Kitabı oxu: «Entwicklungspädagogik»

Die Autoren

Prof. Dr. phil. Stephan Ellinger, Dipl.-Pädagoge, Soziologe (MA) und ev. Theologe, ist Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen an der Universität Würzburg. Er forscht und lehrt im Wesentlichen zu Fragen, die den Zusammenhang von pädagogischer Haltung und Lernerfolg fokussieren.

Prof. Dr. phil. Oliver Hechler, Dipl.-Pädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ist Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen an der Universität Würzburg. Er forscht und lehrt zu Fragen des Zusammenhangs zwischen Erziehung und Personwerdung des Menschen.
Stephan Ellinger, Oliver Hechler
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-041354-2
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-041355-9
epub: ISBN 978-3-17-041356-6
mobi: ISBN 978-3-17-041357-3
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort: Zur pädagogischen Perspektive auf die Entwicklung des Menschen
2 1 Pädagogik als praktische Wissenschaft
3 2 Pädagogische Grundlagen
4 2.1 Form der Erziehung
5 2.2 Operationen der Erziehung
6 2.2.1 Das Zeigen
7 2.2.2 Das Lernen
8 2.3 Ziel der Erziehung
9 3 Lernen und Erziehen im Lebenslauf
10 3.1 Die Zirkelstruktur des Lernens – die horizontale Dimension der Personagenese
11 3.2 Räume der Erziehung und pädagogische Lebensalter – die vertikale Dimension der Personagenese
12 3.2.1 Familie und Familienerziehung
13 3.2.2 Schule und Schulerziehung
14 3.2.3 Eigenverantwortung und Selbsterziehung
15 3.3 Die pädagogischen Lebensalter
16 4 Entwicklungsthemen, Lerndimensionen und Lebensalter – die Koordinaten der Personagenese
17 4.1 Entwicklungslinie im Bereich des Könnens
18 4.2 Entwicklungslinie im Bereich des Wissens
19 4.3 Entwicklungslinie im Bereich des Wollens
20 4.4 Entwicklungslinien im Überblick
21 5 Lernaufgaben, Lerndimensionen und Lebensalter
22 5.1 Familienerziehung
23 5.1.1 Säuglingsalter
24 5.1.2 Kleinkindalter
25 5.1.3 Kindergartenalter
26 5.2 Schulerziehung
27 5.2.1 Mittlere Kindheit
28 5.2.2 Frühes Jugendalter
29 5.2.3 Jugendalter
30 5.3 Selbsterziehung
31 5.3.1 Frühes Erwachsenenalter
32 5.3.2 Mittleres Erwachsenenalter
33 5.3.3 Spätes Erwachsenenalter
34 6 Rückblick und Ausblick
35 7 Literatur
Vorwort: Zur pädagogischen Perspektive auf die Entwicklung des Menschen
Entwicklung scheint zu allen Zeiten in aller Munde. Diachronische Untersuchungen in unterschiedlichen Forschungsverbünden fokussieren die Entwicklung politischer Systeme, globaler Erwärmung oder veränderter Muster industrieller Produktgestaltung. Wenn wir im Alltag davon sprechen, dass sich ein Mensch »gut entwickelt hat«, denken wir dabei an sein Längenwachstum, seinen Einsatz in Schule oder Beruf, an sein zunehmendes soziales Engagement, aber auch an sein gewachsenes Selbstvertrauen. Umgekehrt hängt eine »schlechte Entwicklung« vielleicht mit zunehmendem Drogenkonsum, undisziplinierter Fettleibigkeit oder einem so genannten schlechten Umgang zusammen. Entwicklung wird mit Veränderung assoziiert. Ohne Veränderung gibt es keine Entwicklung. So berichtet schon Bertolt Brecht in seinen Geschichten vom Herrn Keuner: »Ein Mann, der Herrn K. lange nicht gesehen hatte, begrüßte ihn mit den Worten: »Sie haben sich gar nicht verändert.