Kitabı oxu: «ARBEITGEBER BUNDESWEHR und die Personalgewinnung öffentlicher Arbeitgeber»

Şrift:

MARKUS MÜLLER

RECRUITING, ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT & WORK-LIFE-BALANCE

Personalgewinnung öffentlicher Arbeitgeber am Beispiel der Bundeswehr

ARBEITGEBER BUNDESWEHR

„Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber im Lichte der öffentlichen Gut Problematik“ und die Personalbeschaffung im militärischen Kontext

Key Words

Arbeitgeber Staat, Arbeitgeber, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Interaktion, Arbeitgeberattraktivität, Arbeitgeberimage, Arbeitgeberselbstbild, Arbeitgeberwahrnehmung, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerselbstbild, Arbeitsplatzwahl, Attraktivität des Arbeitgeber Bundeswehr, Attraktivitätswahrnehmung von Arbeitgebern, Beliebtheit und Attraktivität eines Arbeitgebers, Berufsarmee, Berufsphasen, Berufssoldat (BS), Bewerber, Bewertungs- und Orientierungsmuster von Privatpersonen über den Arbeitgeber Bundeswehr, Branding, Bundeswehr (BW), Bundeswehr und das öffentliche Gut „Sicherheit“, Bundeswehrverband, Corporate Attractiveness, DBwV, Demografie, demografischer Wandel, Demographie, demographischer Wandel, Demographiefestigkeit, deutsche Streitkräfte, Deutscher BundeswehrVerband, Deutschland, eigene Studie, einsetzender Wandel am Arbeitsmarkt, Employee, Employer Attractiveness, Employer Branding, Employer, Erwerbsbiografie, Erwerbskräfte, Erwerbskräftepotenzial, Erwerbsperson, Fachkräftemangel, Freiwilligenarmee, Gehalt, Gehaltsstruktur, Generation X, Generation Y, Generationen-Peak-Point, global public good (GPG), globale (öffentliche) Güter, globales öffentliches Gut, globale Sicherheit, Grünbuch, Grundwehrdienst, Handlungsempfehlungen Bundeswehr, Hessentagsstudie, Human Resource (HR), Human Resource Management (HRM), Humanressource, Image, know your customer Prinzip (KYC), know your employee Prinzip (KYE), Landesverteidigung, Lebenszeitzyklusmodell, Lebenszyklus, Marktversagen, Militär, Mitarbeiter, Mitarbeitergewinnung, Modellrahmen, Nachhaltigkeit, Nach-Wehrpflicht-Ära, NATO, öffentliche Gut Problematik, öffentliche Güter und Ressourcen, öffentliche Institutionen, öffentliches Gut, Personalbedarf, Personalbedarfsdeckung, Personalbeschaffung, Personalgewinnung, Personalmarketing, Personalmarketingmaßnahmen, Personalrecruiting, Praxisimplikationen Bundeswehr, Public-Service-Motivation (PSM), Recruiting, recruitingrelevanz, Reservistenverband, Ressourcen, Selbstbild, Sicherheit, Soldat, Staat, Streitkräfte, Stressoren, Studie, Talentmanagement, Totalmodell der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Interaktion, Totalmodell, Transformation, Unternehmensattraktivität, unvollkommene Märkte, Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw), vergleichende Untersuchung, Wehrdienst, Wehrpflicht, Wehrpflichtaussetzung, Weißbuch, Work-Life-Balance (WLB), Zeitsoldat (SaZ), 2013, 2014

Impressum

Copyright: © 2014 Markus Müller

Verlag: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

ISBN 978-3-8442-9474-3 (Buch)

eISBN 978-3-8442-9723-2 (eBook)

1. eBook Auflage: August 2014

Inhaltsverzeichnis

- Key Words

- Impressum

- Inhaltsverzeichnis

- Abkürzungsverzeichnis

- Tabellenverzeichnis / Abbildungsverzeichnis

- Vorwort

- Danksagung

1. Einleitung

2. Die öffentliche Gut-Problematik

2.1 Die Bundeswehr und das öffentliche Gut „Sicherheit“

2.2 Definition und Problematik öffentlicher Güter und Ressourcen

2.2.1 Definition

2.2.2 Problematik

2.3 Die Bereitstellung von „Sicherheit“

2.3.1 Der Begriff „Sicherheit“

2.3.2 Ein unvollkommener Markt – (k)ein Platz für eine Armee

2.3.3 Demographiefestigkeit, Nachhaltigkeit und Personalbedarf der deutschen Streitkräfte in der mittleren und langfristigen Sicht

3. Personalrecruiting und Arbeitgeberattraktivität

3.1 Der einsetzende Wandel am Arbeitsmarkt

3.2 Konzeptioneller Rahmenansatz der Arbeitgeberwahrnehmung

3.2.1 Berufsphasen von Individuen

3.2.2 Employer Branding & Modellrahmen der Attraktivitätswahrnehmung von Arbeitgebern

3.2.3 Corporate Attractivness als die Attraktivität des Unternehmens

3.2.4 Employer Attractiveness als recruitingrelevanter Teilaspekt der Corporate Attractiveness

3.3 Weitere Detail-Aspekte im Kontext von Beliebtheit und Attraktivität eines Arbeitgebers

3.3.1 Public-Service-Motivation (PSM)

3.3.2 Work-Life-Balance

3.3.3 Gehalt

3.4 Einstufung der Attraktivität des „Arbeitgeber Bundeswehr“

3.5 Ansatz geeigneter Personalmarketingmaßnahmen

4. Eigene Studie: Eine vergleichende Untersuchung der Bewertungs- und Orientierungsmuster von Privatpersonen über den Arbeitgeber Bundeswehr

