Kitabı oxu: «Totgeschwiegen»

Şrift:

Thomas Trescher

TOTGESCHWIEGEN

Warum es der Staat

Mördern so leicht macht

Mit einem Vorwort von

Mark Benecke



ISBN 978-3-200-06546-8

eISBN 978-3-200-06675-5

© Edition QVV, Wien 2019

Edition QVV ist ein Verlag der Quo Vadis Veritas Redaktions GmbH

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Vorwort: Mark Benecke

benecke.com

Umschlaggestaltung und Satz: Sophie Gudenus

Grafiken: Lilly Panholzer

Lektorat: Lucia Marjanović

Druck und Bindung: GGP Media

Printed in Germany

Besuchen Sie uns im Internet:

totgeschwiegen.at, www.qvv.at und www.addendum.org

INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT

WARUM DER STAAT MORDE ÜBERSIEHT

„Sie haben nie nach ihm gesucht“: Der Fall Raven Vollrath

„Alle hätten mehr Arbeit“: Warum jeder zweite Mord übersehen wird

Leichen im Keller: Der tiefe Fall Österreichs

GERICHTSMEDIZIN AM ENDE

Herz ohne Ruhe: Wie die Gerichtsmedizin entstand

Ka scheene Leich: Die traurige Geschichte der Wiener Gerichtsmedizin

CSI auf Schwyzerdütsch: Die Zukunft der Gerichtsmedizin

VERSAGEN DER TOTENBESCHAU

„Ich bin Kain Mörder“: Der Fall Wolfgang K.

Dem Tod begegnen: Warum die Totenbeschau darniederliegt

„Damit wir sie nicht wieder ausgraben müssen“: Der Fall Sandra Reiter

Getötet auf göttlichen Befehl: Der Fall Gertrude P.

Die letzte Party: Der Fall Karin E.

WENN DER STAAT WEGSCHAUT

Tod in der Jogginghose: Der Fall Rachat Alijew

„Es wurde versemmelt“: Der Fall Wolfgang Priklopil

Der unmögliche Suizid: Der Fall Alois H.

Der letzte Mieter: Der Fall Cafer Ilkay

Jemand muss nachgeholfen haben: Der Fall Daniela B.

KRANKENHAUS UND PFLEGE

„Die Waltraud wird’s schon richten“: Der Fall Lainz

Alt und egal: Warum Patiententötungen so selten erkannt werden

Die Kapitulation des Verstandes: Der Fall Niels Högel

UNERWÜNSCHTE NEBENWIRKUNGEN

Das große Desinteresse: Woran die Österreicher wirklich sterben

Zahlenspiele: Wie viele Suizide und Drogentote nicht erfasst werden (sollen)

Verschwiegen und vertuscht: Warum es in Österreich (offiziell) kaum Behandlungsfehler gibt

VORWORT

Fehler passieren. Depressive Piloten ermorden ihre Passagierinnen und Passagiere, indem sie die Maschine gegen einen Berg oder in den Ozean fliegen. Autorennende Menschen töten Reisende oder Fußgängerinnen und Fußgänger, die ihnen in den Weg kommen. Passiert. Müsste es aber nicht.

Kein Verbot der Welt verhindert, dass Menschen sich unsozial und tödlich verhalten. Ebenso wenig gibt es ein Gesetz gegen unbemerkte Fehler. Nach einer übersehenen Spur fragt niemand. Denn ob Speichel, Sperma, Insektenflügel oder eine Blutspur am Tatort waren, das erhellt nur die- oder derjenige, der sie wahrgenommen hat. Was ich dort nicht gesehen und eingesammelt habe, taucht später weder in der Akte noch im Labor auf. Es gibt keine Liste der nicht eingesammelten Tatort-Spuren.

So kommt es, dass nicht immer klar sein kann, ob ein Mensch getötet wurde. Es könnten ja auch ein Unfall, eine Selbsttötung oder eine Erkrankung – der „natürliche Tod“ – zum Tod geführt haben. Um das zu klären, müssten alle toten Personen „durchsucht“, also aufgeschnitten, durchleuchtet und untersucht werden. Auch ihre räumliche Umgebung müsste auf Spuren des Täters, der Täterin oder eben deren Abwesenheit durchkämmt werden. Viel Arbeit, die viel Steuergeld kostet. Doch wollen Sie gerne mehr Steuern zahlen? Oder drücken Sie sich mit hundert Tricks davor, die staatliche Spurensuche durch Ihren Anteil zu fördern?

Das also ist Problem Nummer eins: Geld. Ausbildung, Tatort-Lampen, Büros und Labors kosten Geld. So weit, so einfach.

Mit Zeit, Geld und Ausrüstung müssen aber alle Menschen und somit auch „der Staat“ haushalten. Als in Görlitz beispielsweise einmal ein Jahr lang fast alle Toten untersucht wurden, zeigte sich, dass auch bei sicher natürlichen Toden fast die Hälfte der im Totenschein eingetragenen „Grundleiden“ nicht mit dem Laborbefund übereinstimmten. Das wäre mit Geld und Ausbildung sehr leicht zu lösen. Es kostet aber Steuergelder oder Krankenkassenbeiträge.

Die zweite Schwierigkeit ist kniffliger: falsche Grundannahmen. Ein Ehepaar hat so richtig Krach, es knallt, die Leiche des einen wird später gefunden, die Lebensversicherung hat schon gezahlt? Dann sieht es für den lebenden Partner oder die lebende Partnerin finster aus. Ein junger Mann, dauernd pleite, lügt sich und seinen Verwandten sein ganzes Leben zurecht. Dann stirbt seine steinreiche Tante, und er war in der Nähe. Ziemlich klarer Fall.

Wir wissen aber, dass alleine in den USA seit den 1990er Jahren jährlich etwa zehn Personen aus den Todeszellen oder aus lebenslanger Haft – und damit ist in den USA oft tatsächlich „das gesamte restliche Leben“ gemeint – entlassen werden, weil zwar alles durch alle Instanzen sonnenklar war. Doch dann werden Jahre oder Jahrzehnte alte Spuren untersucht, die das Gegenteil beweisen, also zeigen, wer die Tat wirklich begangen hat.

Das allerdings ist noch Glück im maßlosen Unglück, denn die Spuren waren dann noch gelagert und auffindbar. Oft genug sind sie es aber nicht, besonders wenn der Fall als behördlich abgeschlossen gilt. Den Kommissar, der mit hochgeschlagenem Kragen über regennasse Straßen geistert und nach Feierabend auf eigene Faust die Spuren sucht, gibt es nicht. So etwas ist verboten. Und den Platz, alle Spuren auch nach der Verurteilung aufzubewahren, hat auch kaum jemand. Denn Platz kostet erstens Geld, und zweitens wird er auch für etwas anderes gebraucht. Wohnraum, Krankenhäuser oder Spielplätze beispielsweise. Kurz gesagt, es gibt viele andere gesellschaftliche Interessen als gerichtliche Gerechtigkeit.

Abgesehen von ungeprüften Grundannahmen, dem Glauben an das Gute und anderen eigentlich gut untersuchten Fehlerquellen ist eine häufig gestellte und ganz praktische Frage die der im deutschsprachigen Raum vorliegenden unentdeckten mehr oder weniger absichtlichen Tötungen. „Mehr oder weniger“ deswegen, da Kinder von aufgeregten, verwahrlosten oder unsozialen Eltern auch ohne Absicht, aber doch mit Wut oder Gleichgültigkeit getötet werden, etwa durch Totschütteln, wenn das Kind zu viel lärmt oder sonstwie lästig scheint.

Da aber plötzliche, „natürliche“ Kindstode zu den häufigsten Todesarten sowohl in der Kriminalistik als auch der Rechtsmedizin und Kinderheilkunde zählen, und da die Ursachen dafür erstens vielfältig – Zigaretten rauchende Eltern gehörten dazu – und zweitens nicht endgültig erforscht sind, könnten hier besonders viele verdeckte Tötungen vorliegen. In England schätzt man bis zu ein Achtel der plötzlichen Kindstod-Fälle als unerkannte Gewalttaten ein.

Als für eine deutsche Studie zum plötzlichen Kindstod eine große Zahl toter Kleinkinder rechtsmedizinisch untersucht wurde, fanden sich circa drei Prozent bis dahin unerkannte Tötungen unter den zunächst als „natürlich“ eingeordneten Krippentoden oder Meldungen wie „Bauchschmerzen“, die allerdings nach Leichenöffnung und Haar-Untersuchungen als Darmriss durch Fußtritte, absichtliche Vergiftung mit Tabletten und Ähnliches erklärt werden konnten.

