Kitabı oxu: «Frieden - eine verlorene Kunst?»
Stephan Elbern
FRIEDEN –
EINE VERLORENE KUNST
VON KADESCH BIS CAMP DAVID

Abbildungsnachweis:
Titelbild, oben: Horacio36, Wikimedia Commons, Lizensiert unter Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
unten: Reuters/CORBIS
Abb. 1 – 3, 5 – 12, 18: Stephan Elbern
Abb. 4: Privatbesitz
Abb. 13: Helen Johns Kirtland (1890 – 1979) and Lucian Swift Kirtland (died 1965), Wikimedia Commons, gemeinfrei
Abb. 14: Norbert Aepli, Wikimedia Commons, lizensiert unter Creative Commons-Lizenz Attribution 3.0 Unported, http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode
Abb. 15: Andreas Praefcke, Wikimedia Commons, lizensiert unter Creative Commons-Lizenz Namensnennung 3.0 Unported, http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode
Abb. 16: Spc. Johnson, Wikimedia Commons, gemeinfrei
Abb. 17: Filzstift, Wikimedia Commons, gemeinfrei
200 Seiten mit 18 Abbildungen
Titelbild: oben, Vertrag von Kadesch, Museum Istanbul
unten, Clinton shakes hands with Barak and Arafat (Clinton schüttelt Barak und Arafat die Hände)
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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© 2014 by Nünnerich-Asmus Verlag & Media, Mainz am Rhein
ISBN 978-3-943904-89-5
Gestaltung: Bild1Druck GmbH, Berlin
Lektorat: Frauke Itzerott, Jan Budde
Gestaltung des Titelbildes: Manuela Wirtz, Kommunikationsdesign
Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlages ist es auch nicht gestattet, dieses Buch oder Teile daraus auf fotomechanischem Wege (Fotokopie, Mikrokopie) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten und zu verbreiten.
1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2014
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INHALT
Cover
Titel
Abbildungsnachweis
Impressum
VORWORT
EINLEITUNG
Anmerkungen
VON DEN PHARAONEN BIS ZUR UNO – FRIEDENSABKOMMEN IM LAUFE DER JAHRHUNDERTE
Anmerkungen
ALTER ORIENT
Das erste Friedensabkommen der Geschichte: Der Vertrag zwischen Ramses II. und den Hethitern nach der Schlacht bei Kadesch (1284 v. Chr.)
Das erste historische Datum: Der Friedensschluss am Halys (585 v. Chr.)
Anmerkungen
KLASSISCHES ALTERTUM
Förmlicher Vertrag oder „Gentlemen’s Agreement“?: Der „Kallias-Frieden“ (um 450 v. Chr.?)
Zusammenbruch: Das Ende des Peloponnesischen Krieges (404 v. Chr.)
Griechische Zersplitterung: Der Königsfrieden (387/86 v. Chr.)
Die Einigung Griechenlands: Der Friedenskongress von Korinth (338/37 v. Chr.)
Nur eine Kampfpause: Das Friedensabkommen mit Karthago (241 v. Chr.)
Triumph der römischen Beharrlichkeit: Der Frieden mit Karthago (201 v. Chr.)
Das Ende der Souveränität: Der Vertrag von Apameia (188 v. Chr.)
Verzicht auf Rache: Der Friede von Dardanos (85 v. Chr.)
Das göttliche Kind: Der Vertrag von Brundisium (40 v. Chr.)
Triumph der Propaganda: Der Partherfrieden des Augustus (20 v. Chr.)
Eine verpasste Chance?: Der Markomannenfrieden des Commodus (180 n. Chr.)
Frauen als Druckmittel: Das Friedensabkommen von Nisibis (298 n. Chr.)
Der Anfang vom Ende: Das Gotenfoedus (382 n. Chr.)
Auf dem Weg zur Unabhängigkeit: Der Vandalenvertrag (442 n. Chr.)
Erfolgreiche Erpressung: Verträge mit Attila (435, 443, 448 n. Chr.)
Tödlicher Verrat: Theoderich und Odoakar (493 n. Chr.)
Anmerkungen
MITTELALTER
Mit Hilfe der Gottesmutter: Der Friede zwischen Byzanz und den Sassaniden (628)
Glaubensspaltung: Der Vertrag von Siffin (657)
Die Geburt Deutschlands: Die Reichsteilung zu Verdun (843)
Um die Kaiserwürde: Das Friedensabkommen zwischen Otto d. Gr. und Byzanz (972)
Investiturstreit: Das Wormser Konkordat (1122)
Kaiser und Papst: Die Abkommen von Venedig und Konstanz (1177/83)
Stupor Mundi: Der Vertrag von Jaffa (1229)
Die Macht der „Pfeffersäcke“: Der Friede von Stralsund (1370)
Das Ende des Ordensstaates: Der 2. Frieden von Thorn (1466)
Beginn einer Erbfeindschaft: Der Vertrag von Senlis (1493)
Anmerkungen
DAS ZEITALTER DER REFORMATION
Wortbruch eines Königs: Der Friede von Madrid (1526)
Cuius regio, eius religio: Der Augsburger Religionsfrieden (1555)
Das „Siglo de Oro“: Der Vertrag von Cateau-Cambrésis (1559)
Der erste internationale Friedenskongress: Der Westfälische Friede (1648)
Anmerkungen
BAROCK UND AUFKLÄRUNG
Der Sonnenkönig und die Bauern: Der Frieden von Nimwegen (1678/79)
Das Europäische Gleichgewicht: Der Vertrag von Utrecht (1713)
Prinz Eugen, der „edle Ritter“: Der Friede von Passarowitz (1718)
Der Aufstieg Russlands: Das Friedensabkommen von Nystad (1721)
Um Österreichs Erbfolge: Der Friedensvertrag von Aachen (1748)
Ein „erster Weltkrieg“: Der Vertrag von Paris (1763)
Eine neue Großmacht: Der Friede von Hubertusburg (1763)
Die Geburt der USA: Der Vertrag von Versailles (1783)
Anmerkungen
DAS 19. JAHRHUNDERT
Der Aufstieg Napoleons: Das Friedensabkommen von Campoformio (1797)
Dreikaiserschlacht: Der Frieden von Pressburg (1805)
Der tiefe Fall Preußens: Der Friedensschluss zu Tilsit (1807)
Die Neuordnung Europas: Der Wiener Kongress (1814/15)
Die Freiheit Griechenlands: Der Friede von Adrianopel (1829)
Nackter Imperialismus: Der Vertrag von Guadalupe Hidalgo (1848)
Um die Meerengen: Der Friede von Paris (1856)
Kluge Mäßigung: Das Friedensabkommen von Prag (1866)
Erbfeindschaft: Der Frieden von Frankfurt (1871)
Ein „ehrlicher Makler“: Der Berliner Kongress (1878)
Afrikanischer Sieg: Der Vertrag von Addis Abeba (1896)
Anmerkungen
DAS 20. JAHRHUNDERT
Die „aufgehende Sonne“: Der Frieden von Portsmouth (1905)
Sieg im Osten: Der Vertrag von Brest-Litowsk (1918)
Strafe statt Frieden: Das Diktat von Versailles (1919)
Erfolgreiche Revision: Der Frieden von Lausanne (1923)
Warum nicht im Westen?: Der Friedensvertrag von San Francisco (1952)
Am 38. Breitengrad: Der Waffenstillstand von Panmunjom (1953)
Der Niedergang der Kolonialreiche: Das Waffenstillstandsabkommen von Genf (1954)
Ein nationales Trauma: Der Vertrag von Paris (1973)
Versöhnung im Nahen Osten?: Das Friedensabkommen von Camp David (1978)
Anmerkungen
GLOSSAR
Weitere Bücher
Unseren österreichischen Verwandten in Dankbarkeit gewidmet
VORWORT
„Ein bisschen Frieden …“ – unauslöschlich ist dieses Bild in das Gedächtnis der Deutschen eingegraben: Ein hübsches Mädchen mit einer – symbolträchtigen – weißen Gitarre siegt mit ihrem ein wenig naiv anmutenden Lied beim Grand Prix Eurovision de la Chanson (seit 1992 Eurovision Songcontest). Sein Text spiegelte die weit verbreitete Angst in der Zeit der Nachrüstungsdebatte (als Antwort auf die sowjetischen SS–20 – Raketen hatte der Westen die Stationierung von eigenen Mittelstreckenwaffen beschlossen; deshalb herrschte vielerorts eine geradezu hysterische Furcht vor einem 3. Weltkrieg) und gab damit dem Zeitgeist Ausdruck – was maßgeblich zum ersten Sieg eines deutschen Liedes bei diesem internationalen Wettbewerb beitrug.
Die intellektuelle Kritik an seinem Wortlaut war sicher nicht unberechtigt; denn eigentlich war das Wirken für den Frieden jahrhundertelang eine ernsthafte diplomatische Arbeit, ja geradezu eine politische Kunst, deren Erfolg zudem für die vom Krieg heimgesuchten Völker eine Erlösung von Tod und Leid, Plünderung und Vergewaltigung, Vertreibung und Verarmung bedeutete – und davon sollte „ein BISSCHEN“ genügen?
Dennoch – das Wort „Frieden“ ruft unausweichlich diese Erinnerung hervor. Daher steht sie am Beginn dieses Buches, das sich den bedeutendsten Friedensabkommen vom Alten Orient bis in unsere Zeit widmet. Es soll weder eine völkerrechtstheoretische Abhandlung über internationale Beziehungen bieten, noch den bereits vorhandenen Vertrags – Ploetz ersetzen; daher strebt es auch keine Vollständigkeit an. Vielmehr soll es ein historisches Lesebuch – mit gelegentlichen zeitkritischen Gedanken – sein, das die wichtigsten Friedensverträge aus über drei Jahrtausenden in das Gedächtnis zurückruft – mit ihren geschichtlichen Voraussetzungen, dem Ablauf der vorhergehenden militärischen Konflikte, sowie den oftmals gravierenden Folgen. Ergänzend soll ein meist vernachlässigter Aspekt hinzutreten – der Ort des Vertragsabschlusses. Denn die Idee zu diesem Buch kam dem Verfasser auf einer seiner zahlreichen Reisen: In Pressburg (j. Bratislava) besichtigte er den Spiegelsaal des Primatialpalastes, in dem einst der Konflikt zwischen Frankreich und Österreich beigelegt wurde (1805). Seit seiner Jugend war ihm das Abkommen wohl bekannt – nicht aber der Schauplatz des Geschehens.
Der Begriff des Friedensvertrages wird hier sehr weit gefasst; mehrfach finden sich bloße Waffenstillstandsabkommen (sonst wären nach dem 1. Weltkrieg nur wenige Verträge aufgeführt!), aber auch das Wormser Konkordat, mit dem der Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst endete, oder das Abkommen von Brundisium zwischen den rivalisierenden Parteien im innerrömischen Bürgerkrieg.
Der Nünnerich-Asmus Verlag hat das Buch in gewohnter Qualität gestaltet; dafür sei ihm herzlich gedankt, ebenso seiner Geschäftsführerin Dr. Annette Nünnerich-Asmus für die fachlich wie menschlich angenehme und ertragreiche Zusammenarbeit. Dank schulde ich zudem Frau Katrin Vogt für die Unterstützung bei der Recherche sowie meiner Ehefrau, die das Werk unermüdlich mit Rat und Tat gefördert hat.