« »Oh!« sagte Herr K. und erbleichte.« In bestimmten Perspektiven erlebt allerdings jeder Mensch zwangsläufig Veränderung, sie ist nicht zu vermeiden, hinterlässt sichtbare Spuren und führt letztendlich zum Tod. Darüber hinaus geht allerdings von optionalen Veränderungen für die Einen geheimnisvolle Valenz aus, während sie für die Anderen bedrohlich wirkt. Im Volksmund sagt man deshalb: »Wenn der Wind der Veränderung bläst, baut der Eine Windmühlen und der Andere Mauern.« Veränderung betrifft also jeden, lockt die Einen und ängstigt die Anderen. Dabei scheinen sich während eines gesunden Entwicklungsverlaufes in jedem Organismus grundsätzlich Phasen der Veränderung mit solchen einer Konsolidierung abzuwechseln. In seinem Konzept zur Veränderung der Wahrnehmung beschreibt der Erziehungswissenschaftler Gerhard Schad deshalb das Wesen einer Veränderung nicht anhand des feststellbaren Andersgewordenseins, sondern am Prozess des Anderswerdens. Veränderungen sind demnach immer dynamischen, niemals statischen Charakters. So gesehen kann es im menschlichen Leben eine wirkliche Nicht-Veränderung und einen »gesicherten Status« nicht geben. Im Denken und Handeln eines Menschen lassen sich Veränderungen häufig nicht ad hoc bewirken, wie dies etwa beim Ändern der Fahrtrichtung oder beim Wechseln eines Hemdes der Fall ist. Menschliches Denken und Handeln ist durch Veranlagung, Prägung, Interaktion, Vernetzung, Erleben, Erinnerung – schlicht durch das Leben selbst – entstanden und kann deshalb auch nur im Miteinander und in der Auseinandersetzung mit diesem Leben Veränderung erfahren.
Entwicklungspädagogik beleuchtet nun die Entwicklung des Menschen von der Wiege bis zur Bahre. Es geht in der Entwicklungspädagogik zum einen um die Lebensphasen, die Entwicklungsaufgaben und die Entwicklungsdimensionen des Menschen. Allerdings beschäftigen sich auch die Nachbardisziplinen der Pädagogik damit, wobei diese unterschiedliche Schwerpunkte setzen. So finden sich aufschlussreiche Studien der Entwicklungssoziologie, die z. B. den Prozess der Individualitätsentwicklung in Auseinandersetzung mit Gruppen und Gesellschaften untersuchen. Innerhalb der Entwicklungspsychologie stellen viel zitierte Entwicklungstheorien wahlweise motorische, kognitive oder perzeptuelle Entwicklungsprozesse in den Vordergrund menschlicher Entwicklung und beschreiben diese über die Lebensabschnitte. Entwicklungsmedizinische Forschungseinrichtungen beschäftigen sich vorwiegend mit körperlichen Entwicklungsstörungen von Kindern, und Vertreter der Entwicklungsbiologie untersuchen die Bedingungen, unter denen allgemein Wachstum möglich ist sowie komplexe Organismen entstehen.
