Kitabı oxu: «Abwägen und Anwenden»

Şrift:

Uta Müller / Philipp Richter / Thomas Potthast

Abwägen und Anwenden

Zum ‚guten‘ Umgang mit ethischen Normen und Werten

Narr Francke Attempto Verlag Tübingen


© 2018 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

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ePub-ISBN 978-3-7720-0079-9

Inhalt

 Uta Müller / Philipp ...EinleitungLiteratur

 I. Konzepte und MethodologienAbwägen als Moment klugen HandelnsLiteraturDie Unhintergehbarkeit der Reflexion in der anwendungsbezogenen Ethik – eine Positionsbestimmung in klugheitsethisch-topischer Perspektive1. Reflexivität und Ergebnisoffenheit – das Problem abschließender Antworten2. Der Topos vom „ungelösten Theorienpluralismus in der normativen Ethik“ – das Problem einer Ethik vor der Ethik3. „Bereichsspezifische Moral- und Ethikgeschichten“ – Probleme der Bereichsethik-Konzeption4. „Das Allgemeine und das Besondere“ – Probleme einer Modellierung des angewandten ethischen Urteils (nach Hegel)5. Anwendung als „Urteilskraft + X“? Das Problem normativer Ansprüche6. Perspektive eines Ausweges? Nicht „Anwenden“, sondern klugheitsethisch-topisch ArgumentierenLiteraturDas Problem der epistemisch-evaluativen Abwägung bei Entscheidungen unter Unsicherheit1. Einleitung2. Teleologische und deontologische Prinzipien3. Situationen unter Unsicherheit4. Deontologische Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit5. Teleologische Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit6. Fazit und ForschungsperspektivenLiteraturZur Rolle von Vorstellungen des Guten in der Angewandten Ethik – der gesellschaftliche Diskurs um biologische Altersforschung als BeispielEinleitungFallbeispiel: Das Altern abschaffen?„Für immer jung?“ – ein Beispiel für die Thematisierung von Biogerontologie in den MedienAngewandte Ethik als Mahnerin und Bremserin?Vorstellungen des Guten in der EthikAltern als integraler Bestandteil eines ganzen menschlichen LebensIndividuelle und gesellschaftliche Vorstellungen des GutenFazitLiteratur

 II. Ethik, Recht, Medizin„Wenig, weniger, zu wenig“: Minimalstandards als ‚Abkürzung‘ im Abwägungsprozess1. Ansatzpunkte einer allgemeinen Typologie normativer Minimalstandards2. Schwellenwerte des Existenzminimums: „absolut“, „relativ“ – oder beides?Der Capability Approach: „functionings“, „capabilities“ und „freedom“Fähigkeiten und Schwellenwerte eines menschenwürdigen Lebens nach Martha C. Nussbaum3. AusblickLiteraturAnwendung und Abwägung bei der Bestimmung des maßgeblichen RechtsI. Besonderheiten der Abwägung und im Internationalen PrivatrechtII. Die grundsätzliche Bestimmung des maßgeblichen RechtsIII. Die Ausweichklausel als AusnahmeIV. Nichtanwendung des fremden RechtsV. ZusammenfassungLiteraturWie Explikation ethische Abwägungsprozesse beeinflusst: Moralpsychologische ForschungsfragenEthisches Abwägen in der beruflichen PraxisPrinzipienethikEthische ExplikationPsychologische BefundeForschungsfragenPragmatische ImplikationenLiteratur

 III. Bildung und AusbildungZur Abwägung befähigen: Kompetenzorientierte Vermittlung ethischer Werte und Normen in der WeiterbildungEinleitungWas ist ethische Kompetenz?Was zeichnet kompetenzorientierte Weiterbildungen aus?Wie lässt sich ethische Kompetenz vermitteln?Perspektiven für die WeiterbildungFazitLiteraturDie Rolle ethischer Abwägung in der Sozialen Arbeit: Überlegungen zur beruflichen Weiterbildung in sozialen Organisationen1. Einleitung2. Vorüberlegungen zu ethischen Abwägungsprozessen3. Strukturmerkmale, Spannungsfelder und Herausforderungen in der Sozialen Arbeit4. Ausblick: Der Beitrag wissenschaftlicher WeiterbildungLiteraturMoralische Kompetenz und Medizinethikausbildung im MedizinstudiumZiele und Realität medizinethischer AusbildungBegründung und Rechtfertigung in der EthikPotenzielle Auswirkungen von unterschiedlichen Rechtfertigungsstrategien und Formen des Schlussfolgerns auf Ergebnisse des MedizinethikunterrichtsFazitLiteratur

  Kurzbiographien der Autoren und Autorinnen

Einleitung

Uta Müller / Philipp Richter / Thomas Potthast

Seit den 1960er Jahren hat die sog. „Angewandte Ethik“ einen beachtlichen Aufschwung erfahren und sich in Form verschiedener Bereichsethiken wie Umwelt‑, Bio-, Medizin- und Wirtschaftsethik etc. institutionalisiert (Steigleder/Mieth 1991). Das Projekt einer „Angewandten Ethik“ oder „Ethik in den Wissenschaften“ ist dabei mit der gesellschaftlichen Erwartung konfrontiert, dass sie bei konkreten und offenen Problemstellungen, z.B. bei Moralfragen in Wissenschaft und Technik, einen methodisch gesicherten Beitrag zur gesellschaftlichen Orientierung leisten kann (Düwell 2000). Dass diese methodische Basis allerdings keineswegs einfach ist und sich für die anwendungsbezogene Ethik insbesondere die Frage stellt, wie sich allgemeine Normen und Werte überhaupt auf konkrete Problemstellungen beziehen lassen, zeigt sich allein schon an der (unabgeschlossenen) Suche nach ihrer angemessenen Bezeichnung (Düwell 2011). Der auch durch Handbücher und Lexika-Einträge etablierte Begriff einer Angewandten Ethik (Nida-Rümelin 2005) scheint, so die Kritik, eine allzu einfache Konzeption von „Anwenden“ einer Theorie nahezulegen, bei der die Rationalität der Übergänge zwischen den Aussagen von verschiedenen Allgemeinheitsgraden letztlich unklar bleibt und zugleich das jeweils Besondere des konkreten Einzelfalls zu verschwinden droht. Eine zu einfache, subsumtive Konzeption von Anwendung verstellt jedoch nicht nur die konzeptionellen Probleme, mit denen das Projekt einer Konkretisierung philosophischer Ethik in spezifischen Fallfragen zu konfrontieren wäre. Vielmehr besteht auch die Gefahr, dass theoretische Überlegungen der Ethik sich „unter Anwendungsdruck“ an der sozialen Erwünschtheit ihrer Ergebnisse orientieren könnten, und so keine philosophisch-ethische Klärung leisten, sondern lediglich spezifische Vorstellungen der herrschenden Moral „rationalisieren“ und reproduzieren würden. Eine reflexive Klärung der methodischen Leistungen und Grenzen einer „Ethik in Anwendung“ scheint daher erforderlich, nicht zuletzt um auch die zweifellos sachlich ergiebigen Forschungsprojekte, die unter dem Titel „Angewandte Ethik“ durchgeführt werden und wurden, hinsichtlich ihrer methodischen Basis weiterzuentwickeln.

Dass nun die langjährigen Diskussionen um eine „Anwendung“ ethischer Theorie bislang noch nicht im Sinne einer konzeptionellen Klärung entscheidend vorangekommen sind, kann auf verschiedene Gründe zurückgeführt werden: Erstens werden häufig ganz verschiedene Fragestellungen und interdisziplinäre Problemfelder unter dem Begriff der „Anwendung“ zusammengefasst. So kann zum Beispiel bereits die Frage „Wie kommt die Erkenntnis allgemeingültiger, theoretisch begründeter Normen im Einzelfall zur Anwendung?“ empirisch-psychologisch, pädagogisch-didaktisch, sozialwissenschaftlich oder normativ philosophisch, rechtswissenschaftlich oder theologisch untersucht und durch entsprechend disziplinäre Theoriebildung unterschiedlich beantwortet werden. Zweitens hat die starke Ausdifferenzierung der sog. Angewandten Ethik dazu geführt, dass in den verschiedenen Bereichsethiken eine Vielzahl von spezifischen Untersuchungsergebnissen und Urteilsbildungsmodellen entwickelt wurde, die den Anforderungen der jeweiligen Praxisfelder wohl genügt, aber nicht mehr übergreifend methodologisch diskutiert wird. Hier fehlt bislang eine Zusammenführung der einzelnen ethischen Diskurse unter eine gemeinsame, philosophisch reflexive Forschungsperspektive zur Klärung ihrer methodischen Leistungsfähigkeit im Allgemeinen. Drittens wird dem Anwendungsaspekt im Rahmen verschiedener ethischer Theorieansprüche eine unterschiedliche Relevanz und Verortung gegeben: Während zum Beispiel das Subsumtionsproblem hauptsächlich ein Problem für Ethiken des Kantischen Typs darstellt (vgl. Wieland 1989; Werner 2004: 81f.), tritt dieses in klugheitsethischen Konzeptionen nicht auf (vgl. Luckner 2005). Überlegungen im Modus einer Klugheitsethik sind dagegen mit dem Problem der Vagheit und Unsicherheit hinsichtlich ableitbarer Direktiven im Sinne konkreter Gebote bzw. Verbote belastet – Argumente gegen einen absoluten, epistemischen und normativen Relativismus sind daher dringend erforderlich. Bereits diese kurze Andeutung mag exemplarisch ersichtlich machen, dass das Erfordernis einer methodologischen Klärung von „Angewandter Ethik“ auch und gerade einen Rückgang zu den begrifflichen Grundlagen der philosophischen Ethik sowie deren vertiefte Reflexion erforderlich macht. Die Unterscheidung einer (nur) allgemeinen Ethik als reiner Theorielieferantin einerseits und einer problemorientierten Angewandten Ethik andererseits, wie sie von manchen Einführungswerken zum Thema nahegelegt wird (Fenner 2010; Vieth 2006), erscheint daher fraglich und wenig zielführend (vgl. auch Salloch 2016: 36f.).

In Bezug auf Anwendungsfragen allgemeiner Theorieansprüche und Normen auf das „wirkliche Leben“ stellt insbesondere auch die Kooperation der Philosophie mit anderen normativen und auch empirisch-erklärenden Disziplinen ein Desiderat dar. Beispielsweise steht die juristische Methodenlehre vor dem ähnlichen Problem einer Sicherung der „kleinteiligen“ Rationalität der Subsumtion von Einzelfällen unter allgemeine rechtliche Normen und Gesetze. Pädagogik und Psychologie arbeiten ähnlich wie die philosophische Ethik, freilich methodisch auf andere Weise, an Konzepten, wie allgemeine Erkenntnisse, Normen und Werthaltungen im Handeln (am besten) zur Geltung gebracht werden können. In diesem interdisziplinären Forschungsfeld ist jedoch klar zu unterscheiden, ob angesichts von „Anwendungsfragen“ der Fokus auf der begrifflichen Klärung von anerkannten und anerkennungswürdigen Regeln und auf den expliziten Begründungen liegt, die Überlegungen in bestimmten Praxisbereichen als gut bzw. angemessen erscheinen lassen – im Sinne eines Qualitätsurteils auf Grundlage einer rationalen Reflexion. Oder ob es in empirisch-erklärender Hinsicht darum geht, die gedanklichen Vorgänge des ethischen Überlegens empirisch-experimentell überprüfbar zu machen und das praktische Entscheidungsverhalten in seinen individual- oder sozialpsychologisch erklärbaren Aspekten weiter zu erforschen. Beide Forschungsperspektiven scheinen zur Klärung der Methode und Leistungsfähigkeit einer „Angewandten Ethik“ erforderlich, jedoch ist die begrifflich-reflexive Klärung primär und muss logisch vor einer empirischen Erforschung anwendungsbezogener Überlegungen und dem entsprechenden Entscheidungsverhalten durchgeführt werden. Die begriffliche Klärung und methodische Ausrichtung wird dabei freilich „unterwegs“ immer wieder produktiv durch empirische Erkenntnisse irritiert werden. Diese Irritationen sollte die philosophische Auseinandersetzung zulassen und konstruktiv aufnehmen.

In gewisser Hinsicht stellt dieser Sammelband neben der Darstellung neuer möglicher Forschungsperspektiven im „Anwendungsfeld der Ethik“ auch einen Zwischenbericht über die Diskussions- und Untersuchungsergebnisse eines Forschungsnetzwerkes dar, das am Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (Universität Tübingen) von Julia Dietrich und Philipp Richter 2016 initiiert und von Uta Müller, Thomas Potthast und Philipp Richter über zwei Jahre hinweg organisiert und mit zahlreichen interdisziplinären Kooperationspartnerinnen und -partnern im gemeinsamen Austausch gepflegt wurde. An dieser Stelle möchten die Herausgebenden des Bandes für die rege Beteiligung durch Diskussion, Texte und Vorträge unseren Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Disziplinen danken, die sich gerne bereit erklärt haben, an zwei größeren Workshops zur Sichtung und Klärung des interdisziplinären Forschungsfeldes einer „Anwendung von Ethik“ am Ethikzentrum der Universität Tübingen mitzuwirken.

Eine wichtige Ausgangsfrage der Workshops war, wie sich allgemeine Normen auf konkrete Einzelfälle beziehen lassen können und welche Relevanz ihnen dabei für die konkrete Handlungsorientierung zukommen kann. Ziel war die Ermittlung interdisziplinärer Forschungsperspektiven, um zur Klärung der methodischen Leistungen und Grenzen einer „Ethik in Anwendung“ beitragen zu können. Sowohl in philosophisch immanenter als auch methodisch interdisziplinärer Konstellation erwies sich das Forschungsfeld als äußerst divers und die verschiedenen Fragestellungen und Zielsetzung als methodisch und inhaltlich sehr heterogen. Diese Heterogenität wurde bei Berücksichtigung der Eigengesetzlichkeit der adressierten Praxisbereiche nochmals gesteigert (man denke an Ethiklehre an Schule oder Hochschule, politisches Engagement auf Grundlage ethischer Argumente, Umsetzung von Reflexion in Organisationen oder auch an juristisches Denken auf Grundlage des gebräuchlichen Rechts in einzelnen Ländern, im deutschen Strafrecht, im Richterrecht oder in allgemeiner rechtswissenschaftlicher Perspektive). Eine kreuzklassifikatorische Matrix, die alle wichtigen Forschungsmöglichkeiten erfassen sollte, stieß bald an die Grenzen der graphischen Darstellbarkeit. Jedoch konnte nach weiterer interdisziplinärer Vertiefung das gemeinschaftliche Forschungsinteresse der Beteiligten fokussiert werden auf die Beantwortung der Frage: „Was macht moralische Urteile in Praxisbereichen gut?“ Dabei ist die Leitdifferenz zu beachten zwischen der „Güte moralischer Urteile“ (methodologisch-reflexive Perspektive) und der „moralischen Güte von Urteilen“ (lebensweltliche Fundierung und Angemessenheit eines konkreten moralgeleiteten Handelns).

Es hat sich schließlich ergeben, dass es für eine methodische Klärung des Phänomens „Ethik in Anwendung“ zielführend ist, das ethische Überlegen als Tätigkeit ins Zentrum der Auseinandersetzung zu stellen. Wie alle deutschen Substantive, die auf „-ung“ enden, lässt sich hierbei „Überlegung“ zum einen prozessual im Sinne einer Tätigkeit (das Überlegen) und zum anderen resultativ bzw. als ein Ergebnis (die Überlegung) auffassen. Während der interessante, argumentative und philosophisch reflexive Aspekt des Überlegens beim Blick auf seine bloßen Resultate, die in Form von Propositionen vorgetragen werden, nicht mehr klar ersichtlich ist, wird dieser Aspekt bei der Fokussierung auf Überlegungen, die explizit und zugleich das Überlegen selbst hinsichtlich seiner Form und Methode betreffen, deutlicher. Der zu einfache und letztlich unklare Begriff einer „Anwendung“ von ethischer Theorie wird so – um eine Formulierung Hegels zu verwenden – aufgehoben (also hinsichtlich seiner Einseitigkeiten identifiziert, diese Einsicht „aufbewahrt“ und für die weitere Differenzierung durch Reflexion verfügbar gemacht). Auf diese Weise wird nun die Tätigkeit des konstruktiven Anwendens ethischer Vorüberlegungen angesichts konkreter Probleme zum Gegenstand der Auseinandersetzung. Diese Tätigkeit des Konkretisierens und Weiterführens kann, das schien den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussion sinnvoll, auch als ein prozessuales Abwägen unterschiedlicher theoretischer und praktischer Anforderungen im Einzelnen verstanden werden. Mit Abwägung ist hier der gesamte Vorgang der reflexiven Urteilsbildung gemeint, der den eine Praxis leitenden Regeln und impliziten Normen folgt oder sich kritisch zu diesen positionieren kann, nicht nur der Extremfall einer „Güterabwägung“ bei einer offensichtlichen Pflichtenkollision oder bei Dilemmata. In der deutschsprachigen Diskussion hat sich zur Adressierung des Letztgenannten die Rede von „Güterabwägung“ etabliert. Darunter wird eine argumentative Entscheidungsfindung verstanden, die auf Fälle von nicht-trivialen Güterkonflikten oder Dilemmata beschränkt ist und zum Ziel hat, entweder das kleinere Übel oder einen Ausgleich zwischen Nutzen und unvermeidlichen Schaden zu ermitteln (vgl. Horn 2011: 391f.). Dieser sehr engen Bezeichnung von Abwägung soll hier, so auch das Ergebnis der Diskussion im Forschungsnetzwerk, ausdrücklich nicht gefolgt werden. „Abwägung“ und „Abwägen“ sollen vielmehr insgesamt als Konzepte – oder zunächst einmal als Titelworte – für einen argumentativ angeleiteten Reflexionsprozess verstanden werden; dabei ist sicherlich fraglich, inwieweit dieser Prozess in klare Begrifflichkeit übersetzbar ist oder ob es sich bei der gedanklichen Tätigkeit des Abwägens doch um „absolute Metaphern“ für das ethische Überlegen handelt (vgl. Luckner 2008: 157).1

Konzeptionelle Überlegungen finden sich z.B. bei Luckner (2008: 156), der „Erwägen“ in Anschluss an Aristoteles als das erste von drei Momenten einer „klugen Handlung“ bestimmt: Vor dem Urteilen (Erkennen der richtigen Handlungsoption) und dem Entschließen (Realisierung der Handlungsoption) finde das „Erwägen“ oder „Abwägen“ von Handlungsgründen statt, wobei sich diese sowohl auf die Zwecke als auch die Mittel der Handlung beziehen. Dabei wird betont, dass Erwägungsprozesse nur „im Bereich des Kontingenten“ stattfinden und die Klärung ihrer „übersituativen“ Relevanz ein theoretisches Problem darstellt (vgl. ebd.: 157). Nadia Mazouz (2012: 359) expliziert „Abwägen“ in ähnlicher Hinsicht als das „subjektive Verfahren der Relevanz- und Wichtigkeitszuweisung“ im Unterschied zum „Begründen“ als dem expliziten Schlussfolgern. Im Kontext der politischen Theorie und Philosophie ist der Begriff „Deliberation“ gebräuchlich: Juan Carlos Velasco (2010: 360) bestimmt ihn als ergebnisoffene Entscheidungsfindung durch Klärung relevanter Gegenstände und Sachverhalte sowie Prüfung möglicher Argumente und Gegenargumente für bestimmte Handlungsoptionen. Typischerweise beziehe sich „Deliberieren“ auf vergleichsweise komplexe Fragen und Probleme, die sich nicht durch einfaches Deduzieren aus allgemeinen Normen lösen lassen.

