weniger als ein Jahr nach der Entführung die Rückführung verlangt. Der Bundesrat betont in der Botschaft, wie wichtig eine schnelle Reaktion sei, denn: «Bei allzulanger Frist könnte derjenige, der das Kind entführt hat, in Ruhe nach einer Möglichkeit suchen, sich der Anwendung des Übereinkommens zu entziehen.» Zwar kann ein Kind dem sorgeberechtigten Elternteil auch dann zurückgegeben werden, wenn der Antrag später als ein Jahr nach der Entführung erfolgt. Der Bundesrat wies aber darauf hin, dass solch spät gestellte Anträge auch abgelehnt werden können, weil sich das Kind in der neuen Umgebung vielleicht schon eingelebt habe. Die Zeit spielt also dem Entführer oder der Entführerin in die Hände.

Der Bundesrat stellt klar, dass er den Einsatz von Privatdetektiven nicht unterstütze. Er setzt auf die Rechtshilfe und schreibt in der Botschaft: «Das beste Abschreckungsmittel besteht darin, demjenigen Elternteil, der eine Entführung plant, zu beweisen, dass eine Entführung nicht die erhofften Vorteile mit sich bringt, weil die Behörden des Zufluchtstaates das Kind umgehend in seinen früheren Aufenthaltsstaat zurückschicken.» Für die Zunahme der Kindesentführungen macht er die wachsende Zahl der geschiedenen binationalen Ehen, die guten internationalen Verkehrsverbindungen und die Lockerung der Grenzkontrollen verantwortlich. Auch würden Gastarbeiter, die in ihre Heimat zurückkehrten, oft die Kinder mitnehmen. Dieses Problem habe sich wegen der steigenden Arbeitslosigkeit verschärft. Als erste Opfer der Entführungen bezeichnet der Bundesrat die Kinder. Die zerstrittenen Eheleute würden diese missbrauchen, um einander aus Rache oder reiner Bösartigkeit zu schaden. Der Bundesrat betont, mit den beiden Abkommen verfüge die Schweiz über eine umfassende Handhabe, «um die durch internationale Kindesentführungen entstandenen Probleme zu lösen». In der Parlamentsdebatte warnt die damalige Schwyzer CVP-Nationalrätin Elisabeth Blunschy vor übertriebenen Hoffnungen. Bundesrat Rudolf Friedrich räumt ein, man dürfe von den Abkommen keine Wunder erwarten. Mit gutem Grund. Als sie am 1. Januar 1984 in der Schweiz in Kraft treten, haben sie erst eine Handvoll Staaten, darunter Frankreich und Portugal, ratifiziert. Für die Wunder ist weiterhin die Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern zuständig. Der Bundesrat schafft zwar beim Bundesamt für Justiz eine Zentralbehörde für Kindesentführungen durch einen Elternteil. Doch er hält sie sehr schlank. Eine einzige Person, Jurist Bernard Deschenaux, kümmert sich um alle Fälle. Monique Werro begrüsst die beiden Abkommen, glaubt, sie würden betroffenen Eltern Halt geben. Sie habe sich aber gewünscht, dass der Bund die Zentralbehörde mit mehr Geld und mehr Personal ausstatten würde. Dem Tages-Anzeiger sagt sie: «Eine private Organisation wie die unsere schafft es auf die Dauer nicht, den Betroffenen, deren Zahl weit grösser ist, als wir ursprünglich gedacht haben, die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen.» Werro wird sich später auch um Beatrix Smit kümmern.

Beatrix’ Indienreise

Im Sommer 1971 verliebte sich Beatrix zum ersten Mal. Die 19-jährige Absolventin einer kaufmännischen Lehre bei der Firma Landis & Gyr AG besuchte ihren Freund, einen Arbeitskollegen aus Altdorf, der bei einer Schlummermutter in der Stadt Zug ein Zimmer gemietet hatte. Lediger Mann empfängt ledige Frau, das verstiess gegen das Sittenempfinden der Hausherrin. Diese witterte die Schandtat, durchsuchte das Zimmer des Lehrlings, fand aber nichts, auch nicht im Estrich, wohin Beatrix geflüchtet war und in einem Schrank ausharrte. Später entwischte sie über die Treppe des Nachbarhauses auf die Strasse.

