Kitabı oxu: «Christlich-soziale Signaturen»
Bettina Rausch / Simon Varga (Hg.)
Christlich-soziale Signaturen
Grundlagen einer politischen Debatte
edition noir
edition noir
Impressum
© 2021 Verlag noir, Wien
2. Auflage
Verlag noir, 1120 Wien, Tivoligasse 73
Redaktion und Lektorat: Christian Moser-Sollmann, Lorenz Jahn
ISBN: 978-3-9504939-4-9
Inhaltsverzeichnis
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
I. Grundlagen und politische Fragen
Grundlegungen einer christlich-sozialen Politik
Bettina Rausch
Werte, Demokratie und christlicher Glaube: ein praktisch-theologischer Zugang aus katholischer Sicht
Regina Polak
Der christliche Mensch und das Politische: Christsein und Politik
Clemens Sedmak
Eigenverantwortung in christlich-sozialer Perspektive
Manfred Prisching
„Wohlstand für alle“ – wer finanziert das?
Markt, Staat und christliche Grundlagen in der Sozialen Marktwirtschaft
Philip Plickert
Eigenverantwortung, Solidarität, Wettbewerb, Wohlstand
Grundlagen und Positionen einer christlich-liberal inspirierten Sozialpolitik
Walter Marschitz
Nachhaltige Kreislaufwirtschaft statt schneller Profite
Christian Moser-Sollmann
Erfolgreiche Bezirkspolitik aus christlich-sozialer Perspektive
Silke Kobald / Harald Mader
Politik und Journalismus als zwei Seiten einer Medaille
Rudolf Mitlöhner
II. Theologische Fragen
Christliches Familienbild im Wandel der Zeit
Philosophische und theologische Annäherungen an die Relevanz von Familien für Gesellschaft und Staat
Paul R. Tarmann
Politik für den Menschen braucht weder „christlich“ noch „sozial“ zu sein
Martin Rhonheimer
Ethik- und/oder Religionsunterricht?
Die philosophisch-theologischen Wurzeln einer europäischen Ethik – ihre Entwicklung im Spannungsfeld zwischen säkularem Staat und religiösem Hintergrund
Matthias Beck
Sozialpolitik aus christlich-sozialer Sicht
Das Prinzip caritas in der Demokratie
Benno Elbs
„Christlich-sozial“, „Christdemokratisch“ oder „Christlich“?
Das hohe „C“ im Spannungsfeld von Politik, Ethik und Theologie
Ingeborg G. Gabriel
Die Dynamik des zeitgemäßen Begriffs der Empirie
Christliche Theologie und Journalistik haben ihre Erkenntnishorizonte vernünftig erweitert
Veit Neumann
III. Philosophische Fragen
Christlich-soziale Politik und das Naturrecht im Spannungsfeld von antiker Philosophie, Christentum und säkularem Staat
Geschichte – Gegenwart – Zukunft
Till Kinzel
Das Prinzip Eigenverantwortung
Mensch – Gemeinschaft – Gesellschaft
Simon Varga
Freiheit als in Besonnenheit gelebte Verantwortung
Ein multidimensional bedingter Raum des Dialogs
Emmanuel J. Bauer
IV. Beiträge von Nachwuchswissenschaftlern
Das Christlich-Soziale und die Politik
Reflexionen über ein ambivalentes Verhältnis im Kontext der Digitalisierung
Martina Tiwald
Der Begriff des christlichen Politikers versus den laizistischen Rechtsstaat
Werner Bruck
Welches Ethos braucht es, um eine christlich-soziale Gesellschaft zu verwirklichen?
Welchen Beitrag könnte die Bildung dazu leisten?
Doris Dorer
Autorenporträts
Vorwort
Der liberale Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Mit dem Böckenförde-Diktum hat der bekannte Verfassungsrechtler klar umrissen, dass es auch in einer säkularen Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger verbindliche Regeln braucht, wenn das politische Zusammenleben langfristig funktionieren soll. Worauf diese Regeln aber aufbauen, und dass diese Regeln mehr sein müssen als Gesetze und Normen, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht mehr auf den ersten Blick bewusst. Mit dem vorliegenden Sammelband wollen wir begriffliche Orientierung geben und unterschiedliche Zugänge zu einem wertebasierten Politikverständnis vermitteln.
Die neue Volkspartei baut ihren Wertekosmos auf einem christlich-humanistischen Weltbild auf. Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderen Merkmalen wie Geschlecht, Ethnie oder Alter denselben Wert haben, da sich alle durch ein dem Menschen einzig gegebenes Merkmal auszeichnen: ihre Würde. Aus diesem Menschenbild leiten wir die Kernwerte christlich inspirierten politischen Denkens und Handels ab: Freiheit, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Leistung, Solidarität, Subsidiarität und Gerechtigkeit.
Warum wir auch in einer säkularisierten Gesellschaft am christlich-humanistischen Menschenbild festhalten, und wie vielfältig die Herangehensweisen an den Begriff „christlich-sozial“ sein können, zeigen wir mit diesem Buch. Namhafte Theologen, Wissenschaftler und Politologen diskutieren, warum und wie die christlichen Traditionen den politischen und demokratischen Diskurs bereichern können. Zusätzlich haben wir auch junge Autorinnen und Autoren im Rahmen eines Wettbewerbs eingeladen, ihre Gedanken zum Thema einzubringen. Die besten drei Beiträge sind im Sammelband abgedruckt.
Als Herausgeber freuen wir uns, dass so intensiv und leidenschaftlich über christlich-soziale Politik diskutiert wird – uns ist die ständige Reflexion in der öffentlichen und akademischen Diskussion wichtig. Die Kernfrage lautet, wie wir im 21. Jahrhundert das Leitbild einer Gesellschaft freier und verantwortlicher Menschen verwirklichen können. Auf diese Frage versucht der Sammelband umfassende und fachlich fundierte Antworten zu geben.
Bettina Rausch und Simon Varga

Grundlegungen einer christlich-sozialen Politik
Bettina Rausch
Seit den 1990er-Jahren gibt es länderübergreifende Veränderungen in der Sozialpolitik, die häufig mit Begriffen wie „Eigenverantwortung“, „Teilhabegerechtigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“ begründet werden. Sozialpolitik braucht ein theoretisches Fundament, das insbesondere das Wesen des Menschen an sich klären und erklären muss. Eine solche theoretische, aber nicht teleologische Grundlegung für Sozialpolitik bietet die christliche Soziallehre.
„Sozial ist, was stark macht“, hat Sebastian Kurz klar die Grundsätze der Sozialpolitik der neuen Volkspartei umrissen. Sozialpolitik muss dabei Grundsätze aufgreifen, die die Politik theoretisch legitimieren und auf die man in Übergangszeiten zurückgreifen kann. Eine solche theoretische Grundlegung für die Sozialpolitik der neuen Volkspartei bietet die christliche Soziallehre. „Soziallehre“ versteht sich für uns nicht als Heilslehre mit innerweltlichem Erlösungsanspruch, sondern schöpft ihre Grundlagen aus einem Menschenbild und einer Anthropologie, die das „Mängelwesen Mensch“ (Gehlen) in seiner Gesamtheit beschreibt und ernst nimmt. Gerade Sozialpolitik benötigt eine theoretische Grundlegung, da sie ansonsten Gefahr läuft, sich in unfinanzierbarem Populismus zu erschöpfen. So zeugt die gegenwärtige Hochkonjunktur der sozialen Frage nicht unbedingt vom ausgeprägten Gerechtigkeitsgefühl der Akteure, vielmehr folgen viele Vorschläge dem schlichten Motto „links, weil’s bequem ist“. Die Debatte um Mindestlöhne, so die Schlussfolgerung eines „Zeit“-Leitartikels, sei kein Indiz dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sozialer würden, sondern dass das Elektorat lediglich mehr Geld und weniger Zumutungen wolle. Wer heute als Anwalt der sozialen Frage auftritt, vermischt dabei nur allzu oft Altruismus, Bigotterie und Eigennutz. „Sozial“ wird dabei missdeutet als eine Politik, die dem Einzelnen weniger abverlangt und mehr zukommen lässt. Nur ist langfristig populäre Politik nicht immer die sozialste, denn am Ende des Tages gilt immer noch: There is no such thing as a free lunch.
Und eben hier liegt der wunde Punkt aktueller sozialpolitischer Debatten. Nicht zu wollen heißt hierzulande nunmehr vor allem eines: Reduktion von Politik auf Sozialhilfe. „Sozialpolitik“ wäre schon zu viel gesagt. Die Bismarck’sche Sozialpolitik, Geburtshelfer der heutigen, diente ja dem Zweck, die Arbeiter zu befrieden, um dafür umso mehr den Willen Bismarck’scher Politik durchsetzen zu können. Es war gewissermaßen die Zweiteilung zwischen denen, die fragen „Was wird uns geschehen?“ und denen, die fragen „Was können wir tun?“. Die Frage nach dem, was uns geschehen wird, ist die Frage der Dekadenz, zu der Bismarck die Arbeiterschaft überreden wollte, während er selbst den Willen zur Macht exerzierte. Gehen wir taktvollerweise nicht dem Verdacht nach, inwiefern die Sozialpolitik der 1930er- und 1940er-Jahre zum Modell für die heutige geworden ist. Die vorangegangene Amoral jedenfalls sollte die aktuellen Führer der Sozialdemokratie eigentlich abschrecken, ihren Willen zur Sozialhilfe so ganz ohne sonstige Ambitionen zu verklären.
Aus diesem falsch verstandenen Pragmatismus – gepaart mit einem Mangel an außermaterialistischen Überzeugungen und dem Fehlen eines positiven Menschenbilds – entsteht für Alois Mock, den Vordenker eines ganzheitlichen christlich-sozialen Politikstils, inhaltliche Beliebigkeit, schlimmstenfalls sogar politische Orientierungslosigkeit. Mock hielt ein christliches Menschenbild für den wesentlichen Bestandteil von Sozialpolitik: „Ich wage zu behaupten, dass es allein die christdemokratischen Parteien sind, die nach einem gesellschaftlichen Modell Politik machen. Wer vertritt denn heute noch einen der acht bis zehn Grundsätze, die zur Gründung der sozialistischen Parteien geführt haben? Wahlen gewinnen sie nur, wenn sie den Sozialismus verstecken.“1
Die neuen sozialen Fragen lassen sich nicht mit dem überlieferten Instrumentarium der Sozialpolitik der Nachkriegszeit befriedigend beantworten. Zu oft beschränkt sich Sozialpolitik auf die Alimentierung der aus dem Erwerbsprozess Herausgefallenen. Eine neu entstandene, im Feuilleton mit einer Mischung aus Ekel und distanziertem Entsetzen beschriebene Unterschicht hat schmerzhaft aufgezeigt, dass die Logik der passiven Transferzahlung langfristig alles andere als sozial verträglich ist. Vielmehr entlässt sie die Menschen in die Unmündigkeit und schürt eine Unzufriedenheit, die nur allzu oft zu Gewalt und anderen sozialen Problematiken führt.
Die Selbstgenügsamkeit der traditionellen Sozialpolitik mit ihren abstrakten Solidaritätsgesten vergaß dabei, den notwendigen Beitrag jeder einzelnen Person für das Gemeinwohl einzufordern. Jetzt geht es darum, „Narrative des Sozialstaates“ (Meyer) zu finden, die die Interessenkonflikte zwischen Individuum und Gemeinwohl sowie zwischen Kapital und Arbeit zum Wohle der Gesamtgesellschaft minimieren. Eingelernte Verhaltensmuster, beliebte Sündenböcke und altgediente Feindbilder müssen hinterfragt werden. Es ist beispielsweise nicht sozial, wenn der Mittelstand in Österreich knapp 42 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer entrichten muss, weshalb die neue Volkspartei klar für Steuerentlastungen eintritt. Es ist beispielsweise nicht sozial, wenn die gesellschaftliche Durchlässigkeit in Österreich erschreckend gering ist. Und schließlich: Es ist generell nicht sozial, wenn Partikularinteressen als bedeutender als Gesamtinteressen angesehen werden. Um den Sozialstaat neu zu denken, braucht es also einen theoretischen Überbau, der Sozialpolitik nicht in eigentlich zynischer Art und Weise mit der Auszahlung von Geld zur Befriedigung kurzfristiger Konsumanreize verwechselt. Das Ziel von Sozialpolitik muss sein, Menschen langfristig bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu befähigen, selbst ihr Leben zu finanzieren und zur Gemeinschaft beizutragen.
Nach dem Scheitern des real existierenden Sozialismus verbleiben die christliche Soziallehre, die „soziale Demokratie“2 und die liberale Demokratie als politische Weltanschauungen, die sich mit unterschiedlicher Gewichtung an der sozialen Frage abarbeiten. Während im rein liberalen Diskurs die soziale Frage oft zu einschränkend als Folgeprodukt der Marktwirtschaft betrachtet wird, ist sie für die christliche Soziallehre und die soziale Demokratie eine zentrale Begrifflichkeit, um die Gesellschaft in all ihrer Widersprüchlichkeit zu denken. Während die soziale Demokratie aber materialistisch und immanent argumentiert, fordert die christliche Soziallehre auch nicht-materialistische und transzendente Werte und Begrifflichkeiten ein.
Solche Grundwerte können von Parteien ebenso wenig wie in Verfassungen letztbegründet werden – wie es auch der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde in seinem Diktum, wonach „der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“3, formuliert. Gemeinsame Werte können zwar von der Gesamtgesellschaft anerkannt werden, aber begründen kann diese Werte in pluralistischen Gesellschaften nur der Einzelne. Oberste und letztendliche Wahrheiten kann eine demokratische Politik nicht liefern; politische Parteien begnügen sich mit vorletzten Begründungen und überlassen es dem Gewissen des und der Einzelnen, Entscheidungen schlüssig zu begründen. Stimmige Letztbegründungen für soziale Homogenität und nachhaltige Sozialpolitik findet der Bürger beim Rückgriff auf die großen Weltreligionen und die klassischen philosophischen Ethiken. Neben der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik haben auch der Islam (z. B. mit der Zakat) und das Judentum komplexe Vorschriften für ein sozial verträgliches Miteinander entwickelt.
Christliche Zugänge zum Sozialen
Die katholische Soziallehre fußt auf bestimmten philosophischen Überzeugungen und Prämissen und erhebt daher auch den Anspruch, von jedem, also auch von Nichtchristen, Atheisten und Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften akzeptiert werden zu können. Im Unterschied zur katholischen stellt die evangelische Sozialethik auch ihre theologischen Grundlagen dar und stellt die Frage „Was soll ich tun?“ in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Die evangelische Sozialethik verzichtet auf leitende Prinzipien und bietet dem Einzelnen keine vorgefertigten Handlungsanleitungen an. Vielmehr besinnt sich die evangelische Sozialethik auf den Kern der christlichen Botschaft und fordert den Einzelnen auf, bei der weltlichen Gestaltung aktiv mitzuarbeiten. Als Leitfaden und Einstieg in die Grundfragen der evangelischen Ethik bietet sich die „Barmer Theologische Erklärung“ des Jahres 1934 an.
Die katholische Kirche hat neben dem Primat des Gewissens als menschliche Leitinstanz zusätzlich eine Soziallehre entwickelt. Unter dem Begriff „katholische Soziallehre“ versteht man kirchliche und päpstliche Schriften zu sozial relevanten Themen und Fragestellungen. Die erste Abhandlung aus dem Jahre 1892 verfasste Papst Leo XIII. unter dem Titel „Rerum novarum“, wo der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit sowie die Ausbeutung der Lohnarbeiter thematisiert wurden. Sie ist vor allem eine Erwiderung an den damals entstehenden Sozialismus. Eine Vielzahl weiterer Sozialenzykliken4 folgte und zum 100. Jubiläum des sozialen Lehramts der Kirche veröffentlichte Papst Johannes Paul II. mit „Centesimus annus“ eine Jubiläumsenzyklika. In diesen hundert Jahren haben sich auch die bleibenden Prinzipien der katholischen Soziallehre herausgebildet und weiterentwickelt. Die grundlegenden Prinzipien der Soziallehre bilden „den wahren und eigentlichen Angelpunkt“5 und erheben den Anspruch, die gesellschaftliche Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit deuten zu können. Damit behaupten und reklamieren sie einen „allgemeinen und grundlegenden“ Charakter für sich und verstehen sich als philosophisches System, das sich sowohl aus den Quellen der Bibel als auch aus Erkenntnissen der Sozialethik speist.
Die katholische Soziallehre ist ein philosophisch-logisch argumentierendes Ordnungssystem, das mit seinen Prinzipien und Axiomen explizit auch Gläubige anderer Konfessionen und Agnostiker ansprechen und vertreten will. Im Unterschied zu den vorletzten Begründungen von Politik und Interessenvertretungen beanspruchen die vier Grundprinzipien eine a priori für jeden Menschen moralische Bedeutung, da sie „auf die letzten und Richtung gebenden Grundlagen des sozialen Lebens verweisen. […] Die Prinzipien bilden in ihrer Gesamtheit jene ersten Formulierungen der Wahrheit, die jedes Gewissen dazu aufrufen und einladen, in Freiheit und voller Mitverantwortlichkeit mit allen und für alle zu handeln.“6 In diesem universalen Geltungsanspruch steckt auch die Rückbindung an die moralische Verpflichtung jedes Einzelnen, diese Prinzipien aktiv zu leben und zu befolgen, um gemäß dem göttlichen Schöpfungsauftrag zu handeln. Das klingt in säkularen und aufgeklärten Gesellschaften bisweilen fremd und unverständlich, wird aber durch das Diktum der Gottesebenbildlichkeit jedes einzelnen Menschen klarer: Wenn ich meinen Mitmenschen – gleich ob gläubig oder ungläubig – als Gottes Ebenbild betrachte, werde ich ihn respektvoller behandeln, als wenn ich ihn als „arrivierten Affen“ oder noch „nicht festgestelltes Tier“ (Nietzsche) sehe. Mit dem sich ebenfalls als universaler Geltungsanspruch anmeldenden Kant’schen kategorischen Imperativ und den Menschenrechten, die jedoch ohne transzendente und überzeitliche Versprechungen auskommen müssen, bietet die katholische Soziallehre Leit- und Richtlinien für sozial verträgliches Zusammenleben an. Dabei formuliert sie im Unterschied zu anderen katholischen Lehrbereichen keine Dogmen, sondern möchte mit den Prinzipien konkrete Hilfestellungen für alltägliche Situationen anbieten.
Die vier Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
Der Begriff der Personalität ist breiter als der des Individuums angelegt und bildet das Fundament der Soziallehre. Jeder Mensch ist einmalig und individuell geschaffen; jeder Mensch ist eine Einheit aus Leib und Seele. Als Abbild Gottes besitzen Mann und Frau dieselbe Würde und sind gleichwertig, aber nicht jedes Individuum ist gleich an Talenten und Fähigkeiten. Die einzelne Person erschöpft sich nicht in ihrer Individualität, sondern jeder Mensch ist seinem Wesen nach sozial und strebt nach Gemeinschaft. Menschliche Gemeinschaften sind dabei nicht einförmig, sondern pluralistisch. Damit die Entfaltung der Persönlichkeit sich nicht in Egoismen erschöpft, sondern dem Wohle aller dient, folgt aus dem Personalitätsprinzip in naturgemäßer Konsequenz das Gemeinwohlprinzip. Um das Gemeinwohl in der Gesellschaft zu verwirklichen, ist jede und jeder Einzelne in die Pflicht genommen, muss sich individuellen Anlagen gemäß beteiligen. Das Gemeinwohl wird in der katholischen Soziallehre im Unterschied zum historischen Materialismus weder ausschließlich historisch noch ausschließlich materialistisch definiert, es verfolgt vielmehr eine transzendente Zielsetzung, die nicht auf bloße sozioökonomische Kennzahlen verkürzt werden kann. Schließlich lebt der Mensch nicht von Brot allein. Wohlstandsverwahrlosung ist ein sicheres Indiz dafür, dass menschliche Armut nicht nur in ökonomischen Begriffen gedacht und argumentiert werden darf.
Das dritte Grundprinzip, die Subsidiarität (von lat. „subsidium“: Hilfe, Reserve), setzt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Was der einzelne Bürger in Vereinen, in der Familie, in der Nachbarschaft, in seiner Gemeinde, in seiner Region selbstständig schaffen, produzieren und verwalten kann, soll er nicht an den anonymen staatlichen Verwaltungsapparat delegieren. Verantwortungsgefühl entsteht durch räumliche Nähe, individuelle Betroffenheit und persönliche Taten, und nicht durch Anonymität und rhetorisch-abstrakte Gesten. Subsidiarität will die ursprünglichen und natürlichen gesellschaftlichen Ausdrucksformen und örtliche territoriale Besonderheiten und Gegebenheiten schützen, sie politisch und gesetzlich fördern und unterstützen. Der bürgerliche Leitsatz der Hilfe zur Selbsthilfe findet darin seinen Ursprung: „Wie das, was von einzelnen Menschen auf eigene Faust und in eigener Tätigkeit vollbracht werden kann, diesen nicht entrissen und der Gemeinschaft übertragen werden darf, so ist es ein Unrecht und zugleich ein schwerer Schaden und eine Störung der rechten Ordnung, das auf eine größere und höhere Gemeinschaft zu übertragen, was von kleineren und niedrigeren Gemeinschaften erreicht und geleistet werden kann; denn jede gesellschaftliche Tätigkeit muss ihrem Wesen und ihrer Natur nach den Gliedern des gesellschaftlichen Leibes Unterstützung leisten, darf sie aber niemals zerstören und aufsaugen.“7
Für die Verwaltung bedeutet dies, dass Körperschaften höherer Ordnung (zum Beispiel der Bund) gegenüber der nachgeordneten „eine Haltung der Hilfestellung – also der Unterstützung, Förderung und Entwicklung – einnehmen“.8 Der Staat muss also dem Individuum helfen, seine Potenziale optimal auszuschöpfen. Bürgerliche Mitbeteiligung am politischen Willensprozess sind die Eckpfeiler der Subsidiarität. Um dieses Prinzip glaubwürdig zu vertreten, müssen Gesellschaften etwa attraktive Aufstiegsmöglichkeiten für unterprivilegierte Menschen und Migranten schaffen; eine subsidiär organisierte Gesellschaft muss sozial durchlässig sein und innergesellschaftliche Mobilität ermöglichen.
