Kitabı oxu: «Alte Werte in neuer Zeit»

Şrift:

MATTHIAS ZIMMER

ALTE
WERTE
IN NEUER
ZEIT

Christliche Verantwortung

und praktische Politik


1. Auflage 2021

Copyright © Nomen Verlag, Frankfurt am Main 2021

Alle Rechte vorbehalten

www.nomen-verlag.de

Umschlaggestaltung: BlazekGrafik, Frankfurt am Main

Satz: Uhl + Massopust, Aalen

ISBN 978-3-939816-76-8

eISBN 978-3-939816-77-5

Inhalt

Einleitung

1. Die Zumutung des »C«

2. Eigentum und Gemeinwohl

3. Arbeit

4. Arbeitsschutz

5. Alterssicherung

6. Arm und reich

7. Hartz 4

8. Pflege

9. Wohnen und Eigentum

10. Endlich wachsen?

11. Umwelt und Schöpfung

12. Kapitalismus und Gemeinwohl

Ausblick

Nachwort

Literaturempfehlungen

Anmerkungen

Einleitung

»Was würde Jesus heute sagen?« lautet ein Buchtitel von Heiner Geißler aus dem Jahr 2003.1 Der streitbare Politiker hatte die politische Botschaft des Evangeliums mit der politischen Realität kontrastiert. Das war wenig schmeichelhaft. Die biblische Botschaft ist eine der Nächstenliebe, der Solidarität, des Mitgefühls; in ihr steht der Mensch als Geschöpf Gottes im Mittelpunkt. Der Anspruch an die Politik ist daraus abgeleitet: Der Mensch ist Ausgangspunkt und Ziel allen politischen Tuns. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Nicht die Rasse, die Klasse, der Markt oder der Staat. Politische Ordnungen legitimieren sich dadurch, dass in ihnen die Liebe und Gerechtigkeit Gottes widerhallt.

Zweifellos: Ein hoher Anspruch. Vermutlich einer, der erst in der Civitas Dei umfassend verwirklicht werden kann, also in der Bürgerschaft Gottes im jenseitigen Leben. Im irdischen Leben geht es häufig weniger um Nächstenliebe als um Interessen, um Macht, um Einfluss, um Geld. Nicht selten geht es, bis in die hohe Politik hinein, um Dummheit, Gier, Bösartigkeit, Hinterhältigkeit, persönlichen Vorteil. Dazu muss man nicht das Wirken von diktatorischen Potentaten als Anschauung nehmen, ein Blick auf den ehemaligen US-Präsidenten Trump reicht aus, um all diese Zutaten wiederzuerkennen. Und es wäre ja auch verwunderlich: Viele Menschen sind davon geprägt, und Politiker sind auch nur Menschen. Sie sind auch bisweilen raffgierig, publicitysüchtig und machtbesessen und verletzen dafür alle Regeln des Anstands, in den USA ebenso wie in Deutschland. Zum Glück sind die Fälle bei uns sehr viel seltener.

Und doch: In einer Partei, die sich dem Christlichen verpflichtet sieht, sollte es am Ende um das Gemeinwohl gehen. Vereinfacht ausgedrückt: Um das Wohlergehen aller, nicht nur das eigene. Und der dumme Spruch, wenn sich jeder um sich selbst sorgt, dann sei doch für alle gesorgt, trifft nicht zu. Das ist neolibertärer Quatsch. Gemeinwohl ist nicht die Summe individueller Glücksmomente, sondern die Möglichkeit für jeden, sich nach seinem Potential im Rahmen der Gesellschaft entfalten zu können. Das bedarf der Ordnung der Gesellschaft und nicht eines unverbundenen Nebeneinanders unterschiedlicher Interessen. Dazu muss man Chancengerechtigkeit schaffen, denn Chancen dürfen nicht dem Recht des Stärkeren folgen, sondern den Möglichkeiten und Potentialen jedes einzelnen Menschen.

Nun leben wir in einer Welt, die von Zwängen bestimmt ist. Einer dieser Zwänge ist die Knappheit. Wir leben nicht im Paradies, wo es keine Knappheit gab. Unsere Mittel sind begrenzt. Deswegen müssen wir wirtschaften; das ist nämlich nichts anderes als der Umgang mit Knappheit. In einer Welt des Überflusses braucht es weder Geld noch Börsen noch Wirtschaft. Aber die Art, wie und nach welchen Regeln wir wirtschaften, zeigt auch, wie ernst wir die politische Botschaft des Christlichen nehmen. Wenig ernst, wie mir manchmal scheint.

Ich habe viele Jahre die Möglichkeit gehabt, das Gemeinwohl mitgestalten zu dürfen. Häufig ist mir dabei der Spruch in den Sinn gekommen, dass der Fortschritt eine Schnecke sei. Eine Demokratie ist dadurch geprägt, dass man nicht einen großen Wurf umsetzt und Gerechtigkeit für alle herstellt, sondern Stück für Stück versucht, in kleinen Schritten etwas zu bewegen. Das ist mitunter frustrierend. Es braucht schon einen nachhaltigen Einschnitt, um die Möglichkeit einer anderen Welt kurz aufscheinen zu lassen. Das war mit der Coronakrise der Fall. Plötzlich war eine Unmenge Geld vorhanden und wurde ausgegeben. Wo zuvor noch um jeden Betrag gekämpft wurde, überstiegen die Summen, die der Deutsche Bundestag zur Verfügung gestellt hat, nun jegliches Vorstellungsvermögen. Plötzlich war die Luft sauberer. Weil der Flugverkehr um mehr als 90 Prozent reduziert wurde, der Autoverkehr fast zum Erliegen kam und viele Unternehmen nicht mehr produzieren konnten, verbesserte sich die Luftqualität deutlich, aber leider nur vorübergehend. Krisen können Chancen bedeuten, auch Chancen der Erkenntnis. Dazu braucht es allerdings eine Idee, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft entwickeln soll. Darum geht es in diesem Buch. Um eine positive Vision unseres Zusammenlebens aus dem programmatischen Punkt heraus, den meine Partei manchmal schamhaft zu verstecken scheint: Dem Christlichen.

