Kitabı oxu: «Forensische Psychiatrie interdisziplinär»

Die Autorin

Manuela Dudeck, 1988–1994 Studium der Humanmedizin an der Universität Rostock, 2002 Promotion zur Dr. med. an der Universität Greifswald. 2002 Zusatzbezeichnung Psychotherapie (TFP), 2003 Fachärztin für Nervenheilkunde, 2007 Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie, 2012 Erwerb der Venia legendi für das Fach Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Greifswald. 2013 Ruf auf die W3-Professur für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm, seitdem Lehrstuhlinhaberin für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Ulm und Ärztliche Direktorin der gleichnamigen Klinik am BKH Günzburg der Bezirkskliniken Schwaben. 2015 Qualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung, 2014–2017 Mitglied der Task Force »Maßregelbehandlung« der DGPPN, seit 2016 Vorstandsmitglied des Instituts für Konfliktforschung e. V. Hamburg, seit 2016 stellv. Vorsitzende der Ethikkommission der Universität Ulm. 2016–2017 Mitglied der Expertenkommission »Steuerung und Management des österreichischen Maßnahmenvollzugs« des Bundesministeriums für Justiz Österreich. Seit 2019 Beiratsmitglied der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) e. V., Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder, seit 2019 Expertengruppe »Überarbeitung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Psychische Störungen« des Bundesamtes für Straßenwesen/Bundesverkehrsministerium.
Manuela Dudeck
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-033732-9
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-033733-6
epub: ISBN 978-3-17-033734-3
mobi: ISBN 978-3-17-033735-0
Vorwort zur Reihe
Psychiatrie und Psychotherapie nehmen im Kanon der medizinischen Fächer eine besondere Stellung ein, sind sie doch gleichermaßen auf natur- wie kulturwissenschaftliche Methoden und Konzepte angewiesen. Bereits vor hundert Jahren wies Karl Jaspers darauf hin, dass man sich im psychopathologischen Zugang zum Menschen nicht auf eine einzige umfassende Theorie stützen könne. So warnte der Psychiater und Philosophen entsprechend vor einseitigen Perspektiven einer Hirn- bzw. Psychomythologie. Vielmehr forderte er, die verschiedenen möglichen Zugangswege begrifflich scharf zu fassen und einer kritischen Reflexion zu unterziehen. Diese Mahnung zur kritischen Pluralität gilt heute ebenso, werden sowohl auf neurobiologischen als auch auf psychotherapeutischen bzw. sozialpsychiatrischen Gebiet nicht selten dogmatische Positionen vertreten, ohne dass andere Sichtweisen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ausreichend berücksichtigt würden.
Die Reihe »Horizonte der Psychiatrie und Psychotherapie – Karl Jaspers-Bibliothek« möchte die vielfältigen Zugangswege zum psychisch kranken Menschen in knappen Überblicken prägnant darstellen und auf die aktuelle Bedeutung der verschiedenen Ansätze für das psychiatrisch-psychotherapeutische Denken und Handeln aufzeigen. Dabei können viele Probleme im diagnostischen und therapeutischen Umgang mit den Menschen nur vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden historischen Konzepte verstanden werden. Die »Karl Jaspers-Bibliothek« möchte den Leser dazu anregen, in solch pluralistischer und historisch weiter Horizontbildung den drängenden Fragen in Psychiatrie und Psychotherapie nachzugehen, wie sie die einzelnen Bandautoren entfalten werden. Ziel der Reihe ist hierbei auch, ein tieferes Bewusstsein für die begrifflichen Grundlagen unseres Wissens vom psychisch kranken Menschen zu entwickeln.
Oldenburg/Berlin/Günzburg
Matthias Bormuth, Andreas Heinz, Markus Jäger
Inhalt
1 Vorwort zur Reihe
2 Vorwort
3 1 Einleitung
4 2 Kann menschliches Verhalten unmenschlich sein?