Im vierten Prinzip, dem Solidaritätsprinzip, kommt die wechselseitige Abhängigkeit von Individuen und Gruppen (seien es Völker, Schichten, Institutionen) zum Ausdruck; zwischen solidarischem Handeln und Gemeinwohl besteht also ein kausaler Zusammenhang. Christlich verstandene Solidarität ist aktiver als der sozialdemokratische Solidaritätsbegriff angelegt, der Solidarität passiver und abstrakt-delegatorisch als Recht des Einzelnen definiert, sich im Notfall auf die Hilfe der anderen (staatliche Hilfe, Solidargemeinschaft) verlassen zu können. Der christliche Solidaritätsbegriff ist umfassender: einerseits als soziales Prinzip, andererseits auch als moralische Tugend.
Marktwirtschaft und Eigentum
Als Einheit wollen die vier Prinzipien dem einzelnen Menschen und seinem konkreten Handeln allgemeine Bezugspunkte für die Strukturierung und Gestaltung des sozialen Lebens anbieten. Ein wesentlicher Teil des sozialen Lebens bildet die Wirtschaft, vielfach wird seit dem Boom der neoklassischen Volkswirtschaft und ihren Axiomen für die Wirtschaftspolitik sogar vom „Primat der Wirtschaft“ in der Gesellschaft gesprochen. Für die Soziallehre gilt hingegen, dass die Wirtschaft lediglich ein Teilsystem der menschlichen Gesellschaft ist. Die Soziallehre leitet aus dem Gemeinwohlprinzip die allgemeine Bestimmung der Erdengüter ab, wodurch die Wirtschaft an moralische Werte und Normen gekoppelt wird. Das Recht auf Privateigentum – in der christlichen Überlieferung nie als absolut verstanden – bildet einen entscheidenden Teil einer demokratischen und sozialen Wirtschaftspolitik. Die Soziallehre fordert von der Wirtschaftspolitik, dass sie den Besitz von Gütern allen Menschen gleichermaßen zugänglich macht. Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum zu erwerben und zu erarbeiten; die Soziallehre hat damit die Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand vorgedacht. Lange bevor das aus den USA importierte Auszahlen von Aktien an Mitarbeiter auch im deutschen Sprachraum üblich wurde, hat die Soziale Marktwirtschaft damit bereits die Vision eines „Volks von Eigentümern“ entwickelt und umgesetzt.
Trotz dieser integrativen Kraft und vieler sozialpolitischer Meilensteine gab und gibt es seit Beginn der Zweiten Republik immer auch das Mantra einer vermeintlichen Wirtschaftslastigkeit der Volkspartei. Diese zyklisch wiederkehrenden, aber ungerechtfertigten Vorwürfe verblassen im Lichte des reformatorischen und offenen Charakters der katholischen Soziallehre. Die Soziallehre bejaht das kapitalistische System, weiß aber um die Gefahren und die Fehlbarkeit der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer. Die Soziallehre formuliert in ihren Werken also eine konsequente innerkapitalistische Verbesserungsarbeit. Dazu gehört, dass sie die divergierenden Interessen von Kapital und Arbeitnehmern austariert und nachhaltige Wirtschaftspolitik dafür den ordnungspolitischen Rahmen bereitstellen muss. Mit strengen Kartellrechten und entschiedener Privatisierungspolitik ist aktiv gegen Marktverkrustungen, Kartellbildungen, Preisabsprachen und De-facto-Monopolbildungen vorzugehen. Soziale Marktwirtschaft heißt, durch leistbare Ausbildung jedem Menschen die Teilnahme am freien Wettbewerb zu ermöglichen. Der Bevorzugung einzelner Bevölkerungsschichten und der wirtschaftlichen Machtkonzentration einiger weniger – wie beispielsweise einst des Adels – muss der Staat mit angemessenen Kontrollmechanismen entgegenwirken. Soziales Wirtschaften ist immer notwendigerweise eine partizipative Wirtschaftsordnung, die die vielfältigen Interessenlagen der Bürger in mehr als die Summe der Einzelteile verwandelt: Jeder und jede hat das Recht, nach Glück zu streben, um seine oder ihre Persönlichkeit optimal zum Wohle der Gemeinschaft zu entfalten.
Am Beispiel aktueller Diskussionen rund um Arbeit und soziale Sicherungssysteme will ich abschließend noch konkreter ausführen, was diese Grundsätze für ein konkretes Politikfeld bedeuten können.
Arbeit und Menschenwürde
Die Mehrzahl der Interpretinnen und Interpreten der katholischen Soziallehre sieht in der Arbeit ein zentrales Element für ein Leben in Würde. Theologen sehen Arbeit auch als göttlichen Auftrag, ausgehend von der Aufforderung „Macht euch die Erde untertan“ (Gen 1,27). Der Benediktinerpater Anselm Grün formuliert es, ausgehend von den Regula Benedicti, so: „Die Arbeit ist der Ort, an dem wir Haltungen wie Demut, Hingabe, Liebe, Barmherzigkeit und Mitfühlen mit den Menschen lernen.“
Profan dokumentiert die berühmte Studie über die Arbeitslosen in Marienthal aus den 30er-Jahren des vorigen Jahrhunderts die Auswirkungen langer Arbeitslosigkeit und kommt zum eindeutigen Schluss: Ein Leben ohne Arbeit führt zu passiver Resignation. Jedenfalls ist Arbeit mehr als nur ein Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts; Arbeit ist ein sinnstiftender Teil des Lebens, eine Quelle für Bestätigung und Anerkennung und ein Beitrag zur Entwicklung von Menschheit und Gesellschaft.
Zuwendung und Zutrauen
In diesem Sinne müssen soziale Sicherungssysteme das Ziel haben, den (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben zu fördern und zu fordern. Christlich-soziale Politik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe – die Verbindung von gesellschaftlicher Solidarität mit persönlicher Verantwortung. Hilfe zur Selbsthilfe braucht Zuwendung und Zutrauen. Zuwendung zum Hilfesuchenden, Zuwendung zur Person mit ihren individuellen Sorgen, Hoffnungen und Bedürfnissen. Eine Zuwendung, die zu leisten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialorganisationen gefordert sind, sondern jede und jeder Einzelne von uns in unserer individuellen Verantwortung für die und den Nächsten und unser unmittelbares Umfeld. Zutrauen bedeutet die grundsätzliche positive Einstellung, dass jede und jeder Wille und Fähigkeiten hat, der Hilfsbedürftigkeit zu entkommen. Dies anzuerkennen ist eine notwendige Grundvoraussetzung für ein Sozialsystem, das die Menschen wirklich stärkt.
In diesen Grundsätzen zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen Sozialismus und christlich-sozialem Menschenbild. Wohl mit Blick auf das Gleichnis von den Talenten schreibt Papst Leo XIII. in der bereits erwähnten Enzyklika „Rerum novarum“: „Mit dem Wegfalle des Spornes zu Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen des Wohlstandes versiegen. Aus der eingebildeten Gleichheit aller würde nichts anderes als der nämliche klägliche Zustand der Entwürdigung für alle.“ Christlich-soziale Politik gestaltet also soziale Sicherungssysteme in der Form, dass sie Chancen und Anreize bieten, die Hilfsbedürftigkeit rasch wieder überwinden zu können. Damit verbunden sind allerdings auch Pflichten in dem Sinn, dass jede und jeder auch selbst etwas dazu beitragen, dafür leisten muss – sei es persönliche Weiterbildung, das Erlernen der deutschen Sprache oder die ernsthafte Bereitschaft, Chancen auch tatsächlich wahrzunehmen.
Zutrauen – im Sinne von fordern und fördern – ist für mich überhaupt ein zentrales Element christlich-sozialer Politik; und in gewisser Weise die Zwillingsschwester der Freiheit. Nur wer den Menschen grundsätzlich Vertrauen und Zutrauen entgegenbringt, wird ihnen guten Gewissens auch ein hohes Maß an persönlicher Freiheit zugestehen. Freiheit wiederum ist ein Wert, der direkt aus dem christlich-sozialen Personalitätsprinzip folgt. Der Theologe und Philosoph Clemens Sedmak, Professor für Sozialethik an der University of Notre Dame (USA) und Leiter des Zentrums für Ethik und Armutsforschung in Salzburg formuliert es ganz klar: „Gott will freie Menschen und hat uns deswegen die Freiheit geschenkt.“ Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Präsident der Deutschen Bischofskonferenz, würdigt die Freiheit sogar in seinem Wahlspruch: „Ubi spiritus Domini ibi libertas“ („Wo der Geist des Herrn wirkt, da ist Freiheit“).
Freie und verantwortliche Menschen
Dieser Freiheitsgedanke christlich-sozialer Politik hat konkrete Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Mensch und Staat, und zwar mit dem Ergebnis, dass Entscheidungen von den möglichst kleinsten Einheiten getroffen werden sollen – von der oder dem Einzelnen, von der Familie, von der Gemeinschaft vor Ort. Das ist das christlich-soziale Subsidiaritätsprinzip. Die Freiheit, individuell Entscheidungen treffen zu können, findet konkreten Niederschlag in der Frage der Verfügungsgewalt über das eigene Einkommen. Staatsorientierte Ideologien fordern ein hohes Maß an Steuern, auf dass der Staat damit mache, was er für richtig für alle hält. Christlich-soziale Politik will den Menschen möglichst viel von ihrem Einkommen lassen und traut ihnen zu, eigenverantwortlich – aber auch in ihrer individuellen Verantwortung für die Gemeinschaft – Entscheidungen zu treffen.
Den Menschen weniger von ihrem verdienten Einkommen zu nehmen ist daher logischerweise ein ganz grundsätzlicher Zugang christlich-sozialer Politikerinnen und Politiker, ein inhärenter Bestandteil ihres politischen Selbstverständnisses. Das erklärt zum Beispiel den „Familienbonus plus“, der steuerliche Entlastung für Mütter und Väter bringt, die doppelt Verantwortung tragen und Leistung erbringen – nämlich im Job und in der Familie. Auch die weitere Entlastung durch die Senkung der Einkommensteuer und anderer lohnabhängiger Abgaben und Beiträge sowie insgesamt das Ziel der Senkung der Abgabenquote folgen diesem christlich-sozialen Politikverständnis.
Für mich ist das der Kern des christlich-sozialen Politikverständnisses: Den Menschen ökonomische Freiheit zugestehen und ihnen zutrauen, selbst die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Und ihnen auch zutrauen, ihre Verantwortung für die Gesellschaft selbst wahrzunehmen. Daraus ergibt sich mein persönliches Ideal einer Gesellschaft freier und verantwortlicher Menschen.
Literatur
Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt am Main 1976.
Grün, Anselm: Versäume nicht dein Leben, München 2017.
Jahoda, Marie / Lazarsfeld, Paul Felix / Zeisel, Hans: Die Arbeitslosen von Marienthal: ein soziographischer Versuch über die Wirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit, Frankfurt am Main 1975.
Meyer, Thomas: Theorie der sozialen Demokratie, Wiesbaden 2005 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden: Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg im Breisgau 2006.
Pius XI: Enzyklika Quadragesimo anno: AAS 23, Rom 1931.
Sedmak, Clemens / Lackner, Franz: Kaum zu glauben. Annäherungen an Grundworte christlichen Lebens, Innsbruck 2018.
1Mock, Alois: Die EU war nie ein Paradies, in: Academia, Juni 2004, S. 8.
2Vgl. dazu Meyer, Thomas: Theorie der sozialen Demokratie, Wiesbaden 2005.
3Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, S. 60.
4Vgl. dazu: Kompendium der Soziallehre der Kirche, S. 82 ff.
5Vgl. ebd. S. 131.
6Vgl. ebd. S. 132.
7Pius XI., Enzyklika Quadragesimo anno: AAS 23 (1931).
8Vgl. dazu: Kompendium der Soziallehre der Kirche, S. 147.
Werte, Demokratie und christlicher Glaube: ein praktisch-theologischer Zugang aus katholischer Sicht
Regina Polak
Welche christlichen Werte können einer lebendigen Demokratie heute weiterhelfen? Dieser Frage geht der folgende Beitrag aus einer praktisch-theologischen Perspektive in drei Schritten nach. Im ersten Schritt werden Problemstellungen, Kontext und Interessen rund um die Fragestellung skizziert. Der zweite Schritt entwickelt einen theologisch legitimen Begriff christlicher Werte und beschreibt deren Beitrag zur Demokratie. Im dritten Schritt werden exemplarisch anhand dreier demokratischer Werte – Würde, Pluralität, Gerechtigkeit – bibeltheologische Beiträge identifiziert. Das Ziel des Beitrags besteht darin, fragmentarisch für die Komplexität der Fragestellung zu sensibilisieren und erhebt keinen Anspruch auf eine umfassende Klärung. Vielmehr sollen kriteriologische Weichen für weiterführende Diskurse gestellt werden.
Problemstellungen, Kontext und Interessen
Vom Problem christlicher Werte
Der Wertebegriff 1 entstammt ursprünglich nicht der Welt der Religionen, sondern der Ökonomie. Werte sind in diesem Kontext quantitativ messbare Größen, die sich im Rahmen von Tauschverhältnissen ergeben. In der Philosophie taucht der Wertebegriff erst im 19. Jahrhundert auf. Eine Schlüsselrolle spielt Friedrich Nietzsche. Im Kontext seiner Moral-, Ethik- und Kulturkritik konstatiert er einen in Europa fortschreitenden Prozess einer „Entwertung der obersten Werte“2: den Nihilismus. Dieser führt zu einem radikalen Verlust des Vertrauens in eine absolute Instanz, die für eine universale Gültigkeit ethischer Prinzipien bürgt. Im Bild vom „Tod Gottes“ wird diese Erfahrung zum Ausdruck gebracht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in der Philosophie dann darüber diskutiert, ob Werte vom Menschen unabhängig „an sich“ existieren („Wertobjektivismus“) oder nur subjektiv für jemanden gelten („Wertsubjektivismus“).
Theologie, Philosophie und Ethik begegnen dem Wertebegriff aufgrund dieser Herkunft bis heute eher reserviert. Denn ohne Bezug auf eine universale Transzendenz gibt es keine Möglichkeit, allgemeingültige ethische Prinzipien oder Urteile zu entwickeln. Der Verlust des ethischen Anspruchs auf Universalität kann zu einem Relativismus führen, an dessen Ende nur mehr der menschliche Wille und die Machthaber darüber entscheiden, welche Werte gültig sind. Auch ein gegenständliches Verständnis von Werten, die „objektiv“ vorliegen – gleich, ob außerhalb oder innerhalb des Subjekts –, reduziert den Akt ethischer Urteilsfindung auf positivistische Selbstbehauptung. Die Kritik am ökonomischen Ursprung des Wertebegriffs bringt wiederum Hannah Arendt auf den Punkt:3 Die Reduktion von Ethik auf Werte führt zu einer Vernützlichung, Vergesellschaftung und Austauschbarkeit von Werten, die auch vor der Verrechenbarkeit und Verwertung des Menschen nicht haltmachen werden.
Aus der Sicht von Judentum, Christentum und Islam4 ist der Wertebegriff überdies deshalb problematisch, weil sich Werte im allgemeinen Sprachgebrauch als Resultate einer radikal autonom gedachten Vernunft verstehen. Nun sind diese drei monotheistischen Religionen selbstverständlich konstitutiv mit ethischen Konzepten verbunden. Aber jene Vernunft ist nicht absolut autonom, sondern relational. Denn diese Religionen anerkennen auch eine heteronome Quelle, der sie ihre Werte verdanken und vor der sie sich zu rechtfertigen haben: die Offenbarung einer göttlichen Autorität. Deshalb spricht man in diesen drei Traditionen bevorzugt von Regeln und Vorschriften, Prinzipien und Normen, Geboten und Gesetzen. Da auch diese der freien und vernünftigen Interpretation unterliegen, sind sie konstitutiv pluralistisch. Aber von der Offenbarung Gottes her sind einer grenzenlosen Pluralität Grenzen gesetzt. So sind beispielsweise der Schutz des Lebens, die Würde und Einzigartigkeit jedes Menschen sowie die Gleichheit aller Menschen unaufhebbare ethische Normen der monotheistischen Traditionen.
Umgekehrt ist auch der Glaube an Gott in diesen drei Religionen untrennbar mit dem Ethos der Offenbarung verbunden. Wer sie ablehnt, mag an einen Gott glauben – aber er glaubt nicht an jenen Gott, der im Tenach, in der Bibel und im Koran bezeugt wird.5 Dieser ethische Monotheismus hat seinen Ursprung im Alten Testament, das – im Unterschied zu den anderen religiösen Traditionen des Alten Orients – das Ethos (z. B. der Nächsten- und Fremdenliebe) sakralisiert, das heißt der beliebigen Willkür des Einzelnen (z. B. eines Pharaos oder Gottkönigs) entzieht und zu göttlichem Recht erklärt.6 Damit steht zum Beispiel jeder Mensch unter Gottes besonderem Schutz und heiligt Gott, wer sein Ethos befolgt. Die Nächstenliebe ist damit nicht nur Folge, sondern Wesen und Ausdruck der Gottesliebe und ist dem Nächsten nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich geschuldet.7 Von christlichen Werten zu sprechen, ist daher aus der Sicht des ethischen Monotheismus nur dann möglich, wenn sich diese im Ethos Gottes verankern. Die Rezeption des modernen Wertebegriffs erfolgt deshalb vonseiten der ethischen Monotheismen nur mit gewissen Spannungen.
Von den Chancen christlicher Werte
Ungeachtet dieser vielen nicht bewussten Spannungen ist es in kirchlichen wie politischen Diskursen heute europaweit gang und gäbe, von „christlichen Werten“ zu sprechen. Während Politikerinnen und Politiker nach deren Beitrag zur Demokratie fragen, sehen die christlichen Kirchen darin die Möglichkeit, christliche Ethik legitim in die ethischen und politischen Debatten einzubringen. Beides birgt Probleme, weil christliche Ethik politisch instrumentalisiert werden kann und der christliche Glaube auf Ethik reduziert zu werden droht.8 Die Interessen sind aber dennoch legitim, weil der Wertebegriff auch zahlreiche sinnvolle Dimensionen birgt. So zeigt sich in seiner weitverbreiteten Verwendung die unverzichtbare Suchbewegung pluralistischer Gesellschaften nach ethischer Orientierung. Bereits dieser Sachverhalt verpflichtet Politik und Kirchen wie auch die Theologie dazu, sich dem Wertebegriff auch positiv anzunähern.
So wurde der Wertebegriff im Anschluss an Talcott Parson im 20. Jahrhundert zu einem Disziplinen verbindenden Schlüsselkonzept der Human-, Sozial- und Kulturwissenschaften, um Kultur zu erforschen. Er ermöglicht es bis heute, in hermeneutischen wie empirischen Studien nach den real existierenden moralischen und ethischen Einstellungen von Menschen, deren individual- und sozialpsychologischen Funktionen sowie biologischen, soziologischen oder politischen Entstehungsbedingungen zu fragen. Charles S. Peirce, William James, John Dewy, Herbert Mead und Hans Joas wiederum etablierten den Wertebegriff als Teil von Gesellschaft und Kultur in der Sozialphilosophie und im philosophischen Pragmatismus. Hans Joas zum Beispiel definierte Werte als „mental-psychisch verinnerlichte Erfahrungen der Selbsttranszendenz und Selbstbindung, in deren Rahmen Menschen von Lebenswirklichkeiten, die ihnen widerfahren, so ergriffen werden, dass sie sich diese zu eigen machen“9. Werte sind demnach die erfahrungsbasierte, vorethische Grundlage für ethische Urteile. In ihnen bringen sich präreflexive Vorstellungen vom „guten Leben“ zum Ausdruck, die – mehr oder weniger bewusst – das Handeln von Menschen leiten. Weil jedoch nicht jede Vorstellung vom „guten Leben“ auch aus ethischer Sicht „gut“ ist10, bedürfen Werte der kritischen ethischen Reflexion und Bildung. Überdies erschließt sich der Sinn von Werten auch immer erst in konkreten praktischen Verwendungszusammenhängen. So können sich beispielsweise die Werte „Heimat“ oder „Solidarität“ mit politischen Inklusions- oder aber Exklusionspraktiken von gesellschaftlich „anderen“ verbinden.