In den 1970er-Jahren galt noch in mehr als in der Hälfte der Schweizer Kantone das Konkubinatsverbot, so auch in Zug. Die Polizei setzte es zwar kaum oder gar nicht mehr durch, aber ein klandestines Rendez-vous zweier Unverheirateter bedeutete damals einen Bruch gesellschaftlicher Normen. Das passte zu Beatrix, der Tochter einer Zürcherin und eines Holländers, die mit zwei Brüdern in der Stadt Luzern aufgewachsen war. Sie war als Teenager rebellisch, progressiv und fasziniert von der Hippiekultur, ein Kind der 1968er-Bewegung, das in der damals gegründeten «Frauenbefreiungsbewegung» (FBB) gegen die Benachteiligung der Frauen kämpfte und an Demonstrationen für das Frauenstimmrecht teilnahm. «Nein, nein, nein, das geht doch nicht», ärgerte sich Beatrix. Es geht doch nicht, dass in der Schweiz, dieser Musterdemokratie, eine politische Geschlechterapartheid herrscht. Es geht doch nicht, dass junge Frauen nicht die gleichen Ausbildungschancen haben wie junge Männer. Es geht doch nicht, dass das Eherecht den Männern allerlei Vorrechte einräumt und zum Beispiel Ehefrauen verpflichtet, den Haushalt zu führen und die Kinder zu betreuen. Ohne den Segen des Ehemanns durften die Frauen theoretisch nicht einmal einen Beruf ausüben. Die Frauen hatten Anrecht auf Haushalts- und ein bisschen Taschengeld, mehr nicht. Das liberale Prinzip der Gleichheit der Individuen, eine Errungenschaft des neuen Bundesstaates von 1848, galt nur für Männer. Erst seit 1981 spricht die Verfassung Mann und Frau die gleichen Rechte zu. Erst 1988 trat das revidierte Eherecht in Kraft, das die Frauen formal vom Gängelband ihrer Gatten befreite.

Beatrix trat aktiv für Frauenrechte ein, beteiligte sich aber später nicht mehr an den Aktivitäten der FBB, die für ihr Empfinden zu stark von Männerhass getrieben war. Das Interesse für die Hippie- und die 68er-Kultur hingegen blieb. Nach der kaufmännischen Lehre und einem Sprachaufenthalt in England betätigte sie sich zunächst als Glasmalerin, später erweiterte sie ihren beruflichen Horizont als Hilfserzieherin in einem Heim für schwerstbehinderte Kinder in Monthey im Kanton Wallis und in einer Sonderschule für Taubblinde in Zürich. Beatrix zog von Luzern nach Wald in den Kanton Appenzell Ausserrhoden, in eine ländliche Gegend, in der sie «ziemlich alternativ» lebte, wie sie sagt. Geld verdiente sie zum Beispiel, indem sie selbst genähte Kleider und «Chriesisäckli» am Rosenhofmarkt in Zürich verkaufte.