4.1 Einführung in die Vorgehensweise

4.2 Methodische Studiendurchführung

4.2.1 Teilnehmer und Vorgehensweise

4.2.2 Maßnahmen

4.3 Ergebnisse der Studie

4.3.1 Deskriptive Analyse

4.3.2 Multivariate Analyse

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

5.1 Studienergebnisses und Fazit

5.2 Praxisimplikationen und Handlungsempfehlungen

5.3 Einschränkungen und weiterer Forschungshorizont

- Literaturverzeichnis

- Verzeichnis sonstiger Quellen

- Rechtsquellenverzeichnis

- Fußnotenverzeichnis / Endfußnoten

Abkürzungsverzeichnis


a.A.andere Auffassung
a.D.außer Dienst
Abb.Abbildung
ANOVAVarianzanalyse (Analysis of Variance)
Art.Artikel
bStandardisierte Koeffizienten Beta
BbesGBundesbesoldungsgesetz
BMBFBundesministerium für Bildung und Forschung
BMVgBundesministerium der Verteidigung
BSBerufssoldat
BW bzw. BwBundeswehr
CACorporate Attractiveness
CBCorporate Branding
DBwVDeutscher BundeswehrVerband
DEBADeutsche Employer Branding Akademie
div.diverse(n)
DPODiplom Prüfungsordnung
Dt.Deutschland
EAEmployer Attractiveness
EBEmployer Branding
Ed.Editor (Redakteur, Autor)
Eds.Editors (Redakteure, Autoren)
EStGEinkommensteuergesetz
et al.und andere
EUEuropäische Union
EVPEmployee value proposition
gem.gemäß
GGGrundgesetz
ggf.gegebenenfalls
GPGglobal public good
HRHuman resource
HRMHuman Resource Management
Hrsg.Herausgeber
i.S.d.im Sinne des
i.V.m.in Verbindung mit
IABInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
KMUkleine und mittlere Unternehmen (auf die Unternehmensgröße bezogen)
KWKGbzw. KrWaffKontrG; Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
KYCknow your customer Prinzip
NUmfang der Umfrage bzw. Anzahl der Teilnehmer
NATONorth Atlantic Treaty Organization
NRFNATO Response Force
o.ä.oder ähnlichem
OLSOrdinary-Least-Squares-Modell (Schätzmodell auf Grundlage der kleinsten Quadrate bzw. MKQ-Modell)
PSMPublic Service Motivation
SaZSoldat auf Zeit (Zeitsoldat)
Sig.Signifikanz
SPSSStatistical Package for the Social Sciences
u.a.und andere
u.U.unter Umständen
v.von
VdRBwVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
vgl.vergleiche
WehrRÄndGWehrrechtsänderungsgesetz
WLBWork-Live-Balance
z.B.zum Beispiel
zzgl.zuzüglich

Tabellenverzeichnis / Abbildungsverzeichnis


Abbildung 1:Reine und unreine öffentliche Güter
Abbildung 2:Öffentliche Güter im Spannungsfeld zu privaten Gütern, Externalitäten und globalen öffentlichen Gütern
Abbildung 3:Gefangenendilemma
Abbildung 4:Prozessuale Darstellung einer staatlichen Konfliktvermeidungsstrategie
Abbildung 5:Tabelle zur Generationen-Übersicht
Abbildung 6:Szenarien zur Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials bis 2050 nach Fuchs et al. (2011)
Abbildung 7:Altersstruktur des Erwerbspersonenpotenzials bis 2050 nach Fuchs et al. (2011)
Abbildung 8:Zeitstrahl der Erwerbsbiografie erweitert um die militärische Personalgewinnungskomponente
Abbildung 9:Employer Branding als Trinitas
Abbildung 10:Erweitertes Phasenmodell im verhaltenstheoretischen Bezugsrahmen43 (selbsterstellt)
Abbildung 11:Modell der Arbeitgeberattraktivität als Teil der Unternehmensattraktivität
Abbildung 12:Komponenten der Work-Life-Balance (Stock-Homburg, 2008) und Ausschnitt aus dem Fragenkatalog des Work-Life-Balance Monitor zur Früherkennung von Stressoren
Abbildung 13:Typologie von Managern im Umgang mit ihrer Work-Life-Balance (Stock-Homburg, 2011)
Abbildung 14:Grundgehalt von Soldaten und Beamten in der Besoldungsgruppe A
Abbildung 15:Bruttomonatsgehalt (ohne Sonderzahlungen) nach Hochschulabschluss
Abbildung 16:Attraktivität ausgewählter Arbeitgeber nach Geschlecht
Abbildung 17:Integriertes Modell der Arbeitsplatzwahl (Malmendier, 2006)
Abbildung 18:Übersicht der Teilstreitkräfte der Bundeswehr
Abbildung 19:Bundeswehrsoldaten nach Statusdifferenzierung
Abbildung 20:Geschlechtsspezifische Probandenverteilung
Abbildung 21:Probandenverteilung nach geschlechtsadjustierten Altersklassen
Abbildung 22:Bildungsstand der Probandengruppe
Abbildung 23:Primäre Altersgruppen des Teilnehmerumfangs
Abbildung 24:Übersicht der analysierten Variablen
Abbildung 25:Wahrnehmung des Arbeitgebers Bundeswehr (drei Einzelausprägungen)
Abbildung 26:Beurteilung der Bundeswehr (allgemein)
Abbildung 27:Korrelationen der instrumentellen Variablen (Analysestufe 1)
Abbildung 28:Korrelationen aller Variablen (Analysestufe 2)
Abbildung 29:Zusammengefasstes lineares Regressionsmodell auf Analysestufe 1, 2 und 3