Die Anerkennung des Wertebegriffs in diesen Disziplinen macht es den Kirchen und der Theologie jedenfalls möglich, diesen zu rezipieren. Seine Erfahrungsnähe und Subjektbezogenheit sowie die enge Verbindung mit Gesellschaft und Kultur bieten Theologie und Kirchen zahlreiche Anknüpfungspunkte und können Ausgangspunkt für ethische und politische Debatten sein. So definiert der christliche Sozialethiker Clemens Sedmak Werte als „Bezugsrahmen für Präferenzen; Werte sind nicht Entscheidungen, sondern die Grundlage für Entscheidungen; Werte sind nicht Bewertungen, sondern Kriterien für Bewertungen; Werte sind nicht Wünsche, sondern Konzeptionen des Wünschenswerten“11.
Werte und Demokratie
Die Verbindung von christlichen Werten und Demokratie ist alles andere als selbstverständlich und taucht in dieser Kombination erst nach 1945 auf. So hat die katholische Kirche die Demokratie erst nach dem Zweiten Vatikanum in ihrer Soziallehre anerkannt. Innerhalb der Kirche gilt sie, anders als in der evangelischen Kirche, als theologisch ungeeignetes Ordnungssystem, da Herrschaft und Recht zunächst nicht beim Volk, sondern bei Gott liegen. Gleichwohl haben alle Kirchen in Österreich ein großes Interesse an funktionierenden Demokratien und setzen sich für diese ein.
Umgekehrt waren Werte auf der europäischen Ebene lange Zeit überhaupt kein politisches Thema. Die Wertesemantik wurde erst nach 1989 in den politischen Debatten virulent.12 Kontext dieses Rückgriffs auf „Werte“ bildeten dabei die Fragen nach der Integration und der „Idee“ Europas. Im Zuge der weiteren Entwicklungen diente die Beschreibung der Europäischen Union als „Wertegemeinschaft“ zur Selbstverständigung des europäischen politischen Prozesses wie auch des europäischen Gemeinwesens. Denn seit den 1980er-Jahren war die Identität Europas und der Europäischen Union als ihr politisches Projekt fraglich geworden: Die Wohlstandssteigerung taugte – infolge der Ölkrisen und des instabilen Wirtschaftswachstums – nicht mehr als einigendes und legitimierendes Selbstkonzept. Mit der Erweiterung um die mittel-und osteuropäischen Staaten stellte sich überdies die Frage nach dem Sinn und Ziel der europäischen Integration. Das imaginierte Selbstverständnis als „Wertegemeinschaft“ sollte so die Frage nach der politischen Identität der Europäischen Union beantworten.
Seit 2009 sind nun mit dem Artikel 2 des Vertrags von Lissabon13 folgende Werte in Kraft: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Diese Werte sind in einer Gesellschaft zu wahren, „die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet“14.
Auch wenn dieser Werterekurs der EU von Anfang an auf heftige Kritik stieß15, ist mittlerweile doch unumstritten, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat – und mit ihm die Demokratie – von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde-Paradoxon); dies bedeutet unter anderem von den Werten seiner Bürgerinnen und Bürger. Damit kommen auch die Kirchen ins Spiel, die solche Werte einbringen können und sollen – beziehungsweise die Rede von „christlichen Werten“. Aus demokratischer Sicht erhalten sie von hier ihre Legitimation.
Freilich ist seit 9/11 und den darauf folgenden weiteren Terroranschlägen sowie im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 der Begriff der „christlichen Werte“ zunehmend zu einem Identifikations- und Abgrenzungsmarker, sogar zu einem politischen Kampfbegriff 16 gegenüber der islamischen Welt beziehungsweise dem Islam als Religion mutiert – ungeachtet des historischen Befundes, dass der Islam zu Europa gehört.17 Astrid Mattes18 zeigt anhand einer Analyse von über 800 Parlamentsprotokollen, Presseberichten und politischen Stellungnahmen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, wie in einem Zeitraum von 20 Jahren vor allem die christdemokratischen Parteien den Islam zum Politikum gemacht haben und auf diese Weise ihre inneren Probleme bearbeiten, sei es durch die Problematisierung des Islam, die Aufspaltung in einen „guten“ und einen „bösen“ Islam oder die Konstruktion einer „universalen Religion“ auf Basis des christlichen Erbes.
Christliche Werte und deren Auslegung werden in Europa und Österreich jedenfalls im öffentlichen Raum wieder heftig diskutiert. So wurde zum Beispiel im Umfeld der Frage, welche Flüchtlingspolitik man legitim als „christlich-sozial“ bezeichnen dürfe, eine intensive mediale Debatte geführt.19 Bemerkenswert angesichts dieser Konflikte ist das, trotz gravierender gesellschaftlicher Bedeutungsverluste des Christentums, nach wie vor große Bedürfnis nach religiöser Legitimation politischen Handelns.
Begriffsklärung: Was sind christliche Werte?
Christlicher Glaube
Eine theologisch sinnvolle Rede von christlichen Werten setzt zunächst ein Verständnis des christlichen Glaubens voraus. Aus dieser Perspektive ist der christliche Glaube weder ein Moralsystem noch eine theoretische Weltanschauung, aus der man wie aus einem Steinbruch, je nach Interesse, persönliche, soziale und politische Werte herausbrechen kann. Es handelt sich vielmehr um eine Praxis, die an eine Glaubensgemeinschaft – an eine Kirche – gebunden ist, die von den Gläubigen als Lebens- und Lerngemeinschaft, von den etablierten Großkirchen (katholisch, evangelisch, orthodox) auch als Rechts-, Erinnerungs- und Interpretationsgemeinschaft verstanden wird. Ihre fundamentale Norm finden alle Glaubensgemeinschaften und Kirchen in der Heiligen Schrift. Je nach Konfession haben sodann auch die verschiedenen Auslegungstraditionen in Theorie und Praxis normatives Gewicht.
Der christliche Glaube ist demnach eine Form gelebter Religiosität sowie ein „Stil“20 des Lebens, der alle Bereiche menschlichen Lebens durchdringt und verändern will. Dabei wird nicht die eine Idee universal umgesetzt, sondern der auf die Universalität der Menschheit hin orientierte Glaube findet in der Vielfalt von Kulturen seinen Ausdruck. Christlicher Glaube ist daher universal und plural zugleich – ein Glaube in Verschiedenheit. Zwischen der Glaubenspraxis und den Glaubensinhalten besteht ein unaufhebbarer dialektischer Wechselbezug. Sie begründen, erschließen und kritisieren einander. Primat aber hat die Praxis (vgl. Mt 25), weil sich erst durch sie die Wahrheit des Glaubens bewährt und erschließt. Glaube ohne Praxis mag theoretisch brillant sein, ist aber faktisch eine Ideologie.
Die durch die Auslegungen in Theorie und Praxis entstehende Pluralität findet im Glauben, den die Heilige Schrift bezeugt, ihre normativen Grenzen. Die Gleichsetzung des christlichen Glaubens mit einer bestimmten Kultur oder Epoche – wie wir sie zum Beispiel in Österreich kennen – ist daher nicht möglich.
Entbettet oder isoliert man christliche Werte aus diesen komplexen Zusammenhängen, besteht Ideologie- oder Instrumentalisierungsverdacht. Daher sind auch christliche Werte plural und finden ihre Grenze im Ethos des christlichen Glaubens und seiner Glaubensgemeinschaften. Dort haben sie ihren ersten und ursprünglichen Ort.
Theologische Orientierungen
Christliche Werte wären demnach plurale Vorstellungen vom guten Leben auf der Basis des christlichen Glaubens, die dann der weiteren ethischen Reflexion anhand des christlichen Ethos bedürfen, wie es in der Bibel sowie zusätzlich in der Tradition bezeugt wird. So hat der katholische Theologe Alfons Auer21 in seinen Überlegungen zur Möglichkeit einer autonomen Moral aus christlicher Sicht den christlichen Glauben als stimulierende, kritisierende und integrierende Grundlage für ethische Urteile beschrieben. Der Glaube stimuliert dazu, in ethischen Fragen wach, kreativ und zum Engagement bereit zu sein. Er kritisiert, indem er unmenschliche Vernunftlosigkeit oder Ideologien anprangert. Er integriert alles in sein Ethos, was als menschlich förderlich erfahren wurde und wissenschaftlich zu rechtfertigen ist. Christliche Werte wären demzufolge Vorstellungen vom guten Leben, die vom christlichen Glauben als Motivationshorizont stimuliert, kritisiert und integriert werden.
Der katholische Sozialethiker Dietmar Mieth wiederum eröffnet eine Möglichkeit, auch als Nicht-Christ legitim von Werten zu sprechen. Er verbindet die Frage nach den Werten mit der Frage nach dem Sinn.22 Ohne die Frage nach den Sinnressourcen drohen Werte nämlich zu bloß positivistisch gesetzten Selbstbehauptungen – eines Einzelnen, einer Gesellschaft, einer politischen Partei – zu verkümmern. Mieth definiert Werte als „die Verpflichtung eines erkannten und anerkannten Sinnes von menschlichem Dasein“23. Zwischen „Wert“ und „Sinn des Daseins“ besteht ein untrennbarer Zusammenhang. Das bedeutet, dass sich jeder Wertebegriff in und aus diesem Kontext begründen, erschließen und diskutieren lassen muss. Wo dieser Zusammenhang auseinanderbricht, entstehen Wertideologien. Wer den Wertebegriff ins Spiel bringt, ist also zugleich auskunftspflichtig hinsichtlich des Sinnes von Dasein, den er damit einbringt. Legitim kann der Wertebegriff verwendet werden, wenn er klar definiert und begründet wird; wenn er rückgebunden ist an die personale Würde des Menschen sowie an die konkrete geschichtliche Situation; wenn ein Kommunikationsprozess über Begründungen und Inhalte stattfindet. Mieth macht bewusst, dass der Wertebegriff moralische und ethische Diskussionen ermöglicht und eröffnet, aber moralische und ethische Kategorien nicht ersetzt.
Beitrag für die Demokratie
Christliche Werte lassen sich aus theologischer Sicht auch für demokratische Interessen nicht einfach aus ihrem Glaubenskontext reißen. Sie sind untrennbar an den christlichen Glauben gebunden. Freilich ist das Label „christlich“ keine geschützte Marke, und eine falsche oder missbräuchliche Verwendung lässt sich daher weder verhindern noch sanktionieren. Zudem vertreten auch Menschen, die sich selbst als „religiös“ bezeichnen, Werthaltungen, die weder dem christlichen Glauben noch demokratischen Werten entsprechen. So zeigte die Europäische Wertestudie 2010, dass ein traditionell-religiöses Selbstverständnis signifikant mit erhöhtem Autoritarismus und einer stärkeren Fremdenfeindlichkeit sowie dem Wunsch nach einer homogenen Gesellschaft verbunden ist.24 Auch die Studien des PEW Research Forum on Religion & Public Life „Being Christian in Western Europe“ sowie „Eastern and Western Europeans Differ on Importance of Religion, Views of Minorities, and Key Social Issues“25 belegen, dass praktizierende Christinnen und Christen das Christentum und seine Werte signifikant häufiger als nicht praktizierende als kulturellen Identity-Marker zur Ab- und Ausgrenzung (v. a. vom Islam) benützen und Werthaltungen vertreten, die inkompatibel mit einer lebendigen Demokratie sind.
Wer jedoch die oben entwickelten Überlegungen und Kriterien berücksichtigt, kann und soll sowohl den Begriff der „christlichen Werte“ wie auch konkrete Werte des christlichen Glaubens in den demokratischen Diskurs einbringen.
Da der erste Ort der christlichen Werte christliche Glaubensgemeinschaften sind, bedeutet das praktisch, diese als Träger dieser Werte ausdrücklich in demokratische Diskurse einzubeziehen. Ein wesentlicher Beitrag der christlichen Werte besteht deshalb im Dialog mit christlichen Gemeinschaften, Gemeinden und Kirchen.
Christliche Werte können aber auch von jenen eingebracht werden, die den christlichen Glauben nicht teilen und keiner Glaubensgemeinschaft angehören. Theologisch setzt dies aber den Dialog mit den Trägern des christlichen Glaubens voraus sowie die Anerkennung der normativen Grundlagen des Christentums, zumindest der biblischen Tradition und der Verpflichtung zu deren vernünftiger Interpretation.
Zusätzlich eröffnet die Demokratie als zugleich säkularer und pluraler wie auf Argumente setzender Diskursraum die Möglichkeit, jene Christinnen und Christen, die ihre eigene Glaubenstradition nicht kennen oder leben, an ihr eigenes Ethos zu erinnern und zu dessen Verwirklichung anzuregen, indem theologisch qualifiziert auf christliche Werte verwiesen wird. Auch dies können und dürfen Menschen tun, die sich nicht als Teil der Glaubensgemeinschaft verstehen.
Unmöglich ist es jedoch, christliche Werte als kulturelle Identitätsmarker zu verwenden, die die Homogenität der Gesellschaft sichern und zur Ab- oder Ausgrenzung dienen sollen. Desgleichen verbietet sich aufgrund demokratischer Werte und theologischer Gründe eine Verbindung mit Durchsetzungs- und Machtansprüchen im Sinne einer allgemeinverbindlichen Leitkultur, der sich alle Bürgerinnen und Bürger unterzuordnen haben. Diesbezügliche „unheilige Allianzen“26 mit Parteien, die christliche Werte in diesem Sinn benutzen, sind aus theologischer Sicht keine Option. In einer Demokratie kann der Rekurs auf christliche Werte im Sinne eines Motivationshorizonts nur in Form von pluralen Beiträgen im öffentlichen und politischen Diskurs stattfinden. Als solcher aber ist er nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll.
Bibeltheologische Perspektiven – drei Beispiele
Anhand dreier demokratischer Werte soll abschließend der Beitrag christlicher Werte zur Demokratie exemplarisch dargestellt werden:
Würde
Die Würde des einzelnen Menschen – seine Einzigartigkeit, seine Einmaligkeit sowie das Verbot, Menschen für Zwecke jedweder Art zu benützen und die damit verbundenen Grund- und Menschenrechte auf ein menschenwürdiges Leben – gehört zu den „Core Values“ der liberalen Demokratie wie auch des christlichen Glaubens.
Die Bibel begründet im Buch Genesis diese Würde mit der Schöpfung des Menschen durch Gott. Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes. Das Wort „Abbild“ ist eine Übersetzung der hebräischen „Gottesstatue“, die in der altorientalischen Vorstellung die Wirklichkeit Gottes in der Welt repräsentiert. Während im Alten Orient aber nur der oberste politische Gottkönig („Pharao“) Gott repräsentiert, erklärt die Genesis alle Menschen in gleicher Weise zu Gottes Repräsentanzen in der Wirklichkeit. Damit einher gehen Rechte, insbesondere für die marginalisierten, schwachen Mitglieder der Gesellschaft („Witwen, Waisen, Fremde“; „Arme“), deren Ursprung nun nicht mehr im Belieben eines irdischen Herrschers liegt, sondern die von Gott selbst verliehen werden. Wer die Rechte der Armen verletzt, vergeht sich an Gott selbst.
Übersetzt in eine säkulare Sprache bedeutet dies, dass die Würde des Menschen mit Rechten verbunden sein muss, die der willkürlichen menschlichen und politischen Verfügbarkeit entzogen sein müssen, um garantiert werden zu können. Die biblische Sicht auf den Menschen betrachtet diesen außerdem als einem transzendenten Geheimnis entstammend. Dies schützt ihn davor, ökonomisch auf eine Arbeitskraft oder Humanressource, biologisch und chemisch auf eine Ansammlung von Genen, Hormonen und Atomen, politisch auf Machtfaktoren, sozial- und kulturwissenschaftlich auf ein Resultat sozialpsychologischer Gesetzmäßigkeiten oder kultureller Identitätsdiskurse reduziert und festgelegt zu werden. Dadurch wird der Einzelne davor bewahrt, eine namenlose Nummer zu werden. Seine Freiheit entzieht sich überdies auf diese Weise jeglichem totalitären Zugriff.
Diese Würde eignet jedem Menschen vor aller Leistung und trotz aller Schuld. So kann denn auch niemand, der christliche Werte vertritt, das Recht der Armen auf Würde – und sei die Armut selbst verschuldet – von deren Leistung abhängig machen.
Pluralität
Die Anerkennung von Pluralität gehört zum Wesen der Demokratie. Für die biblische Tradition bildet sie Ausgangslage und Normalität der Wirklichkeit. Im Schöpfungsakt Gottes entsteht eine plurale Welt. Auch der Mensch wird erst zu zweit – als Mann und Frau, im Dialog, plural – zum Abbild Gottes. Pluralität beschreibt also weder eine Materialaussage noch einen objektiven Sachverhalt, sondern den konstitutiven Beziehungs- und Dialogcharakter der Schöpfung. Alles Geschaffene steht miteinander und mit Gott in Beziehung: Belebte und nicht belebte Wesen, Tiere und Pflanzen, Menschen, der ganze Kosmos ist Beziehung und verwirklicht sich als Dialog. Die Pluralität der Menschen gründet vor aller ethnischen Zugehörigkeit in ihrer Einzigartigkeit. Die Störung dieser Art von Beziehungs-Einheit heißt biblisch „Sünde“.
Diese Sichtweise kann der Demokratie dabei helfen, sich Pluralität nicht als Summe sozial, kulturell und religiös verschiedener Gruppen oder als materielle Entitäten vorzustellen, die politisch gemanagt werden müssen, sondern ermutigt dazu, dass zwischen den Verschiedenen – Individuen wie Gruppen – Prozesse des Dialogs und der Kommunikation gefördert werden können, die Beziehung ermöglichen und Gesellschaft gestalten.
Diese Pluralität ist freilich auch aus biblischer Sicht keine friedliche, harmonische Idylle. Davon erzählt die Geschichte vom Turmbau zu Babel (Gen 11).27 Nach der Sintflut wieder zu einer Menschheit aus vielfältigen Menschen und Völkern geworden, wollen die Menschen mittels dieses Turmbaus aus eigener Kraft untereinander Einheit herstellen. Alle haben sich diesem Projekt zu unterwerfen. Aber indem Gott dieses Projekt beendet und die Sprachen vervielfältigt, verhindert er, dass solche Uniformierungsprojekte ewigen Bestand haben können. Die Verschiedenheit der Sprachen und Kulturen wird zur Normalität. Sie ist schmerzhaft, aber schützt den Einzelnen zugleich vor Vereinnahmung. Sie macht Kommunikation und das Lernen von wechselseitigem Verständnis erforderlich. Einheit unter den Menschen wird als Prozess dialogisch-kommunikativer Einigung verstanden und kann nur von Gott selbst hergestellt werden.28 Laut biblischem Zeugnis scheitern langfristig alle menschlichen Projekte, die Einheit mit Macht und Gewalt herstellen wollen. Die gesamte Bibel kann auch gelesen werden als Lernprozess, wie die Pluralität der Menschheit gestaltet werden und Letztere in ihrer Verschiedenheit eine werden kann.
Pluralität demokratisch gestalten bedeutet daher auch, darauf zu verzichten, Einheit durch die gewaltförmige Schaffung uniformierender Großprojekte oder die Durchsetzung von Mehrheiten auf Kosten von Minderheiten schaffen zu wollen, sondern auf der Basis von argumentierendem Dialog und Partizipation (Konflikte inklusive) auf die Gestaltung der allen gemeinsamen, einen Welt durch Kommunikation vertrauen zu dürfen.
Gerechtigkeit
Weil grenzenlose Pluralität aufgrund der menschlichen Neigung zur Rivalität zu gefährlichen Machtkämpfen und lebenszerstörerischer Gewalt führen kann, bedarf sie der gesellschaftlichen Ordnung durch das Recht. Dieses spielt daher in der Bibel eine vor allem im progressiven Christentum gerne übersehene, aber zentrale Rolle. Nicht ohne Grund verortet der Ägyptologe Jan Assmann29 die Erfindung der Demokratie daher nicht in Griechenland, wo diese ja nur der freien, männlichen Oberschicht zugänglich war, sondern im Volk Israel. Durch den Bundesschluss am Berg Sinai werden alle aus der Fremdherrschaft geflohenen Hebräer zum Volk Gottes, das sich nicht ethnisch, sondern über seine Verpflichtung auf die Thora – Recht, Gesetz und Weisung Gottes – definiert. Denn zur Gestaltung der Pluralität bedarf es auch entsprechender Institutionen, wie zum Beispiel Recht, Amt und Verfahrensweisen, deren Formen bereits im Alten Testament heftig diskutiert werden.
Ziel des Rechts ist die Bewahrung, Pflege und Förderung von Gerechtigkeit – ein Schlüsselbegriff im Alten wie im Neuen Testament. Auch Jesus von Nazareth fordert dazu auf, zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit zu suchen (Mt 6,33).