Neben der Darstellung der Entwicklungsdimensionen fragt die Entwicklungspädagogik zum anderen nach den Bedingungen der menschlichen Entwicklung unter der Maßgabe von Erziehen und Lernen. Dabei stellt Erziehung den Versuch dar, den Menschen zum größtmöglichen Verantwortungsbewusstsein zu führen. Im Mittelpunkt der Entwicklungspädagogik steht der auf Lernen angewiesene Mensch. Zur conditio humana gehört es, dass der Mensch sich nur bedingt auf genetisch festgelegte Dispositionen und Reifungsprozesse verlassen kann, weswegen er aufgefordert ist, sich vieles von dem, was im Laufe seines Lebens seine Person ausmacht, über Lernprozesse anzueignen. Diese Lernprozesse ergeben sich allerdings nicht alle von selbst, sondern müssen erzieherisch angestoßen werden. Es bedarf also über den Lebenslauf hinweg ganz konkreter erzieherischer Situationen und ganz konkreter Erzieher, die den Anforderungen der jeweiligen Lebensalter entsprechend spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und auch Haltungen und Einstellungen vermitteln. Am Anfang sind diese Erzieher noch leicht auszumachen – da finden sich die Eltern, die Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesstätte und die Lehrerinnen und Lehrer in der Schule. Vom Erwachsenenalter an treten diese offensichtlichen Erzieher mehr in den Hintergrund, und es ist die Fähigkeit zur Selbsterziehung gefragt. Aber auch im Erwachsenenalter finden wir uns nicht selten in Situationen wieder, in denen unser bisheriges Wissen, Können und vielleicht auch unsere Willenseinstellungen nicht ausreichen, die herausfordernden Situationen zu meistern. Dann stellt sich die Frage nach einem Weiter-, Um- oder vielleicht sogar auch Ver-Lernen von bereits Gelerntem. Wenn es gut geht, wird uns dieser Sachverhalt klar und wir begeben uns freiwillig wieder in ein erzieherisches Verhältnis zu einem Erzieher – das gemäß der Lebensphase dann Beratung, Weiterbildung, Coaching oder vielleicht auch Psychotherapie genannt wird. Dort lernen wir das, von dem wir annehmen, dass es die lebenspraktische Krise zu lösen vermag. Der entwicklungspädagogische Blick betrachtet die Entwicklung des »homo discens« vor dem Hintergrund seiner Lernaufgaben, die sich ihm zwangsläufig im Laufe seines Lebens stellen. Er fragt nach Möglichkeiten, die entstehenden Lernhemmungen durch Lernhilfen aufzulösen, so dass ein Lernen aus eigener Kraft wieder möglich wird.
Mit diesem Buch zur Entwicklungspädagogik wird die eigenständige Reihe »Entwicklungspädagogik konkret« grundgelegt. Die drei Bände der Praxis-Reihe befassen sich jeweils mit einem der drei großen Räume der Erziehung, indem dieser in theoretischer Hinsicht ausgeleuchtet und anhand empirischer Befunde konkretisiert wird. So können die zentralen Lernaufgaben, Lernhemmungen und auch entsprechende Lernhilfen aus der Lebenspraxis der jeweiligen Lebensalter konkret vor Augen geführt und die entwicklungspädagogischen Gedanken erfahrungswissenschaftlich fundiert werden.
Einzelwerke in der Reihe Entwicklungspädagogik konkret sind die folgenden:
Band 1: Familienerziehung
Band 2: Schulerziehung
Band 3: Selbsterziehung
Wir wünschen uns als Autoren, dass es im vorliegenden Buch gelungen ist, die den Pädagoginnen und Pädagogen eigene Expertise deutlich zu machen, und wünschen allen Leserinnen und Lesern, dass ihnen die Lektüre neues pädagogisches Selbstbewusstsein eröffnet und zu theoriegeleitetem Handeln einlädt. Rückmeldungen und Anregungen sind sehr willkommen und werden nicht unbeachtet bleiben, einer Anregung wollen wir jedoch vorgreifen: Die bewusste Würdigung von männlichen und weiblichen Bezeichnungen, Formulierungen und Ausführungen ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund lehnen wir I-Notlösungen und *-Varianten ab und sind bemüht, gerechte und richtige Formulierungen zu finden. Allerdings haben wir bei der Beschreibung von Personen/Berufsgruppen in der Regel die männliche Form verwendet. Sollte stellenweise der Eindruck entstehen, dass in diesem Buch auf diese Weise die Korrektheit auf dem Altar der besseren Lesbarkeit geopfert wird, bitten wir um Verständnis.