Bad Frankenhausen, im Januar 2014
Stephan Elbern
EINLEITUNG
Es war im Schloss zu Versailles, im Februar 1871. Für das soeben gegründete Deutsche Reich verhandelte Otto von Bismarck mit dem Ministerpräsidenten Adolphe Thiers über ein Friedensabkommen zur Beendigung des Deutsch – Französischen Krieges. Auf Wunsch des preußischen Militärs forderte der „Eiserne Kanzler“ die Abtretung der wichtigen Grenzfestung Belfort; der gegnerische Unterhändler wies dieses Verlangen jedoch zurück. Große Teile Frankreichs waren von deutschen Truppen besetzt, eine Weiterführung des Krieges unmöglich. Dennoch – aus heutiger Sicht erstaunlich – setzte Bismarck seine Forderung nicht durch Drohungen – etwa mit einem weiteren Vormarsch – durch. Vielmehr ließ er dem Ministerpräsidenten die Wahl: Falls dieser einer deutschen Siegesparade auf den Champs-Élysées zustimmte, dürfte Frankreich Belfort behalten; andernfalls sollte es an das Reich fallen. Der französische Unterhändler entschied sich für den Besitz der Festung.
Erneut in Versailles, nahezu 50 Jahre später; der 1. Weltkrieg war beendet. Im Spiegelsaal des Schlosses hatten die Vertreter der Alliierten Platz genommen; dann wurden die deutschen Delegierten eingelassen. An den Verhandlungen der Siegermächte über die Bestimmungen des Abkommens hatten sie nicht teilgenommen; ihre Aufgabe war lediglich, das einseitig verhängte Diktat zu unterzeichnen; es war ein Tribunal, kein Vertragsabschluss (1919).
Ein Vergleich beider Szenen lässt deutlich erkennen, wie im verhängnisreichen 20. Jh. eine uralte diplomatische Kunst verloren ging: die Fähigkeit, einen militärischen Konflikt durch ein Abkommen zu beenden, das zwar möglichst den eigenen Interessen diente (etwa durch territorialen oder wirtschaftlichen Gewinn), zugleich aber den ursprünglichen Friedenszustand wiederherstellte und damit die Rückkehr zu normalen völkerrechtlichen Beziehungen erlaubte (wobei der augenblickliche Gegner durchaus ein künftiger Verbündeter sein konnte!).1
Solange überwiegend monarchische Staaten gegeneinander Krieg führten – ob die Herrscher des Alten Orients und des hellenistischen Staatensystems oder die europäischen Fürsten seit Beginn des Mittelalters – blieb ohnehin der gegenseitige Respekt erhalten, der sich bereits bei den Pharaonen und Hethitern in der Anrede „Mein Herr Bruder“2 äußerte (auch wenn man eine militärisch günstige Lage bedenkenlos zur Durchsetzung der eigenen Interessen nutzte).3 Die Verschwägerung nahezu aller Dynastien – im Hellenismus ebenso wie im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa – ließ ohnehin nur in den seltensten Fällen Erbitterung oder persönliche Abneigung aufkommen; man führte gleichsam Krieg innerhalb der eigenen Familie. Auch die Kombattanten hegten keine feindseligen Gefühle gegeneinander, zumal wenn sie derselben adligen Schicht entstammten; so sind Treffen zwischen preußischen und österreichischen Offizieren in Kampfpausen des Siebenjährigen Krieges (1756 – 63) überliefert, bei denen man mit Wein und Champagner die beiderseitige Tapferkeit und Courtoisie hochleben ließ. Religiöse Konflikte – mit den „Ungläubigen“ im Morgenland oder gar „Ketzern“ – folgten dagegen anderen Gesetzen, wie etwa die Gräuel des Katharerkreuzzuges in Südwestfrankreich belegen.
Erst mit der Französischen Revolution kam zunehmend Hass zwischen den Völkern auf, vor allem aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht – jetzt kämpften Landeskinder statt angeworbener Söldner – sowie der veränderten Kriegführung (und der damit verbundenen Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung). Dennoch erreichten die Schrecken der damaligen militärischen Konflikte niemals das Ausmaß des 20. Jhs.; erfolgreich hatte man nach dem Westfälischen Frieden den Krieg „domestiziert“.
Dagegen steigerte sich im Zeitalter des Nationalismus der Völkerhass in erschreckendem Maße; hinzu kamen – spätestens seit der bolschewistischen Oktoberrevolution (1917) – ideologische (und damit religionsähnliche) Gegensätze, die – zumindest zeitweilig – ein friedliches Nebeneinander unmöglich machten. Mit dem „Klassenfeind“ konnte man eben keine normalen Beziehungen pflegen (so wenig wie mit dem „Rassenfeind“ oder dem „Feind der Demokratie“). Die Vernichtung oder zumindest die „Bestrafung“ des Gegners wurde zum Hauptziel der „modernen Glaubenskriege“, nicht die Wiederherstellung des Friedenszustandes. Dadurch ging diese politische und diplomatische Kunst – unwiederbringlich? – verloren. Denn ein einvernehmliches Miteinander ist nur dann möglich, wenn man den Vertragspartner als gleichberechtigt ansieht und auch ihm legitime Interessen zubilligt.
Seit dem 1. Weltkrieg sind daher Friedensabkommen selten geworden; zahlreiche Konflikte wurden lediglich einstweilen durch einen Waffenstillstand beendet – etwa in Korea und Indochina, auf Zypern und im Nahen Osten; eine dauerhafte politische Lösung ist dort auf Jahrzehnte hinaus nicht zu erwarten. Im Irak – Krieg verkündete man nur das „Ende der Hauptkampfhandlungen“; er dauert noch immer an, eine Beilegung ist nicht abzusehen. Auch der 2. Weltkrieg wurde – zumindest in Europa – nie durch einen abschließenden Friedensvertrag beendet; das beweist u. a. das Fortwirken der „Feindstaaten-Klausel“ gegen Deutschland und seine einstigen Verbündeten (vor dem 20. Jh. war eine derartige Brandmarkung des besiegten Gegners undenkbar).4 Zu den wenigen Ausnahmen zählt das Friedensabkommen zwischen Ägypten und Israel in Camp David (1978), das bisher von beiden Seiten eingehalten wird (aber keine Gesamtlösung des Nahostproblems herbeiführte).
In dieser Zeit ging aber nicht nur die politische Kunst verloren, Frieden zu schließen, sondern zugleich die „Domestizierung des Krieges“, die Europa nach dem Westfälischen Frieden erreicht hatte. Seither folgten die Kampfhandlungen festen Regeln, die im allgemeinen eingehalten wurden; die Nicht – Kombattanten waren weitgehend vor Übergriffen geschützt. Zu einem systematischen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung kam es erstmals nach 1648 im – ideologisch geprägten! – amerikanischen Bürgerkrieg (1861 – 65), etwa bei dem berüchtigten „Sherman-Raid“, dem die blühende Kultur und Zivilisation der Südstaaten zum Opfer fiel.5 Der Sezessionskrieg war nicht nur hinsichtlich von Strategie und Bewaffnung der erste militärische Konflikt der Moderne, sondern auch im rücksichtslosen Verhalten gegenüber der schutzlosen Zivilbevölkerung (das freilich in Dresden und Hiroshima aufgrund des technischen „Fortschritts“ zu weit höheren Opferzahlen führen sollte). Vorbildhaft war der amerikanische Bürgerkrieg auch in der Forderung der Nordstaaten nach „bedingungsloser Kapitulation“ (unconditional surrender) anstelle einer diplomatischen Lösung6, ebenso in der – später nicht ausgeführten – Absicht, „Kriegsverbrecher“ wie den Präsidenten der „abtrünnigen“ Bundesstaaten hinzurichten, die bereits auf die Prozesse von Nürnberg und Tokio oder das Todesurteil gegen den irakischen Diktator Saddam Hussein weist. Entgegen einem häufig geäußerten Vorurteil hat nämlich die Verbreitung der Demokratie keineswegs zum Weltfrieden oder zu einer humanen Kriegführung beigetragen (dafür mögen die Orte My Lai und Guantanamo stehen, ebenso die „Kollateralschäden“ im Irak und in Afghanistan). Vielmehr haben – wie bereits erwähnt – die Herrscher früherer Jahrhunderte ihre Gegner mit mehr Respekt behandelt als demokratisch gewählte Politiker der Gegenwart. Etwas überspitzt formuliert – unsere Epoche könnte von Ramses II. und dem Hethiterkönig Hattušili lernen!
Diese Behauptung mag heute vermessen, zumindest aber „politisch unkorrekt“ erscheinen, da die moderne Parteiendemokratie allgemein als einzig legitime Staatsform angesehen und als „Höhepunkt der Geschichte“ gefeiert wird. Tatsächlich werden jedoch in unserem demokratischen Zeitalter Konflikte nur noch höchst selten friedlich beigelegt, und gerade die Führungsmacht der westlichen Welt zieht es vor, ihre politischen und militärischen Gegner gnadenlos niederzuwerfen. Denn diese Epoche hat verlernt, den Gegner als gleichrangig sowie seine Ziele und Interessen als gleichberechtigt anzuerkennen. Dem nüchternen Historiker sei darum gestattet, diese – auf geschichtlichen Fakten basierende – scharfe Zeitkritik dem weithin emphatisch verkündeten „Mythos Demokratie“ entgegenzusetzen, der die Welt eben nicht in jeder Hinsicht zum Besseren verändert hat.
Das vorliegende Buch will aber nicht nur an die verlorene Kunst erinnern, Frieden zu schließen. Zudem soll es einen grundlegenden Fehler des heutigen politischen Denkens – nicht nur in Deutschland – aufzeigen: Es gibt kein „Ende der Geschichte“ (wie 1990 voreilig verkündet); das Werden der Völker und Staaten unterliegt vielmehr weiterhin einem steten Wandel. Weder territorial noch ideologisch ist ein Endpunkt erreicht oder erreichbar (so betrachtete man den weltweiten Sieg der Demokratie als unabwendbar und begrüßte euphorisch den „Arabischen Frühling“; tatsächlich scheint er jedoch in die Gründung von islamischen Gottesstaaten zu münden!). Auch die heutigen Staatsgrenzen sind zweifellos – entgegen allen Zusicherungen – nicht endgültig: Dass Russland in seinem ewigen Streben nach „warmen Meeren“ dereinst erneut das Baltikum erobert, ist ebenso möglich wie ein Austritt von Katalonien oder Schottland7 aus dem spanischen bzw. britischen Staatsverband. Vielleicht liest ja ein Politiker dieses Buch und zieht sogar Lehren daraus – man sollte die Hoffnung nicht aufgeben!
Zu einem Zeitpunkt entstanden, da die Ausspähung der europäischen „Verbündeten“ durch die US-Geheimdienste deren Vasallenstatus gnadenlos offenbarte, soll es zudem an frühere Jahrhunderte gemahnen, als selbstbewusste Staaten und Völker gleichberechtigt miteinander verkehren sowie frei über ihre Bündnisse und Interessen entscheiden konnten, statt sich willig unter das Joch des „Großen Bruders“ zu beugen.
Anmerkungen
1
So fand die Hochzeit des Staufers Heinrich (VI.) mit Konstanze, der Tochter des sizilianischen Königs Roger II., im ehemals feindlichen Mailand statt (1186).
2
Dies soll nicht die Leiden der Völker in den Kriegen vergangener Epochen verharmlosen, sondern auf den grundlegenden Unterschied in der Behandlung des (besiegten) Gegners hinweisen, der einst als gleichrangiger Rivale galt, nicht als Verbrecher, wie seit dem Amerikanischen Bürgerkrieg zahlreiche Politiker leidvoll erfahren mussten – vom Sezessionspräsidenten Jefferson Davis bis zum irakischen Diktator Saddam Hussein.
3
Daher hat sich noch Wilhelm I. nach dem Sieg bei Königgrätz gegen die Entthronung der mit Österreich verbündeten Fürsten gewandt.