In der Mitte der 1970er-Jahre entdeckte Beatrix das Meditieren, eine Leidenschaft, der sie in einer Gruppe von Kolleginnen und Kollegen nachging. Die Gruppenleiter führten auch Meditationen von Bhagwan (1931–1990) durch. Der indische Philosoph, der sich kurz vor seinem Tod in Osho umbenannte, war zeitlebens eine umstrittene Figur. Der charismatische, belesene Mann mit langem, grauem Bart gründete 1974 in der Millionenstadt Pune im Villenviertel Koregaon Park einen Ashram, ein Meditationszentrum, das Zehntausende Europäer nach Indien lockte. Bhagwan hatte realisiert, dass die Menschen im Westen etwas anderes brauchten als die traditionellen Formen der Meditation, um sich aus ihrem von Leistungsdenken geprägten Alltag herauszulösen. Er wollte ihnen bei der Sinnsuche helfen und sie dabei unterstützen, ihre körperlichen und emotionalen Spannungen abzubauen. Bhagwan setzte auf aktive Meditationen. Er entwickelte unter anderem die «dynamische Meditation», eine Kombination aus wilden Atemtechniken und entfesselten Tänzen. Bhagwans Erbe lebt weiter, viele seiner Mediationen werden noch heute rund um die Welt angeboten. Er verstand es, seine Anhängerinnen und Anhänger mit witzigen und provokativen Vorträgen zu amüsieren, oft sorgte er für spontanes Gelächter. Eine Provokation war auch sein Umgang mit der Sexualität. Bhagwan predigte die freie Liebe, hielt die sexuelle Grundenergie für etwas Göttliches, das es dankbar zu akzeptieren anstatt zu unterdrücken gelte.

Im Februar 1977 brach Beatrix mit Freunden zu einer spirituellen Indienreise auf. Diese führte sie nach Pune in Bhagwans Ashram. Jeden Morgen um 6 Uhr besuchte sie eine Meditation. Nach dem Frühstück hielt Bhagwan Vorlesungen. Familien mit ihren Kindern, Männer und Frauen mit langen Haaren schlenderten in langen, orange-roten Einheitskleidern, um den Hals eine Holzperlenkette, durch das Meditationszentrum. Sie töpferten, gärtnerten, knüpften Teppiche, tauchten mit diversen Aktivitäten für ein paar Tage oder Wochen in eine andere Welt ein. Viele Besucherinnen und Besucher stammten aus Deutschland, den USA und Japan. Abends fanden feierliche Darshans, Zusammentreffen zwischen Schülern und Meister, statt. Bhagwan beantwortete ausführlich zuvor eingereichte schriftliche Fragen. Er liess in seine spirituellen Ausführungen Gleichnisse unter anderen aus der indischen, christlichen, muslimischen und jüdischen Kultur einfliessen. Beatrix erinnert sich an eine eindrückliche zehntägige Vipassana-Mediation während ihrer Indienreise im Frühjahr 1977. Auf einem Berg trafen sich fünfzig Personen, man schlief nur vier Stunden pro Tag und redete kein einziges Wort miteinander. In einer kleinen Schachtel bewahrt Beatrix die Holzperlenkette und ein Haar des spirituellen Meisters auf, der ihr den indischen Namen Aradhan, zu Deutsch «glückseliges Gebet», schenkte. Beatrix hat sich später emotional von der Osho-Bewegung distanziert. Bhagwan, Besitzer von mehr als 93 Rolls-Royce, irritierte sie zum Beispiel mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber Homosexuellen. Sein Vermächtnis, seine Mediationen, die längst im Mainstream angelangt sind, schätzt Beatrix allerdings nach wie vor. Sie taten und tun ihrem Körper gut und linderten zum Beispiel eine frühere Hautkrankheit.

Ein Mann mit Charisma

Bhagwan zog mit seinem Ashram in Pune auch viele Einheimische in seinen Bann. Im Frühjahr 1977 begegnete Beatrix dort Anil Jetly, einem hübschen Mann mit langem, dunklem Haar, vollem Bart, guten Manieren und solider Bildung. Er war 25-jährig, gleich alt wie sie, stammte aus einer reichen Familie und wohnte in der Millionenmetropole Bombay. Nein, es war nicht Liebe auf den ersten Blick, aber nach und nach kamen sich die beiden näher. Sie merkte, dass er gleiche Vorstellungen vom Leben hatte wie sie: Beide wollten eine stabile Beziehung führen, beide wollten eine Familie gründen, auch ein wirtschaftliches Fundament schien vorhanden. Anil entsprach dem Typus Mann, nach dem sich Beatrix, die zierliche Frau mit braunen Haaren, die fast ihren ganzen Rücken bedeckten, sehnte. Sie fand ihr Glück, ausgerechnet im Umfeld von Bhagwans Ashram, das in hiesigen Breitengraden wegen angeblicher Sexorgien einen zweifelhaften Ruf genoss.