Durch solche wissenschaftlichen – das heißt nicht von der Staatsanwaltschaft beauftragten – Leichenöffnungen in zunächst unverdächtigen Todesfällen wurde dieselbe Menge an Tötungen erkannt wie bei bestehendem polizeilichem Verdacht. Sie haben richtig gelesen. Eigentlich müsste jede Kinderleiche seziert werden.

Das allerdings behagt manchen Menschen aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht. Manchmal liegt es also auch nicht am Geld.

Zuletzt noch zur häufigsten Frage, die zumindest mir in diesem Zusammenhang gestellt wird: Wie viele Erwachsene sterben durch Gift, Gewalt oder Hassausbrüche, ohne dass es auffällt?

Es kommt darauf an. Die Augen aller richten sich beispielsweise weniger auf einsame, nervenkranke, verkauzte oder sozial vergessene Menschen. So kommt es, dass bei „Wohnungsleichen“, die einmal Menschen mit wenigen Sozialkontakten waren, vermutlich besonders häufig nur Zufälle bewirken, dass eine angebliche Verstopfung der Lungenadern als Stromunfall erkannt wird: Die tote Person lag bei diesem Fall neben einer neu gekauften Lampe. Der im Nachhinein auffällige Lageort ist allerdings an der Leiche auf dem Edelstahltisch im Institut nicht zu erkennen. Nur die Beschreibung des Fundorts hilft hier weiter.

Ging es schief, dann fehlt es am Austausch von Informationen, die beim Blick von allen Seiten schnell seltsam und „verdächtig“, sonst aber nebensächlich wirken können. Öfters würden uns auch bessere Fotos vom Fundort helfen.

Ob ein einsamer Mensch durch eine Plastiktüte erstickt wurde, anstatt dem Alkohol zum Opfer gefallen zu sein, ist aber auch auf einem technisch einwandfreien Foto nicht zu erkennen. Faustschläge, Würgen, Drosseln, Gifte, falsche Geständnisse – all das lässt sich durch einen „Anfangsverdacht“ (so heißt es im Behördendeutsch) gut und so in folgende Untersuchungen gießen, dass die Wahrheit durch Spuren dargestellt werden kann. Wenn kein Anfangsverdacht da ist, würde auch ein brachiales „Immer-Alles-Untersuchen“ helfen. Aber Sie wissen schon: Das kostet.

Einige Kolleginnen und Kollegen schätzen das Verhältnis von unerkannten zu erkannten Tötungen in Europa auf 1:1 bis sogar 3:1 ein; wie schon erwähnt besonders bei Kleinkindern. Andere sind sich da nicht so sicher, da sie beispielsweise bei der Untersuchung von Leichen vor der Verbrennung im Krematorium auch nach Jahrzehnten nur einmal den klassischen übersehenen Messerstich im Rücken gesehen haben. Die Frage ist nur, wie viele nicht krankheitsbedingte Erstickungen, Fußtritte, als Selbsttötungen erscheinende Erhängungen oder Vergiftungen und unerlaubte Sterbehilfen sich darunter befunden haben.

Große, weltweite Studien würden helfen, da sind sich alle Kolleginnen, Kollegen und ich einig. Dann werden wir die genauen Zahlen erfahren.

Bis dahin gilt: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Ich würde als Kriminal-Praktiker daher dazu raten, dass Sie im Zweifelsfall erstens eine sehr gute, fachlich erfahrene Anwältin oder einen ebensolchen Anwalt hinzuziehen. Sofort und ohne Zögern. Andernfalls ist die Akte geschlossen, sind die Spuren weggespült und die Leiche gewaschen, begraben oder verbrannt.

An dieser Hürde – der schnellen rechtlichen Beratung – scheitern die meisten unserer Klienten und Klientinnen. Sie vertrauen lieber auf den Staat, die Gerechtigkeit oder das Gute anstatt auf Druck von unten.

Zweitens sollte sich niemand scheuen, die Wahrheit aufzuschreiben, notfalls bei einer Notarin oder einem Notar. Einer unserer Klienten hatte sich jahrelang nicht getraut, ein Tötungsdelikt anzuzeigen, weil er kein Gerede im Dorf wollte: Der Täter war einer seiner Verwandten. Am Ende saß der Zeuge selbst im Gefängnis, weil er plötzlich aus anderen Gründen als Hauptverdächtiger galt. Hätte er von Anfang an offen beschrieben, was er gesehen hatte, so wären die dazu passenden Spuren noch an Ort und Stelle gewesen und hätten seine Aussage bestätigt. Nun waren sie jedoch verschwunden und das Mordzimmer renoviert.

Drittens rate ich dazu, einzusehen, wenn es zu spät ist. Die meisten Kinder aus der DDR, die ihren Eltern weggenommen wurden, sind entweder längst zersetzt, falls sie damals gestorben waren, oder die Kinder haben nie erfahren, dass sie zwangsadoptiert wurden. Manchmal gibt es eben keine Spuren mehr. Oder die Spurensuche ist den Angehörigen zu anstrengend.

Wie schon gesagt: Dinge gehen schief. Sie müssen es aber nicht.

Schauen Sie hin, machen Sie Druck, und sehen Sie ein, wenn es zu spät ist.

Mark Benecke

Kriminalbiologe

WARUM DER STAAT MORDE ÜBERSIEHT
„Sie haben nie nach ihm gesucht“: Der Fall Raven Vollrath

Der Anwalt hat ihnen abgeraten, der Bestatter auch. Ihr Mann hat gesagt, er kann das nicht. Nicht auch das noch. „Dann gehe ich alleine“, hat sie gesagt. Um ihrem Sohn so nahe wie möglich zu sein. Natürlich kommt ihr Mann doch mit, nach allem, was sie gemeinsam durchgemacht haben. Also stehen sie auf dem Friedhof neben dem Grab ihres Sohnes, sehen dabei zu, wie er wieder aus der Erde gehoben wird. Es ist ihre letzte Chance zu erfahren, welches Geheimnis er mit unter die Erde genommen hat.

„Sie werden mich jetzt vielleicht für verrückt halten, aber am liebsten hätte ich ihn eingepackt und mit nach Hause genommen“, sagt sie. Sie habe nicht einmal einen Geruch wahrgenommen. Ihr Mann sitzt daneben und sagt nur: „Na ja …“. Sie hat das Grausame nicht gesehen. „Ich habe mein Kind gesehen.“

Warum ihnen der Bestatter dringend von der Exhumierung abgeraten hat, sehen sie schnell: Ihr Kind war „pietätlos beerdigt“, sagt sie; kein Zinkeinsatz, keine Decke, kein Kissen. „Sogar der Bestatter hat uns beschissen.“ Es ist ein letzter Schlag ins Gesicht. „Unser Anwalt hat gesagt, wir sollen ihn verklagen, aber wir hatten nicht mehr die Kraft dafür.“ Nach allem, was sie mitgemacht hatten, war es ihnen das nicht wert. Maryon und Günter Vollrath haben nicht nur ihren einzigen Sohn verloren. Nicht nur gegen das Versagen der Behörden gekämpft. Sondern auch gegen ein bewusstes und offensives Wegschauen. Gegen offene Feindseligkeit der Behörden. Am Ende, erzählen sie, „war die Wut auf den Staat Österreich größer als die Wut auf den Mörder unseres Sohnes“.

Am 22. Dezember 2005 hat Maryon Vollrath abends zum letzten Mal mit ihrem Sohn telefoniert, um 17.05 Uhr, sie weiß es heute noch. Zwanzig Tage zuvor, am 2. Dezember, ist Raven mit einem Freund nach Tirol gefahren, den er in seiner Heimat Ilmenau in Thüringen im Zuge eines 1-Euro-Jobs für Hartz-IV-Empfänger kennengelernt hat. Markus hatte einen Job beim Rohnenlift im Tiroler Ort Zöblen in Aussicht, und Raven hat eine Chance gesehen, dort auch an Arbeit und selbstverdientes Geld zu kommen. Beim Rohnenlift hat es zwar nicht geklappt, dafür konnte er in Hochsölden als Hausmeister im „Sonnenhotel“ arbeiten.