Auch in der Rechtswissenschaft und in der Rechtspraxis ist das Konzept der Abwägung von großer Bedeutung. Das positive Recht wird heute nicht mehr nur als ein „konsistentes System von Normen“ verstanden, das gleichsam „alle Antworten für den Prozess der Rechtsanwendung“ bereit hielte (Luf 2014: 1f.). Vielmehr finden sich im Rahmen des positiven Rechts ganz unterschiedliche Problemsichten, differenzierte methodische und auch ethische Perspektiven, unterschiedliche Bestimmtheitsgrade von Normen, Spannungsfelder und Konflikte zwischen verschiedenen Normen, so dass „harmonisierende“ Abwägungsprozeduren nötig sind. Diese stellen nun keine Ausnahme dar, sondern vielmehr den Normalfall der Rechtsanwendung (ebd.). Große Beachtung gefunden hat hier die Abwägungslehre von Robert Alexy (1983; 1985), der Prinzipien als „Optimierungsgebote“ charakterisiert (Alexy 1985: 75f.), die nicht wie Regeln oder Normen in einem vollständig disjunktiven Verhältnis zueinander stehen (Jestaedt 2007: 256f.; Luf 2014: 5). Ähnlich wie im Falle der Abwägungslehre des positiven Rechts und einer Idee von Gerechtigkeit bei Gustav Radbruch (1946; „Radbruchsche Formel“) können auch hier Verbindungen zur philosophischen Klugheitsethik hergestellt werden. Zwar gilt die binäre Entgegensetzung, entweder Subsumtion oder Abwägung, und auch ein zu einfaches Modell des Rechtsanwenders als „Subsumtionsautomat“ als überwunden (Jestaedt 2007: 272f.), jedoch besteht in der Rechtswissenschaft nach wie vor das Desiderat einer differenzierten Ausarbeitung und methodologischen Diskussion des Vorgangs des Abwägens (ebd.: 275).

Auch wenn bisher keine einheitliche Bestimmung des Begriffs „Abwägung“ zur Verfügung steht, wird diesem auch in der praktischen Philosophie eine zentrale Stellung eingeräumt. Ein wichtiger Grund dafür könnte sein, dass häufig ein enger Zusammenhang von Abwägen und praktischer Rationalität postuliert wird. Das Forschungsthema „Abwägung“ steht dabei für das Konzept eines dynamischen Vorgangs, der als Inbegriff der Prozesse des Überlegens unter Problemdruck schließlich zu einer konkreten Bewertung oder Handlung im Einzelfall führt. Insofern könnte das „Abwägen“ auch als ein konstitutives Moment von praktischer Rationalität bezeichnet werden (vgl. Kettner 1996a: 15; Rindermann 2006: 251; Gosepath 2002: 51). Der Begriff signalisiert bereits, dass ein schablonenartiges Rezeptwissen zur Lösung von moralischen Konflikten im Einzelfall nicht zu haben ist und womöglich auch nicht zielführend wäre. Jedoch scheint das Abwägungskonzept gerade auch geeignet, ethische oder rechtlich allgemeine Anforderungen in nicht-relativistischer bzw. nicht-partikularistischer Weise mit in den Vorgang des Überlegens einzubeziehen, wie es die Rechtsmethodologien und die Diskussion über praktische Rationalität zeigen. Der Begriff „Abwägung“ ist insofern gut geeignet, um im Ausgang von „typischen“ Fällen und beispielhaften Entscheidungskonflikten in den Praxisbereichen nach einer verallgemeinerbaren Methodologie der Urteilsbildung zu fragen.

Die Beiträge des Bandes führen die skizzierte Diskussion der Workshops fort und nehmen verschiedentlich das Problem einer Anwendung von Ethik bzw. allgemeiner Normen im Einzelnen als einen Prozess des gedanklichen Abwägens verschiedener Anforderungen in den Blick.

Der erste Themenblock widmet sich konzeptionellen und methodologischen Fragestellungen zur Rolle von Abwägung und Anwendung in der Ethik. Im ersten Beitrag untersucht Andreas Luckner die über eine bloße „Anwendung“ oder Mittelkalkulation hinausgehende Konkretisierung ethischen Überlegens. Dieses Abwägen ist, was Luckner im Ausgang von Aristoteles entwickelt, rational, obwohl nicht nur deduktive Logik oder der Umgang mit übersituativ gültigen Normen als Paradigma dienen. Philipp Richter diskutiert Konzepte von Angewandter Ethik und weist diesen immanente Widersprüche nach, die vor allem daher resultieren, dass die betreffenden Modelle statisch und isoliert gedacht werden – ohne dass ein Bezug zur Reflexivität einer philosophischen Auseinandersetzung und Begründung hergestellt wird. Zur Bewältigung dieser Problematik bietet Richter die Grundzüge einer Methodologie der Konkretisierung ethischen Überlegens an, die sich am Argumentationsmodus der Klugheitsethik und Topik orientiert. Eugen Pissarskoi untersucht die Problematik einer argumentativen Entscheidungsfindung in deontologischen und konsequentialistischen Ethikansätzen, auf die diese angesichts der Unsicherheit über die empirischen Konsequenzen der verfügbaren Handlungsoptionen notwendig stoßen. Diese Dimension des Umgangs ist besonders relevant für die rationale Klärung und Begründung des Vorsorgegedankens. Der Beitrag von Uta Müller und Lieske Voget-Kleschin versucht zu zeigen, dass sich die anwendungsbezogene Ethik in vielen umstrittenen Fällen zu sehr auf die Frage konzentriert, was Menschen tun dürfen, anstatt darüber zu reflektieren, was Menschen und die Gesellschaft, in der sie leben, eigentlich wollen. Diese Diskussion wird am Beispiel des aktuellen Diskurses über den Umgang mit der biologischen Altersforschung geführt.

Im zweiten Themenblock werden Fragen von Anwendung und Abwägung in den Praxisbereichen Ethik, Recht und Medizin behandelt. Jens Peter Brune und Micha Werner diskutieren in ihrem Beitrag einige Modelle ethischer Abwägung in politischen Gerechtigkeitsfragen mit Blick auf das Problem einer Konkretisierung von Ethik. Diese – aktuell viel diskutierten – Modelle postulieren nicht nur die Existenz von generalisierenden, auf Situationstypen oder typische Anspruchsqualitäten bezogenen Werte, Normen, Rechte oder Pflichten, sondern nehmen zusätzliche Kategorisierungen und Priorisierungen vor, um ethische Entscheidungen begründen zu können. Martin Gebauer und Felix Berner erörtern typische Abwägungskonstellationen im Kollisionsrecht. Nicht selten ergeben sich nämlich bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts Prinzipienkonflikte, die nur durch die Methode der Abwägung zu lösen sind. Dabei sind auch kollisionsrechtliche Ausweichklauseln und Anpassungsfragen als Grundlage für Abwägungsentscheidungen zu bedenken. Im Bereich der Medizinethik stellen Michael von Grundherr und Orsolya Friedrich aktuelle psychologische Befunde vor, die nahelegen, dass in manchen konkreten Abwägungsfällen in der Medizin bewusstes verbales Überlegen und Argumentieren nicht immer dabei helfen, ein Ergebnis zu finden, das im Einklang mit gegebenen normativen Richtlinien steht – seien es die eigenen allgemeinen moralischen Überzeugungen der ethischen Entscheiderinnen und Entscheider, weithin akzeptierte berufsethische Prinzipien oder die Vorgaben einer ethischen Theorie. In vielen Fällen scheinen Forschungen zu belegen, dass intuitive Prozesse in dieser Hinsicht zu besseren Entscheidungen führen.

Der dritte Themenblock befasst sich mit Abwägungsfragen im Bildungsbereich. Bernhard Schmidt-Hertha widmet sich der Frage, welche Rolle in den Kompetenzdiskursen zur Erwachsenenbildung ethische Werte und Normen spielen. In seinem Beitrag werden – gestützt auf Konzepte zur Entwicklung ethischer Kompetenz im Schulunterricht und den Diskursen um Kompetenzorientierung in der Weiterbildung – grundlegende Überlegungen zur Vermittlung von ethischer Kompetenz in Weiterbildungskontexten angestoßen. Der Beitrag von Christiane Burmeister und Uta Müller konzentriert sich auf Berufstätige in der Sozialen Arbeit. Die Autorinnen diskutieren die Problematik, vor welche charakteristischen Herausforderungen sich die in der Sozialen Arbeit tätigen Personen gestellt sehen, wenn sie das „gute Abwägen“ in normativen Fragen des beruflichen Alltags praktizieren wollen. Der Blick richtet sich auf die professionseigenen Strukturbedingungen Sozialer Arbeit und erweitert dann die Fragestellung dahingehend, worauf Weiterbildungen in Sozialen Organisationen besonderen Wert legen sollten. Der Ausbildung von Medizinstudierenden widmet sich der Beitrag von Orsolya Friedrich und Michael von Grundherr. Dabei gehen die AutorInnen von Studien aus, die zeigen, dass die ethische Kompetenz von Studierenden der Medizin im Verlauf ihres Studiums deutlich abnimmt. Aus einer konzeptionellen Perspektive wird diskutiert, ob und warum unterschiedliche ethische Begründungsstrategien in der Medizinethikausbildung die angestrebte moralische Kompetenz in unterschiedlicher Weise fördern könnten.

Die HerausgeberInnen danken der Universität Tübingen, die das Forschungsprojekt „Ethische Abwägung in Recht, Medizinethik und normativen Fragen der Bildung – konzeptionelle und empirische Perspektiven“ im Rahmen ihres Zukunftskonzepts „Research – Relevance – Responsibility“ (Exzellenzinitiative) gefördert hat.

Literatur

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Horn, Christoph (2006). Güterabwägung. In: Düwell, Marcus/Hübenthal, C./Werner, Micha H. (Hrsg.). Handbuch Ethik. Stuttgart/Weimar: Metzler, 243-247.

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Wieland, Wolfgang (1989). Aporien der praktischen Vernunft. Frankfurt a. M.: Klostermann.

I. Konzepte und Methodologien
Abwägen als Moment klugen Handelns

Andreas Luckner

Es gilt als ein Kennzeichen einer reifen (erwachsenen) Persönlichkeit, Handlungsgründe abwägen zu können. Aber auch schon die Entwicklung der Persönlichkeit selbst steht in engem Zusammenhang mit Abwägungs- und Entscheidungsprozessen, wie man im Rahmen von Tugend- und Erziehungstheorien von alters her gesehen hat. Die Abwägung (griechisch: boulêsis, lateinisch: deliberatio) galt und gilt dabei als konstitutives Moment der Tugend Klugheit (griechisch: phronêsis, lateinisch prudentia), mit der man bekanntlich nicht schon auf die Welt kommt. Vielmehr wurde und wird sie als die erfahrungsbasierte Ausformung praktischer Vernunft verstanden, durch die geeignete und situationsangemessene Mittel und Wege zur Realisierung genereller Handlungsziele habituell erkannt und angewandt werden können.1 Dies soll in systematischer Absicht im Folgenden anhand historischer tugendethischer Positionen gezeigt werden.

Zunächst eine terminologische Klärung: Im Deutschen besteht ein leichter Unterschied zwischen den Verben „abwägen“ einerseits, „erwägen“ andererseits; Gründe und Handlungsmöglichkeiten können zwar sowohl erwogen als auch abgewogen werden, aber mit dem Wort „erwägen“ bezieht man sich zumeist auf den Umstand, dass man überhaupt eine Handlungsoption in Betracht zieht (z.B. „Ich erwäge nächstes Jahr meinen Urlaub auf Korsika zu verbringen.“). Von Abwägung im Sinne einer Gewichtung der Option bzw. der Gründe, die für diese Option sprechen, muss hierbei noch gar die Rede sein. Man könnte vielleicht vorläufig sagen, dass jeder Abwägungsprozess voraussetzt, dass mehrere Optionen bzw. Gründe in Erwägung gezogen wurden, Abwägen also Erwägen voraussetzt, aber nicht umgekehrt. Erwägen ist ein Moment des Abwägens – und damit immer mit gemeint – und Abwägen wiederum, so die titelgebende These dieses Beitrags, ein Moment klugen Handelns. Niemand kann klug im Sinne der Lebensdienlichkeit handeln, der nicht Gründe gegeneinander abzuwägen (und diese vorher zu erwägen) vermag. Natürlich kann jemand zufälligerweise das Richtige im Sinne der Klugheit tun, aber dann würde man noch nicht deswegen schon unterstellen können, dass die betroffene Person wirklich klug ist bzw., als Ausdruck dessen, klug handelt. Hierfür gehört vielmehr notwendigerweise eine praktische Vernunft, die notwendig (wenn auch nicht schon hinreichend) Abwägungsprozesse vollzieht.

Klugheit (als Tugend) ist eine an der Lebensdienlichkeit orientierte Grundhaltung gegenüber den praktischen Dingen des Lebens. Die Abwägung der situationsadäquaten Mittel und Wege spielt hierfür eine zentrale Rolle, wenn auch gutes Abwägen alleine nicht ausreicht, um klug zu sein – es müssen zudem durch Erfahrung Urteils- und Entschlusskraft ausgebildet werden, um von der komplexen Tugend der Klugheit sprechen zu können. Wer klug ist, kann gut abwägen, bildet sich auf Grundlage von Abwägungen angemessene Urteile über das zu Tuende und setzt diese situationsadäquat und entschlussfreudig in die Tat um. Die Klugheit, die sich demgemäß also immer auch in den Prozessen des Abwägens (und damit einer praktischen Form von Rationalität) manifestiert, galt im Abendland über Jahrtausende hinweg als eine der Kardinaltugenden, weil nur durch ihren Besitz ein Mensch es vermochte, das Gute (was immer man darunter auch jeweils zu verstehen hatte) in der Welt zu realisieren. Heutzutage allerdings spricht man von Klugheit, auch und gerade in der akademisch-philosophischen Ethik, zumeist nur im Sinne des Prinzips des rationalen Egoismus im Unterschied (und oftmals auch: im Gegensatz) zur moralischen Einstellung, durch welche die Präferenzen auch der anderen Menschen in die Handlungsentscheidungen eine andere Gewichtung erfahren. Das Verhältnis von Klugheit und Moral erscheint im Rahmen modern-autonomistischer Ethik daher recht spannungsreich, während es für die antike und mittelalterliche Ethikansätze selbstverständlich ist, dass ein kluger Mensch die Mehrung des Wohls der Anderen auch in die eigene Handlungsbeurteilung und -abwägung mit einbezieht.2 So kann man auch heute noch zwanglos z.B. von der (unegoistischen) Klugheit der Eltern in Bezug auf das Fortkommen ihrer Kinder sprechen.

Auch in der Moderne ist es unbestritten, dass das Abwägenkönnen von Handlungsoptionen ein konstitutives Teilmoment praktischer Rationalität (Klugheit) ist. Allerdings läuft der Prozess der Abwägung hier durchaus auf etwas anderes hinaus: Während im Rahmen teleologischer Ethiken – also des Typs, unter den die meisten der antiken und mittelalterlichen Ansätze fallen – allgemeine Handlungsziele als dem Akteur (natural und gesellschaftlich) gegebene konzipiert werden und Abwägungsprozesse daher primär Mittel und Wege zum glücklichen Leben ermitteln, sind im Rahmen der autonomistischen Ethiken der Neuzeit die Abwägungen auch auf die jeweils individuellen Orientierungsinstanzen ausgedehnt. Denn ein kluger Mensch hat, wenn ihm die Verbindlichkeit göttlich oder natural gegebener normativer Rahmenordnungen nicht weiter einsichtig ist, nun nicht nur abzuwägen, was dem guten Leben dienlich ist, sondern zusätzlich, woran er sich dabei eigentlich orientieren soll, worin also das gute Leben – oder dessen „Richtungssinn“ – eigentlich besteht.3 Da in den autonomistisch fundierten neuzeitlichen Ethiken Handlungsziele primär als vom Handlungssubjekt gesetzte Zwecke konzipiert werden, beziehen sich die ethischen Abwägungen mehr und mehr auf die Ermittlung von Antworten auf die Frage, welche Zwecke im Leben verfolgt, ja, welchen Sinn und Zweck das jeweils individuelle Leben überhaupt haben soll. Kurz: Begreift sich ein Individuum als autonom, dann müssen die Orientierungsinstanzen selbst zu einer Sache der Abwägung werden; wenn diese erst einmal ermittelt sind, bekommen die Klugheitsabwägungen wiederum tendenziell den Charakter von quasi-technischen Ermittlungen der besten Mittel, um (schon anderweitig von einem selbst oder anderen) gesetzte Zwecke zu realisieren.