Einen wertvollen Beitrag für die Demokratie bildet dabei das besondere Gepräge des biblischen Gerechtigkeitsverständnisses. Zum einen ist die Gerechtigkeit in beiden Testamenten untrennbar mit der Barmherzigkeit (Liebe, Zuwendung) verbunden. Die beiden sind keine Antagonistinnen, sondern erschließen und benötigen einander. Ist die Gerechtigkeit die Form der Barmherzigkeit, so ist die Barmherzigkeit der Gerechtigkeit Inhalt und Sinn. Das Gegenteil beider sind die Ignoranz und die Herzenshärte. Zum anderen ist die biblische Gerechtigkeit niemals blind, sondern hat einen besonderen Blick für die Marginalisierten und Schwächsten, die Rechtlosen und Benachteiligten einer Gesellschaft. Deren Bevorzugung führt nicht eo ipso zum Kampf gegen Mächtige und Reiche, nimmt diese aber in die Pflicht, für gerechte Verhältnisse in einer Gesellschaft auch für diese Gruppen zu sorgen.
Diese Art der Gerechtigkeit ist für demokratische Gesellschaften eine große Herausforderung, da sie deren Qualität daran festmacht, ob und wie die Würde der Schwächsten gewahrt wird. Eine Gesellschaft, die sich nicht aktiv für die Rechte der Armen, die Würde der Rechtlosen und Teilhabe und Integration der Diskriminierten engagiert, mag leistungs- und verdienstgerecht sein; gerecht im Sinne christlicher Werte ist sie nicht. Denn im Zentrum biblischer Gerechtigkeit stehen Förderung von Gleichheit, Solidarität mit den Schwächsten und Ausgleich zwischen Reich und Arm.
Diese wenigen Pinselstriche mögen dazu anregen, die biblische Tradition (wieder) als Quelle christlicher Werte und deren Beiträge zur Demokratie zu entdecken. Man kann ihre konkreten Gesetze selbstverständlich nicht unmittelbar auf die Gegenwart übertragen. Das wäre fundamentalistisch und würde außerdem den zeitgenössischen demokratiepolitischen Fragen in ihrer historischen Neuartigkeit nicht entsprechen. Aber die grundlegenden Normen dieser alten Texte sind es wert, in die aktuellen Diskurse um christliche Werte eingebracht zu werden. Sie verleihen diesen Form und vor allem Inhalt.
Literatur
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Theobald, Christoph: Christentum als Stil. Für ein zeitgemäßes Glaubensverständnis in Europa, Freiburg im Breisgau 2018.
1Ausführlich zum Wertebegriff vgl. Julian Aichholzer / Christian Friesl / Josef Glavanovits / Sanja Hajdinjak / Elisabeth Holzleithner / Sylvia Kritzinger / Konrad Paul Liessmann / Regina Polak / Lena Seewann / Roland Verwiebe / Margarita Wolf: Die Einbettung der Wertedebatte: Ein interdisziplinärer Positionierungsversuch und seine empirischen Folgen, in: Christian Friesl et al. (Hg.): Quo Vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien 2019, 12–35; Regina Polak: Auf Spurensuche: Religion im Kontext von Wertebildung, in: Roland Verwiebe (Hg.): Werte und Wertebildung aus interdisziplinärer Perspektive, Wiesbaden 2019, S. 137–165.
2Friedrich Nietzsche: Werke, Achte Abteilung, 2. Band, Nachgelassene Fragmente Herbst 1887–März 1888; KSA Giorgio Colli / Mazzino Montinari (Hg.), Berlin 1970, S. 14.
3Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus. Imperialismus. Totale Herrschaft, München 1986, S. 319.
4Zur folgenden Diskussion vgl. Josef Freise / Mouhanand Khorchide (Hg.): Wertedialog der Religionen, Freiburg im Breisgau 2014.
5So konnte man in der NS-Zeit durchaus „gottgläubig“ sein, solange das Ethos und die Institutionen, die sich mit dem biblischen Glauben an Gott verbinden, die politische Machtausübung nicht störten.
6Vgl. Jan Assmann: Herrschaft und Heil. Politische Theologie zwischen Ägypten und Israel, München, 2006, 69.
7Vgl. Karl Rahner: Über die Einheit von Nächsten- und Gottesliebe, in: Ders.: Schriften zur Theologie VI, Einsiedeln u. a. 1968, S. 277–298.
8Insbesondere in Österreich, wo dieses Zusammenspiel seit Josef II. lange Tradition hat. Religion diente dazu, anständige Bürger zu erziehen.
9Hans Joas / Klaus Wiegandt: Die kulturellen Werte Europas, Frankfurt am Main 2005, S. 200.
10Wie dies z. B. in den Werten des Nationalsozialismus und des Kommunismus deutlich wurde.
11Clemens Sedmak: Europäische Grundwerte. Werte in Europa, in: Ders. (Hg.): Solidarität. Vom Wert der Gemeinschaft, Darmstadt 2005, S. 16.
12Vgl. zum Folgenden: Christof Mandry: Werte und Religion im Europäischen Wertediskurs, in: Regina Polak (Hg.): Zukunft. Werte. Europa. Die Europäische Wertestudie 1990–2010: Österreich im Vergleich, Wien u. a. 2011, S. 63–78.
13Vertrag über die Europäische Union, Artikel 2. Vgl. auch: Bundeszentrale für politische Bildung: Die Werte der Europäischen Union: http://www.bpb.de/themen/DGMVGV,0,0,Die_Werte_der_Europ%E4ischen_Union.html (02.11.2018).
14Ebd.
15Z. B. Moritz Csáky / Johannes Feichtinger (Hg.): Europa – geeint durch Werte? Die europäische Wertedebatte auf dem Prüfstand der Geschichte, Bielefeld 2017. Kritisiert wurden u. a. die politische Instrumentalisierung von Werten, der Monopolanspruch auf „europäische“ Werte, das Unsichtbarmachen europainterner Diversität, die praktische Umsetzung von Werten.
16So z. B. bei Alexander Gauland (AfD), Heinz-Christian Strache (FPÖ), Horst Seehofer (CSU).
17Vgl. David Abulafia: Das Mittelmeer. Eine Biographie, Frankfurt am Main 2013; Michael Borgolte: Christen, Juden, Muselmanen. Die Erben der Antike und der Aufstieg des Abendlandes 300 bis 1400 n. Chr., München 2013.
18Astrid Mattes: Integrating religion: The Roles of Religion in Austrian, German and Swiss Immigrant Integration Policies, Dissertation, Wien 2016.
19Auswahl: Conrad Seidl: Kommentar: Was ist noch christlich-sozial (31.12.18): https://derstandard.at/2000095061973/Was-ist-noch-christlich-sozial;Hans Rauscher: Was bedeutet heute christlich-sozial? Inkl. Interview mit Gernot Blümel (06.01.19), https://derstandard.at/2000095389409/Was-bedeutet-heute-christlich-sozial; Harald Mahrer: Kommentar der anderen: Die notwendige Konjunktur des Christlich-Sozialen (06.01.19), https://derstandard.at/2000095402719/Harald-Mahrer-Die-notwendigeKonjunktur-des-Christlich-Sozialen; Andreas Khol: Die ÖVP – eine Partei für Christen und andere (11.01.19), https://derstandard.at/2000095972346/Die-OeVP-eine-Partei-fuer-Christen-und-andere; Wilhelm Guggenberger: Der Haken am christlich-sozialen Label der ÖVP (09.01.19), https://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/1254.html; Traude Novy: Christlich-sozialer Etikettenschwindel (16.01.19), https://derstandard.at/2000096385398/Christlich-sozialer-Etikettenschwindel.
20Christoph Theobald: Christentum als Stil. Für ein zeitgemäßes Glaubensverständnis in Europa, Freiburg im Breisgau 2018.
21Alfons Auer: Autonome Moral und christlicher Glaube, Düsseldorf 1971, S. 189 ff.
22Vgl. Dietmar Mieth: Kontinuität und Wandel der Wertorientierungen, in: Concilium (Internationale Zeitschrift für Theologie) 23 (1987), S. 201–215.
23Ebd. 211.
24Loek Halman / Will Arts: Value Research and Transformation in Europe, in: Regina Polak (Hg.): Zukunft. Werte. Europa, Wien u. a. 2011, S. 79–99.
25„Being Christian in Western Europe“: http://www.pewforum.org/2018/05/29/being-christian-in-western-europe (02.11.2018); „Eastern and Western Europeans Differ on Importance of Religion, Views of Minorities, and Key Social Issues“: http://www.pewforum.org/2018/10/29/eastern-and-western-europeans-differ-on-importance-of-religion-views-of-minoritiesand-key-social-issues (21.06.2019).
26Anton Pelinka: Die Unheilige Allianz. Die rechten und die linken Extremisten gegen Europa, Wien u. a. 2015.
27Jürgen Ebach: „Globalisierung“– Rettung der Vielfalt. Die Erzählung vom „Turmbau zu Babel“ im aktuellen Kontext, in: Hartmut Schröter (Hg.): Weltentfremdung, Weltoffenheit, Alternativen der Moderne: Perspektiven aus Wissenschaft – Religion – Kunst, Münster 2008, S. 39–58.
28Vgl. das Pfingstereignis in Apg 2, bei dem keine Einheitssprache gesprochen wird, sondern alle die eine Botschaft in ihrer eigenen Sprache verstehen.
29Jan Assmann: Exodus. Die Revolution der Alten Welt, München 2015.
Der christliche Mensch und das Politische: Christsein und Politik
Clemens Sedmak
Christlich zu leben bedeutet, den Geist der Gleichgültigkeit überwunden zu haben. Christsein ist Abkehr von Indifferenz. Und damit auch das Gegenteil einer Abkehr von Schöpfung und Welt.
Einführung
Georges Vanier war ein christlicher Politiker; ein Soldat und Diplomat, der am Ende seines Lebens bis zu seinem Tod im Jahr 1967 als Generalgouverneur von Kanada diente. Als er 1959 den Eid als Generalgouverneur ablegte, sagte er: „My first words are a prayer. May almighty God in His infinite wisdom and mercy bless the sacred mission which has been entrusted to me by Her Majesty the Queen and help me to fulfill it in all humility. In exchange for His strength, I offer Him my weakness. May He give peace to this beloved land of ours and … the grace of mutual understanding, respect and love.“
Hier kündigt sich die bedeutsame Einsicht an, dass die Stärke des Christen und der Christin nicht im Eigenen liegt, sondern darin, eingedenk der eigenen Schwäche auf die Gnade Gottes zu vertrauen – denn die Gnade wirkt in der Schwachheit (2 Korinther 12,9). Georges Vanier hat aus dem Wissen um Verwundbarkeit und Endlichkeit Politik betrieben. Wenige Monate nach seinem Tod sprach sein Sohn Jean Vanier zu kanadischen Parlamentariern und erinnerte sie an einige Eckpunkte im Leben seines Vaters1.
Zwei Punkte scheinen erwähnenswert:
Erstens wies Jean Vanier darauf hin, dass sein Vater klar der Überzeugung war, dass christliche Werte nicht genügen würden, es gehe um Nachfolge, um Christsein. Dazu einige Bemerkungen: Es ist ja durchaus möglich, die in der jüdisch-christlichen Tradition verankerten Werte wie Gastfreundschaft, besondere Aufmerksamkeit für die Benachteiligten, Versöhnungsbereitschaft, Achtung vor dem Leben, Anerkennung der Würde des Menschen, Sinn für Verantwortung für die Schöpfung zu respektieren, zu teilen, ja, sie sich auch als lebensformanleitend zu eigen zu machen. Aber nach Georges Vanier greift dies zu kurz. Denken wir an den Wert der Gastfreundschaft: Es ist ein Unterschied, ob Gastfreundschaft als kultureller Wert oder zivile Tugend gelebt wird oder als Ausdruck der Nachfolge Jesu, der uns im 25. Kapitel des Matthäusevangeliums mit den Aussagen konfrontiert: „Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen.“ Und: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Verse 35 und 40). Wir könnten uns fragen, welchen „Mehrwert“ Gastfreundschaft als Ausdruck der Nachfolge gegenüber Gastfreundschaft als Ausdruck einer humanistischen oder humanitären Gesinnung habe. Mir scheint, dass die Art der Verankerung des Wertes eine andere ist, Gastfreundschaft aus Nachfolge ist identitätsstiftend und schöpft aus Quellen, die mit Vernunft allein nicht gefasst werden können.
Zweitens zeigte Jean Vanier auf, dass sein Vater seine Beziehung zu seinem geliebten Gott gepflegt hat, Tag für Tag. Jeder Mensch muss essen und nimmt sich Zeit zu essen, der Mensch muss aber auch seine Seele nähren und sollte sich mit einer ähnlichen Selbstverständlichkeit dafür Zeit nehmen, so die Einstellung von Georges Vanier. Jeden Tag verbrachte Georges Vanier eine halbe Stunde in Gebet und Reflexion – egal, wie beschäftigt oder wie erschöpft er war. Ja, der Christ in der Politik ist ein homo orans, ein betender Mensch. Ein betender Mensch wird durch das Beten unmerklich geformt. Beten wird in der Tradition manchmal mit dem Atmen der Seele verglichen. Christliche Politik ist geformt durch das Gebet. Es kann nicht anders sein.
Ich möchte das Verhältnis von Christsein und Politik durch zwei einfache Gedanken charakterisieren: (1) Eine Christin erwartet von der Politik kein erstes Wort und keine letzten Antworten. (2) Eine Christin stellt ernsthafte politische Fragen und ernsthafte Anfragen an die Politik.
(1) Eine Christin, ein Christ erwartet von der Politik kein erstes Wort und keine letzten Antworten
Das erste und das letzte Wort sind Dem vorbehalten, der Anfang, Grund und Ende unseres Lebens ist. Christinnen und Christen verstehen sich als Geschöpfe. Christliche Politik ist Politik von Kreaturen, Politik von Geschöpfen. Rowan Williams hat in einem Aufsatz über die Frage nachgedacht, was es denn heiße, Geschöpf zu sein.2 Eine Einsicht in diese Reflexionen „On Being Creatures“ ist eine These zur Identität: Wenn ich mich als Geschöpf weiß, dann verstehe ich meine Identität nicht als konstruiert oder „erleistet“ oder ausgehandelt, sondern als geschenkhaft gegeben. Damit ist ein Moment des Unaufhebbaren gegeben wie auch die Aufgabe, sich die Gabe der Identität zu eigen zu machen.
Das Politische kann nur aus Bestehendem schaffen, es ist stets „zweites Wort“ oder „drittes Wort“, nicht aber ursprüngliches Wort, das aus sich selbst schöpfen würde. Politik als Gestaltung von Macht schafft und ermächtigt – aber stets aus Vorhandenem. Politik ist stets auch Umbau, nie allein Aufbau. Politik schafft „Welt“ aus bestehenden Welten. Damit ist auch gesagt, dass eine „Ethik der Erinnerung“ ebenso bedeutsam sein wird wie eine „Ethik der Hoffnung“.
Das Politische hat nach christlichem Verständnis nicht das letzte Wort. Auf die großen Fragen nach dem Sinn des Lebens und dem Geheimnis der Person und der Lösung von aller Unfreiheit erwartet die Christin nicht politische Antworten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, mit menschlichen Mitteln „den Himmel auf die Erde“ zu bringen. Die christliche Politikerin weist auf Vorletztes. Das entlastet auch, denn – wie es Karl Popper einmal formuliert hat – jeder Versuch, den Himmel auf die Erde zu bringen, hat die Hölle gebracht. Politik hat eine Vorläufigkeit, die demütig macht und auch befreit.
Es ist eine besondere Freiheit mit der Einstellung verbunden, keine letzten Antworten von der Politik zu erwarten. Ich möchte dies als vierfache Freiheit sehen: als (negative) Freiheit von Angst und Ego, als (positive) Freiheit zu Würde und zu Gemeinwohl.
„Freiheit von Angst“ ergibt sich aus dem Wissen darum, dass das Letzte, was trägt, von keiner politischen Macht genommen werden kann. Hier eröffnet sich ein Raum für Furchtlosigkeit – auch die persönliche Ehre und der persönliche Ruf sind angesichts der vom Schöpfer gegebenen Identität nicht höchste Güter, die durch Verleumdung oder Rufmord oder mit anderen Mitteln genommen werden könnten. Das, was im Letzten zählt, entzieht sich dem politischen Zugriff. Politische Gegner können die Fundamente des Lebens nicht zerstören. Aus der rechten Furchtlosigkeit ergibt sich eine Freiheit, die Vernunft zu gebrauchen, denn Angst ist allemal die Mutter allen Aberglaubens, wie es Bertrand Russell formuliert hat.
Mit der „Freiheit von Ego“ ist gemeint, dass Christsein eine Lebensform darstellt, bei der das eigene Ego nicht die höchste Norm und die Frage nach dem eigenen Wollen und Wünschen nicht die Leitfrage ist. Christliches Leben ist Leben als Nachfolge Jesu, das sich an der Frage orientiert: Was ist der Wille Gottes? Das ist eine, wie sich alle vorstellen können, schwierige Frage; aber wenn das die Frage ist, die das Leben bestimmt, dann ändert sich die Lebensrichtung. Diese Frage ermöglicht eine Perspektive, die nicht das eigene Ego in den Mittelpunkt rückt. Wer aus anderen Quellen als aus dem Irdischen schöpft, kann mit Fragen von eigenem Stolz und eigener Macht anders umgehen. Christsein in der Politik zeigt sich auch in einem gelebten Wissen darum, dass es um anderes geht als um das eigene Ego.
Was damit gemeint ist, soll eine Geschichte illustrieren, die David Brooks über Abraham Lincoln, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, erzählt hat. Im November 1861 suchte Lincoln in Begleitung des Secretary of State (William Seward) und eines jungen Sekretärs (John Hay) General McClellan auf, um mit ihm eine wichtige Unterredung über den Krieg zu führen. Es ging tatsächlich um die Zukunft des Landes. Als sie im Haus des Generals ankamen, war dieser nicht zugegen und die dreiköpfige Delegation des Weißen Hauses wartete auf Einladung des Butlers im entsprechenden Warteraum. Eine Stunde später kam General McClellan, sah die Wartenden, ging an ihnen vorüber und schickte nach einer weiteren halben Stunde den Butler, um ausrichten zu lassen, dass sich der General zurückgezogen habe und die Besucher ein andermal kommen sollten. Offensichtlich spielte der General Machtspiele. „Hay was incensed. Who has the gall to treat the president of the United States with such disrespect? Lincoln, however, was unruffled. ‚Better at this time‘, he told Seward and Hay, ‚not to be making points of etiquette and personal dignity‘. This wasn’t about him. His pride was not at stake.“3
Der christliche Politiker weiß, dass es nicht um ihn selbst geht. Natürlich besteht eine der großen Lebensaufgaben darin, uns und unser Leben ernst zu nehmen, ein ernsthaftes Leben zu führen. Aber gleichzeitig und andererseits ist eine große Lebensaufgabe die Herausforderung, uns und unser Leben nicht zu ernst zu nehmen.
„Freiheit zu Würde“ wird von der Überzeugung genährt, dass alle Menschen nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurden; christlicher Politik sollte es keine Mühe machen, von dem Bekenntnis zur Würde des Menschen und dem damit verbundenen Sinn für das Mysterium des Menschen, der nie abschließend analysiert werden kann, auszugehen. Die Anerkennung der Würde ist auch Anerkennung der Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen. Paradoxerweise sind wir Menschen nach christlichem Verständnis gleich in unserer Einzigartigkeit. Der Rechtsphilosoph Jeremy Waldron erinnert daran, dass die Geschichte von der Erschaffung des Menschen nach Gottes Ebenbild zu bedeutsam und bedeutungsgebend sei, um sie einer säkularen Gesellschaft zu entziehen.4 Der Gedanke der Gott-Ebenbildlichkeit bringt etwas Einzigartiges, die Botschaft nämlich, dass jeder einzelne Mensch einen besonderen „Rang“ hat: Damit ist eine besondere Verpflichtung der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen („welfare rights“) und eine Tradition der Achtung vor dem Leben verbunden. Der jüdische Schöpfungsmythos verdeutlicht die Tiefe und das Gewicht des Menschseins und des Würdebegriffs. Es ist wichtig, diesen Mythos auch in einer säkularen Gesellschaft lebendig zu halten, um das Gespür für das, was auf dem Spiel steht, nicht zu verlieren. Die „Freiheit zur Würde“ drückt aus, dass es für Christinnen und Christen keine Anstrengung sein sollte, alle anderen Menschen als beseelte Wesen mit Würde zu sehen. Das ergibt sich nicht aus Argumenten, sondern aus der Wahrnehmung, aus einer bestimmten Weise, Mensch und Welt zu sehen. Menschenwürde ist eine Lebensform, eine Weise zu leben, eine Weise, die Welt und den Menschen zu sehen.5 Das ist nicht bloß eine romantische Idee – wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über Fälle zu entscheiden hat, kann man gerade bei nicht einstimmigen Urteilen Fragen der Wahrnehmung und Nuancen des „Sehens“ erkennen. Ich will nur als Beispiel den Fall Vinter vs. UK anführen. Vinter wurde nach Kapitalverbrechen und einer unleugbaren kriminellen Geschichte zu einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Revision verurteilt. Er hatte also nicht die Hoffnung, je aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Die Grand Chamber des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde mit dem Fall befasst und urteilte mehrheitlich am 9. Juli 2013, dass es eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und entwürdigender Behandlung) darstellte, einen Menschen ohne Hoffnung auf Freiheit lebenslang hinter Gitter zu bringen. Richterin Ann Power-Forde kommentierte in einer „concurring opinion“ in einer Sprache, die eine philosophische und nahezu theologische Anthropologie ausdrückte: „The judgment recognises, implicitly, that hope is an important and constitutive aspect of the human person. Those who commit the most abhorrent and egregious of acts and who inflict untold suffering upon others, nevertheless retain their fundamental humanity and carry within themselves the capacity to change. Long and deserved though their prison sentences may be, they retain the right to hope that, someday, they may have atoned for the wrongs which they have committed. They ought not to be deprived entirely of such hope. To deny them the experience of hope would be to deny a fundamental aspect of their humanity and, to do that, would be degrading.“
Das ist eine Frage des Menschenbildes. Das ist auch eine Frage der Wahrnehmung. Die Wahrnehmungen von Menschen in Bezug auf Menschenwürde werden genährt und geprägt. Man soll den christlichen Beitrag zu den Intuitionen, die ein Verständnis von Menschenwürde tragen und formen, nicht unterschätzen. Auch der einflussreiche Philosoph Jürgen Habermas hat zugestanden, die Intuitionen, die seine „Theorie kommunikativen Handelns“ anleiten, der jüdisch-christlichen Tradition entnommen zu haben.