Seine Mutter ist stolz auf ihn, dass er sein Leben selbst in die Hand nimmt. Tirol ist eine logische Wahl, er liebt die Berge genauso wie seine Eltern. Raven ist das Nesthäkchen der Familie, er kommt 1980 acht Jahre nach seiner Schwester zur Welt. Die Großmutter hat den Namen ausgesucht, sie stirbt kurz nach Ravens Geburt. Der gewaltsame Tod war immer präsent im Leben der Vollraths, auch Günter Vollraths Bruder wurde einst ermordet. Vielleicht ist er deshalb weniger erfreut, dass sein Sohn Raven das Nest verlassen will, noch dazu so kurz vor Weihnachten. Er solle doch den Jahreswechsel noch abwarten, vielleicht ergäbe sich doch noch etwas in der Heimat. „Es war das erste Weihnachten ohne unseren Sohn. Seitdem gibt es kein Weihnachten mehr.“

Am 21. Dezember kommt es zu einem Streit zwischen Raven und seiner Chefin im „Sonnenhotel“, er packt seine Sachen. Früh am nächsten Morgen fährt er nicht zurück in die Heimat, sondern nach Zöblen, um bei Markus und dessen Mutter, die mittlerweile mit ihrem Sohn dort lebt, unterzukommen. Sie leben im ersten Stock des Liftgebäudes und stellen ihm eine Klappmatratze zur Verfügung. Zöblen im Außerfern ist eine abgelegene Gegend im letzten Winkel Tirols, zwei Autostunden von Innsbruck entfernt. Außerhalb der Saison wirkt es so, als wäre man hinter der Wand aus Marlen Haushofers Roman gelandet: Die Gebäude sind alle da, aber die Menschen fehlen. Im Dezember ist es ein beliebtes Skigebiet für jene, die ein bisschen abseits des Trubels riesiger Skigebiete auf der Piste stehen wollen.

Bis heute fahren Ravens Eltern immer wieder hierher, um ihres Sohnes zu gedenken, mindestens einmal im Jahr. Es ist immer noch schwierig, wenn die Erinnerungen wieder wie eine Lawine auf sie einstürzen. Mittlerweile sind beide im Pensionsalter, in Ilmenau vermieten sie Ferienwohnungen. Gerade erst haben sie sich schweren Herzens von ihrem Auto getrennt; jenem Auto, mit dem sie damals losgefahren sind, um nach ihrem Sohn zu suchen. „Das Leben geht zwar weiter, aber es ist anders.“ Mittlerweile fahren sie wieder gerne in den Urlaub, am liebsten zum Wandern in die Berge.

Raven hatte ein inniges Verhältnis zu seinen Eltern, sie telefonierten fast jeden Tag, oft mehrmals. Aber am 23. Dezember, kurz nach dem Zerwürfnis mit seiner Chefin: nichts. Es ist der letzte Tag, an dem er in Zöblen gesehen wird. Am 24. Dezember: nichts. „Am Heiligen Abend ruft man doch die Familie an.“ Am 25. und am 26. Dezember: noch immer nichts. In ihrer Heimat Ilmenau wollen die Eltern am 26. Dezember eine Vermisstenanzeige aufgeben, aber sie wird abgelehnt: Raven sei 25 Jahre alt, er könne machen, was er wolle.

Telefonisch versuchen sie, in Tirol sein Auto suchen zu lassen, und bekommen den Hinweis, dass es auf dem Parkplatz des Rohnenlifts stehe. Es ist unversperrt, wie sich herausstellt; mit seiner Geldbörse, seinem Führerschein, seinem Sozialversicherungsausweis und seinem Personalausweis im Auto. Maryon Vollrath fragt bei der österreichischen Polizei nach, ob das Auto sichergestellt werde, was verneint wird. Mit dem ADAC lassen sie es nach Oy-Mittelberg im bayerischen Allgäu überführen. Am 30. Dezember fahren Maryon und Günter Vollrath die 450 Kilometer von Ilmenau nach Zöblen, um nach ihrem Sohn zu suchen. Auch dort interessiert sich die Polizei nicht für den Fall, vielleicht sei er auf eine Skihütte gewandert. „Wo soll er denn hin ohne seine Dokumente?“, fragt Maryon Vollrath. „Papiere kann man sich besorgen“, soll der Polizist geantwortet haben.

Maryon und Günter Vollrath sprechen mit Markus, er raucht Zigarette um Zigarette, mit einem Mädchen sei Raven irgendwann nächtens losgezogen, Helena oder Elena. Sein Waschzeug ist noch da, Raven nicht mehr. Tage vergehen, Wochen, Monate sogar. Die Polizei tut: nichts. „Die haben Raven nie gesucht.“

Am 15. Februar, fast zwei Monate nach Ravens Verschwinden, wird Markus von den Behörden einvernommen, um den letzten Tag zu rekonstruieren, an dem Raven gesehen wurde. Sie waren Ski fahren, gibt er zu Protokoll. Abends hätten sie dann getrunken, im Tannheimer Hofbräuhaus, im Route 66 und zuletzt im Giggihi, ein paar Bier und einen Tequila, kein schlimmes Besäufnis. Raven habe ihm von Helena erzählt, vermutlich eine Russin, jedenfalls mit Akzent und einer guten Figur – sie habe ihm gefallen, und Raven wollte sie treffen, zu Weihnachten, am nächsten Morgen. Markus habe am 24. arbeiten müssen, deshalb habe sein Wecker schon um 6 Uhr morgens geläutet. „Wie der Wecker geklingelt hat, war der Raven schon nicht mehr da. Die Klappmatratze hat er mitgenommen.“ Er habe sie extra aus Deutschland mitgenommen, mit Raven sei sie spurlos verschwunden. „Die Matratze fehlt bis jetzt“, sagt er der Polizei. Mehrfach habe er versucht, ihn zu erreichen. „Das Handy war aber immer aus.“ Er habe angenommen, dass Raven von Helena abgeholt worden war, da sein Auto noch auf dem Parkplatz stand.

Raven sei natürlich betrübt gewesen, weil es mit dem Job in Sölden nicht geklappt habe, aber auch nicht so sehr, dass er sich etwas antun würde. „Jetzt mache ich mir natürlich schon Sorgen, dass auch in dieser Richtung was passiert sein könnte.“ Diese These verfolgt mittlerweile offenbar auch die Polizei: „Wahrscheinlich hat er sich irgendwo aufgebammelt“, sagt ein Polizist zu Ravens Vater in Deutschland, als auch die Exekutive nicht mehr glaubt, dass er nur auf einer Skihütte ist – der Polizist bestreitet diese Aussage mittlerweile. Fest steht, dass die Polizei erst Mitte Februar, 50 Tage nach Raven Vollraths Verschwinden, zaghafte Schritte unternimmt, um nach ihm zu suchen.

Aus einem Aktenvermerk der Polizeiinspektion Grän geht hervor, dass diese erst Mitte Februar beim letzten Quartier von Raven im Skilift in Zöblen „Nachschau gehalten“ hat – freilich vergeblich. Am selben Tag ist die Umgebung des Skilifts zwischen Zöblen und Schattwald abgesucht worden. Drei Briefe, die an Raven adressiert waren, übergibt Markus der Polizei. Knapp eine Woche später, am 22. Februar, fragt die Polizei bei den beiden Banken Zöblens nach, ob Raven Vollrath dort ein Konto eröffnet habe – hat er nicht, oder wie es die Polizei formulierte: „Beide Banken waren negativ.“

Am 23. Februar, Tag 58 nach der Vermisstenanzeige, wird in einem Stadel etwa 500 Meter vom Rohnenlift eine Blutlache im Schnee entdeckt und gesichert – weitere Spuren werden nicht gefunden. Ob das Blut menschlichen oder tierischen Ursprungs ist, „müsste durch die Gerichtsmedizin geklärt werden“, steht in dem Aktenvermerk – dorthin geschickt wurde es offenbar nie. Tags darauf ist ein Polizist mit Diensthund „Ursus“ unterwegs, auch diese Suche ergibt keinen Hinweis. „Eine groß angelegte Suche mit Suchhunden erscheint dem Beamten dzt vor allem aufgrund der Schneelage nicht sinnvoll“, ist im Akt vermerkt.

Aber Günter Vollrath wird irgendwann von der Polizei einvernommen. „Da dachte ich endgültig, dass ich im falschen Film bin.“ Ob es einen Streit gegeben habe, irgendetwas müsse doch vorgefallen sein. Immer wieder fahren die Vollraths nach Tirol, befragen selbst Personen, die Raven kannten. In einem kleinen Notizbüchlein vermerkt Maryon Vollrath dutzende Namen und Telefonnummern, sie lässt sich die Anrufliste seines Handys vom Betreiber schicken, die sie nur bekommt, weil sie Ravens Passwort beim ersten Versuch errät. Die Eltern hängen Plakate auf, die wieder heruntergerissen werden. Die Vollraths machen nicht nur die Arbeit der Polizei, sie sind auch lästig, kratzen am schönen Schein des Tiroler Skiorts im Tannheimer Tal, in dem ein junger Mann spurlos verschwunden ist. Ein Erlebnis wird Maryon Vollrath nie vergessen: Am Hauptplatz von Zöblen bleibt eine Frau mit ihrem Fahrrad stehen und sagt nur einen Satz zu ihr: „Sie erfahren hier gar nichts.“

