Kitabı oxu: «Handbuch Sanieren und Modernisieren»

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LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

Die energetische Modernisierung ist heute schon der „Klassiker“ unter den Umbaumaßnahmen. Das liegt auch daran, dass sich hier zumindest näherungsweise ermitteln lässt, ob sie sich lohnt oder nicht, ob im häuslichen Alltag also mehr eingespart werden kann, als man ansonsten über die Jahre ausgegeben hätte.

Wer sich zu einer energetischen Modernisierung entschließt, sollte aber von Anfang an alle Bereiche einer solchen Umbaumaßnahme im Auge behalten. Denn gerade bei größeren Eingriffen zur energetischen Optimierung des Hauses sind zahlreiche Wechselwirkungen der Komponenten zu berücksichtigen, beispielsweise die Dämmung der Außenhülle mit der Dimensionierung der Heizungsanlage.

Barrieren rücken meist erst in den Blick, wenn sie im Alltag zur ernsten Herausforderung für die Bewohner werden. Ganz vorn stehen veraltete Bäder und steile Treppen. Die Anpassungsmaßnahmen müssen technisch im Rahmen der vorhandenen Bausubstanz erfolgen – was oft mit schwer kalkulierbarem Aufwand verbunden ist – und dürfen finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Beides erfolgreich zu lösen – das ist die Herausforderung.

Wenn Sie eine Immobilie erst noch kaufen wollen, liegt zunächst die klassische Baufinanzierung vor Ihnen. Und müssen Sie vor dem Einzug noch sanieren, kommt eine Modernisierungsfinanzierung hinzu, die man bei der eigenen Finanzierungsplanung berücksichtigen muss. Da ist es gut, dass es interessante Finanzierungshilfen und Förderungen für spezifische Modernisierungsmaßnahmen gibt.

Oft gilt aber der Grundsatz: Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein. Daher ist es wichtig, dass man sich zunächst intensiv mit den Finanzierungs- und Förderprogrammen auseinandersetzt, bevor man Planungen oder gar Maßnahmen in die Tat umsetzt.

Die Zusammenstellung des richtigen Teams ist bei Modernisierungen ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg. Steht eine umfangreichere Modernisierung an, können erfahrene Berater und Planer eine große Hilfe sein, um in der Folge auch das richtige Team von Handwerkern zusammenzustellen.

Bauzeiten und Kosten von Modernisierungen laufen bisweilen völlig aus dem Ruder, weil sie baurechtlich, genehmigungsrechtlich und auch bauvertragsrechtlich schlecht vorbereitet waren. Das kann für die Baufamilie in der Praxis schwerwiegende Auswirkungen haben und mächtig ins Geld gehen. Daher sind hier besondere Vorsicht und gute Vorbereitung geboten. Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

INHALTSVERZEICHNIS

MÖGLICHKEITEN UND NUTZEN

Zukunftsfragen zur eigenen Immobilie

Zukunftsfragen vor dem Immobilienkauf

Instandhaltungspflichten

Die rechtlichen Pflichten

Instandhaltungsbedarf

Der Hausrundgang: Überprüfung des baulichen Zustands

Modernisierungsauflagen

Der Gebäudeenergieausweis

Was heute alles machbar ist

Lohnt sich das alles überhaupt?

Amortisationsrechnung

Was tun – was nicht?

ENERGETISCH MODERNISIEREN

Feuchte Bauteile von Dach bis Keller

Feuchtigkeit im Dachbereich

Bauteilfeuchte in Erd- und Obergeschossen

Bauteilfeuchte im Keller

Schimmel in Wänden und Decken in Innenräumen

Dämmung der Gebäudehülle

Die meist wirksamste Maßnahme

Dämmmaterialien und ihre Eigenschaften

Die Außenwanddämmung

Die Zwischendeckendämmung

Die Dachdämmung

Die Fenster- und Türdämmung

Erneuerung der Gebäudetechnik

Das hausinterne Stromnetz

Die Stromversorgung

Stromspeicher

Die Heizungs- und Warmwassertechnik

Holzpelletheizung

Holzöfen

Wärmepumpen

Solarthermie

Geothermie

Brennstoffzellen

Lüftungsanlagen

Prioritäten setzen

BARRIEREFREI, KOMFORTABEL, SICHER

Warum Barrierefreiheit?

Kleinere Anpassungen der Wohnung

Kleinere Wohnanpassungen

Benutzertest-Siegel und Prüfzeichen

Sicherheitsanpassungen

Größere Gebäudeumnutzungen

Raumumnutzung

Grundstücksumnutzung

Wohnkomfort – Alles oder nichts?

Was ist ein „Smart Home“?

Sinnvolle Komfortergänzungen für meinen Wohnalltag

Risiko Einbruch: wirksame Sicherung

Einbruchschutz

Außentürsicherung

Fenstersicherung

Garagentorsicherung

DAS PASSENDE FINANZIERUNGSKONZEPT

Klassische Immobilienfinanzierung

Der Finanzierungsspielraum

Finanzierungsgrenzen und Finanzierungsrisiken

Finanzierungsanbieter

Finanzierungsaufbau

Kauf und Modernisierung finanzieren

Die Modernisierungsfinanzierung

Wo es Fördermittel gibt

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Finanzierung barrierefreier Umbauten

Finanzierung kleinerer Wohnanpassungen

Finanzierung größerer Umbaumaßnahmen

Finanzierung von Einbruchschutz

Versicherungen für alle Fälle

DAS RICHTIGE TEAM

Kleinere Arbeiten ohne Planer

Die Suche nach einem geeigneten Handwerker

Die Beauftragung von Handwerkern

Die Kontrolle der Ausfürungsqualität

Projekte mit Beratern und Planern

Der Gebäudeenergieberater

Der Architekt

Der Haustechnikingenieur

Berücksichtigung von Bestandsproblemen

Eine Umbauplanung zur Barrierereduktion

Die Zeitplanung des Umbaus

BAUAUSFÜHRUNG UND ABNAHME

Bau- und Eigentumsrecht

Baurechtliche und bautechnische Anforderungen

Baurechtliche Anforderungen bei Eingriffen an Gebäuden

Wohnungsrechtliche Anforderungen bei Umbauten

Rechtliche Anforderungen zur Erhaltung

Bautechnische Anforderungen bei Eingriffen in Gebäude

Bauverträge und Baudurchführung

Bauvertrag

Eine Ausschreibung durchführen

Die Baudurchführung überwachen

Ausreichend versichert?

Die Einrichtung der Baustelle

Die Bauleitung

Die Bezahlung von Handwerkern

Abnahme, Abrechnung, Gewährleistung

Was ist eine Abnahme und wie führen Sie sie durch?

Was passiert nach der Abnahme?

Die Schlussrechnungen der Handwerksbetriebe

Benötigen Sie einen Wartungsvertrag?

Wie sichern Sie Gewährleistungsansprüche?

Was ist im Falle einer Handwerkerinsolvenz?

SERVICE

BGB Werkvertragsrecht

VOB Teil B

Adressen

Stichwortverzeichnis

MÖGLICHKEITEN UND NUTZEN

ZUKUNFTSFRAGEN ZUR EIGENEN IMMOBILIE

Ein großer Teil der privaten Einfamilienhäuser in Deutschland – insbesondere in Westdeutschland – stammt aus der Zeit zwischen 1950 und 1990, als flächendeckend große Neubaugebiete ausgewiesen worden sind. Nur die wenigsten dieser Gebäude wurden strengen energetischen Bewertungen oder einer Lebenszyklusbetrachtung unterworfen. Das führte dazu, dass sie ihre Aufgabe während der Familienphase zwar oft gut meisterten, wenn auch mit teils hohem Energieverbrauch.

Wohnt dann aber irgendwann nur noch die Elterngeneration in den Häusern oder werden sie vererbt an die nächste Generation oder verkauft an Dritte, treten auch die Nachteile deutlich zutage: Der energetische Zustand ist meist veraltet, die Grundrisse sind nicht mehr ideal für die dann neue, zeitgemäße Nutzung. Nur die wenigsten Häuser sind auch teilbar – und oft ist mehr als eine Wohneinheit nach dem vorliegenden Bebauungsplan zudem auch gar nicht erlaubt.

Nutzungszukunft der eigenen Immobilie


Frage Ja Nein
Wollen wir beziehungsweise müssen wir mindestens die nächsten 5, eher 10 Jahre am aktuellen Wohnort bleiben?
Wenn ja, wollen wir auch in der aktuell bewohnten Immobilie bleiben?
Gibt es Maßnahmen, die zwingend umgesetzt werden müssen, um in der Immobilie bleiben zu können (zum Beispiel Dachsanierung)?
Stehen darüber hinaus absehbar größere Reparaturen oder Instandhaltungen an?
Kann ich diese Maßnahmen noch aus Rücklagen finanzieren?
Wäre die Immobilie auch im Pflegefall nutzbar (zum Beispiel in Ergänzung durch einen mobilen Pflegedienst)?
War die Immobilie in den zurückliegenden 15 bis 20 Jahren zumindest wertstabil?

Eventuell besitzen Sie ein solches Haus oder haben ein solches Haus geerbt oder aber wollen ein gebrauchtes Haus in guter Lage kaufen. Ist es sinnvoll, es energetisch nachzurüsten, umzubauen, Barrierefreiheit zu erreichen und gegebenenfalls auch mehr Wohnkomfort durch elektronische Hilfen vorzusehen, Stichwort: Smart Home?

Diesen Fragen gehen wir hier nach und versuchen, Ihnen zielorientierte Antworten zu geben. Das Buch steigt mit einem Übersichtskapitel ein, das zunächst Ihre aktuelle Wohnsituation intensiv beleuchtet. Daran schließen sich zwei große Kapitel an, die sich den Schwerpunkten energetischer Modernisierungen sowie dem barrierefreien, komfortablen und sicheren Wohnen widmen. Diesen Kapiteln folgen Abschnitte mit konkreten Hinweisen und Hilfen zur Vorbereitung und Durchführung eines Umbauvorhabens.

Dieses Buch soll Ihnen helfen, Ihre Überlegungen rund um Modernisierung und Nachrüstung Ihrer Immobilie in einer Gesamtschau zu betrachten, damit Sie die für sich individuell richtige Lösung finden. Das kann letztlich übrigens auch bedeuten, keine Investitionen mehr in eine Bestandsimmobilie zu tätigen, sondern diese zu verkaufen und sich nach einer Wohnalternative umzusehen.

Siedlungen verändern sich. Was früher lebendig und belebt war, kann heute ganz anders aussehen.

Je offener Sie an die Themen herangehen, umso eher werden Sie die für Sie optimalen Antworten finden.

Bevor Sie sich an detaillierte Modernisierungs- oder Umbauanalysen begeben, sollten Sie sich einen strukturierten Überblick über die eigene Lebenssituation verschaffen: Ist diese mit dem Haus überhaupt noch gut vereinbar?

Die erste Frage, die sich die meisten Menschen in diesem Zusammenhang stellen, ist die nach dem Arbeitsplatz: Wie sicher ist er, und wie lange werden sie voraussichtlich noch tätig sein, bevor der Ruhestand ansteht? Denn mit dieser Phase werden die Menschen in aller Regel örtlich mobil und sind nicht mehr darauf angewiesen, in der Nähe eines Arbeitsplatzes zu wohnen.

Dem steht gegenüber, dass wir – vor allem, wenn wir lange an einem Ort gelebt haben und möglicherweise auch Kinder dort groß geworden sind – ein soziales Umfeld haben, das wir nicht einfach aufgeben möchten. Manchmal hat sich das soziale Umfeld aber auch gewandelt, oft hat sich der eigene Wohnort verändert: Gute Nachbarn sind schon vor längerer Zeit weggezogen, manche Ehe im Umfeld wurde geschieden, der jahrzehntelang ansässige Bäcker hat plötzlich geschlossen.

Ist die Wohnortfrage geklärt, steht die Beantwortung einer weiteren Frage an: Will ich auch im eigenen Haus bleiben oder mich womöglich innerhalb des Ortes verändern, zum Beispiel, indem ich in der Nähe eine Wohnung anmiete oder kaufe? Erst wenn auch das verneint wird, ist es überhaupt sinnvoll, sich näher mit Modernisierungs- und Umbauoptionen der eigenen Immobilie auseinanderzusetzen. Dabei kann es auch sein, dass man zunächst noch in die eine Richtung denkt, angesichts potenzieller Kosten später aber doch wieder umschwenkt und nach alternativen Lösungen sucht.

Und es kommt eine weitere Variante hinzu: Es sagt sich so einfach, dass man sein Haus zwecks Ortswechsel verkauft. Viele Immobilien aus Randlagen der 1950er-, 1960er-, 1970er- und selbst der 1980er-Jahre sind gar nicht ohne Weiteres so einfach zu verkaufen. Das heißt, es kann durchaus auch sein, dass man gewissermaßen gezwungen ist, an dem Ort zu bleiben, an dem man einmal ein Haus gebaut oder gekauft hat, weil ein Verkauf nur mit hohen Abschlägen zu realisieren wäre. Auch die Vermietung ist dann oft keine Alternative, weil Mietobjekte in der Gegend möglicherweise kaum gesucht sind und selbst im Vermietungsfall die Mieteinnahmen so gering wären, dass man mit dem Erlös andernorts keine Miete zahlen könnte.

Lohnt sich eine Modernisierung oder lohnt sie sich nicht? Dann lässt man sie im Zweifel einfach bleiben, soweit sie nicht gesetzlich zwingend ist.

Diese Lebensumstände mitzudenken ist entscheidend, bevor man eine Modernisierung erwägt (siehe hierzu die Checkliste „Nutzungszukunft der eigenen Immobilie“ auf Seite 10). Denn die Investitionen, die man in sein Haus und seinen Garten tätigt, sollten sich spätestens beim Wiederverkauf und bestenfalls noch in der eigenen Nutzungsdauer amortisieren. Die Kosten für energetische Modernisierungen können sich durch Einsparungen während der Nutzungsdauer zwar ausgleichen, aber fast alle Amortisationszeiten, denen Sie in Zeitschriften und Anzeigen begegnen, sind viel zu kurz gerechnet. Häufig dauert es wesentlich länger, bis die Ausgaben tatsächlich wieder eingespielt sind, meist über 20 Jahre – also länger, als die gesamte Familiennutzungsphase der meisten Immobilien dauert. Wägt man die Modernisierungskosten gegen die Restnutzungszeit der Immobilie ab, lohnt sich eine Modernisierung häufig nicht.

Und beim Wiederverkauf nutzt einem eine modernisierte Immobilie auch nur bedingt. Schließlich entscheiden ganz wesentlich die Lage und die Größe der Immobilie sowie ihr allgemeiner baulicher Zustand über ihren Preis. Alles andere ist für fast alle Käufer sekundär.

ZUKUNFTSFRAGEN VOR DEM IMMOBILIENKAUF

Handelt es sich bei der Immobilie, die man modernisieren will, um ein noch zu erwerbendes Gebäude, sind Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags in der guten Position, dass Sie wählen können, ob Sie tatsächlich modernisieren wollen – oder überhaupt können. Denn neben der klassischen Kauffinanzierung käme dann ja auch noch eine Modernisierungsfinanzierung auf Sie zu. Im Gegensatz zu einer Kauffinanzierung einer gebrauchten Immobilie, deren Umfang man gut durchrechnen kann, hängt der Umfang einer Modernisierungsfinanzierung auch von Unwägbarkeiten ab. So ist es schon nicht ganz einfach, den exakten Umfang für eine Baufinanzierung eines Neubaus festzulegen. Noch deutlich schwieriger ist das für eine Modernisierung. Denn bei einem Neubau sind alle Schritte gut kalkulierbar, wenn das Bauvorhaben gründlich vorbereitet ist. Das sieht bei einer Modernisierung völlig anders aus. Hier blühen alle möglichen Überraschungen. Mehr dazu im Kapitel „Bauausführung und Abnahme“ ab Seite 213.

Die Fragen zur Zukunftsfähigkeit einer noch zu erwerbenden Immobilie sind ähnlich denjenigen, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie ein zu modernisierendes Haus Ihr Eigentum nennen. Denn das zusätzliche Geld, das Sie in eine Modernisierung stecken, sollte zumindest nicht durch einen bereits absehbaren Wertverfall in den nächsten Jahren von vornherein gefährdet sein. Investitionen in die Energetik können sich über die Jahre durch einen reduzierten Energieverbrauch rechnen. Andere Modernisierungen gestalten sich hingegen nicht ohne Weiteres kosteneffizient.

Und wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen, kommt ein ganz wesentlicher Aspekt hinzu: die Lage der Immobilie. Denn die Lage entscheidet ganz erheblich über die Zukunftsfähigkeit eines Wohnhauses. Gehört Ihnen ein Haus, ist die Lage festgelegt. Wollen Sie hingegen eine Immobilie kaufen, haben Sie die Standortwahl noch in der Hand.

Größe, Aufteilung und Zustand der Immobilie können Sie mit Eingriffen verändern, die Lage und Umgebung nicht. Das heißt: Eine gute und verlässliche Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr an Ortszentren sowie eine gute und sichere Nahversorgung mit Kindergärten, Schulen, Lebensmittelmärkten, Ärzten, Apotheken, Poststellen und Banken kann den Alltag erheblich erleichtern. Das ist einerseits wichtig für das tägliche Leben, andererseits für die Wertstabilität einer Immobilie. Es gilt also gut abzuwägen, ob Sie eine Immobilie kaufen, die in ihrem unmittelbaren Umfeld solche Basisangebote nicht oder absehbar bald nicht mehr bieten kann.

Die auf Seite 14 folgenden Fragen an die Zukunftsfähigkeit einer noch zu erwerbenden Immobilie sollten Sie sich daher auf alle Fälle stellen und objektiv beantworten.

Die Liste macht klar, dass Sie bei einer noch zu kaufenden Immobilie sehr schnell in dem Dilemma stecken, dass Sie zum potenziellen Kaufzeitpunkt noch überhaupt keine belastbaren Kostenaussagen zu möglichen Modernisierungen treffen können. Dieses Dilemma ist nur zu lösen, indem eine modernisierungsbedürftige Immobilie vor dem Kauf sehr gründlich untersucht wird – und zwar von einem Fachmann. Nur irgendein Architekt oder Ingenieur reicht hier nicht. Es muss schon ein ausgewiesener Modernisierungsexperte mit Praxiserfahrung sein. Ein Architekt, der nur Neubauten betreut, kann Ihnen eher wenig weiterhelfen. Wenn Ihnen eine Immobilie gut gefällt und sie eine gute Lage hat, aber ihr Zustand mehr als bedenklich ist, dann ist es Zeit, vor dem Kauf einen solchen Fachmann an Bord zu holen, der sehr gründlich auflistet, was gemacht werden muss, was gemacht werden kann und was das alles kostet, in welchem Kostenrahmen Sie sich also bewegen. Nur so ist festzustellen, ob die Immobilie auch hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs überhaupt zukunftsfähig ist. Wie und wo Sie solche Fachleute finden, erfahren Sie im Kapitel „Das richtige Team“ ab Seite 183.

Vor dem Hauskauf … die kritische Prüfung


Fragen zur Zukunft Ihres künftigen Zuhauses Ja Nein
Stimmt die Lage der angebotenen Immobilie für den Alltag auch in der längerfristigen Zukunft?
Stimmt die Größe (Wohn- und Nutzflächen) der zu kaufenden Immobilie beziehungsweise gibt es Ausbaureserven? Was sagt der Bebauungsplan?
Gibt es Maßnahmen, die zwingend schnell umgesetzt werden müssen, um in die Immobilie ziehen zu können (zum Beispiel Dachsanierung)?
Stehen darüber hinaus absehbar größere Reparaturen oder Instandhaltungen an?
Gibt es belastbare Kostenberechnungen für alle notwendigen Maßnahmen?
Sind diese Maßnahmen noch aus bestehenden Rücklagen zu finanzieren?
Gibt es darüber hinaus Wunschmaßnahmen (zum Beispiel Bäder- oder Küchenumbau etc.)?
Gibt es auch für solche Maßnahmen belastbare Kostenberechnungen?
Wäre die Immobilie auch im Pflegefall nutzbar (zum Beispiel in Ergänzung durch einen mobilen Pflegedienst)?
War der Wert der Immobilie in den zurückliegenden 15 bis 20 Jahren zumindest stabil?

INSTANDHALTUNGSPFLICHTEN

Gebäudeinstandhaltung ist kein populäres Thema. Man ist froh, wenn man in Ruhe in den eigenen vier Wänden wohnen kann, ohne sich auch noch um das Gebäude kümmern zu müssen. Während man sein Fahrzeug kontinuierlich zu den Wartungsintervallen in die Werkstatt bringt, werden nur die wenigsten Häuser einer fortlaufenden Wartung unterzogen.

Aber auch ein Haus bedarf durchgehender Pflege und Wartung, weil es ansonsten nicht nur verfällt und an Wert verlieren kann, sondern weil es mit der Zeit auch zur Gefährdung für seine Bewohner und obendrein für Passanten werden kann.

Nicht jede Instandhaltungsmaßnahme liegt darüber hinaus im Ermessen des Hausbesitzers, vieles ist gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise durch teilweise höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt worden. Wer diesen Verpflichtungen als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer nicht nachkommt, läuft zum einen Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, und zum anderen kann er sogar strafrechtlich belangt werden.

Die rechtlichen Pflichten

Als Eigentümer eines Hauses, als Eigentümer einer Wohnung, als Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch als Beirat einer solchen hat man bestimmte rechtliche Pflichten zu erfüllen. Man hat in erster Linie Sorge dafür zu tragen, dass vom eigenen Haus, ob selbst genutzt oder vermietet, keine Gefahren für Dritte ausgehen. Das klassische Beispiel ist der herabfallende Dachziegel, der einen auf dem Gehweg vor dem Haus befindlichen Passanten trifft und verletzt. In einem solchen Falle wird der Frage nachgegangen werden, wer an dem Personenschaden die Schuld trägt. Auch die involvierten Versicherungen werden sich den Fall genau ansehen, um einzuschätzen, ob sie für den eingetretenen Schaden in die Pflicht genommen werden können oder nicht. Wäre der eingetretene Schaden durch eine ordnungsgemäße, regelmäßige Überprüfung des Bauwerks zu vermeiden gewesen, kann es sein, dass einerseits die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss und man andererseits auch persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

Bei den Pflichten, denen man im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung nachzukommen hat, kann man drei Arten unterscheiden:

Pflichten aus Bundesrecht

Pflichten aus Landesrecht

Pflichten aus Kommunalrecht

Pflichten aus Bundesrecht

Pflichten aus Bundesrecht sind alle Pflichten aus bundesweit geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Instandhaltung von Gebäuden. Hierzu gehören nicht nur verschiedene Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wie zum Beispiel die Paragrafen 836 ff., sondern auch Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV).

Zunächst aber zu den Regelungen des BGB. Für alle Haus- und Grundstücksbesitzer sind folgende drei BGB-Paragrafen sehr wichtig:

1§ 836 BGB – Haftung bei Einsturz eines Gebäudes Paragraf 836 BGB besagt, dass der Eigentümer eines Gebäudes für Schäden verantwortlich ist, die entweder durch Einsturz seines Gebäudes oder aber auch durch Ablösung von Teilen des Gebäudes verursacht werden. Der Paragraf hält ebenso fest, dass auch Vorbesitzer eines Hauses bis ein Jahr nach Besitzübergang an den Nachfolgebesitzer in der Haftung bleiben, wenn sich innerhalb dieses Zeitraums unter bestimmten Bedingungen ein Gebäudeeinsturz oder Gebäudeteileablösungen ergeben.

2§ 837 BGB – Haftung des Gebäudebesitzers Paragraf 837 BGB regelt den Sachverhalt, dass den Besitzer eines Gebäudes, dem das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, nicht gehört, im Falle eines Schadens aufgrund Einsturz oder Teileablösung die Haftung trifft und nicht den Grundstücksbesitzer. Diese Regelung ist zum Beispiel bei sogenannten Erbpachtmodellen relevant, bei denen das Grundstück nur gepachtet wird, das Gebäude darauf aber Eigentum des Pächters ist.

3§ 838 BGB – Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen Paragraf 838 schließlich enthält Regelungen für den Fall, dass die Gebäudeunterhaltspflicht von einem Eigentümer auf eine andere Person übertragen wurde. Dies ist sehr häufig zum Beispiel bei Wohnungseigentümern der Fall, die das Gebäude, in dem sich ihre Eigentumswohnung befindet, durch einen Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) verwalten lassen.

Aufbauend auf diesen drei Paragrafen hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung ergeben, die teilweise auch mit letztinstanzlichen Urteilen durch den Bundesgerichtshof (BGH) abschließend geklärt wurde. Im Beispiel des heruntergefallenen Dachziegels entschied der BGH, dass ein Hauseigentümer seiner Instandhaltungspflicht nur dann nachkommt, wenn er einmal im Jahr sein Dach kontrolliert. Führt er eine solche Kontrolle nicht durch, verliert er gegebenenfalls seinen Versicherungsschutz.