4
Dieser Passus der UN-Charta berechtigt die Siegerstaaten des 2. Weltkrieges, auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat – sogar militärisch – gegen Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten vorzugehen, wenn diese eine aggressive Politik verfolgen sollten; formell besteht die Klausel bis heute fort.
5
Daher war der US-General, der als Beobachter den Deutsch-Französischen Krieg miterlebte, verblüfft, dass Moltkes Truppen im Feindesland keine Dörfer und Bauernhöfe niederbrannten!
6
Diese sollte sich im 2. Weltkrieg verhängnisvoll wiederholen.
7
Am 18. September 2014 stimmen die Schotten in einem Referendum über ihre Selbstständigkeit ab und würden im Falle einer mehrheitlichen Zustimmung am 24. März 2016 aus dem britischen Königreich ausscheiden. Katalonien stimmt am 9. November 2014 ab, eine Eigenstaatlichkeit liegt aber noch in unbekannter Zukunft.
VON DEN PHARAONEN BIS ZUR UNO – FRIEDENSABKOMMEN IM LAUFE DER JAHRHUNDERTE1
Auch wenn sich das moderne Völkerrecht erst in der frühen Neuzeit herausbildete – zwischenstaatliche Rechtsformen entstanden bereits unter den frühesten Staatswesen der Geschichte. Erste „internationale“ Abkommen finden sich schon zwischen den sumerischen Stadtstaaten; der älteste im Wortlaut festgehaltene Staats- (nicht Friedens-)vertrag wurde im Palastarchiv der syrischen Stadt Ebla ausgegraben. Bereits im Alten Orient entwickelte sich eine völkerrechtliche Ordnung zwischen den Großmächten Ägypten, Babylon, Assyrien, Mitanni, Mykene sowie dem Hethiterreich (um 1450 – um 1200 v. Chr.); ihre Gleichberechtigung manifestierte sich in der gegenseitigen Anrede „mein Bruder“ unter den Herrschern. Verträge wurden durch die beiderseitige Eidesleistung sowie die Niederlegung der Texttafeln in Tempeln unter den Schutz der Götter gestellt – damals die wirkungsvollste Bindung an die eingegangenen Verpflichtungen. Unter dem Ansturm der „Seevölker“ brach diese multipolare Welt zusammen; danach duldete die dominierende Machtstellung der assyrischen Herrscher, später der persischen Großkönige mit ihrem Anspruch auf die Weltherrschaft keine gleichberechtigten Beziehungen zu anderen Völkern; vielmehr galt ihnen jeder Gegner als „Rebell“.
Klassisches Altertum
Dagegen bestand in Griechenland vom 7. Jh. bis zum Kongress von Korinth (338 v. Chr.) eine völkerrechtliche Ordnung zwischen den einzelnen Poleis, in die auch „Barbaren“ eingebunden werden konnten (so wurden Friedensverträge mit Persern und Karthagern geschlossen). Dabei waren sowohl bilaterale Abkommen als auch allgemeine Friedensordnungen üblich („koine eirene“); aufgrund der Eidesleistung standen sie gleichfalls unter göttlicher Obhut. Naturgemäß milderte das damalige Völkerrecht – ebenso wenig wie später in Rom – nicht die Grausamkeit des Krieges, in dem der Besiegte grundsätzlich als rechtlos galt.
Im Hellenismus entstand zwischen den drei Großmächten Ägypten, Makedonien und dem vorderasiatischen Seleukidenreich sowie mehreren Klein- und Mittelstaaten (Athen, Sparta, Pergamon u. a.) erneut eine internationale Rechtsordnung, der auch Karthago und das aufstrebende Rom angehörten. Allerdings „verschlang“ die Tiberstadt ihre Vertragspartner; seit der Vernichtung des makedonischen Heeres bei Pydna (168 v. Chr.) kannte sie keinen gleichwertigen Gegner mehr. Lediglich mit den iranischen Parthern – sowie deren Nachfolgern, dem Neupersischen Reich der Sassaniden – unterhielt das Imperium (ebenso später sein Erbe Byzanz) diplomatische Beziehungen auf gleicher Ebene, wie erneut die Anrede „mein Bruder“ zwischen den Herrschern bezeugt.2 Hoch bedeutend waren allerdings die rechtstheoretischen Überlegungen der lateinischen Autoren (v. a. Cicero und Livius), die das völkerrechtliche Denken bis heute beeinflussen.
In der Spätantike bildete sich faktisch eine neue zwischenstaatliche Rechtsordnung heraus, auch wenn die damals begründeten Germanenreiche – aus denen später die europäischen Staaten hervorgingen – nach römischer Rechtsauffassung Teil des Imperiums blieben (daher verwendeten ihre Herrscher für den Kaiser die Anrede „Vater“); die tatsächlichen Machtverhältnisse unterschieden sich freilich grundlegend von der juristischen Fiktion! Zugleich wandelte sich das Römische Reich in dieser Zeit zum christlichen Imperium; die lateinischen Kirchenväter – v. a. Augustinus (354 – 430) – begründeten eine neue Völkerrechtslehre: Diese war geprägt von der Idee des „bellum iustum“, dessen Ziel nicht Rache oder Machtgier sein sollte, sondern die Wiederherstellung eines gerechten Friedens. Die Ideen des christlichen Denkers haben das Mittelalter und die frühe Neuzeit maßgeblich bestimmt.
Mittelalter
Während die antiken Rechtstraditionen auch nach dem Untergang des Römischen Reiches im Abendland fortlebten, begründete der Islam ein neuartiges völkerrechtliches Denken: Die Welt ist in das „Haus des Friedens“ (dar al-Islam, den islamischen Bereich) und das „Haus des Streits“ (dar al-harb) geschieden. Daher ist der Dschihad, der Heilige Krieg gegen die „Ungläubigen“, der natürliche Zustand auf Erden; denn den Moslems ist als religiöse Pflicht auferlegt, ihre Lehre in der ganzen Welt zu verbreiten. Damit ist eine völkerrechtliche Ordnung (wie etwa zwischen den europäischen Staaten der Neuzeit) unvereinbar. Falls jedoch eine Weiterführung des Kampfes momentan aussichtslos erscheint, können Verträge mit dem Gegner abgeschlossen werden, allerdings stets zeitlich begrenzt (also Waffenstillständen vergleichbar)3; ihre getreue Einhaltung ist im Koran vorgeschrieben.
Das Völkerrecht des europäischen Mittelalters war von der Diskrepanz zwischen dem theoretischen Anspruch des Kaisers (bzw. des Papstes) auf die Universalherrschaft und der faktischen Souveränität der abendländischen Staaten geprägt; selbst der Staufer Friedrich II. – mit dem die Idee eines sakralen Kaisertums ihren Höhepunkt erreichte – billigte dem französischen König die Anrede „karissimus (sic!) frater noster“4 zu (und damit eine gleichberechtigte Stellung). Nicht nur die Herrscher selbst, sondern auch lehensrechtlich untergeordnete Fürsten durften Krieg beginnen und Frieden schließen, ebenso Ritterorden und Städtebünde. Ursprünglich pflegten die Regierenden in persönlichen Gesprächen die Vertragsbedingungen festzulegen und durch einen Eid zu besiegeln; später kam allmählich die Sitte auf, die Abkommen durch Bevollmächtigte auszuhandeln und danach zu ratifizieren. Maßgeblich hat der Aufstieg der Rechtswissenschaft (v. a. an der Universität von Bologna) zum Entstehen des völkerrechtlichen Denkens beigetragen; auch allgemein übliche Formeln für internationale Verträge entstanden in dieser Zeit.
Die Brutalität der damaligen Kriegführung vermochte dies ebenso wenig zu mildern, wie der gemeinsame christliche Glaube; erst gegen Ende des Mittelalters entstanden erste Verordnungen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Nach dem Niedergang der beiden Universalmächte – des Kaisertums und des Papsttums – hatte sich das europäische Staatensystem herausgebildet, dessen internationale Beziehungen seither dauerhaft von einer allgemein anerkannten völkerrechtlichen Ordnung geregelt wurden.
Neuere Zeit
Auch die konfessionelle Spaltung des Abendlandes durch die Reformation veränderte – ungeachtet der teils erbitterten Glaubenskriege – diesen Zustand nicht. Man blieb sich weiterhin der grundsätzlichen religiösen Gemeinsamkeit bewusst; dies äußerte sich etwa in der Präambel des Westfälischen Friedens, die Einigung erfolge „zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit“. Gleichzeitig beflügelte die neue geistige Freiheit des Humanismus auch das juristische Denken; der Niederländer Hugo Grotius (1583 – 1645) begründete die moderne systematische Völkerrechtswissenschaft. Im aufgeklärten „Zeitalter der Vernunft“ (18. Jh.) wurde die Eidesleistung für internationale Verträge unüblich5; der juristische Begriff des „europäischen öffentlichen Rechts“ löste das religiös begründete „Völkerrecht“ ab (auch diese Bezeichnung ist damals entstanden). Zugleich kam es zu einer Humanisierung des Krieges – er wurde „domestiziert“.
Das 19. Jh. weitete die europäische Völkerrechtsordnung auf alle „zivilisierten Nationen“ aus, u. a. die neuen Staaten Lateinamerikas, ferner einige asiatische Länder sowie das schwarzafrikanische Liberia. Durch die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung wurden die Auswirkungen von Kampfhandlungen weiter gemildert; noch konnte niemand ahnen, welch unvorstellbares Leid die folgenden Kriege bringen sollten.
Das 20. Jahrhundert
Nach dem 1. Weltkrieg wurde der Völkerbund als erste „universale“ Staatengemeinschaft gegründet; an seiner wichtigsten Aufgabe, der Sicherung des Friedens, ist er jedoch gescheitert. Neuartig war immerhin die Ächtung des Krieges durch den Briand-Kellogg-Pakt (1928), ebenso der (damals noch vergebliche) Versuch der Siegermächte, die gegnerischen Politiker und Militärs als „Kriegsverbrecher“ vor ein internationales Tribunal zu zerren.6 Der 2. Weltkrieg brachte eine bislang unvorstellbare Brutalisierung der Kampfhandlungen, die in den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki gipfelte, zudem eine weitgehende Auflösung der völkerrechtlichen Normen auf allen Seiten. Nach diesem Rückfall in – längst vergessen geglaubte – Zeiten eines schrankenlosen Krieges sollte die Gründung der Vereinten Nationen eine neue globale Friedensordnung heraufführen. Aufgrund der jahrzehntelangen Teilung der Welt in zwei ideologische Machtblöcke blieb diese jedoch ein wohlklingendes Versprechen.7 Zwar erlebte das „alte Europa“ seither nur noch wenige, zudem unbedeutende bewaffnete Konflikte; dafür kam es jedoch zu zahllosen Stellvertreterkriegen der Supermächte auf anderen Kontinenten, außerdem zu ungezählten militärischen Auseinandersetzungen zwischen den jungen Staaten in Asien und Afrika. Seit 1945 wird nahezu überall und ununterbrochen gekämpft – fast immer unter Mitwirkung der damaligen Siegermächte, die einst die UN gründeten. Auch die Propagandathese, dass demokratische Staaten keine Kriege führen (außer zur Selbstverteidigung), kann getrost in das Reich der Fabel verwiesen werden.