Anil hatte, obwohl er schüchtern war, eine charismatische Ausstrahlung und verstand es, die Menschen zu faszinieren, vielleicht auch um den Finger zu wickeln. Er stammte aus einer angesehenen Familie aus Bombay. Sein Vater, Nand Kumar, benötigte vier Zeilen, um im Briefkopf all seine Ämter und Funktionen aufzulisten. Er wirkte zum Beispiel als Verkehrsminister im Bundesstaat Maharashtra und kannte Premierministerin Indira Gandhi, die 1984 einem Attentat zum Opfer fiel, persönlich. Auch einflussreiche Leute aus der indischen Wirtschaft wie die Führungsriege des Automobilkonzerns Tata gehörten zu seinem Bekanntenkreis. Anil standen alle Türen offen: Ihm, dem ältesten Sohn der Jetlys, der immer Goldschmuck trug und sich beruflich als Vespa- und Kleiderhändler betätigte, lag die Welt zu Füssen.

Beatrix und Anil unterhielten sich auf Englisch. Als frisch verliebtes Paar erlebten sie eine glückliche Zeit in Indien. Sie verlängerte ihren Aufenthalt spontan und tauchte immer tiefer ein in die indische Alltagsrealität. Beatrix wohnte bei Anil und dessen Familie in Bombay im Chembur-Quartier. Es war keine traumhafte Wohnlage, ein eher schmuckloser Flecken, an den sich kaum je ein Tourist verirrte. Auf den nur teilweise geteerten, löchrigen Strassen bildeten sich bei Monsunregen knöcheltiefe Pfützen. Mit der Vespa dauerte es rund eine Stunde, bis man sich vom Chembur-Quartier durch den dichten Verkehr bis ins Stadtzentrum geschlängelt hatte. Tatas und Motorräder gehörten ebenso zum Strassenbild wie Kühe, die manchmal Karren hinter sich herschleppten. Anil führte Beatrix mit der Vespa aus, sie schlenderten durch schöne Parks, besuchten das Taraporewala Aquarium mit seinen tropischen Fischen und dinierten in Restaurants abseits der Touristenströme. Ab und zu machten sie einen Abstecher ins gut 150 Kilometer entfernte Pune, um zu meditieren. Die Jetlys waren zwar wohlhabend – Anils Vater war brahmanischer Priester und stammte aus der obersten Kaste – seinen Reichtum stellte Nand Kumar aber absichtlich nicht zur Schau. Dafür verehrten ihn die Menschen aus tieferen Kasten, pflegte doch ein grosser Teil der Elite in den Wohnvierteln der reichen Oberschicht einen eigenen Lebensstil, abgekoppelt von der Realität des Durchschnittsinders.