Nun sagen einige: Die Bibel ist etwas für die Kirche, in der Politik gelten andere Regeln. Das mag stimmen. Die Bergpredigt ist kein Wahlprogramm. Und Nächstenliebe ist eine individuelle Tugend, aber keine Tugend sozialer Institutionen. Aber trotzdem: Wenn es nicht eine Idee gäbe, wie das Zusammenleben der Menschen denn wäre, wenn alles Gute sich verwirklicht, wäre unser Leben ärmer. Wir brauchen die Utopie einer besseren Welt, weil sie der Sehnsuchtsort unseres Strebens ist.2 Wir brauchen sie, weil wir die Wirklichkeit an dem Möglichen, an dem Sehnsuchtsort vermessen. Wir wollen besser sein, als wir sind, denn wir sind auch idealistisch, fähig zur Nächstenliebe, wir sind Träumer einer besseren Welt. Darum geht es in dem vorliegenden Buch. Es ist nicht geprägt von den Kompromissen, die man in der Politik schon immer mitdenkt, sondern ein Plädoyer für das bislang Unerreichte. Freilich habe ich hier viele Themen auslassen müssen und mich auf die Bereiche konzentriert, in denen ich besonders tätig war und bin: Arbeit und Soziales, Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Mir ist bewusst: Ich hätte noch vieles schreiben können, etwa im Bereich der Gesundheit, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Außenpolitik, der Migrationspolitik, der Ernährung- und Landwirtschaftspolitik und vielen anderen Bereichen. Aber erstens fühle ich mich inhaltlich in diesen Bereichen nicht ausreichend sattelfest, und zweitens geht es in dieser Schrift auch eher darum, exemplarisch und auf begrenztem Raum politische Alternativen zu entwickeln. Über weite Strecken ist diese Schrift eine leidenschaftliche Kritik an dem Bestehenden, an den Zuständen, die ich seit vielen Jahren sehe, ohne bislang grundlegend daran etwas ändern zu können. Ich bin dabei nicht ausgewogen, sondern Partei. Ich nehme Partei für ein Menschenbild, das sich aus dem Bekenntnis zum Christlichen ergibt. Ich verteidige also alte Werte, die auch in die neue Zeit passen. Und ich tue das mit Dank an zwei meiner großen Vorbilder: Norbert Blüm und Heiner Geißler, die Philosophen und Praktiker des »C« in der Politik.

1. Die Zumutung des »C«

Am Anfang steht ein Befund. Die CDU und die Kirche haben sich voneinander entfernt. Die frühere Selbstverständlichkeit, dass ein Christ, ein katholischer zumal, quasi automatisch die CDU wählt, ist Geschichte. Offen war noch in den fünfziger Jahren von den Kanzeln zur Wahl der Union aufgerufen worden. Das würde uns heute seltsam anmuten. Kirche soll nicht für eine Partei werben. Sie soll die frohe Botschaft, das Evangelium verkünden. Richtig ist aber auch: Das hat politische Konsequenzen dort, wo die Menschen aufgefordert sind, ihr Zusammenleben im Licht des Evangeliums zu gestalten. Und deswegen ist Kirche heute immer noch politisch, aber nicht mehr parteipolitisch. Sie kann nicht verkünden, ohne der Welt den Spiegel vorzuhalten. Sie kann nicht die Gottesebenbildlichkeit des Menschen verkünden, ohne zu sagen: Das hat auch Konsequenzen für unser Zusammenleben. Sie kann nicht die Hoffnung auf eine bessere Welt nur ins Jenseits verlegen, sondern muss davon überzeugt sein, dass das Gute im Menschen auch im Diesseits kraftvoll wirken kann und soll.

Aus all diesen Überlegungen ist die Soziallehre entstanden.3 Sie ist nicht die Übersetzung der Bergpredigt in ein politisches Programm, sondern gibt Leitplanken vor für das Verhältnis der Menschen untereinander. Sie gibt Orientierung für den politisch Handelnden. Präziser formuliert: Sie liefert einen Begründungsrahmen. Der ist nicht immer eindeutig. Ob ich beispielsweise die Grundsicherung erhöhen soll oder nicht, lässt sich nicht aus den Prinzipien der Soziallehre ableiten, wohl aber, dass wir eine Verpflichtung gegenüber den Armen haben. Wie genau das Arbeitsrecht aussehen soll, lässt sich nicht aus der Soziallehre ableiten, wohl aber, dass Menschen nicht Mittel zum Zweck anderer Menschen werden dürfen. Oder, um ein kontroverses Beispiel zu nennen: Selbst in der Kirche gibt es eine Debatte darüber, ob Ehe nicht auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften angewendet werden kann. Denn wenn die Liebe von Gott gegeben ist, dann spielt das Geschlecht keine Rolle – und Ehe lediglich auf Reproduktion zu reduzieren hieße, den Menschen zum Mittel zu machen.

So ist die Soziallehre selbst ein System offener Sätze. Freilich, die großen Sozialenzykliken der Päpste sind Meilensteine. Aber der Charakter der Soziallehre ist dadurch geprägt, dass es nicht nur die Sozialenzykliken gibt, sondern auch die Veröffentlichungen der Lehrstühle, die sich mit der Soziallehre beschäftigen, und, noch wichtiger: Dem Engagement der Laien in der Kirche, die sich mit den sozialen Fragen befassen.

Es war einmal der Stolz der Union, zu diesen Laien und ihren Organisationen eine besondere Beziehung zu haben, sei es der Kolpingbund, der in Deutschland heute noch über 220.000 Mitglieder hat, die Katholische Arbeitnehmerbewegung mit über 100.000 Mitgliedern oder der Bund der katholischen Jugend mit über 650.000 Mitgliedern. Die Wirklichkeit sieht allerdings heute anders aus. In den Laienorganisationen werden Themen debattiert, für die die CDU scheinbar kein offenes Ohr hat. In den Sozialenzykliken werden Themen angesprochen, die bei der CDU unter Sozialismusverdacht geraten. Und an den Lehrstühlen befindet man sich weit entfernt vom christlich-demokratischen Milieu. Eher noch, so hat man mitunter den Eindruck, sind viele Themen heute eher bei den Grünen oder gar bei den Linken anschlussfähig. Für eine Partei, die das C im Namen trägt, müssten spätestens bei diesem Befund alle Alarmglocken klingeln.

Ich sehe vor allem drei Bereiche, in denen sich die Differenzen heute entzünden und die ich im weiteren Verlauf des Buches konkretisieren will. Der erste Bereich ist eine kapitalismuskritische Sicht der Soziallehre. Der Kapitalismus wird nicht grundsätzlich abgelehnt, hat aber eine Existenzberechtigung nur dort, wo er den Menschen hilft, sich als Personen zu entfalten. Anders formuliert: Der Kapitalismus ist rechenschaftspflichtig und hat eine Existenzberechtigung nur dort, wo er dem Gemeinwohl dient.