In einem trockenen Bachbett wird er gefunden, am 10. Juni 2006 gegen 16.50 Uhr, rund zwei Kilometer von seinem letzten Wohnort entfernt. Zwei deutsche Spaziergänger entdecken die Leiche. Es habe furchtbar gestunken, dann haben sie den Körper gesehen. Er liegt unter einer Autobrücke, als wäre er dort einfach hinuntergeworfen worden. Der Tatort wird nicht gesichert oder abgesperrt, die beiden Spaziergänger müssen von den Behörden selbst einfordern, dass ihre Personalien aufgenommen werden: „Wir sind doch wichtige Zeugen!“ Nebenan im Ort Schattwald ist gerade Feuerwehrfest, vielleicht will sich niemand beim Feiern stören lassen. Als Todesursache wird vom herbeigerufenen Arzt „Tod durch Erfrieren“ festgestellt. „Das ist der eigentliche Skandal“, sagt Günter Vollrath. „Er hat den Polizisten gefragt: Was soll ich auf den Totenschein schreiben? – Ach schreib drauf: Tod durch Erfrieren. – Also, es ist eigentlich unglaublich. Er war gar nicht berechtigt, so eine Äußerung zu machen. War aber so, und so ist das sofort in eine andere Schiene gelaufen.“

Am 12. Juni erfahren die Vollraths vom Leichenfund. „Wir brauchen DNA von Ihnen“, sagen die Ermittler am Telefon. Um die Leiche identifizieren zu lassen. Während ihr Mann nur auf die Gewissheit wartet, hat Maryon Vollrath noch Hoffnung, dass es ein anderer sein könnte: „Ich wollte Hoffnung haben. Bin in die Kirche gegangen, habe Kerzen angezündet. Und an dem Tag, wo wir die Todesnachricht gekriegt haben, brannte die Kerze nicht mehr. Ging nicht an, ging absolut nicht an.“ Am 30. Juni kommt der Anruf. „Sie können ihn heute gleich holen. In Innsbruck.“ Ein Anruf, mehr nicht. „Wir waren alleine. Da kommt kein Seelsorger, da kommt niemand, niemand. Wir mussten mit der ganzen Situation einfach alleine fertigwerden.“

Als wenig später der Obduktionsbericht ankommt, ist sie nicht in der Lage, ihn zu öffnen. Ihr Mann geht in den Garten, liest ihn durch und sagt: Lies ihn nicht. Sie liest ihn noch in dieser Nacht, als ihr Mann schon schläft. „Das war nicht schön.“ Bei dem Toten, war im Obduktionsbericht des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl zu lesen, „handelt es sich um eine teilweise skelettierte Leiche, die Weichteile am Becken sind teilweise in Verflüssigung begriffen, reichlich madenbefallen. In der Umgebung des Kopfs auch einige Käfer angetragen.“ Es ist nichts, was eine Mutter über ihren Sohn lesen sollte.

„Der Brustkorb ist soweit jetzt beurteilbar weitgehend intakt. Im Brustinnenraum reichlich Fremdmaterial mit blattartigen Antragungen, auch ein Stein und Holzanteile. Die Brustorgane sind nicht mehr vorhanden.“ Die Todesursache bleibt durch die Obduktion unklar. „Bei den Untersuchungen konnten keine Knochenbrüche festgestellt werden, die allenfalls zu Lebzeiten entstanden sein könnten. […] Die eigentliche Todesursache konnte bei dem gegebenen Erhaltungszustand der Leiche nicht mehr festgestellt werden. Schädelbrüche oder Einblutungen in den Schädelinnenraum konnten nicht befundet werden.“

Die Ermittler glauben weiter nicht an ein Verbrechen, oder es interessiert sie nicht. Ihre Version seines Todes: Raven Vollrath habe sein Zimmer am 24. Dezember in den frühen Morgenstunden lediglich mit einer Unterhose und einem Socken bekleidet bei einer Temperatur von –11 °C verlassen und die Matratze, auf der er geschlafen hat, mitgenommen und sei fast nackt mit der Matratze an seinem unversperrten Fahrzeug vorbei über 2,5 Kilometer zu Fuß auf der verschneiten Landstraße entlanggegangen. Dann sei er über unwegsames Gelände zum Bachlauf hinuntergeklettert und habe sich dort unter einer Brücke bei einer Schneedecke von fünfzig Zentimetern auf seine Matratze gelegt und sei erfroren. Kein Fremdverschulden, Akt geschlossen.

„Seien Sie froh, dass wir ihn gefunden haben, andere werden nie gefunden. Beim nächsten Gewitterguss wäre das Häufchen Knochen auch noch weggespült worden“, sagt ein Polizist zu den Vollraths – er bestreitet auch diese Aussage mittlerweile. „Das ist für eine Mutter schon hart“, sagt Maryon Vollrath. Selbst die Fundstelle will die Polizei den Vollraths zunächst nicht zeigen. „Wir haben dann ein ordentliches Theater auf der Polizeistation gemacht“, erzählt sie. Mittlerweile steht am Fundort ein Kreuz mit dem Bild ihres getöteten Sohnes. Zumindest am Jahrestag seines Auffindens sind sie immer dort. Die Mutter geht dann die steile Böschung an der Brücke hinunter, küsst das Bild ihres Sohnes, streicht ihm mit der Hand übers Gesicht. Es ist ihnen wichtig, dass es gesehen wird, dass sich vorbeikommende Menschen fragen, was hier wohl vorgefallen ist. Regelmäßig, erzählt Maryon Vollrath, fallen hier Bäume um. Aber das Kreuz haben sie noch nie umgestoßen.

Die Polizei stellt ihre Erhebungen zu Ravens Tod etwa drei Monate nach dem Auffinden der Leiche ein. Mit einer These, die, wie es der Anwalt der Vollraths formuliert, „nicht nur nach allgemeiner Lebenserfahrung völlig abwegig“, sondern auch „durch kein einziges Ermittlungsergebnis belegt“ war. Eine nach der Einstellung der Ermittlungen am 6. September 2006 erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde hat nur die Bemerkung der Innsbrucker Staatsanwaltschaft zur Folge, dass sich die Vollraths „anscheinend nicht mit dem Ableben ihres Sohnes, und insbesondere damit, dass seine letzten Stunden nicht aufgeklärt werden können“, abgefunden haben.

Das haben sie tatsächlich nicht, deshalb ermitteln sie auf eigene Faust weiter, monatelang. Um die zwanzigmal fahren sie nach Tirol. „Und jedes Mal ein kleines Puzzlestück, irgendjemand hat sich verplappert oder so etwas.“ Sie erfahren zum Beispiel, dass Mitte Mai 2006 eine Flurreinigung stattgefunden hat, bei der die Matratze gefunden wurde, auf der Raven geschlafen hatte, nebst einer Steppdecke und einem Teppich. Ravens Leiche wird damals noch nicht gefunden, und die Gegenstände werden einfach entsorgt. Die Vollraths finden einen Anwalt und einen Journalisten, die ihnen glauben, und nach einer ORF-„Thema“-Sendung werden die Ermittlungen im Sommer 2007 wieder aufgenommen. Es dauert bis zum Februar 2008, bis Markus’ Mutter Gabriele S. in Deutschland einvernommen wird.

Es ist kaum auszumalen, wie viel Kraft es die Vollraths gekostet haben muss. Nicht trauern zu können, nicht loslassen zu können. Jedes Detail in Erfahrung zu bringen, das mit dem Tod des eigenen Sohnes zu tun hat. „Und das als einfache Hausfrau“, sagt Maryon Vollrath immer wieder. Sie hatte ein beschauliches Leben gewählt und wurde in einen Kriminalfall geworfen, in dem sich fast alle gegen sie verschworen hatten.

Bei ihrer zweiten Vernehmung gesteht Markus’ Mutter: Ihr Sohn hat Raven erstochen, sie hat ihm geholfen, die Leiche zu beseitigen. Noch am selben Tag wird Markus festgenommen. Sie bestätigt, was die Vollraths lange schon vermutet hatten. „Die zwei waren zuletzt mit ihm im Zimmer, wer soll es denn sonst gewesen sein? Wenn man den jetzt so vor sich sieht das erste Mal, ist er eigentlich eine ganz zierliche Person. Das hat man ihm gar nicht angesehen, dass er zu so einer Tat fähig ist. Aber letztendlich ist das ja ganz oft so.“

Gegen Mitternacht seien Raven, Markus und seine Mutter von der Kneipentour zurückgekommen, so weit stimmt die Aussage ihres Sohnes bei der Polizei noch. Aber eine Helena hat Raven vermutlich nie gekannt. Als Gabriele S. von der Toilette im Untergeschoß zurückkommt, stürzt ihr Sohn ihr mit einem Messer in der Hand entgegen und sagt, es sei etwas Schlimmes passiert. Er habe geweint und gesagt, dass Raven tot sei. Mit einem scharfen Küchenmesser hat er mindestens viermal im Brustbereich auf ihn eingestochen. Warum, das wissen die Vollraths bis heute nicht.