Die Christin erwartet von der Politik keine letzten Antworten, kann aber einen Sinn für das Letzte in die Politik einbringen, gerade mit Blick auf die Würde. Als nach dem 11. September 2001 mehr und mehr Vorschläge eingebracht wurden, Formen von Folter zuzulassen und das absolute Folterverbot aufzuweichen, meldete sich Jeremy Waldron mit einem Aufsatz in einer theologischen (!) Zeitschrift zu Wort. Er erinnert daran, dass gerade Christinnen und Christen darauf vorbereitet sind, absolute Verbote zu verstehen. Sie haben einen Sinn für das Absolute und sie haben einen Sinn für die Achtung vor der Heiligkeit des Lebens. Gerade christlich gesinnte Menschen sollten verstehen, was „absolutes Folterverbot“ bedeutet und sich dafür einsetzen.6 Christen und Christinnen haben ein Verständnis der Unantastbarkeit der Person, der Heiligkeit von Normen und auch der spirituellen Gefahr, die Seele eines Menschen durch Folter zu brechen.7 Waldron – und das ist ein wichtiger Punkt, der uns bereits zum nächsten Aspekt bringt – zitiert auch F. S. Cocks, einen Delegierten des Vereinigten Königreichs bei den Verhandlungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention von 1949, der in Bezug auf das absolute Folterverbot den Textierungsvorschlag gemacht hat: „The Consultative Assembly […] believes that it would be better for a society to perish than for it to permit this relic of barbarism to remain.“8
Damit ist bereits „Freiheit zu Gemeinwohl“ angesprochen, die Freiheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Das Gemeinwohl ist dabei nicht das Wohl einer Mehrheit oder der meisten, sondern das Wohl einer Gemeinschaft als ganzer. Politik ist aus christlicher Sicht Mittel zum Zweck und nicht Zweck. Nach einem christlichen Verständnis ist auch das gute Gemeinschaftsleben nicht ein Wert in sich, sondern dient dem Zweck, jeden einzelnen Menschen auf das letzte Ziel vorzubereiten. Das bedeutet dann auch, dass nationale Souveränität nicht die oberste Norm ist, wie es das von Waldron zitierte Wort von Cocks anspricht.9 Dazu braucht es eine klare Verwurzelung, die nicht allein in „Werten“ gefasst werden kann, wie es Georges Vanier angesprochen hat. Das Ringen um das Gemeinwohl ist nicht das Ringen darum, dass es „den meisten einigermaßen gut gehe“; es ist kein utilitaristischer Ansatz, der das größte Glück der größten Zahl sucht, sondern die Tiefe der Gemeinschaft und die Lebenstiefe jeder einzelnen Person. Hier ist ein Stachel im Fleisch, der die Freiheit und Verantwortung gibt, nicht die augenscheinlich pragmatischen Antworten als letzte zu sehen. Im Matthäusevangelium finden wir im 14. Kapitel die Erzählung von der Brotvermehrung. Ich zitiere Verse 15 und 16: „Als es Abend wurde, kamen die Jünger zu ihm und sagten: Der Ort ist abgelegen und es ist schon spät geworden. Schick doch die Menschen weg, damit sie in die Dörfer gehen und sich etwas zu essen kaufen können. Jesus antwortete: Sie brauchen nicht wegzugehen. Gebt ihr ihnen zu essen!“
Das ist bemerkenswert, haben die Jünger doch vernünftig gesprochen und einen vernünftigen Vorschlag gemacht. Die Replik „Gebt ihr ihnen zu essen“ ist eine klare Überforderung – und doch „Stachel im Fleisch“.
Ich will daraus schließen, dass der Christ und die Christin weder erste und letzte Antworten von der Politik erwarten, noch nächstliegende Antworten akzeptieren können. Sie fragen tiefer.
(2) Ein Christ, eine Christin stellt ernsthafte politische Fragen und ernsthafte Anfragen an die Politik
Eine Möglichkeit, an die politische Ethik heranzugehen, ist folgender Zugang: Man kann sich angesichts einer politischen Entscheidung oder einer politischen Maßnahme fragen: Auf welche Frage (auf welches Anliegen) antwortet diese Entscheidung oder diese Maßnahme und welchen moralischen Status hat diese Frage?
Ein Beispiel: Der Innenminister entscheidet, im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen eine Tafel „Ausreisezentrum“ anzubringen. Auf welche Frage antwortet diese Entscheidung und welchen moralischen Status hat diese Frage? Man könnte vorschlagen, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Frage lautet: „Wie kann man Menschen dazu bringen, sich nicht willkommen zu fühlen?“
Der moralische Status der Frage hängt dabei auch mit bestimmten Voraussetzungen zusammen, die die Frage ermöglichen. Das ist das Feld der erotetischen Logik. Die erotetische Logik untersucht die Voraussetzungen einer Frage. Wenn etwa eine Frage lautet: „Hat Boris aufgehört, seine Frau zu schlagen?“, so setzt diese Frage voraus: (1) Es gibt einen verheirateten Mann namens Boris, auf den sich eine Frage so beziehen kann, dass klar ist, wer gemeint ist; (2) Boris hat in der Vergangenheit seine Frau geschlagen; (3) Boris hat die Möglichkeit, die Gewalt an seiner Frau zu beenden.
Diese drei Voraussetzungen können jeweils wahr oder falsch sein. Vom Status dieser Voraussetzungen ist der Status der Frage abhängig. Der moralische Status der Frage ergibt sich freilich nicht allein aus wahren Voraussetzungen. Wenn jedoch die Voraussetzungen falsch sind, ist die Frage irregeführt und irreführend. Die Politik ist gut beraten, sich mit wohlbegründeten Fragen zu beschäftigen. Niemand wird vernünftigerweise abstreiten können, dass die Sicherung der Gewährleistung von Pflege bis 2030 jetzt eine wohlbegründete politische Frage ist. Es wird wenig Zeit darauf verwendet, sich über die Formulierung der Frage Gedanken zu machen. Soll die Frage lauten: „Wie kann die Finanzierung der Pflege aus Sicht des Staates und der Staatsfinanzen gesichert werden?“, oder: „Wie kann gewährleistet werden, dass alle Menschen einen menschenwürdigen letzten Lebensabschnitt haben?“, oder: „Wie kann sichergestellt werden, dass sich jeder einzelne Mensch gute Pflege leisten kann?“
Die Nuancierung der Formulierung macht einen Unterschied; es ist sinnvoll und hilfreich, sich vor Antwortversuchen Klarheit über die Frage zu verschaffen, um die es gehen soll. Es ist eine Sache „Themen“ und „Probleme“ zu identifizieren, es ist eine andere Sache, präzise formulierte Fragestellungen zu bearbeiten. Es wird wenig Zeit darauf verwendet, über die zu verhandelnden Fragen Konsens zu erzielen. Ein wichtiger Beitrag zur politischen Kultur könnte gerade darin bestehen, vor dem konflikthaften Pluralismus einer lebendigen Demokratie einen vorgelagerten Konsens über die Fragen zu erzielen. Damit wird gemeinsamer Boden geschaffen, der Konflikte entschärft. Die Art der Frage macht einen Unterschied – die Frage „Wie kann sichergestellt werden, dass für den Straßenverkehr hinreichend Straßen vorhanden sind?“ ist eine andere als die Frage „Wie kann das Verkehrsaufkommen angesichts des begrenzten Straßennetzes reduziert werden?“.
Ich will hier nicht ausdrücken, dass es in der Politik nicht auch um die Kunst der Antwort geht, doch bleibt die Kunst der Frage der ars respondendi vorgelagert. Fragen sind Fenster im Wertgefüge. Die Fahrverbote in Tirol sind sicherlich nicht Antwort auf die Frage: „Wie kann man Autofahrer ärgern?“ Hier sollten politische Maßnahmen vermieden werden, die den Eindruck erwecken, dass die zugrunde liegende Frage lautet: „Wie kann eine Retourkutsche auf Österreichs Klage gegen die geplante deutsche Autobahnmaut aussehen?“
Eine Christin trägt ernsthafte Fragen an die Politik heran, weil ihr die Gemeinschaft am Herzen liegt. Sie stellt „Warum“-Fragen und „Wie“-Fragen. Sie stellt die Frage nach dem „Witz des Politischen“, der aus den politischen Regeln allein nicht abgelesen werden kann. Sie stellt jeweils die tiefere Frage, die sich mit pragmatischer Rationalität, auch wenn mitunter unvermeidlich, nicht abschließend zufriedengibt. Die Christin stellt die Frage nach den Fragen, auf die die Politik antworten muss. Und sie tut das von einem Standpunkt, der Politik als Zweites und Vorletztes ansieht, das einem Ersten und Letzten verpflichtet sein sollte. Das christliche Kriterium für die wohlgeformte Frage ist dabei das bereits angesprochene Gemeinwohl. Wie kann eine Politik des Gemeinwohls aussehen, bei der tatsächlich „no one left behind“ ist? Wie kann eine Politik eines globalen Gemeinwohls gestaltet werden? Ja, die Fragen sind groß – aber auch das Ziel christlichen Glaubens.
Schlussbemerkung
Am 24. März 1980, wenige Minuten vor seiner Ermordung, zitierte Oscar Romero in seiner letzten Predigt in der Kapelle des Karmeliter-Krankenhauses in San Salvador eine Passage aus der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanums, Gaudium et spes, den Paragraphen 39. Eine Kernstelle lautet: „Zwar werden wir gemahnt, daß es dem Menschen nichts nützt, wenn er die ganze Welt gewinnt, sich selbst jedoch ins Verderben bringt […] dennoch darf die Erwartung der neuen Erde die Sorge für die Gestaltung dieser Erde nicht abschwächen, auf der uns der wachsende Leib der neuen Menschenfamilie eine umrißhafte Vorstellung von der künftigen Welt geben kann, sondern muß sie im Gegenteil ermutigen.“
Diese Passage bekommt eine besondere Tiefe durch den Umstand, dass sie von Romero mit der posthum erwachsenden Autorität des letzten Zitats angeführt worden ist. Die Verbindung mit Romero gibt dem Wort Gewicht, denn Romero hat mit seinem Leben (und seinem Sterben) bezeugt, was es heißt, den Blick auf die neue Erde und den neuen Himmel mit dem unermüdlichen Einsatz für eine gerechte(re) Welt zu verbinden.
Christlich zu leben bedeutet, den Geist der Gleichgültigkeit überwunden zu haben. Christsein ist Abkehr von Indifferenz. Und damit auch das Gegenteil einer Abkehr von Schöpfung und Welt.
Literatur
Bieri, Peter: Eine Art zu leben, München 2011.
Brooks, David: The Second Mountain, New York 2019.
Vanier, Jean: Eruption to Hope, Toronto 1967.
Williams, Rowan: On Being Creatures, in: Williams, Rowan: On Christian Theology, Oxford 2000.
Waldron, Jeremy: What Can Christian Teaching Add to the Debate about Torture?, in: Theology Today 63 (2006), S. 330–343.
1Die Rede findet sich in: J. Vanier: Eruption to Hope, Toronto 1967; siehe auch J. Vanier: In Weakness, Strength: The Spiritual Sources of Georges P. Vanier, Toronto 1969.
2R. Williams: On Being Creatures, in: ders.: On Christian Theology, Oxford 2000.
3D. Brooks: The Second Mountain, New York 2019, xv.
4J. Waldron: The Image of God: Rights, Reason, and Order, in: J. Witte, Jr. / F. Alexander (Hg.): Christianity and Human Rights: An Introduction, Cambridge 2010, 216–235.
5Vgl. P. Bieri: Eine Art zu leben, München 2011.
6J. Waldron: What Can Christian Teaching Add to the Debate about Torture?, in: Theology Today 63 (2006), 330–343.
7Ebd. 337–340.
8Ebd. 336, FN 14.
9Dieser Punkt kann gerade bei der Frage nach globaler Migration eine Rolle spielen – vgl. A. Rowland: On the Temptations of Sovereignty: The Task of Catholic Social Teaching and the Challenge of UK Asylum Seeking, Political Theology 12,6 (2011) 843–869; christliche Politik darf es sich mit nationaler Rationalität nicht zu einfach machen – das Prinzip der Würde der menschlichen Person hat den Primat vor nationalen Interessen; das ist auch in der Tradition der katholischen Soziallehre ausgedrückt, siehe Pacem in Terris 105, Caritas in Veritate 62.
Eigenverantwortung in christlich-sozialer Perspektive
Manfred Prisching
Eigenverantwortung ist ein Orientierungsbegriff: Man möge die Initiative, die Autonomie, die Leistungsfähigkeit und die Verantwortlichkeit der Menschen nicht unterschätzen. Es geht um das richtige Maß zwischen den beiden Polen: einerseits der mündige, starke, reflexions- und handlungsfähige Mensch, andererseits der überlastete, schwache, hilfsbedürftige, manchmal auch dumme Mensch. Eigenverantwortung setzt Freiheit voraus, dabei respektiert sie den Menschen und seine Leistungen. Eigenverantwortung bedeutet weder radikalen Etatismus oder Paternalismus noch radikalen Neoliberalismus, sie forciert nicht Egoismus, prämiert aber auch nicht die billige (und manchmal gar nicht naive) Opferrolle. Sie anerkennt die Notwendigkeit solidarischer und staatlicher Unterstützung. Wie bei den meisten Beschreibungen eines guten und gelingenden Lebens geht es um das richtige Maß.
Wenn über moralisch-politische Sachverhalte gesprochen wird, pflegt es vor Leerformeln (Salamun 1975, 32 ff.) zu wimmeln. „Soziale Gerechtigkeit“ (Kirchschläger 2013) ist beispielsweise eine großartige, moralisch und politisch vielfach brauchbare Forderung, wenn sich jeder darunter etwas anderes vorstellen kann. De facto ist damit meist mehr (materielle) „Gleichheit“ (Kersting 2002) gemeint, politikpraktisch mündet die Forderung darin, dass „ich“ oder meine Klienten von „anderen“ im Dienste der Gerechtigkeitsverwirklichung Geld bekommen sollen. Auch Abwandlungen bieten wenig Hilfe: „Bedürfnisgerechtigkeit“ und „Befähigungsgerechtigkeit“ (Hecker 2013) versuchen, Maßstäbe einzuführen, aber die unterschiedliche Perspektive verlagert sich bloß. Man kann beliebige Bedürfnisse als legitim deklarieren oder sich unter „angemessenen Befähigungen“ Beliebiges vorstellen.1 „Soziale Gerechtigkeit“ kann deshalb heißen: Mindestsicherung senken (im Vergleich mit arbeitenden Menschen) oder erhöhen (mit Blick auf deren Bedürfnisse); Pensionen garantieren (man muss die Lebensleistung honorieren) oder einbremsen (man muss auch den nächsten Generationen etwas übrig lassen); Zölle einführen (um durch Schließung heimische Arbeitsplätze zu sichern) oder abschaffen (um durch Effizienzsteigerung und Wachstum heimische Arbeitsplätze zu sichern).
Grundsätzlich ist ähnliche Unbestimmtheit auch beim Begriffscluster Eigenverantwortung, Verantwortung, Selbstverantwortung, Verantwortlichkeit festzustellen; zumal im Kontext einer christlichen Soziallehre auch noch Begriffe wie Personalität, Subsidiarität und Solidarität für das Begriffsfeld eine Rolle spielen,2 die gleichfalls ein Problem benennen, aber allein als Vokabel wenig Hilfe für die Lösung dieses Problems bieten. Immerhin kann man Eigenverantwortung in der christlichen Sozialethik (Wilhelms 2010) als eine Art Orientierungsbegriff verstehen, in dem Sinne, dass persönliche Verantwortung zumindest als Desiderat benannt wird; oder umgekehrt: dass man auf Distanz geht zu einer Situation, in der den Individuen jede Verantwortung für ihr eigenes Handeln und Leben oder für das gemeinschaftliche Schicksal abgenommen wird. Es ist die Perspektivierung eines Problemfeldes, der Begriff schlägt eine Art von Prüfverfahren vor: Man möge, worum immer es sich im Konkreten handelt, die persönliche Initiative und Leistungsfähigkeit von Menschen nicht unterschätzen. Es ist ein semantischer Hinweis zur Aufmerksamkeitslenkung: Im Bedarfsfall sei zu prüfen, was man von Individuen erwarten darf, was ihnen zur freien Entscheidung überlassen oder zugestanden wird – oder wo man regulierend oder helfend eingreifen muss. Eigenverantwortung heißt nicht: die Menschen allein lassen, gottvertrauend oder sozialdarwinistisch. Aber Eigenverantwortung gibt den Hinweis: Man möge nicht von vornherein beim Auftreten eines beliebigen Problems vorschreiben, entlasten, Menschen entmündigen, Paternalismus üben. In dieser Spannung steht der Begriff: einerseits der autonome, mündige, starke, reflexions- und handlungsfähige Mensch, andererseits der überlastete, bedrängte, verunsicherte, schwache, auf andere angewiesene, manchmal auch dumme Mensch.3
Die Wirklichkeit spielt sich normalerweise dazwischen ab. Manchmal sind die Individuen stark und erfolgreich; aber dann haben sie Schicksalsschläge zu erleiden und sind in konkreten Situationen auf Beistand angewiesen. (Wir vertrauen auf Leistungsstärke, aber bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit braucht man Hilfe.) In Abstufungen ist jeder betroffen; selbst wenn man auf dem Lebensweg gut unterwegs ist, schätzt man die Krankenversicherung, die Straßenbahn und die polizeilich erzeugte Sicherheit. Jedenfalls ist dies in Europa der Fall, nicht unbedingt in den USA – es gibt Differenzierungen in der „westlichen Wertegemeinschaft“. Im Falle der genannten Beispiele: In den (in vieler Hinsicht im Vergleich zu Europa „christlicheren“) USA hält man nicht viel von einer gemeinsamen Krankenversicherung, ebenso wenig schätzt man ein öffentliches Verkehrssystem, und schließlich beruht auch die öffentliche Sicherheit vermeintlich darauf, dass man hinreichendes Schießwerkzeug im Hause hat. „Amerikanische Eigenverantwortung“ bedeutet deshalb: private und deshalb für viele unbezahlbare Krankenversicherung, das eigene Auto anstelle eines öffentlichen Verkehrssystems und den Colt bei der Hand haben. Die „europäische Eigenverantwortung“ würde man anders verstehen.
Grundsätzlich setzt Eigenverantwortung ein bestimmtes Modell des Menschen voraus: Sie verweist auf die Fähigkeit, die Bereitschaft und die Pflicht der einzelnen Menschen, für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen; sich also Aktivitäten und Ergebnisse zuschreiben zu lassen und für sie einzustehen; die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen. Es ist ein aktives Menschenbild: der Mensch als Tätiger, nicht nur als Erleidender; als Gestalter der Welt, nicht nur als Hineingeworfener; als aktives Mitglied einer Gesellschaft, auch im Sinne demokratisch-liberaler Teilnahme, nicht nur als Mitläufer, Unterworfener, Untertan, „Patient“, „Stimmvieh“.
Eigenverantwortung setzt wohlverstandene Freiheit voraus
Eigenverantwortung setzt Handeln (im eigentlichen Sinn des Wortes) voraus, also Ausübung des Willens im Tun, Fällen einer Entscheidung, Choice. Wenn es nichts zu entscheiden gibt, ist der Begriff nicht anwendbar. Mit christlich-sozialer Ironie formuliert: Die Eigenverantwortung beginnt im Paradies, mit der Unbotmäßigkeit von Adam und Eva, die sich im Verstoß gegen das Verbot ihres Schöpfers die Fähigkeit aneigneten, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden (Palmer 2014). Was in diesem Falle ganz individualistisch formuliert wird, verweist in einem gesellschaftlichen Ambiente auf kollektive Rahmenbedingungen: Es bedarf einer gesellschaftlichen Ordnung, die den individuellen Akteuren jene Freiheitsräume eröffnet, in denen Eigenverantwortung sinnvoll ausgeübt werden kann. (Wer nichts entscheiden kann, dem wird man sein Handeln nicht zurechnen können; man wird die Menschen Nordkoreas nicht unter dem Aspekt der von ihnen nicht geübten Eigenverantwortung kritisieren, ihnen also individuelles Versagen vorwerfen wollen.) Eigenverantwortung setzt, kurz gesagt, Freiheit voraus. In Fremdbestimmtheit gibt es nichts zu verantworten. Es sind somit von Anfang an die beiden Elemente im Spiel. Einerseits das Menschenbild, das heißt, der individuelle Akteur, der fähig und bereit sein soll, Verantwortung zu übernehmen und zu tragen; andererseits das Gesellschaftsbild, das heißt, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die ihm diese Entscheidungsfreiheit ermöglichen.