Nicht jeder Versicherungsschutz ist übrigens freiwillig, so gibt es teilweise Pflichtversicherungen.

Versicherungspflichten aus Bundesrecht

Einige Versicherungspflichten gründen sich auf Bundesrecht, andere auf Landesrecht. Bei den Versicherungspflichten kommt es unter anderem darauf an, ob man in einer Eigentumswohnung lebt oder im eigenen Haus; wobei auch Reihenhäuser nach dem Wohnungseigentumsrecht aufgeteilt sein können. Das heißt, man ist dann nicht Eigentümer eines eigenen Hauses, sondern Miteigentümer einer größeren Gebäudeeinheit (zum Beispiel einer Reihenhauszeile), zu der auch das eigene Gebäude gehört.

Wessen Wohnungseigentum dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG beziehungsweise WEMoG) unterliegt, der kann nicht unabhängig über den Abschluss einer Gebäudeversicherung entscheiden. Dies muss er in Abstimmung mit den anderen Wohnungseigentümern tun.

Nach Paragraf 19 des WEMoG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung „die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.“

Pflichten aus Landesrecht

Pflichten aus Landesrecht gründen insbesondere in den sogenannten Landesbauordnungen und auch den Landesdenkmalschutzgesetzen.

Landesbauordnungen werden als Verordnungen auf Bundesländerebene erlassen und enthalten im Wesentlichen Bestimmungen, die den Neu- und Umbau von Gebäuden betreffen, also nicht die Instandhaltungspflichten, sondern nur Vorschriften, die man zum Beispiel im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen einhalten muss.

Denkmalschutzgesetze. Auch die Denkmalschutzgesetze werden auf Landesebene erlassen. Hierzu gehören etwa Vorschriften zum Erhalt der Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes oder auch fortlaufende Nutzungsfestschreibungen. Die Denkmalschutzgesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind aber überall folgende Pflichten zur Gebäudeinstandhaltung festgesetzt:

Eine Elementarschadenversicherung ist in Risikogebieten nur schwer zu bekommen.

Umgehende Meldung von Schäden an der Gebäudesubstanz, wenn solche eingetreten sein sollten

Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nur in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeit. Diese kann geahndet werden. Das geht von Ordnungsgeldern bis hin zu konkreten Bauanordnungen.

Versicherungspflichten aus Landesrecht

Neben den bundesgesetzlichen Regelungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz zum Versicherungsabschluss durch WEG-Verwalter – mindestens für eine Feuerversicherung und eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – gab es früher auch zwingende Regelungen auf Länderebene: Bis 1994 bestand zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Versicherungspflicht für Feuerversicherungen. Dafür gab es sogar eine Monopolversicherungsanstalt. Diese ist aber inzwischen abgeschafft.

Folgende Versicherungen rund ums Haus sollte man auf alle Fälle in Erwägung ziehen, wobei vor allem die Haftpflichtversicherungen und die Gebäudeversicherung sehr wichtig sind:

Haftpflichtversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer

Hausratversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer

Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung (wichtig zum Beispiel bei Ölheizungen)

Stets aktuelle Informationen zu günstigen Versicherern erhält man unter anderem beim Bund der Versicherten, im Internet unter www.bundderversicherten.de und bei der Stiftung Warentest (www.test.de).

In allen Bundesländern gleichermaßen ist inzwischen auch die Nachrüstung von Bestandsgebäuden mit Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichten aus Kommunalrecht

Pflichten aus Kommunalrecht sind solche Pflichten, die zum Beispiel eine Kommune den lokalen Hausbesitzern auferlegt, in der Regel per Satzung durch den Gemeinderat. So kann es sein, dass man zu bestimmten Hochwasserschutzmaßnahmen (zum Beispiel was Heizöltanks betrifft) oder aber zu bestimmten gestalterischen Maßnahmen (zum Beispiel was die Auswahl von Dachziegeln betrifft) verpflichtet ist. Es kann aber auch Regelungen betreffen, die ein gesamtes Ortsbild durch Gemeindesatzung in Abstimmung mit den Landesdenkmalämtern unter Denkmalschutz stellen. Man darf dann eventuell nicht einmal mehr die Farbe für einen Fassadenanstrich frei wählen. Dies alles sind allerdings Pflichten, die einen nur dann treffen, wenn man aktiv etwas an seinem Gebäude tun will. Genauso gibt es aber auch Verpflichtungen, die zur Pflege und zum Erhalt eines Gebäudes zwingen – von der üblichen Satzung zur Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bis hin zur Satzung zur Instandhaltung von Hausnummern.

Da die kommunalen Satzungen sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Umbau Ihres Hauses bei der zuständigen Kommune einen Überblick über die geltenden Satzungen zu verschaffen, die für den Bereich Gebäudeinstandhaltung gelten.

Instandhaltungsbedarf

Neben den rechtlichen Vorschriften gibt es natürlich auch eine ganze Reihe technisch notwendiger Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Bleiben diese aus, kommt es in der Folge zu unterschiedlichsten Konsequenzen – von der Baustoffverrottung über Materialermüdungen bis hin zu technischen Ausfällen. Dies sollte vermieden werden; nicht nur, weil es wegen einer plötzlich nicht mehr funktionsfähigen Heizung im Winter im Haus sehr schnell kalt werden kann, sondern auch, weil Bauteile mit Ermüdungserscheinungen eine erhebliche Gefahr für Bewohner und Passanten gleichermaßen darstellen. Ein Schornsteinkopf, dessen Mörtel brüchig geworden ist und der abzustürzen droht, stellt ebenso eine Gefahr dar wie ein Fensterladen, dessen Scharniere fast durchgerostet sind und der dadurch den Halt verlieren kann; oder durchfeuchtete Deckenbalken, die die statische Last einer Decke nicht mehr in die Wände abtragen können und nachgeben.

Der Hausrundgang: Überprüfung des baulichen Zustands

Unabhängig davon, ob man eine Immobilie halten oder veräußern will, gibt es einige Dinge, die man immer tun sollte, um das Gebäude zumindest in einem vernünftigen baulichen Zustand zu halten und größere Folgeschäden zu vermeiden, die aus zunächst nur kleinen Schäden erwachsen können.

Wenn man eine Immobilie seit einigen Jahren bewohnt, kennt man üblicherweise ihre „Macken“. Trotzdem ist es generell sinnvoll, von Zeit zu Zeit einen geordneten Rundgang zu machen und zu überprüfen, ob die wesentlichen Bauteile noch in Ordnung sind. Die größten Beanspruchungen liegen bei einer Immobilie im Bereich des Kellers, des Daches und der Außenwände inklusive der Außenbauteile, wie zum Beispiel Terrassen oder Balkone. Außerdem verschleißt die Haustechnik mit der Heizungs- und Sanitärinstallation.

Es kann sogar sein, dass die Versicherung in ihren Verträgen eine regelmäßige Gebäudebegutachtung durch den Eigentümer verlangt. Daher ist es sinnvoll, sich die Zeit zu nehmen und einmal im Jahr oder aber vor allem im Herbst, vor dem Winter, und im Frühjahr, nach dem Winter, einen ausgiebigeren Rundgang um und durch das Haus zu machen, um eventuelle Probleme zu entdecken. Man sollte einen solchen Rundgang auch protokollieren, da dies später ein wichtiger Nachweis sein kann, dass man seinen Pflichten nachgekommen ist.

Keller

Gehen Sie beim Hausrundgang am besten systematisch vor und beginnen Sie im Keller. Nach wie vor werden nur wenige Keller zum Wohnen genutzt. Die meisten Keller älterer Einfamilienhäuser sind Lagerkeller, in denen auch die Heizung untergebracht ist und gegebenenfalls noch ein Hobbyraum. In den 1960er-Jahren fing man an, Keller aus Beton zu bauen. Dieser ist dann von außen häufig mit einer Dichteschlämme versehen worden, um ihn gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Das kann sehr lange funktionieren, muss es aber nicht. Daher ist es sinnvoll, sich genau anzusehen, ob alle Kelleraußenwände und auch die Kellerbodenplatte nach wie vor wirklich dicht sind. Das kann man zunächst einmal mit einer einfachen optischen Prüfung machen und schauen, ob man irgendwo feuchte Stellen entdeckt. Dazu ist es sinnvoll, auch einmal Regale auszuräumen, die vielleicht schon seit 20 Jahren vor einer Außenwand stehen, und genauer dahinter zu schauen.

Kellerfenster sind kritische Stellen beim Thema Feuchtigkeit im Keller. Wichtig: Prüfung auf Dichtheit der Fenster und funktionierender Abfluss im Lichtschacht.

Ein Keller, der bei einer optischen Prüfung einen guten, trockenen Eindruck macht, muss dann nicht zwingend noch detailliert detektivisch auf Feuchtigkeit untersucht werden. Nur in dem Fall, dass Sie den Keller zu Wohnraum ausbauen wollten, sollten Sie Wände und Fußböden zuvor auf nasse Stellen genau unter die Lupe nehmen. Die meisten Keller sind aber gar nicht ohne Weiteres dafür geeignet, da sie häufig zu niedrige Raumhöhen haben, ungenügend belichtet sind und so die Kriterien für Wohnräume der Landesbauordnungen nicht unbedingt einhalten.

Im Zusammenhang mit dem Keller ist es auch sinnvoll, sich die Fensterlichtschächte näher anzusehen. Manchmal haben diese am Boden einen Wasserablauf, um eindringendes Wasser sicher abzuführen. Falls solche Abläufe vorhanden sind, müssen diese von Zeit zu Zeit gereinigt werden, wie auch der gesamte Lichtschacht. Halten Sie zudem nach korrodierten Stellen Ausschau – sowohl beim Fensterrahmen als auch bei eventuell aufliegenden Lichtgittern. Die Kellerfenster bestanden schließlich bei nicht bewohnten Kellern über viele Jahre aus sehr einfachen Metallrahmenfenstern mit Einfachverglasung. Sitzt die Verglasung noch richtig und können Sie die Fenster problemlos öffnen und schließen?

Kelleraußentreppen haben am unteren Podest vor der Kellereintrittstür manchmal einen kleinen Wasserablauf, der regelmäßig gereinigt werden muss, sodass der Abfluss des Wassers immer sichergestellt ist.

Von den Kellertüren sind vor allem drei Türen wichtig: Die Kelleraußentür, soweit eine solche vorhanden ist, die Tür zum Heizungsanlagenraum und die Tür zum Öltankraum – sofern es eine Ölheizung gibt. Auch bei diesen drei Türen sollte die Funktionsfähigkeit vollständig gegeben sein. Eine Tür zum Heizungs- oder Öltankraum ist normalerweise dicht und nicht korrodiert, eine Außentür muss sicher verschließbar und auch im unteren Bereich nicht etwa von Feuchtigkeit angegriffen sein.

Alte Gasthermen haben nicht die Effizienz moderner Anlagen.

Kontrollieren Sie, soweit im Heizungskeller eine Öl- oder Gasheizung installiert ist, ob der Brenner ruhig und gleichmäßig läuft, es verdächtige Geräusche oder Gerüche gibt. Eine regelmäßige Wartung – jedes Jahr, spätestens alle zwei Jahre – durch ein Heizungsbauunternehmen ist zu empfehlen. Dabei können gleich die Wasserpumpen und die Heizungswasserführung mit getestet werden. Ein wichtiger Punkt kann hierbei auch ein sogenannter hydraulischer Abgleich sein, bei dem die gesamte Heizungswasserhydraulik genauer unter die Lupe genommen wird. Das betrifft vor allem die gleichmäßige und optimale Verteilung des Heizungswassers in der Anlage und den Heizkörpern. Ein solcher Abgleich kann sehr dabei helfen, das Heizwasser effizient einzusetzen und Energie zu sparen. Unabhängig davon unterzieht man alle zugänglichen Leitungen und Ventile einer Revision und bewegt Letztere auch einmal, also etwa durch Zu- und Aufdrehen, um festzustellen, ob sie überhaupt noch funktionieren – vor allem Dichtungsgummis können mit der Zeit sehr spröde werden.

Befinden Sie sich erst einmal im Keller, inspizieren Sie bei Ölheizungen auch gleich den Tankraum. Selbst an schwer zugänglichen Stellen ist es empfehlenswert, den Tank einmal im Jahr anzusehen und auf mögliche Leckagen oder Ähnliches zu untersuchen. Das gilt auch für die Tankzuleitung von außen, die dort meist ganzjährig Wind und Wetter ausgesetzt ist. Diese sollte außerdem gut verschlossen und gesichert sein.

Und schließlich können Sie noch einen Blick auf die Hausanschlussleitungen werfen. Üblicherweise laufen diese (Strom, Frischwasser, gegebenenfalls Gas) durch eine Kelleraußenwand ins Haus hinein. Auch diese Durchbruchstellen können anfällig sein, sodass man sie im Blick haben sollte.

Erdgeschoss und Obergeschosse

Im Erdgeschoss sind Wasser- und Heizungsinstallationen zu begutachten. Bei Heizkörpern kann nachgesehen werden, ob diese entlüftet werden müssen. Dies ist meist der Fall, wenn man feststellt, dass sie Wärme nicht mehr optimal abgeben. Moderne Heizkörper haben spezielle Vorrichtungen zur Entlüftung, ältere Heizkörper nicht immer. Gibt es dann Probleme mit einem Heizkörper, sollte man sich die Entlüftungsmöglichkeit von einem Fachbetrieb zeigen lassen.

Ist im Haus eine Fußbodenheizung installiert, prüfen Sie auch hier, ob sie gleichmäßig Wärme abgibt und ob die einzelnen Heizkreise problemlos zu regulieren sind.

Auch die übrige Wasserinstallation im Erdgeschoss ist einer Kontrolle zu unterziehen. Schauen Sie wenigstens einmal im Jahr in den WC-Spülkasten, während Sie spülen. Dies ist bei Unterputzspülkasten natürlich nicht mehr möglich. Wer aber einen herkömmlichen Spülkasten hat, kann dies problemlos tun.

In der Küche sollte man sich die Unterspültischanschlüsse ansehen, während Frischwasser läuft und Abwasser abfließt. Gerade bei Einbauküchen sieht man häufig gar nicht mehr, ob mit den Anschlüssen noch alles in Ordnung ist. Leichte Undichtigkeiten können dann Feuchte ins Küchenmöbelholz leiten, was zu Quellungen und Schimmelbildungen führen kann. Gleiches gilt für andere Wasseranschlüsse wie die von Spül- oder Waschmaschine.

Auch Gasleitungen sollten überprüft werden. Häufig liegen sie unter dem Putz. Dort kann man sie natürlich nicht kontrollieren, sehr wohl aber an den Stellen, an denen sie aus der Wand kommen. Bei den meisten alten Gasanschlüssen, vor allem bei Gaseinzelöfen, sind in diesem Bereich auch Absperrhähne installiert. Benötigt man die Gaseinzelöfen im Sommer nicht, verschließt man deren Absperrhähne am besten. Anders sieht es aus bei Gasdurchlauferhitzern oder Gasherden, die man zur Warmwassererwärmung beziehungsweise zum Kochen das ganze Jahr über benötigt. Gasdurchlauferhitzer müssen regelmäßig gewartet werden. So können den Geräten beispielsweise Kalkablagerungen zusetzen und sie deutlich ineffizienter machen. Achten Sie auch auf eine optimale Einstellung der Geräte. Selbst an vielen alten Geräten kann man den Wärmebedarf regulieren, sodass man auch mit diesen Geräten einigermaßen effizient umgehen kann.

Etwas schwieriger sind da schon Elektroboiler zur Warmwassererwärmung. Auch hier ist Kalk häufig ein Problem. Man muss bei diesen Geräten allerdings Wartungs- und Beschaffungsaufwand abwägen, da gerade die kleinen Geräte zwischen 5 und 10 Liter Volumen, die mit einer einfachen Steckverbindung arbeiten, relativ preisgünstig neu zu haben sind.

Kontrollieren Sie in geschlossenen WCs oder Bädern die Zwangsentlüftung – nehmen Sie die Kappe vor dem Filter ab und reinigen Sie den Filter dahinter oder ersetzen ihn durch einen neuen, da sich dieser mit der Zeit stark zusetzen kann.

Schließlich stehen Fenster und Rollläden an. Bei Fenstern sind die Fensterrahmen auch von außen zu betrachten. Gerade Holzfenster benötigen von Zeit zu Zeit Anstriche. Lassen sich alle Fenster problemlos öffnen und schließen? Üblicherweise fällt einem das aber auch im Alltag gut auf. Gleiches gilt für die Rollläden. Lassen diese sich alle einigermaßen geräuschlos und gleichmäßig schließen und wieder hochziehen? Probleme mit Rollläden bekommt man für gewöhnlich ebenso im Alltag mit.

Dann sind Balkone und deren Fußbodenbelag nebst Geländer und Geländerbefestigung an der Reihe. Balkone älterer Gebäude sind häufig gefliest. Nicht selten sind die Fliesen und vor allem die Fugen brüchig. Das kann dazu führen, dass Wasser in das Mörtelbett und in die Balkonplatte selbst dringt. Dort kann es zu Korrosion der Bewehrungseisen kommen. Auch das Geländer kann von Korrosion befallen sein, das ist vor allem an den Befestigungspunkten zur Balkonplatte und zur Hauswand gefährlich. Daher sollte das Geländer jährlich gut überprüft und bei Bedarf geschliffen und neu gestrichen oder aber durch ein neues ersetzt werden. Den Wasserablauf des Balkons müssen Sie ebenfalls im Auge behalten. Meist erfolgt dieser über eine balkonumlaufende Rinne, die von Zeit zu Zeit zu reinigen ist.

Dachgeschoss

Beim Dachgeschoss lautet die zentrale Frage zunächst, ob dieses zu Wohnzwecken ausgebaut ist oder nicht. In einem ausgebauten Dachgeschoss bemerkt man Probleme meist eher, weil man dann üblicherweise auch einen Teil des Alltags dort verbringt. Andererseits sind gerade bei einem ausgebauten Dachgeschoss viele Dinge durch Verkleidungen verdeckt.

Bei einem nicht ausgebauten Dachgeschoss verhält es sich umgekehrt. Dort hält man sich zwar nur selten auf, hat aber in der Regel eine gute Kontrolle, da es meist kaum Verkleidungen gibt. Außerdem gibt es dort nur wenig technische Installationen.

Dachflächenfenster weisen häufig Undichtigkeiten auf.

Aufgrund der Innenverkleidung eines ausgebauten Daches ist es sehr viel schwieriger, dieses genauer zu überprüfen als einen rohen Dachstuhl. Wenn ein Dachgeschoss allerdings seit Jahrzehnten als Wohnraum genutzt wurde und nie irgendwo Feuchtigkeit oder Schimmelbildung auftrat, gibt es eigentlich keinen Grund für eine Öffnung eines Daches, um seinen Zustand zu überprüfen. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, die Wandoberflächen optisch nach Feuchtigkeit oder Schäden abzusuchen.

Will man einen Blick hinter die Verkleidungen werfen, geht das üblicherweise im Bereich des Kniestocks ganz gut, häufig hat dieser sogar Revisionstüren, sodass man hinter die Innenverkleidung sehen kann. Meist setzt sich der Aufbau der Dachschichten bei älteren Dachausbauten wie folgt zusammen (von außen nach innen):

Dachziegel

Lattung und Konterlattung

Unterspannbahn

Wärmedämmung meist aus Glas- oder Steinwolle

Dampfsperre, bei neueren Baujahren auch Dampfbremsen

Innenverkleidung (zum Beispiel Gipskartonplatte oder Holzverschalung)

Dächer sind sehr anfällig für Feuchteschäden, gleich ob Außen- oder Innenfeuchte. Innenfeuchte kann zum Beispiel dann Schäden anrichten, wenn die Dampfsperre beziehungsweise Dampfbremse vor der Dämmung defekt ist. Bei der Dampfbremse handelt es sich um eine spezielle Folie, die vor der Dämmung sitzt, damit Innenraumluftfeuchte nicht in die Dämmung eindringen und diese durchfeuchten kann. Ist die Dampfbremse nun defekt oder unsauber und undicht montiert, kann das zu Feuchteschäden in der Dämmung führen. Sehen Sie daher überall dort, wo man problemlos an die Folie und Dämmung gelangt, zum Beispiel im Kniestockbereich, nach, ob die Folie dicht und unbeschädigt und die Dämmung trocken ist.

Auch Dachflächenfenster und deren Umgebung sollte man sich gut ansehen. Gerade Dachflächenfenster älterer Baujahre verlieren ihre Dichtigkeit mit der Zeit und manchmal auch die Dichtigkeit der Anschlüsse zur umgebenden Dachfläche. Schrägdachfenster sollten unbedingt dicht und auch in das außen umliegende Dachziegelwerk so eingebunden sein, dass rund um das Fenster kein Wasser in tiefere Dachschichten eindringen kann. Eine Undichtigkeit beim Schrägdachfenster, durch die Wasser in den Innenraum läuft, bemerkt man meist recht rasch. Undichtigkeiten hingegen, bei denen das Wasser zwischen Schrägdachfenster und übrige Dachfläche läuft, bemerkt man mitunter erst einmal gar nicht.

Ein anderes neuralgisches Problem in Dachgeschossen sind Dachbalkone, wenn sie nicht an der Giebelseite des Hauses sitzen, sondern sozusagen in die Schrägdachfläche des Hausdachs eingeschnitten sind. Bei solchen Konstruktionen muss immer wieder sehr sorgsam die Dichtigkeit und die Abflussmöglichkeit des Wassers geprüft werden – nötigenfalls auch einmal mit einem großen Eimer Wasser, der über den Balkonboden gegossen wird, sodass man sich die Abflusssicherheit und -geschwindigkeit ansehen kann. Bodeneinläufe oder auch Wasserdurchführungen durch Dachflächen bieten gut gereinigt am wenigsten Angriffsfläche.

Bei ausgebauten Dächern sind neben der Dachkonstruktion selbst natürlich auch die Installationen, vor allem von Heizung und Warmwasser, zu überprüfen. Dies geschieht genauso wie in den Erd- und Obergeschossen (siehe Seite 20).

Bei nicht ausgebauten Dächern kann man relativ einfach von unten gegen den Dachstuhl schauen und prüfen, ob alle Hölzer trocken sind und die Unterspannbahn lückenlos und überlappend sitzt. Allerdings ist die Beleuchtung meist nicht optimal, weshalb es sehr sinnvoll ist, einmal im Jahr die Dachinnenfläche mit einer starken Taschenlampe oder einem Baustrahler gut auszuleuchten und sie auf schadhafte Stellen durchzusehen. Man sollte auch einmal über den gesamten Dachboden gehen, entlang aller Kontaktlinien zwischen Dach und Geschossdecke beziehungsweise Kniestock sowie Dach und Giebelwand. Sitzen in der Giebelwand kleine Fenster, betätigen Sie auch diese und beurteilen ihren Zustand.

Des Weiteren ist ein Blick durch die Dachluke, die dem Schornsteinfeger als Ausstiegsluke dient, sinnvoll, weil man so zumindest eine Dachflächenseite auch aus nächster Nähe beurteilen und gleichzeitig die Dachluke selbst auf Dichtigkeit prüfen kann. Ferner sieht man, ob die Tritte für den Schornsteinfeger korrosionsfrei sind. Soweit man von oben auch eventuell montierte Schneefanggitter an der Traufkante sehen kann, ist eine Inaugenscheinnahme auch dieser angebracht.

Sind die sichtbaren Holzelemente der Dachkonstruktion noch in Ordnung?

Das Gebäude von außen

Nach all den Innenüberprüfungen geht es dann nach draußen, ums Haus herum. Die Außenbesichtigung – wie übrigens auch die Innenbesichtigung – ist idealerweise bei Tageslicht vorzunehmen, sonst wird es schwierig bis unmöglich, Probleme zu erkennen. Zunächst werden die Außenanschlüsse überprüft. Das ist meist ein Außenwasserhahn und bei Ölheizungen noch ein Ölstutzen. Es kann aber auch sein, dass eine Außenlüftungsklappe, zum Beispiel von einer Dunstabzugshaube, dazukommt und auch eine Außensteckdose vorhanden ist. Der Außenwasserhahn muss dicht schließen und im Idealfall frostsicher sein, sodass man ihn im Winter nicht entleeren und abstellen muss.

Ölstutzen sollten, wie bereits erwähnt, dicht und gesichert sein, nötigenfalls mit einem Vorhängeschloss. Außensteckdosen müssen unbedingt wasserdicht sein, also eine dichte Schutzklappe haben, sodass sie auch Spritzwasser und hoher Luftfeuchtigkeit standhalten. Wenn eine Außenlüftungsklappe einer Dunstabzugshaube vorhanden und von außen problemlos zu öffnen und wieder zu verschließen ist, kann man auch dies tun, um den Abluftkanal zu kontrollieren.