Gabriele S. will die Rettung rufen, ihr Sohn lehnt das ab. Sie schaut in das Zimmer und sieht den blutigen Raven auf dem Rücken auf der Matratze liegen. Zwei Stunden lang überlegen sie, was sie tun sollen. Markus legt dann die Leiche in den Kofferraum von Ravens Auto, verstaut die Matratze, das Bettzeug und einen beigen Badeteppich ebenfalls im Auto, und zwischen 2 und 3 Uhr morgens fahren sie los, um die Leiche zu beseitigen. In Haslach am Grüntensee, etwa eine halbe Autostunde von Zöblen entfernt, schon über der deutschen Grenze, kommen sie von einem Nutzweg ab, das Auto rutscht in einen Graben. Markus läuft ins nächste Dorf, um Hilfe zu holen, gegen 7.30 Uhr kommt er mit einem Mann zurück zum Auto, der es aus dem Graben zieht. Markus bietet ihm als Dank Freikarten für den Skilift in Zöblen an, er lehnt ab. Markus und seine Mutter fahren zurück nach Zöblen und lassen das Auto mit der Leiche im Kofferraum auf dem Liftparkplatz stehen.

Sie arbeiten an diesem 24. Dezember beide am Skilift, während keine 50 Meter daneben Raven Vollraths Leiche in einem Kofferraum liegt und dutzende ahnungslose Skifahrer daran vorbeispazieren. Nach Dienstschluss am späten Nachmittag, es ist bereits dunkel, fährt Markus noch einmal los. Er fährt die Bundesstraße 199 zweieinhalb Kilometer Richtung Schattwald und legt die Leiche, die Klappmatratze und den Badvorleger unter der Brücke ab. Die Tatwaffe wird nie gefunden. Den Badvorleger findet Günter Vollrath am 16. März 2008 nahe der Fundstelle, fast zwei Jahre, nachdem dort die Leiche seines Sohnes gefunden wurde. Er ist blutig, immer noch.

Es gibt kaum einen Mord, der einfacher aufzuklären gewesen wäre; Markus ist alles andere als ein kriminelles Genie. Noch im Jahr 2008 werden im Zuge der Ermittlungen nach dem Geständnis von Gabriele S. Blutspuren auf dem Holzboden beim Skilift gefunden, dort, wo Raven erstochen wurde, genauso auf der Treppe. Fast drei Jahre nach der Tat ist die DNA nicht mehr verwertbar.

Deshalb ist lange nicht klar, ob der Prozess gegen Markus zu einer Verurteilung führen wird. Er legt kein Geständnis ab und schweigt beim Prozess. Und seine Mutter ist keine besonders glaubwürdige Zeugin.

1992, da wird ihr Sohn gerade eingeschult, wird sie zum ersten Mal stationär in die Psychiatrie Kaufbeuren im bayerischen Allgäu eingewiesen. Sie steht unter Verdacht, dass sie sich und ihren Sohn mit einem Föhn in der Badewanne töten wollte. Anfang des nächsten Jahres überlebt sie einen weiteren Suizidversuch mit schweren Verletzungen; Markus lebt zwischenzeitlich immer wieder bei seiner Großmutter. Durch den Alkoholkonsum seiner Mutter ist das Verhältnis zu ihr schwierig, seinen Vater hat er nie kennengelernt.

Markus selbst bricht zwei Lehren ab und ist wegen geringfügiger Delikte im Konflikt mit dem Gesetz: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl – nichts, was auf ein bevorstehendes Tötungsdelikt hindeuten würde. Ab November 2004 arbeitet er erstmals beim Rohnenlift, nach Saisonende dort landet er bei jenem 1-Euro-Job, bei dem er Raven Vollrath kennenlernt. In der nächsten Saison nimmt er sowohl Raven als auch seine Mutter mit nach Zöblen.

Nach der Tat hat sie mit ihrem Sohn über den Vorfall gesprochen, er habe ihr aber nie erklären können, warum er es getan hat. Das Ereignis habe sie aus der Bahn geworfen, im Krankenhaus Kaufbeuren wurde ihr eine schizoaffektive Störung diagnostiziert. Sie habe Markus auch gesagt, dass er ihr Leben versaut habe. Seit September 2006 ist sie wieder in psychologischer Behandlung gewesen, Anfang 2007 soll sie einer Mitarbeiterin der sozialen Betreuungsstelle Kaufbeuren erzählt haben, dass ihr Sohn einen Kumpel getötet habe.

Markus’ Schweigen, die mangelnde Glaubwürdigkeit der Mutter, die fehlenden Ermittlungen und dass bei der Obduktion keine Todesursache festgestellt werden konnte: Der Indizienprozess steht auf wackeligen Beinen, ein Freispruch scheint möglich.

„Das wäre zu viel gewesen“, sagt Maryon Vollrath. Das hätte sie nicht mehr ertragen. Dann wäre alles umsonst gewesen, würde der Tod ihres Sohnes ungesühnt bleiben.

„Wir haben hoch gepokert“, sagt Maryon Vollrath. Sie sind zu Mark Benecke gefahren, dem bekannten deutschen Gerichtsmediziner, „der beschäftigt sich ja nur mit verwesten Leichen“. Er hat ihnen zugeraten: „Ihr habt alles verloren, ihr habt euren Sohn verloren, ihr könnt nur gewinnen.“ Sie lassen Raven exhumieren und noch einmal obduzieren. Das Obduktionsergebnis aus Deutschland: Am Brustbein, an der sechsten und an der siebenten Rippe werden Knochenverletzungen entdeckt.

Bei der Gerichtsverhandlung führt die Rechtsmedizinerin Ricarda Arnold aus, dass die Verletzungen auf „ein spitz zulaufendes Messer mit glattem Schliff“ hindeuten. Sie führt weiters „nachvollziehbar aus, dass diese Verletzungen an den Knochen des Leichnams des Raven Vollrath perimortal [also vor seinem Tod, Anmerkung] zugefügt wurden und nicht länger, d.h. im Bereich von Wochen oder Monaten überlebt wurden“, heißt es im Urteil. Dass diese Verletzungen durch Tierfraß oder bei der Bergung entstanden sein können, schließt sie aus. Da die drei nachweisbaren Messerstiche für sich nicht tödlich waren, muss Markus zumindest viermal zugestochen haben. Im Gegensatz zur ersten Obduktion wird in Jena gezielt nach Stichverletzungen am Brustkorb gesucht, aber etwas anderes beschäftigt die Vollraths noch viel mehr: ein Foto des Unterhemds, auf dem Löcher zu sehen sind, von denen sie vermuten, dass es Einstichlöcher sind – die kaum zu übersehen gewesen sein können. Es wurde von der Innsbrucker Gerichtsmedizin verbrannt.

Markus wird wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. In der Begründung des Urteils heißt es, dass bei dem zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen „erhebliche Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und er nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand“, weshalb er trotz seines Alters als Jugendlicher eingestuft wird. Die Tat, steht im Urteil, „wurde von dem Angeklagten ohne einen ersichtlichen Hintergrund begangen“. Er ist mittlerweile aus der Haft entlassen.

Maryon und Günter Vollrath entscheiden sich, den Staat Österreich zur Verantwortung zu ziehen. Am 4. Februar 2011 reichen sie eine Schadenersatzforderung von 87.096,69 Euro bei der Finanzprokuratur ein. Sie begründet sich auf „rechtswidrig unterlassene Ermittlungen und fehlerhafte Ermittlungen“. 11.231,01 Euro machen allein die Aufenthalts- und Fahrtkosten aus, die entstanden sind, weil die Vollraths die Arbeit gemacht haben, die die ermittelnden Behörden eigentlich tun hätten sollen. Zwanzigmal fahren sie bis zum Urteil nach Tirol, viermal nach Jena, wo die zweite Obduktion stattfindet. Zudem fordern die Vollraths Schmerzensgeld wegen der psychischen Probleme, die bei den beiden im Zuge der eigenen Ermittlungen um den Tod ihres Sohnes auftraten. Maryon Vollrath ist in nervenärztlicher Behandlung, ihr Mann wird 2008 wegen Krankheit gekündigt.

Es ist nicht die einzige Front, an der sie weiterhin tätig sind: In einem Telefonat mit der Mutter von Markus erzählt ihnen diese, dass es einen Mitwisser gegeben habe, der über all die Zeit geschwiegen hat; einen Freund von Markus, der damals ebenfalls am Skilift arbeitet. Sie wiederholt diese Aussage auch bei einer polizeilichen Vernehmung – Markus und sein Freund sagen beide aus, dass dieser nichts von Ravens Tod wusste. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt, weil eine etwaige Straftat verjährt wäre, und weil außerdem „keine Rechtspflicht dahingehend besteht, Eltern des Opfers gegenüber Angaben zu tätigen“. Am 2. Mai 2011 bescheidet ihnen auch die Finanzprokuratur, dass „Anhaltspunkte für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen nicht gefunden werden konnten“.