Vorwort

Dieses Buch ist im Rahmen meiner Diplomarbeit an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, Prüfungsausschuss für Diplom-Volkswirte, entstanden. Die eigentliche Diplomarbeit „Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber im Lichte der öffentlichen Gut Problematik“ wurde bei Herrn Dr. Dieter K. Tscheulin am Lehrstuhl für Marketing und Gesundheitsmanagement, Betriebswirtschaftliches Seminar II durchgeführt und durch Herrn PD Dr. Florian Drevs ausgiebig betreut. Damit entstand im Bearbeitungszeitraum 15.12.2013 bis 17.03.2014 und unter Bezug auf die im Werk selbst näher beschriebene „Hessentagsstudie Bundeswehr“ als Primärdatenerhebung, das nun vorliegende Werk.

Eine besondere Intention dieser Arbeit ist es, entgegen aktueller Zivilklausel-Diskussionen aufzuzeigen, wie wissenschaftliche Forschung im militärisch-zivilen Kontext und ziviler Nutzen sich gegenseitig nicht nur ergänzen können, sondern auch eine interdependente Nutzenserweiterung darstellen. So behandelt diese Arbeit nicht nur „Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber im Lichte der öffentlichen Gut Problematik“ und die Personalbeschaffung im militärischen Kontext, sondern auch das Recruiting im Allgemeinen. Hierbei steht die Bundeswehr unter diesem Ansatz beispielhaft als staatliche Institution im Forschungsfokus der Personalgewinnung öffentlicher Arbeitgeber. Das Herangehen und die gefundenen Zusammenhänge und Implikationen lassen sich darüber hinaus jedoch auch als Grundlage für den öffentlichen Arbeitgeber Staat und ebenso für privatwirtschaftliche Unternehmen heranziehen. Hierzu wurden Einzelthemenkomplexe als in sich abgeschlossene Themengebiete (siehe Inhalts- und Abbildungsverzeichnis) in den Gesamtzusammenhang eingebettet. Darüber hinausgehend wurden gesamtstaatliche und politisch geprägte Aspekte wie die Bereitstellungsproblematik öffentlicher Güter und geopolitisch gesehen, die Etablierung globaler öffentlicher Güter, aber auch das Verständnis von Sicherheit und einem ausreichenden Maße hieran, thematisiert.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt jedoch klar auf der Arbeitgeberattraktivität einer Institution bzw. eines Unternehmens und dem Unternehmensnutzen, der sich aus einem konzeptionell wohl definiertem Employer-Branding, der hierauf basierenden Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Interaktion und einer gezielten Marktdurchdringung der Arbeitgebermarke in Bezug auf „Human-Resources“ für den Arbeitgeber und seine nachhaltige Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit generieren lässt.

Damit soll das so entstandene Gesamtwerk sowohl für „zivile Arbeitgeber“ als interdependente Grundlagenforschung beitragen, wie insbesondere dem „öffentlichen Arbeitgeber Staat“ als wissenschaftlicher Forschungsansatz mit analytischem Handlungsansatz, nicht nur für deutsche Streitkräfte, dienen.

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei meinem Professor Herr Dr. Dieter K. Tscheulin

Lehrstuhl für Marketing und Gesundheitsmanagement, Betriebswirtschaftliches Seminar II der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und meinem Betreuer Herr PD Dr. Florian Drevs für ihr Engagement, ihre stetige Diskussionsbereitschaft und für die konstruktive Kritik bei dieser Arbeit bedanken.

Dem Landeskommando Hessen mit seinem Leiter Herrn Brigadegeneral Eckart Klink, für die aktive Unterstützung, die Befragung am Hessentag 2013 durchführen zu können.

Ebenso gilt dem Reservistenverband, hier der Kreisgruppe Kurhessen und Landesgruppe Hessen, für die Bereitstellung der Infrastruktur mein Dank.

Ohne Probanden, Unterstützer und Interviewer kann keine Umfrage durchgeführt werden, somit auch hier ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.

Wie immer in der „heißen Schlussphase“ sind Korrekturleser eine wertvolle Hilfe. Im vorliegenden Falle haben diese nicht nur gelesen, sondern auch konstruktive und zugleich kritische Fragen gestellt, die daher noch einmal zur weiteren Qualitätssteigerung beigetragen haben. Hiermit danke ich Herrn Dr. Michael-A. Leuthner, CPA, CIA, Oberstleutnant d.R., Frau Ann-Katrin Brede, Frau Lydia Olbrich und Herrn Felix Moritz für diese Unterstützung.

Über dies hinaus gilt mein besonderer Dank meinem Arbeitgeber, hier insbesondere meinem Gruppenleiter Herrn Jörg Dünte und meinem Abteilungsleiter Herrn Wolf-Dieter Tesch, die mir neben ihrer permanenten Unterstützung in meiner Zeit als Werksstudent der Landesbank Hessen-Thüringen die berufsbegleitende Verfassung der dieser Veröffentlichung zugrundeliegenden VWL-Diplomarbeit wohlwollend ermöglicht haben.

Abschließend gilt mein ganz besonderer Dank Frau Katharina Haverkamp (Diplom Wirtschaftsjuristin, athena advice OHG) und Herrn Jörg Haverkamp, Herrn Hauptmann der Reserve Markus Thomalla (Dipl.-Betriebswirt, Recruiter), Herrn Dr. Udo Götschel (IHK Karlsruhe), Herrn Oberstleutnant der Reserve Otto Baumann, Herrn Oberstleutnant der Reserve Oliver Jonas, Herrn Alexander Wendt (VdRBw Kassel), Herrn Dr. Roland Quinten, Herrn Jörg Zähringer und all denen, die dabei mitgewirkt haben, aus der Ursprungsarbeit diese Veröffentlichung zu machen. Insbesondere danke ich Herrn Rechtsanwalt Michael Leckebusch, Oberleutnant der Reserve, für seinen abschließenden „juristischen Blick“ über das Gesamtwerk.