Genügt die Hauseingangstür noch heutigen Ansprüchen an Sicherheit, Wärmedämmung und Komfort? Ist der Hauszugang bei Bedarf barrierefrei erreichbar und gut ausgeleuchtet?

Nach diesen kleineren Überprüfungen kann man sich dann die Sockelwände, Außenfassaden und Dachflächen vornehmen. Prüfen Sie bei den Sockelwänden, ob es feuchte Stellen oder dauerhafte Pfützen direkt am Sockel gibt. Auch nach Putzabplatzungen oder Rissen sollte man Ausschau halten. Normalerweise reicht das Erdreich nie bis ganz an den Sockel heran, doch bei alten Häusern ist genau das häufig der Fall. Man muss nicht ohne Not in ein bestehendes System eingreifen, hat man aber im Kellerinneren mit Feuchtestellen zu kämpfen, müssen die entsprechenden Sockelstellen von außen kontrolliert werden. Falls offensichtlich ist, dass die Feuchte von außen kommt, kann man auch einen kleinen Bereich des Sockels einmal von außen aufgraben und nachsehen.

Vom Sockel führt der Blick dann weiter nach oben auf die Außenfassaden. Schauen Sie hier ebenso, ob es irgendwo feuchte Stellen oder Risse gibt. Bei abgeplatztem Putz reichen schon kleinere Stellen, die Feuchtigkeit eindringen lassen und zu Beschädigungen des Mauerwerks führen können. Daher sollten auch kleinere Putzabplatzungen immer sofort behandelt werden. Besser geschützt sind Häuser mit Klinkerfassaden. Selbst wenn dort der ein oder andere Klinker eine Beschädigung aufweist, sind Folgeschäden nicht ohne Weiteres zu erwarten, denn die Klinkerfassade ist meistens eine vorgesetzte Verschalung und nicht die eigentliche Wand. Klinkerfassaden sind sehr resistent.

Bei wirklich alten Gebäuden, die noch mit Zierwerk gebaut sind, ist auch dieses Zierwerk häufig von Schäden betroffen. Meist ist es ohne weiteren Schutz der Witterung ausgesetzt. Hier können dann sogar Vorgaben der Denkmalpflege greifen, die zum ordnungsgemäßen Erhalt des Fassadenbilds verpflichten. In der breiten Masse des Häuserbestands klassischer Einfamilienhäuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren ist das aber eher selten.

Ein Problem können allerdings Sandsteineinfassungen von Fenstern und Türen sein. Bis in die 1950er-Jahre hinein war das eine verbreitete Bauweise. Hier kann es sein, dass sich auf den Einfassungen im Fenstersturzbereich Feuchtigkeit sammelt und nicht abfließt, sondern in die Wand dringt.

Es kann – gerade auf Nordseiten von Gebäuden – auch passieren, dass sich Moosbewuchs breitmacht. Da dieser die darunterliegenden Putzschichten schädigen kann, wird er am besten entfernt.

Fenster, Fensterbänke, Rollläden oder Klappläden werden danach durchgesehen. Bei Fenstern und Fensterbänken des Obergeschosses kann man gut das Fernglas nutzen, um sich ein Bild von außen zu machen. Probleme mit den Fenstern hingegen sind bei allen Fassadentypen ähnlich. Holzfenster müssen gepflegt werden, damit sie längere Zeiträume gut überstehen – aber das tun sie dann auch. Kunststofffenster muss man zwar nicht streichen, aber auch Kunststofffenster können mit den Jahren ausbleichen und das Material kann ermüden. Manchmal gibt es auch Kombinationen aus Metall (außen) und Holz (innen). Da man die Fenster der Wohnräume eines Hauses aber im täglichen Gebrauch hat, kennt man ihren Zustand ohnehin gut – auch den von Roll- oder Fensterläden.

Alle Außenbauteile – vor allem Terrassen und Balkone – hat man eigentlich täglich gut im Blick. Übersehen werden aber oft Probleme einer sicheren Wasserabführung und in der Folge eindringendes Wasser in Terrassen- oder Balkonplatten. Auch Materialermüdungen von Geländern werden mitunter übersehen, besonders häufig durch Korrosion am Fußpunkt, wenn das Metall ständiger Feuchtigkeit ausgesetzt und nicht ausreichend geschützt ist.

Nicht zuletzt Putzabplatzungen an den Stirnseiten von Balkonplatten sind relativ häufig, ohne dass man sie im Alltag gleich sieht. Problematisch können auch Übergänge von Außenzu Innenbereichen sein, also etwa an Terrassen- oder Balkontüren. Diese stellen kritische Punkte dar, an denen Feuchtigkeit eintreten kann, die das Rahmenholz und sogar den Estrich angreifen kann.

Bei Fensterbänken bilden sich bisweilen links und rechts Schmutztrieler, die dann die Fassaden herunterlaufen. Dies ist durch Tropfkanten an den Fensterbänken zu verhindern. Schwieriger sind schon Risse rund um den Rollladenkasten. Auch das gibt es häufiger, dass am Schnittpunkt zwischen Mauerwerk und Rollladenkasten Risse auftreten. Feine Haarrisse können schon gefährlich werden, wenn durch diese Wasser eindringen kann. Geschieht dies, zerstört das Wasser langfristig Mauerwerk und Putzuntergründe und führt zu Folgeschäden. Wollen Sie das vermeiden, schließen Sie solche Risse möglichst frühzeitig wieder wasserfest.

Wenn ein Haus noch über Fensterläden verfügt, sind vor allem ihre Aufhängepunkte genau zu überprüfen. Dies sind häufig in die Wand eingelassene Winkeleisen. Entsteht an diesen Winkeleisen Korrosion, ist das problematisch, weil Fensterläden sehr schwere Bauteile sind. Stürzen sie ab, wird es schnell gefährlich. Die Winkeleisen können auch sehr gut von innen aus beurteilt werden. Von außen funktioniert es für die Obergeschossläden mit dem Fernglas gut.

Nach den Außenfassaden überprüft man dann das Dach. Wenn man das eigene Dach noch nie durchs Fernglas betrachtet hat und tut es das erste Mal, wird man erstaunt sein, wie viel man selbst von unten sieht. Zunächst einmal kann man sich die Dachfirstlinie ansehen. Bei alten Häusern sind die abschließenden Firstziegel, die oben auf der Dachspitze sitzen, häufig fest vermörtelt, weil sie ganz extremen Wetter- und Windbedingungen ausgesetzt sind. Wenn man mit dem Fernglas die Firstlinie entlangsieht, kann man das Mörtelbett unter den Ziegeln meist gut erkennen. Man kann auch ganz gut sehen, wo es eventuell brüchige Stellen gibt oder ob ein Firstziegel gar verrutscht ist. Man kann dann auch noch einmal den Schornstein durchs Fernglas ansehen, ebenso alle Dachflächen – auch um Schrägdachfenster herum – sowie die Schrägdachfenster selbst.

Der Schornsteinkopf ist bei älteren Häusern häufig gemauert. Hier ist wichtig, dass Ziegel und Mörtel einen guten und nicht etwa porösen oder brüchigen Eindruck machen. Selbiges gilt für Gaubenanschlüsse und die Metalltritte für den Schornsteinfeger oder auch Schneegitter an der unteren Traufkante des Daches.

Dann ist da noch die Dachrinne: Sie wird bei Privathäusern oft nicht weiter beachtet geschweige denn regelmäßig gereinigt. Es kann sein, dass sie sich schon stark zugesetzt hat. Ob das der Fall ist, ist allerdings gar nicht so einfach herauszufinden. Eine Möglichkeit besteht darin, es vom Obergeschoss eines Nachbargebäudes aus mit dem Fernglas zu versuchen. Eine andere Alternative ist das Anstellen einer Leiter ans eigene Dach. Das sollten Sie jedoch niemals allein tun, sondern die Leiter immer durch eine zweite Person sichern lassen. Flachdächer werden oft über einen Flachdachgulli entwässert, der mit einem Dichtungsring fest in der Dachbahn sitzen und durchgängig sein muss.

Links alles in Ordnung. Rechts: Dieser Schornstein wird den nächsten Sturm höchstwahrscheinlich nicht mehr überstehen.

Schließlich ist das Holz des Dachüberstands zu überprüfen. Auch das kann man mit dem Fernglas von unten tun und sieht so, ob es zu Feuchtigkeitsbildung oder auch zu großflächigeren Farbabplatzungen gekommen ist.

Im Gegensatz dazu ist die Terrasse sehr einfach einsehbar. Zu unterscheiden ist hier zwischen Terrassen auf Erdreich und Terrassen als Geschossdecken von Kellerräumen. Terrassen auf Erdreich sind auch im Schadensfall, meist Belagschäden oder Setzungen, relativ unproblematisch wiederherzustellen. Terrassen auf Kellerräumen nicht unbedingt, denn in einem solchen Fall ist die Terrasse sozusagen das Flachdach des betreffenden Kellerraums. Dann kann es sein, dass man den Belag behutsam abtragen und den gesamten Deckenaufbau sanieren muss, was entsprechend hohe Sanierungskosten bedeutet.

Ein Problembauteil kann die Hauszugangstreppe samt Podest sein. Es können sich Fliesen und Platten lösen, Feuchtigkeit kann in die Unterkonstruktion eingetreten sein, das Geländer kann korrodieren. Das sind aber alles Punkte, die man im aufmerksamen täglichen Gebrauch der Treppe auch wahrnimmt und sieht.

Soweit Garagen direkt an Hauswände stoßen, müssen diese Schnittstellen ebenfalls genau gesichtet werden. Vor allem sollte von oben zwischen beide Bauteile keine Feuchtigkeit dringen können.

Heizungstechnik und Sanitärinstallation

Heizungstechnik und Sanitärinstallation hängen in vielen Bestandsgebäuden eng zusammen. Die klassische Gas- oder Ölheizung, wie sie zumindest im Einfamilienhausbau in Westdeutschland über Jahrzehnte dominant war, versorgt fast immer auch die Sanitärinstallation ganzjährig mit warmem Wasser. Für Heizungsanlagen gibt es heute zahlreiche Vorgaben des Gesetzgebers, die allerdings in vielen Fällen nur für die Käufer von Bestandsimmobilien greifen, wohingegen die langjährigen Nutzer (das sind üblicherweise solche, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in entsprechenden Häusern wohnten) von vielen Forderungen ausgenommen sind. Alle Details dazu erfahren Sie in Kapitel „Energetisch modernisieren“ ab Seite 53. Die Heizungstechnik besteht üblicherweise aus einem Öl- oder Gasbrenner, manchmal auch noch aus Gasetagenheizungen oder Einzelöfen. Die beiden Letztgenannten sind aber im Einfamilienhausbau spätestens ab den 1960er-Jahren zumindest in Westdeutschland kaum noch zum Einsatz gekommen.

Laien können Heizungsanlagen, vor allem den Brenner, nur schwer warten. Die Heizungsanlagen werden üblicherweise auch durch die Schornsteinfegerkontrollen mit überwacht. Zusätzlich haben einige Eigentümer aber auch Wartungsverträge mit Heizungsbauunternehmen abgeschlossen. Hat man keinen Wartungsvertrag und hat schon länger niemand mehr die Heizungsanlage genauer unter die Lupe genommen, kann man auch einen einmaligen Wartungstermin mit einem Heizungsbauunternehmen vereinbaren. Heizungsbrenner dürfen heute ohnehin nicht mehr länger laufen als 30 Jahre (Ausnahmen siehe „Zwingende Nachrüstungen der Gebäudetechnik“, Seite 31).

Bei Ölheizungen ist neben dem Brenner der Öltank als großes Bauteil notwendig. Alte Öltanks können von Korrosion betroffen sein. Die Tankräume sind manchmal so eng, dass man die Tanks nicht ohne Weiteres von allen Seiten begutachten kann. Sehr wichtig ist die Dichtigkeit eines Tankauslaufschutzes. Meist hat man in diesem Zusammenhang auch im Türbereich von Heiztankräumen hüfthohe Barrieren betoniert und den gesamten Innenraum mit einem speziellen Auftrag abgedichtet, um im Falle eines Tanklecks eine Auffangwanne für das Öl zu haben.

Bei Öl- und Gasheizungen wird erwärmtes Heizwasser zu den Heizkörpern geschickt, wo es seine Wärme an die Raumluft abgibt und diese erwärmt. Bei älteren Häusern bis hinein in die 1960er-Jahre liefen solche Verteilerrohre auch noch auf Putz, spätestens ab etwa den 1970er-Jahren hat man sie dann unter Putz verlegt. Das heißt, dass man ihren Zustand nicht auf einen Blick beurteilen kann. Das sind allerdings auch Aspekte, die erst zum Tragen kommen, wenn man sich entschließt, die Heizungstechnik zu erneuern. Insofern hat das keine Priorität, solange es nicht zu Rohrbrüchen kommt, denen man wirksam begegnen muss. Auch ein einzelner Rohrbruch muss noch nicht darauf hindeuten, dass nun sofort alle Heizungsrohre getauscht werden müssen. Die Heizkörper hingegen sind sichtbare Bauteile, deren Zustand man gut beurteilen kann.

Wichtig ist auch bei Bestandsgeräten, dass sie gut aufeinander abgestimmt sind.

Die Kalt- und Warmwasserversorgung erfolgt über separate Rohre, wobei das Warmwasser meistens über die zentrale Heizungsanlage erwärmt wird. Solarthermie, also die Erwärmung von Wasser mittels Sonnenenergie und dessen Speicherung, war zwischen 1950 und 1980 weitgehend unbekannt, sodass häufig einfach direkt über Öl oder Gas Kaltwasser erwärmt wurde. Hier ist die Rohrführung in der Regel spätestens in den 1970ern unter Putz verlegt worden, sodass ihr Zustand nicht unmittelbar beurteilt werden kann. Auch hier gilt aber, dass ein Wasserrohrbruch noch nicht bedeuten muss, dass gleich alle Rohre ausgetauscht werden müssen.

Auch für Armaturen gilt: Solange sie zuverlässig arbeiten, muss man sie nicht auswechseln. Es mag modernere und schickere geben, aber solange man nicht an eine generelle Modernisierung von Bädern oder Küchen geht, kommt man meist problemlos weiterhin gut mit den Bestandsarmaturen zurecht.

Die Heizungsrohre laufen unter Putz, die veralteten manuellen Thermostatventile kann man relativ einfach austauschen.

Stellt man ansonsten keine weiteren gravierenden Schäden an den benannten Bauteilen fest, kann man das Haus auch einfach in einem vernünftigen baulichen Zustand halten. Es mag dann vielleicht älter und nicht mehr modern sein, aber es ist deswegen noch lange nicht baufällig. Und in einer guten Lage wird es auch in diesem Zustand und ohne Modernisierung langfristig wertstabil bleiben.

Modernisierungsauflagen

Die energetische Modernisierung von Gebäuden ist nicht nur eine freiwillige Angelegenheit, die man umsetzen kann oder auch nicht. In einigen Teilbereichen gibt es gesetzliche Auflagen zu bestimmten Nachrüstungen an Gebäuden und an der Gebäudetechnik.

Die wesentlichen Verordnungen und Gesetze in diesem Zusammenhang stammen aus der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), der Energieeinsparverordnung (EnEV, zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz GEG abgelöst.) und in Baden-Württemberg aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG, siehe www.landesrechtbw.de). Den vollständigen Wortlaut der ersten beiden Regelungen finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen aus diesen Verordnungen und Gesetzen, die im Zusammenhang mit Modernisierungen zu beachten sind, erläutert.

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) wird auch als „Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen“ bezeichnet. Dies trifft ihren Inhalt recht exakt. In der Verordnung werden vor allem Anforderungen an Installation, Betrieb und Überwachung kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen festgelegt. Hierzu gehören im Wesentlichen alle Heizungsanlagen kleiner und mittlerer Wohngebäude sowie auch Einzelöfen und Kamine. Aus dieser Verordnung treffen verschiedene Regelungen Immobilieneigentümer direkt. So beispielsweise die Regelung gemäß Paragraf 4 Absatz 4, dass Kamine nur gelegentlich betrieben werden dürfen. Das heißt, man kann ein Haus nicht ohne Weiteres regelmäßig durch das Feuer eines offenen Kamins beheizen. Ferner darf die Heizung bestimmte Abgasgrenzwerte nicht überschreiten, egal ob man feste Brennstoffe wie Holzpellets benutzt, flüssige wie Öl oder gasförmige wie Erdgas. Bei festen Brennstoffen sind neben Kohlenmonoxidgrenzwerten für die staubförmigen Emissionen bestimmte maximale Massenkonzentrationen im Abgas festgelegt. Bei flüssigen und gasförmigen Brennstoffen müssen festgelegte Stickstoffdioxidgrenzwerte eingehalten werden (gegenwärtig bei Gas 80 Milligramm je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie bei einer Anlagen-Nennwärmeleistung zwischen 120 und 400 Kilowatt bei Heizöl EL (Extra Leicht) 120 Milligramm je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie, ebenfalls bei einer Anlagen-Nennwärmeleistung zwischen 120 und 400 Kilowatt). Ferner ist für Ölheizungen vorgeschrieben, dass ein gewisser Schwärzungsgrad der staubförmigen Emission im Abgas nicht überschritten werden darf, die Abgase frei von Ölderivaten sein müssen und die sogenannten Abgasverlustgrenzwerte nach Paragraf 11 eingehalten werden müssen.

INFO

ABGASVERLUSTGRENZWERTE Der Abgasverlust ist gemäß der Definition der Bundes-Immissionsschutzverordnung für alle Heizungsarten „die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und dem Wärmeinhalt der Verbrennungsluft bezogen auf den Heizwert des Brennstoffs“. Die Verbrennungsluft ist dabei diejenige Luft, die zum Brennvorgang angesaugt wird. Für die Bestimmung des Abgasverlustgrenzwerts wird ferner der Sauerstoffgehalt im Abgas gemessen. Aus diesen Messgrößen errechnet sich dann über eine Formel, in die auch festgelegte Konstanten einfließen (je nach Brennstoff, zum Beispiel für Öl oder Gas), der Abgasverlustgrenzwert in Prozent. Diesen Abgasverlustgrenzwert darf Ihre Heizungsanlage nicht überschreiten. Auch gasbetriebene Heizungen müssen diesen Grenzwert einhalten.

Mit diesen Regelungen wird man üblicherweise automatisch durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger konfrontiert. Er misst die Abgase und deren Zusammensetzung, um festzustellen, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Über diese Messung fertigt er ein Protokoll an, das man gemäß 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufheben muss, und zwar mindestens fünf Jahre lang. Wenn der Schornsteinfeger Probleme feststellt, wird er diese üblicherweise auch ansprechen, mitunter sogar Vorschläge unterbreiten, mit welchen Maßnahmen die Grenzwerte wahrscheinlich wieder unterschritten werden können, beispielsweise durch eine Brennerreinigung oder Ähnliches.

Der zentralen Überwachungsfunktion von Schornsteinfegern kann man entnehmen, wie wichtig und sinnvoll es ist, den Schornsteinfeger frühzeitig in eine neue Anlagenplanung einzubeziehen, denn er wird es nachher auch sein, der die Anlage abnimmt.

Die Hersteller der Heizungsanlagen müssen ihrerseits zwar werksseitig Prüfungen der von ihnen hergestellten Anlagen vornehmen, doch Immobilienbesitzer müssen dies bei Installation einer neuen Anlage ebenso tun, denn natürlich ist der Betrieb unter Praxisbedingungen der letztlich entscheidende. Wichtig ist in diesem Zusammenhang Paragraf 14 der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung, der regelt, dass die Betreiber von geänderten oder neuen Heizungsanlagen diese auf Einhaltung der gestellten Anforderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger überprüfen lassen müssen. Stellt der Bezirksschornsteinfeger dann fest, dass die Anlage die Werte nicht einhält, muss man ihn innerhalb von sechs Wochen eine Wiederholungsmessung durchführen lassen. Hält die Anlage auch dann die geforderten Werte nicht ein, reicht der Schornsteinfeger diese Ergebnisse binnen 14 Tagen an die zuständige örtliche Behörde weiter, damit diese über das weitere Vorgehen befinden kann. Dies ist allerdings selten der Fall, wenn schon in der Planungsphase auch Fachbetriebe und der Schornsteinfeger eingeschaltet sind.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz stellt unter anderem Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude, an bestehende Gebäude, aber auch an Gebäude, die modernisiert oder umgebaut werden sollen. Für Immobilieneigentümer sind die Regelungen der Teile 3 und 4 des Gebäudeenergiegesetzes besonders interessant. Darüber hinaus regelt das Gebäudeenergiegesetz die Bestimmungen zum Gebäudeenergieausweis sowohl für neu zu errichtende als auch für bestehende Gebäude. Auch darauf wird noch eingegangen, zunächst aber zu den Regelungen der Teile 3 und 4 des Gebäudeenergiegesetzes.

Während sich die Bundes-Immissionsschutzverordnung sehr stark auf die Feuerungsanlagen konzentriert, ist das Gebäudeenergiegesetz sehr umfassend, da es sowohl die Gebäudehülle als auch die Gebäudeanlagentechnik berücksichtigt. Das Gebäudeenergiegesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) abgelöst und führt alle drei Verordnungen in einer einzigen zusammen. Dieser Ansatz ist sinnvoll, da zwischen den drei Bereichen erhebliche Wechselwirkungen bestehen.

Die regelmäßige Heizungsüberprüfung ist gesetzliche Pflicht.

INFO

JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARF Eine der energetischen Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes ist der Primärenergiebedarf beziehungsweise Jahres-Primärenergiebedarf (gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kurz in kWh/m2·a). Im vereinfachten Verfahren errechnet sich der Jahres-Primärenergiebedarf durch Addition des Heizenergiebedarfs und des Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung und die anschließende Multiplikation mit der „Anlagenaufwandszahl“.

Diese Anlagenaufwandszahl definiert sich aus dem Verhältnis der von einer Heizungsanlage aufgenommenen Primärenergie zu der von ihr abgegebenen Nutzwärme – sie definiert also die Effizienz der Energieausnutzung beziehungsweise den Wirkungsgrad des Systems.

Die Primärenergie kann einer Heizungsanlage sehr unterschiedlich zugeführt werden. Bei einer Stromheizung beispielsweise kann die Primärenergie Kohle sein, durch deren Verbrennung relativ verlustreich Strom gewonnen wird, der dann wiederum verlustreich in Wärme gewandelt wird. Da in diesem Fall sehr viel Kohle zur Gewinnung von letztlich relativ wenig Wärme aus Strom eingesetzt werden muss, steigt die Anlagenaufwandszahl. Wird hingegen beispielsweise Holz direkt im eigenen Hauskeller zur Erzeugung von Wärme eingesetzt, muss relativ wenig Primärenergie (Holz) zur Erzeugung von relativ viel Wärme eingesetzt werden. Damit sinkt die Anlagenaufwandszahl, der Jahres-Primärenergiebedarf wird dadurch günstiger, und im Ergebnis sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Jahres-Primärenergiebedarf effizienter einzuhalten.

INFO

TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST (U-Wert) Ein zweiter, sehr wichtiger Begriff, den das Gebäudeenergiegesetz führt, ist der Transmissionswärmeverlust bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Dieser sogenannte U-Wert wird gemessen als Energieverlust in Watt pro Quadratmeter Oberfläche sowie Grad Kelvin des Temperaturunterschieds zwischen Innen- und Außenseite eines Bauteils. Als Formel liest sich dies wie folgt:

U-Wert = W/(m2·K). Der Transmissionswärmeverlust beschreibt also den Wärmeverlust, der durch Außenfassade, Kellerfundament oder Dachfläche eines Hauses entweicht.

Auch Holzpelletanlagen werden jeweils vom zuständigen Schornsteinfeger überprüft.

Kernregelung des Gebäudeenergiegesetzes ist die Vorschrift, dass Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen bestimmte Höchstwerte eines Jahres-Primärenergiebedarfs unterschreiten müssen und gleichzeitig die wärmeübertragende Umfassungsfläche bestimmte Transmissionswärmeverluste nicht überschreiten darf. Ausgehend von diesen Überlegungen enthält das Gebäudeenergiegesetz auch für Bestandsgebäude verschiedene Regelungen zu Nachrüstungen, die zum Teil unabhängig von einer anstehenden Modernisierung zwingend vorgenommen werden müssen. Andere Vorschriften greifen erst dann, wenn ohnehin eine Modernisierung geplant und durchgeführt wird. Für eine bessere Übersichtlichkeit kann man die Vorschriften jeweils in Regelungen

für die Gebäudehülle und

die Gebäudetechnik unterteilen.