Was aber ist überhaupt eine Abwägung, eine deliberatio, eine boulêsis? Zunächst: Oft werden deliberatio und boulêsis mit „Beratung“ übersetzt; dies ist genau dann treffend und richtig, wenn man unter Beratung nicht, wie heute verbreitet, den Vorgang versteht, in dem ein Experte in einer bestimmten Wissens- oder Könnensdomäne einen Unkundigen „berät“, sondern vielmehr den ergebnisoffenen Vorgang eben des Abwägens von Gründen, die für die eine oder andere Vorgehensweise sprechen. Es wäre hier also eher an eine Beratung von Geschworenen bei Gericht als an eine Beratung beim Kauf eines Artikels zu denken. Der Ausdruck „abwägen“ drückt diese für das Abwägen konstitutive Ergebnisoffenheit sehr viel besser aus als „beraten“. Das Wortfeld der Waage und des Gewichts, dem ja die Wörter „erwägen“, „abwägen“, „ausgewogen“, „wichtig“ usw. entstammen – auch deliberatio stammt ja von lateinisch libera, Waage, ab – verweist auf diese charakteristische Eigenschaft von Abwägungen, denn für Wägeprozesse und Balanceakte ist es charakteristisch, dass ihre Ergebnisse, die hergestellten Gleichgewichte und Ausgewogenheiten also, nicht stabil sind. Im übertragenen Sinne führen Abwägungen demgemäß nicht zu festen Wissensbeständen, auf die nach Belieben zurückgegriffen werden könnte. Die Ermittlung des Gewichts bzw. der Wichtigkeit und Relevanz zum Beispiel eines Handlungsgrundes ist daher einerseits unvordenklich und auch immer nur von provisorischem Charakter – eine kleine Veränderung der Situation und es können andere Handlungsgründe, die bislang gar keine Rolle gespielt haben, sehr viel schwereres Gewicht haben4 (besonders dann, wenn bislang bestehende Grenzen überschritten werden).

Die philosophische Tradition hat seit ihren Anfängen immer wieder gesehen, dass das Er- und Abwägen von Gründen der elementare Denkvorgang in Bezug auf die Handlungsorientierung ist. So schreibt Aristoteles in der Nikomachischen Ethik, dass jeder klugen, das heißt guten, Entscheidung (prohairesis) eine Beratschlagung im Sinne der Abwägung von Handlungsgründen (boulêsis) vorausgehen muss, letztlich in Hinblick und umwillen eines gelingenden Gesamtlebensvollzuges (eudaimonia).5 Abwägungen finden dabei logischerweise nur im Bereich des Kontingenten statt, dessen also, was nicht notwendig so ist, wie es ist. Weil Handlungen genau deswegen auf Entscheidungen beruhen – seien diese aktuell zu treffen oder schon früher getroffen worden und nur mehr zu aktualisieren –, sind Erwägungen daher konstitutiv für Handeln überhaupt. Mit anderen Worten: Wer nicht abwägen kann, kann im strengen Sinne auch nicht handeln. Es handelt sich beim Abwägen also um einen im wahrsten Sinne des Wortes grundlegenden kognitiven Akt in praktischer Hinsicht. Aristoteles diskutiert ein wichtiges Teilmoment der guten, das heißt klugen, praktischen Urteils- und Entscheidungsfindung auch unter den Namen euboulia6. Unter dieser „Wohlberatenheit“ – oder, etwas freier übersetzt, „Abwägungskompetenz“ – versteht Aristoteles die Haltung einer Person, vor dem eigentlichen In-Aktion-Treten, die Gründe, Mittel und Ziele in lebensdienlicher Hinsicht – d. h. in Hinblick auf die eudaimonia – zu bewerten. Hierbei werden allerdings, anders als etwa in technischen Zusammenhängen, die Handlungsweisen nicht im Sinne der Effektivität von Mitteln für die Realisierung von der Aktion äußerlichen Zwecken angesprochen, sondern als „selbstzweckhafte“ Vollzüge, das heißt als solche Akte, die um ihrer selbst willen vollzogen werden. Die Form der Tätigkeit, die ihren Zweck nicht außerhalb der Tätigkeit selbst hat, nennt Aristoteles bekanntlich praxis, im Fall ihres Gelingens auch eupraxia. Die der gut gelingenden Praxis zugeordnete Tugend ist die Klugheit (phronêsis), so dass die Abwägung (boulêsis) bzw. genauer: die entsprechende Tugend der Wohlberatenheit (euboulia) als das Hauptmerkmal einer klugen Person und daher als Moment der Klugheit gelten muss. Damit ist die ausgebildete Fähigkeit gemeint, sowohl mit sich selbst als auch mit anderen zu Rate gehen und in diesem Sinne situationsadäquat abwägen zu können.7

Klugheit muss nach Aristoteles allerdings als eine allererst zu entwickelnde Kompetenz, eben als Tugend der Selbstorientierung im Denken und Handeln gefasst werden. Sie ist also weder ein theoretisches, das heißt durch bloße Informationsvermittlung übertragbares Verfügungswissen, das zudem einen externen Maßstab tugendhaften Handelns bilden würde, noch ein bloßer Charakterzug, der mit bestimmten Handlungsweisen verbunden wäre, ohne dass die betreffende Person hierfür noch Gründe angeben könnte oder müsste, weil sie gewissermaßen intuitiv das Richtige tut.8 Deswegen unterscheidet Aristoteles die Klugheit als eine der dianoetischen Verstandestugenden von einer ethischen Tugend wie Besonnenheit, Tapferkeit oder auch Gerechtigkeit. Es ist wesentliches Charakteristikum einer klugen Person, dass sie Gründe für bestimmte Handlungen und Handlungsweisen abwägt, d. h. sich mit sich selbst und anderen berät.

Thomas von Aquin, der Aristoteles in handlungstheoretischer Hinsicht zwar weitgehend folgt und präzisiert, allerdings in entscheidender und uns hier interessierender Hinsicht auch abändert, unterscheidet beim Klugheitsakt drei Phasen: deliberare beziehungsweise consiliare (das Abwägen der Handlungsgründe), iudicare (das Urteilen, das heißt das Fassen eines Beschlusses) und praecipere (das Fassen eines Entschlusses zur Tat).9 Der erste Teilakt, durch den sich Klugheit in einer Handlung manifestiert, ist der hier thematisierte grundlegende Akt des Abwägens von Handlungsgründen (incl. des Erwägens von Handlungsmöglichkeiten). Aufgrund des Abwägens kann dann das Urteil gefällt werden über das, was zu tun am besten ist (im Sinne einer Optionswahl). Das Urteil wird sodann in einen konkreten Handlungsentschluss und damit in ein Tun umgesetzt – das praeceptum beziehungsweise die applicatio ad operandum.10 Alle drei Teilakte sind notwendig, damit man von einer Abwägung tatsächlich auch zu einem Handeln kommt; Erwägung und Abwägung, Momente des ersten Teilaktes der deliberatio, reichen alleine dazu nicht hin, denn wer nur weiß, was zum Beispiel in einer bestimmten Situation gerecht wäre zu tun, ist dadurch freilich noch nicht gerecht: Durch Er- und Abwägung mag er zwar die recta ratio, aber deswegen noch nicht die applicatio rectae rationis ad opus, die ins Werk gesetzte rechte Vernunft, haben. Umgekehrt ist die recta ratio, die durch Abwägung entstandene richtige Einschätzung (i. S. der Situationsangemessenheit) einer bestimmten Handlungsweise auch bei Thomas von Aquin eine notwendige Bedingung für das kluge, lebensdienliche Handeln.

Bei Aristoteles wie bei Thomas von Aquin haben wir es mit dem Akt des Abwägens also mit einem wichtigen Teilmoment der Selbstorientierungskompetenz bzw. Klugheit der Individuen zu tun. Es besteht allerdings ein wichtiger Unterschied zwischen beiden, der Einfluss auf den Status der Abwägung im Prozess der Handlungsorientierung hat. Thomas’ von Aquin Klugheits- und Abwägungskonzeption steht nicht nur historisch, sondern auch systematisch auf halbem Wege zwischen den oben angesprochenen Ethiktypen, dem antik-teleologischen und dem neuzeitlich-autonomistischen. Obwohl er an die aristotelische Konzeption von Klugheit und Abwägung anknüpft, kann man bei Thomas von Aquin bemerken, dass die Abwägung eine eher technische Funktion in Bezug auf die jeweiligen Orientierungsinstanzen bekommt. War es bei Aristoteles der Wertehorizont der sittlichen Gemeinschaft, der in zwar kontingenter, gleichwohl selbstverständlicherweise den Rahmen bildete, innerhalb dessen die Abwägung von Handlungsmöglichkeiten um des gelingenden Lebens willen stattfinden konnte, sind hierfür bei Thomas von Aquin andere normative Quellen markiert, die notwendig-unbedingten (kategorischen) Charakter haben. Während bei Aristoteles die wechselseitige Bedingtheit von Klugheit und ethischen Tugenden (Gerechtigkeit, Besonnenheit, Tapferkeit usw.) unhintergehbar war – ohne Klugheit wären die ethischen Tugenden leer, ohne ethische Tugenden die Klugheit blind –, ist die letzte Instanz der praktischen Selbstorientierung bei Thomas von Aquin (und freilich auch noch viel stärker betont bei christlichen Denkern wie Abaelard oder Bonaventura): das Gewissen (synderesis), durch das Gott zu uns spricht. Auch wenn Thomas von Aquin die Selbständigkeit der Klugheit und deren Teilakt, die Abwägung beziehungsweise deliberatio, nicht etwa leugnet, operiert sie doch nicht mehr länger in demselben Sinne autotelisch (selbstausrichtend) wie bei Aristoteles, bei dem die Gewissensfunktion integraler Bestandteil der Lebensklugheit ist und von daher auch nicht eigens begrifflich thematisiert wurde, wie in erstmalig in der stoischen und dann in der christlichen Praxeologie. Hier, bei Thomas von Aquin wie tendenziell überhaupt in der ganzen christlichen Lehre des Gewissens und ihr nachfolgend in der neuzeitlichen Ethik bis heute, wird das mit dem Handlungsentschluss einhergehende Wissen um die Angemessenheit des Handelns bestimmter Grundsätze des Handelns nicht aus der je individuellen Selbstorientierungskompetenz, sondern aus überpositiven, und das heißt: übermenschlichen, Vorgaben abgeleitet. Damit wird aber zugleich die Abwägung und Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten auf den Rahmen des von den Grundnormen Erlaubten eingeengt und damit gewissermaßen mit der Funktion betraut, das Handeln so einzurichten, dass es den überpositiven („göttlichen“) Gesetzen entspricht. Die Abwägung gerät damit in Abhängigkeit der (anderweitig gegebenen) Zwecke eines menschlichen Lebens.

Wenn es im Rahmen der neuzeitlichen Ethik nun die praktisch-vernünftigen Wesen sind, von denen gedacht wird, dass sie sich die Gesetze ihres Handelns selbst geben – nichts anderes bedeutet ja Autonomie im Unterschied zur Heteronomie beziehungsweise Theonomie der theologischen Ethikentwürfe –, ändert dies aber bezeichnenderweise nichts an dieser im Unterschied zur aristotelischen Ethik veränderten Funktion der Abwägung: Bis in die Rationale Entscheidungs- und Spieltheorie hinein, dem herrschenden praxeologischen Modell unserer Tage, werden Abwägungsprozesse letztlich nur mehr als technische Prozeduren des Aufsuchens geeigneter Mittel zu (anderweitig gegebenen und konstituierten) Zwecke gefasst.

Abgewogen werden müssen aber, wie nicht zuletzt die aristotelische Fassung des Klugheitsprozesses zeigt, nicht allein die Mittel, sondern auch die Zwecke selbst und in dieser Hinsicht sind Abwägungen typische Manifestationen der Weberschen Wertrationalität. Zwecke sind ja, formal gefasst, gewünschte und (durch bestimmte Mittel) für herbeiführbar erachtete Sachverhalte; Zweck-Mittel-Zusammenhängen eignet typischerweise eine Um-Zu-Struktur11, die aber, in der individualethischen Sphäre, ihrerseits revidierbar erscheint unter höherstufigen Kriterien des Lebenssinns bzw. -glücks, um dessentwillen bestimmte zu verfolgende Zwecke im Leben allererst gesetzt werden. Letztlich, so würde man aus der Perspektive einer aristotelischen Klugheitsethik argumentieren, werden die Abwägungsprozesse selbst um willen des höchsten Zieles, der eudaimonia als dem Lebenssinn, vollzogen. Der Lebenssinn ist aber kein möglicher Sachverhalt im Leben und damit eben auch kein Zweck, dem effektive Mittel im Sinne einer Glückstechnik zugeordnet werden können. Vielmehr ist er die wie auch immer entstehende Form des Lebens selbst, die sich je und je im Handeln, das um seiner selbst willen geschieht, manifestiert und herausbildet.

Literatur

Aristoteles (1985). Nikomachische Ethik. Hrsg. v. G. Bien. Hamburg: Meiner.

Blumenberg, Hans (1979). Paradigmen zu einer Metaphorologie. Frankfurt a. Main: Suhrkamp

Heidegger, Martin (1927/1979). Sein und Zeit. Frankfurt a. M.: Klostermann.

Loh, Werner (1989). Erwägende Vernunft. Voraussetzungen und Hindernisse eines Philosophierens mit Alternativen. Prima philosophia 2, 301 – 323.

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Luckner, Andreas (2008). Heidegger und das Denken der Technik. Bielefeld: Transcript

Rhonheimer, Martin (1994). Praktische Vernunft und Vernünftigkeit der Praxis. Handlungstheorie bei Thomas von Aquin in ihrer Entstehung aus dem Problemkontext der aristotelischen Ethik. Berlin: Akademie.

Thomas von Aquin (1933 ff.). Summa theologica. Deutsch-Latein. Salzburg: Pustet.

Die Unhintergehbarkeit der Reflexion in der anwendungsbezogenen Ethik – eine Positionsbestimmung in klugheitsethisch-topischer Perspektive

Philipp Richter

Die sog. „Angewandte Ethik“ ist heute gesellschaftlich und akademisch etabliert. Sie tritt vor allem in den Diskursen der Bereichsethiken und in verschiedenen Varianten von Beratungsgremien an Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen oder politischen Organisationen in Erscheinung. Wer sich mit dem Phänomen „Angewandte Ethik“ jedoch in theoretischer Absicht beschäftigt, betritt ein undurchsichtiges Feld: Unter dem Titel bieten zahllose Positionspapiere, Denkschriften und Ratgeber ganz unterschiedlicher Provenienz, aber auch wissenschaftliche und philosophische Abhandlungen sehr heterogene Einlassungen zu aktuellen Positionen und Methodenfragen der Moralphilosophie in ihrem Praxisbezug. Dabei zeigen sich – explizit oder implizit – deutlich konträre Konzeptionen von Angewandter Ethik, die zudem mit sehr unterschiedlichem Anspruch auftreten. Wie lässt sich mit dieser Vielheit unterschiedlicher und sich zum Teil widersprechender Ansätze umgehen? Zweifellos kann nicht jede der ethischen Äußerungen gleichermaßen wohlbegründet, überzeugend und richtig sein. Auch verbürgt die Verwendung des Titelwortes „Angewandte Ethik“ noch nicht, dass der Anspruch, eine philosophische1 Reflexion von spezifischen Moralfragen zu leisten, auch tatsächlich eingelöst wird. Die Vielheit der konkurrierenden Ansätze wirft also die Frage auf, was das philosophisch-ethische Nachdenken über moralische Urteile und Moral im Konkreten – gewissermaßen „Ethik in Anwendung“ – von anderen Weisen der kognitiven Auseinandersetzung mit Praxis unterscheidet.

Nicht jedes Bezweifeln, Kritisieren und Diskutieren von gelebten Werten und Normen kann bereits als philosophisch-ethische Reflexion moralischer Urteile gelten. Problematisch erscheint vor allem, dass auch bei „bester Absicht“ die Ergebnisse des Nachdenkens letztlich doch durch unreflektierte Moralvorstellungen beeinflusst sein könnten – seien diese nun „noch nicht“ bedacht oder manipulativ eingesetzt – und somit letztlich nicht die vorgetragenen Argumente, sondern moralische Vormeinungen und Machtstrukturen zur Einstellungsänderung führen würden.2 Daher stellen manche Philosophinnen und Philosophen aus theoretischen Gründen die Möglichkeit einer „Angewandten Ethik“ überhaupt in Frage (Gehring 2015, Wolf 1994), wohingegen andere kein echtes Problem sehen, da Ethik wohlverstanden immer „praktisch“ sei (Fenner 2010, Vieth 2006). Es wäre natürlich denkbar, dass die Vielheit der oben erwähnten Positionen und Konzeptionen von „Angewandter Ethik“ unvermittelt nebeneinander stehen bleiben darf. Wenn wir jedoch annehmen, dass „Angewandte Ethik“ im Kern ein philosophisches Projekt ist, dann besteht notwendig ein Klärungsinteresse an der methodologischen Güte von ethischer Reflexion in konkreten Fragen. Nicht jede moralische Einlassung und nicht jede Methodenkonzeption von Angewandter Ethik kann in ein und derselben Hinsicht richtig sein – gerade die „Umsetzung“ allgemeinmoralischer Gesichtspunkte ist in der Argumentationssituation zumeist strittig und muss sich daher im Einzelnen als richtig oder falsch, besser oder schlechter begründet sowie als allgemein zustimmungsfähig, problematisch oder unverständlich etc. differenzieren lassen.