Markus Müller, OLt d.R.

1. Einleitung

„Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt [, wenn sich dort Bedrohungen für unser Land wie im Fall international organisierter Terroristen formieren]1 ! Dieser Satz des 2004 amtierenden Bundesverteidigungsministers Dr. Struck (2004) prägte in seiner häufig verwendeten Form „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“2 das Bild der Bundeswehr wie kein zweiter im letzten Jahrzehnt. In der Zeit des „Kalten Krieges“3 war der Auftrag der deutschen Streitkräfte bis ca. 1989/90 noch recht klar definiert. Die Landesverteidigung der eigenen Heimat war dabei der explizit titulierte Auftrag der Bundeswehr und damit im NATO-Bündnis auch die Gestellung der ersten Linie an der innerdeutschen Grenze, die die Einflusssphären der beiden Supermächte USA und UdSSR über Jahrzehnte innerhalb Europas in Ost und West trennte. Mit dem Wegfall dieser Bedrohung veränderte sich jedoch nicht nur die geografische Karte Deutschlands und anderer europäischer Staaten, sondern auch der Auftrag und damit die eigentliche Daseinsberechtigung der Bundeswehr. Wie es Volker Rühe im Zusammenhang der NATO-Osterweiterung so trefflich formulierte, war Deutschland spätestens mit der am 1. Mai 2004 vollzogenen Osterweiterung der EU nur noch „von Freunden umzingelt“4.

Spätestens jetzt war auch der ursprüngliche Auftrag der reinen Landesverteidigung für die nun gesamtdeutschen Streitkräfte überholt und er wandelte sich hin zu einer stärkeren Bedeutung der militärischen Teilhabe im NATO-Bündnis und zu einer internationalen Konfliktmanagementfähigkeit, wie es Dr. Struck (2004) sehr zugespitzt in Bezug auf den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr formulierte.

Dennoch ist klar, dass ein Land zumeist sowohl nationale, als auch supranationale Interessen hat. Für Deutschland sind diese in der breiten Öffentlichkeit vielleicht nicht ganz so stark definiert, thematisiert und ausgesprochen wie in anderen Ländern, aber dennoch sind sie existent. Das Weißbuch 20065 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Lage der Bundeswehr (Merkel und Jung, 2006) greift nach seiner letzten Herausgabe in 1994 nunmehr auch die gravierenden Veränderungen im internationalen Umfeld Deutschlands und deren Auswirkungen für den Auftrag deutscher Streitkräfte auf. Die Debatte über Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik braucht dabei klare Analysen welche deutschen Interessen es zu schützen und zu fördern gilt, vor welchen Herausforderungen und Bedrohungen Deutschland dabei steht, auf welche Ressourcen dabei gezählt werden kann, wie Deutschland weiter vorgehen will und welche Rolle dabei die Bundeswehr übernimmt, so der damalige Bundespräsident Horst Köhler (2005). Dieser permanente Wandel äußerer Bedingungen und deren Umsetzungsdefinitionen für die Bundeswehr führte dabei in den letzten eineinhalb Dekaden zu gravierenden Transformationsprozessen innerhalb der deutschen Streitkräfte.

Neben dieser Veränderung der sozialgesellschaftlichen Bedeutung der Bundeswehr für Deutschland folgte zum 1. Juli 2011 durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ein weiterer tiefgreifender Wandel für die deutschen Streitkräfte. So sieht sich nunmehr auch die Bundeswehr den Schwierigkeiten vieler anderer Berufsarmeen bei der Gewinnung und Rekrutierung der erforderlichen Zahl neuer Rekruten ausgesetzt. Daher muss die Bundeswehr zukünftig einen Bezug zur Gesellschaft über andere Bereiche und über die frühere Wehrpflicht hinaus herstellen.

Die Bundeswehr muss ein attraktiver Arbeitgeber sein und einen Transformationsprozess von ihrer Wahrnehmung als Streitmacht, hin zu einem „besonderen Arbeitgeber“ auf dem Arbeitsmarkt vollziehen.

Von diesem Ansatz ausgehend, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit in Verbindung mit einer eigenen quantitativen Primärdatenstudie, mit der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber im Lichte der öffentlichen Gut Problematik und dem Personalrecruiting im militärischen Kontext. Insbesondere der einsetzende demografischen Wandel6, die sukzessive Verrentung geburtenstarker und der Berufseintritt geburtenschwacher Jahrgänge sind dabei zu berücksichtigen. Ergänzt wird dies noch durch die neuen Herausforderungen an die deutschen Streitkräfte. Durch den Wegfall der Wehrpflicht befindet sich die Bundeswehr nun vollständig mit zivilen Unternehmen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe und die richtigen Mitarbeiter. Damit kommt dieser Fragestellung eine ganz besondere Gewichtung von nachhaltiger Bedeutung und Wirkung zu. Zudem rückt die Bundeswehr in ihrer Nach-Wehrpflicht-Ära immer weiter in ein wissenschaftliches Forschungsinteresse für den Bereich der Personalgewinnung, zu dem es für den Arbeitgeber BW in Deutschland lediglich bis dato sehr spärliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen an Politik und Streitkräfte gibt.