Würzburg, im Oktober 2020
Stephan Ellinger und Oliver Hechler
1 Pädagogik als praktische Wissenschaft
Pädagogik ist eine praktische Wissenschaft. Damit unterscheidet sie sich zum einen von theoretischen Wissenschaften und zum anderen von angewandten Wissenschaften. Die Pädagogik verfügt, wie auch die Medizin, die Jurisprudenz und die Theologie, als praktische Wissenschaft immer über eine korrespondierende Interventionspraxis, die sich auf die Bearbeitung von Zentralwerten bezieht. Diese werden von der Gesellschaft als relevant angesehen, da sie für die ontogenetische und phylogenetische Entwicklung des Menschen von grundlegender Relevanz sind. So liegt es zum Beispiel auf der Hand, dass Fragen von Krankheit und Gesundheit schon immer Fragen waren, die sowohl für den einzelnen Menschen als auch für die ihn umgebende Gruppe eine existenzielle Bedeutung aufwiesen. So haben sich dann auch schon sehr früh in der Menschheitsgeschichte Personen hervorgetan, die als heilkundig galten und denen man diesbezüglich ein entsprechendes Wissen sowie Können zugeschrieben hat. War dieses Wissen und die damit verbundene Könnerschaft zunächst ein reines Erfahrungswissen, das sich durch anschauliche Unterweisung tradierte, entwickelte es sich durch Systematisierung allmählich auch zu einem theoretischen Wissen weiter, das aber trotz der zunehmenden theoretischen Sättigung immer Bezug auf den Gegenstand nahm, von dem es seinen Ausgangspunkt genommen hat – nämlich dem leidenden Menschen (Patient). Kann damit Gesundheit als gesellschaftlicher Zentralwert angesehen werden, um den sich die medizinische Wissenschaft und die ärztliche Praxis kümmern, so lassen sich auch noch Gerechtigkeit, Wahrheit und Bildung als weitere gesellschaftliche Zentralwerte benennen. Für die Bearbeitung des Zentralwerts der Gerechtigkeit sind die Rechtswissenschaften und die richterliche Praxis zuständig, für den der Wahrheit traditionell die Theologie und die verkündende Praxis des Pfarrers. Bedingt durch die Aufklärung und den damit verbundenen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sind heute die Wissenschaften mit der Erforschung der Phänomene der Welt und ihrer Geltungsbegründung betraut. Bildung schließlich wird als bedeutsam angesehen, weil die biologische Ausstattung des Menschen nicht ausreicht, um diejenigen Kompetenzen auszubilden, die nötig sind, ein Leben in personaler Selbstbestimmung zu führen. Der Mensch muss sich eine Form geben, die nicht für alle detailliert vorbestimmt ist. Bei diesem Unterfangen ist er auf Lernen und auf Erziehung angewiesen, für die sich die Pädagogik und die erzieherische Praxis verantwortlich fühlen.
Tab. 1: Disziplin und Profession in der praktischen Wissenschaft

DisziplinMedizinTheologieJurisprudenzPädagogik
In Tabelle 1 werden die gesellschaftlichen Zentralwerte, also die Werte, von denen angenommen wird, dass sie für das Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft von Relevanz sind, und deren Bearbeitung durch die jeweiligen Professionen noch einmal deutlich zur Darstellung gebracht. Die Professionen des Arztes, Pfarrers, Richters und Erziehers unterscheiden sich von anderen akademischen Berufen, wie zum Beispiel dem des Ingenieurs oder Historikers, hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Lebensgestaltung des einzelnen Menschen. Die professionell zu bearbeitenden Problemstellungen betreffen das Individuum in höchstem Maße und sind in den jeweiligen Antworten und Operationen in Ausprägung und Entwicklung ungewiss, nicht berechenbar und nicht standardisierbar. Der Professionelle muss also die in die Krise geratene Lebenspraxis als Einzelfall individuell vor dem Hintergrund des jeweiligen allgemeinen disziplinären Wissens deuten, um dafür zu sorgen, dass sich die Autonomie der Lebensführung des betroffenen Menschen wiederherstellt. Damit ist eine Vermittlungsleistung gefragt, die sich den akademischen Berufen außerhalb dieses professionellen Zuständigkeitsbereichs nicht stellt. Diese können vielmehr ihr allgemeines wissenschaftliches Wissen unvermittelt auf den Einzelfall anwenden. Deutlich wird weiterhin, dass