5 2.1 Das Menschenbild
6 2.2 Die Bedeutung von sozialen Gruppen
7 2.3 Die Funktion von Ritualen, Religion und Religiosität
8 2.3.1 Rituale
9 2.3.2 Religion und Religiosität
10 2.4 Das Problem der Moral
11 2.4.1 Psychologische Grundlagen des Moralverständnisses
12 2.4.2 Moralphilosophische Betrachtungen
13 2.5 Moral und Recht
14 2.6 Die Entwicklung und Funktion von strafrechtlicher Gesetzgebung
15 3 Tun, was man tun muss, oder tun, was man will? Determinismus vs. Willensfreiheit
16 3.1 Historischer Diskurs über die Willensfreiheit
17 3.2 Das Libet Experiment und seine Rezeption
18 3.3 Verantwortung und Autorenschaft
19 3.4 Gewalt und Aggression
20 3.5 Das biologistische Verbrecherbild von Lambroso und die Folgen
21 3.6 Die Kriminalitätstheorien
22 4 Mein Gewissen ist rein, ich habe es nie gebraucht – Verbrechen und Schuld
23 4.1 Das Verbrechen
24 4.2 Die Strafe und ihre Funktion
25 4.3 Die Straftheorien
26 4.4 Die Konstrukte der Schuld
27 4.5 Die Schuldfähigkeit
28 4.6 Die Begutachtung
29 4.7 Die psychischen Erkrankungen
30 4.7.1 Demenzielle Erkrankungen
31 4.7.2 Andere organisch psychische Störungen
32 4.7.3 Abhängigkeitserkrankungen
33 4.7.4 Schizophrene Erkrankungen
34 4.7.5 Bipolar affektive Störungen
35 4.7.6 Persönlichkeitsstörungen
36 4.7.7 Störungen der Sexualpräferenz
37 4.7.8 Impulskontrollstörungen
38 4.7.9 Intelligenzminderung
39 4.7.10 Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung ADHS
40 5 Mad or bad? Strafe versus Behandlung
41 5.1 Die geschichtliche Entwicklung der Maßregelbehandlung
42 5.2 Die zur Unterbringung führenden Maßregeln
43 5.3 Besonderheiten der Maßregelbehandlung
44 5.3.1 Die Delinquenzhypothese
45 5.3.2 Die Rehabilitationsmodelle
46 5.4 Die Anpassungsleistung von Patienten
47 5.5 Die therapeutische Beziehung im Zwangskontext
48 5.6 Das Stationsklima auf geschlossenen Stationen
49 5.7 Die Regulierung des Intimen – Sexualität im Maßregelvollzug
50 5.8 Sexueller Missbrauch in Arzt-Patient-Beziehungen
51 5.9 Wie erfolgreich ist die Maßregelbehandlung?
52 6 Resümee
53 Literatur
54 Stichwortregister
Vorwort
Forensische Psychiatrie und Psychotherapie stellt ein eigenständiges medizinisches Fachgebiet dar, welches von vielen insbesondere geisteswissenschaftlichen Disziplinen beeinflusst wird. Bereits die ideengeschichtliche Auseinandersetzung zeigt, dass der Umgang mit psychisch kranken Straftätern1 sehr vom vorherrschenden Menschenbild und der jeweiligen Gesellschaftsform abhängig war und ist. Ende der 1980er Jahre ergab eine Bestandsaufnahme in Deutschland einen deprimierenden Gesamteindruck des Maßregelvollzuges bei bedrückenden Unterbringungs- und Behandlungsbedingungen, die regional unterschiedlich noch weitere 20 Jahre anhielten. Eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis gab es so gut wie nicht. Mittlerweile hat sich die Forensische Psychiatrie von einer reinen Begutachtungsdisziplin hin zu einem Fach entwickelt, das sich intensiv mit der Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen unter einem klaren Risikomanagement beschäftigt, und der Name wurde zurecht um die Psychotherapie erweitert. Die Gründung des Lehrstuhls für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Ulm und dessen Verknüpfung mit der klinisch-praktischen Tätigkeit im Maßregelvollzug Günzburg war mit einem fachlich intensiven Austausch zwischen Praktikern, Wissenschaftlern und insbesondere dem Nachwuchs aus den Fächern Psychologie, Humanmedizin und Kriminologie verbunden. In vielen interdisziplinären Vorlesungsreihen und Seminaren wurde um Antworten auf Fragen gerungen, die die Autorenschaft und die Verantwortung von Menschen betreffen, die mit schwerer Delinquenz die Zivilgesellschaft erschüttern. Zeitgleich kam das Angebot, die Fachdisziplin im Kohlhammer Verlag in der Reihe »Horizonte der Psychiatrie und Psychotherapie – Karl Jaspers-Bibliothek« vorstellen zu dürfen. Für das Vertrauen des Verlages und der Herausgeber möchte ich mich an allererster Stelle bedanken. Zum Gelingen des Buches haben viele Menschen beigetragen, denen es ebenfalls zu danken gilt. Ohne die initiale Strukturierung meiner Gedanken durch Frau Dr. Irina Franke wäre das Buch nicht entstanden. Auch ihre Überschriftenvorschläge haben Eingang in das Manuskript gefunden. Frau Sabine Döringer M.Sc. sei für ihre inspirierende Bachelorarbeit zum Zusammenhang zwischen Religiosität und Aggression gedankt, die sich in Teilen im vorliegenden Buch wiederfindet. Der anregende Vortrag von Frau Dr. Judith Streb zu »schlechten Genen« fand ebenso einen Platz im Buch. Das Korrekturlesen, die Überprüfung des Literaturverzeichnisses sowie das Erstellen eines Stichwortverzeichnisses sind keine leichten und keine Freude bringenden Tätigkeiten. Dennoch wurden diese Aufgaben von Frau Susanne Rauterberg und Frau Michaela Schenker mit großem Fleiß, Engagement und Gleichmut übernommen. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen. Nicht zuletzt möchte ich Frau Carmen Rapp meine Anerkennung zollen, die den Entstehungsprozess des Buches mit großer Professionalität und viel Gelassenheit begleitete. Für das behutsame Lektorat bedanke ich mich herzlich bei Herrn Dominik Rose.