(1): Auf der Seite des individuellen Akteurs sind es bestimmte Voraussetzungen von Kompetenz, Disposition, Habitus. Die angemessene Nutzung von Freiheit braucht Freiheitsfähigkeit. Im Zuge der Reflexionen über das Menschliche ist immer auch von der Schwäche dieses Wesens die Rede, zwischen Hinfälligkeit und Bequemlichkeit, Disziplinlosigkeit und Dummheit. Es ist nun einmal, mit Immanuel Kant gesprochen, aus krummem Holze gemacht. Menschen müssen durch Institutionen und Kontrollen daran gehindert werden, die anderen zu schädigen, zu berauben, zu vergewaltigen, zu töten, zu demütigen – anthropologisch kann man dem ständigen Kampf gegen das Böse nicht entrinnen. Es ist eine Frage, wie und wie weit das (durch rechtliche Vorgaben oder durch soziale Kontrollen) geschehen kann. Von Thomas Hobbes bis Arnold Gehlen (Gehlen 2004) sind sich Sozialwissenschaftler über den historisch-anthropologisch gut belegten Befund einig, vielleicht mit der Ausnahme Rousseaus: Der böse Anteil kann durch Optimierung der Lebensverhältnisse zurückgedrängt werden.
Heikler ist die Frage, in welchem Maße Menschen durch Institutionen oder Sanktionen daran gehindert werden sollen, sich selbst zu schädigen – dort ist man rasch beim Problem der Bevormundung beziehungsweise der Verweigerung von Selbstverantwortung. Geht es den Staat etwas an, wenn ein reflektierender Akteur Selbsttötung begehen will? 4 Muss man das Rauchen verbieten – unter welchen Umständen? Wie „locker“ geht man mit Drogen und Alkohol um? Gurtanlegepflicht? In solchen Fällen, gerade wenn es nur um den Schutz des Akteurs vor sich selbst geht, pflegen die Gegner entsprechender Maßnahmen auf die Eigenverantwortung in einer freien Gesellschaft zu verweisen; und die Befürworter von Eingriffen weisen auf den Befund hin, dass die Menschen sich halt einfach nicht vernünftig verhalten. Allenfalls wird auch noch auf die für andere entstehenden Kosten der Sozialversicherung verwiesen, sodass man sich um die Bevormundungsentscheidung herumdrücken kann.
(2): Auf der institutionellen Seite kann man die historischen Leistungen Europas im Institution-Building hervorheben. Europa rühmt sich – nicht zu Unrecht – seiner Freiheiten, die Ergebnis eines langwierigen (und oft gewalttätigen) historischen Prozesses sind. In seiner gegenwärtigen Verfasstheit und im Rückblick auf die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ist dieser Halbkontinent eine historische Anomalie: ein Wunder von Freiheit, Wohlstand und Frieden. Der Blick in die europäische Geschichte würde uns lehren, dass mehrfacher Kriegszustand eher der Normalfall wäre.
Die Idee der Freiheit ist freilich insoweit ein wenig heruntergekommen, als sie oft auf die Segnungen einer reichen Marktwirtschaft beschränkt wird: Freiheit beim Einkaufen? Mehr Auswahl bei den Joghurts? Aber auch bei bestimmten neuen Freiheiten sind wir unsicher: Freiheit beim Beschimpfen, im Internet – jeden schmähen und verleumden können? Oder gar Freiheit bei Steuerhinterziehung? In der Gentechnik? Die Gesellschaft der wohlverstandenen Freiheit, die Gesellschaft der kultivierten Freiheit ist nicht identisch mit vulgärem Liberalismus (weniger Staat ist immer besser), mit vulgärem Spontanismus (jeder darf tun, was er will) oder mit vulgärer Niedertracht (Politik als Forum ausschließlichen Schienbeintretens). Sie setzt vielmehr feste Regeln, verlässliche Institutionen und Rahmenbedingungen sowie eine gewisse zivilisierte Grundhaltung voraus, ein Ambiente, in dem „Freiheiten“ zur „Freiheit“ zusammenfließen können.
Diese Freiheitsordnung, in der allein die Rede von der Eigenverantwortung Sinn hat, ist ständig gegen Angriff, Diskreditierung und Unterhöhlung zu verteidigen, denn es gibt alle möglichen alten und neuen Freiheitsbedrohungen: Dogmatismus, Planungsexzesse, Korruption, bürokratische Pingeligkeit, Kontrollgesellschaft, politische Korrektheitsideologie, sich aufschaukelnder Hass. Solche Phänomene gelten nicht nur für Länder an der europäischen Peripherie, zu deren entscheidenden Entwicklungshemmnissen das hohe Maß an Korruption zählt, sondern auch für Länder im Herzen Europas. Der immerwährenden Drift zu Malversationen muss stets Widerstand geleistet werden – institutioneller (Justiz) und individueller Widerstand (persönlicher Anstand). Institutionelle Degeneration droht immer. Der institutionelle Rahmen einer wohlverstandenen Eigenverantwortung kann somit niemals als gewährleistet betrachtet werden.5 Betrachtet man ihn als gesichert, setzt der Niedergang ein.
Eigenverantwortung setzt bei der persönlichen Identität an
Eigenverantwortung beginnt bei der eigenen Person. Diese Person muss „entwickelt“ werden: Besinnungslosigkeit ist mit Eigenverantwortung nicht verträglich, ebenso wenig wie Stumpfheit, Unverständnis, Gesinnungsmangel. Eigenverantwortung ist eine Zumutung an das Individuum – es ist für sich verantwortlich. Zugleich drückt diese Zumutung Wertschätzung und Respekt aus – das Individuum zählt.
(1): Max Scheler hat auf die allgemeine Tendenz schon 1921 aufmerksam gemacht, und viele andere später auch: die Tendenz, die menschliche Eigenverantwortung durch die Bestimmung zusätzlicher ökonomischer, psychologischer oder (vor allem) gesellschaftlicher Einflüsse einzuschränken (Scheler 1921). Wenn immer neue Bestimmungsgründe vorder- oder hintergründiger Art namhaft gemacht werden, die das Verhalten des Einzelnen lenken, prägen oder letztlich determinieren, wird dem Einzelnen jede Verantwortlichkeit und jede Schuld abgesprochen (Messner 2001, S. 292); er benötigt dann keine Reue, keine Überlegungen zum Umdenken, ja letzten Endes keine Anstrengung. Es sind dann immer die „Verhältnisse“, gar nicht mehr die Menschen selbst, die als „Wirkkräfte“ angesehen werden. Es bedarf konsequenterweise auch keiner Reflexion über die Angemessenheit des eigenen Verhaltens oder die eigenen begangenen Fehler, denn die entscheidende Determinante ist dieser Auffassung zufolge eben nicht beim Einzelnen zu suchen.
Es ist andererseits trivial festzustellen, dass man nicht nur durch seine genetische Erbschaft, sondern auch durch Erziehung, Herkunft und Milieu geprägt ist. Daraus ergeben sich Grenzen der Zurechnungsmöglichkeit. Gleichwohl kann nicht jedes Handeln durch die Umstände gerechtfertigt oder entschuldigt werden, zumal unter ähnlich beschränkten Verhältnissen andere Individuen erfolgreicher oder anständiger geworden sind. Es gibt in einer soziologistisch ideologisierten Gesellschaft einen Trend zur billigen Exkulpation: Wenn man aus der Schule fliegt, ist das bildungsferne Elternhaus schuld; wenn man zu viel trinkt, musste man dem Druck bei gesellschaftlichen Anlässen nachgeben; wenn man sich überschuldet, wurde man Opfer des generellen Konsumismus oder Modewahnsinns; die Person ist niemals schuld. Aber natürlich setzt Eigenverantwortung Kompetenzen voraus, die nicht aus dem gesellschaftlichen Nichts kommen: Verantwortung braucht Verantwortungsfähigkeit. Trivialerweise beginnen solche Fähigkeiten mit Information, Bildung und Reflexion.
(2): Die Zumutung individueller Verantwortlichkeit hat auch in Rechnung zu stellen, dass gerade die Insassen einer postmodern-individualistischen Gesellschaft unermüdlich den Anspruch erheben, ihr eigenes Selbst finden, gestalten und ausagieren zu wollen (Keupp 1999; Berger/Hitzler 2010). Bei allen Übertreibungen und Illusionen steckt in dieser Forderung ein ausgeprägter Gestaltbarkeitsanspruch. Man fühlt sich nicht nur als willenloses Produkt der Verhältnisse, man hat einen Teil seiner Identität selbst ausformuliert und entwickelt; konsequenterweise ist man dann zumindest teilweise für die Person, die man geworden ist, verantwortlich. Was dieses Selbst tut, ist deshalb auch unter dem Aspekt der jeweils individuellen Verantwortung zu sehen – auch wenn es Milderungsgründe für übles Verhalten und Minderungsgründe für Leistungserfolge geben mag. Ein triviales Beispiel ist die Eigenverantwortung für den eigenen Körper – nicht ganz inaktuell in Anbetracht einer Verfettungsepidemie, die sich durch die modernen und sich modernisierenden Länder zieht. Das Argument, dass man den wohlgefüllten Tischen reicher Länder nicht Widerstand zu leisten vermag, ist eine Art von Selbstdesavouierung. Norbert Bolz bringt ein bürgerliches Prinzip ins Spiel: „Freiheit impliziert Selbstdisziplin. Frei ist ein Mensch, dessen Selbstwertgefühl aus Selbstdisziplin erwächst. Kein Selbst ohne Selbstdisziplin.“ (Bolz 2010, S. 75).
Eigenverantwortung respektiert Menschen und ihre Leistungen
Eigenverantwortung bedeutet: Den Menschen ist etwas zuzutrauen. Eine christlich-soziale Perspektive setzt an bei der Respektierung des Menschen und seiner Leistungen; bei der Anerkennung des Umstands, dass der einzelne Mensch von Bedeutung ist und in Gemeinschaft lebt. Oft wird diese Einschätzung mit dem Begriff der Personalität (Personenprinzip, Personalismus) verbunden: den Menschen in seinen Fähigkeiten erkennen, ein grundsätzliches Vertrauen in seine Urteilsfähigkeit haben, den Menschen aber in der Folge auch verantwortlich machen. Gegenstück wäre die umfassende Entlastung: eine paternalistisch-fürsorgliche Staatsdiktatur, die den Menschen entmündigt. Es ist die „Person“, die im letzteren Fall unter die Räder gerät. Es gilt bei Erwachsenen dasselbe wie in der Kindererziehung: Wenn man den Kindern nichts zutraut, werden sie keine Fähigkeiten entwickeln können.
Eigenverantwortung ist deshalb eine leistungsfreundliche Geisteshaltung. Diese Wertschätzung von Leistung hat nichts damit zu tun, dass Menschen an die Burn-out-Grenze getrieben werden; ganz im Gegenteil richtet sich eine solche Haltung zunächst einmal auf sich selbst, auf die eigene Person. Sie meint: nicht allzu bequem sein – beim Denken, beim Arbeiten, beim Umgang mit anderen Menschen. Denn Selbstverwirklichung ohne Sinn und Verstand – das wäre Friedrich Nietzsches „letzter Mensch“: das bloße (bequeme) Lebenwollen; eine Unterschätzung der Möglichkeiten des Menschen. Das Pensionistenideal. Freiwillige Knechtschaft.
Ein ehemaliger österreichischer Bundeskanzler hat einmal von einer „solidarischen Hochleistungsgesellschaft“ gesprochen, und er hat damit die Balance zwischen solidarischer Unterstützung durch die Gemeinschaft und berechtigten Anforderungen an den Einzelnen gemeint – es ist ihm freilich in seiner (sozialdemokratischen) Partei nicht gut bekommen, dass er „Leistung“ verlangt hat.6 Es gibt ideologische Milieus, die eine Leistungsforderung per se als Unanständigkeit und Repression betrachten.7
Eigenverantwortung wird reduziert durch staatliche Inpflichtnahme
Menschen haben unterschiedliche Kompetenzen, sie können sich auf unterschiedliche Ressourcen stützen, sie kommen aus unterschiedlichen Milieus, sie haben unterschiedliche Lebensgeschichten, sie sind unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, sie geraten in unterschiedliche Situationen. Eigenverantwortung ist begrenzt durch das, was den Menschen jeweils zumutbar und durch sie in der Lebenspraxis leistbar ist. Das Komplement zur Eigenverantwortung ist die (notwendige) Verantwortung der Gemeinschaft. Damit liegt der Bezug zur Solidarität auf der Hand.
Eine christlich-soziale Haltung ist mit einer Anerkennung der dynamischen Errungenschaften einer europäisch-marktwirtschaftlichen Ordnung verbunden, aber sie geht auf Distanz zu den Auswüchsen exzessiver Wirtschaftsfreiheit. Die Menschheitsgeschichte ist nicht nur eine Geschichte der Gewalt, sondern auch eine Geschichte der Ausbeutung, und die schlecht gestalteten globalisiert-finanzialisierten Märkte der späten Moderne (Wiemeyer 2010) neigen gleichfalls zur maximalen „Abschöpfung“. Das zeigen die Statistiken über Polarisierungsprozesse der letzten Jahrzehnte. Seit dem Entstehen der Industriegesellschaft geht es um das stete Ringen, wie unter jeweils aktuellen Umständen der Kapitalismus domestiziert werden kann, um seine kreativen und wohlstandstreibenden Kräfte zu nutzen, ohne entwürdigende Folgen, Unverschämtheiten und Lähmungen ausufern zu lassen. Seit langer Zeit nennt man das Modell „Soziale Marktwirtschaft“ – eine Rahmenordnung, die einerseits die dynamischen Kräfte eines Marktes nutzt, ermöglicht, fördert, und andererseits ein Leben in Sicherheit und Würde für alle Teilnehmer gewährleistet (Issing 1981; Müller-Armack 1976; Rüstow 1960).
Man kann die Eigenverantwortung untertreiben und übertreiben. (a) Man untertreibt sie, wenn man die vollständige Daseinsvorsorge als Aufgabe des Staates festlegt – Etatismus, Paternalismus, wohlfahrtsstaatlicher Autoritarismus; Betreuungsmentalität; Unmündigmachung. (b) Man übertreibt sie, wenn man unter Bezugnahme auf pauschale Freiheitspostulate oder vermeintliche Leistungsträgerschaften Marktergebnisse nicht korrigieren will – dann befinden wir uns beim Brutalkapitalismus, nicht beim schlanken, sondern beim magersüchtigen Staat, bei der Privatisierung von gemeinschaftsnotwendiger Fürsorge. Manche nennen es „Neoliberalismus“. Im Streit der Weltsichten werden Notlagen dann als bloße Ergebnisse von Faulheit oder Disziplinmangel angesehen – Dispositionen, die im Einzelfall natürlich tatsächlich vorkommen können und deren Leugnung wiederum unrealistisch-ideologisch wäre.
Das Wesen der Sozialen Marktwirtschaft besteht darin, dass man die Kräfte der Menschen, vor allem ihre kreativen Fähigkeiten, nach Tunlichkeit wirken lässt, dass man aber die Risiken, die sich mit der Natur des Menschen und mit den Gefährdungen durch das System verbinden, abfedert und Notlagen beseitigt (Kaufmann 2004, 2019). Soziale Marktwirtschaft bedeutet also nicht nur die Beschreibung eines Regelsystems, sondern verweist auf normative Vorstellungen. Die europäische Ausprägung des Sozialstaates (oder Wohlfahrtsstaates) ist eine genuine Innovation (Becker 1994; Herder-Dorneich 1982; Kaelble/Schmid 2004; Strasser 1983). Wenn Vergleiche mit den USA angestellt werden, dann wird etwa das großartige System einer europäischen Krankenversicherung (mit all den Unterschieden in verschiedenen Ländern) immer wieder herausgestellt. Es ist kein Beispiel für gelingende Eigenverantwortung, wenn man, um die erforderliche Magenoperation zu finanzieren, sein Haus verkaufen muss.
Zwangsläufig ist immer umstritten, in welchem Ausmaß kollektive Vorkehrungen getroffen werden oder Problemlösungen dem Einzelnen überlassen werden sollten; aber das kann gerade in einer ebenso komplexen wie turbulenten spätmodernen Gesellschaft nicht anders sein. Doch das „Subsidiaritätsprinzip beruht auf der anthropologischen Prämisse, dass das Gelingen des menschlichen Lebens nicht in erster Linie vom Sozialleistungssystem abhängt, sondern von der Bereitschaft und der Fähigkeit des einzelnen Menschen, Initiativen zu ergreifen, Anstrengungen auf sich zu nehmen und Leistungen zu erbringen.“ (Spieker 2000, S. 319). Eine solche Maxime verpflichtet ein sozialstaatliches System, das Notwendige zu tun, aber sie entlastet es auch davon, alle wahrnehmbaren Probleme lösen zu müssen. Sie hat zudem eine Forderung an die Wählerschaft: „Sie gebietet auch dem Bürger, sein Verlangen nach sozialstaatlichen Leistungen zu zügeln, ständig zu überprüfen und auf Leistungen zu verzichten, die er gar nicht nötig hat oder die ihren Zweck – Hilfe zur Selbsthilfe – erreicht haben.“ (Spieker 2000, S. 321). Das richtet sich gegen die Maxime: „Herausholen, was herauszuholen ist, solange es die anderen zahlen.“
Eigenverantwortung ist nicht Egoismus
Soziale Marktwirtschaft und Sozialstaat sind europäische Errungenschaften, sodass in einigen europäischen Ländern die am wenigsten ungerechten Gesellschaften der Geschichte geschaffen wurden. Eigenverantwortung schließt keineswegs die Sensibilität für Armut und Bedürftigkeit aus, auch mit Blick auf jene, die aus eigener Kraft nicht mehr hochkommen. Sie braucht die komplementäre Komponente der Solidarität (Große Kracht 2017): Wo Eigenverantwortung der Person A nicht mehr greifen kann, muss Solidarität der Person B (bzw. eines Kollektivs) geübt werden – jede Versicherung beruht auf diesem Prinzip. Umgekehrt formuliert: Wenn es A in seiner individuellen Verantwortung nicht schafft oder schaffen kann, wird die kollektive Verantwortung, also Solidarität, aktualisiert (Bayertz 1998; Hondrich und Koch-Arzberger 1992; Prisching 2003, 2010).
Für die Übung von Solidarität gilt:
(1) Solidarität muss machbar sein. Weltferne Utopien sind wenig hilfreich. Freilich kann man sich ein Paradies vorstellen, in dem man ohne Arbeit in Reichtum lebt. Aktuelle Vorstellungen eines bedingungslosen Grundeinkommens sind Beispiele (Eicker-Wolf 2013). Aber das gehört in eine fiktive Welt, die den Einzelnen von jeder Verantwortung entlastet.
(2) Solidarität muss so geartet sein, dass sie an der Natur der Menschen nicht scheitert. Die Imagination der „neuen Menschen“ knüpft meist an rousseauistische Vorstellungen an: Der Mensch ist an sich gut; er ist durch die Zivilisation (durch den Kapitalismus) verdorben worden; und wenn erst ein neues Ambiente geschaffen ist, wird er wieder gut sein und sich ganz anders verhalten als die derzeit empirisch sich vorfindlichen Menschen. Das sind unbegründete Träume. Wir haben es mit konkreten Menschen – und ihren guten und bösen Eigenschaften – zu tun. Das ist Anthropologie, nicht Sozialpolitik.
(3) Solidarität muss nicht bis zur Selbstaufgabe führen, im Dienste der Beseitigung des Elends auf der ganzen Welt. Freilich ist es moralisch geboten, den eigenen Überschuss zu verwenden, um Menschen in Not zu unterstützen. Das aber lässt sich auf konkrete Fälle herunterbrechen: Darf man sich ein (billiges) Auto kaufen, wenn man mit demselben Geld ein paar Dutzend Menschenleben in Zentralafrika retten könnte? Darf man ein Schnitzel verzehren, wenn man mit demselben Geld einen Menschen vor der Blindheit bewahren könnte? Bei solcher Zuspitzung wäre es geboten, das Leben aller Europäer auf das Existenzminimum zu reduzieren, um eine globale Umschichtung vorzunehmen. Jeder Kinobesuch wäre Sünde. Es gibt aber wohl eine (räumlich) abgestufte Verantwortung, und diese ist mit gängigen Gerechtigkeitsgefühlen verträglich. Das ist auch auf Migrationsprobleme anwendbar. Wenn man die ethische Latte so hoch legt, dass man sie nur durch den eigenen Ruin erreichen kann, ist das weder lebenspraktisch noch ethisch sinnvoll.8
Dennoch gilt auch wieder: Freiheit stabilisiert sich nicht nur durch Institutionen. Sie braucht ein Substrat an Gesinnung, und das bei jedem Einzelnen: Respekt dem Nächsten gegenüber, in seiner Würde, auch wenn er in dieser oder jener Hinsicht – ethnisch, habituell, sexuell – ein wenig „anders“ sein mag (Etzioni 1994; Sen 2002). Ein wohlverstandenes, moralisch akzeptables Selbstinteresse entbindet nicht von jeder Verantwortung. Vielmehr gelten Verpflichtungen: über niemanden einfach drüberfahren in der Berufung auf die „Wahrheit“ (wie alle linken und rechten Dogmatiker), im Dienst einer höheren (allenfalls religiösen) Ordnung oder zugunsten einer besseren Zukunft (unter Opferung der Gegenwartsgeneration).