Die zweite grundsätzliche Differenz ist die Option für die Armen. Das bedeutet: Wir haben eine Verpflichtung dafür, dass die Armut aus der Welt verschwindet. Das kann sehr vieles bedeuten: Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben, aber auch der Abbau ungerechter Strukturen, die Armut produzieren. Das gilt auch für Handelsstrukturen, von denen wir profitieren. Sie können eben dazu führen, dass sich in anderen Ländern Armut verfestigt, anstatt weniger zu werden. Option für die Armen kann aber auch heißen: Dort, wo wir an ungerechten Strukturen mit Schuld tragen, haben wir auch eine besondere Verpflichtung, Opfer dieser Strukturen bei uns aufzunehmen, wenn sie durch diese Strukturen heimatlos geworden sind. Ein hoch brisantes Thema, das uns noch lange begleiten wird!

Die dritte grundsätzliche Differenz hat mit der Ehrfurcht vor der Schöpfung zu tun. Das bedeutet einen anderen Umgang mit der uns anvertrauten Welt, angefangen von ausbeuterischen Wirtschaftspraktiken, die Mensch und Umwelt schädigen, bis hin zu Erwägungen des Tierwohls. Die Enzyklika Laudate sì von Papst Franziskus aus dem Jahr 2015 hat hier deutlich Position bezogen und darauf hingewiesen, dass unsere jetzige Art und Weise zu Wirtschaften mit den Erfordernissen der Nachhaltigkeit nicht vereinbar ist. Die dahinter liegende Idee ist sehr alt: Die Bewahrung der Schöpfung ist ein biblischer Auftrag. Sie hat Politiker, die sich dem »C« verbunden fühlen, schon lange vor dem Aufkommen der grünen Bewegung verpflichtet.

Diese Differenzen haben auch etwas damit zu tun, dass unsere Welt in Nationalstaaten aufgeteilt, die christliche Botschaft aber universal ist. Es überrascht daher nicht, dass die Soziallehre auch in letzter Konsequenz eine wahre Weltautorität befürwortet, subsidiär strukturiert. Man mag darin Reste des universalen Anspruchs des Papsttums sehen, der durch das Aufkommen der Nationalstaaten ja in Frage gestellt worden ist. Aber dennoch ist richtig: Nationalstaaten sind eine Übergangslösung, eine Behelfslösung. Globale Probleme brauchen globale Lösungen und globale Institutionen. Wer wollte das ernsthaft bestreiten?

Aber was zeichnet das »C« eigentlich aus? Natürlich nicht der Kirchgang oder die Tiefe des Glaubens. Sondern das »C« steht für eine politische Gestaltungsidee, die aus dem Glauben erwächst.4 Während aber Glaubenssätze den Anspruch auf Wahrheit haben, ist dies bei der politischen Gestaltungsidee nicht so. Sie ist in die Praxis gestellt und kann sich unterschiedlich manifestieren. Überdies ist der Mensch fehlbar. Deswegen ist die erste Aussage: Die Soziallehre ist ein System offener Sätze. Dies ist deshalb wichtig, weil es gegen jede totalitäre Versuchung immunisiert. Die Soziallehre will gerade nicht einen Gottesstaat, in dem anhand biblischer Gebote regiert wird. Sondern die Grundidee ist die des freien, verantwortlich handelnden Menschen – eines Menschen also, der auch irren kann. Deshalb hat mein erster Chef, der CDU-Politiker Bernhard Vogel, immer wieder gesagt: Es gibt keine christliche Politik, nur christliche Politiker. Recht hat er! Das Christliche ist keine Ideologie, sondern eine Orientierung an dem Guten. Der Mensch steht im Mittelpunkt, die Entfaltung seiner Person.

Damit sind wir auch schon bei dem wichtigsten Prinzip der Soziallehre. Der Mensch wird als Person gedacht, nicht als Individuum. Um es zu überspitzt darzustellen: Das Individuum ist der Mensch, der keine sozialen Bezüge hat und Herr seines eigenen Lebens, seines Schicksals ist; der Mensch als Individuum ist der Schöpfer seiner selbst und seiner Werte. Die Person ist demgegenüber der Mensch, der immer schon in seinen sozialen Bezügen gedacht ist. Zunächst den Bezügen zu seiner Familie, also seinen Eltern und Geschwistern. Zweitens dann in den weiteren sozialen Kreisen, in denen er verwurzelt ist: In der Gemeinde (ob kirchlich oder lokal), den Vereinen, den Freundschaften, schließlich auch seinem Heimatland. Drittens aber auch in dem Bezug zu Gott: Er ist nach Gottes Ebenbild geschaffen und legt durch sein Handeln Rechenschaft ab. Die Gottesebenbildlichkeit ist der Grund für die Würde des Menschen; und die Würde ist der Grund für die Menschenrechte. Das Tun des Menschen ist in die Demut vor Gott gestellt. Das ist der zentrale Unterschied im Menschenbild von Soziallehre und Liberalismus: Im Liberalismus ist der Mensch sein eigener Herr, ein »gottloser Selbstgott«, wie es Heinrich Heine einmal ausgedrückt hat. In der Soziallehre besteht die Freiheit des Menschen in seiner Bindung, seinem Eingebundensein in eine göttliche und menschliche Ordnung.

Die Soziallehre spricht von der Personalität als einem Prinzip. Das bedeutet: Es ist ein grundlegender Konstruktionsmechanismus des Sozialen. Aus der Personalität folgen vier weitere Konstruktionselemente des Sozialen. Das erste ist die Solidarität. Sie ist das horizontale Gestaltungsmerkmal einer Gesellschaft. Sie ist Ausfluss der Sozialität des Menschen, also der wesensmäßigen Bindung des Menschen an andere Menschen. Solidarität bedeutet hier nichts mehr als: Der Mensch ist für den Menschen da. Er hilft ihm in der Not. Solidarität ist also neben dem Gestaltungsmerkmal einer Gesellschaft auch eine Tugend. Sie macht deutlich: Es ist mir nicht egal, wie es meinem Nächsten geht. Da wir alle gleich sind an Würde, ist meine Entfaltungsmöglichkeit auch davon abhängig, dass sich mein Nächster entfalten kann. Solidarität trägt also den Anspruch in sich: Alle Menschen sollen ihr Potential entfalten können, und dafür sind alle Menschen auch ihren Mitmenschen gegenüber verantwortlich.