Manuela Dudeck, im Dezember 2020
1 Ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit wird im Buch auf eine Mehrfachnennung weiblicher, männlicher und diverser Personen oder andere gendersensitive Sprachformen verzichtet. Gemeint sind – sofern nicht anders erwähnt – stets Personen jeden Geschlechts.
Meinem akademischen Lehrer Prof. Dr. Harald J. Freyberger (1957–2018) in großer Dankbarkeit gewidmet.
1 Einleitung
»Menschsein ist Menschwerden.« (Karl Jaspers, 1953)
»Mit der Erkenntnis wächst der Schmerz.« (Einar Schleef, 1997)
Forensische Psychiatrie befindet sich sowohl als klinisches Fach wie auch als Wissenschaft in der Schnittmenge zahlreicher Disziplinen. In der öffentlichen Wahrnehmung spielen zudem Emotionen bis hin zur »Faszination für das Böse« eine zentrale Rolle – eine Perspektive, die nicht selten in der Öffentlichkeit auch von Experten des Faches vertreten wird. Wie keine andere Wissenschaft wird die Forensische Psychiatrie mit dem Bösen als Objekt der offenen Anziehung in Verbindung gebracht und bringt so die Lust des Einzelnen an der Überschreitung zutage. Während das Gute aufgrund seiner Unauffälligkeit und Natürlichkeit fast den Eindruck des Belanglosen erweckt, vermag das Böse sofort jegliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Wenn das Gute nun bestimmt und Vorbildfunktion hat, obwohl es nicht anzieht, ist die Frage, woher das Böse seine Attraktion und Anziehungskraft bezieht. Das können Gefahr, Wagemut und ganz banal Machtbedürfnisse sein, die in ihren Extremen in einer Zivilgesellschaft nicht vorkommen dürfen. Anscheinend entsteht das Böse in Kombination mit einigen Todsünden wie z. B. einem maßlosen Wollen, welches im Wollen des Guten keine Befriedigung findet, nicht weil das Tun des Guten unspektakulär ist, sondern weil es sich Regeln verpflichtet muss, die gemeinschaftsbildend sind und für jeden Einzelnen ungesehen seiner individuellen Besonderheit gelten. Wer nach dem Bösen strebt, möchte etwas Aufsehenerregendes leisten und selbst unverwechselbar sein und bleiben. Konkret kann es ein Querdenker und Individualist sein, der seine Umwelt und seine Mitmenschen als Experimentierfeld für seine besonderen Interessen und Neigungen benutzt, ohne sich um die Folgen für die Mitmenschen Gedanken zu machen. Diese sind nur das Agens, um ein außergewöhnliches Ziel durchzusetzen (Pieper 2019). Die antiken Philosophen waren bereits mit diesem Thema beschäftigt, für sie kam nur der Mensch als Ursache des Bösen infrage, der irgendwie aus der kosmischen Ordnung herausgefallen war und dabei die Orientierung verloren hatte (ebd.). Wenngleich nun alle wissenschaftlichen Studien versuchen, bei psychisch kranken Straftätern morphologische Besonderheiten des Gehirns oder Gendefekte nachzuweisen, sind diese aus philosophischer Sicht ein Ausdruck von einer gewissen Hilflosigkeit, mit welcher die Gesellschaft und im Speziellen die forensischen Wissenschaften reagieren, die kollektiven Normen und Werte, aufrechtzuerhalten und das Böse selbst als etwas Besonderes zu charakterisieren. Denn am Ende ist und bleibt das Böse ein Willensakt des Menschen.