Eigenverantwortung gilt für unterschiedliche institutionelle Ebenen
Die Handlungsreichweite der Menschen hat sich erweitert: von Nachbarschaften und Städten über Regionen und Nationen bis zu Europa und der Welt. Die zeitweise betonte politische Einheit, der Nationalstaat, ist längst auch Teil eines politisch-administrativen Mehrebenensystems geworden. Wir haben es mit dem weiten Feld von Subsidiarität und Zentralität, Lokalismus und Kosmopolitismus, Föderalismus und Einheitlichkeit zu tun; aber auch mit der Logik von verhaltensbestimmenden Systemen. Die Theoretiker des Marktversagens stellen immer wieder heraus, dass eine ungenügende Definition von Eigentumsrechten die Eigenverantwortung beseitigt, weil die negativen Konsequenzen individuellen Handelns eine Gemeinschaft (ein Kollektiv) trägt. Allmende-Probleme unterhöhlen die Eigenverantwortung. Damit ist es dem Einzelnen gestattet, „unverantwortlich“ zu sein für das Ganze. Regelsysteme sollen tunlichst Freerider- beziehungsweise Gefangenendilemma-Situationen vermeiden, denn die Berufung auf die Eigenverantwortung der Akteure (im Sinne einer Forcierung von Moral zulasten des Eigeninteresses) scheint nicht hinreichend zu funktionieren.
(a) Dass die Staaten für die Aufrechterhaltung „nachhaltiger Meere“ verantwortlich sind, würden die meisten befürworten, doch bislang hat dies zu keinen ausreichenden Konsequenzen geführt. Die Klimapolitik ist generell ein gutes Beispiel dafür, dass die Eigenverantwortung sich nicht selten der Eigensucht beugt; denn die Forderungen nach durchsetzungskräftiger Öko-Politik gehen einher mit großen Aversionen gegen alle Maßnahmen, die zu irgendeiner persönlichen Verhaltenseinschränkung führen würden. Es ist Heuchelei, vehement Forderungen an die Politik zu erheben, aber bei jeder kleinen Beschränkung des Autoverkehrs einen Proteststurm auszulösen.
(b) Im wirtschaftlich-politischen Bereich versucht die Europäische Union, durch Regelsetzung gewissen Dilemmata mangelnder Eigenverantwortung zu entkommen. Wenn Banken leichtsinnige Kreditpolitik betreiben, aber wissen, dass sie im Bedarfsfall durch die EU aufgefangen werden, ist dies ein Anreiz, über alle politische Vernunft hinaus zu handeln. Wenn Staaten wissen, dass es sich die Europäische Gemeinschaft nicht leisten kann, Mitglieder „zusammenkrachen“ zu lassen, werden sie eine leichtsinnige Politik in Verfolgung innenpolitischer Machtspiele betreiben – Griechenland war das erste Beispiel, Italien drängt sich auf, Brexit wird folgen. Das heißt zum einen: Auch Kollektive sind „eigenverantwortlich“ – und die Menschen haben (fatalerweise) die Konsequenzen ihrer (Wahl-)Entscheidungen zu tragen. Auch jene, die dagegen waren oder sind, müssen entsprechende Folgen gegen sich wirken lassen. Mitgefangen und mitgehangen. Und es heißt zum anderen: Vorstellungen einer europaweiten Transferunion zielen auf die Dauerhaftigkeit von Umverteilungsvorgängen und entlasten „Nachzügler“ und „Opportunisten“ von wirtschaftlicher Vernunft.
„Eigenverantwortung“ bezieht sich somit auf das eigene Tun, aber durch die Teilhabe an einer „Lebensgemeinschaft“ (im Sinne sozialer Agglomerationen, vom Dorf bis zur Nation und darüber hinaus) hat sie auch eine kollektive Komponente. Politische Entscheidungen gelten für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich in freier Wahl eine schlechte Regierung auferlegt haben. Venezuela ist nur das jüngste Beispiel unter anderen süd- und mittelamerikanischen Ländern, die durch sozialistische Gestaltungsversuche aus dem Wohlstand in den Ruin getrieben wurden.9 Wenn frei gewählte Regierungen trotz des Reichtums im Land die Bevölkerung im Elend verkommen lassen, handelt es sich in erster Linie um ein Problem von Eigenverantwortung, nicht um die Verantwortlichkeit besonnenerer Regierungen.
Eigenverantwortung steht in gewisser Korrelation zur Demokratie
Wenn man, im Sinne der Eigenverantwortung, dem Menschen etwas zutraut, dann soll er auch in die Entscheidung über gesellschaftliche Prozesse einbezogen werden, und seit dem Ende des 19. Jahrhunderts (genau genommen erst seit dem Zweiten Vatikanum) hat sich diese Einsicht (zumindest für das politische Geschehen, nicht für die eigene Organisation) auch in der katholischen Kirche verbreitet. Im einfachsten Fall heißt das: Partizipation beziehungsweise Demokratie. Seit geraumer Zeit darf das Bekenntnis zur Demokratie europäischer Prägung als Selbstverständlichkeit gelten: Institutionenrespekt, Liberalität, Rechtsstaatlichkeit.
Das Selbstverständliche ist nicht immer selbstverständlich. Erstens bedarf es für die Teilnahme an einer demokratischen Ordnung nicht nur der Alltagskompetenz, sondern auch einer gewissen gesellschaftlichen Kompetenz. Auf diese Weise sind Wissens- und Bildungsvoraussetzungen immer begründet worden: Demokratie braucht kluge Bürgerinnen und Bürger. Das darf auch als Anspruch an die Wählerschaft formuliert werden: Verantwortliches Wählen oder Abstimmen kommt nicht aus dem Bauch. „Dumm wählen“ ist kein Ausdruck von Eigenverantwortung, sondern eben nur ein Ausdruck von Dummheit, der man auch „zivilisierte Verachtung“ (Strenger 2015) entgegenbringen kann.
Ein zweiter Aspekt drängt sich auf; nach der Demokratisierungswelle der 1990er-Jahre gibt es weltweit Rückschläge, auch die vorderhand stabilen Demokratien sind verunsichert: Welche „Gefühlswellen“ sind aushaltbar? Ist eine „Schlechtwetterdemokratie“ überhaupt möglich? „Wutbürger“ (Hessel 2011) haben nichts zu bieten als ihr Ressentiment. Sie dokumentieren nicht Eigenverantwortung, sondern negieren sie. Diverse Links- und Rechtspopulismen, die oft, wie Wählerströme zeigen, austauschbar sind, weil sie derselben Emotions- und Mobilisierungslogik folgen, gedeihen in Situationen der Verwirrung, und sie packen die Menschen bei ihren schlechteren Impulsen (Müller 2016). Ivan Krastev hebt die Widersprüchlichkeit hervor: „Der protestierende Bürger will Veränderungen, lehnt aber jede Form politischer Vertretung ab. Er stützt seine Theorie sozialen Wandels auf Werbetexte aus Silicon Valley und schätzt die Zerstörung, verachtet aber politische Programme. Er sehnt sich nach politischer Gemeinschaft, lehnt es aber ab, sich von anderen führen zu lassen. Er riskiert Zusammenstöße mit der Polizei, traut sich aber nicht, einer Partei oder einem Politiker Vertrauen zu schenken.“ (Krastev 2017, S. 100). Das Risiko der genannten Zusammenstöße wird zudem nicht als solches gesehen, sondern eher als eine Art Abenteuer und Action lustvoll erlebt. Grundsätzlich wird in der öffentlichen Argumentation oft die Wählerschaft von ihrer Verantwortung entlastet, weil allemal böse Menschen und Mächte schuld sind, und eine vollständige Verantwortungsentlastung ist vollzogen, wenn sich politischer Akteur und Wählerschaft in der emotionalisiert-lauschigen Überzeugung finden, dass Fakten irrelevant sind (McIntyre 2018) – denn dann hat man nicht einmal mehr eine Verantwortung für eigene Irrtümer oder Lügen.
Eigenverantwortung fordert aber sehr wohl die Reflexion über die Frage: Was können wir tun? statt nur die Frage zu stellen: Was geschieht uns? Die letztere Frage drückt jene Passivität aus, die gerade nicht mit Eigenverantwortung einhergeht. Bei allen Schwierigkeiten, bei aller Unübersichtlichkeit ist die Option einer schrittweisen (nüchternen, abgewogenen) Verbesserungspolitik aufrechtzuerhalten. Denn dies sind die beiden extremen Optionen: (a) Wer sich mit der Unvollkommenheit abfindet („Es hat ohnehin alles keinen Sinn.“), der verspielt Chancen. (b) Wer die vollkommene Gesellschaft herstellen will („Wir brauchen ein ganz neues System.“), landet im Totalitarismus (Bracher 1982).
Eigenverantwortung wird minimiert durch die Stilisierung von Opferrollen
Es gibt zwei Haltungen, die man als Gegenstück zur Eigenverantwortung sehen kann (und die oft in Kombination auftreten). Sie gehörten nicht zuletzt bei den großen Staatsideologien Faschismus und Bolschewismus zum Kernbestand. Die erste Haltung ist die Abweisung von Eigenverantwortung in dem Sinne, dass für alle Unzulänglichkeiten Schuldige zu suchen sind: Feinde, Agenten oder Sündenböcke. Die anderen sind schuld: die Abzocker, die Kapitalisten, die Faulpelze, die Migranten, die Manager, die Sozialhilfeempfänger, die Steuerhinterzieher, die Konzerne, die gierige Oberklasse, die leistungsschwache Unterklasse, die ängstlich-sklerotische Mittelklasse, die verwöhnte und lethargische Jugend, die Fleischfresser und die SUV-Fahrer, die Pop-Abkömmlinge und beliebige andere. Alles könnte schön sein, wenn es nur die Gruppe X nicht gäbe.
Die zweite Haltung ist die Stilisierung der eigenen Opferrolle. Man hat keine Eigenverantwortung, wenn man bloß das Opfer übermächtiger Mächte ist. Eine solche Opferrolle kann besonders dann attraktiv sein, wenn die institutionellen Verhältnisse aus einem beliebigen Opfer-Titel zu kollektiven Leistungen berechtigen. Aber sie hat auch ihren psychosozial-narzisstischen Eigenwert, weil sie an jene Sensibilitäten appelliert, die in einer luxuriösen spätmodernen Gesellschaft gewachsen sind. Radfahrer sind Opfer der Autofahrer, und umgekehrt. Nichtraucher sind Opfer der Raucher, und umgekehrt. Stromkunden sind Opfer der teuren Alternativenergieerzeuger. Frauen und Alleinerziehende sind ohnehin Opfer, Eltern erst recht. Die Jüngeren sind Opfer, weil sie in diese Welt geboren werden, die Älteren, weil sie alt sind. Muslime sind Opfer der Diskriminierung, Einheimische sind Opfer radikaler und krimineller Muslime. Wer kein Opfer ist, der ist deswegen ein Opfer, weil alle anderen Opfer sind, die er bezahlen muss (Prisching 2009). Es ergibt sich ein riesiges Opfer-Panoptikum. Durch die allseitige Sichtbarkeit in der Kommunikationsgesellschaft lassen sich immer Vergleichsgruppen finden, gegenüber denen man ein eigenes Opfer-Design aufbauen kann.
Beide Haltungen weisen Eigenverantwortung von sich: Es sind hinterlistige Mächte, denen man ausgesetzt ist und die den Einzelnen passivieren, bedrängen, beeinträchtigen. Der Einzelne muss dann gar nicht mehr anfangen, die Ärmel aufzukrempeln.
Eigenverantwortung steht in Spannungsfeldern und Balancen
Der Begriff der Eigenverantwortung steht in Balance zu zahlreichen anderen sozial und politisch relevanten Begriffen. Es geht immer um das rechte Maß, und was das ist, lässt sich nur im konkreten Fall diskutieren oder beurteilen. (a) Eigenverantwortung korrespondiert etwa mit Freiheit; aber zu viel Freiheit bedeutet Überlastung, Anarchie, Indifferenz und macht Eigenverantwortung unmöglich. (b) Eigenverantwortung steht in Spannung zur Gleichheit, denn es müssen aufgrund der Verantwortungszuschreibung unterschiedliche Ergebnisse möglich sein; aber extreme Ungleichheit macht es manchen Menschen unmöglich, überhaupt Eigenverantwortung auszuüben. (c) Eigenverantwortung steht in Spannung zur Solidarität, denn zu viel Solidarität reduziert oder beseitigt das Gefühl der eigenen Verantwortlichkeit, während wohlverstandene Eigenverantwortung auch den Blick auf Gemeinwohl und Gemeinschaft, also Solidarität, einschließt. So könnte man fortfahren.
Zu einem christlich-sozialen Weltbild10 gehört das Leben in Widersprüchen, in der Ausbalancierung – einfach deshalb, weil ein nüchterner Blick auf die Welt verrät, dass es anders gar nicht geht. Einerseits kommt unser Wohlstand aus Kreativität und Dynamik; andererseits kann Geld die Sitten verderben. Einerseits ist der Staat gut, wir brauchen ihn; andererseits kann er repressiv, korrupt und bevormundend werden. Der Markt und seine Zähmung. Die Technik und die Skepsis ihr gegenüber. Die Demokratie und ihre Beschränkung. Die Individualität und ihre Wiedereinbettung. ‚Checks and balances“. Die christlich-soziale Perspektive konzipiert das Leben in der stets verbesserbaren Unvollkommenheit. Es geht um das Leben im richtigen Maßstab. Eigenverantwortung heißt also auch: das richtige Maß anstreben. Nicht die Mittelmäßigkeit, Durchschnittlichkeit oder Normalität zum Prinzip erheben, sondern in freier Beurteilung jenes richtige Maß finden, welches Extremismen (und ihre zuverlässig schädlichen Folgen) vermeidet.
Literatur
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1Das bedeutet nicht, dass die Reflexion über alle derartigen Begriffe von vornherein sinnlos ist, man muss sich nur im Klaren sein, dass die Begriffe selbst keinen „anwendbaren“ Inhalt besitzen, sondern dieser Inhalt in einer konkreten Situation erst hinzugefügt werden muss. Es handelt sich ja auch um kein Spezifikum der christlichen Soziallehre, gerade der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ kommt häufig in sozialistischen Argumentationen vor. Man kann auch dieselben Inhalte auf unterschiedliche Weise begründen; in der christlichen Soziallehre ist der Bezug zur Transzendenz gegeben.
2In die Gestaltung der europäischen Strukturen ist die Subsidiarität beispielsweise explizit eingebracht worden. Im EG-Vertrag heißt es: „Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ In verschiedenen Dokumenten ist diese Grundhaltung auch für die Europäische Union gültig. Vgl. zum Kontext Europa: Lübbe 2005.
3Auch Eigenverantwortung wird für viele Sachverhalte und Argumentationen verwendet, die hier nicht verfolgt werden können. Nur eine kleine Presseschau: „Auch Almwanderer müssen, mit Kühen konfrontiert, Eigenverantwortung zeigen.“ „Innenminister ruft in Anbetracht möglicher ‚Blackouts‘ nach Eigenverantwortung.“ „Hinsichtlich des Bräunungsgrades von Pommes frites wäre auch die Eigenverantwortung der Kunden gefragt.“ „E-Bikes brauchen Eigenverantwortung.“ „Im Umgang mit Datensicherheit ist die Eigenverantwortung der Nutzer gefragt.“ „Ein Bischof appelliert in Sachen Missbrauch an die Eigenverantwortung des Kirchenpersonals.“ „Bergsteiger lassen Eigenverantwortung vermissen.“ „Vorsorge durch Versicherung ist ein Element der Eigenverantwortung“. Auch für die Integration von Migranten haben diese ihre Eigenverantwortung einzubringen.“ „Hausbauen im Überschwemmungsgebiet – eine Sache der Eigenverantwortung.“ Und so weiter.
4Es gibt wohl insoweit etwas wie ein Grundrecht auf Selbsttötung, als ein missglückter Suizid nicht bestraft wird. Aber die Hilfe zur Selbsttötung ist umstritten, gewerbsmäßig weithin verboten. Gleichwohl wissen wir über die Grauzonen am Ende eines Lebens.
5Zur aktuellen Lage, insbesondere mit dem Blick auf die Ostländer, vgl. auch: Renöckl 2007.
6https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/analysen/80794_Gusenbauers-Traum-von-einer-solidarischen-Hochleistungsgesellschaftist-gescheitert.html (abgerufen am 8. Juni 2019).
7Das ist nicht bloße Theorie, ein Beispiel bietet die Schulpolitik: Es macht sich die Attitüde breit, dass mangelnde Leistungserbringung des Schülers ausschließlich auf mangelnde Didaktik des Lehrers zurückgeführt wird. Daraus leitet sich die didaktische Forderung ab, dass Prüfungen bestanden werden müssen, denn auch an einer mangelnden Vorbereitung ist das Begeisterungsfähigkeitsdefizit des Lehrers schuld. Zudem ist jeder zu allem fähig und berechtigt. Somit muss jedem ein Weg bis zum Doktorat zugestanden werden; den Weg muss man ebnen, Drop-outs vermeiden, schließlich kann keiner etwas für intellektuelle Schwächen, ob diese nun ererbt oder sozialisiert sind.
8Das heißt wiederum nicht, dass man das Problem mit bedauerndem Schulterzucken beiseitelegen kann – schon aus Selbsterhaltungsinteresse. Wenn man etwa die zuweilen geäußerten Forderungen nach einer Angleichung von Emigrationsländern an die entwickelten Staaten oder nach einem Marshall-Plan für Afrika betrachtet, stößt man zwangsläufig auf ein Abwägungsproblem: Könnte oder sollte man die österreichischen Einkommensverhältnisse um drei oder um zehn oder 20 Prozent kürzen, um die Ressourcen sinnvoll und kontrollierbar in Afrika zu investieren? Da wäre gerade bei jenen, die solche Vorschläge ventilieren, praktisch anwendbare Solidarität auf den Prüfstand gestellt, wenn man quantitativ argumentieren müsste, statt sich auf abstrakte Moralität zu berufen, die üblicherweise mit der Vorstellung verbunden ist, dass der eigene Beitrag minimal ausfällt.
9https://www.foreignaffairs.com/articles/south-america/2018-10-15/ venezuelas-suicide (abgerufen am 26. Mai 2019).
10Man muss eine realistische Einschätzung der aktuellen Wirksamkeit christlich-sozialer Lehren vornehmen. Der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller aus Princeton vermerkt: „The Europe of today is a creation of Christian Democrats. They were the architects of European integration and of postwar Atlanticism. And they were crucial in shaping the form of constitutional democracy that prevailed in the Western half of the continent after 1945 and has steadily been extended east since the fall of the Berlin Wall in 1989. […] Yet both as a set of ideas and as a political movement, Christian democracy has become less influential and less coherent in recent years. This decline is due not only to the continent’s secular turn. At least as important are the facts that nationalism – one of Christian Democrats’ prime ideological enemies – is on the rise and that the movement’s core electoral constituency, a coalition of middle-class and rural voters, is shrinking. As the larger project of European integration faces new risks, then, its most important backer may soon prove incapable of defending it.“ https://www.foreignaffairs.com/articles/western-europe/2014-07-15/end-christiandemocracy (abgerufen am 26. Mai 2019). D. h.: Die selbstverständlichen Bindungen und Zugehörigkeiten lösen sich auf, wie so viele sozialstrukturelle Gegebenheiten in der Postmoderne. Das hat zur Folge, dass die europäische Leitkultur, die europäischen Werte, die christlich-sozial geprägte Weltsicht unter den neuen Umständen zu artikulieren und zu adaptieren sind – aber das ist keine Neuigkeit, so ist die Geschichte nun einmal.
„Wohlstand für alle“ – wer finanziert das?