Das zweite Konstruktionselement ist die Subsidiarität. Das ist ein schwieriger Begriff. Er bedeutet zunächst einmal, dass sich der Staat nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen Kompetenzen aneignen darf, im Übrigen aber zu Hilfeleistungen verpflichtet ist. Deswegen wird Subsidiarität auch als das vertikale Gestaltungselement einer Gesellschaft angesehen. Sie regelt also die Beziehungen von »oben« und »unten« in einer Herrschaftsstruktur. Subsidiarität beantwortet die Frage, wie Herrschaft gestaltet sein soll, wie folgt: So, dass die Probleme möglichst nahe bei den Menschen gelöst werden können. »Empowerment« heißt das heute und meint: Der Staat hat die Menschen dabei zu unterstützen, ihre Probleme lösen zu können. Er darf sich nicht ihre Kompetenzen anmaßen, sondern muss Hilfestellung geben. Das hat unmittelbare Konsequenzen etwa bei den Problemen der Familien oder der Pflege. Kompetenzen hat der Staat nur dort, wo Einzelne Probleme nicht mehr lösen können. Banale Beispiele: Einzelne können keine Infrastruktur wie Straßen bereitstellen oder Verteidigung organisieren. Dazu bedarf es des Staates. In allen anderen Bereichen aber hat er ein Kompetenzanmaßungsverbot. Er darf also nicht in Bereiche eingreifen, die besser von den Einzelnen wahrgenommen werden können. Klassisches Beispiel ist die Kindererziehung. Schon im Grundgesetz heißt es deshalb, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist. Das ist nicht immer ganz trennscharf, denkt man beispielsweise an die Schulpflicht. Aber es ist vom Grundsatz her ein Element, dass die Freiheit des Einzelnen im Blick hat und staatliche Gewalt auf das Notwendigste beschränkt. Nicht umsonst haben alle totalitären Regime sich in fundamentalem Gegensatz zum Prinzip der Subsidiarität befunden.

Das dritte Konstruktionselement ist die Nachhaltigkeit. Sie bedeutet eine Solidarität in der Zeit. Wir sind nicht nur unseren unmittelbaren Zeitgenossen verpflichtet, sondern auch unseren Nachkommen. Biblisch betrachtet haben wir von Gott die Welt zur Hege und Pflege übernommen. Wir sind nicht die Eigentümer dieser Welt, sondern lediglich die Verwalter. Wir tragen Verantwortung dafür, dass diese Welt fortbesteht, und nicht nur irgendwie, sondern mindestens so, dass unsere Nachkommen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen dieser Welt eine gleiche Entfaltungsmöglichkeit haben. Sicherlich, wir haben durch die technische Entwicklung vieles möglich gemacht, was den Generationen vor uns nicht möglich war. Das wirft Fragen auf, was die Ersetzung natürlicher durch künstliche Ressourcen betrifft. Das soll uns hier aber zunächst nicht weiter beschäftigen. Uns geht es um die Möglichkeit zukünftiger Menschen, sich in ihrem Menschsein entfalten zu können. Dazu braucht es eine natürliche Umgebung; und dazu wird man die technischen Möglichkeiten nicht mehr wegdefinieren können.

Denn letztlich sind alle Konstruktionsprinzipen unter die Idee des Gemeinwohls gestellt. Das ist das vierte Prinzip. Gemeinwohl bedeutet »die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen.«5 Gemeinwohl ist also mehr als die Summe des Wohlergehens aller Einzelnen. Das war schon immer der Denkfehler des Liberalismus. Gemeinwohl bedeutet, dass ich auch als Einzelner für den Anderen und das Erreichen seiner Vollendung Mitverantwortung trage. Ich muss also das Glück aller als eine gemeinsame Aufgabe ansehen, weil es kein Glück, keine Vollendung auf dem Rücken fremden Unglücks gibt. Das kann vieles bedeuten, etwa was den fairen und gerechten Zugang zu natürlichen und gesellschaftlichen Ressourcen angeht, was die Verteilung angeht, was ein Leben in Würde angeht. Und das ist eine der großen und bleibenden Herausforderungen auch an eine Partei, die das C im Namen trägt. Wird sie diesem Anspruch gerecht? Und wenn nicht: Wie kann sie diesem Anspruch gerecht werden? Ich will und kann diese Fragen nicht umfassend beantworten, sondern werde mich beschränken auf die Felder, in denen ich selbst einige Kenntnisse habe und die ich eingangs skizziert habe: Auf die Welt von Arbeit und Wirtschaft, auf die Frage von Menschenrechten, auf die Frage des Umgangs mit der Schöpfung und der Zukunft des Kapitalismus. Und denjenigen, die dann sagen: Du hattest doch viele Jahre Zeit, all das umzusetzen, denen antworte ich: In einer Demokratie braucht man Mehrheiten. Mehrheiten sind von zwei Dingen abhängig: Der Erkenntnis des Gebotenen und den Interessen. Zur Erkenntnis des Gebotenen will ich einen Beitrag leisten, auch zuspitzend. Gegen diejenigen Interessen aber, die sich allzu häufig gegen die Erkenntnis des Gebotenen stellen, vermögen gute Argumente nichts auszurichten. Deswegen ist parlamentarische Arbeit immer unvollkommen, immer Stückwerk und endet nie in einem großen Wurf. Und trotzdem würde ich sie immer verteidigen, denn wir haben nichts Besseres.

2. Eigentum und Gemeinwohl

Unsere Wirtschaftsordnung beruht auf Eigentum. Jeder kann Eigentum erwerben, keiner ist davon grundsätzlich ausgeschlossen. Dafür, dass es Eigentum gibt, werden sehr gute Gründe angeführt; ebenso für die Frage, dass Eigentum auch Grenzen haben muss. Beides ist wichtig für unsere weitere Argumentation. Deswegen schauen wir uns zunächst einmal den wichtigsten Grund dafür an, warum es Eigentum geben muss. Das wird ein wenig philosophisch, aber durchaus wichtig für unsere gegenwärtigen Debatten.

Eigentum ist in der klassischen Theorie des Liberalismus eng mit dem Begriff der Freiheit verbunden, und das ist richtig.6 Eigentum haben zu können bedeutet Freiheit; Eigentum verwehrt zu bekommen, ist der Inbegriff der Unfreiheit. Ganz grundlegend und deutlich ist dies, wenn man mit dem Eigentum am eigenen Körper beginnt. Eigentum am eigenen Körper bedeutet, dass man nicht verkauft werden kann; dass kein anderer als ich selbst Verfügungsgewalt über meinen Körper hat. Es bedeutet: Ich bin selbst der Herr über mein Leben, mit allen Konsequenzen: Kein Sklave, keine Ware, keine Sache, der man nach Belieben Leben und Freiheit nehmen kann. Deswegen sind die Wurzeln der Menschenrechte als Abwehrrechte gegen den Staat und als Anspruch des Eigentums am eigenen Körper auch eng miteinander verwandt. Ohne Eigentum also keine Menschenrechte, damit keine Bürgerrechte und keine Demokratie. Die Idee, dass der Mensch Würde hat, hängt eng zusammen mit der Idee, dass der Mensch sein Eigentum ist, sich also selbst gewissermaßen besitzt. Damit ist er autonom, zumindest im Grundansatz, und autonom bedeutet: Er setzt sich seine eigenen Gesetze des Handelns. Die letzte Instanz, die die Rechtmäßigkeit seines Handelns beurteilt und auf moralische Erwägungen bezieht (also nach Gut und Böse fragt), ist das Gewissen.