Die Jetlys bewohnten ein einfaches, einstöckiges Haus, in dem es kaum elektronische Geräte gab: keinen Staubsauger, keinen Kühlschrank, kein Radio und Fernseher, keine Klimaanlage. Das Wasser zum Duschen wurde auf dem Dach durch die Sonne erhitzt und war im Sommer brühend heiss. In der engen und verwinkelten Küche, die lediglich mit einer kleinen Gasherdplatte ausgestattet war, wimmelte es von Kakerlaken. Insgesamt acht Personen – die Eltern, Anil, seine zwei Brüder und seine Schwester, eine Pflegetochter sowie Beatrix – teilten sich drei Zimmer. Bedienstete, die meist aus den benachbarten Slums stammten, wuschen die Kleider draussen an einem Bach von Hand und kümmerten sich um den Haushalt. Man kaufte in kleinen Geschäften, die Lebensmittel und andere Alltagsgegenstände im Sortiment führten, ein. Nand Kumar Jetly setzte sich für arme Menschen ein und gründete eine Schule für die «Unberührbaren». Sein Verhalten gegenüber den Angehörigen der niedrigsten Kaste war aber ambivalent. Einmal, als er mit Beatrix durch die Stadt spazierte, traf ihn der Schatten einer ärmlichen Person. Das beunruhigte ihn so sehr, dass er sich daheim sofort duschte. Keine Berührungsängste zeigten die Jetlys bei Beatrix. Das ist nicht selbstverständlich in einem Land, in dem noch heute rund neunzig Prozent der Ehen durch die Familie arrangiert werden. Sie schlossen die Schweizerin rasch in ihr Herz, empfingen sie mit offenen Armen. Nand Kumar rühmte ihre Kochkünste und fand, sie bereite den allerbesten Chai-Tee zu. Und schon bald machte Anil Beatrix einen Heiratsantrag.

Die Zeit in Indien empfand ich als eine der glücklichsten in meinem Leben. Ich war sehr verliebt. Bis zu unserer Hochzeit und unserer Abreise in die Schweiz wohnte ich im Haus meiner Schwiegereltern. Sie und die ganze Familie, vor allem meine Schwägerin Veena und die Pflegetochter Usha, gaben mir das Gefühl eines neuen Zuhauses. Ich lernte viele indische Gerichte kochen. Mein Schwiegervater, den ich sehr mochte, nahm mich oft mit zu seinen Verpflichtungen als Brahmane. Wir verbrachten eine wunderschöne Zeit zusammen.

Glücklich verliebt in Indien: Beatrix im Hochzeitskleid, einem roten Sari (oben), und mit Anil in Pune.


Irgendeinmal, im Sommer, tauchten im Haus Jetly Astrologen auf, die das ideale Hochzeitsdatum eruierten. Sie empfahlen den 12. Juli 1977. An diesem Dienstag begann ein dreitägiges, pompöses und generalstabsmässig organisiertes Hochzeitsfest nach indischem Brauch, zu dem 3900 Gäste erschienen, darunter hohe Politiker, Verwandte und praktisch das ganze Quartier. Die Jetlys errichteten über ihrem Wohnhaus eine Art Zelt und stellten im Garten eine Bühne auf, auf der das Brautpaar sass, fest verbunden durch ein rotes und ein weisses Band, neben ihnen stand eine Schale mit Feuer und Kokosnüssen. Beatrix, die zum Hinduismus konvertiert war, trug ein exklusives Hochzeitskleid, einen mit goldenen Mustern verzierten roten Sari. Ihre Hände waren mit Hennamustern bemalt. Auf dem Hochzeitsgelände wurden die Gäste mit einer Parfümdusche begrüsst. Am ersten Tag sangen und tanzten Transsexuelle, die Hijras, die in Indien als heilig gelten und deswegen oft zu Geburten, Hochzeiten und anderen Festen eingeladen werden. Für ihre Segnungen erhielten sie Geld. Für die eigentliche Zeremonie liefen Beatrix und Anil sieben Mal um das Feuer, in das sie Reis als Symbol für Reichtum und Milch für Reinheit gaben. Das Paar schwor einander mit einigen Sätzen auf Hindi ewige Liebe. Dass Beatrix ihren Eltern nichts von der Trauung erzählte und sie vor vollendete Tatsachen stellte, bereitet ihr noch heute ein schlechtes Gewissen.