Markt, Staat und christliche Grundlagen in der Sozialen Marktwirtschaft
Philip Plickert
Der Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ ist populär, weil er mit dem wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands nach dem Krieg gleichgesetzt wird. Dabei ist der Begriff vage und kann unterschiedlich interpretiert werden. Die Vordenker und Gründerväter lehnten kollektivistische Systeme, sei es das NS-Regime oder den Sozialismus, strikt ab. Ihnen ging es auch nicht darum, die Marktwirtschaft mit einem vollversorgenden Sozialstaat zu kombinieren, sondern sie forderten eine marktwirtschaftliche Ordnung in einem staatlichen Rahmen, die Wettbewerb sicherstellt und damit Massenwohlstand ermöglicht. Die Marktwirtschaft bietet Möglichkeiten zur freien Entwicklung des Menschen, daher hat sie eine positive ethische Dimension. Der Ausbau des Sozialstaats ging mit einer problematisch steigenden Steuer- und Abgabenquote einher. Angesichts der Alterung der Gesellschaft geraten die Sozialsysteme weiter unter Druck. Aktuell steht die Soziale Marktwirtschaft vor mehreren fundamentalen Herausforderungen: dem demografischen Wandel, der Massenzuwanderung, der Globalisierung und der Digitalisierung. Der Beitrag zeigt, in welcher Weise die Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft gefährdet sind.
Die Marktwirtschaft ist nicht nur ein ökonomisches System, sie hat eine ethische Dimension – eine positive ethische Dimension. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Wirtschaftssystem geht nicht nur um mehr oder weniger Wohlstand, sondern auch um Freiheit und Würde. In der Marktwirtschaft erhält der einzelne Mensch die Chance, sich freier zu entfalten, als dies in einer sozialistischen Zentralverwaltungs- oder Lenkungswirtschaft der Fall ist, die durch bürokratische Pläne und Vorgaben die Wirtschaft zu regeln versucht. In der Planwirtschaft ist der einzelne Mensch nur ein kleines Rädchen, das zu funktionieren hat. In real existierenden sozialistischen Systemen gab und gibt es keine freie Berufswahl, keine Freiheit für Unternehmer, keine Wahlfreiheit für Verbraucher. Fast alles wird von oben vorgegeben, rationiert, kontrolliert.
Auch die im Sozialismus angeblich herrschende soziale Sicherheit ist trügerisch: Sie wird erkauft durch den Verlust an Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Freiheit – und letztlich mündet sie in totale Unsicherheit, weil sie Abhängigkeit vom Willen und der Willkür anderer bedeutet. Sozialismus ist unweigerlich ein „Weg zur Knechtschaft“, wie es der große österreichische Ökonom Friedrich August von Hayek in der Endphase des Zweiten Weltkriegs prägnant formulierte.1
Auch der demokratische Wohlfahrtsstaat hat, wenn er überzieht, eine Tendenz zur schleichenden Entmündigung der Bürger. Die frühen Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland befürworteten Marktwirtschaft und Wettbewerb nicht allein deshalb, weil sie diese als Motor für wirtschaftlichen Fortschritt, mehr Innovationen und mehr Wohlstand sahen, sondern auch aus ethischen Gründen: Die Bewährung in der Marktwirtschaft ist dem freien Menschen angemessen. Daher ist die Marktwirtschaft aus ethischen Gründen anderen, kollektivistischen Systemen vorzuziehen.
Allerdings braucht sie einen staatlichen Rahmen, um fairen und freien Wettbewerb zu garantieren. Es geht darum, einen Ordnungsrahmen für die interdependenten Bereiche der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu setzen, der den Menschen „das Leben nach ethischen Prinzipien ermöglicht“, wie Walter Eucken schrieb.2 Freiheit und Ordnung sind dabei untrennbar verbunden. Und es braucht, das war den Vordenkern der Sozialen Marktwirtschaft auch klar, einen gewissen sozialen Ausgleich, um materielle Not zu lindern und zu große Ungleichheit zu verhindern. Wie weit dieser Ausgleich und diese Umverteilung gehen soll, ist bis heute Gegenstand grundsätzlicher politischer und wissenschaftlicher Diskussionen.
Welchen Belastungen und Herausforderungen ist der Sozialstaat aktuell und in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ausgesetzt? Wie viel Sozialstaat ist finanzierbar? Dabei spielt die demografische Entwicklung eine wichtige Rolle; zudem neue Herausforderungen wie die Globalisierung und die Digitalisierung. Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden detailliert behandelt werden. Zunächst aber ein genauer Blick auf die ethischen Grundlagen.
Überzeugte Christen gegen eine Gewalt- und Zwangsherrschaft
Die Vordenker und Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland waren überzeugte Christen und geleitet von einem christlichen Menschenbild. Ihr Ordnungsentwurf sollte den Menschen ein Leben in Freiheit, Würde und Wohlstand ermöglichen. Ihr Ordnungsentwurf war die Antwort auf die verheerenden kollektivistischen Systeme, sowohl den Nationalsozialismus als auch den Kommunismus, die sie als Zeitgenossen erlebten. Aber auch vom historischen Laissez-faire-Liberalismus, der seit dem Zweiten Weltkrieg auf dem Rückzug war und seit der Weltwirtschaftskrise als vollends diskreditiert galt, suchten sie Abstand, denn der Staat sollte eine wichtige Rolle übernehmen: den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb setzen.
Die wichtigsten Vordenker, die ordoliberalen Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, hatten sich als Reaktion auf die antijüdischen NS-Pogrome 1938 zusammen mit protestantischen Pfarrern in Gesprächskreisen versammelt.3 Sie debattierten über die Pflicht eines Christen zum Widerstand gegen ein verbrecherisches Regime. Bald schon knüpften sie Kontakte zu jenen Widerstandskreisen, die am 20. Juli 1944 das Attentat auf Hitler versuchten. Im Auftrag Dietrich Bonhoeffers und der Leitung der oppositionellen „Bekennenden Kirche“ wirkten mehrere Freiburger Professoren, neben Eucken auch Constantin von Dietze und Adolf Lampe, 1942/1943 an einer Denkschrift mit dem Titel „Politische Gemeinschaftsordnung“ mit. Sie warnten darin vor einer fortgesetzten Politik der Kollektivierung, wie sie der NS-Staat betrieb, und forderten stattdessen, dass der Staat Wettbewerb ermögliche. Dabei solle „die Ordnung auf Selbstverantwortung der Einzelwirtschaftenden beruhen, sollen Markt- und Preisfreiheit herrschen“. Es dürfe aber kein Laissez-faire geben, sondern der Staat müsse Regeln für den Wettbewerb setzen und durchsetzen. Dies beuge „Machtzusammenballungen“ vor.4
Wenn die Ordoliberalen der Freiburger Schule, die sich seit den frühen 1930er-Jahren formierte, so sehr vor wirtschaftlicher Konzentration, vor Kartellen und Monopolen warnten, dann hatte dies neben ökonomischen vor allem politische und ethische Gründe. Wie der Jurist Franz Böhm erläuterte, war der Ausgangspunkt ihrer Überlegungen, dass jede stärkere Konzentration von privater oder öffentlicher Macht eine Gefährdung der Freiheit darstellt.5 Monopole bedeuten Abhängigkeiten und Ausbeutung der Kunden beziehungsweise Bürger. Wettbewerb dagegen stellt ein „Entmachtungsverfahren“ dar, denn im Wettbewerb müssen sich Unternehmen um die Kunden bemühen. Der wirtschaftliche Wettbewerb hat damit eine für die freiheitliche Ordnung konstitutive Rolle.
Während die meisten Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland protestantische Christen waren, gibt es auch Bezüge zur katholischen Soziallehre, allerdings waren die Beziehungen nicht immer spannungsfrei. Der liberal-konservative Ökonom Wilhelm Röpke bemühte sich seit den 1930er-Jahren um Anknüpfungspunkte zur Soziallehre der Kirche, die er vor allem in der 1931 veröffentlichten Enzyklika „Quadragesimo anno“ sah.6 Röpke, obwohl Protestant, bemühte sich intensiv um einen Brückenschlag und eine Allianz mit der katholischen Soziallehre im Kampf gegen die Kollektivismen seiner Zeit; er selbst musste vor dem NS-Regime als einer der ersten deutschen Professoren 1933 ins Exil fliehen.7
Die Enzyklika „Quadragesimo anno“ betonte die positive Rolle des Eigentums mit seiner individuellen und sozialen Doppelfunktion und nannte erstmals das Subsidiaritätsprinzip: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass der Staat den Individuen beziehungsweise den kleineren sozialen Einheiten wie den Familien und Kommunen die Eigenverantwortung für die Regelung ihrer Verhältnisse nicht abnehmen, sie also nicht entmündigen soll, sondern sie in die Lage versetzt, ihr Leben selbstständig zu führen und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Bei aller Kritik am historischen Kapitalismus spricht sich die Enzyklika für eine Marktwirtschaft aus, die es ermöglichen kann, den Massen Wohlstand zu bringen.
Allerdings schwebte maßgeblichen Kreisen der katholischen Soziallehre um den Jesuitenpater Oswald von Nell-Breuning in den 1930er-Jahren bis noch weit in die 1950er-Jahre eine berufsständische, korporatistische Ordnung vor. Erst später kam es zu einer Annäherung an das ordoliberale Konzept der Sozialen Marktwirtschaft, doch es blieben Unterschiede, etwa im Menschenbild und im Freiheitsbegriff sowie in der Frage, wie viel staatliche Aktivität in der Wirtschaft wünschenswert sei.8
Für Wilhelm Röpke und einige andere Ordoliberale eher konservativer Richtung war die Marktwirtschaft allein auch nicht genug; sie vertraten eine durchaus skeptische Sicht. Ohne sittliche Reserven, die in der Erziehung in den Familien gebildet werden, ohne bürgerliche Tugenden und ein gewachsenes kulturell-ethisches Fundament werde eine reine Marktgesellschaft zerfallen, fürchtete Röpke. Sein bekannter Buchtitel „Jenseits von Angebot und Nachfrage“ von 1957 verdeutlicht diese Position. Der Markt könne „Moralzehrer“ sein, er lebe von außerökonomischen Voraussetzungen. Zugleich warnte Röpke vor der kollektivistischen Versuchung: Wenn der Staat zu viele „soziale“ Aufgaben an sich ziehe, entmündige und zerstöre er die Familien, die den Boden für eine stabile mittelständische Gesellschaft und Marktwirtschaft bildeten.9
Das Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft
Nach der Definition von Alfred Müller-Armack, der den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ 1946 schöpfte, soll diese zweierlei verbinden: das Prinzip der Freiheit des Marktes mit sozialem Ausgleich. Etwas missverständlich schrieb er von einer „sozial gesteuerten Marktwirtschaft“.10 Er wünschte aber keine staatlich gesteuerte Wirtschaft, sondern eine Marktwirtschaft mit einem staatlichen Ordnungsrahmen, der die Aufgabe hat, Marktmacht zu verhindern und den Wettbewerb zu schützen.
Außerdem soll der Staat einen sozialen Ausgleich vornehmen. Die Sozialpolitik sollte dabei aber „marktkonform“ sein, also nicht den freien Preismechanismus zerstören. Ein konkretes Beispiel wäre, dass man nicht für bestimmte Produkte Höchstpreise oder für Wohnungen Mietpreisdeckel festsetzt, sondern Bedürftigen besser direkte Einkommens- oder Mietzuschüsse gewährt.
Die „Soziale Marktwirtschaft“ ist populär geworden, weil sie mit dem erstaunlichen Wiederaufstieg Deutschlands nach dem Elend und den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in Verbindung gebracht wird. Wirtschaftsminister Ludwig Erhard wurde zum legendären „Vater des Wirtschaftswunders“ verklärt.
Im Juni 1948 hatte Erhard die überwiegend von den angloamerikanischen Alliierten vorbereitete Währungsreform genutzt, um eine Vielzahl von Preiskontrollen aufzuheben, die noch seit der NS-Zeit bestanden. Das war die entscheidende Tat, denn die Preiskontrollen hatten die Wirtschaft gelähmt. Erst nach der Preisfreigabe konnte der marktwirtschaftliche Mechanismus wieder anspringen. Hatten Unternehmen zuvor Ressourcen und Waren gehortet, weil die festgesetzten Preise unrealistisch niedrig waren, kamen die Waren nun wieder auf den Markt. Die Schaufenster waren plötzlich voll, die Produktion sprang wieder an.
Der wirtschaftliche Aufschwung war beeindruckend. Es gelang, die zerbombten Städte wieder aufzubauen, Millionen von Vertriebenen zu integrieren. Die Hochkonjunktur führte zum raschen Abbau der Massenarbeitslosigkeit, ab Mitte der 1950er-Jahre herrschte Vollbeschäftigung, später wurden sogar Gastarbeiter aus dem Ausland angeworben. Der von Ludwig Erhard in einem Buchtitel 1957 versprochene „Wohlstand für Alle“ schien sich zu materialisieren.
Die Wachstumsraten der jungen Bundesrepublik nach 1949 übertrafen dabei deutlich diejenigen der westeuropäischen Nachbarn. Im Durchschnitt kam Deutschlands Wirtschaft in den 1950er-Jahren auf fast acht Prozent Wachstum. An diesen Wert kam nur noch Österreich heran. Dahinter lag die französische Wirtschaft mit etwa vier Prozent. Frankreich schlug mit dem Modell der „Planification“ einen wesentlich stärker von staatlichen Vorgaben und makroökonomischer Planung geprägten Weg ein. Noch etwas schwächer war das Wachstum der britischen Wirtschaft mit weniger als vier Prozent.
Im Durchschnitt der Jahre 1950 bis 1973, die oft als „goldenes Zeitalter“ bezeichnet werden, erreichte die deutsche Wachstumsrate laut Angus Maddison etwas über fünf Prozent. Österreich lag nur minimal dahinter mit 4,94 Prozent, deutlich dahinter Frankreich mit vier Prozent und Großbritannien mit nur 2,4 Prozent.11 Der Kriegsverlierer überholte in den 1970er-Jahren die Kriegsgewinner im Pro-Kopf-Wohlstand.
Großbritanniens Wirtschaftspolitik war auf einem sozialistischen Kurs. Die Labour-Regierung hatte nach dem Krieg ein großes Verstaatlichungsprogramm eingeleitet; die Gewerkschaften hielten eine sehr starke Stellung in der Industrie und konnten technische Modernisierungen, die mit Entlassungen einhergingen, verhindern. Außerdem entwickelte sich ein eher korporatistisches Modell mit schwächerem Wettbewerb. Das führte zu einem langsameren Produktivitätswachstum.12 Insgesamt entwickelte Britannien ein keynesianischen Wohlfahrtsstaat. In den 1970er-Jahren geriet das keynesianisch-wohlfahrtsstaatliche Modell aber in eine immer schwerere Krise, aus der schließlich Margaret Thatcher das Land mit einer marktwirtschaftlichen Rosskur herausholte.
Die deutsche marktwirtschaftliche Wende unter Erhard diente ihr in Teilen als Vorbild, doch darf der Grad an Marktwirtschaft in der Nachkriegszeit nicht zu hoch bewertet werden: Es gab zwar einen Schub zu Preisfreigaben und Deregulierung, doch war Deutschland auch von einer gewissen Kontinuität der Institutionen geprägt – etwa mit dem Modell der Tarifpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden.13
Das Modell der westdeutschen Marktwirtschaft der Nachkriegszeit bis in die 1980er-Jahre wurde als „Rheinischer Kapitalismus“ bezeichnet, in Abgrenzung zum härteren amerikanischen oder angelsächsischen Kapitalismus. Während dort die Interessen der Kapitalseite, der Aktionäre, konfrontativer gegen die Interessen der Arbeiterseite ausgespielt wurden, gab es in Deutschland einen kooperativen Stil, einen besseren Ausgleich und mehr gemeinsames Vorgehen. Tatsächlich kennt das deutsche Aktiengesetz die Mittbestimmung in größeren Gesellschaften; Arbeitnehmervertreter sitzen mit im Aufsichtsrat. Im „Rheinischen Kapitalismus“ gab es weniger Streiks und mehr Kooperation – mit günstigen Auswirkungen auf die Motivation und die Produktivität der Arbeitnehmer.
Allerdings führte der hoch regulierte Arbeitsmarkt seit den 1970er-Jahren mit jeder Rezession schubweise zu höherer Arbeitslosigkeit. Das „Wirtschaftswunder“ verblasse, es gebe eine zunehmende „Sklerose“, so lautete die Diagnose, die besonders Herbert Giersch vortrug.14 Giersch und der Sachverständigenrat der „Wirtschaftsweisen“ forderten „angebotsorientierte“ Reformen, sprich eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes, Deregulierung und Steuerreformen, um mehr Investitionen und wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Nach der Wiedervereinigung kam es mit dem Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zu Massenarbeitslosigkeit, bis 2003 stieg die Zahl der Arbeitslosen sogar auf fünf Millionen. Dies war der Zeitpunkt, an dem die damalige rot-grüne Regierung ein drastisches Programm von Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreformen in Gang setzte.
Seit den 1990er-Jahren hat die Orientierung am „Shareholder-Value“, also am Aktienkurs, in den großen Aktiengesellschaften zugenommen. Das führte auch zu einer stärkeren Kurzfristorientierung, zu einem Blick auf Quartalsergebnisse: Um höhere Gewinne zu erzielen, wurden schneller Rationalisierungen und Entlassungen beschlossen, wie die Gewerkschaften beklagten.
Besonders ausgeprägt scheint das renditeorientierte Kurzfristdenken im Finanzsektor. Banker haben mit großen Schuldenhebeln und hohen Risiken extrahohe, aufgeblähte Renditen angestrebt, angeheizt durch die Aussicht auf Boni. In der Finanzkrise implodierte die kurzfristige Gewinnmaximierung. Seitdem wird über eine Regulierung gesprochen, die wieder auf längerfristig orientiertes, nachhaltiges Wachstum zielt. Boni sollen etwa nicht direkt – sondern in einem Topf gesammelt und erst nach einigen Jahren – ausgeschüttet werden, um allzu kurzfristige und riskante Geschäfte zu vermeiden.
Starker Mittelstand, Anti-Kartellgesetzgebung und Ausbau des Sozialstaats
Ein Grund, warum die deutsche (und auch die österreichische) Wirtschaft relativ gut durch die globale Krise vor zehn Jahren kam, ist die Stärke des Mittelstands. Im Unterschied etwa zu Frankreich, das zwar einige große, staatlich geförderte Industriekonzerne, aber wenige kleine und mittlere Unternehmen hat, ist in Deutschland (und auch in Österreich) die Struktur gerade in Branchen wie dem Maschinenbau oder der Automobilzulieferindustrie durch eine Vielzahl von mittelständischen Familienunternehmen geprägt. Die eigentümergeführten Unternehmen bemühen sich darum, Mitarbeiter zu halten, auch wenn es wirtschaftlich schwierige Phasen gibt. So wurden in der Rezession Mitarbeiter mit Kurzarbeit gehalten oder die Zeit der Auftragsflaute wurde für Weiterbildungen genutzt.
Zudem haften die Eigentümerfamilien finanziell mit ihrem Vermögen, das im Unternehmen liegt, daher sind sie ihm stärker verbunden und an einer nachhaltigen, langfristigen Entwicklung interessiert. Familienunternehmer denken in Generationen, nicht Quartalen. Das Prinzip der privaten Haftung haben die ordoliberalen Ökonomen wie Eucken als ein konstitutives Prinzip der Marktwirtschaft hervorgehoben: Wer für die Folgen seines geschäftlichen Tuns voll haftet, geht mit Kapital sorgfältiger und besser um. Das zeigte sich auch in der Finanzkrise, als Banken für die von ihnen eingegangenen Risiken nicht voll finanziell haften mussten, sondern auf Steuerzahlerkosten gerettet wurden.
Zwei politische Entscheidungen aus den 1950er-Jahren seien noch explizit erwähnt, weil sie wichtige Weichenstellungen waren, die bis heute wirken. 1957 verabschiedete der Bundestag nach jahrelangem Ringen ein wettbewerbspolitisches „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“ – das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das die Kartelle aufbrechen sollte, die nach der Dekartellierung der Alliierten noch existierten. Obwohl das Gesetz die Wünsche und Hoffnungen der ordoliberalen Ökonomen nicht ganz erfüllte, war es doch ein entscheidender Bruch mit der früheren Kartelltradition der deutschen Industrie, die heftig dagegen lobbyiert hatte. In der Zwischenkriegszeit hatte es mehr als 2.000 Kartelle gegeben, die gelenkte NS-Wirtschaft basierte auf großen Zusammenschlüssen.
Mit dem GWB wurde ein Kartellamt geschaffen, das Kartelle aufspürt und bestraft, das Fusionen und Übernahmen prüft und untersagt, wenn sie stark negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, und das eine Missbrauchsaufsicht führt, wenn große Unternehmen marktbeherrschende Stellungen innehaben. Die fortschreitende Digitalisierung unserer Wirtschaft wirft indes die Frage auf, ob das Wettbewerbsrecht heute noch ausreichend scharf ist. Dazu mehr am Schluss dieses Beitrags. Eine zweite Richtungsentscheidung in der Bundesrepublik, diesmal in der Sozialpolitik, war die Rentenreform von 1957, kurz vor der Bundestagswahl. Sie bewirkte einen kräftigen Anstieg der Renten und zugleich einen Übergang zu einem umlagefinanzierten Rentensystem, bei dem die Erwerbsbevölkerung durch Beiträge die Renten der älteren Generation zahlt (und Adenauer und seiner CDU brachte die Reform bei der anschließenden Bundestagswahl die erste und einzige absolute Mehrheit in der Geschichte der Bundesrepublik).
Pulsuz fraqment bitdi.