An diesem Punkt will die nachfolgende Studie aufsetzen und soll neben einer Anwendung bestehender Forschungsansätze auf den „Arbeitgeber Bundeswehr“ auch eine erste wissenschaftliche Grundlagenthematisierung zur Personalgewinnung deutscher Streitkräfte sein, wie es sie bereits für viele andere Armeen gibt, die sich seit längerem intensiver mit dieser Thematik auseinandersetzen mussten.

2. Die öffentliche Gut-Problematik
2.1 Die Bundeswehr und das öffentliche Gut „Sicherheit“

Nach Art. 87a des Grundgesetzes werden „Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte“ der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Die BW hat damit den Schutz des Landes und somit die „äußere Sicherheit“ des deutschen Hoheitsgebietes zur Aufgabe. Im direkten Wortlaut heißt es im GG Artikel 87a:

(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Hierdurch wird das Gut „Sicherheit“ für Deutschland als „innere“ und „äußere Sicherheit“ definiert und der Auftrag deutscher Streitkräfte klar festgelegt. Der Kernauftrag der Bundeswehr ist dabei die Wahrung und ggf. Wiederherstellung der äußeren Sicherheit. Der Schutz der inneren Sicherheit obliegt hingegen der Polizei und der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz). Nur in einem ganz eng abgesteckten Rahmen ist dabei der Einsatz der Streitkräfte im Inneren überhaupt möglich (vgl. hierzu auch GG Art. 35 mit Rechts- und Amtshilfe, sowie der Katastrophenhilfe). Unter Verwendung des ersten Satzes: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. (Art. 87a, Satz 1) ergibt sich, dass die Bundesrepublik nicht nur Streitkräfte aufstellen kann, sondern dies auch zu ihrer Verteidigung tun muss. Impliziert gilt daher, dass dieses auch in ausreichender Form, Stärke und Ausrüstung zu geschehen hat. Durch deren Einbindung in den Haushaltsplan und die Definition parlamentarischer Kontrolle ergibt sich zudem ein „Primat der Politik“7 über die Armee, die keinen Staat im Staat bilden darf, sondern ein Querschnitt der Gesellschaft sein soll. Bezugnehmend auf die Generierung der notwendigen personellen Stärke an Soldaten der Bundeswehr in Verbindung mit der Wehrpflichtaussetzung in 2011 ergibt sich daraus abgeleitet die Forschungsfrage „Welches sind die besten Methoden der Bundeswehr für eine aktive Personalgewinnung“ dieser Arbeit. Daher wird nachfolgend nicht nur die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber untersucht, sondern vorab auch die Problematik öffentlicher Güter thematisiert, da eine Armee keinen Selbstzweck erfüllt sondern als Aufgabe die staatlich legitimierte Bereitstellung des öffentlichen Gutes „äußere Sicherheit“ hat, die sich aus dem staatlichen Gewaltmonopol8 ergibt.

2.2 Definition und Problematik öffentlicher Güter und Ressourcen
2.2.1 Definition

Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei herausstechende Eigenschaften aus. Ihre Klassifizierung ist daher über die Konsummöglichkeit bzgl. der Merkmale Rivalität und Ausschließbarkeit möglich (Samuelson, 1954). Ein öffentliches Gut weist dabei A) Nicht-Ausschließbarkeit des und B) Nicht-Rivalität im

Konsum(s) auf. Ein „reines öffentliches Gut“ verfügt über beide dieser Merkmalsausprägungen. Liegt nur eines dieser Merkmale vor, handelt es sich bei diesem öffentlichen Gut um ein „unreines öffentliches Gut“. Besteht beispielsweise nur Nicht-Ausschließbarkeit vom, aber Rivalität im Konsum9, so handelt es sich um „Allmendegüter“. Liegt hingegen Nicht-Rivalität im, aber Ausschließbarkeit vom Konsum vor, handelt es sich um „Clubgüter“. Diese werden in der Literatur jedoch oft auch als „Mautgüter“ oder als ein „natürliches Monopol“ bezeichnet. Herrscht hingegen keine dieser beiden Merkmalsausprägungen vor, so handelt es sich um ein „privates Gut“, dass sich sowohl durch Rivalität im als auch durch Ausschließbarkeit vom Konsum auszeichnet. Ein elementarer Bestandteil für die Ausschließbarkeitsbedingung ist dabei das Vorliegen wohldefinierter Eigentumsrechte. Erst aufgrund durchsetzbarer Eigentums- und Verfügungsrechte können andere Individuen vom freien und unentgeltlichen „Free Rider“ Zugang zu einem Gut ausgeschlossen werden. Für ein privates Gut ist dies vollständig der Fall. Für ein Clubgut ist der Zugang hingegen an die Zahlung von z.B. einer Maut oder eines Eintrittspreises (diese sind zumeist jedoch nicht kostendeckend für die Bereitstellung des unreinen öffentlichen Gutes) gebunden.

Ein reines öffentliches Gut besteht hingegen ohne definierte Eigentumsrechte und Nutzungsbeschränkungen (z.B. Luft). Bei einem Allmendegut ist dies ebenfalls der Fall, jedoch herrscht hier Konsumrivalität zwischen den Nutzern (z.B. Hochseefischerei). Hieraus ergibt sich eine Einteilung in reine und unreine öffentliche Güter aufgrund von Rivalität und Zugangsbeschränkung/Ausschluss wie in der Abbildung 1 grafisch veranschaulicht.