Da der bewaffnete Konflikt heute offiziell geächtet ist, wird er gern – ganz im Sinne von Orwells „Neusprech“ – begrifflich „geschönt“: Er wurde zum „humanitären Einsatz“, das Kriegsrecht zum „humanitären Völkerrecht“ (auch die bundesrepublikanische Politik vermeidet tunlichst das böse Wort, etwa wenn es um die Kämpfe in Afghanistan geht). Vor allem die Großmächte (aber auch andere Staaten) finden stets einen Vorwand für eine „bewaffnete Intervention“ (natürlich keinen „Krieg“!) – ob Russland im Kaukasus oder die USA im Irak; das Gewaltverbot der UN steht weiterhin nur auf dem geduldigen Papier. Die Wehrlosigkeit der meisten Völker gegenüber der militärischen Überlegenheit v. a. der westlichen Supermacht hat außerdem eine neue Form des Krieges erzwungen – den internationalen „Terrorismus“.
Bei nüchterner Betrachtung stellt man fest, dass der Friedensvertrag zur dauerhaften Beilegung von internationalen Konflikten heute ausgedient hat; die Kunst, die beiderseitigen Interessen durch Verhandlungen auszugleichen und mit dem einstigen militärischen Gegner zu normalen Beziehungen zurückzukehren, ist in unserer Zeit weitestgehend verloren gegangen. Als Fortschritt wird man diese Entwicklung nicht werten müssen – wir sind hinter das völkerrechtliche (und moralische) Niveau des Alten Orients zurückgefallen!
Anmerkungen
1
In diesem (zwangsläufig) holzschnittartig verkürzten Überblick wird die völkerrechtliche Praxis dominieren, nicht die juristisch-theoretische Sichtweise.
2
Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Rom und Byzanz lediglich ein Konstrukt der späteren Historiographie.
3
So schloss der Kalif Muawiya einen dreißigjährigen „Frieden“ mit Byzanz (678).
4
Unser liebster Bruder
5
1648 wurde der Friede von Münster und Osnabrück noch feierlich beschworen.
6
In den Friedensabkommen der frühen Neuzeit waren dagegen Amnestieklauseln für Kriegshandlungen üblich. Übrigens werden – bis heute – stets nur die Besiegten als „Kriegs- verbrecher“ angeklagt, wie noch die Konflikte im zerfallenden Jugoslawien sowie dem Kosovo gezeigt haben.
7
Allerdings wirkt die UN auch nach dem Ende der Sowjetunion – mit deren obstruktivem Gebrauch des Vetorechts man vielfach die Handlungsunfähigkeit der Organisation entschuldigt hatte – nicht wesentlich effizienter für den Weltfrieden.
ALTER ORIENT
Das erste Friedensabkommen der Geschichte: Der Vertrag zwischen Ramses II. und den Hethitern nach der Schlacht bei Kadesch (1284 v. Chr.)1
Erstmals wird ein militärischer Konflikt zwischen rivalisierenden Großmächten auf diplomatischem Wege durch einen internationalen Vertrag beigelegt. Das Abkommen wird zum Vorbild für alle späteren Epochen – bis in unsere Zeit.
Unter Thutmosis III. (1502/1481 – 1448 v. Chr.) hatte Ägypten den Gipfel seiner Geschichte erreicht; durch den Sieg bei Megiddo hatte der kriegerische Herrscher die Macht der Pharaonen bis nach Vorderasien ausgeweitet. Die nachfolgende Schwächeperiode des Nillandes (u. a. wegen der religiösen Neuerungen des „Ketzerkönigs“ Echnaton) nutzten die Hethiter zur Ausdehnung ihres Machtbereichs. Das indogermanische Volk war um 2000 v. Chr. nach Anatolien eingewandert und durch die Unterwerfung des Mitanni – Staates im 14. Jh. zur Großmacht aufgestiegen. Bei seinem Vordringen gegen Syrien stieß es auf die ägyptische Interessensphäre.
Um die verlorenen Gebiete zurück zu gewinnen, eröffnete Ramses II. (1304 – 1238 v. Chr.) schon bald nach seinem Regierungsantritt den Krieg gegen die Hethiter und drang bis zu der mächtigen Festung Kadesch am Orontes vor, dem Einfallstor nach Syrien. Dort wurde er überraschend von den Truppen des feindlichen Königs Muwatalli angegriffen; nur die persönliche Tapferkeit des jungen Pharao rettete das ägyptische Heer vor der völligen Vernichtung (1299 v. Chr.). Nach dieser Niederlage kehrte Ramses in die Heimat zurück und begnügte sich damit, die abgefallenen vorderasiatischen Vasallen zu unterwerfen. Den Krieg gegen die Hethiter führte er dagegen nicht weiter; seinen angeblichen Sieg ließ er jedoch in zahlreichen bildlichen Darstellungen sowie einem Heldenepos verherrlichen. Kadesch wurde zu einem Staatsmythos, darin allenfalls den Schlachten von Austerlitz (1805) und Sedan (1870) vergleichbar.
Nach dem Tod Muwatallis veranlassten Thronfolgestreitigkeiten sowie der wachsende assyrische Druck dessen Nachfolger Hattušili III., mit dem Pharaonenreich Frieden zu schließen. Das Abkommen wurde durch eine umfangreiche Korrespondenz zwischen beiden Herrschern vorbereitet. Zu einer persönlichen Begegnung kam es nicht; die Verhandlungen erfolgten durch den Austausch von Gesandtschaften zwischen den Hauptstädten Hattuša und Pi-Ramesse („Ramsesstadt“).2 Der Vertragstext wurde auf jeweils einer Silbertafel festgehalten und ist in Abschriften überliefert: Ramses verewigte ihn durch Inschriften im Tempel von Karnak sowie im Ramesseum zu Theben, seinem Totentempel; die (in unbedeutenden Details abweichende) hethitische Version blieb auf Tontafeln erhalten, die man bei den Ausgrabungen in Hattuša entdeckte (j. im Vorderasiatischen Museum Istanbul).

Abb. 1 Text des Vertrages zwischen Ramses II. und den Hethitern (Karnak, Tempel).
Das Abkommen verkündete auf ewig Frieden und Brüderschaft zwischen beiden Großmächten, die sich als gleichberechtigt und gleichrangig anerkannten; zudem enthielt es eine Nichtangriffsvereinbarung, sowie die Verpflichtung zur gegenseitigen militärischen Unterstützung bei innerer und äußerer Bedrohung. Beiden Seiten war die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem anderen Vertragsstaat untersagt, doch durften diese nach ihrer Auslieferung an das Herkunftsland nicht bestraft werden. Erstaunlicherweise sind weder Grenzen noch Interessensphären festgelegt; doch muss eine diesbezügliche Absprache erfolgt sein. Eine eigene Klausel verpflichtete den ägyptischen Herrscher, die Thronfolge des hethitischen Kronprinzen zu unterstützen. Dreizehn Jahre später wurde das Bündnis zwischen beiden Großmächten durch die Eheschließung des Pharao mit der Tochter des Hethiterkönigs bestätigt. Bei diesem Anlass besuchte Hattušili seinen Schwiegersohn in Pi-Ramesse; das Treffen der beiden Herrscher ist auf dem Tempel von Abu Simbel verewigt.
Erstes Friedensabkommen der Geschichte – Vorbild für Jahrtausende
Der Friedensschluss nach der Schlacht bei Kadesch ist von größter historischer und völkerrechtlicher Bedeutung; erstmals wurde ein militärischer Konflikt durch ein internationales Abkommen zwischen gleichrangigen Mächten beendet. Daher hängen Auszüge des ältesten Friedensvertrages der Weltgeschichte im Hauptsitz der Vereinten Nationen zu New York.
Das erste historische Datum: Der Friedensschluss am Halys (585 v. Chr.)
Eine Sonnenfinsternis – als göttliches Zeichen gedeutet – veranlasst die Könige der Meder und Lyder zur friedlichen Beilegung ihres Konflikts.
Nur noch schemenhaft wird heute eines der frühesten Großreiche des Alten Orients erkennbar, das kurzlebige Staatswesen der iranischen Meder, das dem Imperium der Achämeniden den Weg bereitete. Ihr Werden und Vergehen ist lediglich bei griechischen Historikern (v. a. von Herodot, dem „Vater der Geschichte“) überliefert. Archäologische Spuren haben sie dagegen nicht hinterlassen; auch von der einst viel bewunderten Hauptstadt Ekbatana (j. Hamadan) mit ihrem siebenfachen Mauerring blieb nichts erhalten. Ursprünglich siedelten die „Mada“ im Nordwesten von Iran; angeblich hatten sie sich unter einem gewissen Deiokes von der Herrschaft der Assyrer gelöst. Aber erst mit dessen Enkel Kyaxares (Havachštra) stieg das junge Staatswesen zur Großmacht auf; in seiner (nach zweifelhafter Überlieferung) vierzigjährigen Herrschaft (623 – 584 v. Chr.) schuf der König eine schlagkräftige Armee. Daher konnte er die Angriffe der (gleichfalls iranischen) Skythen abwehren sowie große Teile von Persien und Urartu (Armenien) unterwerfen. Im Bund mit Babylon vernichtete er das geschwächte Reich der Assyrer; 614 v. Chr. fiel Assur, zwei Jahre später Ninive.
Bei seinem weiteren Vordringen nach Westen stieß Kyaxares auf das Lyderreich, das der sagenumwobene König Gyges3 im 7. Jh. v. Chr. gegründet hatte. Zielstrebig weiteten dessen Nachfolger ihre Macht auf Bithynien und die Griechenstädte an der Westküste Kleinasiens aus (lediglich Milet, damals die größte Polis der Hellenen, konnte seine Unabhängigkeit bewahren), im Osten bis an den Halys (j. Kızıl Irmak). Unter der Regierung des Alyattes (607?–560 v. Chr.) erreichte Lydien den Gipfel seiner Macht und kulturellen Blüte; davon kündet noch heute der Grabhügel des Königs im Norden der Residenzstadt Sardes. Hier fertigten kunstsinnige Handwerker herrliche Textilien sowie Arbeiten aus Gold und Elfenbein. Delphi und andere griechische Heiligtümer wurden mit reichen Stiftungen geehrt. Zukunftsweisend war die Erfindung der Münzprägung, die durch den Goldreichtum des Landes ermöglicht wurde und v. a. die Anwerbung von Söldnern erleichterte.
Göttliches Zeichen erzwingt Frieden
Nach fünfjährigem, wechselvollen Krieg kam es zu einer weiteren Schlacht (diese wird meist nach dem Ergebnis der Friedensverhandlungen am Halys lokalisiert). Während des Kampfes trat – durch Thales von Milet vorhergesagt – eine vollkommene Sonnenfinsternis ein; daher ist dieses Gefecht das erste Ereignis der Geschichte, das auf den Tag genau datiert werden kann (28. 5. 585 v. Chr.).4 Angesichts des „himmlischen“ Zeichens von tiefem Schrecken erfüllt, schlossen die verfeindeten Herrscher Frieden. Als Vermittler wirkten der Fürst von Kilikien sowie Nebukadnezar II. von Babylon – der uns als Nabuchodonosor aus dem Alten Testament geläufig ist, mehr noch durch seine großartigen Bauten (j. im Pergamonmuseum zu Berlin). Fortan bildete der Halys die Grenze zwischen beiden Staaten; die Heirat des medischen Thronfolgers Astyages mit einer Tochter des Alyattes besiegelte den Vertrag. Dem Bräutigam war das Glück jedoch ebenso wenig beschieden wie dem Sohn des Lyderkönigs, dem durch seinen ungeheuren Reichtum sprichwörtlichen Kroisos; beide erlagen der Macht des achämenidischen Reichsgründers Kyros. Den Medern blieb immerhin die Ehre, dass sie auch nach ihrer Niederlage hinter den stammverwandten Persern als das zweite Volk des Imperiums galten.
Anmerkungen
1
Die Datierung der Schlacht sowie des Friedensvertrages ist umstritten.