Dieses Erfordernis der epistemischen und methodologischen Differenzierbarkeit resultiert bereits aus dem Sokratischen Leitmotiv der Ethik, nur ein geprüftes Leben sei wert, gelebt zu werden, und nicht notwendig, wie manche meinen, allererst aus einer Auffassung von Ethik, die sich am Paradigma einer einseitig positivistischen Wissenschaftstheorie orientiert (vgl. Nida-Rümelin 2001: 156ff.; Nida-Rümelin 2005). Diesem Paradigma entsprechend würde Ethik und ihre Konkretisierung konzipiert nach dem Vorbild eines exakten, allgemeinen Regelwissens, das nach dem Verfahren der unpersönlich reproduzierbaren Induktion o. ä. und isolierbaren Deduktionstests nach dem Hempel-Oppenheim-Schema bestätigt würde bzw. zur „Anwendung“ käme (vgl. Fischer 2017: 4ff.). Aber nicht nur die durch den naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt inspirierten neuzeitlichen Ethikansätze, sondern auch Ansätze, die eine Aristotelische Konzeption von praktischer Philosophie als einem rationalen Umgang mit dem veränderlichen Bereich des Seins aufgreifen, müssen sich um eine klare, an methodischen Standards und Kriterien bemessene Differenzierung von bloß moralischen Aussagen und ethischen Theorien und Begründungen dieser Aussagen bemühen.3 Falls diese methodische Differenzierung und Reflexion nicht vorkommt, so bedeutet das, dass der Versuch des besseren Verstehens zugunsten einer vorfindlichen Moral als einem Komplex gelebter Werte und Normen abgebrochen wird. Hierzu lassen sich auch geteilte Auffassungen über fachliche Üblichkeiten, methodische Konventionen oder praktische Rahmenbedingungen zählen. Ein derartiger Abbruch der Reflexion kann durchaus stellenweise erwünscht oder erforderlich sein. Nur ist dieser Reflexionsabbruch dann wiederum höherstufig entweder ein reflektierter, der sich begründen und gegen schlechtere Alternativbegründungen verteidigen ließe, oder aber der Versuch des besseren Verstehens wird hier ohne weitere Begründung vertagt oder gänzlich aufgegeben. Eine vorbehaltlose, reflexive Klärung von moralischen und ethischen Vormeinungen, Aussagen und Begründungsansprüchen ist für eine philosophische Ethik jedoch unausweichlich. Daher ist es erforderlich, Strategien zur wohlbegründeten Differenzierung richtiger und falscher Urteile über die Umsetzung von allgemeinen Gesichtspunkten des Moralischen, Maximen, Normen sowie über methodische und argumentative Maßstäbe zu ermitteln. Diese methodologischen Fragen sind in der themabezogenen Literatur noch nicht abschließend bearbeitet worden. Im Gegenteil zeigen viele Ethikansätze hinsichtlich ihrer „Umsetzung“ eine deutliche Kluft zwischen dem theoretisch fundierten Anspruch auf Notwendigkeit der Erkenntnis und der Kontingenz auftretender Einzelfälle, Situationen oder dem Geschehen der Praxis. Negativ formuliert führt diese Kluft jedoch zu Ununterscheidbarkeit und Beliebigkeit in der Beurteilung der methodischen Qualität (vermeintlich) ethischer Überlegungen im Einzelnen.

Ich will im Folgenden einige häufig anzutreffende Strategien zur Beantwortung der Frage, was die sog. „Angewandte Ethik“ bzw. „Ethik in Anwendung“ eigentlich auszeichnet und auszeichnen sollte, auf Leistungen und Grenzen überprüfen. Die Diskussion von fünf Problemfeldern, mit denen sich die philosophische Ausarbeitung einer Konzeption von „Ethik in Anwendung“ konfrontiert sieht, dient einerseits als Darstellung der Defizite bestimmter Konzeptionen. Zugleich entwickle ich daraus im Sinne eines indirekten Arguments eine mögliche Alternativstrategie des Umgangs mit sog. Anwendungsproblemen in der Ethik, die vor allem von der Tradition der Aristotelischen Klugheitsethik und Topik ausgeht. Das Resultat meiner Argumentation ist also zunächst ein negatives, zu einfache Konzeptionen von „Ethik in Anwendung“ werden als widersprüchlich erwiesen und widerlegt. Positiv betrachtet soll jedoch die These verteidigt werden, dass abgeschlossene Modelle von Ethik in Anwendung (z.B. Subsumtion, Urteilskraft, Urteilsbildungsmodelle, realer Diskurs) eigentlich nicht denkbar und der ethischen Reflexion nicht angemessen sind. Das liegt daran, dass diese Modelle die Reflexivität des philosophischen Nachdenkens hinsichtlich seiner immer wiederum nur reflexiv und argumentativ gültigen methodischen Kriterien und Standards nicht abbilden können. Die klugheitsethische und topische Tradition des ethischen Denkens scheint jedoch dem Erfordernis dieser Reflexivität am besten gerecht werden zu können.

1. Reflexivität und Ergebnisoffenheit – das Problem abschließender Antworten

Was ist mit „Angewandter Ethik“ gemeint? Das, was Ethik auszeichnet, lässt sich nicht ohne weiteres an bestimmten Kenntnissen, Inhalten oder Forschungsergebnissen festmachen. Nicht immer, wenn z.B. über Aristoteles’ Nikomachische Ethik oder Kants Konzeption von Autonomie gesprochen wird, wird auch schon in ethischer Hinsicht nachgedacht. Besser geeignet zur Auszeichnung von Ethik scheint die Fokussierung auf eine spezifische Methodizität als einer Weise des geordneten, reflexiven Nachdenkens über Moralfragen – mit dem normativen Anspruch auf Richtigkeit der Aussagen. Nach einer heute gängigen Begriffsverwendung hat „Ethik“ in diesem Sinn als Reflexion moralische Urteile, Moralvorstellungen oder moralische Praxis zum Gegenstand. Dabei gilt „Moral“ als Gesamtheit der tatsächlich anerkannten „gelebten Werte und Normen“ von Individuen oder Gruppen (Düwell et al. 2011; Hubig 2007: 17). Manche Einführungswerke unterscheiden heute eine Allgemeine Ethik und eine sog. Angewandte Ethik. Letztere ließe sich aufgrund ihres Erkenntnisziels, das in einem Beitrag zur Lösung praktischer Probleme besteht, abgrenzen (Fenner 2010: 12f.; Vieth 2006; Bayertz 1991). Begriffliche Differenzierungen und Argumentationen der Angewandten Ethik sollen demnach für die Bewältigung moralischer Fragen und praktischer Probleme nützlich sein und für die jeweiligen Praxisbereiche „angemessene“ Theorievorschläge erarbeiten (Nida-Rümelin 2005: 60ff.).

Besonders trennscharf ist diese Unterscheidung einer Angewandten Ethik von einer Allgemeinen Ethik, die sich gleichsam selbstzweckhaft mit den kanonischen Texten und Argumentationen der Ethik auseinandersetzt, jedoch nicht.

Erstens ist jede wissenschaftliche oder philosophische Untersuchung nur im Ausgang von Problemen denkbar; auch die Auseinandersetzung mit der aktuellen Theoriendiskussion in Fachjournalen oder mit klassischen Positionen der Ethik ist immer nur perspektivisch durch eine zweckbezogen formulierte Problemstellung möglich, die allererst relevantes Material und Gesichtspunkte aufscheinen lässt und auswählbar macht. Jede Überlegung ist problembezogen, nicht nur die einer Angewandten Ethik. Zweitens kann die Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen und das Konsultieren von klassischen Argumentationen der Ethik häufig sinnvoll bzw. „nützlich“ sein, um aktuelle Denk- oder Orientierungsprobleme zum Beispiel hinsichtlich des richtigen Umgangs mit technikwissenschaftlichen bzw. technologisch induzierten Konfliktlagen besser zu verstehen, um alternative Denk- und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Unterscheidung einer Angewandten Ethik und einer Allgemeinen Ethik scheint daher, zumindest was ihre Methoden und Erkenntnisziele betrifft, nicht als Artunterscheidung, sondern höchstens als graduelle Differenzierung möglicher Forschungsinteressen möglich (vgl. Salloch 2016: 36f.). Darüber hinaus sind drittens die vorgeschlagenen Differenzierungskriterien wie z.B. „Problemlösung“, „Nützlichkeit“ oder „praktische Angemessenheit“, die einige Autorinnen und Autoren als epistemische Eigentümlichkeit einer Angewandten Ethik herausstellen wollen, zu vage und ambivalent, als dass sie zur Identifikation und deutlichen Differenzierung der methodischen Standards und Kriterien ethischer Reflexion im Konkreten etwas beitragen könnten.

Dass die methodischen Anforderungen und Ziele einer „Angewandten Ethik“ noch nicht hinreichend geklärt sind, zeigt auch die Vielzahl der konkurrierenden Bezeichnungsvorschläge; wobei sich keine Standardbezeichnung etabliert hat (vgl. Kaminsky 2005). Freilich ist die Benennung der Sache nicht wesentlich, der Streit verweist aber doch zumindest darauf, dass es verschiedene Auffassungen von Methode und Zielsetzung des Projekts gibt und die Bezeichnung „Angewandte Ethik“ zum Teil als irreführend oder tautologisch wahrgenommen wird. Die Uneinigkeit über die Bezeichnung kann ein Indiz dafür sein, dass unklar ist, wie der „Praxisbezug“ in der Ethik überhaupt konzipiert werden kann. Die Benennungsvorschläge haben allerdings gemeinsam, dass ethische Reflexion in Anwendung eine Konkretisierung durch praktische Fragen und Zwecke erfährt. Es fällt jedoch nicht leicht, diese Zielsetzung einer „Ethik in Anwendung“ zu konzeptualisieren: Eine abschließende Problemlösung oder eine gleichsam autoritative Beantwortung einer Moralfrage, die alle Uneinigkeit verschwinden ließe und weitere Einwände unmöglich macht, würde der prinzipiellen Ergebnisoffenheit des philosophischen Nachdenkens widersprechen. Zudem würde durch eine autoritative Beantwortung – sei sie auch als Aufklärung oder Orientierungsvorschlag gemeint – die Komplexität einer nichtidealen Welt zugunsten der in philosophischen Überlegungen notwendig vorgenommenen Idealisierungen missachtet (Schramme 2015: 378f.). Die Reduktion von empirischer und theoretischer Komplexität auf eine einzelne Frage bzw. eindeutige Antwort erlaubt zwar die Testung von Theorieansprüchen auf Defizite und Plausibilität, gestattet jedoch nur vermeintlich eine praktische Lösung. Nämlich eine, die über ihre Einseitigkeit keine Auskunft gibt und den Möglichkeiten des Andersseins, der weiteren Ergebnisoffenheit und der Reflexivität des philosophischen Nachdenkens nicht Rechnung trägt. Die Beantwortung der Moralfrage wäre also keine philosophische, sondern eine, die nur beiläufig (womöglich) auch mit philosophischer Reflexion zutun hatte. Positive Einlassungen im Modus inhaltlich moralischer Direktiven, die notwendig einen Abbruch des Denkens bei bestimmten Setzungen erfordern, können nicht Ziel des ethischen Reflektierens sein – wenn dieses auf die reflexive Einsicht in den (nicht abschließbaren) Prozess des besseren Verstehens moralischer Urteile abzielt. Anders gesagt: eine autoritative und abschließende Positionierung angesichts moralischer oder ethischer Unklarheit widerspricht dem philosophischen Erkenntnisinteresse der Ethik. Insofern muss sich ethisches Nachdenken gleichsam auf ein Wissen vom Nichtwissen in Moralfragen fokussieren. Moralische Direktiven kann Ethik dann aber immer nur indirekt und immanent in Bezug auf das moralische Nachdenken oder die Argumentation von Personen vorbringen, z.B. indem diese als widersprüchlich erwiesen werden.1 Die Konzeption einer Angewandten Ethik, die sich durch praktische Relevanz, Nützlichkeit oder Problemlösefähigkeit von einer Allgemeinen Ethik abgrenzen ließe, scheint nicht aussichtsreich. Jedoch kann für ein ethisches Reflektieren im Allgemeinen gefragt werden, wie sich dessen Konkretisierung ohne Relativierung auf subjektive Nützlichkeit, autoritative Antworten oder einseitige Problemlösungsangebote denken ließe.

2. Der Topos vom „ungelösten Theorienpluralismus in der normativen Ethik“ – das Problem einer Ethik vor der Ethik

Die Hoffnung auf eindeutige Antworten durch die Ethik scheint ebenfalls beim Blick in die Philosophiegeschichte und die aktuelle Diskussion enttäuscht zu werden. Der Topos vom „ungelösten Theorienpluralismus der normativen Ethik“ (Salloch 2016: 41) hat sich heute anscheinend etabliert und festgesetzt. Es existiere, so der Topos, in der Ethik eine Vielzahl „konkurrierender Theorieansätze“ (Salloch 2016: 45; vgl. Vieth 2006: 46f.), die sich scheinbar als gleichsam vollständige Theorieoptionen überblicken ließen, jedoch untereinander nicht vereinbar wären. In Kombination mit dem kohärentistischen Ansatz von Julian Nida-Rümelin, der u.a. als Maßstab die Angemessenheit des ethischen Nachdenkens zum jeweiligen Praxisbereich vertritt, entsteht leicht der Eindruck, dass mal die eine Theorieoption oder mal die andere zur Problemlösung „in besonderer Weise geeignet“ sei (Salloch 2016: 57). Das Bild der unvereinbaren und zugleich doch unzureichenden ethischen „Basistheorien“, das eine gleichsam dezisionistische Antwort ohne Bezug auf die unentschiedenen Grundfragen der Ethik erfordern würde (Fenner 2010: 15ff.; Vieth 2006: 42), ist jedoch irreführend. Denn die Rede von einer vorliegenden Vielheit der Theorieoptionen, die als Strategien zur theoretischen Ermittlung des Richtigen und Guten je nach Eignung gewählt oder ignoriert werden könnten, impliziert eine sog. „naturalistische Einstellung“1 gegenüber ethischer Reflexion und ihren Ergebnissen. Es wird suggeriert, vor dem ethischen Nachdenken „in einer bestimmten Praxis“ könne gleichsam im Modus einer objektivierenden Nichteinmischung2 darüber entschieden werden, ob hier zum Beispiel die Option einer Variante des Utilitarismus – bei Ausblendung der bekannten Paradoxien – oder der Ansatz der Prima-Facie-Pflichten nach Ross besser geeignet sei. Bei dieser Entscheidung muss jedoch bereits darauf reflektiert worden sein, welche der moralphilosophischen Optionen geeignet ist, die „evaluative Erfahrung von Personen“ (Vieth 2006: 47) bzw. deren „moralische Intuitionen“ (Nida-Rümelin 2005: 60) am besten abzubilden. Wenn über die Richtigkeit dieser Reflexion wiederum im Verweis auf moralische Überzeugungen und evaluative Erfahrungen entschieden werden soll, dann handelt es sich dabei ersichtlicher Weise um eine zirkuläre Behauptung.3 Hinzu kommt, dass diese Auswahl einer „geeigneten Theorie“, die in naturalistischer Einstellung scheinbar unberührt vorliegt, bereits doch aufgrund moralischer Vormeinungen selektiv interpretiert wird, wie auch jede scheinbar teilnahmslose Situationsbeschreibung letztlich doch durch Moral- und Theoriemeinungen vorbelastet ist. Wenn nun die interpretierende Verwendung eines Theorieansatzes der Ethik, wie diesen eine Person auf aktuellem Stand der Forschung und ihrer eigenen Überlegungen auffassen mag, nicht dogmatisch-moralisch, sondern ethisch reflektiert erfolgen soll, dann ist diese Auffassung begründungsbedürftig. Wobei letzteres wiederum eine philosophisch-ethische Reflexion auf die Richtigkeit der vorgebrachten Begründung für diesen einen Theorieansatz und dessen Interpretation erforderlich macht. Das schließt zum Beispiel jedoch auch die argumentationstheoretische Reflexion auf die Güte von Gründen oder den Leistungen und Grenzen einer praktischen Rationalität ein. Insofern müsste, wenn ein „ungelöster Theorienpluralismus der normativen Ethik“ behauptet wird, zugleich ein ethisches Theoretisieren, das logisch vor den vermeintlich gegebenen Theorieoptionen vorkommt, angenommen werden. Somit erweist sich der Topos jedoch als abwegig: Es müsste „Ethik“ als Vielheit von abgeschlossenen, jedoch kategorial inhomogenen Theorieoptionen (Utilitarismus, Kohärentismus, Partikularismus etc.) gedacht werden, zugleich müsste eine Ethik vor dieser Ethik angenommen werden, die sich reflektierend, unterscheidend und auswählend zu den Theorieoptionen verhält. Die philosophische Ethik kann Theorieoptionen jedoch nicht einfach hinnehmen, weil sie gerade darin besteht, sich und ihre Ergebnisse permanent selbst in problemorientierter Weise in Frage zu stellen, da der ethische Reflexionsvorgang immer nur vorläufig durch das relativ bessere und bisher nicht widersprochene Argument abzuschließen ist. Die Kriterien und Standards, mit denen sich über die Güte der ethischen Reflexion entscheiden lässt, sind, das scheint mir die Perspektive eines Auswegs aus der Verwirrung durch den genannten Topos zu sein, selbst durch ethische Reflexion ermittelt und insofern auch diesen Kriterien und Standards unterworfen, die jedoch um Dogmatik zu vermeiden, wiederum unter dem Vorbehalt des ergebnisoffenen besseren Verstehens jeweils reflexiv, also in einem kritisch argumentativen Verhältnis zur Begründung dieser Kriterien und Standards, ermittelt werden müssen. Die Kriterien und Standards einer ethischen Reflexion wären dann solche, die in ethischer Reflexion ermittelt wurden und für Revision durch eben diesen Vorgang der Reflexion offen sind.4 Diese Denkfigur könnte die eingangs geforderte Differenzierbarkeit von ethischen Überlegungen und anderen kognitiven Umgangsweisen mit moralischen Urteilen oder gelebten Werten und Normen ermöglichen. Hierbei handelt es sich, anders als es zunächst scheinen mag, um keine zirkuläre Behauptung, was ich jedoch zunächst nur ex negativo in Auseinandersetzung mit Julian Nida-Rümelins Konzept kohärentistischer praktischer Rationalität verdeutlichen kann – im letzten Abschnitt komme ich darauf zurück.