Wenn wir einen Moment innehalten und dieses Argument etwas genauer betrachten, dann fällt auf: Es hat weitreichende Konsequenzen für unser Zusammenleben. Die großen Denker des Liberalismus haben sogar gesagt: Der Staat entsteht nur, um diese Rechte zu schützen. Diese Rechte – Leben, Freiheit, Eigentum – sind vorstaatliche Rechte, die dem Menschen von Natur aus zukommen, also Naturrechte. Im Grundgesetz sind die Naturrechte zu einem vorstaatlichen Rechtsgrund verdichtet worden: Der Würde des Menschen. Der Mensch hat Würde bedeutet: Er ist kein Objekt, sondern Zweck in sich; er hat ein eigenes moralisches Universum in sich und kann, anders als ein Tier, sich in seinem Handeln auf diese moralischen Gründe beziehen und sich von bloßen Erwägungen von Lust und Unlust als Motivation des Handelns befreien. Der Mensch ist also mehr als ein Tier, das nach Instinkten handelt. Er kann auch nach moralischen Gründen handeln.

Aus der Würde des Menschen entspringen die Grundrechte: Freiheit, Gleichheit, Recht auf Leben und Eigentum und vieles mehr. Diese Rechte sind, wie schon gesagt, vorstaatlich. Der Staat wird lediglich gegründet, damit diese Rechte geschützt werden. So heißt es in aller Deutlichkeit in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, dass man für selbstverständlich halte, dass alle Menschen gleich geschaffen seien, dass sie der Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet habe, zu denen das Recht auf Leben, auf Freiheit und das Streben nach Glück gehörten und das Regierungen nur zu dem Zweck eingesetzt würden, diese Rechte zu schützen, und zwar im Konsens mit den Regierten. Der sich selbst gehörende Mensch begründet also Herrschaft damit, dass ein ganz bestimmtes Bild des Menschen geschützt wird. Die Regierung hat die Aufgabe, die Rechte der Menschen zu schützen und dort Abgrenzungen vorzunehmen, wo die Ausübung der Rechte des einen die Rechte des anderen verletzt. Denn eines ist auch klar: Rechte gelten nicht absolut, sondern enden dort, wo Rechte anderer betroffen sind.

Die Grundrechte gelten nicht nur im Verhältnis des Menschen zum Staat; das ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man annimmt, dass der Staat gegründet worden ist, um die Grundrechte der Menschen zu schützen. Sie gelten vor allem im Verhältnis der Menschen untereinander. Das Problem im vorstaatlichen Zustand war ja nicht der Staat, sondern dass die Menschen untereinander in Streit und Zwist lagen, weil es keine Autorität gab, die Streit und Zwist endgültig auflösen und entscheiden konnte. So sah es zumindest Thomas Hobbes, der englische Philosoph. Wie eigentlich, so fragte er sich, leben Menschen ohne jede Herrschaft zusammen? Seine Antwort war düster. Ohne Regierung, ohne Herrschaft ist der Mensch des Menschen Wolf. Das Leben ist dann, so schreibt er in einer berühmten Passage, einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz. Das hatte viele Gründe, auch den ziemlich einleuchtenden, dass dort, wo es keine Regierung gibt, das Recht des Stärkeren herrscht. Dort, wo das Recht des Stärkeren herrscht, ist kein anderes Recht auf Dauer: Es gibt keine Garantie für Leben, Eigentum, Sicherheit, keine Garantie dafür, auch nur im Ansatz seines eigenen Glückes Schmied sein zu dürfen oder zu können. Dieses Recht gibt es nur für den Stärkeren, aber auch nur so lange, wie er nicht durch andere von dem Thron der Tyrannei verdrängt wird. Auch der Stärkere lebt in permanenter Furcht; unser Mitleid mag sich hier in Grenzen halten, dennoch: Ohne Regierung leben alle Menschen in permanenter Unsicherheit und Furcht.

Uns genügt es hier festzustellen: Dem Staat obliegt es, alle Beziehungen der Menschen untereinander dem Prinzip unterzuordnen, dass alle Menschen die gleiche Würde haben. Das hat Auswirkungen auf unser Verständnis der Unterschiedlichkeit des Menschen: Bei aller Unterschiedlichkeit von Herkunft, Geschlecht, Hautpigmentierung, sexueller Orientierung oder religiöser Überzeugung: All das spielt keine Rolle in der Frage der Würde des Menschen. Hier sind alle Menschen gleich an Würde. Dieses Prinzip hat natürlich auch unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Arbeit, die den Menschen entwürdigt, muss verboten werden. Arbeit, die seine Rechte als Mensch verletzt, die seiner Gesundheit schaden, sein Leben gefährden, muss verboten werden. Arbeit, die dem Menschen keine Anerkennung als Mensch verschafft oder ungerecht entlohnt wird, muss reguliert werden. Der Staat hat die Aufgabe, Menschenrechte und Menschenwürde auch bei der Arbeit zu garantieren. Die Vertragsfreiheit der Menschen findet ihre Grenzen in der Menschenwürde und den Menschenrechten. Dazu aber mehr in den Kapiteln, die sich mit der Arbeit auseinandersetzen.

Kommen wir zurück zu dem Begriff des Eigentums. Es war John Locke, der große englische Philosoph, der den Zusammenhang von Eigentum und Freiheit dann erweitert hat. Wenn ich als Eigentümer meines Körpers die dingliche Welt mit meiner Arbeit mische (also etwas bearbeite), entsteht ein Eigentumsanspruch. Kurz und gut: Arbeit begründet Eigentum. In einem zweiten Schritt weitet Locke die Argumentation dann aus: Durch Geld wird Eigentum gewissermaßen »haltbar« gemacht; darüber hinaus begründet Geld einen Wertmaßstab, der unterschiedliche Produkte aus der Arbeit in eine Relation bringt (teurer/billiger). Damit kann ich dann mein Eigentum verkaufen oder anderer Menschen Eigentum kaufen. Geld erleichtert die Transaktion. Das führt zu ganz eigenen Problemen, etwa dort, wo sich Geld als Mittel der Transaktion verselbständigt. Aber so elegant das Argument bei Locke war, Eigentum aus Tätigkeit des Menschen abzuleiten, der sich selbst gehört (also Eigentum an sich selbst hat), so bedeutet dies nicht, dass dieses Eigentum keine Grenzen hat, also Eigentum zu einem Recht wird, das andere Rechte aushebelt. Eigentum darf nicht dazu führen, dass anderen Menschen nichts mehr übrigbleibt und sie deswegen Schaden nehmen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland findet sich hier eine kluge Formulierung: Danach verpflichtet Eigentum, und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Es gibt also Eigentumsschranken. Diese ergeben sich allerdings nicht notwendig aus dem Argument von Locke, sondern aus einem sehr viel älteren Argument, das sich schon bei dem Kirchenvater Thomas von Aquin findet. Demnach hat Gott, nachdem er die Erde geschaffen hat, diese allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Da er den Menschen als soziales Wesen geschaffen hat, steht damit auch Eigentum unter dem Vorbehalt, die Sozialität des Menschen zu befördern. Oder, anders formuliert: Dem Menschen dabei zu helfen, sich in der Gemeinschaft selbst zu verwirklichen. Eigentum ist also ein Mittel zum Zweck, kein Zweck in sich. Deswegen kannte die Kirche immer auch das Notrecht. »Not kennt kein Gebot«, so lautet ein altes Sprichwort. In der Not ist alles gemeinsam; und deswegen verwendet Thomas von Aquin auch einigen Scharfsinn darauf nachzuweisen, dass jemand, der aus Not stiehlt, keinen Diebstahl begeht. Man würde sich wünschen, dass deutsche Gerichte sich dieses Grundsatzes entsinnen würden. Wer aber die Entwendung weggeworfener Lebensmittel (das so genannte »Containern«) als rechtswidrig ansieht, hat sich von der christlichen Auffassung des Eigentums weit entfernt.