2
Die neue Residenz Ramses’ II. lag im Nildelta und war der Ausgangspunkt für die Feldzüge nach Syrien; hier befand sich auch das Hauptquartier des gefürchteten Streitwagenkorps. Der Palast (500 x 400 m) war aus Schlammziegeln errichtet, die Mauern mit farbigen Kacheln überzogen. Später diente der Komplex als Steinbruch für die neue Hauptstadt Tanis; der Ort geriet in Vergessenheit. Inzwischen konnte er beim heutigen Tell ed-Dab’a-Qantir lokalisiert werden; hier graben die Wissenschaftler des Roemer-Pelizaeus-Museums Hildesheim.
3
Angeblich besaß er einen Ring, mit dessen Hilfe er sich unsichtbar machen konnte (vgl. das Drama von F. Hebbel).
4
Wenig plausibel sind Datierungen auf andere Sonnenfinsternisse dieser Epoche.
KLASSISCHES ALTERTUM
Förmlicher Vertrag oder „Gentlemen’s Agreement“?: Der „Kallias-Frieden“ (um 450 v. Chr.?)
Der schon in der Antike in seiner Historizität umstrittene Vertrag beendet die Epoche der Perserkriege und leitet die Blütezeit Athens unter der maßvollen Herrschaft des Perikles ein.
Seit der Unterwerfung des Lyderreiches durch Kyros d. Gr. unterstanden auch die Griechenstädte Kleinasiens der persischen Herrschaft. Obwohl diese keineswegs hart auf ihnen lastete und sie zudem eine wirtschaftliche Blüte erlebten, erhoben sie sich im Ionischen Aufstand gegen Dareios d. Gr. (522 – 486 v. Chr.). Ihr Freiheitskampf endete jedoch in einer Katastrophe; Milet, die größte und reichste der hellenischen Städte, wurde erbarmungslos zerstört. Ein persischer Rachefeldzug gegen Athen und Eretria, die den stammverwandten Ioniern zu Hilfe gekommen waren, scheiterte in der Niederlage von Marathon (490 v. Chr.). Zehn Jahre später unternahm Xerxes I. – der Sohn und Nachfolger des Dareios – einen groß angelegten Feldzug zur Unterwerfung ganz Griechenlands; er endete in den Schlachten bei Salamis und Plataiai mit einem vollständigen Fiasko (480/79 v. Chr.).
Nun drangen die Griechen siegreich in Kleinasien vor und befreiten die dortigen Städte von der Herrschaft der „Barbaren“; am Eurymedon (nahe dem heutigen Antalya) erfocht der athenische Feldherr Kimon – der Sohn des Miltiades, der bei Marathon das Kommando geführt hatte – an einem Tag einen glänzenden Sieg über Flotte und Heer der Perser (468 v. Chr.). Seine Erfolge vollendeten das Werk des Themistokles, der einst durch den Aufbau einer attischen Seemacht die Abwehr der Invasion ermöglicht hatte. Athen wurde zur Vormacht in Griechenland, zahlreiche Poleis – v. a. auf den Inseln der Ägäis und in Kleinasien – schlossen sich unter seiner Führung im Attischen Seebund zusammen. Dennoch fiel Kimon – wie alle bedeutenden Politiker und Militärs in Athen – beim stets wankelmütigen Volk in Ungnade und wurde ostrakisiert. Eine schwere Krise zwang jedoch die Mitbürger, den erfahrenen Heerführer zurückzuberufen; auf einem erneuten Feldzug gegen das Achämenidenreich starb er während der Belagerung von Kition (auf Zypern). Nach seinem Tod errangen die Athener einen glänzenden Doppelsieg beim (zyprischen) Salamis (450 v. Chr.).
Was aber folgte nun? Der militärische Konflikt zwischen Griechen und Persern wurde zweifellos beendet; in welcher Form dies jedoch geschah, bleibt fraglich. Zu den schwierigsten und langwierigsten Kontroversen der antiken Geschichte zählt der „Kallias-Frieden“, benannt nach dem Schwager Kimons, dem reichsten Bürger von Athen, der mit Artaxerxes I. in dessen Residenz Susa Verhandlungen führte. Dabei könnte es zum Abschluss eines Friedensvertrages gekommen sein. Dies war allerdings schon im Altertum umstritten; sowohl eine Abschrift des Abkommens als auch eine Inschriftenstele mit seinem Text wurden gezeigt, von anderen Historikern jedoch als Fälschungen verworfen. Die jahrtausendealte Streitfrage kann hier nicht entschieden werden; das sollte den Spezialisten für diese Epoche überlassen bleiben. Auch die Datierung des Vertrages schwankt erheblich; mitunter wird er nach dem Sieg am Eurymedon angesetzt, dann wiederum nach dem Zypernfeldzug und der Doppelschlacht bei Salamis.
Griechenstädte befreit – Schutzzone eingerichtet
Fest steht lediglich, dass die Kampfhandlungen endeten. Die antiken Berichte über den Kallias-Frieden überliefern, dass der Großkönig die Unabhängigkeit der kleinasiatischen Griechenstädte anerkannte und einer entmilitarisierten Zone von drei Tagesmärschen (bzw. einem Tagesritt; diese Umrechnung geht wohl auf die abweichende Entfernungsmessung durch ein Reitervolk zurück) zu ihrem Schutz vor plötzlichen Angriffen zustimmte; die Ägäis wurde für persische Kriegsschiffe gesperrt.
Aber handelte es sich bei diesen Absprachen um einen förmlichen Friedensvertrag – oder lediglich ein „Gentlemen’s Agreement“ zwischen den Athenern und dem Großkönig?1 Denn mit dessen herrscherlicher Würde war es kaum zu vereinbaren, wenn er mit den Vertretern griechischer Poleis „auf Augenhöhe“ verhandelte2; noch weniger konnte er sich zur Abtretung von Gebieten sowie der Einschränkung seiner militärischen Macht zwingen lassen – wohl aber diese „huldvoll“ gewähren. Dies mochte wiederum – als Wort eines Königs – den athenischen Gesandten genügen (in deren Vaterstadt war man dagegen mit dem Ergebnis der Verhandlungen nicht zufrieden; angeblich wurde Kallias beschuldigt, er habe persische Bestechungsgelder angenommen, und deshalb zu einer Geldbuße verurteilt). Unabhängig von seiner rechtlichen Form – das Abkommen ermöglichte die Blütezeit Athens als Vormacht in Griechenland und seinen Aufstieg zum Zentrum von bildender Kunst und literarischem Schaffen im Zeitalter des Perikles.

Abb. 2 Susa, Palast des Großkönigs, Apadana.
Der Abschluss des „Kallias - Friedens“ (oder zumindest die Verhandlungen, die der Athener mit dem Großkönig führte) hatte im Palast von Susa stattgefunden, der eigentlichen Hauptstadt des Achämenidenreiches (das berühmtere Persepolis war hingegen lediglich sein kultisches Zentrum). 1851 wurde der Ort identifiziert und von französischen Archäologen freigelegt; daher bewahrt der Louvre die wertvollsten Funde, darunter die berühmte Gesetzesstele des Hammurabi. Der weitläufige Palast umschließt eine riesige Apadana (110 m im Geviert), deren Dach auf 36 Säulen mit Stierkapitellen ruhte; in dieser wahrhaft königlichen Audienzhalle muss man sich wohl den Empfang für die athenischen Gesandten vorstellen.
Zusammenbruch: Das Ende des Peloponnesischen Krieges (404 v. Chr.)
Eine katastrophale Niederlage beendet nach nahezu dreißigjährigem wechselvollen Ringen die Glanzzeit Athens; nie mehr wird die Stadt ihre einstige Bedeutung zurückerlangen.
Wohl keinem anderen Volk verdankt die Menschheit vergleichbare Großtaten in nahezu allen kulturellen Bereichen wie den Griechen. In der bildenden Kunst blieben sie bis heute ebenso unerreicht wie in der Literatur und Philosophie. Dagegen hinderte sie die heillose Zerstrittenheit der einzelnen Stadtstaaten (Poleis), ebenbürtige Leistungen auf politischem Gebiet zu vollbringen – etwa ein gemeinsames Staatswesen aufzubauen, das durchaus die Rolle des späteren Imperium Romanum hätte übernehmen können. Allein angesichts der Bedrohung durch die persische Übermacht fanden sie für kurze Zeit zur Abwehr der tödlichen Gefahr zusammen – um sich nach dem Sieg erneut zu zerfleischen. Ihren Höhepunkt erreichten die fast ununterbrochenen innerhellenischen Kämpfe im Peloponnesischen Krieg (431 – 404 v. Chr.), dem „Dreißigjährigen Krieg der griechischen Geschichte“.
Durch ihren entscheidenden Anteil am Sieg über die Perser und die Gründung des Attischen Seebundes – der sich von einer Kampfgemeinschaft gegen die „Barbaren“ zu einem Kolonialreich Athens gewandelt hatte – war die Stadt gleichberechtigt neben die seit Jahrhunderten dominierende Hegemonialmacht Sparta getreten. Unter dem gemäßigten Staatsmann Perikles war sie zugleich führend auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet: Die hochragenden Bauten der Akropolis kündeten von ihrem Glanz, Dichter und Philosophen wirkten in ihren Mauern, die Demokratie erlebte eine erste Blütezeit.
Schon lange schwelte die Rivalität zwischen den beiden so grundverschiedenen Staatswesen: Auf der einen Seite die geistig bewegliche demokratische Seemacht Athen, auf der anderen das starre oligarchische Sparta mit seinem starken Landheer. Schließlich löste ein Streit zwischen Korinth und Kerkyra (Korfu) den Peloponnesischen Krieg um die Vorherrschaft in Griechenland aus. Die erste Phase des gewaltigen Ringens endete nach zehn Jahren in einem „faulen Frieden“, der die Entscheidung lediglich vertagte. Inzwischen war Perikles einer verheerenden Seuche erlegen; sein Neffe Alkibiades – hochbegabt und tapfer, ehrgeizig und sprunghaft – führte die Vaterstadt in das sizilische Abenteuer: Die Eroberung von Syrakus sollte die Gründung eines attischen Großreiches einleiten. Das riskante Unternehmen endete jedoch in einer Katastrophe; das Expeditionsheer wurde vernichtet, die besiegten Feldherren nach dem ersten „Kriegsverbrecherprozess“ der Geschichte hingerichtet. Aber die Macht Athens war noch nicht gebrochen, auch wenn die Spartaner den Krieg im Mutterland erneuerten. Das politische Chaos in der Stadt, schwere militärische Fehler ihrer Heerführer, sowie die persische Unterstützung für die Feinde, führten jedoch schließlich zur Niederlage; mit der Vernichtung der athenischen Flotte bei Aigospotamoi (405 v. Chr.) durch den spartanischen Feldherrn Lysander war der Krieg entschieden. Der Seebund löste sich auf, zu Wasser und zu Lande wurde die einst so stolze Stadt eingeschlossen.