Nida-Rümelin geht davon aus, dass praktische Rationalität weder im Ausgang von externen Prinzipien, die dieser Rationalität als bloße Setzungen gegenüberstünden, noch im Sinne eines praktischen Dezisionismus konzipiert werden kann (Nida-Rümelin 2001: 158ff.). Nach direkter Ablehnung eines Dezisionismus entwickelt er gewissermaßen im Modus eines indirekten Arguments eine kohärentistische Position. Dabei wird eine vollständige Disjunktion zugrunde gelegt, die in Analogisierung zur Entwicklung der Wissenschaftstheorie von einem Positivismus mit deduktivem Konzept hin zu einem pragmatischen Kohärentismus wissenschaftlicher Wahrheit plausibilisiert wird. Entweder ließe sich, so die vorausgesetzte Disjunktion, praktische Rationalität bzw. das Konkretisieren ethischer Überlegungen im Ausgang von der Setzung bestimmter Prinzipien konzipieren; oder sie verzichte auf allgemeine Prinzipien und orientiere sich an einer partikulär relativen, vorläufigen Stimmigkeit, die als ein kohärentes Bild moralischer Intuitionen, Umständen im Praxisbereich und distanziert rationalen Überlegungen aufgefasst werden könne. Die Disjunktion, die Nida-Rümelin anbietet, ist jedoch nicht vollständig. Vielmehr scheint sie ein Subsumtionsmodell von Anwendung, das ja gerade durch den kohärentistischen Ansatz kritisiert werden sollte, vorauszusetzen. Prinzipien als bloße von der Rationalität der Überlegung abgekoppelte Setzungen aufzufassen, die für eine deduktive Ableitung zur Verfügung stünden, erinnert an John Stuart Mills Prinzipienbegriff, der Verwendung findet für sein Argument von der Unmöglichkeit, einen Beweis für das Nützlichkeitsprinzip zu führen, da dieses als ultimatives Prinzip keine Ableitung aus einem solchen darstellen könne. Wenn aber, so meine Kritik an der vermeintlich vollständigen Disjunktion, Prinzipien nicht als externe Setzungen mit Allgemeingültigkeitsanspruch aufgefasst, sondern als vorläufige und relativ gut begründete Ergebnisse der Reflexion aufgefasst würden, ergibt sich eine dritte Konzeptionsoption für eine rationale Konkretisierung ethischer Überlegungen, die beide einseitige Optionen eines Prinzipiendogmatismus und eines kohärentistischen Partikularismus aufhebt. Diese Option ließe sich weiter mit Blick auf Kants praktische Philosophie und andere Überlegungen im Deutschen Idealismus vertiefen; ich kann hier jedoch nur zur Erläuterung andeuten, dass zumindest nach einem Kantischen Konzept von der Autonomie der vernünftigen Reflexion weder „die Praxis“ bzw. ein Eindruck von Stimmigkeit noch allgemeine Prinzipien ohne Bezug auf vernünftige bzw. reflexiv entwickelte Gründe als Maßstäbe für praktische Rationalität gelten können.

Wenn nun in dieser Hinsicht Reflexion als selbstbezügliche Handlung aufgefasst wird, dann können die vermeintlich „konkurrierenden Theorieansätze der normativen Ethik“ keinen Bestand an methodischem und inhaltlich-moralischem Wissen ausmachen (gleichsam als externe Setzungen), der bei Bedarf eingesetzt werden könnte, vielmehr sind die mit ihnen verbundenen methodischen, ethischen und moralischen Aussagen jeweils im Einzelnen erneut rechtfertigungsbedürftig. Da die philosophische Ethik aufgrund ihres Zieles, ein Wissen zweiter Ordnung zu entwickeln (reflexives Wissen vom moralischen Wissen), keine Moral neben und unter anderen Moralen darstellen kann,5 ist der Umgang mit dem vermeintlich „ungelösten Theorienpluralismus“ weder eklektizistisch und selektiv als Geltenlassen einzelner Aspekte, noch als eine Orientierung an einem übergeordneten Prinzip, wie zum Beispiel der subjektiven Nützlichkeit von Überlegungen für bestimmte Praxisbereiche, denkbar. In beiden Fällen führt die implizite „naturalistische Einstellung“6 gegenüber dem ethischen Nachdenken und seinen vorläufigen Ergebnissen zu einer Abschaffung der Rationalität der ethischen Reflexion selbst. Bleibt nun als Ausweg nur die Abstinenz von moralischen oder ethischen, inhaltlichen Antworten? Lässt sich überhaupt etwas Gehaltvolles und Abschließendes durch ethisches Überlegen „in Anwendung“ sagen?

Angesichts dieser Fragen haben sich zwei Weisen des Umgangs mit der Reflexivität und Ergebnisoffenheit des ethischen Nachdenkens etabliert, die ich im Folgenden darstellen und kritisch diskutieren möchte. Die erste Position, die sog. Bereichsethikkonzeption, geht davon aus, dass sich Abschließendes nicht mit Allgemeingültigkeitsanspruch, sondern immer nur mit partikularem Bezug auf Praxisbereiche sagen ließe. Inhaltliches im moralischen oder ethischen Sinne, so die zweite Position, ließe sich mit ethischen Mitteln vermutlich überhaupt nicht abschließend feststellen, jedoch könnten die invarianten Strukturen des Urteilebildens des ethischen Nachdenkens im Sinne einer Methode ermittelt werden.

3. „Bereichsspezifische Moral- und Ethikgeschichten“ – Probleme der Bereichsethik-Konzeption

Die Vorstellung unterschiedlicher Anwendungsbereiche des ethischen Nachdenkens – die sog. Bereichsethikkonzeption – geht vor allem auf das von Julian Nida-Rümelin herausgegebene Handbuch zur Angewandten Ethik (2005) zurück. Je nach Praxisbereich seien unter Umständen im Einzelnen jeweils andere Begrifflichkeiten und normative Kriterien angemessen (Nida-Rümelin 2005: 62f.). Das ethische Nachdenken könnte sich bereichsweise unterschiedlich entwickeln, wobei sich auch dessen Rationalität an unterschiedlichen Kriterien und Standards orientieren würde. Je nach empirischen Umstandsbedingungen könnten die allgemeinmoralischen Gesichtspunkte sowie tradierten ethischen Theorien in anderer Hinsicht produktiv weitergedacht werden. Und in der Tat haben sich zahlreiche Diskurse unter den Titeln der sog. Bereichsethiken etabliert: Bio- und Medizinethik, Umweltethik, Wirtschaftsethik oder neuerdings die Informationsethik, Polizeiethik oder spezifischer die Wildtierethik. Will man diese Konzeption von Angewandter Ethik pointieren, so kann man sich ein Additionsverhältnis vorstellen. Die Überlegungen einer allgemeinen, eher selbstzweckhaft betriebenen normativen Ethik und Metaethik werden empirisch-inhaltlich angereichert und unter den Bedingungen bestimmter Praxisbereiche, wie z.B. das Gesundheitswesen oder die politische Gestaltung von Großtechnik, spezifiziert. Zu einer allgemeinen Rationalitätstheorie, Argumentationstheorie oder ethischen Basistheorie sollen Überlegungen aus den einzelnen Praxisbereichen hinzukommen. Das epistemische Prinzip für diese angewandt ethischen Überlegungen ist dabei ein kohärentistisches; es geht darum, die Überlegungen solange fortzutreiben, bis sich zwischen allgemeiner Theorie, Beschreibung des Praxisfalles und den moralischen Intuitionen der Beteiligten ein harmonisches Gleichgewicht bzw. die Angemessenheit der moralischen Urteile einstellt (s. oben Abschnitt 2). Damit hat die Bereichsethikkonzeption jedoch nur das Problem benannt, es aber nicht gelöst. Denn entweder ist „Angemessenheit“ eine ästhetische Qualität und als solche nicht weiter argumentativ explizierbar. Oder es liegt doch ein Prinzip zugrunde, das Angemessenheit im Einzelnen bestimmbar macht. Ein derartiges Prinzip wird in der Bereichsethikkonzeption in Verbindung mit Nida-Rümelins kohärentistischer Theorie praktischer Rationalität jedoch nicht expliziert. Implizit muss jedoch ein solches unterstellt werden, um die Bestimmung der richtigen Erkenntnis im Einzelnen von der falschen leisten zu können. Andernfalls wäre je nach Interessenlage und moralischer Intuition Manches – je nach aktueller Konstellation im Handlungsbereich – mal wahr und mal falsch. Vollkommene Klarheit über die Richtigkeit von ethischen Aussagen ließe sich auf rationaler Basis nie ereichen. Es bleibt also fraglich, wie in den einzelnen, bereichsethisch charakterisierten Bereichen die methodische und moralische Güte von Aussagen der ethischen Überlegung jeweils identifiziert werden kann. Wenn für die Identifikation wiederum auf moralische Intuition und Angemessenheit verwiesen wird, liegt ersichtlicher Weise eine zirkuläre Behauptung vor (s. oben Abschnitt 2).

Der Hinweis auf die Existenz der bereichsethischen Diskurse und auch die zugrundeliegende Bereichsethikkonzeption bieten allerdings keine Hilfe zur Klärung der normativen Grundfrage, nach welchen theoretischen Standards ethisches Nachdenken in den Bereichen zur Umsetzung kommen soll. Es lassen sich gegen die Auffassung, „Anwendung in der Ethik“ ließe sich konzipieren als Anpassung und Fortentwicklung allgemeinethischer Überlegungen an die „moralischen Überzeugungen“, Bedürfnisse und Erfordernisse der Vertreter eines Praxisbereichs (Nida-Rümelin 2005: 60f.), mindestens drei Argumente als Einwände vorbringen.

Moralische Fragen lassen sich, so der erste Einwand, den „Bindestrich-Ethiken“ beliebig zuordnen. Hierzu ein Beispiel: Soll die moralische Frage, ob eine Umgehungsstraße durch ein bisher unberührtes Waldgebiet gebaut werden soll,1 nun eher innerhalb der Umweltethik, der Technikethik, der Wirtschaftsethik oder vielleicht sogar der Wildtierethik behandelt werden? Sicherlich werden in der Durchdringung der Frage moralische Belange berührt werden, die sich jedem dieser Titelwörter zuordnen ließen. Es wird ersichtlich, dass sich, je nach dem, was für relevant gehalten wird, unterschiedliche und letztlich eine unendliche Anzahl möglicher „Praxisbereiche“ und entsprechende Ethiken generieren ließen. Auch fällt die kategoriale Inhomogenität der Merkmale auf, die im Handbuch von Nida-Rümelin zur Bestimmungen der jeweiligen Bereichsethiken verwendet werden: Zur Definition wird u.a. verwiesen auf berufliche Tätigkeitsfelder, gesellschaftliche Subsysteme, bestimmte Personengruppen, aber auch auf allgemeine Aspekte des menschlichen Verhaltens, die überall relevant sind, oder akademische Diskurse und neue Disziplinen – zum Teil auch in Überschneidung und Kombination (Nida-Rümelin 2005: 64ff.). Die Liste der Bereichsethiken und somit auch jene der möglichen Maßstäbe der Angemessenheit des ethischen Nachdenkens ist in methodischer Hinsicht daher nicht informativ (vgl. Hubig 2015: Kap. 4; Hubig/Richter 2015). Und selbst wenn die Praxisbereiche über radikal eigene Ethikansätze mit jeweils unterschiedlicher Begrifflichkeit und Methodik verfügten, dann würde entweder die Unterstellung einer nicht bereichsunabhängig diskutierbaren und insofern jeweils beliebigen Bereichszuordnung von Moralfragen diese normativen Teilethikansätze ad absurdum führen (denn jedem kritischen Einwand ließe sich durch Verlagerung oder Spezifikation der Frage entgehen)2, oder die eigentliche Frage nach den Kriterien und Standards, die eine mögliche Zuordnung von einem reflexiven Standpunkt aus als richtig oder falsch kritisierbar machen würde, müsste vor und unabhängig zu den Praxisbereichen getroffen werden. Es müsste also erneut ein ethisches Theoretisieren vor der bindestrichethischen Theoriebildung angenommen werden, dessen Status als Ethik jedoch unklar bliebe.3

Der zweite Einwand betrifft das Problem der Nicht-Isolierbarkeit der ethischen Reflexion: Fragen der ethischen Reflexion „in einem Bereich“ führen notwendig auf allgemeine begründungstheoretische, erkenntnistheoretische oder ontologische Fragen. Es wird in den „Bereichen“ auch immer wieder reflexiv und höherstufig gefragt werden, was denn nun eigentlich ein gutes Argument ist und woran sich dieses erkennen lässt. Oder was wir meinen, wenn wir hier und jetzt von „gut“, „schlecht“ oder „ungerecht“ reden. Offensichtlich distanzieren wir uns bei derartigen Überlegungen von den Üblichkeiten und Bedingungen des Praxisbereichs, insofern allgemeine Begriffe zum Gegenstand der Auseinandersetzung werden. Es sind begriffliche Klärungen erforderlich, die empirische Information aus dem Handlungsbereich zwar einbeziehen, diese aber nicht als epistemische Autorität gelten lassen können.

Der dritte und letzte Einwand scheint mir jedoch entscheidend. Die Bereichsethikkonzeption muss einerseits annehmen, dass es viele Fälle des Anwendens von Ethik gibt – z.B. Ethik in der Medizin oder Ethik in Fragen der Technikgestaltung. Andererseits müsste sie erklären können, was dabei das jeweils Ethische ausmacht. Wie kann in den potentiell unendlich differenzierbaren Praxisbereichen ethische Reflexion von anderen Formen der kognitiven Auseinandersetzung mit Werten und Normen unterschieden werden? Denn die faktische Zustimmung der Akteure zu bestimmten Aussagen oder das Verschwinden von Verständnisschwierigkeiten kann verschiedene Gründe haben; nicht notwendig ist das eine Leistung ethischer Reflexion. Die Bereichsethikkonzeption kann hier entweder keine klare Unterscheidung anbieten oder sie muss über den einzelnen Bereich hinaus im Allgemeinen explizieren, was das ethische Reflektieren im Konkreten auszeichnet. Da also ein ethisches Theoretisieren angenommen werden muss, das logisch vor der bereichsethischen Theoriebildung, u.a. über mögliche Bereichszuordnungen disponiert und insbesondere als normative Kritik der moralischen Überzeugungen und Üblichkeiten auftritt,4 wird die Rede von einer eigentümlich bereichsethischen Theoriebildung hinfällig.

Aus diesen drei Argumenten lässt sich folgern, dass die Annahme einer sog. Angewandten Ethik im Sinne eines speziellen philosophischen Nachdenkens über Moralfragen, das sich je nach Bereich anders darstellen könnte, nicht plausibel ist. Man könnte einwenden, dass damit Julian Nida-Rümelins Konzeption womöglich missverstanden wäre; die Kritik könnte vielleicht auf das oben diskutierte Konzept einer kohärentistischen praktischen Rationalität zutreffen, nicht aber auf das Bereichsethikkonzept. Denn womöglich war die Rede von den Bindestrich- oder Bereichsethiken nur als pragmatischer Behelf gemeint – so ähnlich wie die Verwendung von Ismen zur Charakterisierung von philosophischen Positionen. Es könnte ja sein, dass die Rede von Bereichsethiken nicht klassifikatorisch-inhaltlich gemeint ist, sondern nur auf unterschiedliche empirische Information hinweist, die je nach Praxisbereich bei der ethischen Theoriebildung berücksichtigt werden müsste. Dieser Einwand würde allerdings eine Trennung der Theoriebildung über die praktische Rationalität ethischer Reflexion und der ethischen Theoriebildung in verschiedenen Praxisbereichen voraussetzen. Die Argumentation in den Abschnitten 1 und 2 sowie die drei Argumente gegen die Bereichsethikkonzeption in diesem Abschnitt sollten jedoch deutlich machen, dass eine Trennung von nur allgemeinethischen einerseits und nur anwendungsbezogenen Überlegungen andererseits aufgrund der Reflexivität des philosophisch-ethischen Reflektierens nicht durchzuhalten ist. Wenn die Bereichsethikkonzeption also lediglich als pragmatischer Behelf zur Markierung von Forschungsinteressen gemeint ist, dann ist das sicherlich unproblematisch und legitim. Ist sie jedoch als Theorie über die Methode einer Konkretisierung ethischer Reflexion gemeint, dann ist sie unzureichend.

Im Gegensatz zur Bereichsethikkonzeption gehen andere Positionen davon aus, dass sich vermutlich wenig Inhaltliches oder Abschließendes im moralischen oder ethischen Sinne mit Blick auf verschiedene Praxisbereiche sagen ließe. Jedoch könnten die invarianten Strukturen des Urteilebildens, wie sie in jedem Praxisbereich vorkommen könnten, ermittelt werden.