Auch bei John Locke gibt es eine Einschränkung des Eigentums; das Eigentumsrecht gilt nicht absolut. Es muss, nachdem sich ein Mensch Eigentum geschaffen hat, immer noch genügend und ebenso Gutes für die anderen verbleiben. Der Erwerb des Eigentums der einen darf also nicht zu Lasten der Lebenschancen der anderen gehen. Das ist entweder eine Forderung der Gerechtigkeit und der Fairness oder aus der Idee geboren, dass der Mensch die Erde von Gott als Obereigentümer zum Gebrauch zugeteilt bekommen hat mit der Maßgabe, dass er dort arbeitet und handelt in sozialer Verantwortung – also unter der Maßgabe der Nächstenliebe. Damit ist Eigentum nicht ausgeschlossen, aber begrenzt auf bestimmte Zwecke.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es, der Gebrauch des Eigentums soll gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen – also dem Gemeinwohl. Hier taucht der christliche Gedanke wieder auf, wonach Eigentum nie Selbstzweck ist. Diese soziale Bindung des Eigentums bedeutet auch: Der Staat darf regulieren im Sinne des Gemeinwohls. Er darf beispielsweise, um ein aktuelles Beispiel heraus zu greifen, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung Quoten in Vorständen von Unternehmen vorschreiben. Das ist dann ein legitimer Eingriff in die Eigentumsrechte, wenn damit das Gemeinwohl befördert wird.

Fassen wir zusammen, weil es für die weitere Argumentation wichtig ist. Der Mensch hat Eigentum an sich selbst. Das bedeutet, er kann von anderen nicht zum Eigentum gemacht werden. Das schließt alle Formen der Arbeit aus, die auf Unfreiheit beruhen. Da der Mensch sein eigener Herr ist, hat er eine Zweckbestimmung in sich selbst: Die Entwicklung seiner Personalität. Das schließt alle Arbeit aus, die dieser Zweckbestimmung entgegensteht. Da der Mensch Eigentum erwerben kann, sind Leben und Freiheit zusätzlich gesichert. Das schließt – innerhalb der Grenzen legitimer Eigentumsbildung – aus, den Menschen an der Bildung eigenen Eigentums zu hindern; mehr noch, es ist ein Gebot der politischen Klugheit, Eigentumsbildung zu fördern, damit der Einzelne ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Dies stärkt gleichzeitig die Formen freier und demokratischer Teilhabe in einem Gemeinwesen. Dieser Aspekt ist in zwei Bereichen besonders wichtig: Zum einen der Frage nach der Eigentumsbildung in der Arbeit, vor allem der Frage der Mitarbeiterbeteiligung. Zum anderen ist dieser Aspekt eminent wichtig bei der Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Der Einzelne hat hier systematisch Vorrang vor juristischen Personen bei der Frage, wie mit dem knappen Gut des Bodens umzugehen ist (dazu das Kapitel über Wohneigentum). Schließlich und letztlich: Die Erde ist uns gemeinschaftlich anvertraut. Deswegen ist der Begriff des Gemeinwohls auch universal zu sehen. Wenn die Bedingungen meines eigenen Wohlstands aus den Bedingungen der Armut und Unterentwicklung anderswo resultieren, ist dieser Wohlstand ungerecht. Wenn mein Wohlstand dazu führt, dass anderswo Armut und Unterentwicklung entsteht oder Ausbeutungsverhältnisse, dann habe ich die Verpflichtung, für Abhilfe zu sorgen. Dass eine solche Selbstverständlichkeit im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz auch noch ernsthaft bestritten wird, kann nur durch eine völlige Vergessenheit des Christlichen erklärt werden. Aber die Forderungen des Gemeinwohls gehen weit über die Sorgfaltsverpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz hinaus; wir werden dies im Kapitel über Umwelt und Schöpfung näher betrachten. Dass dies auch Auswirkungen auf die Frage hat, wie wir mit Flüchtlingen umgehen müssen, ergibt sich beinahe von selbst.7 Flüchtlinge sind Menschen, die nicht aus Langeweile aus ihren Ländern fliehen, sondern aus Not. Es ist eine Not, die häufig auch von den westlichen Industriestaaten mit verursacht worden ist, sei es durch ausbeuterische Wirtschaftsstrukturen oder durch Umweltzerstörung. Kein Wunder, dass viele Flüchtlinge sich dorthin wenden, wo sie die Ursache ihres Unglücks vermuten. Auch das ist ein Grund dafür, warum gerade die Kirchen den Abschottungsextremisten entschieden entgegengetreten sind. Und das ist auch gut so. Wohlstand auf Kosten anderer lässt sich auf Dauer nicht durch Grenzen sichern.

3. Arbeit

Mein Freund Ralf ist sauer. Er arbeitet bei einer Firma im ländlichen Raum. Wir kennen uns seit unserer Jugendzeit. Er hat dort vor vier Jahren angefangen und sich zunächst über die Arbeitsbedingungen gewundert. Unbezahlte Überstunden, wenig Arbeitsschutz, Leiharbeiter, die dort zu schlechten Konditionen eingesetzt werden. Auf Beschwerden reagiert die Unternehmensleitung kurz angebunden. Wenn es Dir nicht passt, dann kannst Du ja gehen, heißt es. Gewerkschaftliche Bindung gleich Null; die Gewerkschaft hat noch nie einen Fuß in den Betrieb setzen können. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Ralf beschließt: Ich spreche mal mit ein paar Kollegen, die das auch kritisch sehen. Schnell ist die Idee geboren: Wir können doch einen Betriebsrat gründen? Ja, warum eigentlich nicht? Das Verfahren dazu kann man im Internet leicht abfragen. Das Betriebsverfassungsgesetz ist die rechtliche Grundlage. Und eigentlich ist es einem Unternehmen verboten, die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eigentlich.