Unter Verwendung dieses konzeptionellen Rahmens (vgl. u.a. Mankiw und Taylor, 2009 und Beck, 2011) erfolgt eine Charakterisierung des Gutes „Sicherheit“ bzw. Militär, auf die Ausgangslage dieser Studie bezogen, im weiteren Sinne in die Klassifizierungsbeispiele10

1 - privater Sicherheitsdienst (privates Gut)

2 - Militärmuseum (Club-/Mautgut als unreines Gut)

3 - Landes-/Bündnisverteidigung im Einsatzfall bei einer unterdimensionierten Armee (Allmendegut als unreines öffentliches Gut)

4 - Landes-/Bündnisverteidigung (reines öffentliches Gut)

und

1 - internationale Bündnisverteidigung (globales öffentliches Gut).

Abbildung 1: Reine und unreine öffentliche Güter

Da die bestehende Literatur hier häufig mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten und unterschiedlichsten Beispielen arbeitet, dient die komplexe zusammenfassende Abbildung 2 dazu, dem Leser einen umfassenden Gesamtüberblick zur öffentlichen Gut Thematik im Spannungsfeld zu privaten Gütern, zu Externalitäten in Form von positiven und negativen externen Effekten, sowie zur Thematik globaler öffentlicher Güter zu ermöglichen (siehe Abb. 2).

Für den militärischen Fokus konzentriert sich diese Arbeit auf das reine öffentliche Gut11 Landesverteidigung bzw. Bündnisverteidigung, das auch als globales öffentliches Gut der Staaten-/Bündnisgemeinschaft supranational konsumiert wird.

Der konzeptionelle Rahmen globaler öffentlicher Güter (global public goods = GPGs) ist dabei in den letzten anderthalb Jahrzehnten zu einer Art Referenzrahmen in der Global Governance Debatte geworden. Er liefert damit über bilaterale und multinationale Verträge zwischen Staaten hinaus einen zusätzlichen Begründungszusammenhang für supranationale Kooperation und Zusammenarbeit und wurde bereits in verschiedenen UN-Foren extensiv diskutiert (vgl. Schubert und Bayer, 2010 und Kaul et al., 1999). So wurde beispielsweise bereits 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg eine „International Task Force on Global Public Goods“ etabliert, die die Bereitstellung verschiedener globaler öffentlicher Güter, sowie deren Finanzierungsbedarf und -optionen entwickeln sollte12. Während die Bereitstellung öffentlicher Güter historisch gesehen immer eine nationalstaatliche Aufgabe war, gewinnt diese jedoch mit zunehmender Globalisierung immer mehr an einer globalen Perspektive hinzu. Da globale öffentliche Güter und Übel, bzw. deren Nutzen oder Schaden, über Landesgrenzen hinaus wirken, ergibt sich hieraus die Begründung für eine verstärkte multinationale Kooperation. Im militärischen Kontext praktiziert die Europäische Union und NATO dies bereits aktiv seit etwa 2004 durch die Indienststellung der EU-Battlegroup(s)13 und seit 2002 durch den Beschluss der Aufstellung einer NATO Response Force14.

Globalität stellt dabei eine Art von Öffentlichkeit dar, die sich durch den Wegfall nationaler (Handels-)Grenzen und die internationale Verflechtung durch Bündnisse und Abkommen ergibt. Aus globaler Sicht betrachtet ist ein nationalstaatliches öffentliches Gut supranational betrachtet daher ein Gut von globalöffentlicher Bedeutung und daher von erheblichem internationalem Interesse aufgrund seines globalsupranationalen externen Nutzens, das allein nationalstaatlich betrachtet, ebenfalls der Problematik öffentlicher Güter unterliegen würde. Seine effiziente Bereitstellung erfordert daher neben nationalen Anstrengungen ebenso eine Betrachtung und Bereitstellung als „globales öffentliches Gut15 “.


Abbildung 2: Öffentliche Güter im Spannungsfeld zu privaten Gütern, Externalitäten und globalen öffentlichen Gütern

Die politischen Präferenzen, welche globalen öffentlichen Güter in welcher Art und in welchem Umfang staatenübergreifend bereitgestellt werden sollen, erfordert somit einen global-normativen Ansatz und die Thematisierung innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft. So forderte beispielsweise die „International Task Force on Global Public Goods“ in ihrem Zwischenbericht (2005) neben internationalen Schutzgütern wie Wäldern, Meeren, etc. ebenso eine verantwortliche internationale Sicherstellung der fünf zentralen globalen öffentlichen Güter

- Kontrolle ansteckender Krankheiten,

- freier Handel,

- Wissen,

- finanzielle Stabilität und

- Frieden und Sicherheit.

Im Kontext dieser Arbeit stehen hierbei internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut externe Sicherheit, dass national auch häufig als internationales Peacekeeping bezeichnet und diskutiert wird, im Fokus.

2.2.2. Problematik

Die Problematik der Bereitstellung des (globalen) öffentlichen Gutes Sicherheit in Form von Landes-/Bündnisverteidigung ergibt sich durch die Nicht-Ausschließbarkeit aufgrund ihres großen externen Nutzens für alle Individuen. Daher wären zu Marktbedingungen auch nicht alle Nutzer dieses Gutes bereit, für seine Entstehungs- und Unterhaltungskosten aufzukommen. Dieses Problem kollektiven Handelns16 bei der Nutzung des öffentlichen Gutes, bei dem die Individuen den Nutzen des Gutes ohne Gegenleistung erlangen und auch nicht effektiv von der Nutzung ausgeschlossen werden können, wird als „Trittbrettfahrer-“ oder „Free Rider Problem“ bezeichnet, das auf ein Anreizproblem zurückzuführen ist.