Um aber ein umfassendes Verständnis dafür und für das Fach und seine Grenzen zu entwickeln, sind neben fundiertem psychologischen und psychiatrischen Wissen auch Kenntnisse aus Soziologie, Biologie, Kriminologie, Philosophie, Ethik und nicht zuletzt auch eine Einordung in den jeweiligen historischen Kontext erforderlich. Wie auch in allen anderen Fachrichtungen lassen sich die großen Fragen nur mit einem Blick in die Vergangenheit beantworten. Wer sich mit dem Gebiet der Forensischen Psychiatrie fachlich auseinandersetzen möchte, muss bereit sein, sich mit der Komplexität aber auch der Perversion der menschlichen Existenz beschäftigen zu wollen, ohne seiner eigenen Neugier zu erliegen. Die Forensische Psychiatrie unterliegt wie alle anderen Wissenschaften einer ständigen Veränderung durch zunehmende Forschungsbemühungen, aber auch durch einen sich stetig ändernden politischen und juristischen Bezugsrahmen in einer Demokratie. In den vergangenen zehn Jahren haben vielfache Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dazu geführt, dass aus der Neufassung des Gesetzes über die Hilfen psychisch Kranker ein eigenständiges Maßregelvollzugsgesetz auf Länderebene hervorgegangen ist. Auf verschiedenen Rechtsebenen bekam die Zwangsbehandlung eine juristische Grundlage und die Rechte von Maßregelpatienten wurden gerade hinsichtlich Aufklärung und insbesondere Rehabilitation gestärkt. Darüber hinaus haben die Reformbemühungen zur Veränderung des § 63 StGB geführt und eine Reform des § 64 StGB darf erwartet werden. Die Interdisziplinäre Task-Force der DGPPN hat 2017 erstmals Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB formuliert und zeigen können, dass Forensische Psychiatrie viel mehr ist als nur Begutachtung, sondern die gesamte Behandlungsstrecke von der Begutachtung über die Therapie bis hin zur Rehabilitation psychisch kranker Straftäter abbilden kann. Durch den Resozialisierungsanspruch der Maßregelpatienten gibt es ein deutliches Umdenken auf psychotherapeutischer Ebene und es werden Behandlungsmodule aus etablierten Psychotherapieverfahren in die Maßregelvollzugsbehandlung integriert, sodass sich das Fach zu Recht um den Begriff der Psychotherapie erweitert hat. Durch die geschilderte rasante Entwicklung lohnt sich der historische Blick in die Menschheitsgeschichte umso mehr, da es zu allen Zeiten die Idee gab, psychisch kranke Straftäter zu entschulden und zu behandeln. Die Begutachtung und die Behandlung von Straftätern mit zum Teil schweren psychiatrisch relevanten Erkrankungen erfordern einen klugen und sensiblen Umgang mit dem Thema und das Buch mag helfen, das zu ermöglichen. Wenngleich das Inhaltsverzeichnis eine detaillierte Beschäftigung mit allen die forensische Psychiatrie betreffenden Fragen verspricht, können es nur Denkanstöße und Annäherungen sein, die zur Vertiefung des Themas einladen.
2 Kann menschliches Verhalten unmenschlich sein?
2.1 Das Menschenbild
Das größte Geheimnis ist wohl das, wer wir Menschen sind. Dieses zu entschlüsseln, war zu jeder Zeit Ziel der Philosophen. Schon in der Antike war über dem Orakelheiligtum in Delphi, dem ehemaligen Tempel Apollos, der prägnante Aufruf »Erkenne Dich selbst!« für alle sichtbar zu lesen.