Zwingende Nachrüstungen der Gebäudehülle

Bei Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine bei Einführung der Energieeinsparverordnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, müssen ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken im Falle eines auf den Stichtag erfolgten oder noch folgenden Eigentümerwechsels gedämmt werden (§ 47). Es kann sich hierbei zum Beispiel um Decken von beheizten Obergeschossen zu Dachgeschossen handeln, in denen man zwar nicht aufrecht gehen oder stehen kann, in die man aber zum Beispiel durch Luken gelangt. Der neue Eigentümer hat hierfür zwei Jahre Zeit.

Zwingende Nachrüstungen der Gebäudetechnik

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden (also zum Beispiel Öl oder Gas), müssen außer Betrieb genommen werden (§ 72 Absatz 2). Für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bei Einführung der Energieeinsparverordnung am 1. Februar 2002 selbst eine bewohnt hat, gilt diese Regelung jedoch nicht. Für alle anderen Eigentümer, die entweder zum 1. Februar 2002 keine der beiden Wohnungen selbst bewohnt oder eine Wohnung oder ein Haus erst nach dem 1. Februar 2002 erworben haben, gilt diese Regelung bindend. Sie haben dann bis zu zwei Jahre nach Eigentumsübertragung Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Niedertemperatur- oder Brennwertkessel oder Anlagen, deren Nennleistung niedriger als 4 Kilowatt oder größer als 400 Kilowatt ist (übliche Einfamilienhausanlagen liegen – je nach Gebäudegröße und Alter der Anlage – bei etwa 15 bis 30 Kilowatt) sind von der Regelung generell ausgenommen.

Die Rohre von Heizungs- und Warmwasseranlage in nicht beheizten Räumen sollten gedämmt werden.

Heizungs- und Warmwasserverteilungsanlagen (also etwa Heizungsrohre) und deren Armaturen (beispielsweise Ventile), die sich nicht in beheizten Räumen befinden und frei zugänglich sind (also etwa nicht in Wänden verlaufen, sondern davor), müssen vom neuen Eigentümer gedämmt werden (§ 71).

Gebäude mit Zentralheizungen müssen mit zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit zur Zeit und Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße nachgerüstet werden. Hierfür sieht das Gebäudeenergiegesetz eine Frist bis zum 30. September 2021 vor (§ 61 Absatz 2).

Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regulierung der Raumtemperatur ausgestattet werden. Eine Frist dafür gesteht das Gebäudeenergiegesetz nach § 63 Absatz 3 nicht zu. Fußbodenheizungen, die vor dem 1. Februar 2002 installiert wurden, dürfen abweichend auch mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast bestückt werden (§ 63 Absatz 4).

Einzelheizgeräte, die mit flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden (zum Beispiel Gas- oder Kohleeinzelöfen), sind von der Regelung nicht betroffen.

Einrichtungen, die den Energiebedarf senken, müssen vom Eigentümer betriebsbereit gehalten und bestimmungsgemäß genutzt werden (§ 58). Das könnte also beispielsweise eine Solarkollektoranlage zur Brauchwassererwärmung betreffen, die man bei einem Hauskauf sozusagen mit erworben hat. Diese darf man dann nicht einfach abschalten, sondern muss deren energiesparenden Effekt mindestens durch andere Maßnahmen ausgleichen.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 7 GEG


Umax: maximal zulässiger U-Wert in W/(m2·K)
1a+b: Außenwände 0,24
2a bis 4: Fenster(-türen), Glasdächer, Vorhangfassaden etc. 1,1 bis 2,3
5a+b / 5c: Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume 0,24 / 0,20
6a bis e: Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (ohne Dach) sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume 0,24 bis 0,50

Alle Anlagen müssen sachgerecht bedient, gewartet und instandgehalten werden (§ 59 und § 60).

Nachrüstungen bei Modernisierung der Gebäudehülle

Geänderte Wohngebäude dürfen festgelegte Jahres-Primärenergiewerte und Transmissionswärmeverluste für Neubauten um nicht mehr als 40 Prozent des Referenzgebäudes aus Anlage 1 des Gebäudeenergiegesetzes überschreiten (§ 50), wenn mehr als 10 Prozent der gesamten jeweiligen Bauteilfläche eines Gebäudes gewechselt oder nachgebessert werden.

Bei Erweiterung der beheizten Gebäudegrundfläche darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2-Fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß Anlage 1 des Gebäudeenergiegesetzes nicht überschreiten (§ 51).

Falls Sie also vorhaben anzubauen, können Sie sich die Werte aus Anlage 1 unter www.gesetze-im-internet.de ansehen.

Für Bestandsbauteile, die modernisiert oder ausgetauscht werden, legt das Gebäudeenergiegesetz in Anlage 7 die Anforderungen an den maximal zulässigen U-Wert einzelner Bauteile fest. Einen Auszug der Werte dieser Tabelle finden Sie hier links.

Außenbauteile dürfen nicht so verändert werden, dass sich ihre energetische Qualität verschlechtert, soweit dies mehr als 10 Prozent der gesamten jeweiligen Bauteilfläche eines Hauses betrifft. Dies könnte beispielsweise bei einem verkleideten Fachwerkhaus der Fall sein, dessen Fachwerk freigelegt werden soll (§ 48).

Man muss sich alle diese sehr komplizierten und unübersichtlichen Regelungen als Laie auch nicht im Einzelnen merken, sondern kann sich sehr einfach kurz und knapp einprägen, welche Bauteile im strengsten angenommenen Fall welche U-Werte einhalten müssen. Das sind die Bauteile und Werte in der links gelisteten Tabelle „Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten“. Mit dieser Tabelle hat man eine relativ einfache und schnelle Übersicht über die Anforderungen, die gemäß Gebäudeenergiegesetz bei Nachrüstung der betreffenden Bauteile im strengsten angenommenen Fall einzuhalten sind.

Nachrüstungen bei Modernisierung der Gebäudetechnik

Bei Auswechslung oder Einbau einer Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger müssen alle bereits genannten unbedingten Anforderungen eingehalten werden sowie ferner folgende Regelungen:

Werden Umwälzpumpen in Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung ausgewechselt, müssen die neuen Pumpen die elektrische Leistungsaufnahme dem Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen anpassen können (§ 64 Absatz1).

Zirkulationspumpen müssen beim Einbau in Warmwasseranlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet sein (§ 64 Absatz 2).

Eine Rundumerneuerung im Bestand kann nicht nur energetisch eine deutliche Aufwertung mit sich bringen. Freuen Sie sich auch auf eineneue Wohnatmosphäre

Beim Ersetzen von Warmwasserleitungen und Armaturen muss deren Wärmeabgabe nach Anlage 8 des Gebäudeenergiegesetzes begrenzt werden (§ 71).

Das Gebäudeenergiegesetz und sein Anlagenwerk sind insgesamt leider viel zu kompliziert geraten. Die Verordnung ist seitens des Gesetzgebers mit vertretbarem Aufwand auch gar nicht mehr überprüfbar. Das ist eigentlich unnötig, denn guter Wärmeschutz und effizienter Energieeinsatz wären auch viel einfacher regelbar. Unzählige Modernisierungen in Deutschland dürften längst ohne jede Beachtung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung durchgeführt worden sein, einfach aus Unverständlichkeit, Unkenntnis oder Unwissen. Das ist wenig verwunderlich, denn Verbraucher sind mit den viel zu komplizierten Regelungen schlicht überfordert.

Schon die Energieeinsparverordnung hat ihr wesentliches Ziel – nämlich die Einsparung von CO2 – komplett verfehlt. Auch sie war viel zu kompliziert gestaltet und vollkommen überfrachtet mit physikalischen Formeln und DIN-Normen. Im Zuge der Gesetzgebung zum neuen Gebäudeenergiegesetz hatte der Bundesrat am 20.12.2019 Stellung bezogen und unter anderem folgende, wichtige Ergänzung gefordert, Zitat:

INFO

In Artikel 1 ist dem § 7 Absatz 1 folgender Satz anzufügen: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährleistet einen kostenfreien Zugang zu den in diesem Gesetz in Bezug genommenen Normen.“

Begründung:

Das Gebäudeenergiegesetz verweist in erheblichem Umfang auf DIN-Normen – unmittelbar und mittelbar. Ohne deren Kenntnis ist der konkrete Regelungsgehalt des Gesetzes für den Normunterworfenen nicht erkennbar. Um dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften beziehungsweise der Bekanntmachungspflicht gerecht zu werden, ist ein kostenloser „Jedermannszugang“ zu diesen Vorschriften verfassungsrechtlich geboten.

Leider kam es zu dieser wichtigen Gesetzesergänzung während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nicht. Die Argumentation des Bundesrats ist aber richtig und sie ist sehr wichtig. Denn wenn in einem Gesetz derart viele DIN-Normen-Verweise aufgenommen werden wie im Gebäudeenergiegesetz, ist das Gesetz ohne die DIN-Normen in der Tat nicht mehr zu verstehen. DIN-Normen sind aber rein privatrechtliche Regelungswerke und auch nicht einfach frei zugänglich. Sie müssen gegen Gebühren bezogen werden – und die Gebühren sind teils hoch.

Das wäre so, als würde der Gesetzgeber eine neue Straßenverkehrsordnung erlassen, aber die Neuregelung über die Zuordnung und Bedeutung der Ampelfarben wäre nur über eine zu vergütende privatrechtliche DIN-Norm zugänglich. Das ist natürlich absurd und muss scheitern. Es wird sich kaum jemand an ein Gesetz halten können, das er nicht einmal versteht. Und das ist ein ganz wesentlicher Grund, warum der Gesetzgeber nach 18 Jahren des Scheiterns mit der Energieeinsparverordnung im Gebäudebestand nun mit dem Gebäudeenergiegesetz genauso scheitern wird.

Das Ziel, in Deutschland eine Modernisierungsrate der Bestandsgebäude von zwei Prozent jährlich zu erreichen, wird seit vielen Jahren verfehlt. Gerade einmal ein Prozent der Gebäude wird durchschnittlich jährlich modernisiert. Das heißt, erst in 100 Jahren wäre der Bestand vollständig energetisch modernisiert. Diese Modernisierungszurückhaltung dürfte vor allem auch folgende Gründe haben:

sehr lange Amortisationszeiträume

zu komplizierte, sich ständig ändernde Gesetzgebung

Der eigentliche Sinn der Modernisierungsgesetzgebung ist die CO2-Reduktion auch im Gebäudebereich gewesen. Diese sinkt aber nicht, sondern steigt. Experten schlagen seit Langem vor, schlicht die Heizstoffe für die Gebäudebeheizung, also etwa Öl, Gas, Kohle etc. gezielt zu besteuern, um so direkten Einfluss auf das Heizverhalten zu nehmen. Dieser sehr einfache, sinnvolle und zielorientierte Vorschlag wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen bleibt es bei einer hoch komplizierten Gesetzgebung, die kein Hauseigentümer mehr durchschauen und der Gesetzgeber nicht mehr wirksam kontrollieren kann. Obendrein ändert sie sich ständig – begleitet von extrem aufwendigen Fördermaßnahmen durch Steuergelder mit trotzdem viel zu langen Amortisationszeiten, ohne dass am Ende die CO2-Belastung sinkt. Es wäre Zeit, über deutlich einfachere und wirksamere Alternativen nachzudenken. Solange das aber nicht der Fall ist, müssen Sie sich selbstverständlich an die gesetzlichen Regelungen halten. Bei Nichtbeachtung der Regeln droht schließlich eine Ordnungswidrigkeit, und so ist immer zu überlegen – zumindest im Falle ohnehin geplanter Modernisierungen – einen Fachmann einzuschalten, der sicherstellt, dass die Regelungen eingehalten werden. Da für fast alle Fördermaßnahmen im Rahmen von Modernisierungen im Vorfeld ohnehin fachliche Stellungnahmen verlangt werden, kann es sinnvoll sein, einen Energieberater mit der Bestandsaufnahme und einem detaillierten Modernisierungsvorschlag zu beauftragen. Mehr hierzu im Kapitel „Das richtige Team“ ab Seite 183.

Der Gebäudeenergieausweis

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes sind auch die Anforderungen zum Gebäudeenergieausweis geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer von Immobilien nur dann einen Gebäudeenergieausweis benötigen, wenn sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. In einem solchen Falle müssen sie dem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter auf Verlangen Einblick in einen Gebäudeenergieausweis gewähren. Hat man weder einen Verkauf noch eine Vermietung oder Verpachtung vor, benötigt man auch keinen Ausweis.

Ein Energieausweis soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch Modernisierungsvorschläge enthalten.

Beim Gebäudeenergieausweis wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden:

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende tatsächliche Verbrauch an Heizenergie gemessen.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird für Neu- oder große Umbauten der zukünftige, prognostizierte Bedarf errechnet.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis spielt also das individuelle Heizverhalten der Bewohner eine große Rolle. Dieses muss natürlich nicht unbedingt repräsentativ sein. Waren die Bewohner beispielsweise im Winterhalbjahr gar nicht anwesend, wird man ein wenig objektives Bild des tatsächlichen Energieverbrauchs erhalten. Trotzdem kann auch der verbrauchsorientierte Ausweis eine erste Orientierung sein. Für die Eigentümer selbst ist die Aussagekraft weniger wichtig, da diese den Ausweis ja nur dann benötigen, wenn sie das Gebäude verkaufen oder vermieten wollen. Der Eigennutz des Ausweises ist eher gering. In ihm ist letztlich dokumentiert, dass man im Zweifel einen schlechten Energiestandard hat. Auch Handlungskonsequenzen jenseits der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und des Gebäudeenrgiegesetzes erwachsen daraus keine. Und da bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien vor allem deren Lage und Nutzbarkeit entscheidet, dürfte der Energieausweis in seiner Wirkung für Kauf- oder Mietentscheidungen noch deutlich überschätzt werden.

Für Eigentümer sind die Kosten zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises natürlich relevant. Ein verbrauchsorientierter Ausweis ist deutlich günstiger als ein bedarfsorientierter Ausweis, denn beim bedarfsorientierten Ausweis muss meist eine Bestandsaufnahme durch einen Energieberater vor Ort erfolgen. Diese kann dann interessant sein, wenn man ohnehin modernisieren will und im Vorfeld auch ein Gebäudeenergiegutachten benötigt, beispielsweise um staatliche Fördermittel zu beantragen. Mehr zu den Fördermitteln erfahren Sie im Kapitel „Die Modernisierungsfinanzierung“ ab Seite 158.

Bei der Wahl des Ausweistyps, also bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert, ist man allerdings nicht ganz frei. Folgende Regelungen gelten gemäß Gebäudeenergiegesetz:

Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 1. November 1977), muss im Verkaufs- oder Vermietungsfall zwingend ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.

Häuser, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 eingereicht wurde oder die zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden, sowie generell alle Häuser mit mehr als vier Wohnungen, können im Verkaufs- oder Vermietungsfall entweder nach dem bedarfsorientierten oder nach dem verbrauchsorientierten Energieausweis bewertet werden.

Keinen Gebäudeenergieausweis benötigen Gebäude, die bereits unter Denkmalschutz stehen.

Gebäudeenergieausweise sind zehn Jahre gültig. Danach müssen sie neu ausgestellt werden.

Was heute alles machbar ist

Was heute beim Bau von Wohngebäuden Stand der Technik ist, haben wir für Sie in der folgenden Übersicht auf den Seiten 38 und 39 zusammengefasst.

Nicht dargestellt ist, was das alles jeweils kostet. Selbstverständlich werden Ihnen die Hersteller und Anbieter der jeweiligen Techniken die Vorzüge ihrer Produkte in den schönsten Farben darstellen und vollmundige Versprechen machen. Ob sich das in der Praxis alles auch so bewährt, steht auf einem anderen Blatt. Und welche Kombination moderner Technologien für Ihr Wohngebäude und Zuhause sinnvoll und praktisch ist, wird nicht zuletzt durch Ihre finanziellen Spielräume und die persönlichen Vorlieben der Bewohner bestimmt.

Gut gedämmte Gebäudehülle

Die Isolation von Boden, Wänden und Decken senkt den Energieverbrauch und ist dadurch ein Garant für langfristig tiefe Kosten. Zudem vereinfacht ein gut gedämmtes Gebäude die Beheizung mit alternativen Energien, beispielsweise in Form einer Wärmepumpe mit Erdsonde, die den selbst erzeugten Solarstrom nutzt.

Kontrollierte Belüftung

Energiesparende Häuser müssen sehr dicht gebaut sein, um die Wärmeverluste zu minimieren. Eine mechanische Belüftung sorgt für frische Luft in allen Räumen. Außerdem entzieht sie der Abluft Wärme und heizt damit die frische Zuluft auf. Dadurch wird gegenüber dem Fensterlüften Heizenergie gespart.

Heizen mit erneuerbarer Energie

Gas- und Ölheizungen produzieren viel CO2. Deshalb gelten sie mittelfristig als Auslaufmodelle. Alternative Heizsysteme, etwa mit Holz als Brennstoff oder Wärmepumpen mit Erdsonden, sind umweltfreundliche Alternativen – insbesondere wenn der Strom für die Wärmepumpe vom eigenen Dach stammt.

Den eigenen Strom produzieren

Mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher lässt sich ein Haus weitgehend autark mit Strom versorgen. Während die dafür nötigen Paneele auf dem Dach bereits ausgereift und günstig erhältlich sind, dürften die Batteriespeicher bald auch preislich interessant werden.

Solarenergie für Warmwasser

Die Sonne liefert nicht nur Strom, sondern sorgt auch für warmes Wasser und kann sogar die Heizung unterstützen. Bereits 1,5 Quadratmeter Sonnenkollektorfläche pro Person genügen in Kombination mit einem Speicher im Keller, um übers Jahr 60 bis 80 Prozent des benötigten Warmwassers mit Sonnenenergie zu erzeugen.

Sparsame Beleuchtung

LED-Leuchtmittel haben in den letzten Jahren die klassischen Glühlampen vom Markt verdrängt und sind unterdessen in allen Formen, Größen und beinahe allen Lichtstärken erhältlich. Sie sorgen für einen geringen Stromverbrauch bei gleichbleibendem Komfort und werden künftig Standard sein.

Energieeffiziente Haushaltsgeräte

Waschmaschinen, Tumbler, Herde, Backöfen, Tiefkühler und Kühlschränke der besten Verbrauchsklassen reduzieren die Stromrechnung, ohne dass man auf den gewohnten Komfort verzichten muss. Zu identifizieren sind die sparsamen Geräte mithilfe der aufgeklebten Energieetikette.

Ladestation für Elektrofahrzeuge

Die Elektromobilität ist im Kommen. Damit man das E-Bike oder das Elektroauto aufladen kann, sind Parkplätze mit Ladestationen künftig ein Muss. Den Strom für die Mobilität erzeugt man im optimalen Fall gleich selbst auf dem Dach – Auto und E-Bike werden so zu rollenden Stromspeichern.

Wassersparende Armaturen

Armaturen mit reduziertem Durchfluss gibt es schon lange, doch noch immer sind sie nicht überall Standard. Dabei sparen sie nicht nur Wasser, sondern auch Energie, da die benötigte Warmwassermenge für die Dusche und das Händewaschen durch die Beimischung von Luft abnimmt, ohne dass man etwas davon merkt.

Hitzeschutz für den Sommer

An heißen Sommertagen sind Klimaanlagen angenehm, sie verbrauchen aber sehr viel Energie. Effizienter ist ein guter Hitzeschutz für das Gebäude. Neben einer dicken Dämmung gehören dazu auch Vordächer, außenliegende Storen oder Rollläden zur Beschattung der Fenster.

Vernetzung und Fernsteuerung

Klassische Schalter zur Steuerung von Licht oder Elektrogeräten sind ein Auslaufmodell. Durch ihre Einbindung in ein Netzwerk kann man sie mit dem Smartphone ansteuern und praktische Zusatzfunktionen programmieren – etwa die automatische Abschaltung aller Lampen, wenn der Letzte das Haus verlässt.

Regenwasser nutzen

Wasser könnte wegen der Klimaveränderung auch hierzulande ein kostbareres Gut werden. Gesammeltes Regenwasser vom Dach kann für Garten, Waschmaschine sowie WC genutzt werden und spart Trinkwasser. Dazu braucht es einen Sammeltank und von der Trinkwasserversorgung getrennte Leitungen.

Ebenerdiger Hauseingang

Eine Erkrankung, ein Unfall oder Altersbeschwerden können das Wohnen im eigenen Haus erschweren oder ganz unmöglich machen. Ein ebenerdiger Zugang und die Möglichkeit, das Haus alters- und behindertengerecht anzupassen, erlauben es, trotz eingeschränkter Beweglichkeit im Haus zu bleiben.

Einliegerwohnung einbauen

Vor allem in den urbanen Ballungszentren wird der Zuzug von Menschen weiter anhalten. Entsprechend wird der Platz knapper. Wenn einem das Haus im Alter zu groß geworden ist, nutzt die Aufteilung in zwei Einheiten den vorhandenen Raum ökonomischer und schont damit Ressourcen.

LOHNT SICH DAS ALLES ÜBERHAUPT?

Nicht bei jeder Art von Modernisierung kann man einfach gegenrechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn wenn in einer Immobilie zum Beispiel Barrieren beseitigt werden, die die Lebensqualität der Bewohner bislang erheblich einschränkten, kann das auch ein großer sozialer Gewinn sein für Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag. Daher kann man diese Art von Modernisierung nicht einfach nur kühl mit Zahlen gegenrechnen, sondern hier stehen nichtmonetäre Aspekte häufig sogar im Vordergrund. Kann beispielsweise ein älterer Mensch dank barrierefreier Umbauten in seinem Wohnumfeld bleiben und muss keine stationäre Pflege in Anspruch nehmen, ist das mit Geld gar nicht zu bemessen. Selbst finanziell kann sich dies aber sogar lohnen, wenn dafür eine stationäre Pflege entfällt. Der wirkliche Wert besteht allerdings im Erhalt der Selbstständigkeit und des Lebensumfelds des Menschen – was eigentlich unbezahlbar ist.

Am einfachsten zu überprüfen, ob sich eine Modernisierung rechnet oder nicht, ist die energetische Modernisierung, denn hier geht es primär nicht um soziale Aspekte, sondern in erster Linie um nüchterne Zahlen. Den Kosten eines Eingriffs stehen zukünftige Energieeinsparungen entgegen. Allerdings ist sie damit auch die einzige Art der Modernisierung, die so betrachtet werden kann. Denn keine andere Modernisierung ist sozusagen in der Lage, sich selbst zu refinanzieren. Meist sind nur vage Hoffnungen einer Steigerung des Immobilienwerts damit verbunden, die dann häufig genug ausbleiben.

Zumindest aber für eine klassische energetische Modernisierung folgt hier beispielhaft eine Amortisationsrechnung.

Amortisationsrechnung

Für die meisten Verbraucher ist die entscheidende Frage vor einer Modernisierung die nach der Amortisierung einer solchen Maßnahme, also wann die investierten Kosten sich durch die erreichten Einsparungen „rechnen“. Solange diese Frage nicht geklärt ist, ist die Bereitschaft zur Modernisierung meist nur gering.

Die eigene Energiebilanz

Die eigene Energiebilanz zu ermitteln, ist ein ganz wichtiger Schritt, um herausfinden zu können, ob sich eine Modernisierung in absehbarem Zeitraum finanziell amortisiert. Und es ist gar nicht so schwer, das zu tun, denn die Verbrauchsdaten der Energieträger werden in aller Regel dokumentiert, beispielsweise auf der Öl- oder Gasrechnung.

Beim Energieverbrauch muss man unterscheiden zwischen dem Bedarf für Heizung, für Warmwasser und für Strom. Während Strom meist extern bezogen, also nicht selbst hergestellt wird, ist dies bei der Heizungswasser- und Nutzwassererwärmung meistens anders. Zwar kauft man den Energieträger wie Gas oder Öl ein, doch wird dieser dann im eigenen Haus im Heizungsbrenner eingesetzt, um durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.

Immer wieder kursieren in Veröffentlichungen Diagramme und Darstellungen, die dem Ölverbrauch zur Erzeugung der Raumwärme einen überdurchschnittlich hohen Anteil zumessen. Diesen Diagrammen nach macht der Strombedarf einen einstelligen Prozentanteil des Energieverbrauchs aus, und auch der Warmwasserbedarf hat bisweilen nicht einmal einen zweistelligen Anteil am Gesamtenergiebedarf des Gebäudes – die Produktion von Raumwärme soll hingegen bis zu 80 und mehr Prozent des Gesamtenergiebedarfs benötigen. Solche Darstellungen sind insofern irreführend, als hier in der Regel sehr unterschiedliche Dinge miteinander verglichen werden und auch das Nutzerverhalten nicht berücksichtigt wird. Heizung und Warmwasser werden sehr häufig durch Gas- oder Ölheizungen bereitgestellt. Während der Gas- beziehungsweise Ölverbrauch in diese Diagramme entsprechend über die Kubikmeter- beziehungsweise Literangaben eingeht, wird der Strom meist über die Kilowattstunden angesetzt. Dadurch werden die unterschiedlichen Kosten der verschiedenen Energieträger nicht korrekt berücksichtigt, denn 1 Kilowattstunde Strom kostet ein Mehrfaches dessen, was umgerechnet 1 kWh Gas oder 1 kWh Öl kostet.