Folglich würde äußere Sicherheit marktlich17 auch nicht oder nicht in einem ausreichenden Maß von privaten Unternehmen angeboten. Daher liegt hier bei öffentlichen Gütern ein Marktversagen als notwendige Bedingung für einen Staatseingriff vor. Als hinreichende Bedingung für den Staatseingriff gilt bei öffentlichen Gütern wie der äußeren Sicherheit zumeist eine Steigerung (vgl. auch Pareto-Verbesserung) der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Zur spieltheoretischen (Holler und Illing, 2005) Veranschaulichung der Nichtausschließbarkeit und der Trittbrettfahrerproblematik dient das einfache Beispiel in Tabellenform aus Abbildung 3.

Abbildung 3: Gefangenendilemma

Bei diesem einfachen Beispiel handelt es sich um das sogenannte „Gefangenendilemma18 “. Keines der beiden Individuen A und B trägt zur Bereitstellung des öffentlichen Gutes der äußeren Sicherheit bei, obwohl sich beide besserstellen würden, wenn jeder zur Bereitstellung beitragen würde. Die dominante Strategie beider Individuen ist jeweils nicht beizutragen, so dass sich das Nash19 -Gleichgewicht bei einem Payoff von „0 ; 0“ ergibt. Würden beide kooperieren und beitragen, wäre der Payoff „1,5 ; 1,5“, so dass hier ein Staatseingriff und die staatliche Bereitstellung des öffentlichen Gut gerechtfertigt ist. Ähnlich verhält sich dieses Beispiel auch, wenn man es beispielsweise von „beitragen – nicht beitragen“ auf „Frieden – Krieg & Armee – keine Armee“ oder „Nachbar hat keine Armee – Nachbar hat eine Armee & keine eigene Armee – eigene Armee“ modifiziert. Von daher bleibt die „Free Rider Problematik“ das zentrale Problem bei der Bereitstellung von Gütern mit einem großen externen Nutzen, dass ohne Staatseingriff und die Bereitstellung öffentlicher Güter durch die Erhebung von Zwangsabgaben nicht wohlfahrtsoptimierend gelöst werden kann (u.a. Beck, 2011). Eine weiterführende Problemthematisierung von Staatsverschuldung, Crowding Out, Rent-Seeking etc. unterbleibt an dieser Stelle.

Für diese Studie ergibt sich aus der vorangehenden Betrachtung der Güterbereitstellung, die Legitimation der staatlichen Bereitstellung des „öffentlichen Gutes Bundeswehr“, das der für Deutschland gewählten Umsetzungs- und Bereitstellungsform der „(äußeren) Sicherheit“ entspricht.

2.3 Die Bereitstellung von „Sicherheit“
2.3.1 Der Begriff „Sicherheit“

Unter dem Begriff Sicherheit versteht man allgemein den Zustand des Sicherseins, des Geschütztseins vor Gefahr und Schaden oder auch das höchstmögliche Freisein von Gefährdungen. Im militärischen Kontext assoziiert man mit Sicherheit häufig auch Frieden oder die Abwesenheit von Krieg, wobei diese Ausprägung theoretisch von einer Welt voller Pazifisten bis hin zu einer Welt voller Polizeistaaten mit dem Drohpotenzial der jederzeitigen gegenseitigen völligen Zerstörung reichen könnte. Unter einem etwas realistischeren Betrachtungswinkel ist staatliche Sicherheit das Maß an Vorsorge und Schutzmaßnahmen, das der politische Willensbildungsprozess in einem Staat national und in Bündnissystemen international als gesellschaftlich geeignet zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten im jeweiligen Geltungsbereich erachtet hat. Die Begrifflichkeit der Sicherheit und der Sicherheitsrelevanz hat sich dabei in den vergangen Jahren nachhaltig gewandelt und erweitert. Sicherheit kann dabei in die vier verschiedenen Dimensionen

- Referenzdimension,

- Sachdimension,

- Raumdimension und

- Gefahrendimension unterteilt20 werden.

In Bezug auf die Referenzdimension sind nicht mehr nur der Staat und der Schutz staatlicher Souveränität das primäre Referenzobjekt, sondern vielmehr die Gesellschaft und ihre Individuen, deren Sicherheit gewährleistet werden soll. Hierbei wird Sicherheit als Grundvoraussetzung eines freien und selbstbestimmten Lebens angenommen, die der Staat seinen Bürgern folglich bereitzustellen hat.

In der Sachdimension stehen neben der militärischen und polizeilichen Sicherheitskomponente durch eine zunehmende Globalisierung auch die politischen Komponenten ökonomischer, ökologischer und menschlicher Sicherheit in Fokus. Bezüglich der Raumdimension mit ihrem geographischen Bezugsrahmen hat sich durch militärische und wirtschaftliche Bündnissysteme (vgl. auch Globalisierung) ein ähnlicher Wandel in Sicherheitsaspekten ergeben. Sicherheit ist nicht mehr ausschließlich auf nationaler Ebene ein politisches Thema, sondern auch auf überregionaler, internationaler und globaler Ebene, so dass sich Sicherheit als „globales öffentliches Gut“ darstellt.

Die Gefahrendimension, analysiert mögliche Gefahren- bzw. Störungspotenziale der Sicherheit. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Wegfall konkreter Bedrohungsszenarien, sind heute Bedrohungen und Konfliktpotenziale zum Teil unklar geworden, schwierig zu definieren und oft ideologisch oder aber auch wirtschaftlich bedingt. Diese treten häufig asymmetrisch auf und versetzen einem kleinen und vorher oft noch völlig unbekannten Aggressor in den Vorteil des Überraschungsmoments gegenüber staatlichen Sicherheitsstrukturen. Daher ist eine punktuelle gesellschaftliche Verwundbarkeit in den Vordergrund gerückt und ein „Krieg der Vaterländer“ eher unwahrscheinlich geworden. Durch die unterschiedlichen Dimensionen und deren Vielschichtigkeit und Interaktion wird der Begriff Sicherheit zu einer komplexen Thematik, die weit über ein triviales Schwarz-Weiß-Denken hinausgeht. (Vgl. Stuchtey et al., 2013 und Daase et al., 2013).