die jeweiligen Disziplinen mit ihren korrespondierenden professionellen Praxen die unterschiedlichen Lebensprobleme der Menschen im Modus ihrer jeweiligen Expertise deuten. Der Arzt sieht die Lebensprobleme der Menschen, mit denen er zu tun hat, vordinglich als Gesundheitsprobleme, der Pfarrer sieht diese als Glaubensprobleme, der Richter als Rechtsprobleme und der Erzieher schließlich betrachtet die Lebensprobleme der Menschen als Lernprobleme. Dieser disziplin- und professionsspezifische Zugang zu den Lebensproblemen der Menschen trägt der Tatsache Rechnung, »daß es in der Realität keine wirtschaftlichen, soziologischen oder psychologischen Probleme, sondern eben nur Probleme, und in der Regel sehr komplexe«, gibt (Myrdal 1971, 15), und erweist sich durch die Fokussierung als in höchstem Maße komplexitätsreduzierend. Nur so können professionelle Praxen wirksam werden. Eine Super-Disziplin mit ihrer Super-Profession, die den Menschen allumfassend zu greifen vermögen, ist bisher nicht in Sicht. Manchmal tut sich eine Disziplin hervor und stellt den Anspruch auf alleinige Deutungsmacht. Aktuell scheint dies auf die sogenannten Biowissenschaften zuzutreffen. Doch es zeigt sich immer wieder, dass sich die leibseelische Existenz des Menschen einem solchen Zugriff entzieht und sich, wenn überhaupt, nur partiell fassen lässt. Die Deutung der Lebensprobleme des Menschen im Modus der jeweiligen Disziplin und Profession bringt auch auf Seiten der professionellen Praxis nicht selten eine Differenzierung mit sich. Zwar kann sowohl in menschheitsgeschichtlicher als auch in vor-professioneller und vor-disziplinärer Perspektive prinzipiell von einer funktionellen Herausbildung von Heilkundigen (heute: Ärzte), Heilskundigen (heute: Pfarrer), Rechtskundigen (heute: Richter) und Erziehungskundigen (heute: Erzieher) ausgegangen werden, doch differenzierten sich diese archaischen Prototypen professionellen Handelns im Laufe der Entwicklung weiter aus. So ist unstrittig, dass spezifische Fachbereiche innerhalb der disziplinären und professionellen Zuständigkeit mit unterschiedlichen Fachkunden und Fachbezeichnungen zu versehen sind. Bei den Ärzten liegt dieser Sachverhalt auf der Hand und ist auch leicht nachzuvollziehen. Die medizinische Wissenschaft und die ärztliche Praxis differenzieren sich bis heute immer weiter aus. Der approbierte Arzt bildet sich zum Facharzt (zum Beispiel: Facharzt für Innere Medizin) weiter und erlangt noch eine weitere Zusatzbezeichnung (zum Beispiel: Kardiologie). Gleiches lässt sich auch bei den Pfarrern erkennen, wenn einzelne Tätigkeiten spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und so zu einem alleinigen Betätigungsfeld, wie zum Beispiel die Krankenhausseelsorge oder die Pastoralpsychologie, werden. Im Bereich der Jurisprudenz und der Pädagogik sind im Laufe der historischen Herausbildung der jeweiligen professionellen Praxen gewissermaßen noch zwei weitere Berufe entstanden. Zwar bleiben der Richter und der Erzieher die grundlegenden Professionen ihrer jeweiligen Disziplin (Jurisprudenz und Pädagogik) – in anthropologischer Perspektive ging es zunächst um die Herstellung von Recht und Gerechtigkeit und um die Unterstützung von Lernen –, doch hat sich im Prozess der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung gezeigt, dass für ein funktionales Rechts- und Erziehungssystem spezialisierte juristische und pädagogische Berufsgruppen notwendig geworden sind. Auf Seiten der Jurisprudenz hat sich die spezialisierte juristische Berufsgruppe der Anwälte und in der Folge auch die der Fachanwälte und auf Seiten der Pädagogik die spezialisierte pädagogische Berufsgruppe der Lehrer herausgebildet. Entsprechend der systematisch-begrifflichen Ausdifferenzierung, die hier zu Grunde gelegt wird, ist der Lehrer demnach ein unterrichtender Erzieher. Ähnlich der Systematik im Bereich der ärztlichen Praxisfelder wird beim Lehrer eine Form pädagogischen Handelns, nämlich das Unterrichten, zum Hauptbetätigungsfeld, das auch durch institutionelle Rahmenbedingungen (Schule und Schulsystem) abgesichert ist. Genau genommen