Die Vollraths klagen daraufhin die Republik Österreich sowie die Gerichtsmediziner Walter Rabl und Richard Scheitbauer (Zweiteren als Leiter des Innsbrucker Instituts für Gerichtsmedizin) – und verlieren in erster Instanz. Es fehle der Rechtswidrigkeitszusammenhang, wie das juristisch heißt: Anspruch auf Schadenersatz bei unterlassenen Ermittlungen könnten nur zwei Parteien haben, das tote Opfer und die Republik Österreich. Die Eltern seien nicht anspruchsberechtigt. Es sei „daher ein Amtshaftungsanspruch der Erstbeklagten zu verneinen, sodass sich ein Eingehen darauf, ob die konkreten Ermittlungen tatsächlich fehlerhaft oder nicht ausreichend gewesen seien, erübrige“. Es sei also egal, ob die Ermittlungen mangelhaft gewesen seien. Zudem haben die Vollraths bereits 2006 eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, in der sie ihre Vorwürfe formuliert haben – weshalb die Sache bereits verjährt sei.

Der Gerichtsmediziner Walter Rabl stellt in seiner Stellungnahme das Obduktionsergebnis in Jena in Zweifel: Die Veränderungen, sprich Stichverletzungen, am Brustbein seien für ihn ohne Skelettierung der Leiche nicht sichtbar gewesen, allenfalls jene an der siebenten Rippe, „möglicherweise aber auch nicht, weil in den zwei Jahren der Erdbestattung diese Veränderung bedeckende Weichteile weiter zerfallen sein konnten“. Es handle sich bei dieser Veränderung auch „mit Sicherheit um keine Folge eines Messerstichs“. Denn „es ist in der Beschreibung die Rede von Infraktionen [= eingedrückte Knochenanteile] sowohl an der Außenseite wie auch an der Rückseite dieser Rippe die Rede, woraus abzuleiten ist, dass hier sowohl von außen wie auch von innen eine Gewalt eingewirkt hatte. Ein Messerstich kann keine Infraktion an der Innenseite verursachen, wenn er die Rippe nicht durchsetzt. Demgegenüber kann dieser Befund durch Tierfraß (Einwirkung von Ober- und Unterkiefer im Rahmen eines Zubeißens) – auch für einen Laien – zwanglos erklärt werden.“ Und: „Die übrigen Veränderungen wurden erst nach aufwändigsten Präparationen erkannt.“

Offenbar zweifelt er an, dass es sie überhaupt gibt: „Derartige Einstichstellen – sollten solche tatsächlich vorliegen und von einem Messer stammen, was bestritten bleibt – könnten lediglich als Indizien die Version von Stichverletzungen stützen. […] Wohl handelt es sich bei den von der Gerichtsmedizin Jena als Messereinstichstellen bezeichneten knöchernen Veränderungen um Tierfraß […], oder um postmortale Schleifspuren“ – was allerdings von der Gerichtsmedizinerin in Jena vor Gericht definitiv verneint wurde.

Rabls Anwalt rechnet in einem Schreiben vor, dass das amtliche Kilometergeld bis zum 31.7.2008 nur 0,376 Euro pro Kilometer und nicht wie zum Zeitpunkt der Klage 0,42 Euro pro Kilometer ausgemacht habe – und zweifelt außerdem die Notwendigkeit einiger Fahrten an. Zudem: „Der Zweitkläger wird vorzubringen haben, warum er einen 50 km entfernten Therapeuten aufgesucht hat (und nicht einen in der näheren Umgebung).“

Auch in den nächsten Instanzen scheitern die Vollraths. Von der Republik Österreich haben sie bis heute keinen Cent bekommen. Auch keine Entschuldigung.

„Was soll man da noch machen?“

„Alle hätten mehr Arbeit“: Warum jeder zweite Mord übersehen wird

Es sei eine Geschichte am Rande dessen, was Menschen ertragen können, sagt der Regisseur Fatih Akin über seinen Anfang 2019 erschienenen Film „Der Goldene Handschuh“. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Roman von Heinz Strunk und erzählt die wahre Geschichte des Fritz Honka, 1935 in eine kinderreiche Familie in Leipzig geboren. Sie ist auf vielen Ebenen schwer auszuhalten. Im Alter von fünf Jahren schlägt ihn sein Vater fast tot; Hitlers Deutschland ist da gerade im Siegesrausch. Paris wird besetzt, Großbritannien bombardiert. Den Vater muss Fritz nicht mehr lange ertragen, der landet im KZ, weil er sich bei der Kommunistischen Partei engagiert hat. Und Fritz Honka in einem Heim, „Jugend-KZ“ nennt er es. Auch dort wird er geschlagen und misshandelt, er bleibt in seiner geistigen Entwicklung zurück. Sein Vater überlebt das KZ, stirbt aber 1946 an den Spätfolgen der Lagerhaft und seiner Alkoholsucht.

Honkas Mutter, eine Putzfrau, ist mit den Kindern überfordert, wieder kommt Fritz ins Heim. Er muss eine Maurerlehre abbrechen, weil er gegen den Zement allergisch ist, Zementkrätze nennen sie es. Mit 16 Jahren flieht er über die Grenze des geteilten Nachkriegsdeutschland in den Westen, wo er versucht, sich eine Existenz aufzubauen. Er landet als Hilfsarbeiter auf Bauernhöfen in der Lüneburger Heide, auch dort wird er geschlagen und gedemütigt; bis er versucht, sich umzubringen. Wie so vieles im Leben gelingt ihm auch das nicht. Eine Affäre lässt ihn glauben, dass er ein Kind mit ihr gezeugt hat – er zahlt Alimente, aber der Vater ist er wohl nicht. Honka zieht weiter.

In Hamburg hat er 1956 einen Verkehrsunfall, mit dem Fahrrad wird er von einem Auto gerammt. Der Unfall wird ihn für sein Leben entstellen: Die zertrümmerte Nase steht nach links, sein von Schlägereien gezeichnetes Gesicht sieht sowieso schon zerknautscht aus. Das rechte Auge blickt nach dem Unfall unentwegt nach außen. Auch einen Sprachfehler hat er, er kann kein „sch“ aussprechen. „Ich bin unchuldig“, wird er deshalb später vor Gericht sagen.

Seine 1957 geschlossene Ehe scheitert nach drei Jahren, weil er seine Frau schlägt und betrügt, das jedenfalls berichten Nachbarn. Trotzdem versuchen die beiden es noch einmal miteinander, die Ehe scheitert 1967 zum zweiten Mal. Dazwischen arrangierte man sich: Seine Frau, so die Erzählungen, ist lesbisch und schleppt für ihn Frauen ab, die er misshandelt. Einmal läuft eine nackt und mit Striemen aus der Wohnung. Aber die Ermittlungen werden eingestellt.

Am 17. August 1972 wird er mit 37 Jahren erstmals erkenntnisdienstlich registriert: Er versucht mit 2,4 Promille Alkohol im Blut eine Frau zum Sex zu zwingen. Sie zeigt ihn an, er wird zu 4.500 D-Mark Strafe verurteilt. Die Frau weiß nicht, dass sie vielleicht einem grausamen Tod entkommen ist. Zu dem Zeitpunkt hat Honka bereits eine Frau getötet und zerstückelt. Eine Frau, nach der niemand sucht. Die niemand vermisst. Deren Verschwinden niemandem auffällt. „Stadtstreicherinnen“ nennt man jene meist schon etwas älteren Prostituierten, die ihren Körper für ein Dach unter dem Kopf oder ein paar Cola-Rum verkaufen.

Honka soll vier Promille gehabt haben, als er vermutlich irgendwann im Dezember 1970 die 42-jährige Gertraud Bräuer tötet, die er zuvor in der Kneipe „Zum Goldenen Handschuh“ kennengelernt hat. Honka will Sex zu dritt, mit einer anderen Frau, die gerade bei ihm wohnt. Sie lehnt das ab. Als die zweite Frau betrunken eingeschlafen ist, vergewaltigt er Bräuer und erdrosselt sie mit einem Vorhang. Ihr Kopf, ihre Brüste, die Hände und ein Bein werden knapp ein Jahr später auf einem Schrottplatz gefunden. Der Torso fehlt.