Diese lässt sich auch an den Denkanstößen durch General a.D. Schneiderhan (2013) an Soldaten der Reserve festmachen. Wie er bestätigt, ist Sicherheit heutzutage weit komplexer geworden und lässt sich militärisch nicht allein wie früher häufig geschehen am Gefecht, sondern der permanenten Bedrohung durch Anschlag und Hinterhalt festmachen. Konflikte finden in erster Linie nicht mehr auf dem Schlachtfeld, sondern durch Zermürbung statt. Wer heutzutage vermögend ist, kann sich potentiell alles leisten, was zur Anwendung von Gewalt erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden Gewinne häufig auf kriminellem Wege gemacht und privatisiert, wohingegen die Kosten von Gewalt und Konflikt für die Gesellschaft sozialisiert werden. Hierbei müssen Terroristen nicht unbedingt die Ursache von Konflikten sein, sondern sind häufig ideologisch agierende Trittbrettfahrer und Nutznießer von Konflikten. Eine wenig gestellte Frage ist hierbei die Frage nach monetären Nutznießern und daher häufig auch „Sponsoren“ (Schneiderhan, 2013) von Krisen und Konflikten. Dabei darf man nicht vergessen, dass bereits jetzt Konflikte um überlebenswichtige Rohstoffe und Ressourcen entstehen, die besonders auf dem Feld des Zugangs zu sauberem Trinkwasser vielerorts schon als kritisch zu bewerten sind. Aus einer frühzeitigen Konfliktvermeidungsstrategie (siehe Abb. 4) ergibt sich ein komplexer Prozess zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung, der durch das Zusammenspiel von Prävention, Intervention, Nachsorge und erneuter Vorsorge gekennzeichnet ist.

Abbildung 4: Prozessuale Darstellung einer staatlichen Konfliktvermeidungsstrategie

Dennoch nimmt die Öffentlichkeit oft durch die selektierte Berichterstattung der Medien nur ein begrenztes Bild der äußeren Sicherheit wahr. Da der Leser bzw. Zuschauer vom Einsatz der Soldaten meist selbst nicht unmittelbar betroffen ist, tangiert ihn das wenig, außer er wird monetär beteiligt. Dabei wäre eine Generationenverantwortung für Sicherheit als elementares menschliches Bedürfnis (Schneiderhan, 2013) etwas Erstrebenswertes. Es wäre zu wünschen, dass diese Thematik globaler öffentlicher Güter weiter in einen gesellschaftlichen Fokus rückt.

2.3.2 Ein unvollkommener Markt – (k)ein Platz für eine Armee

In der (sozialen21 ) Marktwirtschaft werden Produktion und Konsum durch Marktpreise gesteuert. Der Markt hat hierbei eine Entdeckungsfunktion und die Aufgabe, knappe Ressourcen Best möglichst zu allokieren. Dies trifft allerdings nur auf private Güter zu da sowohl bei reinen, als auch unreinen öffentlichen Gütern die Kosten der Bereitstellung des Gutes nicht oder nur teilweise von den Konsumbeteiligten getragen werden. Hierdurch kommt es zu einem Marktversagen in Bezug auf die Bereitstellung des öffentlichen Gutes, die daher durch den Markt nicht oder nur unzureichend erfolgen würde (Beck, 2011 und Mankiw und Taylor, 2009). Im Fall der Landesverteidigung durch Streitkräfte kann beispielsweise niemand im Land vom externen Nutzen der Armee ausgeschlossen werden. Eine Armee hat einen Abwehreffekt für das ganze Land und somit für alle Individuen, sogar dann, wenn sie beispielsweise als Pazifist diesen Schutz möglicherweise negieren. Es herrscht sozusagen Konsumzwang. Durch diesen externen Nutzen und die Nicht-Ausschließbarkeit hiervon ergibt sich jedoch das Trittbrettfahrer- / Free Rider Problem. Da das Individuum nicht vom Konsum und dem daraus resultierenden Nutzen ausgeschlossen werden kann, wird es auch nicht bereit sein, einen finanziellen Beitrag zur Bereitstellung des Gutes zu leisten, wenn es dieses auch kostenfrei erhält. An Stelle des marktlichen Wettbewerbs tritt hier die Notwendigkeit von Kooperation, die im Falle des Staates eine Zwangskooperation bzw. eine obligatorische Interessengemeinschaft aller Staatsbürger zur steuerfinanzierten Bereitstellung des öffentlichen Gutes Landesverteidigung ist. Da diese einen bedeutenden externen Nutzen hat, würden viele wohl einen freiwilligen Beitrag für die Armee ablehnen und hoffen, dass dieser externalisiert wird. Somit würde ein individueller Rationalismus zu kollektivem Irrationalismus führen (vgl. Abb. 3). Aus diesem Grund ist leicht nachvollziehbar, dass der Staat nicht um freiwillige Beiträge bittet, sondern Zwangsabgaben in Form von Steuern erhebt, die u.a. der Bereitstellung öffentlicher Güter dienen. Daher wird politisch ausgehandelt, in welchem Umfang militärische Sicherheit für die Gesellschaft bereitgestellt werden soll und Marktversagen bei der Bereitstellung des öffentlichen Gutes Landes-/Bündnisverteidigung durch einen Staatseingriff, in den an dieser Stelle unvollkommenen Markt, überwunden.

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