Die Beobachtung und Berechnung des eigenen Energiebedarfs kann helfen, das tatsächliche Einsparpotenzial viel besser einzuschätzen.

Überhaupt nicht berücksichtigt wird bei diesen allgemeinen Darstellungen das individuelle Nutzerverhalten. Gerade dieses hat aber ganz entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch eines Haushalts, und auch bei der Aufstellung der eigenen Energiebilanz hat dieses natürlich einen sehr hohen Stellenwert. Schnell können sich hierbei, wie noch zu sehen sein wird, die Anteile der Verbrauchswerte von Heizungs- und Warmwasserbedarf stark verschieben. Wie es individuell aussieht, kann man selbst gut nachrechnen.

Hierzu sehen wir uns beispielhaft ein typisches Haus aus den Baujahren 1977 bis 1983 näher an. Das Haus hat, wie sehr viele Häuser aus dieser Zeit, eine Ölzentralheizung, mit der Brauchwasser- und Heizungskreislauf beheizt werden. Der Öltank hat ein Tankvolumen von etwa 4 500 Litern. Wenn der Tank voll ist, reicht der Ölvorrat für etwa eineinhalb Jahre, um das Haus zu beheizen und Warmwasser zu erzeugen. In dem Haus wohnt eine fünfköpfige Familie. Die Besitzer interessiert nun, ob sie viel oder wenig verbrauchen und ob sich eine Modernisierung für sie überhaupt lohnt.

Da es sich im vorliegenden Beispiel um eine Ölzentralheizung handelt, die neben der Heizwasser- auch die Brauchwassererwärmung besorgt, muss zunächst beides auseinandergerechnet werden, denn in Einfamilienhäusern hat man nur sehr selten Warmwasserzähler, die den Warmwasserbedarf separat erfassen. Daher muss man sich anders behelfen. Eine Möglichkeit ist, dass man während eines Sommermonats, wenn alle Heizkörper abgestellt sind und der Brenner nur noch zur Warmwasserversorgung des Hauses läuft, den Ölverbrauch misst. Wenn der Öltank keine Öluhr hat, kann man sich provisorisch auch anders behelfen. So kann man zum Beispiel einen alten Zollstock nehmen, den man nicht mehr benötigt, und ihn am Anfang des Monats in den Öltank halten. Den Pegelstand des Öls notiert man sich. Am Ende des Monats wiederholt man dies und notiert den Pegelstand abermals. Um das Verbrauchsvolumen errechnen zu können, ist es dann nur noch notwendig, die Länge und Breite des Öltanks zu messen. Vor allem, wenn der Tank konkave oder konvexe Formen hat, sollten Sie die Tank-Außenmaße immer auf der Höhe des Ölpegelstands messen. Aus der Tanklänge, der Tankbreite und der Differenz des ersten und zweiten Ölpegelstands kann man dann das verbrauchte Volumen errechnen.

Bei einer Gaszentralheizung ist diese Rechnung nicht notwendig, wenn eine monatliche Gasabrechnung zur Verfügung steht und der Kubikmeterverbrauch dokumentiert ist. Ansonsten kann man sehr einfach den Gaszähler am Monatsanfang und am Monatsende ablesen und den Verbrauchsstand jeweils notieren. Durch die Differenz beider Beträge weiß man dann ebenfalls, wie viel Kubikmeter Gas man zur Wassererwärmung benötigt hat. Dies gilt aber nur dann, wenn am Gas nicht auch noch andere Verbraucher wie zum Beispiel ein Gasherd hängen. Dieser würde natürlich das Ergebnis verfälschen beziehungsweise ein Ergebnis liefern, bei dem man wüsste, wie viel Gas man für die Wassererwärmung und das Kochen benötigt hat.

Im vorliegenden Modellhaus errechnete sich mit der Zollstockmessung ein Verbrauch von 90 Litern Öl in einem Sommermonat, um das Brauchwasser zu erwärmen. Man kann diesen Verbrauch natürlich auch noch über ein, zwei weitere Sommermonate beobachten und schauen, ob er auch in etwa konstant bleibt. Ist dies der Fall, gilt es nun, auch den Ölverbrauch in den Wintermonaten zu beobachten, um den Ölbedarf für den Heizungsbetrieb herauszufinden. Entsprechend wird mit der gleichen Methode am Anfang und am Ende eines Wintermonats der Ölstand gemessen. Das Ergebnis, das man so erhält, ist natürlich nicht der Ölbedarf nur für die Heizung, sondern für Warmwasser und Heizung zusammen, denn der Warmwasserbetrieb läuft selbstverständlich ja auch im Winter. Vom Ergebnis müssen also noch die 90 Liter abgezogen werden, die für die Warmwasserproduktion benötigt werden.

Nehmen wir an, man hätte einen Verbrauch von 320 Litern pro Wintermonat herausbekommen und von diesem die 90 Liter für die Brauchwassererwärmung abgezogen, dann käme man auf 230 Liter Ölverbrauch für die Heizung, der in einem Wintermonat anfallen kann.

Was heißt das nun? Ist das ein hoher oder ein niedriger Verbrauch? Um das beurteilen zu können, sollte man sich einmal den Jahresverbrauch des Hauses für Heizung und Warmwasser näher ansehen. Während man hierzu den monatlichen Warmwasserbedarf einfach mit 12 (Anzahl der Monate pro Jahr) multiplizieren kann, geht dies beim Ölbedarf für den Heizbetrieb natürlich nicht, denn man heizt ja nicht gleichmäßig und durchgehend in allen zwölf Monaten. Man kann in Deutschland davon ausgehen, dass man in etwa vier Monaten nicht heizt, also etwa von Mitte Mai bis Mitte September, immer natürlich mit entsprechender Variation und Verschiebung. Allgemein geht man umgekehrt von durchschnittlich acht Heizmonaten im Jahr aus. Also muss der errechnete Monatsverbrauch für die Heizung mit 8 multipliziert werden.

Beispiel: Bedarfsberechnung Ölverbrauch


Ölbedarf Warmwassererwärmung:
90 Liter × 12 Monate = 1 080 Liter
Ölbedarf Heizung:
230 Liter × 8 Monate = 1 840 Liter

Man weiß nun also, dass das Haus grob kalkuliert 1 840 Liter Öl pro Jahr benötigt, um die gewünschte Raumwärme zu erzeugen.

Damit man diese Zahl in Relation setzen und dann vergleichen kann, muss man wissen, wie viel Grundfläche alle beheizten Räume zusammen haben. Ein unbeheizter Keller oder ein unbeheiztes Dach gehört nicht dazu, sehr wohl aber ein Bad oder ein WC, wenn es regulär mitbeheizt wird.

Liegen keine Pläne vor, in denen die Raumgrundflächen eingetragen sind, hilft nur das Abmessen der Flächen. Man kann sich hier allerdings auch mit einem Überschlag weiterhelfen, indem man zum Beispiel den Plänen einfach Länge und Breite des Hauses entnimmt oder an den Außenkanten misst. Durch Multiplikation beider Werte erhält man die Fläche eines Geschosses. Sind zwei Geschosse bewohnt und beheizt, multipliziert man diese Grundfläche mit 2 und zieht dann circa 10 Prozent ab für die Konstruktionsfläche (Grundfläche der Außen- und Innenwände).

Bei unserem Modellhaus ergibt sich so eine beheizte Grundfläche von insgesamt 120 Quadratmetern. Setzt man diese 120 Quadratmeter nun in Relation zum Ölbedarf und dividiert den Ölbedarf durch die Quadratmeter, kommt man auf einen Ölverbrauch von 15,3 Liter Öl pro Quadratmeter und Jahr für die Erzeugung der Raumwärme. Diesen Wert nun kann man sehr gut vergleichen mit anderen Verbrauchswerten.

INFO

DURCHSCHNITTLICHER HEIZWÄRMEBEDARF Aus statistischen Erhebungen weiß man, dass Bestandsgebäude in der Bundesrepublik Deutschland einen durchschnittlichen Heizwärmebedarf von 180 bis 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr haben. Zur Produktion von 10 Kilowattstunden ist etwa 1 Liter Öl beziehungsweise 1 Kubikmeter Gas notwendig. Das heißt, ein durchschnittliches Bestandsgebäude benötigt 18 bis 25 Liter Öl pro Quadratmeter und Jahr. Unser Modellhaus liegt mit seinen 15 Litern Öl darunter, ist also schon sparsamer als der Durchschnitt. Eine Modernisierung scheint eigentlich (noch) gar nicht notwendig.

Das sagt allerdings noch nichts darüber aus, was heute bautechnisch bereits möglich ist, wie groß das Sparpotenzial ist. Um dies einschätzen zu können, sollte man sich auch einmal ansehen, wie hoch der Verbrauch bei modernen Gebäuden ist. Hier bietet sich der Blick auf ein Passivhaus an, das mit sehr wenig Energie auskommt und dessen Heizwärmeenergiebedarf bei gerade einmal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegt. Dies entspricht einem Ölverbrauch von 1,5 Litern pro Quadratmeter und Jahr. Das ist ein Zehntel des Verbrauchs des Modellhauses – und hört sich dann schon ganz anders an. Natürlich kann man Bestandsgebäude nur unter großem Aufwand zu einem Passivhaus nachrüsten, aber man kann durch Modernisierungen durchaus Verbrauchswerte von 7 bis 9 Litern Öl pro Quadratmeter und Jahr erreichen.

Und während für das Modellhaus bei einem angenommenen Ölpreis von 0,59 Euro pro Liter jedes Jahr allein für den Heizwärmebedarf etwa 1 062 Euro für den Öleinkauf aufgewendet werden müssen, sind dies bei einem Gebäude mit einem Bedarf von 7 bis 9 Litern pro Quadratmeter pro Jahr (l/m2·a) lediglich 495,60 bis 637,20 Euro pro Jahr fürs Öl.

Bewohnt man kein Haus, sondern eine Eigentumswohnung, sind solche Berechnungen natürlich nicht so einfach anzustellen. Andererseits verhält es sich bei Eigentumswohnungen so, dass gerade dort der Verbrauch in aller Regel recht exakt und differenziert nach Heizung und Warmwasserbedarf erfasst wird und man so zum Jahresverbrauch auch Berechnungen anstellen kann.

Bei Eigentumswohnungen können im Rahmen von Modernisierungsüberlegungen natürlich auch schnell unterschiedliche Interessen der einzelnen Eigentümer aufeinanderstoßen. Während der eine vielleicht modernisieren will, hegt der andere daran kein Interesse oder hat gerade kein Geld übrig. Und während der eine einen großen Energiebedarf hat, verbraucht der andere möglicherweise wenig Energie. Bis vor Kurzem war es sehr einfach, als Wohnungseigentümer eine Modernisierung zu blockieren. Ein einziger Eigentümer selbst einer großen Wohnanlage hatte faktisch ein Vetorecht und konnte praktisch jede Modernisierungsmaßnahme abwehren. Durch Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG beziehungsweise WoEigG) wurde dies aber geändert, sodass sich die Situation heute anders darstellt. Hierzu in „Bau- und Eigentumsrecht“ mehr (siehe Seiten 214 ff.).

Egal aber, ob man in einem Haus oder in einer Wohnung lebt, die entscheidende ökonomische Frage im Vorfeld einer Modernisierung ist: Wie hoch sind die zu erwartenden Modernisierungskosten, und amortisieren sich diese in absehbarer Zeit?

Wann rechnen sich die Investitionen?

Es gibt eine unüberschaubare Zahl von Modell-Amortisationsrechnungen, die – je nachdem, wer die Rechnung vorgelegt hat – entweder eine sehr schnelle Amortisierung versprechen oder aber eine sehr langfristige. Um sich ein objektives Bild machen zu können, ist der einzige Weg, sich den Individualfall genauer anzusehen. Hierbei stellt man auch schnell fest, dass die Dauer der Amortisation beispielsweise stark mit dem eigenen Heizverhalten zu tun hat. Wer eine Bestandsimmobilie heute schon sehr sparsam heizt und einen sehr kontrollierten Warmwasserverbrauch hat, wird mit einer deutlich längeren Amortisationszeit rechnen müssen, als diejenigen, die einen verschwenderischen Energieverbrauch pflegen. Auch hier kann also nur ein Beispiel gegeben werden, das als Modell für die eigene Amortisationsrechnung dienen kann. In unserem Beispiel sollen die drei Felder „Heizungsbedarf“, „Warmwasserbedarf“ und „Strombedarf“ näher beleuchtet werden. Hierzu kehren wir zu unserem Beispiel zurück.

Wir sind wieder bei dem freistehenden Einfamilienhaus, Baujahr 1980, das bereits einzelne Vorgaben aus der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten musste. So verfügt das Haus über ein Außenmauerwerk in Poroton-Ziegelstein mit einer Stärke von 36,5 Zentimetern und Fenster mit Doppelverglasung in Holzrahmenbauweise. Es hat eine Ölzentralheizung, etwa 120 Quadratmeter zu beheizende Wohnfläche und wird momentan von zwei Erwachsenen und drei Kindern bewohnt.

Als Erstes sehen wir uns die Amortisationsrechnung das Heizöl betreffend an. Der Einfachheit halber werden die Wartungs- und Reparaturkosten bei unserer Betrachtung verschiedener Heizsysteme außen vor gelassen, genauso finanzielle Förderungen für bestimmte Heizungssysteme, die lediglich die Investitionskosten für die Anlage beim Umstieg auf regenerative Energieträger etwas reduzieren.

Amortisation bei Erneuerung der Raumheizung

Wie bereits errechnet, beträgt der gegenwärtige Verbrauch an Öl für die Raumheizung 1 840 Liter pro Jahr. Dieser Verbrauch kann natürlich von Haus zu Haus und Verbraucher zu Verbraucher sehr unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick von Ihrem eigenen Verbrauch verschaffen.

Würde unsere Modellfamilie von der Ölzentralheizung auf eine Holzpelletanlage umsteigen, hieße dies, dass mindestens 15 000 Euro für eine neue Holzpelletanlage samt Pelletlager und -zuführung investiert werden müssten. Hinzu käme, dass der Betrieb auch dieser Anlage nicht kostenfrei erfolgen würde, sondern die Holzpellets eingekauft werden müssen. Geht man davon aus, dass dem Heizwert von 1 Liter Öl im statistischen Mittel 2,5 Kilogramm Holzpellets entsprechen, kann man die Kosten kalkulieren:

Die Modellfamilie benötigt etwa 1 840 Liter Öl für die Raumerwärmung.

Für das Öl zahlt die Familie gegenwärtig zum Beispiel 0,59 Euro pro Liter. Für die 1 840 Liter Jahresbedarf sind also 1 085,60 Euro aufzubringen.

Multipliziert man die 1 840 Liter Öl mit 2,5, ergibt dies einen Bedarf von 4 600 Kilogramm Holzpellets, die alternativ benötigt würden, um die gleiche Menge an Wärme zur Verfügung zu stellen. Geht man von einem Holzpelletpreis von 250 Euro pro Tonne aus, müssen für diese Pelletmenge also 1 150 Euro gezahlt werden.

Das heißt, der Betrieb der Holzpelletanlage ist in unserer Modellrechnung zu den aktuellen Rahmenbedingungen sogar 64,40 Euro pro Jahr teurer als der Betrieb der Ölheizung. Hier kann keine wirkliche Einsparung erfolgen, die eine Amortisierung ermöglichen würde, wenn nicht der Ölpreis steigt – und zwar deutlich steigt. Demnach müsste die Amortisierung also woanders erfolgen, beispielsweise bei den Installationskosten der Anlagen.

Moderne Heizungsanlagen sind energieeffizienter als alte und in der Regel auch platzsparender. Sie lassen sich also leicht auch in älteren Häusern unterbringen.

Nehmen wir also an, der Ölheizungsbrenner und der Kessel müssen ohnehin gerade ausgetauscht werden, und man steht nun vor der Alternative, entweder einen neuen Ölbrenner und Kessel zu installieren oder eine Holzpelletanlage.

Während ein neuer Ölheizungskessel mit Brenner 5 000 Euro kosten kann, stehen dem Investitionskosten für eine Holzpelletanlage von 15 000 Euro entgegen. Das heißt, für die Modellfamilie wird sich eine Holzpelletanlage gegenüber ihrer bestehenden und mit neuem Kessel und Brenner (die ja auch schon etwas sparsamer mit dem Öl umgehen werden als der alte Brenner) wieder lange funktionsfähigen Ölheizung auch langfristig nicht rechnen, solange sich die Ölpreise nicht massiv nach oben entwickeln und die Holzpelletpreise gleichzeitig annähernd stabil bleiben.

Die Familie hätte nun noch die Alternativen, zum Beispiel entweder auf Gas umzusteigen oder aber eine Wärmepumpe installieren zu lassen.

Würde die Familie auf Gas umsteigen, wäre die Voraussetzung, dass eine örtliche Gasinfrastruktur überhaupt gegeben ist (wenn man nicht mit Flüssiggas arbeiten will). Die Familie müsste dann zunächst einen Hausanschluss legen lassen. Die Kosten sind je nach Kommune und Versorgungsunternehmen sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich sind die Gaspreise selbst, wie bundesweite Vergleiche immer wieder ergeben. Wer also von Öl auf Gas umsteigen möchte, darf nicht nur allein die Kosten für einen neuen Gasbrenner einkalkulieren (der Kessel kann oft weitergenutzt werden), sondern muss auch die Kosten für den Gasanschluss und den Gaspreis beim regionalen Versorgungsunternehmen vorher erfragen.

Man kann des Weiteren für die Vergleichsrechnung davon ausgehen, dass der Mengenbedarf an Gas für die Raumwärmeproduktion sehr einfach in ein Verhältnis zum Ölverbrauch zu setzen ist. Für eine Heizwärmeproduktion von 10 Kilowattstunden benötigt man circa 1 Liter Öl (Heizwert Öl = 10,2 kWh/l) oder 1 Kubikmeter Gas (= 10,4 kWh/m3); man kann also „Liter Öl“ in „Kubikmeter Gas“ umrechnen.

Unsere Modellfamilie hat einen Bedarf von 1 840 Litern Öl pro Jahr, das entspricht umgerechnet etwa 1 840 Kubikmetern Heizgas. Im Gegensatz zur Ölbevorratung kann man als Verbraucher aber keinen Gasvorrat anlegen, wenn der Preis gegebenenfalls doch gerade einmal etwas niedriger liegt, sondern man bezieht Gas in der Regel immer dann aus der Leitung, wenn man es gerade braucht. Das kann finanzielle Vor- und Nachteile haben. Der Vorteil ist, dass man nie größere Mengen einkaufen muss, der Nachteil ist, man kann kein „Schnäppchen“ machen, sondern ist immer dem gerade aktuellen Preis ausgeliefert. Eine Umstellung auf Gas kann also auch ein gewagtes Geschäft sein, zudem man die Kosten für den Anschluss selbst noch berücksichtigen muss. Zur Bereitstellung der gleichen Menge an Heizwärme fällt die CO2-Bilanz von Gas allerdings etwas besser aus als die von Öl.

Moderne Luftwärmepumpen lassen sich gut in Kombination mit Photovoltaikanlagen betreiben.

Als weitere Alternative böte sich die Installation einer Wärmepumpe an. Allerdings sind auch Wärmepumpen nicht gerade in höchstem Maße energieeffizient. Wie Sie im Kapitel „Wärmepumpen“ (ab Seite 93) noch lesen werden, ist außerdem nicht unbedingt jede Art von Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installierbar. Müssen etwa Bohrungen oder ein großflächiger Erdaushub für die Verlegung von Erdsonden beziehungsweise Erdkollektoren erfolgen, kann allein dies ganz schnell einen fünfstelligen Betrag kosten. Meist sind diese Arbeiten nicht durchführbar, ohne den Garten stark in Mitleidenschaft zu ziehen. Dann kostet auch dessen Wiederherstellung Geld. Häufig ist der Garten mit schwerem Bohrgerät auch schlicht nicht erreichbar.

Bei Nachrüstungen dürfte daher meist eine Wärmepumpe mit Außenluftbetrieb infrage kommen. Für eine solche Anlage ist mit Kosten zwischen 15 000 bis 20 000 Euro zu rechnen. Angenommen, die Modellfamilie hat in ihrem Haus bereits eine bestehende Fußbodenheizung, die an eine Wärmepumpe gekoppelt werden könnte, sodass die nachträgliche Installation überhaupt sinnvoll umzusetzen wäre, dann bliebe der Blick auf die Betriebskosten einer solchen Anlage.

Unsere Modellfamilie benötigt bislang 18 400 Kilowattstunden Heizleistung pro Jahr.

Zur Produktion von 10 Kilowattstunden Heizenergie ist etwa 1 Liter Öl notwendig.

Zentrale Lüftungsanlagen sind in Bestandsgebäuden auch nachrüstbar.

10 Kilowattstunden Heizenergie aus 1 Liter Öl kosten 0,59 Euro.

Setzt man statt Öl Strom zur Heizenergieproduktion ein, muss man schon sehr genau hinschauen, um die Kosten zu erkennen. 1 Kilowattstunde Strom kostet derzeit gemittelt 0,28 Euro.

10 Kilowattstunden Heizenergie aus Strom würden (bei einer Umwandlung zu 100 Prozent) 10 × 0,28 Euro kosten, also 2,80 Euro.

Das heißt, eine Wärmepumpe müsste schon mehr als viermal so effizient wie ein Ölbrenner arbeiten, um einen Vorteil bei den laufenden Betriebskosten zu erreichen. Entnimmt man einem Wärmepumpenprospekt also, die Anlage sei viermal effizienter als eine Ölheizung, kann man dies nur hoffen, um nicht am Ende höhere Verbrauchskosten zu haben. Daher ist die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen so wichtig. Wie im Kapitel „Wärmepumpen“ (siehe Seite 93) noch dargelegt wird, gibt diese an, mit wie viel Energie das System zur Produktion einer bestimmten Heizleistung gespeist werden muss. Dadurch wird ersichtlich, warum eine Jahresarbeitszahl von 4 mindestens notwendig ist, um im aktuellen Vergleich mit einer Ölbrennerheizung von einem sinnvollen Betrieb zu sprechen.

Bliebe als letzte Möglichkeit noch die Installation eines Holzofens. Soll dieser allerdings nicht nur mit Scheitholz beschickbar sein, sondern auch mit Holzpellets, und soll er gleich mehrere Räume mitbeheizen, schnellen hier die Investitionskosten ebenso in die Höhe wie bei der bereits genannten Holzpelletanlage. Zusätzlich muss geprüft werden, ob der Kaminzug überhaupt dafür geeignet ist. Auch hier ist dann eine Amortisation in einem überschaubaren Zeitraum mehr als fraglich.

Wie man sieht, ist es bei nüchterner Betrachtung keinesfalls so, dass sich der Systemwechsel von einem Energieträger zu einem anderen zügig amortisiert. Die schnellste Amortisation ist heute meistens noch bei einem Austausch eines alten Ölbrenners und Heizkessels gegen einen neuen gegeben. Durch den dann besseren Wirkungsgrad beim Verbrennen des Öls zur Warmwasserbereitung kann sich die Investition durch den geringeren Ölbedarf in einem überschaubaren Zeitraum tatsächlich rechnen.

Durchschnittlicher Heizölpreis in Deutschland bis 2020

Durchschnittlicher Verbraucherpreis für leichtes Heizöl in Deutschland in den Jahren 1960 bis 2020 in Cent pro Liter (Daten: Statista 2020)

Vielleicht will man aber gerade nicht nur einen Austausch des Brenners und Kessels vornehmen, da man so ja letztlich doch am Öl- oder Gashahn hängen bleibt, was beides langfristig betrachtet sicher keine zukunftsfähigen Energieträger sind. Es ist also gar nicht so einfach, eine – auch finanziell – wirklich überzeugende Alternative zu finden. Woran liegt das? Unter anderem daran, dass es bei Amortisationsrechnungen hinsichtlich der Heizenergie sehr wichtig ist, auch die Gebäudehülle im Auge zu behalten. Wie noch zu sehen sein wird, ist es sogar deutlich erfolgversprechender, die Heizenergiekosten durch eine gute Dämmung der Gebäudehülle zu senken als durch den Wechsel des Energieträgers.