Sie ist die erste von vier Frauen, die in Honkas Wohnung sterben. Nach außen hin sind ihm Sauberkeit und Ordnung wichtig, er tritt gerne in schwarzer Uniform auf und lässt sich als „General“ betiteln, arbeitet als Wachmann. Abends säuft er, „Fiete“ nennen sie ihn in seinen Stammkneipen, eben im „Goldenen Handschuh“, heute auch „Honka-Stube“ genannt, oder im Elbschlosskeller – wo sich gescheiterte Existenzen treffen und wo Honka versucht, Frauen abzuschleppen. Zahnlos und betrunken, so mag er sie. Und er will sie demütigen. Er spielt sich als Oberwachmann auf, verkleidet sich als SS-Offizier.

Mit der 54-jährigen Anna Beuschel ist er nicht zufrieden, sie sei „dagelegen wie ein Brett“, wird er später vor Gericht erzählen, er stranguliert sie 1974 und verstümmelt ihre Leiche. Da hat er bereits vier Jahre lang den Torso von Gertraud Bräuer in seiner Wohnung versteckt, den er nicht entsorgen konnte. Die Nachbarn haben sich bereits beim Hausmeister über den Geruch im Haus beschwert, sogar die Polizei gerufen, aber schuld sind für sie die Ausländer, die im Haus wohnen: Die würden immer mit so exotischen Gewürzen kochen.

So bleibt Honka unentdeckt und mordet weiter. Frida Roblick soll ihm 200 D-Mark gestohlen haben, deshalb tötet er auch sie. Ruth Schuld soll sich über ihn lustig gemacht haben, er zieht ihr eine Flasche Korn über den Kopf und stranguliert sie mit einem Damenstrumpf. Mit einer Säge aus einem Hamburger Werkzeugladen schneidet er ihr Beine und Brüste ab, trennt Ohrmuscheln, Nasen- und Zungenspitze vom Körper.

Vier verstümmelte und zerstückelte Frauenleichen liegen nun bereits in Plastiksäcken in einer Dachstube, zu der nur er Zutritt hat, sowie in einer Rumpelkammer. Mit zahllosen nach Fichte riechenden Klosteinen versucht er den Geruch zu überdecken. Seine Wohnung hat er mit über 300 Pornobildern tapeziert, überall liegen volle und leere Flaschen herum.

Eine umgefallene Kerze bringt am 17. Juli 1975 Licht in das Grauen der Zeißstraße 74, wo Honka haust. Einer seiner Nachbarn hat die Stromrechnung nicht bezahlt und beleuchtet seine Wohnung deshalb mit Kerzen, eine davon löst einen Brand aus. Es riecht nach einer Mischung aus Verwesung, Fichte und brennendem Fleisch, als die Feuerwehrmänner zur Arbeit schreiten. Im Zuge der Löscharbeiten fallen den Feuerwehrmännern aus einem Verschlag blaue Müllsäcke entgegen – sie enthalten abgetrennte Arme und Beine.

Honka wird zwei Jahre später verurteilt. Er sei vom Leben „kaputt gemacht“ worden, argumentiert sein Anwalt Rolf Bossi. Er ist damals einer der bekanntesten Strafverteidiger des Landes, sogar Romy Schneider zählt zu seinen Klienten. Es ist wohl das Unvermutetste, was Honka je widerfahren ist: in einem Atemzug mit Romy Schneider genannt zu werden, in welchem Zusammenhang auch immer. Honka, der „biographische Krüppel“ mit „völlig abartiger Triebhaftigkeit“, wie es Bossi formuliert. Er habe allein „aus der Situation heraus getötet“. Müsse wegen seiner nekrophil-sadistischen Neigung „eine unbezwingbare Lust verspürt haben, die toten Frauen zusätzlich noch zu verstümmeln“. Honka selbst widerruft ein zunächst abgelegtes Geständnis.

Das Urteil fällt mild aus: eine Verurteilung wegen Mordes an Anna Beuschel und drei wegen Totschlags, alle begangen im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit. Er wird zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Begründet wird das Urteil mit „einem Persönlichkeitsabbau infolge jahrelangem schwerem Alkoholmissbrauch, der zu organischen Folgeerscheinungen führte, zum anderen eine Lebensund Persönlichkeitsverwahrlosung, die nach jahreskontinuierlichem Abstieg ihren Tiefpunkt darin findet, dass er schließlich im niedrigsten Milieu St. Paulis anzutreffen ist (Goldener Handschuh usw.). […] Der Umstand, dass es ihm möglich war, mit den Leichen, deren Geruch ständig in der Luft hing und die in Verwesung übergegangen waren, und in denen sich Käfer und Maden eingenistet hatten, in der Wohnung zusammenleben konnte, macht das deutlich.“ [sic]

1998 stirbt Honka als Peter Jensen. Diesen Namen trägt er nach seiner Entlassung 1993, er lebt unerkannt in einem Altersheim. Das Pflegepersonal wird sich darüber gewundert haben, dass er sich im Zuge zunehmender Wahnvorstellungen immer und immer wieder darüber beklagt hat, dass es in seinem Zimmer nach verwesenden Leichen stinke.

Der Fall Honka sollte auch den jungen Rechtsmediziner Bernd Brinkmann zu einem seiner Lebensthemen führen. „Ich wollte unbedingt Arzt werden, es gab lediglich ein Problem: Ich wusste, dass jeder Arzt mit Leichen umgehen muss, und sei es lediglich bei der Leichenschau. Insofern hatte ich Bedenken, dies zu schaffen. Ich hatte noch nie eine Leiche untersucht, geschweige denn gesehen. Die Vorstellung, ich müsse später in meinem ärztlichen Beruf Leichen gründlich untersuchen, löste Unbehagen aus“, erzählt er heute, kurz nach seinem 80. Geburtstag, im Institut für forensische Genetik in Münster, in dem er noch immer arbeitet.

An der Wand hängen ein Foto seines beruflichen Ziehvaters Erich Fritz und ein Bild mit dem Titel „Das Mädchen und der Tod“; es zeigt eine junge Frau mit geöffnetem Brustkorb, über das sich der Sensenmann beugt. Hinter dem Schreibtisch stehen Bücher mit Titeln wie „Ersticken – Fortschritte in der Beweisführung“. Er hat das Institut mit 65 Jahren gegründet, nach seiner Pensionierung als Leiter der Rechtsmedizin in Münster – eine Funktion, die er von 1981 bis 2007 innehatte. Brinkmann war Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, beschäftigte sich intensiv mit dem plötzlichen Kindstod und dem Tod durch Ersticken, spezialisierte sich früh auf DNA-Analysen. Er gilt als Koryphäe seiner Zunft, und für den von Jan Josef Liefers gespielten Gerichtsmediziner im „Tatort“ aus Münster soll Brinkmann die Vorlage geliefert haben.

Aber für all das muss er sich erst an den Umgang mit toten Menschen gewöhnen. Er fängt also an, neben dem Studium bei der Leichenannahme an der Universität zu arbeiten, der Anblick von toten Körpern wird schließlich zur Normalität. Brinkmann schlägt die Laufbahn eines Gerichtsmediziners ein. Langsam wird er auf seine Aufgabe vorbereitet, an das Zerlegen von Leichen herangeführt. Zunächst sieht er nur dabei zu, wie sie aufgeschnitten und ausgenommen werden – die inneren Organe werden neben der Leiche aufgelegt. Irgendwann darf er ein Herz sezieren und schließlich, nach einem Jahr Vorbereitung, selbst den ersten Schnitt an einer zu sezierenden Leiche setzen.

1972 habilitiert er sich in der Rechtsmedizin, drei Jahre später werden Honkas Verbrechen durch einen Zufall entdeckt. Wäre die Kerze nicht umgefallen, Honka wäre vielleicht nie erwischt worden. „Und da habe ich mich gefragt: Wie viele Dachstühle brennen denn in Hamburg jedes Jahr?“, erzählt Brinkmann. Es sind nicht viele. Anders gefragt: Wie viele abgetrennte Gliedmaßen verfaulen in Müllsäcken, ohne je gefunden zu werden? Wie viele Morde bleiben unerkannt und ungesühnt?

Es soll noch mehr als zwanzig Jahre dauern, bis Brinkmann genau dieses Thema aufgreift und die Bundesrepublik Deutschland schockiert. 1997 publiziert er die Studie „Fehlleistungen bei der Leichenschau in der Bundesrepublik Deutschland“. Sie ist entstanden, weil er immer wieder auf Fälle gestoßen ist, bei denen Tötungsdelikte zunächst nicht erkannt wurden. Was er zu hören bekommt, wenn er darauf aufmerksam macht, sind Beschwichtigungen: Das seien doch nur Einzelfälle. Doch er geht die Sache systematisch an und seziert statt einer Leiche ein ganzes System.