4. „Das Allgemeine und das Besondere“ – Probleme einer Modellierung des angewandten ethischen Urteils (nach Hegel)

Welche invarianten Strukturen des Urteilebildens im Sinne einer „Ethik in Anwendung“ lassen sich feststellen? Einigkeit besteht weitgehend darin, dass die sog. „subsumptive option“ (Dancy 2004: 3) das ethische Nachdenken nicht angemessen abbildet. „Anwendung“ würde demnach am Vorbild der logischen Deduktion konzipiert. Moralisch bedeutsame Situationen würden gedanklich vorsortiert und als Fälle der Entsprechung oder des Widerspruchs zu allgemeinen Prinzipien klassifiziert – diese Konzeption ist isoliert betrachtet zum Teil nicht plausibel und führt verschiedentlich in theoretische Probleme (vgl. z.B. Hegel 1816/2003: 359-363; Hubig 1995: 65ff.; Wieland 1989). Das Subsumtionsmodell bildet u.a. gerade das entscheidende normative Problem der Abstraktion und Reduktion von Situationen auf Allgemeines nicht ab. Wovon aber soll angesichts bestimmter Situationen in welcher Hinsicht abstrahiert werden? Welche Abstraktion ist die richtige? Allgemeine Regeln geben, wenn sie, wie im Subsumtionsmodell, isoliert vorgestellt werden, über ihren richtigen Gebrauch keine Auskunft. Aber auch das vermeintliche „Gegengift“ eines nur kasuistisch-induktiven Modells, dem entsprechend ethisches Nachdenken moralische Prinzipien, ethische Theorien und allgemeine Gesichtspunkte des Moralischen nur beiläufig und ausgehend vom „jeweiligen Fall“ berücksichtigen oder erneut erschließen soll, überzeugt nicht (vgl. Bayertz 2008: 174f.). Denn entweder erweist sich das kasuistische Bottom-Up-Konzept als komplementär zu moralphilosophischen Überlegungen, die allgemeine Maßstäbe und Normen entwickeln, oder es liegt ein Selbstwiderspruch der Konzeption vor, da beim ethischen Argumentieren immer Allgemeines in methodologischer Absicht vorausgesetzt oder aufgesucht werden muss (vgl. Heinrichs 2008: 50f.); andernfalls stünde zum Beispiel kein Standpunkt zur Kritik normativer Geltungsansprüche zur Verfügung. In der Literatur wird daher häufig ein „drittes Modell“ empfohlen (vgl. Salloch/Schildmann/Vollmann 2012: 263; Bayertz 2008), das Aspekte beider idealisierten Schlussweisen berücksichtigt und gleichsam kohärentistisch im Sinne der „Kreisförmigkeit einer kritischen Hermeneutik“ zusammenführt (Cortina 1998: 399; vgl. Schöne-Seifert 2008: 18f.). Derartige „dritte“ Konzeptionen, die Allgemeines und Besonderes vermitteln sollen, ohne eines der beiden Momente zu privilegieren, werden verschiedentlich auf Begriffe gebracht: Urteilskraft, Urteilskraft und Zusatzprinzipien, instrumentelle oder praktische Klugheit, reale Diskurse o. ä. Diese Konzepte gelten nicht mehr als „bloß“ theoretisches Denken, sondern als ein denkendes Tätigsein der „Anwender“, die Allgemeines und Besonderes nach bestimmten schematischen Verfahren der Urteilsbildung zusammenführen. Es gibt einige Modelle, die in heuristischer Absicht versuchen, ohne moralische oder dogmatische Vorgaben die unveränderliche Struktur des ethischen Nachdenkens hinsichtlich variabler Inhalte zu bestimmen. Exemplarisch genannt werden können das Konzept des praktischen Syllogismus in der Interpretation nach Julia Dietrich (Dietrich 2007b), das kohärentistische Modell der sittlichen Orientierung nach Johannes Fischer (Fischer 2000: 261f.) oder narrativ-hermeneutische Modelle, die die Urteilsbildung als produktive Weiterentwicklung im Sinne eines „Hin- und Hergehens“ zwischen Allgemeinem und seiner Instantiierung im Hier und Jetzt konzipieren (vgl. Mieth 2002: 65f.). Diese Modelle für „Ethik in Anwendung“ können sicherlich vor allem für die Argument-Rekonstruktion in der Lehre oder bei der Diskussion in Beratungsgremien eine gedankliche Stütze darstellen. Jedoch kann sich so etwas wie „Ethik in Anwendung“ in der Konzeption und Verfeinerung derartiger Modelle nicht erschöpfen. Denn bei der Formulierung abgeschlossener Modelle der moralischen und ethischen Urteilsbildung entsteht das Problem, dass sich die Modelle zugleich „selbst enthalten“ müssten. – Was heißt das? Aufgrund der Reflexivität und Ergebnisoffenheit des ethischen Nachdenkens, das mit dem normativen Anspruch auf Richtigkeit auftritt, müsste die Modellbildung und Setzung bei ihrer Aktualisierung jeweils erneut gegen Alternativen verteidigt und gleichsam immer wieder entwickelt werden. Es ist beispielsweise nötig, eine durch Argumentation begründete Antwort auf die Frage zu geben: Warum sollen wir hier und jetzt gerade dieses Modell von moralischer und ethischer Urteilsbildung anerkennen? Die Gegenmodelle zu der unreflektierten „subsumptive option“ einerseits oder zum radikalen Bottom-Up einer bloßen Fallbetrachtung andererseits bleiben zumeist doch noch dem Subsumtionsparadigma verhaftet, insofern sie in „naturalistischer Einstellung“1 getrennte Bereiche des Allgemeinen, Besonderen und Einzelnen unterstellen, um sodann die Entscheidung über deren richtige Vermittlung an die „Anwender“ zu delegieren. Jedoch müsste das Verhältnis des ethischen Nachdenkens zu seinem Modell mitberücksichtigt werden; wenn tatsächlich ethisch reflektiert wird, dann muss das Modell dieses ethischen Nachdenkens kritisiert, weiterentwickelt und verworfen werden können. Dann handelte es sich jedoch nicht mehr um das ursprüngliche Modell, das insofern nicht die vollständigen Maßstäbe und Kriterien der argumentativen Auseinandersetzung im Modus einer „Ethik in Anwendung“ enthalten hatte – es wurde ja zum Gegenstand der Kritik, Weiterentwicklung oder Korrektur.

Vor diesem Hintergrund verliert auch die Frage, ob Prinzipien oder Fälle in der ethischen Urteilsbildung primär sind, an Bedeutung. Allgemeine Prinzipien sind den Einzelfällen, in denen sich Moralfragen auftun, nie ganz angemessen, aber derartige Fälle stellen sich nie ohne Bezugnahme auf Prinzipien dar. Auch allgemeine Aussagen über die Gültigkeit und Güte von Gründen sind in dieser Hinsicht allgemeine Prinzipien, die bei einer ethischen Urteilsbildung nicht fehlen können (vgl. dagegen Dancy 2006: 81). Selbst ein radikaler Partikularismus muss noch in epistemischer Absicht Prinzipien unterstellen, wie z.B. Nachvollziehbarkeit und Klarheit der Argumentation oder methodische Regeltreue.2 Die Problematik einer Anwendung von Prinzipien setzt die Trennung von Allgemeinem und Einzelnem als isolierbare Entitäten voraus. Die Frage ihrer nachträglichen Vermittlung ist daher in gewisser Weise künstlich, wie Hegel in der Begriffslogik der Wissenschaft der Logik ausführt (Hegel 1816/2003: 358ff.; vgl. Hegel 1830/1991, Enz. § 190). In Kritik eines nur subsumtionslogischen Denkens zeigt Hegel (vgl. Hegel 1816/2003: 374f.), dass dieses in Abstraktion von einem „tätigen Denken“3 hinsichtlich der Frage nach einer richtigen Vermittlung des Allgemeinen und Einzelnen „völlig zufällig und willkürlich“ wird (ebd.: 359f.). „Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, […] deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. […] Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden“ (ebd.: 359). Die Frage nach der richtigen Vermittlung ist also nicht aufgrund der Voraussetzung eines erkenntnistheoretischen Relativismus oder Subjektivismus o. ä. „zufällig und willkürlich“, sondern aus begrifflichen Gründen: Der formale Subsumtionsschluss besteht einerseits durch die klar definierte Funktion der verwendeten Termini (Subjekt, Mittelbegriff, Prädikat), andererseits und zugleich werden die Instanzen der Termini als „etwas Selbständiges vorgestellt“ und weisen also mehr Merkmale auf, als ihre im Schluss relevante Funktion (vgl. ebd.: 308f.). Die Frage, welches der vielen denkbaren Merkmale als Mittelbegriff das richtige sei, ist vor dem Hintergrund des subsumtionslogischen Paradigmas unentscheidbar, da es „immer übrigbleibt, dass noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegenteil ebenso richtig abgeleitet werden kann“ (ebd.: 361). Es ist also, genauer gesagt, allein auf subsumtionslogischer Grundlage nicht entscheidbar, ob ein Schlusssatz wahr oder falsch ist, „obgleich für sich Prämissen und ebenso Konsequenzen [des Schlusses] ganz richtig sind“ (ebd.: 360).4 Wenn Konzeptionen dem subsumtionslogischen Paradigma verhaftet bleiben, dann wird philosophisches und somit auch ethisches Nachdenken hinsichtlich seines Anspruchs auf Richtigkeit beliebig. Es lässt sich keine Behauptung bzw. kein moralisches Urteil, insofern es sich als ein abgeleitetes präsentiert, kritisieren oder als falsch zurückweisen. Was aber haben wir nun durch die Auseinandersetzung mit Hegel gewonnen? Wie Hegel zeigt, kann das kleinteilig und formal darstellbare Schließen nicht isoliert von einem tätigen Denken, das sich selbst immer wieder zugleich über seine eigenen Voraussetzungen und Setzungen vergewissert, Anspruch auf Richtigkeit machen. Der prozessuale Vorgang des konkreten und auch reflexiven Schließens taucht im isoliert-abstrakten Blick auf Schlüsse nicht auf. Hegel weist letztlich darauf hin, dass im Subsumtionsmodell das eigentlich interessante philosophische Reflektieren als eine Tätigkeit, die sich nicht nur deduktiver Argumente bedient, gar nicht abgebildet wird. Wenn wir jedoch so etwas wie „ethisches Überlegen in Anwendung“ denken wollen, dann müssten wir diese Tätigkeit und die vorbehaltlose Reflexivität dieses Denkens berücksichtigen. Hegel diskutiert die erforderliche Aufhebung des „Formalismus des Schließens“ im Teleologiekapitel der Wissenschaft der Logik und bietet einen Vorschlag, wie die Beliebigkeit in der Wahl der Mittelbegriffe vermieden und wie hierbei Vermittlung gedacht werden kann (vgl. Hubig 2006: 125ff.). Diesem Lösungsvorschlag will ich hier nicht weiter nachgehen, sondern die aufgeworfene normative Problematik weiter mit Blick auf den vermeintlichen Schlüsselbegriff der Angewandten Ethik, „der Urteilskraft“, herausarbeiten.

5. Anwendung als „Urteilskraft + X“? Das Problem normativer Ansprüche

Der durch Kant geprägte Begriff der Urteilskraft gilt gemeinhin als das Vermögen zu urteilen und Zusammenhänge „richtig zu erfassen“ (Pieper 1989: 86). Es ist allerdings bekannt, dass sich bei Kant keine „Angewandte Logik“ des moralischen Urteils bzw. kein Konzept einer praktischen Urteilskraft findet (Höffe 1990). In der Diskussion der sog. „Angewandten Ethik“ wird allerdings dem Vermögen der Urteilskraft zumeist die Aufgabe zugewiesen, die „Lücke“ zwischen philosophischer Theorie und besonderer Situation zu schließen (Salloch 2016: 201). Es gilt als ausgemacht, dass hierfür das Konzept einer bloß nachträglich bestimmenden Urteilskraft – gleichermaßen wie das unzureichende Subsumtionsmodell – modifiziert werden muss (Salloch/Schildmann/Vollmann 2012: 257).

Beispielsweise geht hierfür Annemarie Pieper in ihren Überlegungen von der Typik der reinen praktischen Vernunft aus (vgl. Pieper 1989: 91f.), obwohl dieses Lehrstück keine angewandte Logik des moralischen Urteils entwickelt. Eigentlich müsste differenziert werden, ob es im Gebrauch des Begriffs „Urteilskraft“ eher um die (von Pieper hauptsächlich fokussierte) Frage gehen soll, eine ontologische Verträglichkeit eigentlich unähnlicher Bereiche (z.B. Freiheit – Natur, Sollen – Sein) als denkmöglich nachzuweisen, oder ob die Rede von Urteilskraft tatsächlich auf die normative Problematik einer Unterscheidung richtiger und falscher Urteile im Einzelnen bezogen ist. Auch in Piepers Rekonstruktion eines „methodischen Vorgehens der praktischen Urteilskraft“ (Pieper 1989: 87), ganz gleich, ob es als einseitiges „Übergehen“ oder ein „Hin- und Hergehen“ zwischen verschiedenen Bereichen (z.B. Norm und Empirie) (ebd.: 94f.) verstanden wird, bleiben die Bereiche getrennt und die Frage nach ihrer Vermittlung würde für sich betrachtet beliebig. Es ließe sich nämlich jeweils die Frage stellen, warum sich ein allgemeiner Zusammenhang durch Einsatz der Urteilskraft genauso, wie von Pieper beschrieben, konkretisieren muss? Weshalb hier also eine Denknotwendigkeit in normativer Hinsicht bestünde? Oder anders gesagt: Weshalb muss die Abstraktion notwendig auf diese allgemeinere Bestimmung führen? Wolfgang Wieland hat ausgearbeitet, dass ein derartiger Versuch, die Lücke zwischen unähnlichen Bereichen (z.B. Theorie – Praxis, Denken – bloßes Tun) als eine schrittweise Verringerung oder Steigerung der Allgemeinheit durch fallbezogene Urteilskraft o. dgl. überbrücken zu wollen, nicht durchführbar ist, sondern vielmehr in Aporien führt (Wieland 1989).

Weniger auf die ontologische, sondern stärker auf die normative Problemstellung fokussiert dagegen das Konzept einer „produktiv-reflektierenden Urteilskraft“ nach Sabine Salloch (Salloch et al. 2012: 254). Es wird versucht, das Verfahren der praktischen Urteilskraft als ein „Wechselspiel zwischen ethischem Prinzip und […] Situationsbeschreibung“ (Salloch et al. 2012: 260) bzw. als einen „dynamischen Ausgleich zwischen Prinzip, Regel, Fall und ‚Empirie‘“ (Salloch 2016: 28) auf den Begriff zu bringen. Das „produktiv-reflektierende Konzept“ von Urteilskraft erscheint gewissermaßen als ein drittes Modell zwischen Universalismus und Partikularismus. Die Urteilskraft sei in diesem Sinne für die Zusammenführung des Allgemeinen und Einzelnen zuständig. Der „Reproduktionsleistung der Urteilskraft [liegen] selbst keine Prinzipien zu Grunde“ (Salloch et al. 2012: 263), weil bei gegenteiliger Behauptung ein Regress der unendlichen Iteration des Verhältnisses „Allgemeines – Einzelnes“ auftreten würde und eine abschließende Vermittlung so nicht denkbar wäre (ebd.; vgl. auch Salloch 2016: 312). Es komme daher, um die Probleme eines bloßen Subsumtionsmodells zu vermeiden, auf die individuelle Urteilskraft an und letztlich auf das moralische Individuum selbst – „während ethische Prinzipien dem gängigen Verständnis nach einen überindividuellen Charakter haben, ist es jeweils meine Urteilskraft, die das Urteil im Einzelnen ermöglicht“ (Salloch et al. 2012: 265; Herv. i. Orig.). Sallochs Argument funktioniert folgendermaßen: Weil der Nachweis eines richtigen Gebrauchs der Urteilskraft nicht wiederum durch Verweis auf allgemeingültige Regeln dieses Gebrauchs möglich ist, da ansonsten der oben skizzierte Regress entsteht, soll nicht nach Regeln des richtigen oder falschen Gebrauchs der Urteilskraft gefragt werden bzw. nicht gefragt werden müssen. Trotz aller weiteren Ausführungen zu Zusatzprinzipien, Richtlinien und Verfahrensweisen ist damit die argumentative Verwendung des Topos „meine Urteilskraft“ immunisiert gegen jegliche Kritik (vgl. Richter 2017: 193ff.). Denn wie lässt sich ein „redlicher“ von einem manipulativen Verweis auf „meine Urteilskraft“ unterscheiden? Wie lassen sich Selbsttäuschung oder Irrtum ohne objektive Standards vermeiden? Wie soll z.B. zwischen einer ausgewogenen und „einer verzerrten und tendenziösen Auffassung von Situationsumständen“ unterschieden werden – Salloch verweist hier lediglich wiederum auf „die Urteilskraft“ als Entscheidungsinstanz (Salloch 2016: 205). Diese lässt sich jedoch, wie Salloch ausführte, nicht gemäß allgemeiner Prinzipien hinsichtlich ihres richtigen Gebrauchs kritisieren. Somit müsste jedoch jeder Gebrauch individueller Urteilskraft, auch wenn gänzlich unterschiedliche Situationsbeschreibungen oder kontradiktorische Bewertungen auftreten, gleichermaßen richtig sein. Damit wird aber jeglicher normative Anspruch, der sich mit dem Konzept „Urteilskraft“ verbinden ließe, unhaltbar und absurd. Die Rede von Urteilskraft, die Allgemeines und Besonderes richtig vermitteln soll, stellt also eher die Formulierung eines Problems dar und nicht dessen Lösung. Als Ausgangspunkt für eine Konzeption von „Ethik in Anwendung“ scheint der Topos einer „individuellen Urteilskraft“ also nur bedingt tauglich.

6. Perspektive eines Ausweges? Nicht „Anwenden“, sondern klugheitsethisch-topisch Argumentieren

Entweder dient eine allgemein verstandene „Urteilskraft“ der erkenntnistheoretischen oder ontologischen Erklärung, wie sich zwei unähnliche Bereiche, wie zum Beispiel Allgemeines und Besonderes, verbinden ließen, dann ist ein Verweis auf dieses Vermögen jedoch in normativer Hinsicht irrelevant. Oder mit Urteilskraft ist ein besonderes, an Erfahrung geschultes Können einzelner Personen gemeint, dann jedoch kann diese aufgrund der Beliebigkeit der Ausgangsbasis („je meine“ Urteilskraft) ebenso wenig eine Grundlage für allgemeine normative Urteile bilden. Der Begriff der „Urteilskraft“ wird ohnehin obsolet, wenn man sich verdeutlicht, dass weniger der Einsatz der Urteilskraft bei normativen Fragen von Interesse ist, sondern die im Einzelnen durchgeführte Argumentations- bzw. Reflexionshandlung. Für diese stehen in philosophischer Hinsicht, ebenso wenig wie für eine individuelle Urteilskraft, allgemeingültige Regeln des Gebrauchs zur Verfügung, jedoch lassen sich mögliche Gesichtspunkte des zielführenden Argumentierens (topoi) angeben, die freilich jeweils erneut in ihrer Leistungsfähigkeit in dieser oder jener Argumentationshandlung bewährt werden müssen.