Beatrix wollte mit Anil in Indien bleiben, dachte, sie würde vielleicht eine Stelle als Sekretärin beim Schweizer Generalkonsulat in Indien finden. Ihre Schwiegereltern hatten bereits eine Wohnung in Bombay für das frisch vermählte Paar organisiert. Doch Anil wollte sich unbedingt in der Schweiz niederlassen. Er hoffte, er könne sich in diesem westlichen und wohlhabenden Land eine neue Existenz aufbauen. Beatrix, die manchmal an Heimweh litt, gab Anils Drängen nach. Im November 1977 zog das Paar in die Schweiz, lebte zunächst in Wald im Kanton Appenzell Ausserrhoden und liess sich danach in der Stadt Zug nieder, wo Beatrix eine Stelle als Sachbearbeiterin bei der Firma 3M East AG antrat. Anil erhielt bei der Verzinkerei Zug eine Anstellung als Hilfskraft in der Elektroabteilung – Beatrix’ Eltern hatten ihm den Job vermittelt. Der Vater, ein Schriftsetzer, und die Mutter, Büroangestellte, verübelten ihr die spontane Hochzeit nicht. Sie nahmen den indischen Schwiegersohn wohlwollend auf.

Das Paar erlebte eine unbeschwerte Zeit. Anil fror zwar im Winter, Schnee und Kälte setzten ihm leicht zu, und Skifahren war seine Sache nicht, doch beim Schlitteln schlug er sich tapfer. Beatrix führte Anil zum Rheinfall in der Gemeinde Dachsen, ihrem Heimatort, den Anil unbedingt besuchen wollte. Und wenn die beiden jeweils mit dem VW-Bus ihrer Eltern zu einem Zeltplatz fuhren, kam sogar wieder ein bisschen Hippiestimmung auf. Beatrix war sich sicher, dass es eine gute Entscheidung gewesen war, zu heiraten. Auch im Haushalt bewährte sich Anil; oft kochten sie gemeinsam Indisch, zum Beispiel Alu Gobi, ein Gericht aus Kartoffeln und Blumenkohl, oder Baingan Bharta, ein Gericht aus Auberginen. Anil mochte es gerne scharf und würzte die mild gekochten Speisen mit Chutneys. Das Paar unternahm viel mit Freunden vom indischen Verein in Zürich. Beatrix trug einen roten Strich auf ihrem Haarscheitel als Zeichen, dass sie verheiratet war. Ein bisschen Heimat in einem fremden Land, das wollte sie ihrem Gatten bieten. Sie spürte schon bald, dass Anil, auch wenn er schnell Deutsch lernte und rasch Freunde fand, Heimweh plagte. Beatrix’ Schwiegermutter Premdevi, die Anil sogar einmal zwei Monate lang in der Schweiz besuchte, schickte ihm fast täglich Briefe, die er mit seitenlangen Briefen beantwortete. Was genau Anil zu Tränen rührte, verriet er Beatrix nie. Aber sie störte sich an diesem fast unnatürlich engen Verhältnis, das Premdevi zu Anil pflegte, den sie mit bloss 13 Jahren geboren hatte. Sie verwöhnte ihn und sorgte sich ständig um ihn, vielleicht auch, weil er einst bei einem Motorradunfall in Indien fast ums Leben gekommen wäre. Bestimmt genoss Anil als ältester Sohn einen besonderen Status bei seiner Mutter, die selbst arg vom Schicksal gebeutelt wurde. Sie, die mit nur acht Jahren mit dem damals vier Jahre älteren Nand Kumar verheiratet worden war, erlitt sechs Fehlgeburten. Solche Heiraten sind in Indien seit 2006 offiziell untersagt. Dennoch gibt es in keinem anderen Land mehr Kinderehen: Gemäss Schätzungen der UNO werden fast die Hälfte aller indischen Frauen vor dem 18. Lebensjahr verheiratet.

Traumatische Geburt

Im Sommer 1978 wurde Beatrix schwanger. Bub oder Mädchen, das spielte für sie keine Rolle, sie wünschte sich ein gesundes Kind. Anil hoffte auf einen Knaben, das würde sein Ansehen in der Familie zusätzlich erhöhen. Manchmal beschlichen Beatrix damals ungute Gefühle. Manchmal kam Anil, der in Indien keinen Tropfen Alkohol getrunken hatte, betrunken nach Hause. Manchmal verspielte er Geld mit dubiosen Kollegen bei illegalen Glückspielen. Doch Beatrix freute sich in erster Linie über die Schwangerschaft, die so reibungslos verlief, und konnte darüber hinwegsehen, dass Anil sich schleichend zu verändern begann.