Entscheidend ist natürlich auch die weitere Entwicklung der Energiepreise. Diese wird letztlich den mit Abstand wichtigsten Einfluss auf die Amortisationszeiten unterschiedlicher Energiesysteme haben. 1 Barrel Öl (159 Liter) kostete im Jahr 1999 lediglich 10 US-Dollar, im Jahr 2008 bereits 100 US-Dollar, um im Jahr 2017 wiederum nur noch etwa 54 US-Dollar zu kosten. Die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC) ging noch 2008 davon aus, dass etwa im Jahr 2024 die Nachfrage nach Öl weltweit größer sein würde als die möglichen Fördermengen. Die fallenden Ölpreise seither sprechen eher dagegen. Ein wesentlicher Abnehmer von Öl war auch immer der Verkehr. Sollte hier die Elektromobilität absehbar Fortschritte machen, dürfte auch das nicht unbedingt zur Steigerung des Ölpreises beitragen. Eines der ganz wichtigen Argumente jeder Modernisierungswerbung war immer: Die Öl- und Gaspreise werden quasi automatisch immer weiter steigen. Bei einem endlichen Produkt und steigender Nachfrage ein nachvollziehbares Szenario. Bricht aber die Nachfrage ein, ändert sich das natürlich. Und sollte die Steigerung nicht wieder massiv einsetzen, werden die meisten darauf aufbauenden Amortisationsrechnungen in sich zusammenbrechen.


Eine gute Wanddämmung ist oft eine der wirksamsten Maßnahmen.

Amortisation bei neuer Dämmung der Gebäudehülle

Während Öl- und Gasbrenner einer permanenten Beanspruchung unterliegen, von Zeit zu Zeit gewartet werden müssen und trotzdem nach einer gewissen Betriebsdauer ausgewechselt werden müssen, wird eine Fassade eher gar nicht gewartet oder ausgewechselt, bestenfalls einmal von außen aufgehübscht, also gestrichen oder gesandstrahlt. Wie bereits geschildert, verfügen die mit Abstand meisten Hausfassaden in der Bundesrepublik Deutschland über gar keinen oder nur einen sehr geringen Wärmeschutz. Das wirkt sich aus heutiger Sicht geradezu verheerend auf den Heizenergieverbrauch von Bestandsgebäuden aus. Man kann heute von einem durchschnittlichen Verbrauch von 18 bis 25 Litern Öl beziehungsweise Kubikmetern Gas pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr nur für die Heizung ausgehen. Allein durch eine effiziente Dämmung der Gebäudehülle lässt sich dieser Betrag auf etwa 7 bis 9 Liter drücken, also eine Reduktion um die Hälfte bis zwei Drittel erreichen. In Einzelfällen wurde in Bestandsgebäuden nach Modernisierungen bereits ein Verbrauch von nur 3 Litern erreicht. Dies ist allerdings nur mit sehr hohem Aufwand zu schaffen, 7 bis 9 Liter hingegen sind relativ mühelos machbar – und das ohne Eingriff in die Heizungstechnik, allein durch Reduktion des Heizenergiebedarfs. Das heißt, der wirkungsvollste Modernisierungsansatz liegt in der Reduktion des bestehenden Heizenergiebedarfs, also der Dämmung der Gebäudehülle.

Für die Dämmung einer Gebäudehülle sollte man bei freistehenden Einfamilienhäusern mit 15 000 bis 25 000 Euro rechnen, allerdings ohne den Wechsel der Fensterelemente und ohne das Honorar für einen beauftragten Planer. Nimmt man diese beiden Posten hinzu, wird mit mindestens 30 000 bis 35 000 Euro gerechnet, schnell auch mit mehr.

Unsere Modellfamilie mit ihrem gegenwärtigen Bedarf von 1 840 Litern Öl pro Jahr für die Raumheizung zahlt dafür bei einem Literpreis von 0,59 Euro 1 085,60 Euro Heizkosten. Wird das Gebäude nun so gedämmt, dass es statt 1 840 Liter nur noch ein Drittel der Heizenergie benötigt, also nur noch rund 613 Liter Öl, dann reduzieren sich dadurch auch die Kosten des Betriebs zur Raumerwärmung auf ein Drittel, somit auf knapp 361,67 Euro pro Jahr für das Heizöl. Beim gegenwärtigen Ölpreis lässt sich dadurch eine Ersparnis von 723,93 Euro jährlich erzielen.

Investitionen in Solarthermie und Photovoltaik muss man individuell betrachten. Die Amortisation kann – je nach Bedarf – länger dauern als gedacht.

Um mit diesem jährlich eingesparten Betrag eine Amortisierung der Investition von zum Beispiel 30 000 Euro zu erreichen, benötigt man allerdings über 40 Jahre, wenn man von einem konstanten Ölpreis ausgeht. Der Ölpreis müsste also dauerhaft mindestens um das Doppelte steigen, um eine auch nur ansatzweise tragfähige Amortisationszeit zu erhalten.

Während die Gebäudetechnik schnell überholt oder gar veraltet sein kann, ist das bei der Dämmung der Gebäudehülle anders. Wenn man eine gute Qualität mit maximaler Dämmstärke wählt, ist dies eine langfristige Investition. Die Fehler in der Vergangenheit lagen eher in zu gering gewählten Dämmstärken von teilweise nur 8 oder 10 Zentimetern. Unter 20 bis 25 Zentimeter Stärke sollte man eine Dämmung nicht mehr planen.

Man sieht an diesem Beispiel wieder deutlich, welchen Einfluss das Bewohnerverhalten auf Amortisationszeiten hat. Nehmen wir an, das Haus würde nicht durch unsere Modellfamilie bewohnt, sondern durch eine andere, die statt 1 840 Litern Öl 2 500 Liter pro Jahr verbraucht, läge die Ersparnis durch die Dämmung bereits bei 1 113,33 Euro pro Jahr. Je höher der jährliche Verbrauch und je wirkungsvoller die neue Wärmedämmung, desto schneller amortisiert sich auch die Investition.

Amortisation bei solarthermischer Warmwasserbereitung

Bei unserer Modellfamilie werden jährlich 1 080 Liter Öl zur Beheizung des Warmwassers verheizt. Bei einem Ölpreis von 0,59 Euro pro Liter ergibt dies Kosten von 637,20 Euro pro Jahr.

Für eine ausreichend dimensionierte Solarkollektoranlage (Flachkollektoren) samt neuem, größerem Warmwasserspeicher sind 3 500 bis 5 500 Euro zu zahlen, die Kosten für Montage und Einbau von 600 bis 1 200 Euro kommen noch hinzu, sodass man realistisch mit Gesamtkosten von 6 000 Euro kalkulieren kann.

Aus Erfahrung weiß man, dass mit aktuellen Sonnenkollektoren im Familienhaushalt realistisch 50 bis 60 Prozent der benötigten Energie zur Warmwasserbereitung ersetzt, das heißt eingespart werden können. Nehmen wir optimistisch 60 Prozent Einsparung an, wären das in unserem Modellfall 382,32 Euro Einsparung pro Jahr.

Auch ohne die Unterstützung durch mögliche Fördergelder (siehe Kapitel „Das passende Finanzierungskonzept“, Seite 139) hätte sich die Investition nach knapp 16 Jahren bezahlt gemacht. Würden die Energiepreise in diesem Zeitraum steigen, könnte es noch schneller gehen.

Auch hier gilt wieder: Verbraucht man deutlich mehr Warmwasser als die Modellfamilie in unserem Beispiel, können sich die Amortisationszeiten drastisch verkürzen. Daher ist es so wichtig, den Verbrauch und die Amortisationszeit immer individuell durchzurechnen.

Amortisation bei Photovoltaik zur Stromproduktion

Ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage heute noch lohnt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht mehr pauschal sagen. Es hängt von der örtlichen Einstrahlungsintensität, von der Größe der Anlage, vom Anteil des selbst genutzten und dem des verkauften Stroms ab – Letzterer sollte heutzutage bei rein wirtschaftlicher Betrachtung möglichst gering sein.

Sie erhalten aktuell (bei einer Anlage, die 2021 installiert wird) für Strom (bei einer installierten Leistung bis 10 Kilowatt), den Sie ins Netz einspeisen, 7,7 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis, den Sie aktuell umgekehrt bezahlen müssen, wenn Sie selbst Strom einkaufen, liegt bei um die 28 Cent. Das heißt, nur wenn Sie einen möglichst hohen Eigenanteil mit dem von Ihnen produzierten Strom decken können, lohnt sich das.

Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland (vier Personen) verbraucht etwa 4 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Dafür bezahlt er am Markt aktuell um die 1 200 Euro. Würde der Haushalt den Strom selbst produzieren und direkt verwenden, könnte er dieses Geld einsparen. Um einen Strombedarf von 4 200 kWh gut zu decken und auch Überschüsse zu erreichen, ist etwa eine 5-Kilowatt-Peak-Anlage notwendig. Rechnen Sie pro Kilowatt-Peak ganz grob mit 1 900 bis 2 000 Euro Installationskosten. Das sind bei 5 Kilowatt-Peak etwa 9 500 bis 10 000 Euro, ohne Stromspeicher. Damit sich diese Investition amortisiert, benötigen Sie also etwa neun Jahre, bei konstantem Strompreis. Sie müssen nicht mehr jährlich Strom für 1 200 Euro am Markt einkaufen, sondern produzieren ihn selbst – müssen dafür aber zuvor um die 10 000 Euro investieren.

Aber: Um einen möglichst hohen Anteil an Eigennutzung von Strom auch realisieren zu können, benötigen Sie einen Stromspeicher. Denn der Strom aus der Sonne wird dann produziert, wenn kaum jemand sich im Haus aufhält (tagsüber), verbraucht wird der Großteil aber morgens und abends. Soll der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage nicht unter Wert ins Netz abfließen, muss er gespeichert werden. Ein Stromspeicher kostet, je nach Ausstattung und Größe, aktuell ab etwa 5 000 Euro.

Nehmen wir an, Sie können Ihre Photovoltaikanlage insgesamt 20 Jahre nutzen: Sie sparen 20 Jahre lang 1 200 Euro pro Jahr, haben zuvor aber 10 000 Euro für die Photovoltaikanlage ausgegeben. Es bleibt ein Überschuss von etwa 14 000 Euro. Davon müssen Wartung und Reparatur abgezogen werden. Setzen Sie dafür im Schnitt 200 Euro pro Jahr an, sind das über die gesamte Lebensdauer 4 000 Euro. Es bleiben nach 20 Jahren also etwa 10 000 Euro bei Ihnen (gerechnet bei konstantem Strompreis). Davon müssen nun noch die Investitionskosten für den Speicher abgezogen werden. Gehen wir von nur 6 000 Euro für diesen aus, bleiben noch 4 000 Euro übrig. Kostet der Speicher mehr oder geht während der 20 Jahre etwas kaputt oder verliert der Speicher zu viel Ladekapazität, zahlen Sie unter Umständen drauf.

Hier ist auch der Grund zu suchen, warum aktuell viele Eigentümer die Hände von der Photovoltaik lassen: Sie lohnt sich nicht mehr wirklich. Die Kosten der Speichertechnik werden bei Modellrechnungen häufig gar nicht berücksichtigt, und gerade die Speichertechnik ist die Krux. Zwar garantieren die Hersteller teilweise 5 000 Ladezyklen, was bei 250 Entladungen pro Jahr eine Lebenszeit von 20 Jahren ergäbe. Aber ob sich das am Ende bewahrheitet und ob der Speicherhersteller in 15, 18 oder 19 Jahren noch existiert, wenn Gewährleistungsfragen auftauchen können, steht in den Sternen. Die Speichertechnik wird sehr wahrscheinlich erhebliche Innovationsschübe machen und ein heute moderner Speicher kann schon in zehn Jahren veraltet sein.

Was tun – was nicht?

Wenn man noch lange in seinem Haus wohnen will, dann kann es durchaus sein, dass man bestimmte Dinge verändern möchte, ganz unabhängig davon, ob sie sich amortisieren oder nicht, zum Beispiel beim Abbau von Barrieren. Man muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass der Gesetzgeber vor allem bei energetischen Modernisierungen teilweise gleichzeitig weitere Maßnahmen einfordert, die vielleicht über die selbst geplanten hinausgehen. Wer also A sagt, kann auch rechtlich gezwungen werden, B zu sagen. Der einfache Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue ist zum Beispiel in Baden-Württemberg nicht mehr ohne Weiteres möglich, sondern hier sind mit einer neuen Heizungsanlage gleichzeitig auch erhebliche Anteile an erneuerbaren Energien zu bringen. Diese Vorschriften müssen einen natürlich nicht davon abhalten, eine umfangreiche Modernisierung anzustreben. All das kostet aber Geld, das man auch nicht in jedem Fall hat. Und selbst wenn man Rücklagen bilden konnte, kann es sein, dass man diese, zum Beispiel später im Fall einer Pflegebedürftigkeit, noch sehr dringlich braucht. Es hat häufig schon Jahrzehnte gekostet, die Immobilie abzuzahlen. Ob man nun noch einmal sehr viel Geld hineinstecken, gar nochmals einen Kredit aufnehmen will, so man einen solchen im Alter überhaupt bekommt, will sehr gut überlegt sein.

Hier können keine pauschalen Tipps gegeben werden, denn das hängt wesentlich ab von

dem baulichen und technischen Zustand der Immobilie,

der Lage der Immobilie,

der Höhe finanzieller Rücklagen,

der Höhe des laufenden Gehalts beziehungsweise Einkommens oder aber der Rente

und der zukünftig geplanten Nutzung der Immobilie.

Kleinere Modernisierungspakete hingegen, die man ohne Kreditaufnahme stemmen kann und deren Kosten überschaubar sind, wie zum Beispiel eine gezielte Barrierereduktion im Bad, ein Treppenlift oder der Einbruchschutz an Fenstern und Türen, können im Alltag sehr hilfreich sein und die Lebensqualität zu beherrschbaren Kosten deutlich erhöhen.

Tunlichst zu unterlassen sind allerdings hohe Investitionen in eine Immobilie in zweifelhafter Lage. Das ist fast immer verlorenes Geld. Lebt man im ländlichen Raum, relativ weitab größerer Städte, kann es sehr sinnvoll sein, sich zunächst einmal intensiv mit dem aktuellen Wert der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Ein Haus, das vielleicht 120 000 oder 140 000 Euro wert ist, für 50 000 Euro zu modernisieren, ist einfach nicht werthaltig und zielführend.

Eigentlich investiert man nie mehr als maximal etwa ein Viertel bis höchstens ein Drittel des Immobilienwerts in eine Bestandsimmobilie. Bei energetischen Modernisierungen kann es in Ausnahmefällen mehr sein, wenn absehbar ist, dass über den geringeren Energieverbrauch die Ausgaben in überschaubaren Zeiträumen wieder hereinkommen. Das ist aber, wie Sie sehen konnten, fast nie der Fall. Höhere Beträge, die in eine Immobilie in kritischer Lage investiert werden, sind in aller Regel verloren. Der Wert der Immobilie wird dadurch kaum steigen.

ENERGETISCH MODERNISIEREN

FEUCHTE BAUTEILE VON DACH BIS KELLER

Bevor man an das Dämmen von Bauteilen geht, ist es sinnvoll, zunächst den Zustand der Bauteile zu prüfen. Ein zerbröselndes Mauerwerk etwa ist genauso wenig zur Aufnahme einer Dämmung geeignet wie abblätternder Putz oder Feuchtigkeit im Bauteil. Das muss daher zuvor sorgfältig begutachtet werden, bevor eine jetzt noch sichtbare Problemstelle hinter Dämmungen verschwindet und in den kommenden Jahren unsichtbar große Folgeschäden verursacht.

Feuchtigkeit in Bauteilen kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Meist sind davon entweder Bauteile unter dem Dach betroffen oder erdberührende Bauteile wie Keller.

Ob Sie an solchen Bauteilen vor einer Dämmmaßnahme etwas unternehmen oder nicht, wird ganz wesentlich davon abhängen, ob Sie die Bauteile im Zuge einer Modernisierung überhaupt dämmen wollen. Selbst bei einer umfassenden energetischen Modernisierung wird nur in den seltensten Fällen der komplette Keller freigegraben und von außen gedämmt.

Allerdings wird die Außendämmung von Erd- und Obergeschosswänden sehr wohl bis deutlich unterhalb der Deckenhöhe zwischen Keller und Erdgeschoss gezogen, wenn das Gebäude unterkellert ist, um Wärmebrücken möglichst weitgehend zu minimieren. Ist der Kellersockel vor einer Dämmmaßnahme feucht, schaffen Sie sich dann aber natürlich eher weitere Probleme, anstatt eines zu lösen.

Feuchtigkeit im Dachbereich

Wenn Holz- oder Mauerwerk im Dachbereich feucht ist, liegt das fast immer an undichten Stellen im Dach. Dazu reichen bereits relativ kleine Undichtigkeiten, durch die, etwa bei Starkregen, enorme Mengen an Wasser eindringen können. Passiert das über einen längeren Zeitraum und kann die Feuchtigkeit nicht schnell und vollständig austrocknen, können erhebliche Schäden am Bauwerk entstehen.

Es kann durchaus sein, dass man das lange Zeit gar nicht bemerkt und auch mit einer einfachen Inaugenscheinnahme zunächst nicht feststellt. Wird dann die Feuchtigkeit im Holzwerk oder Mauerwerk professionell mit einem Feuchtigkeitsmessgerät gemessen, kann trotzdem eine relativ hohe Durchfeuchtung entdeckt werden.

Entscheidend ist dann immer, dass zunächst die Ursache für die Feuchtigkeitsentwicklung gefunden und wirksam abgestellt wird. Oft kann dann durch geeignete Trocknungsmaßnahmen diese Feuchtigkeit auch wieder aus den Bauteilen herausgeholt werden, ohne dass diese langfristig Schaden nehmen. Denn Bauteile rund um das Dachwerk kann man in aller Regel temporär gut belüften.

Bauteilfeuchte unter geneigten Dächern

Bei einem klassischen geneigten Ziegeldach ist die Suche nach der Undichtigkeit in der Regel ohne großen Aufwand machbar. Diese Dächer haben in den meisten Fällen immer noch eine Dachziegellage als oberste Schicht und darunter eine Dachpappenbahn. Bei ungedämmten Dächern kann man meist vom Dachinnenraum den Zustand gut beurteilen und undichte Stellen rasch identifizieren.

Aufwendiger wird es bei ausgebauten Dächern. Finden sich hier feuchte Stellen kommt man von innen nicht einfach an die Dachhaut. Man kann versuchen, zunächst von außen eine kleine Teilöffnung vorzunehmen und sich die Stelle näher anzusehen. Ist das zu aufwendig oder die Stelle von außen zu schwierig zu erreichen, hilft alles nichts: Dann muss das Dach von innen geöffnet werden.

Ausgebaute Dachschräge von außen dämmen

Dachhauterneuerung mit Erneuerung der Zwischensparrendämmung und Dämmung auf den Sparren (nach der Dämmmaßnahme)

Dacheindeckung

Dachlattung

Sparren 140 mm (nicht im Bild)

Neue Dämmstofflage 160 mm

Konstruktionslattung 50/30 mm

Holzwolleleichtbauplatte 25 mm

Innenputz 15 mm

Imprägnierte Dämmstoffplatte als Unterdach

Konterlattung

Befestigung

Dampfbremse mit flexiblem Sd-Wert

Mattendämmstoff 30 mm

Dach von innen dämmen

Die Dachbekleidung verbleibt auf dem Dach, die Sparrenlage wird von innen mit Dämmmatten gedämmt mit anschließender Platten-Untersparrendämmung (nach der Dämmmaßnahme)


Dacheindeckung

Dachlattung 50/30 mm

Sparren 160 mm

Vorhandene Dämmstofflage 100 mm

Konstruktionslattung 50/30 mm

Gipskartonplatte

Ggf. vorhandene Dampfbremse

Verbundelement aus Hochleistungsdämmplatte und Putz/Gipsplatte mit integrierter Dampfbremse oder nur Hochleistungsdämmplatte geputzt/tapeziert

Es kann Ihnen dabei passieren, dass Sie feststellen, dass das Dach zwar ausgebaut ist – und vielleicht sogar gedämmt – aber nicht über eine Dampfbremse verfügt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Folie, die von der Innenseite betrachtet noch vor der Dämmung gespannt ist und keine Lücken, Risse oder Verletzungen aufweisen sollte. Eine solche Dampfbremse verhindert, dass Feuchtigkeit, die in Wohnräumen entsteht, durch die Wandverkleidung in die Dämmung diffundiert und dort erhebliche Feuchteschäden anrichtet.

Sind die Schäden an der alten Dachdeckung zu umfangreich, muss das komplette Dach neu eingedeckt werden.

Feuchtigkeit, die in Wohnräumen entsteht, kommt unter anderem vom Kochen, Baden und der Atemfeuchte der Bewohner. Das können Mengen sein, die zu einer erheblichen Durchfeuchtung einer Dämmung führen können. Vor allem Weichfaserdämmungen nehmen solche Feuchtigkeit wie ein Schwamm auf.

Liegt die Dämmung im Raum zwischen den Sparren, kann die Feuchtigkeit sehr schnell auch auf das Dachholz übergehen und bei mangelnder Durchlüftung für Schimmel und auch Fäulnis sorgen.

Ist eine Dampfbremsfolie nicht eingebaut oder hat sie Löcher oder Risse, muss dafür gesorgt werden, dass die durchfeuchtete Dämmung (örtlich begrenzt) entfernt wird, dass das anliegende Dachholz gut austrocknen kann und nach Austrocknung eine neue, dichte Folie mit dafür geeignetem und vom Hersteller dafür zugelassenen Klebeband eingebracht wird. Das kann auch teil- und kleinflächig erfolgen, wenn der Folienflicken gut und sicher mit der bestehenden Folie verklebt ist.

Ist rund um eine feuchte Wandstelle eine Dampfbremsfolie vor der Dämmung vorhanden und dicht, und laufen in dem Bereich auch keine Installationsrohre von Heizung oder Wasserversorgung, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Quelle der Nässe von außen kommt. Sieht man dann von außen eine undichte Stelle am Dach und kann man sie gefahrlos erreichen, kann man sich ein Öffnen des Dachaufbaus von innen sparen.

UNSER TIPP: Zur Beurteilung des Zustands eines geneigten Daches bei nicht zu hohen Gebäuden hilft schon ein einfaches Fernglas. Sie werden staunen, wie gut man damit die Dachfläche nach Schadstellen absuchen kann, wenn die Dachflächen vom Straßenniveau aus vollständig einsehbar sind. Als erster Schritt, vor einer aufwändigeren Suche direkt auf dem Dach oder von der Dachinnenseite, ist das oft hilfreich.

Es kann natürlich auch sein, dass die Ziegellage zwar dicht ist, die Dachpappenlage darunter aber nicht mehr. Den Zustand der Dachpappenlage kann man aber nur erkennen, wenn man stichprobenartig einige Ziegel anhebt und die Dachpappe darunter begutachtet.

Falls ein Austausch der Dachpappenlage notwendig wird, ist erst einmal zu prüfen, ob die gesamte Dachpappe in schlechtem Zustand ist oder ob es nur an einigen Stellen zu Undichtigkeiten gekommen ist. Dann kann man diese Stellen auch problemlos flicken. Gerade bei nicht ausgebauten Dächern ist es oft so, dass man von der Innenseite mit einfacheren Maßnahmen an einzelnen undichten Stellen zielgerichtet arbeiten kann, wenn die Dachpappenlage insgesamt noch in einem guten Zustand ist.

Anders sieht es aus, wenn die Dachpappenlage großflächiger ausgetauscht werden muss. Denn das Problem mit der Dachpappenlage ist, dass sie fast immer unterhalb der Lattungs- und Konterlattungslage liegt, auf der die Ziegel aufliegen. Das heißt, dass bei einer großflächigen Entfernung der Dachpappenlage zuvor die gesamte Lattenlage entfernt werden muss. Und dafür wiederum muss zunächst das gesamte Dach abgedeckt werden. Das ist natürlich sehr teuer, kann aber tatsächlich notwendig werden, um eine völlig desolate Dachpappenlage wiederherzustellen.

Manchmal ist eine vollständige neue Dachdämmung Teil eines Modernisierungsplans. Das ist aber üblicherweise nur dann der Fall, wenn das Dach ausgebaut ist. Ein nicht ausgebautes Dach wird auch im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen häufig gar nicht in den zu dämmenden Gebäudekörper integriert.

Die Grenzfläche zwischen dem zu dämmenden Gebäudekörper und auch zukünftig nicht gedämmten Dach ist dann meist die Decke zwischen oberstem Wohngeschoss und Dachraum. Dann erfolgt die Dämmung nicht an oder in der schrägen Dachfläche, sondern auf der Zwischendecke zwischen obersten Wohnräumen und unausgebautem Dach. Es gibt spezielle Dämmlagen, die auch betreten werden können, so dass der Dachraum trotz der Deckendämmschicht weiterhin betreten werden und als Lagerraum dienen kann.