Die Unternehmensleitung hat davon Wind bekommen, dass die Gründung eines Betriebsrates bevorsteht. Die Initiatoren werden einzeln zum Gespräch gebeten und unter Druck gesetzt. Es wird auch Geld geboten. Sie ziehen ihre Unterstützung zurück. Bis auf Ralf. Der wird wenige Wochen später unter einem Vorwand entlassen. Er findet zwar wieder einen neuen Job, aber Ärger und Verunsicherung sitzen tief. Alle Praktiken, die er in der Firma erfahren hat, sind verboten und teilweise strafbar. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und in der strukturschwachen Region, aus der er kommt, ist man froh um jeden Arbeitsplatz.

Ein zweites Beispiel. Andrei Amariei hat von 2015 bis 2019 bei der Firma Tönnies gearbeitet.8 Zu Beginn habe er sieben Wochen ohne einen freien Tag gearbeitet; aber auch andere Arbeiter, so berichtet er der Süddeutschen Zeitung, hätten drei Wochen ohne einen freien Tag gearbeitet. Häufig sei der Lohn manipuliert worden, natürlich zugunsten des Arbeitgebers. Die Zeiterfassung wurde manipuliert, die Reinigung des Arbeitsplatzes durch die Mitarbeiter nicht als Arbeitszeit anerkannt. Als Amariei die Firmenunterkunft verließ, sei ihm trotzdem das Geld für die Unterkunft von seinem Lohn abgezogen worden. Wer glaubt, solche verbrecherischen Praktiken gebe es nur in der Fleischindustrie, der irrt. Auch mein Freund Ralf kann ähnliches berichten, sicherlich nicht so krass, aber mit ähnlicher Grundstruktur: Verstöße gegen den Arbeitsschutz, die Arbeitszeitregelungen, die ausgemachte Entlohnung. Man fühlt sich an die übelsten Zeiten des Kapitalismus im 19. Jahrhundert erinnert. Tönnies hat übrigens, bei mehr als 7000 Mitarbeitern, keinen Betriebsrat.

Sind das Einzelfälle? Das hängt ein wenig davon ab, wen man fragt. Tatsache ist allerdings: Solche Missstände finden häufig im Dunkeln statt, sie werden nicht öffentlich. Die Gewerkschaften können nur über Fälle berichten, die ihnen gemeldet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beispielsweise prüft, ob der Mindestlohn bezahlt wird und ob die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, kann nur über die Fälle berichten, die sie selbst untersucht hat. Mit anderen Worten: Es gibt diese Fälle, und die Dunkelziffer der nicht entdeckten Fälle ist vermutlich hoch.

Einen Hinweis darauf gibt eine bundesweite Kontrollaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Februar 2019 in der Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Etwas über 12.000 Fahrer aus dem In- und Ausland wurden nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt, in etwas über 350 Fällen auch unmittelbar Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Ergebnis waren 25 unmittelbare Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, knapp 50 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungspflichtige Meldepflichten oder ausländerrechtliche Bestimmungen und über 2100 Fälle, in denen es Anhaltspunkte für Verstöße gab, die weitere Prüfungen bei den Unternehmen notwendig machten, um den Sachverhalt zu klären. Mit anderen Worten: Bei der Stichprobe war ein Sechstel der Fälle als tendenziell kritisch anzusehen.9

Ähnliches gilt für den Mindestlohn. Bei einer ersten bundesweiten Überprüfung im Jahr 2018 stellte der Zoll in jedem zehnten Betrieb Unregelmäßigkeiten fest.10 Im Jahr 2019 prüfte der Zoll insgesamt mehr als 55.000 Arbeitgeber und leitete aus den Überprüfungen rund 115.000 Strafverfahren und 31.300 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Aus den abgeschlossenen Strafverfahren ergab sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1891 Jahren und Geldstrafen in Höhe von 36,6 Millionen Euro.11 Man sieht: Verstöße gegen arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und andere Vorschriften sind im Arbeitsleben kein Einzelfall, sondern traurige Realität für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Einhaltung von Arbeitszeiten haben zwei Funktionen: Sie schützen die Schwachen und schaffen gleichzeitig eine gleiche Ausgangsposition im Wettbewerb der Unternehmen. Niemand darf im Wettbewerb beispielsweise dadurch Vorteile haben, dass er am Arbeitsschutz spart oder den Lohn drückt. Es gibt Mindeststandards, an die sich alle halten müssen. Erst dadurch entsteht ein fairer Wettbewerb. Mit anderen Worten: Der Wettbewerb ist geregelt und erstreckt sich nicht auf alle Aspekte der Unternehmenstätigkeit. Er findet seine Grenzen in der Würde des Menschen, in ihrem Schutz und ihrer fairen Behandlung, auch und gerade in der Entlohnung. Wäre dem nicht so, dann wäre Wettbewerb nichts anderes als das Überleben der Stärksten auf Kosten der Schwachen. Dann wären wir nicht weit weg von Sklavenarbeit oder Zuständen wie in England im 19. Jahrhundert. Das ist aber mit einer demokratischen Gesellschaft, die sich den Schutz der Würde des Menschen auf die Fahnen geschrieben hat, unvereinbar.

Gleiches gilt für die Vorschriften zum Mindestlohn. Da eine Lohnuntergrenze in vielen Bereichen tariflich nicht mehr festgelegt werden konnte, musste ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Der Mindestlohn war Ausdruck der Schwäche der Sozialpartner, nicht ihrer Stärke. Aber ein Mindestlohn muss natürlich auch kontrolliert werden: Wenn mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet wird, verdient ein Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn. Missbrauchsmöglichkeiten gibt es genügend, auch, weil das Mindestlohngesetz sehr laxe Bedingungen für den Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden enthält. Eine handschriftliche Dokumentation der Arbeitsstunden kann leicht manipuliert werden, und wenn der Arbeitgeber undokumentierte Arbeitsstunden anordnet, greift jegliche Kontrolle ins Leere. Sicherlich, man kann sich beschweren und den Fall der Gewerkschaft oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Kenntnis bringen. Die wenigsten aber tun dies, sei es, dass sie ihre Rechte nicht kennen, nicht um den richtigen Ansprechpartner wissen oder schlicht Angst um ihren Job haben.