wäre ein Lehrer ein Facherzieher für Schulpädagogik mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt (Grund-, Mittel-, Real-, Förderschule, Gymnasium und Berufsschule). Wenn also im Folgenden von Erzieher gesprochen wird, dann in diesem skizzierten Sinne und in dem Verständnis, dass diese Begrifflichkeit die Ausdifferenzierungen der pädagogischen Berufe (Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung/Weiterbildung, Sonder- und Heilpädagogik u. a.) miteinschließt. So wie es üblich ist, vom Arzt zu sprechen und dann auch die Orthopäden, Neurologen, Dermatologen usw. mit zu meinen, so sprechen wir allgemein vom Erzieher und beziehen die Lehrer, die Sozialpädagogen, die Sonder- und Heilpädagogen usw. mit ein. Dass dieser Zugang prinzipiell möglich ist, liegt unter anderem auch in dem Sachverhalt begründet, dass die erzieherisch-professionelle Grundoperation, nämlich das Zeigen, in allen pädagogischen Handlungsfeldern zum Ausdruck kommt und damit das Pädagogische der Interaktionsfigur abbildet (Berdelmann/Fuhr 2020). Der diesbezüglich häufig »erhobene Einwand, das Erziehen sei so vielfältig und unabsehbar reich in seinen Gestaltungen und Besonderheiten, wird hinfällig, wenn die operative Basis überall dieselbe ist« (Prange 2000, 233). Fehlen aber die zeigenden Bemühungen des Erziehers, um Themen so zur Darstellung zu bringen, dass sie auch von den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angeeignet werden können, kann auch nicht mehr von Erziehung gesprochen werden. Die Zeigegeste ist in der Lage, die unterschiedlichen Bereichspädagogiken und Subdisziplinen der Pädagogik im Kern zu vereinen und deutlich zu machen, was genau erzieherisches Handeln ausmacht.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen ist für praktische Wissenschaften neben der Zentralwertbezogenheit bereits ein weiteres charakteristisches Merkmal angeklungen: Die Disziplinentwicklung – also die Entwicklung hin zu einer Wissenschaft – folgt der Praxis nach. Das heißt für das hier in Rede stehende Beispiel, dass lange bevor systematische Kenntnisse vom kranken Menschen zur Verfügung standen, schon mehr oder weniger erfolgreiche Bemühungen um die Kranken und Verletzten praktiziert wurden. Die Krisenhaftigkeit des menschlichen Lebens zwingt zur Handlung, was bedeutet, dass ein kranker oder verletzter Mensch in der Frühzeit unserer Menschheitsgeschichte nicht warten konnte, bis evidenzbasiertes medizinisches Wissen und ärztliches Können zur Verfügung standen – er musste versorgt werden. Erst durch das aufgrund der Krise erzwungene Tätig-Sein entwickelte sich dieses allmählich zu einer professionellen Praxis: Man wusste dann durch Erfahrung so langsam, was wirkt. Zudem entstand ebenso allmählich ein systematisches Wissen über den Gegenstand und seine kunstfertige Behandlung, die als Theorie der Praxis begriffen werden kann. Für praktische Wissenschaften gilt also, dass die Praxis immer älter ist als die Theorie. Mit Bezug auf unser Beispiel bedeuten diese Ausführungen, dass die professionelle ärztliche Praxis (Profession) und die korrespondierende medizinische Wissenschaft (Disziplin), wie wir sie heute kennen, ihren Ursprung in den vor-professionellen und vor-disziplinären heilkundlichen Bemühungen um den leidenden Menschen (Patienten) haben. Das Primat der Praxis (vor der Theorie) ist damit konstitutiv für praktische Wissenschaften und deren professionelle Praxen. Dieser Sachverhalt ist auch für die Rechtswissenschaften und die Theologie mit ihren auf ihre eigentümlichen Zentralwerte bezogenen Interventionspraxen evident: Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit sowie die Frage nach Sinn und letztendlicher Wahrheit sind Fragen, die das Wesen des Menschen ausmachen. Sie hatten lange vor einem Rechtsstaat, vor der Etablierung von Religionen und der Wissenschaften zentrale Bedeutung für die Lebenspraxis der Menschen. Gleiches gilt auch für die Pädagogik als Disziplin, die in gewisser Weise das die Erziehung begleitende systematische Bewusstsein darstellt. Die Praxis des Erziehens ist allerdings ebenso immer älter als deren Reflexion.