Bauteilfeuchte unter Flachdächern

Flachdächer haben den Vorteil, dass man sie meist begehen und sich den Zustand so sehr genau ansehen kann. Das geht aber natürlich nur dann, wenn das Flachdach nicht begrünt ist.

Bei begrünten Flachdächern muss die Pflanzen- und Substratschicht zunächst in den Teilbereichen abgetragen werden, wo man die undichte Stelle vermutet, um die darunterliegenden Schichten auf Dichtigkeit zu untersuchen. Das ist aufwendig, da auch die Begrünung – egal ob extensiv (geringe Substratschüttungshöhe) oder intensiv (größere Substratschüttungshöhe) – dafür vom Dach genommen werden muss. Die Begrünung einfach nur auf dem Dach zu verschieben und etwa in einer Ecke zwischenzulagern, ist keine gute Idee, denn das kann zu so hohen statischen Belastungen führen, dass sogar ein Dachdurchbruch möglich ist, weil aus der gleichmäßigen Flächenbelastung plötzlich eine hohe Punktbelastung auf einer kleinen Fläche wird.

Ältere Flachdächer sind besonders anfällig gegen Feuchtigkeitsschäden.

Die meisten Flachdächer sind allerdings nicht begrünt, sondern eher in klassischer Bauart ausgeführt. Sie haben dann als schützende Deckschicht oft einfach eine lose Kiesauflage und darunter geschweißte Bitumenbahnen zur Abdichtung.

Auch Kiesauflagen sollte man bei einer Untersuchung nicht einfach auf einer Stelle zusammenschieben, sondern immer nur von den zu untersuchenden Bereichen auf der Fläche verteilt abschieben. Muss großflächiger untersucht werden, muss auch der Kiesbelag vom Dach genommen werden.

Ist der Kies beiseite geräumt, geht es um die Inaugenscheinnahme der Abdichtungsschicht. Es ist nicht garantiert, dass man äußere Beschädigungen einer Bitumenbahn auf den ersten Blick entdeckt. Es kann sich auch eine Schweißnaht unterhalb der überlappt gelegten Bahnen gelöst haben und ähnliches mehr. Das kann sehr schnell zu förmlich detektivischer Arbeit werden.

Auf die Undichtigkeit eines Flachdachs kommt man ja meistens dann, wenn unterhalb des Flachdachs Feuchte auftaucht. Üblicherweise geht man dieser an der betroffenen Stelle nach. Entscheidend dabei ist, um welche Dachkonstruktion es sich handelt. Entweder ist das Flachdach gar nicht gedämmt oder es ist von innen gedämmt oder aber es ist von außen gedämmt.

Ist das Flachdach gar nicht gedämmt, kommen Sie sowohl von innen als auch von außen relativ problemlos an das betroffene Holz- oder Massivbauteil heran.

Ist das Flachdach von innen gedämmt, wird es schwieriger. Im Zweifel muss dann die Decke in einem Teilbereich auch von innen geöffnet werden. Es kann dabei sein, dass Sie zwar Feuchtigkeit in der Wärmedämmung finden, aber diese nichts mit einem Feuchteeintrag von außen zu tun hat, sondern dass eine Dampfbremse fehlt oder defekt ist, wodurch möglicherweise über Jahre hinweg Feuchtigkeit aus der Raumluft direkt in die Wärmedämmung des Flachdachs dringen konnte. Das ist durchaus häufiger der Fall bei Bungalows aus den 1960er, teils 1970er Jahren, deren Dach oft auch als Holzdach konstruiert ist, in das dann eine Weichfaserdämmung eingebracht wurde, ohne dass gleichzeitig auch eine Dampfbremsfolie zwischen Innenraum und Wärmedämmschicht eingebracht wurde.

Erfahrungswerte nutzen

Falls Sie das Haus, das Sie modernisieren wollen, erst kürzlich erworben haben, lohnt übrigens immer auch ein Kontakt zu den unmittelbaren Nachbarn. Denn bewohnen diese ihre Häuser schon länger oder waren sie vielleicht sogar selbst die Bauherren, haben sie in aller Regel viel Erfahrung mit dem Thema Grundwasserspiegel, Bodenverhältnisse und Kellerfeuchtigkeit, was Ihnen möglicherweise helfen kann, die Situation Ihres Hauses besser zu verstehen.

Genauso gut kann es aber auch sein, dass die Wärmedämmung auf dem Flachdach liegt. Das ist häufig der Fall, wenn das Flachdach aus Beton gefertigt ist und dann einfach von oben mit Hartfaserdämmplatten gedämmt wurde. Wenn Sie diese Dämmung aber ohnehin gegen eine neue austauschen wollen, dann sind die Demontage der alten Dämmschicht und die Untersuchung des Flachdachs auf Trockenheit ja ohnehin kein Problem. Es muss dann nur sichergestellt sein, dass das offene Dach zu keinem Zeitpunkt schutzlos dem Regen ausgeliefert ist, bis es mit neuer Dämmung wieder vollständig geschlossen ist.

Bauteilfeuchte in Erd- und Obergeschossen

Feuchte kann auch in Bauteilen auftauchen, die nicht direkt unter dem Dach oder in unmittelbarer Erdnähe liegen. Auch dann handelt es sich entweder um Außenfeuchte- oder Innenfeuchtebelastungen.

Von außen kann Feuchtigkeit etwa während starker und dauerhafter Schlagregenbelastung bei schadhaftem Außenputz oder bei verklinkerten Wänden auch bei Mörtelschäden auftreten, so dass Wasser in das innere Mauerwerk eindringen kann. Verstärkt werden kann diese Belastung durch hervorstehende Außenbauteile. Ein Balkon etwa, der vor der Hauswand hängt und auf dem das Wasser nicht schnell abfließen kann, sondern möglichweise sogar Richtung Hauswand fließt und dort über lange Zeiträume stehenbleibt, kann zu erheblichen Schäden führen.

Denn sind Decken- und Balkonplatte in einem Stück gefertigt, kann das Wasser auf dieser Platte unter die anschließende Außenwand kriechen und dort Schäden anrichten – und sogar bis tief in die Innenräume vordringen. Vor allem auch an Balkontüranschlüssen kann Wasser bis tief hinein unter den Estrich von Innenräumen eindringen. Auch Fensterbänke sind oft ein neuralgischer Punkt, wenn dort Wasser stehenbleibt und in die Fuge zwischen Fensterrahmen und Fensterbank kriecht.

Immer wieder Problemstellen bei feuchten Wänden und Böden: Undichte Türöffnungen und anstehendes Wasser auf Balkonen.

Feuchte Stellen rund um Fenster, Balkon- und Terrassentüren haben ihre Ursache mitunter auch in defekten oder spröden Rahmen, Öffnungsflügeln und Dichtungen.

Meist allerdings ist es so, dass Bauteilfeuchte – zumindest in Obergeschossen – aufgrund von Wärmebrücken entsteht. Wird ein Raum beheizt, kann die erwärmte Raumluft einen höheren Anteil an Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft. Im Bereich ungedämmter Außenwände kühlt die Raumluft beheizter Räume dann deutlich ab, sodass die Luftfeuchtigkeit innen an der kalten Außenwand kondensiert, was langfristig zu Durchfeuchtung und Schimmelbildung führen kann. Besonders stark ist das überall dort zu beobachten, wo eine relativ große Außenwandfläche einer geringeren Innenwandfläche gegenüberliegt – das sind vor allem Raumecken.

Ein weiteres typisches Problem ist ein in der Vergangenheit erfolgter Fensterwechsel. Wurden also etwa irgendwann undichte oder schlecht wärmegedämmte Fenster gegen dichtere getauscht, kann das dazu führen, dass die Fenster eine bessere Wärmedämmung bieten als die umliegende Wand. Ihre Oberflächen bleiben damit wärmer als die umliegende Wand. Dadurch kann sich die Luft um das Fenster herum stärker abkühlen als vor dem Fenster, was dann zu Feuchtigkeits- und Schimmelbelastung an den das Fenster direkt umgebenden Wandbereichen führen kann.

Und schließlich kann die Ursache von Feuchtigkeit in Bauteilen natürlich immer auch eine Durchnässung einer Wand oder eines Bodens aufgrund einer schadhaften Installation sein, also etwa wegen eines gebrochenes Wasserrohrs für die Trinkwasser- oder Heizungswasserversorgung. Das sind aber in aller Regel punktuelle Belastungen, die man schnell bemerkt und auch entsprechend gut einordnen kann. Auch Laien erkennen das in aller Regel rasch. Diese Belastungen betreffen oft auch Innenwände, die keiner Feuchtigkeitsbelastung von außen ausgesetzt sind und auch nicht von Kondensation von Wasser an einer kalten Innenoberfläche (wie bei einer Außenwand) betroffen sind.

Erdgeschosse haben, anders als Obergeschosse, oft auch erdberührende Bauteile. Dadurch kann dort Feuchtigkeit in den Wänden auch aus erdberührenden Bauteilen aufsteigen; vor allem dann, wenn Keller keine Horizontalsperren haben oder Erdgeschosse ohne Keller direkt auf dem Erdboden aufliegen und in den Wänden ebenfalls keine Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit angelegt sind.

Dass Feuchtigkeit in Wänden nach oben aufsteigen kann, hängt vor allem von den Kapillareigenschaften des jeweiligen Baustoffs ab. Um dieses Aufsteigen von Wasser zu verhindern, wurden und werden in Wänden in Keller- und Erdgeschossen Horizontalsperren, etwa aus Dachpappe, eingebaut, die auf eine der ersten Steinlagen gelegt und mit eingemauert werden. Das ist früher jedoch bei weitem nicht immer gemacht worden, und wenn doch, dann nicht immer sorgfältig.

Nach einmaligen Schäden wie einem Rohrbruch in der Wand oder sanierten Feuchtigkeitsschäden bekommt man die Feuchtigkeit mit professionellen Trocknungsgeräten aus dem Raum.

Maßnahmen nach einmaligen Nässeproblemen in Innenräumen

Nach einem Wasserrohrbruch oder sonstigen Überschwemmungen ohne erkennbaren Schaden an der Haus- oder Kellerabdichtung kann es ausreichen, die Wand mithilfe von Bautrocknungsgeräten zu trocknen und die erhöhte Luftfeuchtigkeit aus den betroffenen Räumen zu entziehen.

Heizstrahler und -lüfter sind simple Hilfsmittel, um einen Wasserschaden zu bekämpfen. Nachteil: die hohen Energiekosten.

Sparsamer sind Kondensationstrockner: An einer gekühlten Fläche kondensiert die Luftfeuchtigkeit und fließt in einen Behälter. Gezieltes Beheizen feuchter Stellen kann den Prozess unterstützen.

Adsorptionstrockner, bei denen ein Granulat die Luftfeuchtigkeit bindet, trocknen besonders wirksam. Leihen Sie sich für größere Wasserschäden professionelle Trocknungsgeräte. Wer Trocknungsgeräte ausleiht oder Firmen beauftragt, sollte unbedingt Kosten- und Leistungsvergleiche einholen (inklusive Energiekosten).

Nachsorge. Überprüfen Sie mit einem Hygrometer die Luftfeuchtigkeit (auch in Wandnähe). Wünschenswert sind 40 bis maximal 60 Prozent. Je tiefer das Wasser in Materialien eingedrungen ist, desto länger dauert die Trocknung. Verstärktes Lüften kann noch monatelang erforderlich sein. Und auch danach ist Stoßlüftung ein Muss (drei- bis viermal täglich etwa zehn Minuten Durchzug)!

Im Erdgeschoss kann Feuchtigkeit in den Wänden aufsteigen; vor allem dann, wenn Keller mangelhafte Horizontalsperren haben oder die Bodenplatte direkt auf dem Erdboden aufliegt und in den Wänden ebenfalls keine Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit angelegt sind.

Bei Bodenplattenkonstruktionen wurde oft auch die Bodenplatte selber ohne unterseitige kapillarbrechende Schicht gebaut. Dadurch kann Feuchtigkeit direkt aus dem Erdreich bis zur Bodenplatte vordringen und sie von unten angreifen. Eine nachträgliche Dämmung solcher Konstruktion ist ohne größeren Aufwand fast immer nur von innen (also von oben) möglich. Die Feuchtebelastung der Bodenplatte selbst wird dadurch nicht behoben. Will man das Problem vollständig in den Griff bekommen, muss zunächst festgestellt werden, ob die Bodenplatte eine statisch wirksame Funktion hat oder ob die statische Gebäudegründung über Fundamente gesichert ist und die Bodenplatte ohne weitere statische Funktion nur die reine Tragfunktion des Erdgeschossfußbodens aufnimmt. Ist letzteres der Fall, kann man eine solche Bodenplatte gegebenenfalls auch austauschen. Das ist aber immens teuer. Wenn es die Raumhöhe zulässt, kann es dann sogar sinnvoller sein, man baut auf die alte Fußbodenkonstruktion einfach eine neue auf – mit neuer, vollflächiger Horizontalabdichtung.

Bauteilfeuchte im Keller

Keller sind, was Bauteilfeuchte angeht, der komplexeste Gebäudeteil. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe: Erstens sind Keller meist verdeckte oder teilverdeckte Bauteile und damit nicht ohne weiteres von allen Seiten einsehbar, zweitens können Keller durch von außen eindringende Feuchtigkeit von oben und von unten betroffen sein – zusätzlich kann sich von innen Feuchtigkeit an kühlen Wänden niederschlagen.

In eher seltenen Fällen können auch zurückliegende Überschwemmungen des Kellers nach Starkregen oder Überflutungen – von außen oder innen – für lange Zeit als Feuchtigkeit in den Wänden und Böden bleiben.

Entscheidend bei Kellern ist zunächst einmal, welche Funktion sie haben. Einfache unbeheizte Vorratskeller, die schon über viele Jahre eine leicht erhöhte Raumfeuchtigkeit aufweisen, in denen aber nur Vorräte gelagert werden, können ihre Funktion unter Umständen sehr gut weiterhin ausüben und es gibt keinen Handlungsbedarf.

Lüften im Keller

Was kann ich tun, damit sich in Souterrainwohnungen und Kellern kein Schimmel bildet? So paradox es klingt: Weniger lüften. An schwülen Hitzetagen können ständig geöffnete Kellerfenster mehr schaden als nützen. Mit der warmen Außenluft dringt auch viel Feuchtigkeit ins Haus. Kühlt sich diese Luft an den kalten Kellerwänden ab, kondensiert Wasser an Wandflächen, Böden und Rohren – ähnlich wie an einer Getränkeflasche aus dem Kühlschrank. Wenn Sie Feuchte- und Schimmelproblemen an heißen Sommertagen vorbeugen wollen, sollten Sie tagsüber gar nicht lüften, sondern nur nachts oder am frühen Morgen. Während dieser Zeiten liegt die Außentemperatur näher an der Kellertemperatur. Vermeiden Sie auch, Wäsche im Keller zu trocknen.

Sollen solche Kellerräume hingegen zukünftig andere Nutzungen bekommen, wie etwa als Hobbyraum oder gar als bewohnbares Arbeitsund/oder Gästezimmer, wird man selbst leichte Feuchtigkeit in den Wänden oder im Boden nicht mehr hinnehmen können.

Daher ist ganz entscheidend, dass man sich zunächst Gedanken zur künftigen Kellernutzung macht. Denn wenn der Keller eines Hauses auch langfristig nicht zu einem Teil des Wohnbereichs werden soll, kann man den gesamten Keller auch weiterhin aus der gedämmten Gebäudehülle heraushalten und die Kellerdecke von unten dämmen, so dass die Unterseite der Kellerdecke den unteren Abschluss der neu gedämmten Gebäudehülle bildet. Bei alten, reinen Lagerkellern wird genauso auch fast immer verfahren.

Sehr oft findet man aber auch Kellermischnutzungen: Vorratsraum, Heizungsraum, gegebenenfalls Öltankraum, Waschraum und Hobby- bzw. Partyraum sind typische Kellernutzungen. Aber auch bei solchen Kellern sollte man überlegen, ob man wirklich den gesamten Keller in die zu dämmende Gebäudehülle integrieren will. Denkbar ist in solchen Fällen auch, beispielsweise nur den Hobbyraum separat zu dämmen, etwa mit einer Innendämmung von Wänden und Boden, und den Rest des Kellers weiter ungedämmt zu lassen. Eine nachträgliche Dämmung von Fußböden ist in Kellerräumen nur machbar, wenn die danach noch zur Verfügung stehende Raumhöhe ausreicht. Für private Nutzungen, bei denen ein Keller nicht zum dauerhaften Aufenthaltsraum wird, sondern vielleicht nur zu einem temporär genutzten Hobbyraum, mag man sich mit Kompromissen zufriedengeben. Soll ein Keller allerdings offiziell in Wohnraum verwandelt werden, möglicherweise nach Sanierung sogar als solcher vermietet werden, muss er alle Vorgaben an Wohnräume der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes einhalten, in dem das Gebäude steht. Das betrifft vor allem Raumhöhe, Raumbelichtung, Raumbeheizung und gesicherte Fluchtwege.

Undichte Rohre, aufsteigende Feuchtigkeit oder durchlässige Außenwände? Der Keller ist den meisten unterschiedlichen Nässequellen ausgesetzt.

Da der Untergrund von Kellern oft feuchtegefährdet ist, muss nach unten und seitlich gründlich abgedichtet werden.

Wieder anders sind bereits bestehende Wohnkeller zu betrachten. Das können zum Beispiel ganze Einliegerwohnungen sein, die von Anfang an oder nachträglich in den Keller gebaut wurden. Sollen solche Bereiche weiterhin als Wohnkeller genutzt werden, müssen sie hinreichend gedämmt werden und bei Feuchtebelastung zunächst wirksam von dieser befreit werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist, zunächst sehr genau zu untersuchen, woher mögliche Feuchteeinträge kommen. Denn kann man nicht den Ursprung der Feuchtigkeit identifizieren, können selbst aufwendige und teure „Sanierungsmaßnahmen“ vollkommen wirkungslos sein

Aufgrund der Tatsache, dass Feuchtigkeit im Keller viele Ursachen haben kann, ist es für einen Laien sehr schwer, das ohne fachliche Begleitung erfolgreich herauszufinden. Denn selbst Fachleute müssen teils erheblichen Aufwand betreiben, um exakt nachzuweisen, welche Gründe für die Feuchtebelastung eines Kellers ursächlich sind.

Fachleute gehen dabei so vor, dass sie zunächst das Schadensbild sehr genau ansehen.

Hat man es im Keller etwa mit Feuchtigkeit in unteren Wandhöhen zu tun, liegt der Schluss nahe, dass es sich um eine Belastung durch Feuchtigkeit von außen handeln könnte, die von unten angreift und sich in der Wand hocharbeitet.

Ist die Wand eher gleichmäßig über die gesamte Fläche feucht, kann es sich um eine Belastung durch sehr feuchtes Erdreich und eine fehlende Vertikalabdichtung der Kelleraußenwand handeln.

Vielleicht ist die Feuchtebelastung aber auch eher rund um Fenster oder in oberen Raumecken zu finden, wo sich der Sockel auch schon oberhalb des Erdreichs befindet. Dann liegt vermutlich eher eine Belastung durch Innenfeuchte vor.

Es kann aber natürlich auch vorkommen, dass die Feuchtebelastung gar nicht klar zu bestimmen ist und ganze Wände feucht sind, ohne dass die Ursache zunächst eingrenzbar wäre.

Man prüft bei Problemen mit feuchten Kellern routinemäßig gleichzeitig auch meist den durchschnittlichen Grundwasserstand auf dem Grundstück sowie die Versickerungsfähigkeit des Grundstückbodens. Denn selbst wenn der Grundwasserstand niedrig ist, kann es sein, dass bei Starkregen das Regenwasser nur sehr langsam in tiefere Bodenschichten versickern kann und sich demensprechend lange vor den Kelleraußenwänden anstaut. Gibt es dann kein umlaufendes Kiesbett mit Drainagerohr und ist die Vertikalabdichtung der Kelleraußenwand gleichzeitig schlecht, sind nasse Kellerwände schon fast zwangsläufig programmiert.

Drainagen in Kombination mit Kiesschichten bieten einen gewissen Schutz vor stehendem Wasser. Sinnvoll sind kleine Kontrollschächte an den Gebäudeecken, um prüfen zu können, ob das Wasser nach wie vor gut abläuft.

Wieder ein anderes Problem kann durch dauerhaft hochstehendes Grundwasser auftreten, wenn der Keller für diese Belastung nicht ausgelegt ist, er also nicht aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) besteht. Das führt dann auch oft zu sehr flächigen Feuchteangriffen von außen.

Wenn klar ist, dass Feuchtigkeit im Keller ein umfassendes Problem ist, das gelöst werden muss, weil der Keller im Zuge einer Modernisierung ganz oder in Teilen mit gedämmt werden soll, sollte man die Ursache(n) der Feuchtigkeit durch einen Fachmann klären lassen.

Der erste Ansprechpartner hierfür kann der Energieberater sein, der ohnehin notwendig ist, wenn man bestimmte Förderprogramme der KfW (siehe Seiten 160 ff.) in Anspruch nehmen will. Der Vorteil ist, dass ein solcher Fachmann oder eine solche Fachfrau ohnehin kommen muss und die von der KfW zugelassenen Energieberater üblicherweise über die notwendigen bauphysikalischen Kenntnisse verfügen.

Außerdem sind sie unabhängig von Sanierungs- oder Produktanbietern. Denn was man möglichst nicht machen sollte, ist, ein Sanierungsunternehmen mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen. Es besteht dabei einfach immer das Risiko, dass die Schadensbegutachtung vor allem der Auftragsakquisition dient. Und ein Anbieter mit Eigeninteressen wird Ihnen auch nicht immer die sinnvollste und effizienteste Lösung anbieten, sondern bevorzugt Maßnahmen, die er technisch anbieten und wirtschaftlich abrechnen kann.

Ein guter, unabhängiger Energieberater wird Ihnen neben der Schadensanalyse auch konkrete Sanierungsmöglichkeiten darlegen. Es gibt da sehr viele unterschiedliche Ansätze zur Sanierung: Von Edelstahlblechen, die als nachträgliche horizontale Trennlage in Außenwände gesetzt werden, über die Injektion selbst aushärtender Chemikalien ins Mauerwerk, um auf diese Art und Weise eine nachträgliche Horizontalsperre zu erreichen, bis hin zu nachträglichen vertikalen Abdichtungsverfahren an den Kelleraußenwänden, wenn die Umstände das erfordern und die Wände zugänglich sind und auch freigelegt werden können.

Welche Maßnahme man ergreift, hängt aber entscheidend davon ab,

wie der Keller bzw. die unterschiedlichen Räume zukünftig genutzt werden soll(en),

wie das konkrete Schadensbild ist,

aus welchen Baustoffen der Keller besteht,

wie die Bodenverhältnisse des Grundstücks sind

und sogar wie die Lage des Grundstücks ist (ein Keller auf einem Hanggrundstück etwa benötigt möglicherweise zusätzliche Maßnahmen zur Ableitung großer Mengen von Oberflächen-Hangwasser).

Wenn Wände, die seit vielen Jahren durchfeuchtet sind, saniert werden sollen, müssen oft zunächst auch aufwendige Trocknungsmaßnahmen erfolgen, die Zeit benötigen. Es ist wichtig, mögliche Trocknungsvorgänge zeitlich einzuplanen – und nicht mit Dämmmaßnahmen zu beginnen, wenn die Bauteile, auf die die Dämmung aufgebracht werden soll, noch zu feucht sind und zudem nicht sichergestellt ist, dass die Bauteile auch langfristig trocken bleiben.

Schimmel in Wänden und Decken in Innenräumen

Hypochlorithaltige Mittel zur Schimmelbekämpfung wirken wie „chemische Keulen“. Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Unser Test „Mittel gegen Schimmel“ hat gezeigt: Eine bessere Wahl sind gute Produkte mit weniger Nebenwirkungen, etwa das Hausmittel Alkohol (Isopropylalkohol oder Ethanol, auch bekannt als Brennspiritus) oder Wasserstoffperoxid. Auf www.test.de können Sie gegen kleine Gebühr das Spezial „Feuchte- und Schimmelprobleme“ abrufen.

Essigessenz eignet sich übrigens leider nicht zur Schimmelbekämpfung. Nach dem Trocknen bleiben Rückstände übrig, die einen idealen Nährboden für neue Schimmelpilze darstellen.

In jedem Fall gilt: Damit die Flecken sich nicht erneut ausbreiten, muss ein pilzfeindliches Klima her: Je trockener und wärmer die Wände, desto weniger Chancen haben die Mikroorganismen. An Problemstellen helfen gute Anti-Schimmel-Farben. Die wirksamsten Mittel arbeiten mit der Substanz Octylisothiazolinon, zum Teil kombiniert mit anderen Bioziden. Andere Produkte töten Schimmel, weil sie stark alkalisch sind (Lauge).