Der Hunger zwang die Athener schon bald, Bevollmächtigte zu dem feindlichen König Agis zu entsenden, der das Belagerungsheer befehligte; dieser schickte sie nach Sparta, weil die Ephoren als höchste Staatsbeamte über Krieg und Frieden zu entscheiden hätten3. Bereits an der Grenze wurden die athenischen Gesandten zurückgewiesen – ihre Vorschläge seien inakzeptabel (sie hatten darauf bestanden, dass die Langen Mauern zwischen Athen und dem Hafen Piräus erhalten blieben). In der belagerten Stadt kam es zu erbitterten Auseinandersetzungen; schließlich übernahm Theramenes – erfahren als Stratege und Politiker, aber bereits in der Antike als „Wendehals“ verspottet – eine Gesandtschaft zu Lysander. Geschickt zog er die Verhandlungen mit dem spartanischen Heerführer in die Länge – der Hunger sollte die Bereitschaft der Athener erhöhen, einem unvermeidlichen Verlustfrieden zuzustimmen (die Volksversammlung hatte sogar jede Beratung über eine Niederlegung der Befestigungen untersagt!). Als die Not erste Todesopfer forderte, wurde Theramenes an der Spitze einer zehnköpfigen Delegation nach Sparta entsandt, um mit unbeschränkten Vollmachten über ein Friedensabkommen zu verhandeln. Dort berieten die Vertreter der siegreichen Poleis über das weitere Vorgehen; vor allem die Thebaner und Korinther verlangten die Vernichtung des verhassten Athen. Angeblich wegen dessen Verdiensten um die Freiheit Griechenlands (tatsächlich wohl, um ein Gleichgewicht der Kräfte zu bewahren), lehnten die Spartaner diese Forderung ab.
Athen kapituliert – Sparta neue Vormacht in Griechenland
Die Friedensbedingungen waren ohnehin hart genug: Athen musste die Langen Mauern sowie die Befestigungen des Piräus schleifen (und war damit faktisch wehrlos), alle auswärtigen Besitzungen und Stützpunkte aufgeben, die Kriegsschiffe bis auf zwölf ausliefern, den Verbannten die Rückkehr erlauben und den Siegern künftig Heerfolge leisten. Eine spartafreundliche oligarchische Regierung, die „Dreißig Tyrannen“, wurde in der Stadt eingesetzt, auf der Akropolis eine Besatzung stationiert. Die Hungersnot ließ den Besiegten keine andere Wahl; man musste die Bedingungen annehmen. Die Flotte Lysanders lief in den Piräus ein; unter Flötenklang begann der Abriss der Mauern, die athenischen Schiffe gingen in Flammen auf (404 v. Chr.).
Zunächst besiegelte der Ausgang des Peloponnesischen Krieges die Hegemonie der Spartaner über Griechenland. In den folgenden Jahren zeigte sich jedoch, dass weder ihre politische Führung noch ihr bedeutendster Feldherr Lysander ein zukunftsweisendes Konzept besaßen. Überall in Hellas wurden oligarchische Regierungen installiert, gesichert durch spartanische Besatzungen. Aber schon bald waren die neuen Machthaber weitaus unbeliebter als die einstigen athenischen Herren; in einem Klima rigider Moral aufgewachsen, hielten sie sich im „Ausland“ für ihr früheres entbehrungsreiches Dasein schadlos und zogen sich durch Arroganz und schamlose Bereicherung den allgemeinen Hass zu; außerdem zeigten sie eine geradezu erschreckende politische Unfähigkeit. In Athen währte die blutige Herrschaft der „Dreißig Tyrannen“ – denen auch Theramenes zum Opfer fiel – nur ein Jahr. Zudem verlor Sparta die persische Unterstützung; nun floss das Gold des Großkönigs an den einstigen Kriegsgegner und ermöglichte einen Wiederaufstieg Athens, das dennoch nie mehr seine frühere Macht erlangen sollte.
Der eigentliche Nutznießer der zunehmenden griechischen Zersplitterung war hingegen das Achämenidenreich, das schon bald im Königsfrieden seine außenpolitischen Ziele durchsetzen konnte.
Griechische Zersplitterung: Der Königsfrieden (387/86 v. Chr.)
Die verhängnisvolle Uneinigkeit der kleinen Stadtstaaten ermöglicht dem persischen Großkönig, den Griechen seinen Willen aufzuzwingen; Hellas versinkt im Chaos.
In einem langjährigen erbitterten Ringen hatte Sparta im Peloponnesischen Krieg (431 – 404 v. Chr.) die Vorherrschaft über Hellas erkämpft. Nun forderte der persische Großkönig Artaxerxes II. den damals vereinbarten Preis für die achämenidische Unterstützung: die Auslieferung der kleinasiatischen Griechenstädte. Jetzt aber warfen sich die Spartaner zu deren Schutzmacht auf und begannen unter ihrem König Agesilaos einen Feldzug gegen das Achämenidenreich. Daher förderte der Großkönig ihre innergriechischen Gegner; mit persischem Gold wurden Theben, Korinth und Argos gewonnen, der Athener Konon baute eine neue Flotte auf. Der Ausbruch des Korinthischen Krieges (394 – 387 v. Chr.) zwang Agesilaos zur Rückkehr nach Griechenland. In den Schlachten von Nemea und Koroneia bewährte sich nochmals die Überlegenheit der spartanischen Hopliten, die Entscheidung fiel jedoch zur See: Bei Knidos vernichtete Konon die spartanische Flotte. Im Triumph zog der siegreiche Admiral in die Vaterstadt ein und erneuerte die Langen Mauern; auch die zur Versorgung Athens lebenswichtigen Inseln Lemnos, Imbros und Skyros wurden zurück gewonnen.
Gleichzeitig verhandelten die Kriegsgegner in Sardes mit dem persischen Satrapen Tiribazos; nun gewann der spartanische Gesandte Antialkidas4 die finanzielle Unterstützung des Großkönigs für seine Heimatstadt – allerdings gegen die erneute Preisgabe der kleinasiatischen Griechenstädte (393/92 v. Chr.). In den folgenden Jahren zog sich der Krieg bis zur allseitigen (v. a. wirtschaftlichen) Erschöpfung hin. Inzwischen zum Nauarchen aufgestiegen, begab sich Antialkidas gemeinsam mit Tiribazos an den königlichen Hof nach Susa; dort wurde ein allgemeiner Friede für Hellas vereinbart. Nachdem die Drohung mit einer Hungerblockade durch eine persisch-spartanische Flotte den Widerstand Athens gebrochen hatte, stand dem Abkommen nichts mehr im Wege.
In Sardes wurde der „Königsfrieden“ (auch Antialkidas-Frieden genannt) den Gesandten der griechischen Staaten mitgeteilt und im folgenden Jahr zu Sparta beschworen (387/86 v. Chr.). Er sprach die hellenischen Städte Kleinasiens sowie Zypern dem Großkönig zu; alle Poleis in Griechenland sollten autonom sein (mit Ausnahme der für Athen lebensnotwendigen Inseln); den Widersachern dieses Vertrages drohte der persische Herrscher mit Krieg zu Wasser und zu Lande. Bereits für die Zeitgenossen war damit der Tiefpunkt der griechischen Geschichte erreicht; alle früheren Erfolge über die „Barbaren“ – die Siege von Marathon und Salamis, bei Plataiai und am Eurymedon – waren verspielt, die einst ruhmreich befreiten hellenischen Städte dem Feind preisgegeben.
Königliches Diktat – kleinasiatische Griechenstädte verloren
Die „allgemeine Autonomie“ sicherte zunächst die Vorherrschaft Spartas, denn sie erlaubte dem Kriegerstaat, gegen jede Machtkonzentration in Griechenland vorzugehen, etwa den Boeotischen Bund der Thebaner; so wurde die Burg von Theben – mitten im Frieden – rechtswidrig besetzt. Ein erfolgreicher Handstreich zwang jedoch die spartanische Garnison zur Übergabe; Athen trat auf die Seite der einstigen Gegner und erneuerte seinen früheren Seebund. Ein allgemeingriechischer Kongress in Sparta sollte den Königsfrieden erneuern; dies scheiterte jedoch an der Forderung Thebens nach einer Anerkennung seines Bundes. Wenige Wochen später mündete der Straffeldzug der Spartaner in der vernichtenden Niederlage bei Leuktra; davon hat sich der Kriegerstaat nie mehr erholt (371 v. Chr.).
Es folgte eine kurzlebige Hegemonie Thebens, die freilich schon bald mit dem Heldentod seines genialen Feldherrn Epameinondas endete.5 Danach versank Griechenland vollends im Chaos. Die Zeit war reif für eine Einigung des zersplitterten Landes; Philipp II. von Makedonien sollte dieses Werk vollbringen.
Die Einigung Griechenlands: Der Friedenskongress von Korinth (338/37 v. Chr.)
Nach dem entscheidenden Sieg bei Chaironeia vereint Philipp II. die griechischen Stadtstaaten im Korinthischen Bund; damit ermöglicht er den Siegeszug seines Sohnes Alexander d. Gr. durch Asien.
Jahrhundertelang hatten sich die hellenischen Poleis in blutigen Bruderkriegen zerfleischt; unentwegt rangen sie um die Vorherrschaft in Griechenland. Im Peloponnesischen Krieg hatte Sparta die Vormacht Athens gebrochen, danach jedoch durch schwere Fehler die eigene Hegemonie verspielt. Mit dem glänzenden Sieg bei Leuktra (371 v. Chr.) war Theben an die Stelle des Kriegerstaates getreten; seine Macht beruhte jedoch lediglich auf dem militärischen Genie des Epameinondas. Nach dem Tod des Feldherrn herrschte in Hellas politisches Chaos. Nutznießer der griechischen Zersplitterung war das Reich der Achämeniden; im Königsfrieden hatte es die hellenischen Städte Kleinasiens zurück gewonnen; persisches Gold beeinflusste maßgeblich die innergriechischen Auseinandersetzungen.
Da wuchs ein neuer Machtfaktor in Hellas heran – das aufstrebende Reich der Makedonen unter seinem politisch, wie militärisch hoch befähigten König Philipp II. (359 – 336 v. Chr., geb. um 382). Tatkräftig festigte er die Stellung des Herrscherhauses; durch siegreiche Feldzüge mehrte er das makedonische Territorium und baute eine schlagkräftige moderne Armee auf; seine Macht bedrohte schon bald das Gleichgewicht der Kräfte in Griechenland.
Beim weiteren Vordringen nach Süden stieß der König auf die Interessensphäre Athens. Dort erkannte der hochberühmte Redner und Staatsmann Demosthenes die drohende Gefahr; in den Philippischen Reden propagierte er gegen die wachsende Macht des makedonischen Herrschers die griechische „Freiheit“ (die vor allem die Möglichkeit bedeutete, sich weiterhin gegenseitig zu bekämpfen). Zweifellos tapfer und unbestechlich, zudem bereit, bis zum bitteren Ende für die eigene Überzeugung ein zustehen, vertrat er ein längst überholtes Ideal, auf dem die damalige Schwäche des Griechentums beruhte. Dagegen erkannte sein Rivale Isokrates die historische Chance: Philipp sollte das zersplitterte Hellas einen und zum Rachekrieg gegen das Achämenidenreich führen.
Ein Friedensabkommen mit Athen (346 v. Chr.), das freilich eher einem Waffenstillstand glich und die entscheidende Auseinandersetzung lediglich aufschob, nutzte der kluge Herrscher, um seinen Einfluss in Mittelgriechenland und auf der Peloponnes zu mehren.
Sechs Jahre später brach der Krieg erneut aus; bei Chaironeia erlitten die Athener und ihre thebanischen Verbündeten eine vernichtende Niederlage; die schneidige Kavallerieattacke des jungen Königssohnes Alexander hatte entscheidend zum makedonischen Sieg beigetragen (338 v. Chr.). Weit blickend verzichtete Philipp auf die Verfolgung der geschlagenen Feinde – er wollte sie für ein späteres Bündnis gewinnen (seine kluge Zurückhaltung erinnert an das maßvolle Verhalten Bismarcks nach der Schlacht bei Königgrätz). Theben traf freilich eine harte Bestrafung: Der Boeotische Bund wurde aufgelöst, die führenden Gegner des siegreichen Herrschers hingerichtet oder verbannt, Tote und Gefangene nur gegen Lösegeld freigegeben; ebenso wie Korinth und Chalkis musste die Stadt eine makedonische Besatzung aufnehmen. Dagegen erstattete der König den Athenern die Gefallenen und Kriegsgefangenen ohne Gegenleistung zurück. Der Attische Seebund wurde zwar ebenfalls aufgelöst, die Stadt durfte aber einige Stützpunkte behalten und wurde durch eine Friedensgesandtschaft geehrt – an ihrer Spitze stand der verdiente Heerführer Antipater, vor allem aber der junge Kronprinz Alexander.