Damit kommen wir zu einem weiteren Merkmal praktischer Wissenschaften: das der Kunstfertigkeit ihrer professionellen Praxis. Das spezielle Können einer praktischen Wissenschaft gleicht mehr einer Kunstfertigkeit und das diesbezügliche Wissen mehr einer Kunstlehre als einer standardisierbaren Tätigkeit mit entsprechend eindeutiger Wissensbasis. Dieser Tatbestand findet sich auch schon in der Bezeichnung »Praxis« repräsentiert. Die Begriffe von Theorie und Praxis bezogen sich ursprünglich auf die Gestaltung unterschiedlicher Lebensweisen. Für Aristoteles (vgl. 2006) existierten drei gleichberechtigte Wissenschaftsarten, die er als die praktische, die poietische und die theoretische Wissenschaft benannte. Im Blick auf die praktische Wissenschaft ist ihre Abgrenzung zur Poiesis bedeutend. Poietisches lässt sich als »Machen« beschreiben, das seinen Sinn durch das Ergebnis erfährt. Poiesis beschreibt ein Wissen und ein Können, das eindeutig zu vermitteln ist und gewissermaßen in einem Meister-Schüler-Verhältnis weitergegeben werden kann. Wenn ich zum Beispiel tanzen lernen will, dann werde ich mir sicherlich jemanden suchen, der gut tanzt und mir diese Fertigkeit so zeigt, dass ich sie mir ebenfalls aneignen kann. So spricht man ja auch von einem Gesellenstück als ein herzustellendes Werkstück im Rahmen der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung. Gleiches gilt auch für das so genannte Meisterstück als Ausweis dafür, dass man es zu einem Meister in seinem Fach bzw. in seinem Handwerk gebracht hat. Poietisches Wissen und Können zeichnen sich also durch ein hohes Maß an Standardisierbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit mit Blick auf den zu behandelnden Gegenstand ab – sei es nun die Installation von Wasserleitungen, das Tapezieren von Wänden, der Anschluss der Telefonanlage oder die Reparatur des Autos.