Was tun?

Schützen Sie sich selbst. Weder mit Schimmelpilzen noch mit Bekämpfungsmitteln ist zu spaßen. Ziehen Sie Gummihandschuhe an und lüften Sie während der Arbeiten. Beachten Sie die Hinweise auf den Verpackungen zum Arbeitsschutz. Vorsorglich zum Schutz vor Sporen Atemschutzmaske tragen: Fragen Sie im Baumarkt nach „FFP2“ oder „FFP3“.

Gefährdete aussperren. Bevor Sie den Schimmel bekämpfen, sollten Sie Schaulustige vom Arbeitsort verbannen. Das gilt vor allem für Kinder, Allergiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Schimmlige Tapeten müssen in jedem Fall runter – im schlimmsten Fall auch der Putz. Und bevor neu verputzt oder tapeziert wird, muss die Ursache für die Feuchtigkeit erst beseitigt werden.

Das Wichtigste ist die Beseitigung der Ursachen, denn Anti-Schimmel-Mittel wirken nur kurzfristig und eher oberflächlich. Wenn sich sonst nichts ändert, ist der Schimmel bald wieder da.

Wände säubern. Zuerst die Pilze mit Anti-Schimmel-Mitteln abtöten. Stets die Gebrauchsanleitung beachten. Besonders eindrucksvoll ist die schäumende Wirkung von Wasserstoffperoxid (H2O2).

Für hypochlorithaltige Sprays empfiehlt sie oft 10– bis 15-minütiges Einwirken. Danach sollten Sie mit viel Wasser abwischen oder nachspülen, auch um den Chlorgestank zu vertreiben.

Das Hausmittel Alkohol sollten Sie nach dem Aufpinseln etwa 30 Minuten lang einwirken lassen. Dann Pilzreste abwischen und die Behandlung wiederholen. Abspülen ist nicht erforderlich, da sich der Alkohol ohnehin verflüchtigt – lüften Sie.

Falls Sie hartnäckigen Befall gezielt mit Benzalkoniumchlorid-Mitteln behandeln, können Sie nach dem letzten Auftragen auf Abwischenverzichten, um eine gewisse vorbeugende Wirkung der Chemikalie zu nutzen.

Wohnung reinigen. Je größer der Befall, desto höher das Risiko, dass Ihr Hausstaub viele Sporen enthält. Nach dem Sanieren ist Saubermachen der gesamten Wohnung angesagt. Saugen Sie auf Schränken und unter Betten. Dabei lüften. Den Staubsaugerfilter dann entsorgen.

DÄMMUNG DER GEBÄUDEHÜLLE

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt bei der Dämmung der Gebäudehülle verpflichtende Nachbesserungen nur in kleinerem Umfang vor, so bei der Dämmung der obersten Geschossdecke, und selbst dies bei kleinen Gebäuden nur im Falle eines Besitzerwechsels. Die Dämmung der Gebäudehülle erweist sich oft aber nach wie vor als die wichtigste Maßnahme zur Einsparung von Energie.

Die meist wirksamste Maßnahme

Man kann zwar zunächst auch Trinkwassererwärmungsanlagen oder sogar heizungsunterstützende solarthermische Anlagen auf dem Dach installieren lassen, um den Öl- oder Gasverbrauch etwas zu drosseln, letztlich aber ist die Dämmung der Gebäudehülle eindeutig und mit Abstand der effizienteste Schritt, um wirklich Energie einzusparen. Dies hängt ganz einfach mit der Tatsache zusammen, dass durch eine nicht oder nur unzureichend gedämmte Gebäudehülle die mühsam durch die Heizungsanlage erzeugte Raumwärme sofort wieder entweicht. Die Heizung muss also unablässig arbeiten, um eine Auskühlung zu verhindern. Würde die warme Raumluft nicht so schnell entweichen, könnte die Heizung die gleichen Raumtemperaturen auch mit deutlich weniger Einsatzzeit halten.

Auf der anderen Seite stellt die Dämmung der Gebäudehülle bei Hausbesitzern die mit Abstand unbeliebteste Maßnahme dar – verständlicherweise, denn häufig genug sind die Dämmmaßnahmen aufwendig, und nicht selten wird durch eine Dämmung der Charakter eines Hauses verändert. Müssen auch noch Fenster ausgetauscht und/oder Traufkanten und Ortgänge der Dächer erweitert werden, um zusätzlich angebrachten Dämmschichten Schutz zu bieten, ist der Aufwand natürlich ungleich größer als bei einer solaren Nachrüstung. Trotzdem sollte man den Aufwand nicht scheuen und das Problem offensiv angehen, um den wichtigsten und wirksamsten Teil einer Modernisierungsmaßnahme von vornherein mit einzuplanen.

Dämmmaterialien und ihre Eigenschaften

Bei den Materialien für eine Wärmedämmung kann man wählen zwischen natürlichen, nachwachsenden Dämmstoffen wie Flachs, Hanf und Kork, Recyclingdämmstoffen wie Zellulosefasern, mineralischen Dämmstoffen – zum Beispiel Blähton und Mineralwolle – oder auch Dämmstoffen auf Erdölbasis wie Polystyrol-Hartschaum, auch bekannt als „Styropor“.

Fachleute unterscheiden zwischen organischen und anorganischen Dämmstoffen und hierbei jeweils zwischen einer natürlichen und einer synthetischen Rohstoffbasis.

Ein organisch-natürlicher Dämmstoff etwa ist Flachs, der direkt aus der Flachspflanze gewonnen wird. Solche Dämmstoffe werden im Volksmund auch als ökologische Dämmstoffe bezeichnet.

Ein organisch-synthetischer Dämmstoff ist zum Beispiel Polystyrol-Hartschaum (= Styropor), der auf Basis von Erdöl in einem künstlichen Produktionsprozess hergestellt wird. Diese Dämmstoffe kann man nicht als ökologisch bezeichnen.

Einbringung einer Zwischensparrendämmung

Ein anorganisch-natürlicher Dämmstoff ist beispielsweise Blähton, der unter anderem direkt aus Vulkangestein gewonnen werden kann. Diese Dämmstoffe werden zwar natürlich gewonnen, beruhen aber auf nicht erneuerbaren Rohstoffressourcen.

Ein anorganisch-synthetischer Dämmstoff ist zum Beispiel Mineralwolle, die in einem künstlichen Produktionsprozess unter anderem aus Mineralien hergestellt wird. Hier kann man ebenfalls nicht von einem ökologischen Dämmstoff sprechen.

Die Dämmstoffindustrie ist mittlerweile so weit, dass sie für fast jedes Einsatzgebiet eine gute ökologische Alternative anbieten kann. Flachs, Hanf, Holzspäne und andere nachwachsende Materialien halten Häuser lange warm und trocken. Gefördert durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, hat die Handwerkskammer Münster Naturdämmstoffe in einem Gebäude verbaut und rund elf Jahre lang getestet. Ihre Langzeitmessung erbrachte positive Ergebnisse: Die Dämmstoffe waren weder durchfeuchtet noch in der Beschaffenheit verändert, verschimmelt oder beschädigt.

Nicht jeder Dämmstoff ist für jedes Einsatzgebiet geeignet. Meist liegt das an den konstruktiven Anforderungen oder an Anforderungen an die Flexibilität des Dämmstoffs. So muss eine Außenwand natürlich anders gedämmt werden als ein Dach zwischen den Holzsparren. Dämmstoffe gibt es entsprechend ihrer Materialeigenschaften in Plattenform, als Rolle oder auch als lose Schüttung.

U-Wert und Wärmeleitfähigkeit

Der Begriff des Transmissionswärmeverlusts (= U-Wert) ist bereits seit der Energieeinsparverordnung eingeführt und bekannt. Er spielt im Zusammenhang mit der Wärmedämmung eine wichtige Rolle. Auch das Gebäudeenergiegesetz fordert bei nachträglichen Dämmungen für die modernisierten Bauteile bestimmte U-Werte, die einzuhalten sind (siehe Kapitel „Instandhaltungspflichten“, Seiten 15 ff.).

Neben dem U-Wert spielt auch die Wärmeleitfähigkeit eines Bauteils eine ganz entscheidende Rolle bei den Überlegungen zur Dämmung der Gebäudehülle, denn für die einzelnen Dämmstoffe wird in der Regel deren Wärmeleitfähigkeit angegeben. Das Symbol dafür ist der griechische Buchstabe klein Lambda, λ. Die Wärmeleitfähigkeit λ eines Bauteils gibt an, welche Menge an Wärmeenergie (in Watt, W) in einer festgelegten Zeit (gemessen pro Sekunde, s) durch eine festgelegte Fläche (1 Quadratmeter) und Baustoffstärke (gemessen in Meter, m) bei einem festgelegten Temperaturunterschied (1 Grad Celsius) auf beiden Seiten des Bauteils (angegeben in Kelvin, K) durch dieses strömt. Als Formel liest sich das: λ = W/(m·K)

Je kleiner der Wert von λ, je schlechter also seine Wärmeleitfähigkeit ist, desto besser ist umgekehrt seine Wärmedämmeigenschaft.

Dämmstoffe werden in Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG) eingeordnet. Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe von 035 zum Beispiel bedeutet, dass der betreffende Dämmstoff eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Grad Kelvin hat, oder kurz: 0,035 W/m·K. Aus der Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffs lässt sich sehr einfach der U-Wert berechnen. Dazu wird die Wärmeleitfähigkeit durch die Materialstärke des Dämmstoffs geteilt, der verwendet werden soll.

Die Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes ist also eine konstante Materialeigenschaft, wohingegen der U-Wert, der auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet wird, ein variabler Wert einer Gesamtkonstruktion ist, zum Beispiel einer Außenwand.


Baustoffklasse Benennung
A Nicht brennbare Baustoffe
A1 Nicht brennbare Baustoffe
A2 Nicht brennbare Baustoffe
B Brennbare Baustoffe
B1 Schwer entflammbare Baustoffe
B2 Normal entflammbare Baustoffe
B3 Leicht entflammbare Baustoffe

Baustoffklassen

Neben den Wärmeleitfähigkeiten von Dämmstoffen sind weitere Eigenschaften wichtig. Hierzu gehört insbesondere das Brandverhalten, das für Dämmstoffe gemäß DIN 4102–1 in Baustoffklassen angegeben wird: Welche Baustoffklasse ein Dämmstoff hat, kann man dem Übereinstimmungszertifikat entnehmen, das jeder Dämmstoffpackungseinheit beiliegen muss. Baustoffe mit der Baustoffklasse B 3 waren in Deutschland nur bis Ende der 1970er- Jahre zugelassen, sodass sie heute noch oft in älteren Häusern zu finden sind.

Anwendungstypen

Dämmstoffe werden gleichzeitig auch Anwendungstypen zugeordnet. Diese umschreiben, grob gesagt, welchen physischen Belastungen (zum Beispiel Druck- oder Abrissbelastung) der Dämmstoff standhält und in welcher Weise er eingesetzt werden kann.

Nicht jeder Dämmstoff eignet sich für jeden Einsatz. So sind etwa nicht druckbelastbare Dämmstoffe natürlich nicht für die Außenfassade eines Hauses geeignet, wenn davor nicht beispielsweise noch eine Schutzummantelung gesetzt wird. Nicht druckbelastbare Dämmstoffe können aber zum Beispiel sehr gut im Dachraum, etwa als Zwischensparrendämmung eingesetzt werden. Auch die Anwendungstypen müssen auf dem Übereinstimmungszeichen angegeben werden.


Typkurzzeichen Eigenschaften der Dämmstoffe
W Wärmedämmstoff, nicht druckbelastbar
WL Wärmedämmstoff, nicht druckbelastbar, beispielsweise zum Einsatz als Dachdämmung
WZ Wärmedämmstoff, leicht zusammendrückbar
WD Wärmedämmstoff, druckbelastbar
WS Wärmedämmstoff mit erhöhter Belastbarkeit für Sondereinsatzgebiete
WV Wärmedämmstoff, beanspruchbar auf Abriss
WDA Wärmedämmstoff, druckbelastbar mit erhöhter Abrissfestigkeit
WDH Wärmedämmstoff mit erhöhter Druckbelastbarkeit

Übereinstimmungszertifikat / Übereinstimmungszeichen

Alle in Deutschland vertriebenen Bauprodukte müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik oder einer von ihm anerkannten Einrichtung überprüft und überwacht werden. Die Baustoffe erhalten dann ein Übereinstimmungszertifikat, das die Übereinstimmung mit den geforderten Anforderungen, zum Beispiel aus dem Bauproduktengesetz, feststellt.

Die Baustoffe selbst erhalten von den Herstellern dann ein Übereinstimmungszeichen (= Ü-Zeichen), das gut sichtbar auf den Packungen oder an den Gebinden angebracht wird und alle wesentlichen Informationen zum Produkt enthält, beispielsweise die Baustoffklasse und das Kurzzeichen des Anwendungstyps.

So kann man auf der Baustelle sehr einfach überprüfen, ob das angelieferte Material auch die gewünschten Eigenschaften hat. Wir empfehlen, dass Sie einer Liefercharge immer mindestens ein Übereinstimmungszeichen entnehmen und im entsprechenden Bautagebuch aufheben.

Die Außenwanddämmung

Für die Dämmung der Außenwände eines Bestandsgebäudes stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Wahl.

Weit verbreitet ist der Vollwärmeschutz aus Polystyrol-Hartschaumplatten, im Volksmund auch als Styropordämmung bezeichnet. Diese Platten werden einfach auf die Hauswand aufgeklebt und anschließend verputzt. Was mit Hartschaumplatten noch funktioniert, geht mit weichen Dämmmaterialien wie Mineralfasern schon nicht mehr. Sollen weiche Dämmmaterialien für die nachträgliche Außendämmung eines Hauses eingesetzt werden, muss dazu in der Regel eine zweite Außenverschalung gebaut werden. Diese kann man mit Leichtbauplatten errichten, gemauert und auch als Holzverkleidung ausgeführt.

Außenwandverkleidung mit Holzschalung


Übergang von der Außenwand- zur Sockeldämmung

Polystyrol-Hartschaum gehört nicht zu den ökologisch überzeugenden Baustoffen. Aufgrund seines geringen Preises und seiner einfachen Verarbeitungsmöglichkeit hat er aber eine sehr große Verbreitung gefunden.

Zu den ökologischen Dämmmaterialien zählen Papier- und Holzfaserstoffe, Flachs, Hanf und Schafwolle. Diese weichen Stoffe sind allerdings nur mit höherem Aufwand zu montieren, da man sie nicht einfach auf die Außenwand kleben und verputzen kann.

Eine interessante ökologische Alternative zum Hartschaum können Holzfaserdämmplatten sein. Diese sind ebenfalls Hartstoffplatten und benötigen keine zusätzliche Verschalung. Im Gegensatz zu Polystyrol-Hartschaumplatten haben sie sogar den Vorteil, dass sie nicht allzu druckempfindlich sind. Bei einer Polystyrol-Hartschaumplatte mit Putzschicht kann ein kräftig an die Hauswand geschossener Fußball durchaus eine Verformung in der Fassade hinterlassen. Das sieht bei einer Holzfaserdämmplatte schon anders aus. Neben der Formstabilität hat die Holzfaserdämmplatte aber vor allem erhebliche ökologische Vorteile gegenüber Polystyrol-Hartschaumplatten. Letztere werden unter Einsatz von Erdöl und chemischen Treibmitteln unter teilweise hohem Energieaufwand hergestellt, die Holzfaserdämmplatten hingegen bestehen zu fast 100 Prozent aus Holzfasern, also aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Allerdings wird bei der Produktion einiger Holzfaserplatten gegen Pilzbefall Aluminiumsulfat beigegeben oder auch Latexkleber, um eine hohe Klebewirkung zu erzielen. Der von Ihnen beauftragte Planer muss sich also bereits im Planungsstadium bei potenziellen Herstellern genau nach den Inhaltsstoffen erkundigen, um zu erfahren, welches Produkt man erhält und ob man dieses dann verwenden will.

Wenn man bei einer energetischen Modernisierung nicht nur auf die Energie- und Ressourcenverbrauchsbilanz nach der Modernisierung, sondern auch auf die Ökobilanz der Modernisierung selbst schaut, ist die Holzfaserdämmplatte der Polystyrol-Hartschaumplatte eindeutig vorzuziehen, auch wenn die Holzfaserplatten leider noch ein ganzes Stück teurer sind. Je mehr die Holzfaserdämmplatte aber am Markt angenommen wird, umso eher kann man mit fallenden Preisen rechnen.

Dämmung im Ganzen aufeinander abstimmen

Dies ist ein ganz wichtiges Phänomen, weshalb Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle möglichst immer alle Außenbauteile, also Wände, Dächer, Fenster und Türen umfassen sollten. Nicht abgestimmte Einzelmaßnahmen können zu erheblichen Folgeproblemen führen, wenn die Bauphysik zwischen Außenwand und Außenfenster nicht abgestimmt ist. Daher ist es wichtig, die Gebäudehülle als Gesamtsystem zu betrachten und auch den Details Aufmerksamkeit zu schenken. Wie kann man beispielsweise alte Fensterläden wieder vor einer gedämmten Fassade anbringen? Wie kann man die Dachrinne nach der Dämmung wieder an der Fassade montieren? Wie geht man mit einer Außenfensterbank oder einem Vordach um?

Der Fehlerteufel steckt im Detail

Unabhängig davon, welchen Dämmstoff man einsetzt, stößt man beim „Einpacken“ eines Hauses auf ähnliche konstruktive Probleme hinsichtlich der Anpassung der Dämmung an den Bestand. Denn es gibt zahlreiche Detailanschlüsse wie Fensterbänke, Vordächer, Geländer, Regenrinnen, Fensterläden und Ähnliches, für die eine gute Lösung gefunden werden muss, um die Dämmwirkung möglichst wenig einzuschränken. Gerade an solchen Details muss sorgfältig gearbeitet werden, um das Entstehen von Wärmebrücken zu vermeiden. Bleibt beispielsweise ein massives Vordach, das mit der Hauswand verbunden ist, ungedämmt, kann über dieses Bauteil Wärme aus dem Inneren des Gebäudes nach außen entweichen. Dies führt nicht nur zu Wärmeverlusten, sondern auch dazu, dass sich am Innenwandbereich, an dem das Vordach sitzt, zunächst Kondensationsfeuchte und langfristig Schimmel bilden. Dies liegt daran, dass die Außenwand in diesem Wandbereich kälter ist als in den übrigen Wandbereichen. Je tiefer die Temperatur sinkt, desto weniger Luftfeuchte kann die Luft aufnehmen. Die Innenraumluft kühlt sich an diesen Stellen besonders stark ab und kann nicht mehr so viel Luftfeuchtigkeit halten, sodass diese sich schließlich als nasses Kondensat an der Wand niederschlägt. Fachleute bezeichnen das dann als Unterschreiten des Taupunkts.

Manchmal werden die Befestigungseisen von Fensterläden oder Regenrinnen einfach nur verlängert. Dies ist allerdings keine optimale Lösung, da dann am Kontaktpunkt des verlängerten Fensterladeneisens mit der alten Wand ein Punkt entsteht, an dem sich später eine Wärmebrücke bilden kann, denn das Eisen hat einerseits direkten Kontakt bis tief in die alte Außenwand hinein und andererseits direkten Kontakt zur kalten Außenluft.

Hier ist der Dachüberstand groß genug, um die Außenwanddämmung ausreichend zu überspannen.

Eine bessere Lösung ist, solche Befestigungspunkte neu auszubilden. Dies kann beispielsweise heißen, dass ein neues Eisen auf eine Kunststoffscheibe vor die alte Hauswand gesetzt und in der Wand mit Kunststoffdübeln befestigt wird. Dadurch ist zumindest der direkte Kontakt des Eisens mit der alten Hauswand unterbunden. Darüber hinaus gibt es bei manchen Dämmstoffherstellern auch Montageplatten. Diese sind anders ausgebildet als die übrigen Hartschaum- oder Holzfaserdämmplatten, und an ihnen können druck- oder zugbeanspruchte Trägersysteme montiert werden. Diese Platten werden punktuell an den notwendigen Stellen in die Außenhautdämmung eingebracht.

Ein anderes sehr verbreitetes Problem bei Dämmungen der Gebäudehülle ist der nicht ausreichende Dachüberstand zur Überdachung der neuen Dämmung. Sehr häufig tritt das Problem am Ortgang auf, oft aber auch an der Traufkante eines Daches. In diesen Fällen müssen vor den Dämmmaßnahmen der Ortgang und manchmal auch die Traufe eines Daches verlängert werden, meist machen das Zimmerleute oder ein Dachdeckerbetrieb. Auch dieses Detail ist nicht zu unterschätzen und muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Eine Herausforderung vor allem bei älteren Dächern kann es dabei sein, geeignete Dachziegel für die Dachflächenerweiterung zu finden.

Ein weiteres Problem bei fast allen Gebäudehüllendämmungen bildet der Sockelbereich. Die eigentliche Außenwanddämmung wird in diesem Bereich häufig auf einen hausumlaufenden, horizontalen Metallsteg gestellt, von dem ausgehend dann das ganze Gebäude umkleidet wird. Was aber passiert unter dem Steg? Lässt man diesen Bereich ungedämmt, hat man ebenfalls ein Wärmebrückenproblem. Denn wenn der Sockel des Hauses ungedämmt bleibt, wird er in Verbindung mit der auf ihm stehenden Außenwand eine Wärmebrücke für die Innenraumluft bilden. Wird die Außenwanddämmung erst auf Höhe der Erdgeschossdecke angesetzt, kann es sogar zu erheblichen Folgeproblemen im Innenraum kommen. Denn dann wird die gesamte Anschlusskante zwischen Erdgeschossboden und Außenwand zu einer durchgehenden Wärmebrücke mit den bereits geschilderten möglichen Folgeproblemen. Daher muss eine Außenwanddämmung immer bis weit unter die Erdgeschossdeckenhöhe gezogen werden. Noch besser ist es natürlich, den gesamten Sockel beziehungsweise die Kelleraußenwand mitzudämmen. Dies ist aber meist nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand, wie das Freigraben der Kelleraußenwand, möglich.


Transparente Wärmedämmung: Sie konnte sich am Markt nur in abgewandelter Form als Putzsystem durchsetzen.

Solche kostenintensiven Maßnahmen werden meist nur dann erwogen, wenn sich im Keller oder in Teilen des Kellers Wohnräume befinden. Aber selbst dann kann es sein, dass man im Keller eher eine Innenraumdämmung bevorzugt. Üblicherweise wird die Außendämmung bis tief in den Sockelbereich gezogen und von innen die Kellerdecke gedämmt. Beides zusammen bewirkt zumindest eine gewisse Optimierung der Wärmedämmung im Sockelbereich.

Neben den klassischen Dämmungen gibt es längst auch innovativere Systeme. Eine der frühesten Entwicklungen war die transparente Wärmedämmung. Bereits in den 1980er-Jahren kam sie zur Anwendung, erstmals in Deutschland in Freiburg bei der Modernisierung eines Gebäudes aus den 1950er-Jahren. Die transparente Wärmedämmung ist nicht nur „Sperre“ für die Wärme, sondern versucht auch, die Sonneneinstrahlung aktiv zur Wärmegewinnung zu nutzen. Dies geschieht, indem die Hauswand selbst schwarz gestrichen wird und vor diese Hauswand transparente Platten eines Waben-Granulat-Materials gestellt werden. Vor diese wiederum wird dann ein variabler Sonnenschutz und abschließend eine Glasfassade gesetzt. Die Sonnenstrahlen können nun durch die Glasfassade und die Waben-Granulat-Struktur auf die schwarze Hauswand treffen, sich dort in Wärme wandeln, die Wand zeitversetzt durchdringen und die Wärme schließlich an die Innenräume abgeben. Entweichen kann die Wärme nur bedingt, denn dies verhindert in einem gewissen Umfang das Waben-Granulat-Dämmmaterial in Kombination mit der Glasfassade.

Die transparente Wärmedämmung konnte sich zwar in dieser Form am Markt nicht durchsetzen, allerdings gibt es davon abgeleitete Varianten. Heute existieren zum Beispiel Putzsysteme, die genau die Eigenschaften der transparenten Wärmedämmung nutzen. Sie bestehen an der Oberfläche aus einer transluzenten Wabenstruktur, die die Sonnenstrahlung in die Wärmedämmung eindringen lässt und so Strahlung in Wärme wandeln und an die Wand abgeben kann.

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Yaş həddi:
0+
Litresdə buraxılış tarixi:
23 iyul 2024
Həcm:
586 səh. 177 illustrasiyalar
ISBN:
9783747104156
Müəllif hüququ sahibi:
Bookwire
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