Erschwerend kommt hinzu, dass die unterschiedlichen Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer von unterschiedlichen Stellen kontrolliert werden. Die Gewerbeaufsicht etwa ist Angelegenheit der Länder. Sie prüft die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen sowie Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes ist Angelegenheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die dem Zoll untersteht; dieser ist eine Bundesangelegenheit. Diese Behörde überprüft nicht nur den Mindestlohn, sondern geht auch illegaler Beschäftigung nach. Daneben gibt es noch die Prüfdienste der Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden – eine verwirrende Vielzahl an Zuständigkeiten.

Das liegt zum einen daran, dass die Anzahl der Gesetzestexte zum Schutz von Arbeitnehmern unübersichtlich ist. Seit Jahren wird ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gefordert. Warum sollte das nicht möglich sein, nachdem man auch die Sozialgesetzgebung einheitlich geordnet hat, in mittlerweile 14 Büchern?12 Es würde vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen. Sie müssten dann nicht ihre Rechte aus den unterschiedlichsten Gesetzen zusammensuchen, sondern könnten ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zur Hand nehmen. Man spricht von bis zu dreißig unterschiedlichen Rechtsquellen, die das Arbeitsrecht regeln. Das ist unübersichtlich und verschleiert Rechte von Arbeitnehmern. Insofern ist richtig: Die CDU muss sich zu einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch bekennen und diese Forderung auch im nächsten Koalitionsvertrag verankern. Das schafft Klarheit.

Neben der verstreuten Rechtsmaterie gibt es einen zweiten systematischen Fehler im deutschen Arbeitsrecht: die Rechtsdurchsetzung. Nehmen wir ein einfaches Beispiel. In einem Unternehmen wird festgestellt: Das Unternehmen hat für Arbeitnehmer nicht den Mindestlohn gezahlt. Dafür kann dem Unternehmen ein Bußgeld auferlegt werden. Das bedeutet aber nicht, dass damit automatisch die Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Zahlungen rückwirkend erhalten. Nein, diese müssen in einem zivilrechtlichen Prozess eingeklagt werden. Gleiches gilt für zu wenig gezahlte Sozialabgaben. Das deutsche Recht geht davon aus, dass dies Gegenstand privater Rechtsverfolgung ist. Mit anderen Worten: Die Sozialversicherungen können nicht für den Geschädigten klagen; das muss er selbst übernehmen. Schlimmer noch: Nach vier Jahren verjähren die Ansprüche, der zu Unrecht einbehaltene Sozialversicherungsbetrag wird also gewissermaßen »ersessen«. Wenn Vorsatz im Spiel ist, verjähren die Ansprüche allerdings erst nach dreißig Jahren.

Nun ist eines klar: Kaum ein Arbeitnehmer wird, bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, gegen seinen Arbeitgeber klagen. Die Fiktion, beide Parteien, Arbeitsgeber wie Arbeitnehmer, seien also gleich vor dem Recht, ist genau das: Eine Fiktion. Deswegen besteht hier Handlungsbedarf sowohl im präventiven wie im rechtsdurchsetzenden Bereich.

Verstöße gegen Arbeitsrecht, Mindestlohn oder Sozialversicherungspflicht sind dort häufiger, wo es weder eine tarifvertragliche Bindung des Arbeitgebers gibt noch eine Form betrieblicher Mitbestimmung etwa durch einen Betriebsrat. Hier kann der Gesetzgeber einiges tun, um die Tarifbindung zu steigern und Formen der Mitbestimmung zu stärken. Das widerspricht nicht der negativen Koalitionsfreiheit, bringt aber eine Wertentscheidung des Gesetzgebers zum Ausdruck. Ganz in diesem Sinn hat der Koalitionsvertrag von 2018 festgehalten, dass für tarifgebundene Unternehmen »Experimentierräume« geöffnet werden für die Flexibilisierung von Arbeitszeit. Und in der Legislaturperiode davor wurde vereinbart, dass tarifgebundene Unternehmen andere Möglichkeiten erhalten bei der Dauer der Beschäftigung von Zeitarbeitern. Diesen Tarifvorbehalt gilt es auszubauen. Tarifbindung muss ein Kriterium sein für den Zuschlag zu öffentlichen Aufträgen ebenso wir für jegliche Exportförderung durch die öffentliche Hand. Dadurch wird eine Wertung des Gesetzgebers deutlich: Dass tarifgebundene Unternehmen denjenigen vorzuziehen sind, die keinen Tarifvertrag anwenden.

Zweitens müssen Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger über ein Verbandsklagerecht die Möglichkeit erhalten, für den einzelnen Arbeitnehmer tätig werden zu können; nur so lässt sich die strukturelle Ungleichheit im Arbeitsverhältnis durchbrechen. Das Arbeitsrecht geht immer noch ein wenig von der Fiktion aus, Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien auf gleicher Augenhöhe. Das ist natürlich nicht so, denn der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel. Deswegen braucht der Arbeitnehmer einen Ausgleich, etwa über ein Verbandsklagerecht. Gemeinsam ist man stärker.

Drittens sollte der Bund die Einrichtung von Arbeitskammern nach dem Vorbild des Saarlands in den Bundesländern ermutigen. Arbeitskammern sind neutrale Beratungsstellen, die vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen beraten können. Dies ergänzt die gewerkschaftliche Beratungstätigkeit vor allem dort, wo Gewerkschaften wenig oder gar nicht vertreten sind. Darüber hinaus hat eine Kammer einen stärker offiziellen Anstrich als eine Gewerkschaft und wird eher als Beratungsgremium wahrgenommen, das mit der Beratung nicht eigene Interessen (etwa der Werbung neuer Mitglieder) verbindet.

Schließlich sollte sich der Bund darüber Gedanken machen, wie die Vielzahl der Aufsichtsbehörden einheitlicher im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden können. Der Vorschlag, eine eigene Arbeitsinspektion zu errichten13, ist sicherlich erwägenswert, wird aber aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten im föderalen System eher schwierig umzusetzen sein.

In der Arbeit entfaltet sich der Mensch; Arbeit ist sinnstiftend. Das gilt nicht nur für Lohnarbeit, aber hier ist der Mensch durch die ungleichen Machstrukturen verwundbar, verletzlich. Hier geht es um seine Menschenwürde und seine persönliche Lebensgestaltung, aber auch um Fragen des Gemeinwohls. Profit ist legitim, nicht aber auf Kosten der Gerechtigkeit. Deswegen müssen Praktiken, wie sie meinem Freund Ralf oder Andrei Amariei widerfahren sind, unterbunden werden, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Und die rechtliche Ahndung darf nicht davon abhängen, dass sich ein Arbeitnehmer einmal traut, sich zu wehren.

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