Die Praxis dagegen ist kein Agieren oder Machen, sondern ein Handeln, das seinen Sinn schon in sich trägt und daher eher prozesshaft ist. Selbstverantwortliche Menschen handeln sinnvoll und sozial – also auf andere Menschen hin ausgerichtet. In diesem Verständnis stellen Praxis und Theorie ergänzende Aspekte der Wissenschaft dar. Wir sprechen deshalb im Blick auf die Pädagogik von einer praktischen Wissenschaft. Wissen und Können, das sich im Rahmen einer Praxis vollzieht, ist eher mehrdeutig und weniger standardisierbar und berechenbar. Ein solches Wissen und Können bezieht sich auf einen Gegenstand, der im Grunde erst durch den Menschen selbst hervorgebracht und durch ihn veränderbar wird. Immer wenn Menschen handelnd in Erscheinung treten, erweisen sich ihre Ausdrucksgestalten als mehrdeutig, weniger klar bestimmt und in vielen Fällen interpretationsbedürftig. So kann zum Beispiel die gefühlsmäßige Reaktion auf ein gleiches Ereignis bei den beteiligten Personen ganz unterschiedlich ausfallen. Oder, wir kennen das alle, was uns heute ärgert, lässt uns morgen vielleicht völlig kalt. Da der Mensch seiner Lebenspraxis fortwährend gewollt und bewusst oder ungewollt und unbewusst Sinn oder gar Bedeutung unterstellt, gestaltet sich das Unterfangen, den Gründen des menschlichen Denkens, Fühlens und Handelns nachzugehen, als ein außerordentlich ungewisses. Dies gilt zumindest dann, wenn man von einem Reiz direkt auf eine Reaktion schließen will, ohne die höchst individuelle, von der lebensgeschichtlichen Erfahrung abhängige, sinn- und bedeutungsstiftende Modulation des Reizes durch den Menschen zu berücksichtigen. Und es gilt sowohl für den Menschen selbst als auch für diejenigen, die in einem professionellen Verhältnis zu diesem stehen. So wissen wir nie, auch wenn wir den Tag gut geplant haben, was uns so erwartet und welchen Verlauf dieser nehmen wird. Wenn es gut geht, können wir am Ende des Tages Auskunft darüber geben, wie es gelaufen ist. Als Menschen sind wir mit der Tatsache konfrontiert, dass wir in eine ungewisse Zukunft hineinleben müssen. Und für die professionellen Praktiker stellt sich dieses konstitutive Merkmal menschlicher Lebenspraxis noch einmal in einer verschärften Form dar.
Als professionelle Praktiker sind wir herausgefordert, den jeweiligen Einzelfall, mit dem wir in einem professionellen Verhältnis stehen, vor dem Hintergrund unseres disziplinären wissenschaftlichen Wissens zu deuten und hieraus Interventionsstrategien abzuleiten. Das macht den Kern interventionspraktischen Wissens und Könnens aus: die konstitutive Vermittlungsleistung zwischen Einzelfall und allgemeinem Wissen. Eine solche Vermittlungsleistung ist nicht standardisiert zu Wege zu bringen, weil sie, falls man es doch versuchen sollte, gewissermaßen nach dem Motto: »Kenne ich einen, kenne ich alle«, die Eigenart des jeweiligen Einzelfalls verfehlen würde. Die Bauchschmerzen, die uns zum Arzt führen, die Lernbeeinträchtigungen, die uns das schulische Lernen erschweren, die mit der Trennungsentscheidung einhergehenden moralischen Nöte oder die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber – alle diese lebenspraktischen Krisen stellen sich zwar bei vielen Menschen im Laufe ihres Lebens ein, haben aber ganz unterschiedliche Hintergründe, die dann auch erst den Rahmen für eine hilfreiche Unterstützung abgeben. So schaut der Arzt genau nach den je spezifischen Ursachen der Bauchschmerzen, der Lehrer erkundet die je individuellen Bedingungen des beeinträchtigten Lernens, der Pfarrer fragt nach den individuellen Dispositionen im Blick auf Schuld, Scham und Sühne und der Richter entscheidet den strittigen Einzelfall vor dem Hintergrund der Beweislage mit Bezug auf geltendes Recht. Hier wird klar, Wissen und Können im Modus der Praxis müssen Allgemeines auslegen, um es auf den Einzelfall spezifisch anwenden zu können. Professionelles Handeln ist interventionspraktisches Handeln und damit prinzipiell ein Handeln unter Ungewissheit. Damit müssen die professionellen Akteure umgehen – im günstigsten Fall entwickeln sie professionelles Wissen, Können und auch professionelle Einstellungen und Haltungen, die sich aus drei Quellen speisen: 1. aus systematischem wissenschaftlichen Wissen und Können, 2. aus intuitivem Wissen und Können und 3. aus einem Wissen und Können, das sich in der Praxis bewährt hat. Auf diesem Wege entsteht das, was man als Kunstfertigkeit bezeichnen kann und das dafür sorgt, dass die professionelle Vermittlungsaufgabe nicht zu einem Dauerproblem wird.