Dunkelfeldstudien sind naturgemäß eine schwierige Sache, weil sie eben ein Feld betreffen, das nicht erfasst wird, nicht erfasst werden kann. Niemand wird jemals genau sagen können, wie viele Morde übersehen werden. Auch deshalb, weil Opferbefragungen nicht mehr möglich sind. Opfer sexueller Gewalt – ein weiterer Bereich, bei dem eine hohe Dunkelziffer vermutet wird – können befragt werden: Sind Sie früher schon einmal belästigt worden, ohne das bei der Polizei angezeigt zu haben? Tote sprechen nicht, sie werden auch nur einmal getötet.

Im Rahmen von Brinkmanns großangelegter Studie werden in 23 rechtsmedizinischen Instituten in Deutschland rund 13.000 Obduktionen untersucht und in vier Kategorien unterteilt:

1.Zufallsentdeckungen in der Hinsicht, dass bei der Leichenschau ein natürlicher Tod angenommen wurde, sich aber bei der Obduktion herausstellte, dass es kein natürlicher Tod war

2.Zufallsentdeckungen, bei denen die Todesursache unklar war und sich bei der Obduktion ein nichtnatürlicher Tod herausstellte

3.Überraschende Wendungen unter nichtnatürlichen Todesfällen, wenn etwa ein Unfall vermutet wurde und ein Suizid vorlag

4.Exhumierungen

Als natürliche Tode werden solche durch Krankheiten bezeichnet, nichtnatürliche Tode sind Tötungen, Unfälle, Suizide oder auch ärztliche Kunstfehler.

Die Bombe platzt in der ersten Kategorie: Von 350 Toten, die als Leichen mit natürlicher Todesursache auf dem Seziertisch landeten, starben 92, mehr als ein Viertel, keines natürlichen Todes. 49 verunfallten tödlich, 19 starben durch ärztliche Kunstfehler. Ebenso wurden neun Suizide und fünf Drogentote übersehen. Und: zehn Tötungen durch fremde Hand. Die Geschichten hinter den übersehenen Tötungen klingen teilweise geradezu absurd:

Ein 60 Jahre alter Mann, der im Zentrum einer Kleinstadt zusammenbricht und auf dessen Totenschein „Herzinfarkt“ steht. Zehn Tage später wird im Krematorium eine Stichverletzung entdeckt. Der Mann starb durch einen Herzstich.

Ein 28 Jahre alter Mann wird erschossen und verblutet, allerdings bemerkt der Arzt die Schussverletzung bei der Leichenschau nicht und kreuzt „natürlicher Tod“ an. Die Tat fliegt nur auf, weil sich der Täter bei der Polizei meldet.

Eine 72-jährige Frau wird tot in ihrem Haus in der Türkei gefunden, Geld und Schmuck fehlen. Es wird ein natürlicher Tod angenommen, doch bei der Obduktion werden gravierende Verletzungen entdeckt. Sie legen nahe, dass sie vorsätzlich mit einem Auto überfahren wurde.

Nicht alle übersehenen Tötungsdelikte waren so offensichtlich: etwa bei zwei Babys, bei denen plötzlicher Kindstod angenommen wurde, die aber erstickt wurden.

Auch die Kunstfehler sind aufsehenerregend: Verbluten bei einer Bypass-Operation, Ersticken nach Herausrutschen einer Beatmungskanüle, Multiorganversagen nach Dünndarmperforation, Blutvergiftung nach Injektionen. Unter den Unfällen finden sich Fälle, „in denen die Klassifizierung als natürlicher Tod jegliche Plausibilität vermissen lässt“: Beispielsweise fuhr in Aachen ein 28-jähriger Mann mit 2,2 Promille gegen einen Baum, wurde aus seinem Auto geschleudert und von einem Lkw überrollt. Auf dem Totenschein steht „natürlicher Tod“.

Weitere 35 übersehene Morde finden die Gerichtsmediziner unter jenen Toten, deren Todesursache unklar geblieben ist – also unter jenen Todesfällen, bei denen der Leichenbeschauarzt keine klare Todesursache feststellen konnte und deshalb eine Obduktion anordnete. Auch da finden sich wieder Fälle, die daran zweifeln lassen, dass der Arzt die Leiche untersucht hat: eine 25-jährige Frau mit einem Herzstich, eine schon in Verwesung begriffene Leiche mit einem Kopfdurchschuss, ein Mann mit mehreren Stich- und Schnittverletzungen, die der Arzt als „pockenhafte, rötliche Anhaftungen“ beschrieb.

In der dritten Gruppe der überraschenden Wendungen bei nichtnatürlichen Todesfällen finden die Studienautoren ebenfalls „mehr oder weniger eklatante Fehlleistungen leichenschauhaltender Ärzte, denen lediglich zugutegehalten werden kann, daß sie mit ihrer Entscheidung für eine nichtnatürliche Todesart die Weiche zur Aufnahme polizeilicher Entwicklungen gestellt haben“.

Nicht immer werden dabei Morde übersehen. Manchmal werden auch welche vermutet, wo keine sind: Aus einem Kopfschuss wird beispielsweise bei der Obduktion ein Tod durch Schädel-Hirn-Trauma nach einem Sturz. Aber auch hier finden sich schlecht vertuschte Tötungsdelikte: Ein Arbeiter wird tot neben seiner Kettensäge gefunden, die Polizei vermutet zunächst, er sei beim Sägen auf Laub ausgerutscht – er hat eine tief reichende Sägeverletzung. Aber auch Hiebverletzungen am Kopf, an denen er gestorben war, bevor der Unfall inszeniert wurde.

Die Exhumierungen sind ein Sonderfall in zweierlei Hinsicht: Sie werden einerseits erst durchgeführt, wenn ein sehr konkreter Verdacht besteht, und andererseits sind die Ergebnisse stark davon abhängig, wie gut erhalten die Leiche ist. Unter den 29 untersuchten Exhumierungen waren neun wegen des Verdachts auf Tötung oder Körperverletzung; in drei Fällen konnten diese nachgewiesen werden.

Welche Schlüsse können aus diesen Ergebnissen gezogen werden? Dass Tötungsdelikte übersehen werden und dass das nicht nur Einzelfälle sind, diesen Nachweis hat die Studie auf jeden Fall erbracht. Aber wie groß ist das Dunkelfeld wirklich?

Der wichtigste Indikator sind jene zehn Tötungsdelikte, die unter den 350 Leichen gefunden wurden, bei denen zunächst ein natürlicher Tod festgestellt wurde und die nur durch einen Zufall verdächtig und in der Folge obduziert wurden. Alle diese Fälle wären beinahe unentdeckt geblieben. Würde diese Zahl auf alle natürlichen Tode hochgerechnet, wäre einer von 35 natürlich Gestorbenen ermordet worden. Auf Österreich heruntergebrochen würde das bedeuten, dass 2018 mehr als 2.000 Tötungsdelikte übersehen wurden. Eine absurd hohe Zahl, offiziell gab es im selben Jahr 60 vollendete Tötungsdelikte.

Es ist davon auszugehen, dass die Todesfälle, bei denen später ein Verdacht aufkam, bereits unter seltsamen Umständen passierten – es war vermutlich kein purer Zufall, dass gerade diese Todesfälle als verdächtig eingestuft wurden, auch wenn ein Totenbeschauarzt diesen Verdacht zunächst nicht hatte. In einem Fall in Brinkmanns Studie wurde die Polizei selbst aktiv, als sie vom Tod eines Säuglings erfuhr; in drei Fällen meldeten sich Freunde oder Verwandte, denen etwas seltsam vorkam.

Angesichts der Studie erstaunt es trotzdem nicht, wenn Brinkmann seine Schätzung des Dunkelfelds als „hochkonservativ“ bezeichnet und in der Studie 1997 davon ausgeht, dass in Deutschland jährlich zwischen 1.200 und 2.400 Tötungsdelikte unerkannt bleiben. Anders formuliert: Jeder zweite Mord wird übersehen. Den perfekten Mord gebe es zwar nicht, sagt Brinkmann nach jahrzehntelanger Erfahrung heute, aber: „Das jetzige System lässt viele scheinbar perfekte Morde zu.“

Danach passierte, und das ist das eigentlich Erstaunliche: kaum etwas. „Es gab eine Resolution der Staatsanwälte, die Justizminister haben das übernommen und auch eine Resolution verabschiedet. Aber die haben den schwarzen Peter dann an die Gesundheitskonferenz abgegeben, weil das Gesundheitssystem für die Totenbeschau zuständig ist. Und die wollten das nicht wirklich, die hatten Angst, dass zu viele Kosten auf sie zukommen“, erinnert sich Brinkmann. „Tote haben keine Lobby“, sagt er zwei Jahre nach Veröffentlichung der Studie in der deutschen Wochenzeitung Die Zeit und wünscht sich eine kleine Zombie-Apokalypse herbei: „Wenn alle unerkannt Gemordeten sich zum Justiz- und Gesundheitsministerium aufmachten – die Gesetze wären binnen weniger Tage reformiert.“

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