Ich habe zu zeigen versucht, dass in methodischer Hinsicht das Konzept einer „Ethik in Anwendung“ nicht in von der Reflexion isolierbaren Modellen erfasst werden kann (Abschnitte 1 und 2). Die Reflexivität und Ergebnisoffenheit des philosophischen Fragens erlaubt keine statische Modellbildung von diesem philosophischen Denken: Vielmehr müssen die Kriterien und Standards, mit denen sich über die Güte ethischer Reflexion entscheiden ließe, (immer wieder) selbst durch ethische Reflexion ermittelt werden. Insofern sind sie auch selbst diesen (zu ermittelnden) Kriterien und Standards unterworfen, die jedoch, um den Selbstwiderspruch dogmatischer Setzungen zu vermeiden, wiederum unter dem Vorbehalt des ergebnisoffenen, besseren Verstehens jeweils reflexiv ermittelt und gegebenenfalls erneut gegen Einwände verteidigt werden müssen. Besonders deutlich wurde diese normative Problematik bei der Diskussion der Bereichsethikkonzeption von „Angewandter Ethik“ (Abschnitt 3). Diese ist inkonsistent und erlaubt keine Begründung oder Widerlegung von moralischen oder ethischen Urteilen, die Anspruch auf Richtigkeit machen. Wenn philosophisch argumentiert wird, so scheint mir, steht keine andere Autorität als die des je neu argumentierenden und vorbehaltlosen Denkens zur Verfügung. Außerhalb und ohne Bezug zu diesem reflexiven Denken können keine Antworten, Regeln oder Modelle von „Ethik in Anwendung“ irgendeine Bedeutung in normativer Absicht haben. Denn warum sollten gerade diese und keine anderen anerkannt werden? Besonders deutlich wurde diese Problematik einer Nicht-Modellierbarkeit von „Ethik in Anwendung“ bei der Kritik der sog. „subsumptive option“ durch Hegel (Abschnitt 4) sowie hinsichtlich der normativen Beliebigkeit im Verweis auf Urteilskraft – hier schien der kritisierte Ansatz einer Problemlösung darin bestanden zu haben, das Problem außerhalb der Reichweite des theoretisch Erklärbaren zu verschieben (Abschnitt 5). Jedoch muss eine Argumentation, auch unter der Bezeichnung „Aktualisierung meiner Urteilskraft“, für oder gegen bestimmte moralische oder ethische Thesen rational kritisierbar sein, um überhaupt als eine philosophische gelten zu können. Die Frage nach einer Ethik in Anwendung kann also nicht durch Formulierung und Begründung eines (neuen) Modells, das mit anderen Modellen konkurrieren würde, beantwortet werden. Die Adäquatheit der Modelle müsste ja wiederum vor dem Hintergrund eines Modells, das seinerseits wohlbegründet ist, diskutiert werden (ad infinitum). Die andere Option einer Akzeptanz der unvermittelten Pluralität von Modellen ohne argumentative Differenzierung erwies sich ebenfalls als nicht mit dem reflexiven Anspruch auf klares, besseres Verstehen vereinbar (Abschnitt 3).

Was bedeutet das nun für eine „Ethik in Anwendung“? Ausgangspunkt war, dass nicht jede moralische Einlassung und nicht jede Methodenkonzeption von Angewandter Ethik in ein und derselben Hinsicht gut und gleichermaßen richtig sein kann. Aber wie kann vor dem Hintergrund der diskutierten Probleme über die methodologische Güte von ethischer Reflexion in konkreten Fragen entschieden werden? Es mag zunächst trivial klingen: Es muss jeweils dafür argumentiert werden, was als ethische Reflexion gemäß bestimmter Standards und Kriterien gelten kann. Da die philosophische Argumentation reflexiv und ergebnisoffen stattfinden muss, können keine methodischen Standards oder allgemeingültigen Regeln des ethischen Reflektierens ad hoc vorausgesetzt, deduktiv ermittelt oder ohne Begründung unterstellt werden (vgl. Richter 2018: 69ff.). Die „Findung“ von Gütekriterien sollte dementsprechend nicht als deduktives Ableiten oder Anwenden von Modellen verstanden werden, sondern es handelte sich, wie bei jeder philosophischen Auseinandersetzung, um Argumentationshandlungen zur Standpunktentwicklung angesichts eines Problems. In der Tradition der Aristotelischen Topik ließen sich nun Gesichtspunkte für die problemrelative Standpunktentwicklung sammeln und jeweils erneut in Argumentationen erproben und verfeinern. So ergeben sich zwar keine exakten Bestimmungen, jedoch lassen sich graduell bessere oder schlechtere Argumentationen differenzieren (vgl. Luckner 2005: 86f.; 144), wodurch eine naiv-pragmatistische Position („subjektive Nützlichkeit der ethischen Ausführungen“) zurückgewiesen werden kann.

Aufgrund der diskutierten Konzeptionsprobleme von Angewandter Ethik scheint mir der folgende, indirekt begründete Vorschlag einer Skizze für eine zu entwickelte Konzeption der Konkretisierung ethischer Überlegungen am Paradigma der Praktischen Philosophie des Aristoteles sinnvoll. Dabei geht es mir um die systematische Erschließung einer Kombination von Klugheitsethik und Topik des Aristoteles im Sinne eines bestimmten Modus des Argumentierens unter kontingenten Bedingungen (Luckner 2005; Hubig 2006ff.); dieser enthält streng deduktive Argumente, die sich formallogisch darstellen lassen, lediglich als eine Teilmenge. Im Gegensatz zu neuzeitlichen Ethikansätzen ist Aristoteles’ Konzeption nicht am Ideal des exakten Wissens orientiert, da dieses dem veränderlichen Seinsbereich der Praxis nicht gerecht würde (vgl. Höffe 1979: 38ff.). Die Ableitung von streng deduktiver Erkenntnis wäre nur möglich, wenn sich beim Überlegen der Bereich des Handelns nicht beeinflussen ließe, sich verändern oder ganz anders darstellen könnte. Das impliziert freilich auch eine nicht-deduktive Rekonstruktion des praktischen Wissens bzw. praktischen Syllogismus bei Aristoteles (vgl. Kertscher 2018: 113-120). In Kritik an Platons theoretisch praktischer Philosophie bietet Aristoteles ein Alternativkonzept (vgl. Hubig 1995: 65-74; 113-118). Die Unterscheidung „gut“ und „schlecht“ stellt dabei keine vollständige Disjunktion dar, sondern ermöglicht ein Wissen im Umriss, das situativ und erfahrungsgesättigt jeweils neu und in Auseinandersetzung mit bereits Bewährtem entwickelt werden muss. Den „Umriss“ bilden dabei die zu vermeidenden „Extreme“, die freies Überlegen und Handeln tendenziell zukünftig einschränken oder unmöglich machen könnten. Dieses teleologische Moment der Klugheitsethik lässt sich hinsichtlich der Erkennbarkeit der Extreme mit der Aristotelischen Topik zusammenführen. Die Topik als Lehre von den argumentativen Örtern (gr. topoi) bietet keinen Katalog allgemeingültiger Regeln, sondern eine offene Sammlung von Gesichtspunkten für mögliche Strategien des zielführenden Argumentierens (vgl. Hubig 1990: 134; 140f.). Statt allgemein verbindlicher Regeln, die tatsächlich, wie Nida-Rümelin zu Recht kritisiert, den Status von bloßen Setzungen mit Allgemeingültigkeitsanspruch hätten, stehen bewährte Gesichtspunkte zur Verfügung, die problemrelativ in Argumentationshandlungen konkretisiert werden können. Die Frage nach der Rationalität der Konkretisierung ethischen Überlegens verlagert sich dann vom Problem der Vermittelbarkeit des Allgemeinen und des Besonderen, hin zur Frage eines Umgangs mit dem Verhältnis Mögliches und Wirkliches – im Sinne eines prozessualen Überlegens, in dem mögliche und verwirklichte Topoi andere mögliche Topoi erschließbar, kritisierbar und revidierbar machen etc. Die möglichen Topoi sind hinsichtlich ihrer Aktualisierung nicht beliebig, obwohl sie ohne ein Verhältnis zu Situationen, Problemen, dem moralischen Common Sense und Vorstellungen von stimmigen und überzeugenden Argumentationsweisen nicht aktualisierbar sind. Die Güte einer Argumentation würde in diesem Modus zunächst einmal an eher formalen Gesichtspunkten wie zum Beispiel Konsistenz und Kohärenz bemessen, aber auch, auf Grundlage klugheitsethischer Topoi, an der Machbarkeit der Handlung, den Üblichkeiten bei ähnlichen Handlungen und letztlich daran, wie sich die Handlungsweise zum Erhalt von weiteren Handlungsmöglichkeiten verhält. Auf diese Weise lassen sich relativ bessere und schlechtere Argumente differenzieren. Zunächst gilt also, dass stets mehrere Alternativ-Argumentationen ausformuliert werden müssten, die dann mit Hilfe der formalen und inhaltlichen Topoi kritisiert und verglichen werden können. Hier bleibt freilich das Problem der Nicht-Absolutheit der klugheitsethischen Erkenntnis bestehen: Keine „Konkretisierung “ ist absolut richtig oder verwerflich. Es gibt unter Umständen nur sehr abwegige und unübliche Vorstellungen des konkretisierten Guten, die womöglich auch relativ schlecht begründet sind. Auf Grundlage einer klugheitsethischen Topik kann jedoch zumindest dafür argumentiert werden, dass manche „Konkretisierungen“ relativ besser als andere sind. Dieser von Aristoteles ausgehende Ansatz ist einerseits offen für weitere Klärung und Erweiterung durch neue Topoi, andererseits ist er nicht beliebig, obwohl keine allgemeingültigen Regeln oder Prinzipien angenommen werden müssen, die von der praktischen Rationalität des Reflektierens isoliert wären. Auch das, was methodisch eine rationale Reflexion der Ethik auszeichnet, wird argumentativ in der Verwendung von Topoi festgestellt, die zugleich kriterielle Voraussetzungen und Ergebnisse des Reflektierens sind. In einem klugheitsethisch-topischen Argumentationsmodus müssten, um einen Relativismus der Konkretisierung zu vermeiden, zusätzlich zu Aristoteles’ und bisherigen Überlegungen mindestens drei weitere methodische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die so noch nicht auf den Begriff gebracht wurden.

Erstens müsste gelten, dass allgemeine Gesichtspunkte des Moralischen oder der Ethik für sich selbst genommen nicht aussagekräftig sind, vielmehr erlauben sie eine Positionierung zu Problemen und somit einen Ausgangspunkt der Argumentation. Zweitens lässt sich der Relativismus bzw. Partikularismus in der Konkretisierung nur vermeiden, wenn eine logisch und zeitlich dimensionierte Argumentationshandlung im Ganzen und nicht nur bestimmte formal notierte Kombinationen von Aussagen in den Blick genommen werden. Als dritter Punkt müsste berücksichtigt werden, dass nur die Reflexivität des philosophischen Nachdenkens und entsprechende höherstufige Topoi die epistemische Autorität beim Argumentieren darstellen können und keine – mit welcher Begründung auch immer – festgelegten Modelle einer Anwendung von Ethik. Damit ist womöglich noch nicht viel gesagt, aber zumindest können so die weiteren Untersuchungsperspektiven bestimmt werden: Herauszuarbeiten sind die Möglichkeiten eines rationalen und kritischen Umgangs mit Partikularismus und Eklektizismus, um weiter an einem Konzept der Konkretisierung ethischer Reflexion arbeiten zu können, das auf das Gefälle von Möglichem und Wirklichem fokussiert und weniger vom Problem der Ähnlichkeit des Allgemeinen und des Besonderen seinen Ausgang nimmt.

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Das Problem der epistemisch-evaluativen Abwägung bei Entscheidungen unter Unsicherheit

Eugen Pissarskoi

1. Einleitung

In zahlreichen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen geht es um moralische Entscheidungen, deren Richtigkeit (auch) davon abhängt, zu welchen langfristigen Konsequenzen die Entscheidungen führen werden.1 Beispielsweise ist dies in Debatten über Technikregulierung der Fall, in Diskussionen darüber, welche politische Strategien und individuelle Handlungen angesichts der globalen Umweltveränderungen moralisch geboten sind, oder auch in Debatten über Reformen ökonomischer Institutionen (z.B. Finanzmärkte) oder der Systeme sozialer Sicherung (Alterssicherungssysteme, Einführung von bedingungslosem Grundeinkommen). In allen diesen Beispielen können die Konsequenzen der uns zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen nicht eindeutig prognostiziert werden. Es können allerdings mögliche Konsequenzen vorhergesagt werden, wobei unsere Prognosefähigkeit sich von Fall zu Fall unterscheidet. Bezüglich der in diesem Sammelband diskutierten Problematik einer ethischen Begründung moralischer Urteile2 in konkreten Situationen will ich mit diesem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass die Unsicherheit über die Konsequenzen von Handlungsoptionen bei moralisch bedeutungsvollen Entscheidungen eine zusätzliche ethische Herausforderung mit sich bringt, nämlich diejenige einer epistemisch-evaluativen Abwägung.

Viele vertraute moralische Prinzipien, die Gründe für moralische Entscheidungen liefern, setzen voraus, dass die Konsequenzen der relevanten Handlungsoptionen eindeutig bekannt sind, zum Beispiel:

 Es ist moralisch verboten, andere Lebewesen zu töten.

 Du sollst nicht stehlen.

 Es ist geboten, Rechte anderer moralisch berücksichtigungswürdiger Wesen einzuhalten.

 Es ist geboten, das Gute zu maximieren.3

Damit solche Prinzipien Handlungsorientierung stiften können, ist es erforderlich, dass in einer Handlungssituation bekannt ist, dass bestimmte Handlungsoptionen zu den durch die Prinzipien regulierten Folgen (in den Beispielen oben: Tötung, Diebstahl, Verletzung von moralischen Rechten) führen. In einer Situation der Unsicherheit ist aber genau das nicht gegeben: Wenn ich die Handlung A vollziehe, ist es (vielleicht mit einer Wahrscheinlichkeit p) möglich, dass ich X töte. Es ist aber (mit einer Wahrscheinlichkeit 1-p) auch möglich, dass ich X nicht töte. Auf die Frage, wie ich mich in einer solchen Situation verhalten soll, geben die bislang genannten Prinzipien keine Auskunft.

Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit werden seit Langem diskutiert – das Prinzip der Maximierung des erwarteten Guten (Broome 1991) ist ein prominentes Beispiel für ein konsequentialistisches moralisches Prinzip, das in Situationen anwendbar sein soll, in denen Wahrscheinlichkeiten der möglichen Folgen der Handlungsoptionen identifizierbar sind. Die Entscheidungstheorie kennt darüber hinaus viele andere Regeln (vgl. Ellsberg 1961, 194ff.), die sich als Prinzipien für Entscheidungen unter unterschiedlichen Typen der Unsicherheit interpretieren lassen dürften. Das Vorsorgeprinzip, auf dem Hans Jonas‘ (1979) Argumentation gründet, ist ein viel diskutiertes Prinzip für Entscheidungen in Situationen, in denen keine Wahrscheinlichkeiten bekannt sind (Steel 2015). In der letzten Zeit – vielfach in der Reaktion auf die Herausforderung, zu begründen, welche Klimapolitik angesichts der klimatologischen Unsicherheiten moralisch gerechtfertigt ist – haben PhilosophInnen deontologische Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit vorgeschlagen: unterschiedliche Varianten des Vorsorgeprinzips (Hartzell-Nichols 2012, Shue 2010, Pissarskoi 2014) oder auch Prinzipien für Entscheidungen unter Risiko (Steigleder 2016) .

Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit scheinen auf den ersten Blick so etwas wie „Erweiterungen“ der vertrauten moralischen Prinzipien auf bestimmte epistemische Situationen zu sein, nämlich diejenigen, in denen wir eingeschränktes Wissen über die Konsequenzen haben. Oder, um ein anderes Werkzeug zu bemühen: Sie sind „Übertragungen“ der deterministischen Prinzipien auf Entscheidungssituationen unter Unsicherheit. Wenn es verboten ist, anderen Lebewesen zu schaden, so ist es unter Unsicherheit verboten, Handlungen, bei denen eine gewisse Möglichkeit besteht, dass sie anderen Lebewesen schaden, auszuführen. Wenn es geboten ist, das Gute zu maximieren, so ist es unter Unsicherheit geboten, den erwarteten Wert des Guten zu maximieren.

In diesem Aufsatz möchte ich erklären, was diese Ausdrücke der „Erweiterung“ oder der „Übertragung“ bedeuten. Ich werde erstens eine strukturelle Gemeinsamkeit verdeutlichen, die Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit unabhängig davon zukommt, ob sie teleologischen oder deontologischen ethischen Metatheorien entspringen. Diese Gemeinsamkeit lautet: Prinzipien für Entscheidungen unter Unsicherheit generalisieren – unter Annahme einer bestimmten ethischen Metatheorie – Abwägungen zwischen dem epistemischen Status möglicher Konsequenzen von Handlungsoptionen auf der einen und dem moralischen Wert ihrer möglichen Konsequenzen auf der anderen Seite. Mit anderen Worten: sie bringen allgemeine Prinzipien für Abwägungen zwischen dem epistemischen Status der möglichen Konsequenzen und ihrem moralischen Gewicht zum Ausdruck und ergänzen die deterministischen Prinzipien um diese Perspektive.