Menschen haben die Fähigkeit, sich in der Zeit und dem sie umgebenden Raum zu betrachten, über sich nachzudenken und ihre Überlegungen in Worte zu fassen. So entstehen die Fragen nach dem Sinn des Lebens und ob es ein ubiquitär geltendes Menschenbild geben kann. Aussagen über den Menschen finden sich in allen sozial-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächern. Auch die Humanmedizin ist nach der Entschlüsselung der DNA bestrebt, den »gläsernen Menschen«, d. h. ein physisch exaktes Abbild eines jeden Einzelnen, darzustellen. Ob das aber den subjektiv geprägten Begriff des Menschen objektivieren kann, mag dahingestellt sein. Bis heute gibt es kein tiefergehendes gemeinsames Verständnis darüber, was genau nun das Menschenbild ist. Die Diskussionen darüber werden immer dann forciert, wenn aggressive Auseinandersetzungen wie Genozide, Kriege, Terroranschläge und/oder besonders als grausam bewertete Einzeltaten von Menschen die Menschen erschrecken. Darauf folgt in der Regel die Klassifizierung der/des Täters in menschlich oder unmenschlich. Primo Levi stellte 1947 in der Beschreibung seiner Erlebnisse im Holocaust die Frage: »Ist das ein Mensch?«. Für den forensischen Psychiater Hans-Ludwig Kröber ist das Töten in der menschlichen Natur verankert. Die Akzeptanz dieses Faktes würde aus seiner Sicht Gewalt verhindern können (Kröber 2012).
Die Konzepte zur menschlichen Natur sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Wer aber versucht, alle Bestimmungen, die ihn ausmachen, zusammenzutragen, geht an vielem, was ihn ausmacht, vorbei. Allerdings scheint eine historisch-kulturelle Begriffsbestimmung unumgänglich, da Menschen zum einen in einer natürlichen, aber auch von ihnen geschaffenen kulturellen Umwelt leben. So sind sie durch sich selbst mit der Aufforderung konfrontiert, sich zu bestimmen. Die Antworten erfolgen in der Regel aus einer immer spezifischer werdenden Perspektive und sind z. B. von religiösen Überzeugungen und Vorstellungen, die sich in Kunstwerken widerspiegeln, beeinflusst. Karl Jaspers (1965, S. 57) merkt Folgendes dazu an: »Wir tragen Bilder vom Menschen in uns und wissen von Bildern, die in der Geschichte gegolten und geführt haben. Der Kampf der Menschenbilder geht in uns um uns selbst. Wir haben Abneigung gegen und Neigung zu Bildern, die uns in einem Menschen begegnen. An ihnen orientieren wir uns wie an Vorbildern und Gegenbildern.« Daneben orientieren sich die Antworten auch an Grundregeln des Zusammenlebens, die wiederum den Alltag des Menschen bestimmen und diesem erst Gestalt verleihen. Deshalb greift eine alleinige Definition des Menschenbildes zu kurz und muss um die Beantwortung der Frage »Wie ist menschliches Leben richtig zu gestalten?« erweitert werden. Denn die Ausrichtung am Richtigen im Sinne des Wahren, Guten und Schönen darf nicht vernachlässigt werden, wenngleich das allein ebenfalls nicht ausreichend scheint. Grundsätzlich bringt uns die Frage »Was ist der Mensch?« in eine Distanz zu uns, die es uns ermöglicht, Selbstkritik im Sinne von Vernunft zu üben und so dem Menschenbild nahe zu kommen, da sich Menschen in der Zeit immer wieder in anderer Weise zu verstehen vermögen. Eine starre Begriffsbestimmung scheint der Dynamik des Menschseins nicht wirklich gerecht zu werden. Menschen stehen immer aufs Neue vor der Aufgabe, wie sie sich verstehen und wer sie dadurch sind. Sie bestimmen in unterschiedlicher, aber praktischer Weise, was ihnen wichtig ist und etablieren so Verständnisse von sich selbst, an die sie sich binden. Damit ist der Mensch ein Wesen, das vor der Aufgabe steht, sich selbstkritisch zu gestalten und sich so immer wieder von Bestimmtheiten zu lösen, aber in Beziehung zu sich selbst zu gehen und zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass der Mensch sich zu seinem Tiersein verhalten muss und sich entsprechend sowohl als Tier als auch als Nicht-Tier begreifen kann. Hinzu muss die Vernunft als Praxis der Öffnung gedacht werden, die Fixierungen und Stillstand vermeidet. Nur so können Menschen ihre Freiheit gestalten, indem sie sich Regeln setzen, in denen größtmögliche Freiheitsgrade gelebt werden können (Bertram 2018). Genau das also, was bereits in der Zeit der Aufklärung propagiert wurde und Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) im Gesellschaftsvertrag sagen ließ: »Der Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz ist Freiheit« (Rousseau 1977, S. 23).