Griechenland endlich vereint – Vorbereitungen für Perserkrieg
Danach wurden die Vertreter aller griechischen Staaten nach Korinth zusammengerufen; nur Sparta blieb dem Kongress fern (Herbst 338/Frühjahr 337). Dort beschloss man „auf ewig“ einen allgemeinen Frieden sowie ein Bündnis der hellenischen Poleis. Ihre Autonomie blieb zwar formell gewahrt, gewaltsame Machtwechsel wurden untersagt. Faktisch hatten sie jedoch das Recht auf eine eigenständige Außenpolitik eingebüßt. Das Beschlussorgan des Bundes war das gemeinsame Synhedrion (Bundesrat); Philipp wurde zum Hegemon und Bundesfeldherrn gewählt. Nach Jahrhunderten der Zersplitterung und Bruderkriege war es der größte „supranationale“ Zusammenschluss der griechischen Geschichte. Propagandistisch geschickt ließ der König einen Feldzug gegen das Perserreich beschließen, der die Zerstörung der hellenischen Tempel durch die „Barbaren“ rächen sollte; zugleich wurden die Truppenkontingente der einzelnen Staaten festgelegt.
Eine Vorhut war bereits nach Kleinasien entsandt, da fiel der Herrscher einem Attentat zum Opfer, hinter dem vielleicht seine verstoßene Gemahlin Olympias stand. Sein Sohn Alexander aber vollendete das Werk des Vaters und führte die griechischen Truppen und die hellenische Kultur bis an die Grenzen der Erde.
Nur eine Kampfpause: Das Friedensabkommen mit Karthago (241 v. Chr.)
Durch die Eroberung Siziliens wird Rom zur Vormacht im westlichen Mittelmeerraum; die Entscheidung zwischen beiden Großmächten fällt jedoch erst im 2. Punischen Krieg.
Im Krieg gegen König Pyrrhos hatte Rom die süditalischen Griechenstädte unterworfen; sein Machtbereich grenzte nun an die Straße von Messina und damit an karthagisches Gebiet. Seither standen sich die beiden dominierenden Staaten im westlichen Mittelmeerraum unmittelbar gegenüber: Der römische Agrar- und Militärstaat, die bedeutendste Landmacht der antiken Welt, und das nordafrikanische Handelsimperium mit seiner gewaltigen Flotte (die sich allerdings im Krieg gegen Rom als erstaunlich wirkungslos erweisen sollte). Um 800 v. Chr. von phönizischen Siedlern gegründet (davon leitet sich die Bezeichnung „Punische Kriege“ ab), hatte Karthago („Neustadt“) große Teile der nordafrikanischen Küstenländer unterworfen; zu seinem Kolonialreich gehörten Stützpunkte in Spanien sowie Sardinien und der westliche Teil Siziliens. In wechselvollen, immer wieder aufflammenden Kriegen kämpften die Karthager gegen die dortigen Griechenstädte unter der Führung von Syrakus.
Zu den bedeutendsten Gestalten des westlichen Hellenentums zählte Agathokles (um 360 – 289 v. Chr.), der nach dem Vorbild der Diadochen ein Königreich auf Sizilien und im südlichen Italien begründete. Als erster Europäer führte er im Krieg gegen Karthago ein Heer nach Afrika (allerdings endete das Ringen nicht durch diese Heldentat, sondern aufgrund der finanziellen Erschöpfung beider Kriegsparteien). Der Tyrann hinterließ Sizilien ein unseliges Erbe – seine italischen Söldner, „Mamertiner“ (Mars-Söhne) genannt. Diese besetzten Messana (j. Messina) und suchten von dort die Insel mit ihren Beutezügen heim. Nach einer Niederlage gegen Hieron II. von Syrakus rief ein Teil der Raubgesellen die Karthager zu Hilfe, andere dagegen die Römer; mit deren Eingreifen auf Sizilien begann der 1. Punische Krieg (264 – 241 v. Chr.).
Die Insel wurde zum Hauptschauplatz der gewaltigen Auseinandersetzung, in der Rom schon bald eine eigene Seemacht aufbaute. Da sich die Legionen in offener Schlacht als überlegen erwiesen, führte Hamilkar Barkas („Blitz“), der Vater Hannibals, seit 247/46 einen erfolgreichen Kleinkrieg gegen die Feinde; als Hauptstützpunkt diente ihm der Eryx (j. Erice), der beherrschende Felskegel des westlichen Sizilien. Solange die karthagischen Seestreitkräfte seine Versorgung gewährleisteten, blieb die römische Stellung auf der Insel bedroht. Nach der vernichtenden Niederlage der letzten punischen Flotte bei den Ägatischen Inseln wurde diese Position jedoch unhaltbar, denn nun waren die Ressourcen Karthagos erschöpft.
Sizilien in römischer Hand – Karthago sinnt auf Revanche
Daher wurde Hamilkar von seiner Regierung beauftragt, mit dem siegreichen Konsul C. Lutatius Catulus über ein Friedensabkommen zu verhandeln. Eine vorläufige Vereinbarung legte fest, dass die punischen Truppen Sizilien räumten; die demütigende Forderung nach einem Abzug ohne Waffen wurde gegen eine geringfügige Zahlung fallengelassen. Die kriegsgefangenen Römer kamen ohne Lösegeld frei, die Karthager durften losgekauft werden; die besiegte Stadt sollte 2.200 Talente in zwanzig Jahren als Kriegsentschädigung zahlen. In den Vertrag waren die jeweiligen Bundesgenossen einbezogen; in deren Gebiet wurde die Werbung von Söldnern untersagt, ebenso der Versuch, die fremden Verbündeten für das eigene Lager zu gewinnen (dies sollte zum Anlass für den 2. Punischen Krieg werden!).
Aber die endgültigen Friedensbedingungen konnten nur der Senat und das Volk von Rom festlegen; die Volksversammlung (Comitia centuriata) erhöhte die Reparationen auf 3.200 Talente in zehn Jahresraten und forderte außerdem die Abtretung der „Inseln zwischen Sizilien und Italien“.6 Der Vertrag stellte die „Freundschaft“ zwischen den Kriegsgegnern wieder her, d. h. man kehrte zu normalen völkerrechtlichen Beziehungen zurück; es war ein bewaffneter Konflikt zwischen gleichrangigen Großmächten gewesen (ähnlich wie im Zeitalter des Absolutismus) und keiner der Vernichtungskriege, die Rom später gegen seine Widersacher führen sollte.
Mit dem Friedensabkommen hatten sich die Machtverhältnisse im westlichen Mittelmeerraum entscheidend verändert, ebenso die Organisation des römischen Staates, der mit dem karthagischen Besitz auf Sizilien seine erste „provincia“ gewann, mit Syrakus das erste Klientelkönigreich. Allerdings hatte das brutale Vorgehen gegen die dortige griechische Bevölkerung, etwa bei der Plünderung von Akragas (j. Agrigent), das internationale Ansehen Roms schwer geschädigt.
Schon bald konnte die Tiberstadt ihren Machtbereich erneut erweitern; skrupellos nutzte sie die Schwächung Karthagos durch den Aufstand seiner unzufriedenen Söldner, um Sardinien zu besetzen und dem Gegner erneut den Krieg zu erklären; gegen eine Zahlung von 1.200 Talenten wurde der Friede „großzügig“ wiederhergestellt. Hier zeigte sich erstmals der nackte Imperialismus der Römer, der in den folgenden Jahrhunderten zur Verwüstung und Ausplünderung zahlreicher Länder führen sollte; erst später haben die Segnungen der „Pax Romana“7 ihre brutale Eroberungspolitik nachträglich gerechtfertigt.
Triumph der römischen Beharrlichkeit: Der Frieden mit Karthago (201 v. Chr.)
Rom steigt zur Weltmacht auf; die Niederlage Hannibals bei Zama besiegelt den Untergang Karthagos.
Im 1. Punischen Krieg hatten die Karthager ihre Stützpunkte auf Sizilien, durch einen eklatanten römischen Rechtsbruch später auch Sardinien eingebüßt. Zum Ersatz für die verlorenen Gebiete begann Hamilkar Barkas mit dem Aufbau eines Kolonialreiches in Spanien, das wertvolle Silbervorkommen und gute Möglichkeiten für die Anwerbung von Söldnern unter den kriegerischen Stämmen des Landes bot. Zunächst musste Rom dem Machtzuwachs der Rivalin tatenlos zusehen, da der drohende Krieg gegen die Kelten in Oberitalien alle Kräfte erforderte. Sobald diese jedoch niedergeworfen waren, griffen die Römer in die spanische Interessensphäre Karthagos ein, wo inzwischen Hamilkars Sohn Hannibal die Machtstellung des Vaters übernommen hatte; sie putschten in der Stadt Sagunt ihre eigenen Anhänger an die Regierung (und verstießen damit gegen den Friedensvertrag von 241!). Diese griffen die benachbarten Verbündeten der Karthager an und stellten damit den jungen Heerführer vor ein Dilemma: Wenn er die Rechtsbrüche hinnahm, war die punische Machtstellung in Spanien erschüttert, da er seine Bundesgenossen offensichtlich nicht zu schützen vermochte; ein Angriff auf Sagunt musste hingegen zum Konflikt mit Rom führen. Die siegreichen Feinde haben Hannibal später als „Alleinschuldigen“ für den Kriegsausbruch abgestempelt; nach zahlreichen vergleichbaren Propagandamanövern im 20. und 21. Jh. kann dies nicht überraschen (im Irak suchen die Besatzungstruppen noch immer nach Saddam Husseins „Massenvernichtungswaffen“!). Tatsächlich blieb ihm keine andere Wahl, wenn er nicht die außenpolitische Handlungsfähigkeit des eigenen Staates aufgeben wollte. Daher löste er durch die Eroberung von Sagunt den 2. Punischen Krieg aus (218 – 201 v. Chr.). Seine ersten Jahre waren durch glänzende Siege des genialen punischen Feldherrn geprägt; mit der Vernichtung eines römischen Heeres von 80.000 Mann in der Schlacht bei Cannae (216 v. Chr.) schien der Krieg entschieden. Aber nun änderte der Gegner seine Strategie und bot Hannibal keine Gelegenheit mehr zur offenen Feldschlacht; auf den anderen Schauplätzen ging man jedoch offensiv gegen die Feinde vor. Mit den Erfolgen des jungen P. Cornelius Scipio in Spanien wandte sich das Kriegsglück; als dieser in Nordafrika landete und Karthago selbst bedrohte, wurde Hannibal aus Italien abberufen. Nachdem Verhandlungen mit dem römischen Heerführer gescheitert waren, mussten die Waffen entscheiden; bei Zama vernichtend geschlagen, riet der punische Feldherr selbst zum Frieden (202 v. Chr.).