Zweitens will ich mit diesem Text auf eine Forschungslücke aufmerksam machen: Es ist keine Theorie bekannt, die allgemein erklärt, wie zwischen dem epistemischen Status möglicher Konsequenzen und ihrem moralischen Wert abgewogen werden soll. Die bislang vorgeschlagenen Entscheidungsprinzipien sind auf bestimmte Situationen ausgerichtet (in denen ein bestimmtes Verhältnis zwischen dem epistemischen Status und dem moralischen Wert der möglichen Konsequenzen besteht). Ob und wie dies verallgemeinert werden kann, ist eine Forschungsfrage, auf deren Dringlichkeit ich hinweisen möchte.

Der Text ist wie folgt aufgebaut: In Abschnitt 2 stelle ich kurz dar, wie teleologische und deontologische Theorien Handlungsbegründung gewöhnlich beschreiben und warum ihre gewöhnlichen Prinzipien in Situationen unter Unsicherheit keine Handlungsorientierung liefern können. In Abschnitt 3 charakterisiere ich die Besonderheit der Situationen unter Unsicherheit. In Abschnitt 4 diskutiere ich, wie deontologische Prinzipien aussehen könnten, um Handlungsorientierung unter Unsicherheit – sowohl in Situationen unter Ungewissheit (Abschnitt 4.1.) als auch unter Risiko (Abschnitt 4.2.) – zu bieten. Ich will verdeutlichen, dass zahlreiche theoretische Probleme der Abwägung zwischen dem epistemischen Status der möglichen Konsequenzen und ihrem moralischen Wert bestehen. In Abschnitt 5 diskutiere ich diese Thematik in Bezug auf teleologische Theorien. Abschnitt 6 fasst die Ergebnisse zusammen.

2. Teleologische und deontologische Prinzipien

Es gibt zwei etablierte ethische Metatheorien, gemäß denen moralische Prinzipien Orientierung dabei bieten sollen, zu bestimmen, was in einer Situation moralisch richtig ist: teleologische und deontologische Theorien.

Gemäß den teleologischen Theorien ist die Richtigkeit einer Handlung allein durch die Menge des durch sie hervorgebrachten Guten bestimmt (Broome 1991: 6). Varianten teleologischer Theorien unterscheiden sich dahingehend, welche Aspekte von Handlungen zum Guten beitragen: Gemäß konsequentialistischen Theorien sind es allein die Konsequenzen der Handlungen, deren hervorgebrachtes Gute bestimmt, was getan werden soll. Nicht-konsequentialistische Theorien berücksichtigen hingegen auch evaluative Merkmale von Handlungen, die keinen Einfluss auf die Konsequenzen haben, bei der Bestimmung dessen, wie gut eine Handlung ist: beispielsweise eine Tatsache, dass eine Handlung eine Lüge darstellt, oder Eigenschaften der Handelnden (z.B. Tapferkeit). VertreterInnen teleologischer Theorien stehen vor den metaethischen Aufgaben, zu erläutern, was unter dem für sie zentralen ethischen Begriff, das Gute, zu verstehen ist, worin das Gute besteht, wie es erkannt und gemessen werden kann und wie die vielfältigen Hinsichten, in denen Handlungen gut sein können, miteinander im Hinblick auf das Gute aggregiert werden können.

Angenommen, das gelingt ihnen. Dann bieten teleologische Theorien handlungsorientierende Prinzipien, mit denen von der Güte der verfügbaren Handlungsoptionen auf die Richtigkeit einer Handlung geschlussfolgert werden kann. Teleologische Theorien kennen mehrere solcher Prinzipien: Das Prinzip der Maximierung des Guten besagt, dass diejenigen Handlung moralisch richtig ist, welche die größte Menge an Gutem im Vergleich zu allen anderen verfügbaren Handlungsoptionen hervorbringt (z.B. Parfit 1984: 24). Ein anderes Prinzip ist das der Genügsamkeit („Satisficing“), es besagt, dass all diejenigen Handlungen moralisch erlaubt sind, deren Ausführung ein gewisses Niveau an Güte nicht unterschreitet (Broome 1991: 6f.).1

Das Maximierungsprinzip ist handlungsanleitend in dem Sinne, dass es erlaubt, eine Handlung auszuwählen.2 Das Genügsamkeitsprinzip ist handlungsorientierend, da es erlaubt, eine Menge von moralisch erlaubten Handlungen auszuzeichnen. Um zu entscheiden, welche Handlung aus der Menge der erlaubten Handlungen getan werden soll, müsste es durch weitere Prinzipien ergänzt werden. Dank solcher Prinzipien kann eine Entscheidung darüber, welche Handlung getan werden soll, als ein einfaches, deduktiv gültiges, Argument rekonstruiert werden, hier am Beispiel des Maximierungsprinzips formuliert:

Argument 1: Teleologische Handlungsbegründung unter Sicherheit

1 [Moralisches Prinzip]: Es ist moralisch geboten, dass Handelnde diejenige Handlung ausführen, welche relativ zu verfügbaren Handlungsoptionen die größte Menge an Gutem herbeiführt.

2 [Spezifikation der Situation]: Von den in der Situation S der handelnden Person A verfügbaren Handlungsoptionen H1-Hn führt die Ausführung von Hi die größte Menge an Gutem herbei.

3 [Konklusion]: Es ist geboten, dass A Hi tut.

Die ethische Plausibilität teleologischer Theorien sowie ihre tatsächliche Unterstützungskraft für die moralische Entscheidungsfindung hängt im hohen Maße von der Plausibilität der ersten Prämisse und der ihr zugrundeliegenden Theorie des Guten ab. Doch nehmen wir an, es gäbe eine solche Theorie, die uns in die Lage versetzen würde, unterschiedliche evaluative Hinsichten zu erkennen, miteinander zu aggregieren, so die Güte von Handlungen zu bestimmen, und sie kardinal zu messen. Selbst dann stellt sich für teleologische Theorien ein Problem, wenn in einer Entscheidungssituation die Handlungsoptionen moralisch bedeutungsvolle Konsequenzen haben, die nicht eindeutig vorhergesagt werden können. In einer solchen Situation kann der Wahrheitswert der zweiten Prämisse nicht festgestellt werden und das Handlungsprinzip verliert seine handlungsorientierende Funktion. Für solche Situationen muss das in der Prämisse (1) spezifizierte Prinzip angepasst werden. Doch bevor wir zu der Diskussion der Frage kommen, wie teleologische Theorien damit umgehen, führen wir uns kurz die Idee der deontologischen Theorien vor Augen.

Im Gegensatz zu teleologischen Theorien verneinen deontologische Theorien, dass die Richtigkeit einer Handlung allein von dem durch sie hervorgebrachten Guten abhängt. Vielmehr sind es moralische Normen, die moralische Vorschriften (geboten, verboten, erlaubt etc.) enthalten, und denen moralische Pflichten bzw. die ihnen korrespondierende Rechte zugrunde liegen, welche die Richtigkeit einer Handlung determinieren (Alexander/Moore 2016). Beispiele für solche, durchaus vertrauten, Normen sind: „Du sollst nicht lügen“; „Es ist moralisch verboten, Andere zu töten“; „Niemand darf moralisch berücksichtigungswürdigen Wesen ohne ihre Zustimmung Leid zufügen“; „Niemand darf legitimes Eigentum Anderer ohne ihre Zustimmung an sich nehmen“ etc. Was genau moralische Normen, Pflichte und Rechte sind, wie wir sie erkennen können und wie genau einzelne moralische Normen in einer bestimmten Situation das determinieren, was getan werden soll, das sind wiederum Fragen an deontologische Theorien, die ich hier beiseite schieben möchte. Für die Diskussion in diesem Text ist hingegen die Beobachtung von Thomas Schmidt (2012) einschlägig, dass deontologische Normen sich als generelle Konditionale auffassen lassen, Schmidt (2012) nennt sie „moralische Prinzipien“: Für jede Handlung, die die Eigenschaft F hat, gilt die moralische Vorschrift O (Schmidt 2012: 515).3 Als moralische Prinzipien leisten sie wiederum Handlungsorientierung, indem durch Subsumption einer konkreten Handlung unter ein geeignetes moralisches Prinzip eine Handlungsempfehlung deduktiv folgt.

In einer derart allgemeinen Form sind moralische Prinzipien allerdings nicht gültig (d.h., die generellen Konditionale sind nicht wahr). Denn es lassen sich stets Umstände finden, in denen die Handlungsvorschrift O, die laut dem jeweiligen Prinzip der Eigenschaft F zukommt, umgedreht wird. Es sind beispielsweise Situationen denkbar, in denen es erlaubt oder gar geboten ist zu lügen, zu töten, Eigentum anderer an sich zu nehmen etc. Um diesem Problem Rechnung zu tragen, lassen sich moralische Normen als generelle Aussagen verstehen, die „unter sonst gleichen Umständen“ (ceteris paribus) gelten (Pietroski 1993) oder die einzelne moralische Pflichten bzw. beitragende Gründe neben anderen moralischen Gesichtspunkten zum Ausdruck bringen (Prima-facie-Pflichten, Ross 1930; Schmidt 2012: 522ff.).4 Wenn wir moralische Prinzipien als Prima-facie-Vorschriften interpretieren, haben sie die Form: Für jede Handlung, die die Eigenschaft F hat, gilt prima facie die moralische Vorschrift O. Dann sieht die argumentative Struktur einer deontologischen Handlungsrechtfertigung folgendermaßen aus:

Argument 2: Deontologische Handlungsbegründung unter Sicherheit

1 [Moralisches Prinzip]: Für jede Handlung, bei der die handelnde Person Anderen ohne ihre Zustimmung Leid zufügt, gilt die Prima-facie-Pflicht, dass die Handlung unterlassen wird.

2 [Spezifikation einer Situation]: In der Situation S hat die handelnde Person A die Handlungsoption H, Person B ohne ihre Zustimmung Leid zuzufügen.

3 [Zwischenkonklusion]: In S hat A die Prima-facie-Pflicht, H zu unterlassen.

4 [Begriffliche Wahrheit]: Die Prima-facie-Pflicht, eine Handlung Hi zu unterlassen, bedeutet, dass Hi unterlassen werden soll, wenn es keine gewichtigeren Prima-facie-Pflichten gibt, Hi zu tun.

5 [Abwägungsprämisse]: In der Entscheidungssituation S gibt es keine gewichtigeren Prima-facie-Pflichten, H zu tun.

6 [Konklusion]: H soll unterlassen werden.

Nach dieser Interpretation haben moralische Prinzipien keine handlungsanleitende, sondern eine handlungsorientierende Funktion. Sie zeichnen beitragende Gründe aus, die bei der Bestimmung dessen, was zu tun ist, in die Abwägung gezogen werden müssen (Zwischenkonklusion in (3)). Zur Begründung einer eindeutigen Handlung müssen weitere beitragende Gründe (Prima-facie-Pflichten) in Betracht gezogen werden (dies erfolgt bei der Begründung der Abwägungsprämisse (5)).

Während bei der Rekonstruktion der Handlungsempfehlung gemäß teleologischen Theorien (Argument 1) die erste Prämisse die ethisch am anspruchsvollsten bleibt (denn ihre Begründung erfordert eine Theorie des Guten), ist es bei den deontologischen Theorien (unter Annahme der Interpretation von moralischen Normen als Prima-facie-Pflichten) die fünfte, die Abwägungsprämisse. Sie ist am schwersten zu rechtfertigen und dürfte in praktischen Auseinandersetzungen den Gegenstand der ethischen Kontroverse bilden.5 Doch nehmen wir auch hier an, wir hätten eine überzeugende Theorie für die Begründung der Abwägungsprämisse. In Situationen unter Unsicherheit hilft uns das bisherige Argument dennoch nicht weiter, um eine Handlungsentscheidung zu begründen.

Zahlreiche deontologische Prinzipien sind von der Art, dass die Eigenschaft, derentwegen eine moralische Vorschrift besteht, eine Verursachung beinhaltet. Beispielsweise gilt dies für das moralische Prinzip, Anderen kein Leid zufügen zu dürfen. Die Eigenschaft des Leidzufügens stellt eine Verursachung dar: Es gibt eine Handlung, in deren kausalen Folge Andere leiden. Allgemein möchte ich moralische Prinzipien, die Verursachungen regulieren, folgendermaßen fassen:

Für alle Handlungen, deren Ausführung dazu führt, dass ein moralisches Recht Dritter verletzt wird, gilt die Prima-facie-Pflicht, dass die Handlung unterlassen wird.

Bei solchen Prinzipien können wir immer in die epistemische Situation der Unsicherheit geraten, lediglich wissend, dass eine Handlung möglicherweise die im Prinzip regulierte Konsequenz verursacht. Die deterministischen (also eindeutige Handlungskonsequenzen voraussetzenden) Prinzipien verlieren dabei ihre handlungsorientierende Funktion. Auch im Rahmen deontologischer Theorien stehen wir damit vor dem analogen Problem wie bei teleologischen Theorien: Aus welchen Prinzipien können unter Unsicherheit beitragende Gründe für eine Handlung abgeleitet werden?

3. Situationen unter Unsicherheit

In Situationen unter Unsicherheit können Handelnde zukünftige Entwicklungen nicht eindeutig vorhersagen. Epistemische Unsicherheit1 in Entscheidungssituationen ist bedingt durch die Fähigkeit der handelnden Person, Handlungskonsequenzen zu prognostizieren.

Weil Unsicherheit eine epistemische Eigenschaft ist, könnte man meinen, dass sie keinerlei Implikationen bezüglich der Gültigkeit moralischer Prinzipien hat. Zwar mag es zahlreiche Situationen geben, in denen handelnde Personen die Folgen der ihnen verfügbaren Handlungsoptionen nicht eindeutig kennen. Jedoch hat jede Handlungsoption eine eindeutige Konsequenz, auch wenn sie für uns Menschen nicht erkennbar bleibt, und die moralischen Prinzipien geben an, was unabhängig von unserem Erkenntnisvermögen (bzw. aus der Perspektive einer EntscheidungsträgerIn mit perfekter Voraussicht) moralisch richtig ist zu tun.

Ich möchte von der Frage abstrahieren, ob moralische Gebote erkenntnistranszendent sein können – ob es also sein kann, dass es moralisch richtig ist, dass ich H tue, auch wenn es für mich aufgrund meines Erkenntnisvermögens nicht möglich ist, zu erkennen, dass ich H tun soll. Mich interessieren moralische Prinzipien als Prinzipien, die realen EntscheidungsträgerInnen Handlungsorientierung geben. Selbst wenn es wahr wäre, dass moralische Gebote erkenntnistranszendent sein könnten, würde sich für eine Handelnde mit unserem menschlichen Erkenntnisvermögen die zusätzliche Frage stellen, was sie in der nicht-idealen Situation tun soll, wenn Handlungskonsequenzen kontingenterweise nicht eindeutig erkennbar sind. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich die obigen moralischen Prinzipien epistemisch umformulieren:

(Teleologisches Prinzip): In einer epistemischen Situation, in der die handelnde Person A eindeutig vorhersagen kann, welche Menge an Gutem die ihr verfügbaren Handlungsoptionen herbeiführen werden, ist es moralisch geboten, dass A diejenige Handlung ausführt, welche relativ zu verfügbaren Handlungsoptionen die größte Menge an Gutem herbeiführt (und wenn mehrere Handlungen gleich gut sind, ist es geboten, eine beliebige von ihnen zu tun).

(Deontologisches Prinzip): Wenn eine Person A weiß, dass, falls sie eine Handlung H tut, dies moralische Rechte Dritter verletzen wird, so hat A eine Prima-facie-Pflicht, H zu unterlassen.

Unsicherheiten über Handlungskonsequenzen sind graduell. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, wie detailreich die zukünftigen Handlungsfolgen vorhersagbar sind. Epistemische Sicherheit (also eine Situation, in der zukünftige Handlungskonsequenzen eindeutig bekannt sind) kann als ein Extremfall der Unsicherheitsgrade aufgefasst werden. Knight (1921) hat zwischen drei Typen von Unsicherheiten unterschieden: neben der Situation der Sicherheit – diese werde ich auch, Betz (2010) folgend, als „deterministische“ Situation bezeichnen – hat er zwischen „Risiko“ („risk“) und „Ungewissheit“ („uncertainty“) differenziert. In Risiko-Situationen sind die objektiven Wahrscheinlichkeiten, mit denen die möglichen Konsequenzen eintreten können, bekannt. In Situationen unter Ungewissheit haben EntscheidungsträgerInnen lediglich Wissen über mögliche Folgen, ohne dass sie die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bestimmen können.2

Der entscheidende Unterschied zwischen deterministischen Situationen und denen unter Unsicherheit besteht darin, dass in ersteren zu jeder Handlungsoption eindeutige Handlungsfolgen bekannt sind, während in letzteren über mindestens eine Handlungsoption lediglich eine Menge möglicher Handlungsfolgen bekannt ist. Und genau diese Eigenschaft macht es unmöglich, die bislang explizierten moralischen Prinzipien – welche eindeutige Handlungsfolgen voraussetzen – anzuwenden.

Moralisch relevant sind Entscheidungssituationen, in denen sich mögliche Handlungskonsequenzen der verfügbaren Handlungsoptionen moralisch signifikant unterscheiden – weil in ihnen moralische Rechte und Pflichten verletzt werden oder weil sie unterschiedliche Menge an Gutem realisieren. Durch die Wahl einer Handlungsoption nimmt die handelnde Person Einfluss darauf, welche zukünftigen Weltzustände herbeigeführt und welche moralisch signifikanten Konsequenzen eintreten werden, auch wenn sie nicht genau vorhersagen kann, welche Weltzustände es genau sein werden, die durch ihre Entscheidungen herbeigeführt werden.

Innerhalb sowohl teleologischer als auch deontologischer Theorien gibt es Prinzipien, die in Situationen unter Unsicherheit Handlungsorientierung liefern können. Betrachten wir nun im Einzelnen, wie solche Prinzipien aussehen.

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