Nach unserer Heirat arbeitete ich als Sachbearbeiterin bei einer Firma. Beim Weihnachtsessen gewannen wir eine Reise nach Paris. Im Sommer 1978 traten wir diese wunderschöne Reise an. Für Anil war es sein erster Aufenthalt in Frankreich. Wir freuten uns riesig, bald schon wurde ich schwanger.

Beatrix überredete ihren Mann, gemeinsam Geburtsvorbereitungskurse zu besuchen und sie während der Geburt zu begleiten. Für einen Inder war diese Vorstellung aussergewöhnlich. Denn in Indien begaben sich die schwangeren Frauen meistens in ihr Elternhaus, um die Kinder in Abwesenheit ihres Manns zur Welt zu bringen. Beatrix wollte Anil, der sie während der Schwangerschaft liebevoll umsorgte, unbedingt an ihrer Seite haben. Doch dann erlebte er den Schock seines Lebens: Beatrix erlitt eine Fruchtwasserembolie, ein akut lebensgefährdendes Ereignis, das äusserst selten und nur bei einer von 50 000 Geburten auftritt. Die Ärzte sagten ihr damals, eine Fruchtwasserembolie verlaufe in mehr als neunzig Prozent der Fälle tödlich. Laut Studien des Universitätsspitals Zürich sind gesamtschweizerisch in den letzten dreissig Jahren 16 Frauen daran gestorben. Beatrix, die auf Wunsch von Anil glücklicherweise auf eine Hausgeburt verzichtet hatte, verlor viel Blut, sie lief dunkelblau an. Die Hebamme und die Ärzte erfassten die dramatische Lage rasch und holten den Buben am 24. März 1979 im Spital in Baar per Kaiserschnitt auf die Welt. Die Eltern nannten ihn Asheesh. Dieser indische Name bedeutet auf Deutsch «Segen».

Nach der Geburt erlitt Beatrix weitere Komplikationen. Ihre Gebärmutter zog sich nicht zusammen, und die Ärzte mussten sie entfernen. Beatrix rang um ihr Leben. Sie hatte ein Nahtoderlebnis, sah alles von oben, schwebte über ihrem Körper, als plötzlich ein himmlisches Wesen auf ihre Schultern klopfte und ihr mitteilte, sie habe einen hübschen Sohn geboren. Das Wesen fragte sie, ob sie lieber mit ihm mitgehen oder mit Asheesh leben möchte. Beatrix wollte zu ihrem Sohn zurück. Sie entrann dem Tod knapp und lag während rund vier Wochen im Koma im Kantonsspital in Walchwil. Als der Genesungsprozess genug weit fortgeschritten war, durfte sie heim in ihre Wohnung an der Aegeristrasse in Zug. Sie sah Asheesh zum ersten Mal und weinte vor Glück über den kleinen Buben, der seine Mami vom Stubenwagen aus anblinzelte. Anil und Beatrix’ Eltern hatten sich in der Zwischenzeit um das Baby gekümmert, ihm ging es bestens. Gleichzeitig betrübte sie die Tatsache, dass sie keine weiteren Kinder mehr haben würde. Zuerst aber musste sie sich von ihrer dramatischen Geburt erholen, wieder lernen, richtig zu sprechen, wieder lernen, wie man mit Gabel, Messer und Löffel isst. Die sprachlichen und motorischen Fähigkeiten kehrten bald zurück. Bis sie sich aber körperlich vollständig erholt hatte, dauerte es rund drei Jahre. Der Umgang mit der Nahtoderfahrung, die Beatrix bis heute prägt, gestaltete sich schwieriger. Sie nahm psychologische Hilfe in Anspruch.

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