Sieg über Hannibal – Karthago zum Untergang verdammt
Die dreißig Mitglieder des Ältestenrates begaben sich zu Scipio und nahmen die vorläufigen Bedingungen für ein Abkommen entgegen: Karthago blieb autonom, wurde aber auf sein afrikanisches Gebiet beschränkt; Spanien und die Inseln waren endgültig verloren. Als „Freunde und Bundesgenossen des römischen Volkes“ (amici et socii populi Romani) waren die Besiegten fortan zur Heerfolge verpflichtet. Gefangene und Überläufer mussten ausgeliefert werden (die abgefallenen Latiner wurden enthauptet, römische Bürger jedoch gekreuzigt), ebenso die Kriegsschiffe bis auf zehn sowie alle Elefanten; die Haltung dieser Tiere war künftig untersagt, ebenso die Anwerbung von Söldnern8. Die besiegte Stadt sollte 100 Geiseln9 stellen, sowie eine Kriegsentschädigung von 10.000 Talenten in 50 Jahren leisten. Für die Zukunft entscheidend waren zwei weitere Bestimmungen des Vertrages: Der mit den Römern verbündete Numiderkönig Massinissa sollte die früheren Besitzungen und die seiner Vorfahren zurückerhalten (ein „Freifahrtschein“ für spätere Gebietsforderungen!); Karthago durfte außerhalb Afrikas keine Kriege mehr führen, im Land selbst nur mit römischer Erlaubnis.
Den Besiegten wurde ein dreimonatiger Waffenstillstand gewährt, um das Abkommen in Rom bestätigen zu lassen; in dieser Zeit mussten sie Sold und Verpflegung für Scipios Heer übernehmen. Der Senat empfing die karthagische Gesandtschaft im Tempel der Bellona (nahe dem späteren Theater des Marcellus). Bei den Beratungen erhob sich Widerspruch gegen die vorläufigen Friedensbedingungen; manche forderten die Zerstörung Karthagos. Schließlich billigte die Volksversammlung den Vertragsentwurf Scipios (201 v. Chr.). Eine Kommission des Senates reiste mit den punischen Gesandten nach Afrika, um letzte Details festzulegen (etwa die genaue Grenzziehung). Danach trat das Abkommen in Kraft, von beiden Seiten feierlich beschworen; schmerzerfüllt mussten die Karthager mit ansehen, wie ihre Schiffe in Flammen aufgingen – es erschien ihnen, als ob ihre Stadt selbst brannte!
Mit diesem Friedensschluss war Rom endgültig zur Weltmacht aufgestiegen, der die anderen Staaten und Völker zwischen Spanien und Syrien schon bald erliegen sollten; Karthago hatte dagegen jegliche politische und militärische Bedeutung eingebüßt. Allerdings ermöglichten die durchgreifenden inneren Reformen Hannibals – der sich hier auch als bedeutender Staatsmann erwies – eine wirtschaftliche Erholung, die schon bald römische Ängste (wenngleich von Karthago tatsächlich keine Gefahr mehr drohte) und Begehrlichkeiten weckte. Man hatte nicht vergessen, wie nahe die Stadt dem Untergang gewesen war; noch Generationen später erschreckten die Römer ihre unartigen Kinder mit dem Ruf „Hannibal ad (nicht: ante) portas“10. In geradezu pathologischem Hass hat M. Porcius Cato immer wieder die Zerstörung der früheren Rivalin gefordert.11
Die vagen Formulierungen des Friedensvertrages boten hinreichend Gelegenheit, die einst so stolze Stadt weiterhin zu demütigen. Immer wieder besetzte Massinissa karthagisches Gebiet, willig bestätigten die Kommissionen des Senates seine Rechtsbrüche. Als sich die Bedrängten endlich zum Widerstand aufrafften, schlug Rom erbarmungslos zu. Da sie – entgegen den Bestimmungen des Friedensvertrages – ohne Einwilligung der Siegermacht Krieg geführt hatten, nötigte man sie zu immer neuen Zugeständnissen, um ihnen schließlich die Zerstörung Karthagos anzukündigen. Da regte sich der verzweifelte Überlebenswillen der Einwohner, die ihre Vaterstadt heldenhaft gegen die römischen Legionen verteidigten. Erst nach dreijähriger Belagerung wurde sie durch den jüngeren Scipio erobert und dem Erdboden gleichgemacht (149 – 146 v. Chr.), die Überlebenden in die Sklaverei verkauft, der Ort verflucht – er sollte auf ewig unbewohnt bleiben (Caesar gründete später ein neues Karthago, das aufgrund seiner einzigartigen Handelslage zu einer der bedeutendsten Metropolen des Imperium Romanum wurde).
Das Ende der Souveränität: Der Vertrag von Apameia (188 v. Chr.)
Rom wirft die hellenistischen Staaten nieder und erringt die Vorherrschaft im östlichen Mittelmeerraum. Seit dem Frieden von Apameia kennt es keinen gleichrangigen Gegner mehr.
Mit dem Sieg über Karthago hatte Rom faktisch die Herrschaft über den westlichen Mittelmeerraum erlangt (201 v. Chr.); obwohl das Volk nach diesen schweren Jahren kriegsmüde war, griff der Senat unverzüglich in die Auseinandersetzungen des hellenistischen Ostens ein. Dort hatte sich nach dem Tod Alexanders d. Gr. ein Staatensystem herausgebildet, das in mancher Hinsicht der außenpolitischen Konstellation im Zeitalter von Barock und Aufklärung glich: Drei Großmächte rivalisierten um die Vorherrschaft – Makedonien, das ptolemäische Ägypten sowie das Seleukidenreich, das sich von Kleinasien bis zum Indus erstreckte; zwischen ihnen versuchten sich die kleineren Staaten (Pergamon, Rhodos, Sparta, der Achäische Bund u. a.) in wechselnden Allianzen zu behaupten. Die Kriegführung – geprägt von gegenseitiger Hochachtung und ritterlicher Courtoisie – war ebenfalls dem Barock vergleichbar, ebenso ihre Zielsetzung; man kämpfte um einzelne Städte und Provinzen, versuchte aber nie, den Gegner zu vernichten (der bereits im folgenden Konflikt ein Verbündeter sein konnte).
Der Hilferuf von Rhodos und Pergamon gegen die bedrohlich anwachsende Macht Philipps V. von Makedonien bot Rom den gewünschten Anlass, in die hellenistische Welt auszugreifen (201 v. Chr.). Erfolgreich gab man die Parole aus, die Griechen vor der Übermacht des Königs zu beschützen; nahezu alle Hellenen traten auf die römische Seite. Nach seiner Niederlage bei Kynoskephalai musste Philipp alle griechischen Städte in Europa und Kleinasien aufgeben; bei den Isthmischen Spielen des folgenden Jahres (196 v. Chr.) verkündete der siegreiche Feldherr T. Quinctius Flamininus unter allgemeinem Jubel die Freiheit der Hellenen (diese hinderte die Römer allerdings nicht, hohe Kontributionen bei ihnen einzutreiben).
Es folgte der Krieg gegen Antiochos III. d. Gr. (223 – 187 v. Chr.), den mächtigsten Herrscher dieser Zeit. Nachdem er mehrere Aufstände niedergeworfen und mit wechselndem Erfolg gegen die Ptolemäer gekämpft hatte, begann der König seine viel bewunderte „Anabasis“, die an den Siegeszug Alexanders d. Gr. anknüpfte – er durchzog Persien und Medien, unterwarf die Parther und drang bis nach Indien vor (212 – 205 v. Chr.). Danach entriss er den ägyptischen Herrschern das südliche Syrien sowie Phönizien und besetzte die ehemaligen makedonischen Stützpunkte in Kleinasien. Als er aber den Hellespont überschritt und Thrakien eroberte, stieß er auf die Interessensphäre der Römer; deren Forderung nach allgemeiner Freiheit der hellenischen Städte bedrohte wiederum die Herrschaft des Königs über Kleinasien. Nach langwierigen Verhandlungen, die gleichzeitig zu Kriegsvorbereitungen genutzt wurden, setzte Antiochos nach Griechenland über, freilich mit völlig unzulänglichen Streitkräften (192 v. Chr.). Das militärische Genie Hannibals, der am Seleukidenhof Zuflucht gesucht hatte, nutzte er ebenfalls nicht – er schob den besten Heerführer seiner Zeit zu einem unbedeutenden Flottenkommando ab! Bei den Thermopylen geschlagen – dort hatte einst Leonidas den Heldentod gefunden – kehrte der König nach Kleinasien zurück; als die Römer die Meerengen überschritten und weitere Erfolge errangen, war er bereit, seine europäischen Besitzungen, sowie alle Griechenstädte aufzugeben. Jetzt aber forderten die Römer, er solle auf Asien diesseits des Taurosgebirges verzichten. Bei Magnesia fiel die Entscheidung des Krieges; die seleukidische Armee erlitt eine vernichtende Niederlage. Das nominelle Kommando führte dabei der Konsul L. Cornelius Scipio, die eigentlichen Entscheidungen traf jedoch sein berühmter Bruder, der Sieger von Zama (190/89 v. Chr.).
Seleukidenreich niedergeworfen – Rom Herrin der Welt
Der geschlagene Herrscher floh in das phrygische Apameia Kibotos (nicht die bekanntere gleichnamige Stadt in Syrien); man gewährte ihm einen Waffenstillstand, um Friedensverhandlungen einzuleiten. Sein ranghöchster Minister und Feldherr Zeuxis reiste nach Rom, wo man die Bestimmungen des Abkommens festlegte. Im Frühjahr 188 v. Chr. wurde der Vertrag in Apameia feierlich abgeschlossen und beschworen: Der König musste Kleinasien diesseits des Tauros aufgeben, ferner alle Elefanten sowie – bis auf zehn Schiffe – die Kriegsflotte übergeben (deren Bewegungsfreiheit zudem eingeschränkt wurde); die Kriegsgefangenen und Überläufer sollten ausgeliefert werden, ebenso die Römerfeinde am seleukidischen Hof (Hannibal war bereits entflohen). Für das Abkommen bürgten zwanzig Geiseln, unter ihnen der gleichnamige Sohn des Herrschers (der spätere Antiochos IV., dessen Hellenisierungspolitik zum Aufstand der Makkabäer führte). Durch den Friedensschluss wurde die „Freundschaft“ zwischen den siegreichen Römern und dem König erneuert. Diesen sollte der Vertrag sogar das Leben kosten: Die hohe Kriegsentschädigung von 12.000 Talenten (zuvor hatte er bereits 3.000 Talente erlegen müssen) nötigte Antiochos, alle möglichen Geldquellen zu erschließen; als er bei Susa die Schätze eines Baalstempels plünderte, wurde er von der erbitterten Bevölkerung erschlagen.
Nach dem Frieden von Apameia stand der Osten des Mittelmeerraumes unter römischer Kontrolle, auch wenn der Senat die eroberten Gebiete nicht annektierte, sondern den Verbündeten überließ, v. a. Eumenes II. von Pergamon, dessen kühne Kavallerieattacke die Schlacht bei Magnesia entschieden hatte. Erst 146 v. Chr. wurden Griechenland und Makedonien in Provinzen umgewandelt, später die kleinasiatischen Länder. Während auf den Sieg von Pydna über die makedonische Phalanx (168 v. Chr.) kein Friedensschluss folgte – stattdessen teilte man das unterworfene Land nach der altbewährten Devise „divide et impera“12 in vier streng voneinander geschiedene Gebiete auf –, hatte man Antiochos zumindest die Fiktion eines Abkommens zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern gewährt. Tatsächlich stand jedoch die Souveränität aller Völker und Länder des Mittelmeerraumes seither auf dem (noch nicht erfundenen) Papier. Denn nach einem bekannten Wort Th. Mommsens ist ein Staat nur dann wirklich souverän, wenn er (mit Aussicht auf Erfolg) gegen jedes andere Land Krieg führen kann. Angesichts der militärischen Übermacht Roms war dies jedoch keinem potentiellen Gegner mehr möglich – die Tiberstadt war zur unbestrittenen Herrin der Welt aufgestiegen.13
Pulsuz fraqment bitdi.